Protocol of the Session on October 30, 2019

Ich danke der Frau Abgeordneten und rufe nochmals für die AfD-Landtagsfraktion den Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr auf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben sehr wortreich das Thema verfehlt.

(Zurufe von der SPD.)

Frau Baltes hat sich zunächst einmal als Betroffene in Neunkirchen gezeigt. Ich gehe aber nicht davon aus, dass sie die AfD gewählt hat. Insofern kann sie nicht betrogen worden sein. Sie hat allerdings unzulässigerweise die gute Arbeit sehr vieler AfD-Leute in den Stadträten und Gemeinderäten hier pauschal heruntergemacht,

(Zurufe: Wo denn?)

obwohl sie nur von Haus Furpach reden konnte und wollte. Klar, es hat der AfD auch nicht gefallen, dass dort die Leute, die sich vorher bereiterklärt haben, sich zur Wahl zu stellen, nachher die Position nicht angenommen haben. Aber da müssen Sie auch wissen, dass auf AfD-Kandidaten eine große Last liegt und eine Bedrohung von vielen Seiten gegeben ist, so etwa was den Verlust des Arbeitsplatzes betrifft, ich kann Ihnen das nachweisen. Da kann man es auch verstehen, dass es im einen oder anderen Fall halt eben mehrere sind, die dann eine Wahl nicht annehmen.

(Zuruf der Abgeordneten Baltes (SPD).)

Das sind mehrere! Hier ist schon viel Spaß gemacht worden, da kann auch ich einmal ein Spässchen machen. Wir haben immerhin etwas erreicht, nämlich dass die Stadt Neunkirchen Geld spart, denn sie braucht kein Sitzungsgeld an dreizehn Leute zu bezahlen, sondern nur an zwölf.

(Zuruf: Was ist denn das für ein Demokratiever- ständnis? - Weitere Zurufe.)

Frau Fretter ist in der Geschichte weit zurückgegangen, bis zum Schultheiß. Ich habe an der Stelle gedacht, dass vielleicht auch noch der Meier käme. Das wäre interessant gewesen, denn ‑ ‑

(Lautes Lachen des Abgeordneten Renner (SPD).)

Herr Renner lacht, weil er es nicht weiß. Das Wort „maire“ kommt nämlich von dem deutschen Meier. Als damals die Franken das Fränkische Reich gegründet haben, westlich von uns, haben Sie den verantwortlichen Verwalter „Meier“ genannt, die Franzosen nachher „maire“. Es wäre also nicht ganz verkehrt gewesen, das mal zu sagen.

Was die Wertschätzung betrifft und die Behauptung, dass das den Leuten egal ist, so kann ich Ihnen ein Beispiel nennen dafür, dass es den Leuten nicht egal ist. Nach dem Krieg hießen nämlich unter Johannes Hoffmann alle Schulleiter Direktoren, nachher hat man das geändert und hat die Direktoren kleiner Schulen Hauptlehrer genannt. Damit waren die gar nicht einverstanden, aber sie haben es natürlich geduldet, sie konnten ja nichts dagegen machen. Gekostet hat es nichts. Aber später ist es wieder geändert worden. Jetzt heißen alle Schulleiter zwar nicht Direktor, aber Rektor. Es ist also gar nicht so unwichtig, wie man die Leute bezeichnet. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD.)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/1039. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1039 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1039 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen und der DIE LINKE-Landtagsfraktion.

Wir kommen dann zu Punkt 18 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion und der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Prostitutionswerbung saarlandweit beschränken (Drucksache 16/1035)

(Abg. Baltes (SPD) )

Zur Begründung des Antrages erteile ich der Frau Abgeordneten Dagmar Heib das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass auch Vertreterinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Frauenbeauftragten heute hier sind. Ich begrüße Sie! Warum, werden Sie im Folgenden natürlich hören, beziehungsweise es ist Ihnen ja auch bekannt.

Ihnen liegt heute der Antrag der CDU- und der SPDLandtagsfraktion vor mit dem Titel „Prostitutionswerbung saarlandweit beschränken“. Das Prostituiertenschutzgesetz hat uns schon öfter beschäftigt, allein schon in der Entstehungsgeschichte, in den Diskussionen vorab, dann auch im Gesetzgebungsverfahren. Im Bundestag selber war es ein Thema. Es gab auch verschiedene Anträge im saarländischen Landtag. Schließlich mussten wir auch in der Umsetzung des Gesetzes selber aus dem Saarland heraus aktiv werden und Gesetze und Verordnungen auf den Weg bringen.

Wir haben damals insbesondere auch § 32 diskutiert, jedenfalls in der großen Debatte über das Prostituiertenschutzgesetz. Dieser Paragraf beinhaltet unter anderem das Werbeverbot, auch die Kondompflicht. Das alles ist in § 32 Prostituiertenschutzgesetz geregelt, im Bundesgesetz, mit dem wir uns heute noch mal auseinandersetzen. Wir nehmen noch einmal die Realitäten in den Blick, wie es im Saarland insgesamt und auch in anderen Bundesländern bei dem Thema Prostitution aussieht.

Wir haben es in den ersten Sätzen unseres Antrags folgendermaßen beschrieben: Prostitutionswerbung und die sogenannte Bordellwerbung verschleiern die Realität im Prostitutionsgewerbe. Sie laufen dem Selbstbestimmungsrecht von Sexarbeiterinnen zuwider und verletzen die Würde der Frauen. - Das ist die erste Aussage, die wir in unserem Antrag feststellen. Es zieht sich auch durch unseren Antrag durch. Es geht uns darum, dass wir das Selbstbestimmungsrecht insbesondere der Frauen im Hinblick auf Prostitution - es trifft natürlich auch Männer, die in dem Gewerbe tätig sind - schützen. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist Inhalt des Prostituiertenschutzgesetzes.

Wir stellen fest, dass die Realität im Prostitutionsgewerbe keinesfalls romantisch ist, wie es vielleicht von anderen dargestellt wird. Es ist eigentlich eine sehr harte Realität, die sich dort abspielt. Die meisten Frauen, die dort tätig sind, sind Zwangsprostitu

ierte oder Frauen in Notlagen. Sie sind alltäglich den Themen Gewalt, Ausbeutung, Diskriminierung oder Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Die Werbung, die wir vielerorts feststellen können, zeichnet ein völlig anderes Bild.

Zu der Prostitutionswerbung, die wir in den Kommunen auf Anhängern und Plakatwänden sehen können, gibt es viele Beschwerden. Bürger sagen, dass diese Werbung das Ansehen ihrer Stadt beschädigt. Diese Werbung ist dazu geeignet, die Aufrechterhaltung eines entsprechenden Stadtbildes zu gefährden.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Kinder und Jugendlichen, die in den Kommunen tagtäglich unterwegs sind. Auf dem Schulweg oder in ihrer Freizeit müssen sie diese Werbung immer wieder betrachten. Sie werden tagtäglich mit dieser anzüglichen und diskriminierenden Werbung konfrontiert. Sie sehen dort käufliche Liebe als Standard und Frauen als käufliche Objekte. Meine Damen und Herren, gerade im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes sehe ich die massive Werbung auf großen Plakatwänden oder Anhängern, die in den Kommunen stattfindet, kritisch.

Das wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten aufgegriffen. Sie haben eine Online-Petition unter dem Titel „Bordellwerbung - NEIN DANKE!“ ins Leben gerufen. Sie führen all diese Gründe in ihrer Online-Petition auf. Diese Petition hat mittlerweile - das ist mein Stand 35.000 Unterschriften erhalten. Dazu gehören ganz viele prominente Persönlichkeiten aus dem Saarland, die diese mitunterschrieben haben. Sie haben diese Petition der Landesregierung überreicht, entgegengenommen hat sie Monika Bachmann als Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Für uns ist diese Petition Auslöser, ihre Interessen aufzunehmen und in dem Antrag hier und heute zur Diskussion zu stellen. Dieser Antrag ist auch mit einem Lösungsansatz ausgestattet.

Wir sollten an der Stelle auch positiv feststellen, dass es Werbeunternehmen gibt, die für sich selbst festgestellt haben, dass sie diese Art von Werbung nicht unterstützen wollen und sie ablehnen. In der Konsequenz werden Kunden dann nicht angenommen, die diese Werbung gerne hätten. Wir müssen auch positiv feststellen - und dafür auch ein Danke -, dass es Kommunen gibt - wir haben zwei in unserem Antrag genannt, Trier und Saarbrücken -, die schon gehandelt haben oder sich auf den Weg gemacht haben und nach Maßnahmen schauen, wie sie selbst dazu beitragen können, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich diese Werbung untersagt bezie

(Vizepräsident Heinrich)

hungsweise eingeschränkt werden kann. So wird den Anliegen, die ich eben schon beschrieben habe, entgegengekommen. Ich denke, das ist zu unterstützen.

Mit unserem Antrag, den Sie alle vorliegen haben, wollen wir eine Bundesratsinitiative anstrengen, die dazu führen soll, dass die Werbung von sexuellen Dienstleistungen auf sämtlichen für den Verkehr zugelassenen Fahrzeugen einschließlich Anhänger in der Straßenverkehrsordnung explizit verboten wird. Das unterstützt und hilft letztendlich in der Situation, wenn Kommunen aktiv werden wollen. Man muss dann nicht nur auf Abstandsgebot verweisen, sondern man hat eine Rechtsverordnung, die in den Bereich Straßenverkehr einwirkt.

Wir stellen uns auch vor, dass man prüfen sollte, ob es ein saarlandweites Verbot geben kann. Ich denke, es ist wichtig, dass die Landesregierung gemeinsam mit unseren Kommunen im Gespräch zu Lösungen kommt, wie wir im kommunalrechtlichen Bereich unterstützen können. Es muss geklärt werden, ob dort ein weiterer Handlungsbedarf gesetzgeberischer Natur oder im Bereich der Verordnungen besteht, um unseren Kommunen Hilfestellung zu geben, die Werbung zu beschränken. Es gibt bereits ein Werbeverbot im Sinne des § 32.

Es ist zu berücksichtigen, dass es durchaus Interesse an Prostitutionswerbung geben kann. Sie dürfte dann allerdings nur im engen Umfeld stattfinden. Großflächig in einem städtischen, kommunalen Gebiet ist diese Werbung aus den genannten Gründen insbesondere wegen der Gefährdung der Rechte der Frauen, des Selbstbestimmungsrechts von Frauen, des Kinder- und Jugendschutzes abzulehnen. Von daher bitte ich Sie um Unterstützung und Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Ich erteile das Wort an Frau Abgeordnete Barbara Spaniol für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitstreiterinnen der LAG der Frauenbeauftragten! Wie viele Menschen in Deutschland und im Saarland der Prostitution nachgehen, weiß niemand so ganz genau. Die Sexarbeiterinnenbewegung schätzt die Zahl auf rund 400.000 deutschlandweit. Wissenschaftliche Hochrechnungen gehen von 64.000 bis 200.000 Menschen aus. Die Spanne ist also riesig.

Es sind jedenfalls sehr viele. Klar ist, dass die überwiegende Anzahl im Prostitutionsgewerbe Frauen sind. Klar ist auch, dass die Lebenswirklichkeit der Sexarbeiterinnen wenig mit der Hochglanzwerbung gemein hat - Dagmar Heib hat es eben schon gesagt. Mit Glamour hat das oft wenig zu tun, vielmehr mit Notlage, Zwang und Gewalt. So sind die Frauen diesem Druck ausgesetzt.

Dann denken wir bei alledem oft an „sex sells“ - ein blöder, aber leider wahrer Spruch - als Instrument der Werbung. Frauen sind nun mal keine verfügbare Ware. Leider muss man darauf immer wieder hinweisen. Ware, die man an Plakatwänden anbietet wie Autos oder Fast Food - was soll das? Wie erniedrigend ist das? - Man muss es immer wieder erwähnen, damit sich das Auge nicht daran gewöhnt. Für die meisten Sexarbeiterinnen sind Bordelle auch keine Wohlfühloasen, als die sie angepriesen werden. Bordellwerbung übertüncht die Realität des Gewerbes.

Deshalb haben die sehr engagierten Frauenbeauftragten in der Landesarbeitsgemeinschaft im Saarland die eindrucksvolle Petition auf den Weg gebracht. Ich glaube, es sind derzeit mehr als 35.000, die diese Petition derzeit unterstützen. Das ist gut so, denn es geht hier ganz klar um Frauenrechte, die es zu achten gilt. Das ist in diesem Antrag sehr gut und sehr richtig formuliert. Wir Kolleginnen von CDU, SPD und der LINKEN waren gemeinsam am Frauentag im März beim DGB beim Frauenfrühstück und sind mit den Frauenbeauftragten in der LAG dafür eingetreten, alle Möglichkeiten zu prüfen, sodass es zu einem Verbot der Bordellwerbung kommen kann. Anderswo - das hat die Kollegin Heib auch eben angerissen - geht es ja auch. Wir waren anfangs im Gespräch skeptisch, ob wir ein echtes Verbot hinbekommen, aber wenn man genau hinschaut, funktioniert es. Die Stadt München verbietet auf ihren Anzeigeflächen Werbung, die Frauen demütigt und lächerlich macht.

Sexistische Werbung ist inzwischen auch in Bremen, Flensburg, Frankfurt, Berlin-Kreuzberg und Leipzig verboten. In der Stadt Trier gibt es, auch das hat die Dagmar schon gesagt, ein Verbot in einem Umkreis von 500 Metern um Schulen, Kindertagesstätten, Familienzentren, Jugend- und Jugendschutzeinrichtungen und Sportstätten. So ist es richtig! In diesen Schutzzonen ist Rotlichtwerbung tabu, ganz egal, ob als Werbetafel, Plakat oder auf einem abgestellten Fahrzeug. In Saarbrücken wird ein Verbot der Bordellwerbung ebenfalls engagiert geprüft. Ich finde, es muss, wie es auch im Antrag formuliert ist, eine saarlandweite Lösung kommen. Das ist sinnvoll, das muss unser Ziel sein, insoweit sind wir uns einig.

(Abg. Heib (CDU) )

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen uns aber auch nichts vormachen: Nur weil die Werbung für Prostitution vielleicht - hoffentlich! - verboten wird, verschwinden leider nicht die Probleme, die mit der Prostitution verbunden sind. Um noch einmal ein paar Zahlen zu nennen: Im vergangenen Jahr gab es laut „Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung“ des Bundeskriminalamtes deutschlandweit 356 Verfahren wegen sexueller Ausbeutung. Dazu gehören Zwangsprostitution, Menschenhandel und die Ausbeutung von Prostituierten. Es gab 430 Opfer und 552 Tatverdächtige. Im Saarland gab es sieben Ermittlungsverfahren. Diese Zahl mag man gar nicht glauben, die Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein, das ist eigentlich völlig klar.

Ein wichtiger Punkt ist, dass von den Opfern nur jedes zehnte einer angemeldeten Tätigkeit nachging. Der weit überwiegende Teil war nicht angemeldet. Jedes dritte Opfer ging der Wohnungsprostitution nach, für die es keine Werbung mit großflächigen Plakaten gibt, ebenso wenig wie für die Straßenprostitution. Parallel hat sich zudem die Prostitutionswerbung im Internet seit vielen Jahren auf Plattformen verlagert und sich erweitert. Im Internet lässt sich auch nicht unbedingt so offen erkennen, was läuft, wie das bei den Plakatwänden der Fall ist. Es wird jedenfalls sehr schwer sein, das zu unterbinden.

Man muss auch immer wieder darauf hinweisen, dass viele der betroffenen Frauen letztlich in die Illegalität gedrängt werden. Die Probleme sind ja nicht wirklich gelöst, trotz vieler Versuche. Das einschlägige Gesetz wurde genannt, auch dabei gibt es sicher vieles, das man verbessern müsste. Wir sehen das zum Teil ja auch kritisch, zumindest war das aber ein Versuch. Man muss sich allerdings klarmachen, dass eben vieles in die Unsichtbarkeit verschoben wird, wo Rechte und Schutz nicht gewährleistet werden können.

In der Diskussion ist angesichts dessen auch immer wieder darauf hinzuweisen, dass es für die Sexarbeiterinnen der bezahlbaren Wege in die Sozialversicherungssysteme bedarf. Es bedarf der gesetzlichen Mindeststandards bezüglich Sicherheit, Hygiene, Miethöhe der Prostitutionsstätten. Es bedarf des Ausbaus und einer auskömmlichen Finanzierung der aufsuchenden Beratungs- und Informationsangebote. Immer wieder muss man darauf hinarbeiten. Das alles muss jenseits der Betrachtungen zur Problematik der Bordellwerbung umgesetzt werden, das wollte ich hier noch einmal angesprochen haben.

Der vorliegende Antrag mit Blick speziell auf die Werbung ist jedenfalls genau richtig. Wir werden na

türlich zustimmen und mit allen Engagierten für ein echtes Verbot dieser unerträglichen Art der Vermarktung von Frauen kämpfen. - Danke schön.

(Beifall der LINKEN und der Regierungsfraktio- nen.)

Ich danke der Frau Abgeordneten und rufe für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Rudolf Müller auf.