Protocol of the Session on June 19, 2019

Aber kommen wir zurück ins Saarland. Bisher wurden aus dem Saarland im Jahr 2019 fünf Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt. Die abgeschobenen Personen waren alle ausreisepflichtig und ein Abschiebungshindernis war nicht gegeben. Für alle betroffenen Menschen lagen auch gültige Rückreisepapiere vor. Wer waren diese fünf Personen? Bei drei der fünf handelte es sich um Straftäter und bei den beiden anderen Personen handelte es sich um Identitätsverweigerer.

Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten vier Jahren konnten 93.000 Abschiebungen in Deutschland nicht durchgeführt werden. Allein 2018 sind mehr Abschiebungen gescheitert als gelungen, da

vor, liebe Mitglieder der Linksfraktion, verschließen Sie hier die Augen!

Wir haben als Bundesrepublik Deutschland eine humanitäre Verantwortung für die Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen. Aber wir haben auch eine Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Wir müssen eben nicht nur weiterhin die Fluchtursachen bekämpfen, wir müssen auch die Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, die keine Perspektive auf Asyl haben, davon abhalten, sich auf den Weg zu machen und sich gegebenenfalls in die Hände von Schleppern zu begeben. Sehr geehrte Damen und Herren, aus den genannten Gründen unterstützen wir weiterhin die Landesregierung bei ihrem Vorgehen und lehnen Ihren heutigen Antrag ab.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Abgeordneten und rufe auf für die AfD-Landtagsfraktion den Abgeordneten Rudolf Müller.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN ist mal wieder ein Beispiel für die idealistische Grundhaltung, wonach das Geld, die Sicherheit und überhaupt die Interessen unserer Bürger absolut zweitrangig sind, wenn das tatsächliche oder oft nur vermeintliche Elend der Welt bekämpft und geheilt werden soll. Alle, die bei nationalen, religiösen, rassischen oder sonstigen Kämpfen den Kürzeren ziehen oder das zumindest behaupten, sollen bei uns Sicherheit und Versorgung finden. Da gibt es keine Obergrenze und überhaupt keine Grenze. So weit hat das der linke bis linksextreme Zeitgeist in Politik und Medien vorläufig geschafft.

Das Ergebnis sind wachsende Parallelgesellschaften, Clanstrukturen, Wohnungsknappheit und Milliardenlasten in unseren Sozialsystemen. Eine gespaltene Gesellschaft und ein gespaltenes Europa kommen noch dazu. Unter der Wucht der Wahlergebnisse, auch der vermutlich kommenden und absehbaren Wahlergebnisse, findet nun eine zaghafte Rückbesinnung statt. Dazu gehören erleichterte Abschiebungen, unter anderem nach Afghanistan, was von linken Idealisten und Profiteuren der Sozialindustrie natürlich bekämpft wird.

Zu den Afghanen. Davon gibt es in Deutschland zurzeit etwa 250.000, wahrscheinlich zum größten Teil bestehend aus Sozialhilfeempfängern. 250.000 ist

(Abg. Zeyer (CDU) )

die Bevölkerung einer Großstadt hierzulande. Ab 1979 kamen aus Afghanistan zuerst die von den Kommunisten Vertriebenen, oft gebildete und fähige Leute. Dann kamen die vertriebenen Kommunisten. Inzwischen kommen überwiegend arme Leute, die in Deutschland und Europa ein besseres Leben suchen. Aus der Sicht jedes einzelnen dieser Menschen ist das ganz verständlich. Die Organe unseres Staates haben sich aber um unsere Interessen zu kümmern, nur dafür sind sie gewählt. Wer das missachtet, wird eben nach und nach abgewählt.

Wer einen geklärten und berechtigt begrenzten Aufenthaltsstatus hat, darf vorläufig bleiben, auch wenn das die deutschen Bürger in vielen Fällen sehr viel Geld kostet. Man denke nur an die tatsächlichen oder angeblichen Minderjährigen, die ein gefundenes Fressen für die hiesige Sozialindustrie sind und pro Nase die Steuerzahler monatlich mehrere Tausend Euro kosten. Dazu kommt die hohe Kriminalitätsrate unter Afghanen, die mehr als eineinhalb Mal so hoch ist wie die der sonstigen Nichtdeutschen in Deutschland. Übrigens, eine rühmliche Ausnahme unter Ausländern bilden Menschen aus Indonesien, Taiwan, Korea und Japan, die alle eine Kriminalitätsrate deutlich unter 1 Prozent haben. Solche eher sympathischen und unproblematischen Nationalitäten gibt es bei uns also zum Glück auch.

Was nun die Abschiebung nach Afghanistan betrifft, so waren das nur etwas mehr als 1.000 in den letzten 18 Jahren. Verstärkt allerdings in den letzten vier Jahren, da waren es 533 zu Kosten von 5,5 Millionen Euro, also pro Person über 10.000 Euro. Das sind ganz exemplarisch und zum Teil die Kosten, die unsere Bürger zu tragen haben für die verantwortungslose Politik von Merkel und Konsorten.

Herr Abgeordneter, ich darf Sie bitten, zum Ende Ihrer Rede zu kommen; die Redezeit ist abgelaufen.

Ja, ich bin sofort fertig. - Die Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen müssen fortgesetzt werden, auch wenn sie sehr teuer sind, und zwar in der wenigstens vagen Hoffnung, dass sie einen abschreckenden Effekt haben auf die vielen, allzu vielen, die noch kommen wollen. Den LINKEN und der Sozialindustrie bleibt der Trost, dass die Abgeschobenen durch die weiterhin offenen Grenzen erneut kommen können in einen Staat, der nach den Worten des Tschechen Milos Zeman von „Wahnsinnigen regiert wird“. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von der AfD-Fraktion.)

Als weitere Rednerin für die SPD-Landtagsfraktion rufe ich die Abgeordnete Petra Berg auf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seitdem seit dem Jahr 2015 viele Tausend Menschen bei uns Schutz suchen, auch in unserem Land, wird sehr emotional, moralisierend, aber auch gefährlich diskutiert - warum gefährlich, sage ich gleich - über Themen wie Migration, Integration, Fluchtursachen, innere Sicherheit, Nationalismus oder Wohlstandsgefährdung. Je mehr politische Parteien diese Themen im Wettstreit um die Gunst ihrer Wählerschaft bemühen, desto absurder werden zum Teil die Äußerungen, wie wir es eben beim Vorredner hörten.

Alles scheint in den politischen Debatten zwischen Umfragewerten und Wahlerfolgen beziehungsweise Wahlniederlagen im Streben nach Macht an Bedeutung zu verlieren. Genau deshalb sind wir alle verpflichtet, solche Debatten wie die heutige streitig zu führen im Austausch aller Argumente - ich denke, das ist wichtig -, aber immer im Kampf gegen Populismus. Diesen Kampf gegen Populismus müssen wir als Demokratinnen und Demokraten gemeinsam ausfechten, denn sonst verliert unsere Demokratie ihr Gesicht.

Warum das so gefährlich ist, solche emotionalen, moralisierenden Debatten mit solchen Worten wie Wohlstandsgefährdung und so weiter zu führen, zeigt auch aktuell der Fall Lübcke. Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, hier haben wir einen politisch motivierten, kaltblütigen Mord im Zeichen des Rechtsextremismus, angetrieben vom Hass gegen schutzbedürftige Menschen. Das ist die Konsequenz von Populismus. Die Krone hat dem Ganzen, Sie kennen ihn alle, der Post der AfD Dithmarschen aufgesetzt. Ich kann ihn nicht zitieren, er ist wirklich schockierend und dieses Parlaments auch nicht würdig. Ich darf sagen, bei einer solchen Partei hat die Demokratie ganz sicher endgültig ihr Gesicht verloren. Und ich glaube, mit den Argumenten, die soeben in dieser Debatte angebracht worden sind, verliert die Demokratie ihr Gesicht.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der LINKEN.)

Ein sehr positives Beispiel, der Kollege Alexander Zeyer hat es erwähnt, war der Brief des Saarländischen Flüchtlingsrates, der uns erreicht hat. Dieser Brief wurde an uns herangetragen mit der Forde

(Abg. Müller (AfD) )

rung, einem generellen Abschiebestopp nach Afghanistan zuzustimmen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei dem Saarländischen Flüchtlingsrat für die Arbeit für die schutzsuchenden Menschen ganz herzlich bedanken, auch im Namen meiner Fraktion. Sie leisten hier eine außerordentlich gute Arbeit, auch für uns als Unterstützung der tagtäglichen Arbeit im Parlament, auch im Austausch in einer solchen Debatte.

Herr Lander hat eben gesagt, man schiebt leichten Herzens nach Afghanistan ab. Nein, Herr Lander, niemand schiebt leichten Herzens ab. Auch in dem Brief des Saarländischen Flüchtlingsrats wurde gesagt, man kann nicht skrupellos nach Afghanistan abschieben. Nein, auch niemand schiebt skrupellos nach Afghanistan ab. Jeder, der sich mit den Argumenten auseinandersetzt, wie ich es getan habe in Vorbereitung auf diese Debatte, setzt sich nicht nur politisch mit diesen Argumenten auseinander, sondern auch sehr persönlich. Das sind Argumente, die einen sehr persönlich berühren, denn hinter solchen Beschlüssen, hinter solchen Debatten geht es auch immer um das Schicksal einzelner Menschen. Das muss wohlüberlegt sein.

Deshalb muss auch die Frage verantwortungsvoll beantwortet werden: Wie ist die Akzeptanz in unserer Gesellschaft? Sie ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Wie viel Integration verträgt unser gesellschaftlicher Zusammenhalt? Ich sage ganz klar, für uns, für mich ganz persönlich, ich bekenne mich zu unserem Rechtsstaat, der verfassungsrechtlich verankert ist. Dieser Rechtsstaat muss anerkannt werden und muss seine Durchsetzungsfähigkeit erhalten. Wenn unser Rechtsstaat funktionieren soll, dann muss er auch handeln dürfen, wenn Personen sich gegen ihn wenden. Das ist bei Straftätern der Fall. Das ist bei islamistischen Gefährdern der Fall. Das ist auch bei hartnäckigen Identitätsverweigerern der Fall. Das gilt dann auch bei einer Abschiebung nach Afghanistan, die muss dann möglich sein.

Unzweifelhaft ist in vielen Regionen Afghanistans eine große Unsicherheit vorhanden. Herr Lander, die Beschreibung in Ihrem Antrag ist durchaus nachvollziehbar. Daraus lässt sich aber kein genereller Abschiebestopp herleiten. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Das Saarland kann gar nicht die Sicherheitslage in Afghanistan bewerten. Das Saarland unterhält kein Konsulat, kein saarländisches Konsulat in Kabul und verfügt auch nicht über die Expertise, eine solche Bewertung vorzunehmen. Eine solche Bewertung kann allein durch das Auswärtige Amt erfolgen.

Im Tagesspiegel vom 09.06.2019 hat der UNHCRVertreter in Deutschland, Dominik Bartsch, auch keinen generellen Abschiebestopp für Afghanistan gefordert. Der UNHCR fordert ihn gerade nicht. Der UNHCR stellt vielmehr fest, dass die Situation in Afghanistan sich in den letzten Monaten verschlechtert hat. Deshalb sollen je nach Sicherheitslage Abschiebungen nur im Ausnahmefall erfolgen. Er rät auch dazu, jedes Asylgesuch, wie wir es auch tun, im Einzelfall zu prüfen, weil sich die Gefahr für jeden einzelnen Menschen sehr unterschiedlich darstellt je nach Geschlecht, Herkunft und Region und dass das halte ich auch für nachvollziehbar - bei jeder Abschiebung auch deshalb eine Einzelfallprüfung gemacht werden soll, weil einige Asylentscheidungen schon mehrere Jahre alt sind.

In der letzten Woche fand die Innenministerkonferenz in Kiel statt. Dort kam keine Einigung der SPD‑regierten und CDU-regierten Länder zu der Erweiterung des Personenkreises für Abschiebungen nach Afghanistan zustande. Das ist richtig. Die sozialdemokratischen Innenminister blockieren eine Erweiterung des Personenkreises für die Abschiebungen nach Afghanistan. Sie fordern zunächst einen Lagebericht des Auswärtigen Amtes - der letzte stammt aus 2018 -, um die Sicherheitslage in den Regionen Afghanistans bewerten zu können.

Da sind wir wieder bei der Durchsetzungskraft des Rechtsstaats. Die verlangt, dass nicht alle ausreisepflichtigen Personen, sondern nur Straftäter, islamistische Gefährder und hartnäckige Identitätsverweigerer in ihr Heimatland und auch nach Afghanistan abgeschoben werden können. Gegen die Abschiebung anderer Personengruppen - das sage ich auch deutlich - spricht sich die SPD-Fraktion im saarländischen Landtag aus. Dafür hat sie sich auch bei der Innenministerkonferenz in Kiel eingesetzt. Die Innenminister in den Ländern praktizieren die Abschiebepraxis sehr unterschiedlich in eigener Ressortzuständigkeit. Jedes Land schiebt einen unterschiedlichen Personenkreis ab.

Im Saarland wurden seit 2016 - es war nicht 2019, Herr Zeyer - ganze fünf Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Jetzt könnte man sagen, na ja, nur fünf. Aber nein, es ist jeder einzelne Mensch, jedes einzelne Schicksal hier zu betrachten. Nach unserer Kenntnis ist das auch in allen fünf Fällen erfolgt. In allen fünf Fällen ist hier eine Einzelfallprüfung erfolgt. Herr Zeyer hat es eben auch schon erwähnt, welche Fälle das waren. Deshalb soll es auch im Saarland keine Ausweitung über den genannten Personenkreis hinaus geben. Da haben wir eine klare sozialdemokratische Haltung, die sich weder Populisten noch Umfragewerten beugt.

(Abg. Berg (SPD) )

Herr Lander, Sie erwähnten in dem Zusammenhang den Bericht des amerikanischen Außenministeriums und haben sich dort auf die Bewertung berufen. Ich denke, wer so mit Migrantinnen und Migranten umgeht wie die Vereinigten Staaten und wer so mit Flüchtlingen umgeht wie die Vereinigten Staaten, der kann für uns kein Bewerter von Sicherheitslagen sein. Mit Verlaub, das ist hier das völlig falsche Argument.

Ja, Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen dafür ein, dass sich die Menschen in diesem Land auf den Staat, auf unsere Demokratie verlassen können. Erstens. Diejenigen, die hier leben, haben ein Recht auf soziale und auf innere Sicherheit. Zweitens. Diejenigen, die zu uns flüchten, haben ein Recht auf Schutz und auf eine menschenwürdige Aufnahme in unsere Gesellschaft. Drittens. Diejenigen, die diese beiden Grundsätze nicht akzeptieren und nicht mittragen, können auch keine Akzeptanz bei uns finden. Deshalb lehnen wir diesen Antrag der LINKEN, diesen generellen Abschiebestopp nach Afghanistan, ab. Wir sind anderer Meinung. Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke der Frau Abgeordneten. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion Drucksache 16/876. Wer für die Annahme der Drucksache 16/876 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Abstimmungsergebnis bei der DIE LINKE-Landtagsfraktion war von hier aus nicht deutlich erkennbar. Teile der LINKEN haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, wenn ich das richtig gesehen habe.

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) : Herr Renner hat dem Antrag zugestimmt. - Abg. Renner (SPD): Nein, nein! - Heiterkeit bei der LINKEN.)

Ich möchte die Abstimmung wiederholen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/876 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die DIE LINKE-Landtagsfraktion und die fraktionslose Abgeordnete, abgelehnt haben alle übrigen Fraktionen.

Wir kommen zu Punkt 14 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Schaffung gesetzlicher Grundlagen zur Erlangung der Kreisfreiheit von Städten und Gemeinden (Drucksache 16/882)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Unser Saarland braucht dringend eine sofortige Sonderzahlung des Bundes in Höhe von 5 Milliarden Euro für das Land und 3 Milliarden Euro für die Städte und Gemeinden, weil das Saarland überschuldet ist. Wir haben heute Morgen und heute Mittag in vielen Redebeiträgen gehört, dass es bei uns hinten und vorne mangelt. Aber wir sind keine Bittsteller. Wir haben zuerst einmal das Recht auf Hilfe vom Bund, denn der Bund ist verpflichtet, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen.

Wir haben - das habe ich hier auch schon einige Male gesagt - darüber hinaus das moralische Recht, vom Bund unterstützt zu werden, denn unsere Vorfahren und zum Teil wir selber noch haben über Jahrzehnte für Deutschland mitgesorgt, indem wir Kohle gegraben haben und Stahl hergestellt haben. Wir haben für den Wohlstand Deutschlands mitgesorgt. Länder, die heute sehr gut dastehen wie zum Beispiel Bayern, haben von uns Unterstützung bekommen. Das vergisst man gelegentlich. Diese Anstrengungen, die wir für Deutschland gebracht haben, haben eine Vielzahl unserer Menschen die Gesundheit gekostet und es gibt in unserer Natur bis zum heutigen Tag Probleme. Ich erwähne jetzt nur einmal das Pumpen des Grubenwassers und so weiter.

Aber wir können natürlich nicht nur Geld vom Bund verlangen, wir müssen auch selber Sparanstrengungen unternehmen. In erster Linie - da können wir am meisten sparen - sollten wir unser Land selber sparsam verwalten. Wenn bei uns bei einer Million Einwohner die Kommunen von 15.000 Menschen verwaltet werden, dann ist das ungefähr so, wie wenn 70 Personen von einer Person verwaltet werden. Ich persönlich brauche das nicht. Ich muss nicht von morgens bis abends hinten und vorne verwaltet werden. Mir würden da bedeutend weniger Personen genügen. Es waren zu früheren Zeiten auch wirklich weniger.

Überverwaltung ist unproduktiv, hemmend und kostenschaffend. Wir müssen uns von überkommenen,

(Abg. Berg (SPD) )

veralteten, überflüssigen Verwaltungsstrukturen trennen. Zwischen Landesverwaltung einerseits und der Verwaltung in Städten und Gemeinden andererseits brauchen wir keine dritte Verwaltungsebene. Deshalb sind wir dafür, die Gemeindeverbände, die Verwaltung von Gemeindeverbänden, abzuschaffen, sprich die Kreistage und den Regionalverband. Diese sind so überflüssig wie ein Kropf.

(Abg. Renner (SPD) : Sie sind Mitglied.)

Sie dienen nur dazu, unnötige Stellen zu schaffen, und kosten unnötig Geld. Im günstigsten Falle sind sie unnütz, im ungünstigsten Falle sind sie schädlich. Die Aufgaben der Gemeindeverbände können von den Städten und von den Gemeinden übernommen werden.

(Abg. Thul (SPD) : Er hockt im Regionalverband!)