Protocol of the Session on October 30, 2019

Ich danke der Frau Abgeordneten und rufe für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Rudolf Müller auf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Prostitution ist nichts Neues. Es gibt sie seit Jahrtausenden in vielen Kulturen, wahrscheinlich in allen Kulturen. Sie gehört also offenbar zur Conditio humana, zur menschlichen Eigenart und zur menschlichen Natur, wie sie nun einmal ist. Zum gesellschaftlichen Umgang damit gibt es in den verschiedenen Kulturen und Zeiten Beispiele aller Art, vom völlig unverkrampften Umgang damit bis zum absoluten Verbot, wie zurzeit etwa in Schweden.

Wenn man nach grundsätzlichen, offenen, nicht verlogenen Antworten auf die Fragen des menschlichen Zusammenlebens sucht, wird man am ehesten fündig im klassischen Altertum, das übrigens zu den Grundlagen der heutigen europäischen Werte gehört. Im alten Griechenland waren die Hetären sozial anerkannte, oft gebildete und musikalische Vertreterinnen der „Vergnügungsindustrie“, wie man heute sagen würde. Ähnlich war es im alten Rom. Und in den durch den Ausbruch des Vesuvs untergegangenen Pompeji und Herculaneum findet man ganz offene, plakative Werbung für Prostitution.

Später, im dunklen Mittelalter und unter dem Einfluss des Christentums, wurden Sexualität und Prostitution moralinsauer verteufelt. Allerdings ist uns auch überliefert, dass es während des längsten Konzils der Christenheit in Konstanz von 1414 bis 1418 man hat sich sehr lange aufgehalten, hat anscheinend Spaß gemacht - 400 bis 700 sogenannte Hübschlerinnen gab, die den Kirchenleuten und den Politikern von damals zu Diensten waren. Man darf annehmen, dass diese Frauen auch in irgendeiner Weise für sich Werbung gemacht haben. Die Historikerinnen - man zitiert bei einer solchen Thematik ja lieber Frauen als Männer, aus naheliegenden Gründen - Ruth Bader und Beate Schuster beschreiben und bewerten das Wirken dieser Hübschlerinnen ganz überwiegend positiv. Eine neun Meter hohe Statue, eine Frauengestalt mit dem bezeichnenden Namen Imperia, steht im heutigen Konstanz und soll

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

die Macht des gegnerischen Geschlechts über Kaiser und Päpste darstellen. Die späteren hypermoralischen Eiferer Savonarola und noch etwas später Robespierre wurden hingegen letztlich von ihren damaligen Mitmenschen grausam massakriert.

Auch in unserer Zeit gibt es im Umgang mit und in der Bewertung von Prostitution ein munteres Durcheinander, ein Hin und Her zwischen Pro und Contra, zwischen Laissez faire und Ausgrenzung, zwischen Liberalität und Verbot. Ihr heutiger Antrag, meine Damen und Herrn von CDU und SPD, weist den Weg in Richtung Ausgrenzung und Verbot. Zuerst, so vermuten wir und das liegt auch in der Logik Ihres Antrages, soll die Werbung verboten werden. Und sollte das einmal geschafft sein, wird man sicher das ganze Gewerbe verbieten wollen.

Trotzt negativer Erscheinungsformen neigen wir von der AfD bei der Bewertung der Ambivalenz in der Thematik zu Liberalität und Gelassenheit gegenüber der Werbung für dieses Gewerbe. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab.

(Beifall von der AfD.)

Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Petra Berg das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen, liebe Frau Bethscheider, ich darf mich ganz herzlich entschuldigen für das, was Sie eben hier hören mussten. Das, was eben hier in der Quintessenz vertont worden ist, ist nicht die Meinung dieses Hauses. Worum geht es heute? Niemand will Prostitution verbieten. Nein, das ist überhaupt nicht Thema dieses Antrages. Es geht heute allein um die Werbung für Prostitution.

Es wird vielfach über Werbung diskutiert, über Werbung für Zigaretten, Werbung für Alkohol, Werbung für Süßigkeiten. Ich darf daran erinnern, dass wir kürzlich auch eine Diskussion um die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche hatten. Auch darüber wurden politische Diskussionen geführt. Gerade bei diesem Thema wurden ja auch die Schutzgüter gegeneinander abgewogen: das Recht auf medizinische Behandlung, das Berufsrecht der Ärzte, das Informationsrecht der Frauen, der Schutz des ungeborenen Lebens.

Vielleicht denkt man nun, ja, was hat denn das miteinander zu tun? Bei der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bezieht sich die Diskussion auch

auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen, auf die Selbstbestimmtheit der Frauen. Auch das wurde in diesem Zusammenhang diskutiert. Auch die Schutzgüter der Allgemeinheit und die Werteordnung wurden im gleichen Atemzug mitdiskutiert.

Ja, man kann zugespitzt sagen, es geht bei diesem Thema um das Innerste der Frauen, auch um ihre Seele, und darum geht es auch bei der Prostitution. Was ist denn Werbung und wo vollzieht sich Werbung? Werbung vollzieht sich immer in der Öffentlichkeit, ist allen und jedem zugänglich. Werbung ist Impuls, Anpreisung, Anregung, Stimulation, Suggestion, um eine gewisse Handlung, ein gewisses Gefühl, einen besonderen Gedanken beim Menschen zu erregen und zu erzeugen. Denn Werbung schafft Bilder im Kopf, um ein Bedürfnis, ein Verlangen, eine Sehnsucht zu wecken oder zu verstärken. Und das will auch die Werbung für Prostitution, für Sexdienstleistungen.

Allerdings werden hier keine Waren angeboten, keine Sachen, sondern in Bildern und Slogans werden Frauen als Angebot dargestellt. Wir hatten es mit dem Prostituiertenschutzgesetz 2002 im Ansatz geschafft, dass die pauschale rechtliche Bewertung der Prostitution als generell sittenwidrig entfällt. Allerdings, das muss man auch sagen, ist dem in Teilen bis heute die Rechtsprechung und das juristische Schrifttum nicht gefolgt; das macht es sehr schwer. Denn die freiwillige Ausübung der Prostitution ist immer als autonome Entscheidung zu respektieren. Ja, die Kollegin Dagmar Heib hat es gesagt, Prostitution ist psychisch und physisch belastend, risikoreich und auch gefährlich. Und es ist sehr fraglich, ob sich Menschen in einer bestimmten sozialen oder psychischen Situation wirklich immer frei und autonom für die Ausübung der Prostitution entscheiden. Umso genauer müssen wir hinsehen, wenn es um den Schutz geht.

Es gibt vielfach Werbeverbote, auch das Prostituiertenschutzgesetz enthält sie, dort ist etwa die Werbung für den ungeschützten Geschlechtsverkehr verboten. Man findet zum Teil auch Werbeverbote im Ordnungswidrigkeitenrecht. Da steht aber immer der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund. Hier wird unter Umständen auch das Straßenbild in den Schutz mit einbezogen. Aber darum geht es hier doch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht uns doch hier und heute um den Schutz der Frauen, das möchte ich ausdrücklich betonen. Ich möchte wirklich hintanstellen, ob das Straßenbild, das Stadtbild durch Werbung für Prostitution beeinträchtigt wird, das ist überhaupt nicht mein Ansatz, denn das greift viel zu kurz. Es geht um die Frauen! Es geht um die Frauen, die freiwillig auch Sexdienstleistun

(Abg. Müller (AfD) )

gen anbieten, es geht aber auch um das Frauenbild im Allgemeinen.

Prostitutionswerbung ist allgegenwärtig. Nackte Haut und Hinweise auf Saunen und Privatclubs sind omnipräsent, werden auf Fahrzeugen, auf Anhängern, großen Leuchtreklametafeln gezeigt. Es gibt aber auch Slogans wie zum Beispiel: „Alles was Mann will“ oder „Wellnessoase für den Mann“. Sie überschreiten meiner Meinung nach die Grenzen des Erträglichen, auch wenn Sie, Herr Müller, jetzt grinsen. Das Angebot auf diesen Werbeträgern ist immer ein Mensch, ist die Frau - sie wird abgebildet als Angebot für den Mann. Die Werbung schafft diese Bilder im Kopf. Sie erreicht die Menschen überall, auch im Unterbewusstsein. Sie schafft es, dass Menschen stigmatisiert werden. Hier werden Frauen stigmatisiert als Waren, als Angebote für den Mann.

Die Realität des Gewerbes entspricht ja überhaupt nicht diesen schönen, bunten, schmeichelnden Bildern, und auch die Wortspiele verschleiern ja bei Weitem die Realität des Gewerbes. Frauen werden als sexualisierte Objekte völlig selbstverständlich als etwas Wohltuendes angepriesen, und eine grenzenlose Verfügbarkeit von Frauen ohne Rücksichtnahme auf Tabus und Grenzen wird versprochen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Überschreitung von Grenzen, auch von Grenzen der Gesellschaft. Ich muss das so drastisch sagen, denn ich glaube, es geht hier wirklich um das Frausein, denn die Werbung schafft ja diese Bilder von Frauen im Kopf. Ich finde es unwürdig, dass Frauen als käufliche Ware angepriesen werden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der Linken.)

In diesem Zusammenhang ist eines wichtig. Frauenfeindliche Werbung ist ein ganz wesentlicher Faktor für das Zustandekommen sexualisierter Gewalt gegen Frauen. Diese Werbung, die diese Bilder im Kopf schafft, befördert solche Gedanken. Deshalb dürfen Bilder, dass Männer über Frauen frei verfügen können, niemals in die Öffentlichkeit. Wir haben, das muss auch zugestanden werden, durch das Prostituiertenschutzgesetz bis heute nicht erreicht, dass diese Frauen bessere Arbeitsbedingungen haben, dass sie einen besseren Schutz genießen, weil sich vieles im Dunkeln vollzieht und viele Dienstleistungen unfreiwillig angeboten werden. Und die wenigen freiwillig tätigen Prostituierten sind einem enormen Konkurrenzdruck ausgesetzt auch aufgrund dieser Werbung. Wir brauchen eine klare Regelung, die der sich immer weiter ausbreitenden Werbung und dem immer weiter steigenden Konkurrenzdruck

Einhalt gebietet und diese Bilder im Kopf einfach nicht entstehen lässt.

Diese Werbung richtet sich auch an Kinder und Jugendliche! Dagmar Heib hat es gesagt, junge Menschen sind diesen Bildern immer und überall in der Öffentlichkeit ausgesetzt. Sexistische Darstellungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, überfordern Jugendliche und Kinder und stellen meiner Meinung nach auch eine Gefahr für deren normale Entwicklung dar. Ich frage, wie sollen junge Mädchen, junge Frauen solche Darstellungen auffassen, wie sollen sie ihr eigenes Frausein begreifen, wenn sie diese Darstellungen sehen? Welche Gedanken kommen jungen Frauen und Mädchen, wenn sie diese Slogans lesen, wenn sie diese Bilder sehen? Nein, das ist schädlich für die Entwicklung dieser jungen Menschen und entspricht auch nicht der Rolle der Frau, die wir in unserer Gesellschaft wollen.

In der Nähe von Kindertagesstätten und Schulen ist Werbung für Fast Food verboten, aber Prostitution wird dort beworben wie ein paar ganz normale Turnschuhe. Deshalb ist diese Forderung auch im Sinne des Jugendschutzes wichtig, im Sinne von jungen Menschen, von jungen Frauen, die in der Entwicklung sind und ihre eigene Rolle und die Rolle der Frau ganz anders begreifen sollen, als sie auf diesen Plakaten dargestellt wird.

Wir möchten, weil durch diese Werbung Bilder im Kopf geschaffen werden, dass diese entwürdigende Werbung aus der Öffentlichkeit verschwindet. Das hat überhaupt nichts mit der Geschichte der Prostitution zu tun oder damit, dass man Prostitution verbieten will. Es geht um die Einstellung zu Frauen, zu den Geschlechterrollen. Man hat eben am Beitrag meines Vorredners gehört, dass es immer noch ein völlig verkehrtes Frauenbild in dieser Gesellschaft gibt. Die Rolle der Frau ist eine andere. Wenn Frauen Sexdienstleistungen freiwillig ausüben, müssen sie unseren Schutz genießen. Und für die, die das unfreiwillig tun müssen, müssen wir erst recht den entsprechenden Schutz gesetzlich regeln. Alles in allem gilt: Frauen sind keine Ware für Männer, Frauen unterliegen nicht der freien Verfügungsgewalt der Männer. Frauen sind auch nicht ein Angebot für Männer, Frauen haben ein Selbstbestimmungsrecht und können frei wählen, für wen sie arbeiten. Die Darstellungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie sie auf Werbetafeln präsentiert werden, entsprechen nicht unserer Sicht auf die Frauen, das entspricht auch nicht der Würde der Frauen. Deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und der LINKEN.)

(Abg. Berg (SPD) )

Ich danke der Frau Abgeordneten und rufe auf für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Voilà, Madame le Ministre!

(Heiterkeit.)

Liebe Astrid Brettnacher! Ihnen und ihren beiden Kolleginnen, den kommunalen Frauenbeauftragten, ein herzliches Willkommen und auch einen herzlichen Dank, dass Sie sich zum Sprachrohr der Frauenbewegung gemacht haben. Wir treffen uns jedes Jahr, um zu feiern und miteinander zu diskutieren, aber auch um Frauenrechte zu erkämpfen. Wir treffen uns immer am 08. März, am Weltfrauentag. Das hat sich so eingebürgert, und das ist auch gut so. Genau an diesem Tag, am 08.03.2019, hat die Landesarbeitsgemeinschaft kommunale Frauenbeauftragte Saarland eine wirklich viel beachtete Petition mit der Forderung nach einem saarlandweiten Verbot von Bordellwerbung gestartet. Gar nicht lange danach wurde vereinbart, diese Petition unserem Ministerpräsidenten zu überreichen. Genau an diesem Tag war dieser schreckliche Anschlag in Halle, sodass der Ministerpräsident kurzfristig entschieden hat, zur Synagoge zu gehen, um dort mit vielen anderen, die auch heute hier sind, Gesicht zu zeigen. Er hatte mich gebeten, an diesem Tag die Petition entgegenzunehmen.

Liebe Astrid Brettnacher, wir hatten eine gute Diskussion mit den fünf Frauen, die Sie begleitet haben. Wir haben uns ausgetauscht, wie wir das sehen, gar nicht mit Schaum vor dem Mund, sondern einfach so, wie das Leben ist, so wie die Damen es eben am Rednerpult gesagt haben, dass wir uns einfach nicht auf der Bordellwerbung sehen wollen. Es ist mir als Sozialministerin, als Frauenministerin ein besonderes Anliegen, die Position der saarländischen Landesregierung zu vertreten, für die ich heute sprechen darf. Wir haben seit vielen Jahren für eine stärkere Regulierung der Prostitution und damit für die Regulierung der Bordellwerbung gekämpft. Dagmar Heib und die Kolleginnen der anderen Fraktionen haben es eben dargestellt. Ich halte es wirklich für sehr problematisch, dass geschlechtlich diskriminierende Werbung von den bestehenden gesetzlichen Regelungen nur unzureichend erfasst wird. Wir haben es eben schon gehört, das gilt für alle Formen sexistischer Werbung. In besonderer Weise gilt dies aber für Bordellwerbung sowie für alle Formen von Prostitutionswerbung, sei es im öffentlichen Raum

mit Großflächenplakaten und auf Taxis oder aber im Internet oder in Zeitungen.

Das Prostituiertenschutzgesetz des Bundes gibt den Ländern leider keine geeigneten Instrumente an die Hand, Prostitutions- beziehungsweise Bordellwerbung wirksam zu reglementieren. Das ist schwierig. Deshalb sind wir in einem Dilemma. Wir haben zwar im Rahmen der landesgesetzlichen Regelungen die Möglichkeit, Sperrbezirke in den Gemeinden für die Prostitutionsausführung auszuweisen, aber uns fehlt eine rechtliche Handhabe, um Bordellwerbung gänzlich zu untersagen, zum Beispiel entsprechende Großflächenplakate an sensiblen Orten etwa - die Kolleginnen haben es eben gesagt - in der Nähe von Schulen, von Kindertageseinrichtungen oder von Friedhöfen. Das können wir nicht gänzlich untersagen, und das ist nicht gut.

Als saarländische Frauenministerin unterstütze ich deshalb, ebenso wie die Regierungsfraktionen und wenn ich es richtig gehört habe, auch wie die Fraktion DIE LINKE, den heute eingebrachten Antrag, die Forderung der LAG nach einer Reglementierung von Prostitutionswerbung. Zum einen geht es dabei um eine verfassungsrechtliche Prüfung für ein saarlandesweites Verbot von Werbung für sexuelle Dienstleistungen. Es gilt zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten die saarländischen Kommunen haben, Bordellwerbung in ihren Gemeindegebieten einzuschränken oder gar zu verbieten. Beispiele in Großstädten wie Trier, München oder Köln zeigen uns, dass die Kommunen durchaus befugt sind, in eigener Zuständigkeit, mittels eines Ortsrechtes, entsprechende Werbesatzungen zur Eindämmung unerwünschter Werbung für ihr Gemeindegebiet zu erlassen. Hier gilt es also, die verfassungsrechtlichen Befugnisse der saarländischen Kommunen zu überprüfen. Zum anderen wollen wir eine Bundesratsinitiative für das Verbot von Prostitutionswerbung auf sämtlichen für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen in der Straßenverkehrsordnung auf den Weg bringen, dafür bin ich dem Ministerpräsidenten sehr dankbar. Man muss abwarten, wie das im Bundesrat läuft.

Uns ist durchaus bewusst, dass die Möglichkeiten, die Werbung für ein in Deutschland als legal geltendes Gewerbe einzuschränken, an sehr strenge und hohe Anforderungen gebunden sind. Als Frauenund Gleichstellungsministerin, aber auch im Namen der kommunalen Vertreterinnen, die heute hier sind, bin ich der Auffassung, dass Prostitutionswerbung im Sinne einer geschlechterdiskriminierenden Werbung zur Bildung und Verfestigung von Stereotypen beiträgt, die einer Verwirklichung des Gleichheitsgebots entgegenstehen.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident, sehe ich es als eine gesellschaftspolitische Pflicht, aber auch als eine moralische Pflicht - das sage ich als Frau, ich sehe es in der Tat als eine moralische Pflicht -, insbesondere Formen von Produktwerbung, die Frauen zu käuflicher Ware herabwürdigen, wirksam zu verbieten. Das sollte uns alle Diskussionen wert sein, und deshalb bitte ich Sie heute ganz herzlich um die Unterstützung dieses Antrages. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von der CDU, der SPD und der LINKEN.)

Ich danke der Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 16/1035. Wer für die Annahme der Drucksache 16/1035 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/1035 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion.

Wir kommen zu Punkt 19 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Saarlandschule als internationale Schule (Drucksache 16/1042)

Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzendem Josef Dörr das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gründung der angekündigten internationalen Schule kommt unter der Landesregierung nur zögerlich voran, auch wird die Chance nicht in Betracht gezogen, eine eigene zukunftsweisende Saarlandschule mit internationaler Ausrichtung zu gründen. Das ist der Inhalt unseres Antrags.

Im Schulordnungsgesetz sind die Aufgaben der Schulen dargelegt. Ziel ist die bestmögliche Förderung des einzelnen Kindes seinen persönlichen Begabungen und seinem persönlichen Lerntempo entsprechend. Es geht um eine gute Erziehung, um die Vermittlung von Wissen und Einsichten, um die Vermittlung von Fähigkeiten und Können. Bei dieser Saarlandschule, wie sie uns vorschwebt, könnte

man an folgende Fächer und Bildungsinhalte denken: Soziale Erziehung, Lesen, Schreiben, Handschrift und Schreibmaschinenschrift gleichzeitig, später Textverarbeitung, Mathe, Sprachen, Religion, Musische Erziehung, Sportliche Erziehung, Medienerziehung, Lernmotivation, Nahrungskunde, Gesundheitslehre, Geschichte, Zeitgeschichte, Zukunftskunde, Biologie, Physik, Chemie, Arbeitslehre, Kochen und Werken, Verkehrsunterricht, Fahrerlaubnisse, Ökologie, Spielkunde, Freizeitverhalten und Freizeitgestaltung.

(Sprechen.)

Da sind keine Grenzen gesetzt. Wir haben uns daran gewöhnt, dass wir einen eng gesetzten Fächerkanon haben, das ist aber weder kindgemäß noch pädagogisch. Das war jetzt nur die Aufstellung eines Angebots.

Alle Bildungsinhalte werden in Deutsch und Englisch angeboten. Französisch wird im Rahmen des Sprachunterrichts angeboten. Ziel ist die Kommunikationsfähigkeit. Das Sprachangebot kann bei Bedarf ausgeweitet und verändert werden.

Die Schule ist eine freiwillige Ganztagseinrichtung. Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Kinder und ihrer Eltern. Es kann ein Profil angeboten werden, zum Beispiel Sport, Sprachen, Musik, Naturwissenschaften und so weiter. Die Schule wird radikal den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern angepasst. Wichtig ist auch eine Verbesserung der Unterrichtsmethoden. Auf die gehe ich jetzt hier nicht ein.