Alexander Zeyer
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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dörr, Sie haben heute gesagt, die zwei neuen Förderschulen, die zum Schuljahresbeginn gestartet sind, haben wir Ihnen zu verdanken. Da empfehle ich Ihnen einen Blick in den Koalitionsvertrag, der 2017 von der Großen Koalition verabschiedet wurde, denn genau dort steht das drin. Deshalb haben wir im Saarland 2019/2020 zwei neue Förderschulen für soziale Entwicklung erhalten, eine in Weiskirchen-Rappweiler und eine in Saarbrücken Altenkessel. Damit wird einem zunehmenden Bedarf Rechnung getragen, Kindern mit entsprechenden Auffälligkeiten eine angemessene Betreuung und Förderung zukommen zu lassen. Damit sind wir hier im Saarland einen einmaligen Weg gegangen, um auf veränderte Rahmenbedingungen und auch auf die steigende Anzahl von verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern reagieren zu können. Die bisherigen Förderschulen waren nämlich bis auf den letzten Platz gefüllt, und es gab Wartelisten.
Lassen Sie mich eingangs festhalten, ich empfinde es als ein gutes Signal, dass es uns gelungen ist,
das System der Förderschulen im Saarland im vorliegenden Maße zu stärken. Deshalb danke ich ganz herzlich unseren beiden Regierungsfraktionen und dem Ministerium für Bildung und Kultur, dass so schnell reagiert wurde und dass diese zwei Förderschulen an den Start gegangen sind. Lassen Sie mich für die CDU-Fraktion festhalten, wir stellen die Inklusion mit der Einrichtung der neuen Förderschulen nicht infrage. Doch sind nicht alle Kinder mit sozial-emotionaler Beeinträchtigung an einer Regelschule bestens aufgehoben; manche benötigen einen besonderen Förderbedarf. Hierfür werden wir uns auch in Zukunft stark machen.
Mit dem Arbeitskreis Bildung unserer Landtagsfraktion besuchten wir im vergangenen Jahr zahlreiche Förderschulen in unserem Land, um uns ein besseres Bild vor Ort zu machen. Ich bin von dem Konzept unserer Förderschulen absolut überzeugt. Schülerinnen und Schüler werden dort in kleinen Lerngruppen von einer Lehrkraft und einer sonderpädagogischen Fachkraft individuell in einem strukturierten Rahmen betreut. Sehr geehrte Damen und Herren, diesen einzigartigen Weg zu gehen, war die richtige Entscheidung für das Wohl unserer Kinder im Saarland.
Um auf die Förderschulen zurückzukommen: Derzeit unterrichten dort insgesamt 34 Grund- und Hauptschullehrkräfte, die unbefristet beschäftigt oder in der überwiegenden Zahl verbeamtet sind. Alle Lehrkräfte dieser Gruppe haben eine mindestens siebenjährige Berufserfahrung an Förderschulen. Lehrkräfte sind in besonderem Maße angehalten, sich fahrspezifisch immer wieder fortzubilden. Deshalb gehen wir davon aus, dass diese Lehrkräfte dies tun. Eine gesonderte Qualifizierungsmaßnahme für Sonderpädagogik ist für diese Gruppe daher auch nicht notwendig. Wir brauchen gut ausgebildete Fachkräfte, und deswegen müssen wir das Studienseminar für Sonderpädagogik, welches wir im vergangenen Jahr ebenfalls besucht haben, weiterhin unterstützen und stärken. Wir erlebten dort ein engagiertes und motiviertes Team mit guten Konzepten für die zukünftige Arbeit.
Herr Dörr, zu Ihrem Punkt der Anpassung des Lohnniveaus. Sie haben es selbst angesprochen. Es hat Ihnen anscheinend doch geholfen, in die Gesetzeslage, in das Saarländische Besoldungsgesetz hineinzuschauen. In § 3c steht nämlich genau das, was Sie angesprochen haben, dass derzeit eine ruhegehaltsfähige Zulage von 200 Euro für diese Beamten nach einer Verwendung von mindestens fünf Jahre
bei guter Eignung, Leistung und Befähigung auf Beantragung des Beamten gewährt wird. Das soll in den kommenden Jahren schrittweise weiter auf 300 Euro monatlich angehoben werden. Somit besteht beim Thema Besoldung für diese betroffene Gruppe kein Handlungsbedarf.
Lassen Sie mich abschließend noch eines sagen: Eine Konkurrenzsituation zwischen zwei Schulen künstlich aufzubauschen, ist ein fataler Fehler. Besonders an den Grundschulen sind die Bewerberzahlen heute schon sehr gering. Ein zusätzlicher Abzug von Lehrkräften zugunsten der Förderschulen würde die Personalsituation weiter verschlechtern. Unsere Grundschulen sind Basis für die schulische Bildung der Kinder in unserem Land. Es bedarf daher einer stärkeren Wertschätzung der Institution Grundschule und eben nicht solcher Maßnahmen, die die Grundschulen für Lehrkräfte zu einer Art Durchgangsstation werden lassen. Es sollen alle Anstrengungen unternommen werden, um junge Menschen wieder mehr dafür zu begeistern, sich für ein Lehramtsstudium im Bereich der Grund- und Förderschulen zu entscheiden. Nur so können wir sicherstellen, dass langfristig eine gute Betreuung in all diesen Schulformen gewährleistet werden kann. Dem Antrag der AfD-Fraktion werden wir deshalb nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch das erst vor zwei Wochen im Deutschen Bundestag verabschiedete Geordnete-Rückkehr-Gesetz, Herr Lander, und nicht das Hau-ab-Gesetz, und die thematische Auseinandersetzung auf der Innenministerkonferenz in Kiel gibt es erneut eine Diskussion um die Abschiebungen nach Afghanistan.
Lassen Sie mich zuallererst feststellen, dass ich großes Verständnis für die Diskussion habe und auch für den offenen Brief, den wir vom Saarländischen Flüchtlingsrat erhalten haben. Jedoch müssen, insbesondere was die Abschiebungen aus dem Saarland angeht, die Fakten und Tatsachen ehrlich und offen angesprochen werden. Zunächst ist festzuhalten, dass es in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik eine Selbstverständlichkeit ist, dass vor einer möglichen Rückführung in jedem Einzelfall eine Prüfung stattfinden muss und stattfindet. Wenn diese Prüfung ergibt, dass es keinen rechtlichen Grund für den Aufenthalt in Deutschland gibt, ist die Abschiebung die zwingende rechtsstaatliche Konsequenz. Wenn wir von diesem klaren Grundsatz abrücken, verliert der Rechtsstaat sein Fundament.
In diesem Zusammenhang stellt sich dann schon die Frage, auf welche Erkenntnisse die Linksfraktion zurückgreift, wenn sie die Sicherheitslage in Afghanistan bewertet. Denn Afghanistan ist nach Bewertung des Außenministeriums und des Deutschen Bundestages noch immer in Teilen so sicher, dass Abschiebungen dorthin unter rechtsstaatlichen und humanitären Gesichtspunkten vertretbar sind. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es Ihnen eher darum geht, ein bestimmtes Gefühl zu bedienen, als dass es Ihnen um die sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema geht, meine sehr geehrten Damen und Herren der Linksfraktion.
Für die Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan sind verschiedene Stellen der Bundesregierung verantwortlich. Hierbei werden zahlreiche nationale, aber auch internationale Quellen, der Lagebericht des Auswärtigen Amtes oder auch der Bericht des europäischen Asylunterstützungsbüros, genutzt. Das Außenministerium hat nach Abwägung der Situation vor Ort entschieden, dass nach Afghanistan abgeschoben werden kann, und zwar nicht nur
Straftäter, Gefährder oder Integrationsverweigerer, sondern auch abgelehnte Asylbewerber. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter dieser Voraussetzung handelt auch die saarländische Landesregierung.
Denn die Sicherheitslage in Afghanistan unterscheidet sich regional stark und unterliegt temporären Schwankungen. Die Sicherheitslage wird derzeit in den meisten urbanen Zentren als ausreichend kontrollierbar beurteilt, denn auch schätzungsweise zwei Drittel der Gesamtbevölkerung wohnt in diesen Regionen. Das Hauptaugenmerk bei den Abschiebungen liegt klar auf Straftätern, Gefährdern, Integrationsverweigerern und zum Beispiel bei Personen, die bei der Passbeschaffung nicht mitwirken.
Das Bundesamt für Migration und bei negativer Entscheidung im Regelfall auch die Verwaltungsgerichte prüfen im Rahmen der Asylverfahren eine mögliche Gefährdung in jedem Einzelfall. Das bedeutet, dass bei jedem negativen Entscheid separat geprüft wird, ob die Person nach Afghanistan abgeschoben werden kann oder nicht. An diese Entscheidung ist die Landesregierung beziehungsweise das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gebunden. Aus diesem Grund besteht auch keine Veranlassung, etwa die Kompetenz der Bundesbehörden oder der Gerichte mit den ihnen vorliegenden Informationsquellen infrage zu stellen. Denn wer nach individueller Prüfung ausreisepflichtig ist, bei dem muss der Rechtsstaat konsequent handeln, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie tun hier so, als wären wir das einzige Land, das Abschiebungen nach Afghanistan durchführt. Neben der Bundesrepublik Deutschland schieben auch weitere EU-Mitgliedsstaaten nach Afghanistan ab, wie zum Beispiel Belgien, Frankreich, Schweden und viele weitere Länder.
Aber kommen wir zurück ins Saarland. Bisher wurden aus dem Saarland im Jahr 2019 fünf Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt. Die abgeschobenen Personen waren alle ausreisepflichtig und ein Abschiebungshindernis war nicht gegeben. Für alle betroffenen Menschen lagen auch gültige Rückreisepapiere vor. Wer waren diese fünf Personen? Bei drei der fünf handelte es sich um Straftäter und bei den beiden anderen Personen handelte es sich um Identitätsverweigerer.
Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten vier Jahren konnten 93.000 Abschiebungen in Deutschland nicht durchgeführt werden. Allein 2018 sind mehr Abschiebungen gescheitert als gelungen, da
vor, liebe Mitglieder der Linksfraktion, verschließen Sie hier die Augen!
Wir haben als Bundesrepublik Deutschland eine humanitäre Verantwortung für die Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen. Aber wir haben auch eine Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Wir müssen eben nicht nur weiterhin die Fluchtursachen bekämpfen, wir müssen auch die Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, die keine Perspektive auf Asyl haben, davon abhalten, sich auf den Weg zu machen und sich gegebenenfalls in die Hände von Schleppern zu begeben. Sehr geehrte Damen und Herren, aus den genannten Gründen unterstützen wir weiterhin die Landesregierung bei ihrem Vorgehen und lehnen Ihren heutigen Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Dörr, wenn Sie behaupten, Ihre Fraktion würde niemanden beleidigen, dann sage ich, zweimal hat Herr Müller, als Herr Lander gesprochen hat, hinter mir „Dummschwätzer“ gerufen. Das ist auch eine Beleidigung. Das haben Sie wahrscheinlich nicht gehört und vergessen!
Genau. Sie sind jetzt nicht dran. Seien Sie einfach ruhig und hören Sie zu, dann hören wir Ihnen auch zu. - Es gab einen plötzlichen Sinneswandel in Ihrer Fraktion. Vor einigen Wochen hieß es noch, Sie wollen das Wahlalter auf keinen Fall auf 16 absenken. Sie sagten, das demokratische Grundwissen mit 16 Jahren sei noch nicht ausreichend, um eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen.
Aber wir kennen das von Ihnen. Heute so, morgen so. Sie sind einfach ein Fähnchen im Wind. Erzählen Sie uns nichts! Sie haben sich aufgrund der Änderung des Wahlrechts Gedanken gemacht, dass nun auch behinderte Menschen mit gerichtlich angeordneter Betreuung und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter wählen dürfen. Jetzt sind Sie zum Entschluss gekommen, dass auch 16-Jährige und 17-Jährige wählen sollen. Zum einen hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Zum anderen geht es Ihnen doch hier nur um Ihren eigenen Profit und die damit verbundene Aufmerksamkeit für die bevorstehende Europa- und Kommunal
wahl. Lieber Herr Dörr, das lassen wir Ihnen heute nicht durchgehen!
Am 13.06.2018 war Herr Kollege Müller nämlich noch der Auffassung, die Jugend sei ganz einfach leichter manipulierbar und die politische Kompetenz sei noch nicht gereift. Entsprechende Erhebungen zeigen, dass junge Menschen stärker als andere wahlberechtigte Altersgruppen dazu neigen, politische extremere Positionen und Parteien zu wählen. Diese Erkenntnis ist jetzt wohl bei der AfD angekommen. Meine Herren, wenn es für irgendjemanden in diesem Land noch eines Beweises für die völlige Unglaubwürdigkeit bedurfte, dann liegt er jetzt auf dem Tisch. Ihre politischen Standpunkte sind eine wahllose Aneinanderreihung von Beliebigkeiten, die der Würde dieses Hohen Hauses nicht gerecht werden!
Ja, wir haben in der Vergangenheit diesen Gesetzentwurf abgelehnt und werden es heute auch wieder tun, denn das Wahlrecht hat für uns einen enorm hohen Stellenwert. Es ist an die Volljährigkeit geknüpft. Mit 18 Jahren darf man alleine Auto fahren. Man kann sein Leben führen mit allen Rechten und Pflichten und sein Leben eigenständig gestalten. Mit 18 können Verträge abgeschlossen werden und vieles andere mehr.
Verstoßen 16-Jährige gegen das Gesetz, greift das Jugendstrafrecht. Das ist mit 18 nicht mehr der Fall. Hier fällt der Volljährige grundsätzlich unter das Erwachsenenstrafrecht. Wir alle wissen, dass das nicht der Realität entspricht, denn die Gerichte wenden bis 21 Jahre noch das Jugendstrafrecht an. Diesen Aspekt sollte man bei dieser Diskussion nicht außer Acht lassen.
Ja, immer wieder sind es die gleichen Gegenargumente, wir haben sie heute schon gehört. In anderen Bundesländern wurde es teilweise geändert. Aber mit welchem Erfolg? In Bundesländern, in denen das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre abgesenkt wurde, hat sich nicht der häufig erhoffte Effekt einer stärkeren Wahlbeteiligung eingestellt. Bei der Landtagswahl in Bremen 2015 lag die Wahlbeteiligung der unter 21-Jährigen 4 Prozentpunkte niedriger als im Landesschnitt. Bei der Landtagswahl in Brandenburg 2014 waren es bei den unter 18-Jährigen sogar 7 Prozent weniger als im Landesschnitt.
Das bestätigt doch einen durchgehenden Trend. Minderjährige nehmen nach allen vorliegenden Studien nicht häufiger, sondern seltener an Wahlen teil, als es Erwachsene tun. Obwohl die betroffenen Jugendlichen bei allen vorliegenden Umfragen eine
Absenkung des Wahlalters mehrheitlich ablehnen, wird seit Jahren mit großer Vehemenz die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und damit die Abkopplung des Wahlrechts von der Volljährigkeit gefordert.
Vielleicht wäre es an dieser Stelle einmal nicht schlecht, auf die Jugendlichen selbst zu hören und zwar nicht nur auf die Jugendlichen, die sich sowieso schon in Jugendorganisationen und Parteien politisch engagieren, sondern auch auf die anderen Jugendlichen in unserem Land. Das merkt man immer wieder in Gesprächen und Diskussionen auch hier im Landtag, wenn Schulklassen da sind. Die sind nämlich mehrheitlich nicht dafür, dass sie mit 16 schon wählen dürfen. Ganz im Gegenteil. Sie wollen nämlich, dass es so bleibt.
An welchem objektiven Kriterium wird das Wahlalter mit genau 16 Jahren eigentlich festgemacht? Es ist vollkommen willkürlich gesetzt. Ich warte nur auf den nächsten Gesetzentwurf mit einer Herabsetzung auf das Wahlalter mit 13 oder 14 Jahren, wie es bereits in anderen Bundesländern von einigen Parteien gefordert wurde. Das wird es mit uns definitiv nicht geben!
Bevor wir das Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzen, müssen wir endlich an einer ganz anderen Stelle anpacken. Wir alle müssen Politik interessanter und für junge Menschen verständlicher machen. Wir müssen sie dort abholen, wo sie sind. Wir müssen sie mitnehmen. Dazu müssen wir zum einen endlich die Lehrpläne ändern. Politik muss in jeder Klassenstufe - egal an welcher Schule - ausführlich stattfinden. Politik in Schulen muss wieder tagespolitischer werden, ohne dabei die politische Neutralität und die emotionalen Themenbereiche zu verlieren. Das ist sowohl eine menschliche als auch didaktische Herausforderung für Lehrkräfte, auf die sie gut vorbereitet werden müssen.
Wir brauchen auch keine Zwangsjugendräte in den Städten und Gemeinden, die oft nur kurze Zeit funktionieren. Wir brauchen vielmehr nachhaltigere Angebote und andere Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche in unseren Kommunen.
Auch wir im saarländischen Landtag müssen uns an die eigene Nase greifen. Wir müssen uns dafür einsetzen. Wir müssen Gas geben. Wir müssen den Landtag weiter öffnen. Wir brauchen einen Jugendlandtag. Andere Bundesländer machen uns seit mehreren Jahren vor, wie das funktioniert. Wir müssen eine echte Beteiligungsmöglichkeit schaffen, um die Jugendlichen für Politik zu interessieren, auch hier im saarländischen Landtag.
Nicht zu vergessen ist, dass sich Jugendliche bereits engagieren können. Sie können sich für Veränderungen einsetzen und starkmachen - in den Schülervertretungen an den Schulen, in den politischen Jugendorganisationen oder auch in anderen Verbänden, wie dies schon oft passiert. Wenn wir diese Beteiligungsmöglichkeiten endlich umsetzen und stärker fördern und die Jugendlichen besser informiert sind, dann können wir über dieses Thema gerne noch einmal diskutieren, denn - auch das wurde heute angesprochen - in unserer Partei wird darüber diskutiert. Das ist auch gut so, denn so funktioniert nun einmal Demokratie in einer Volkspartei. Da gibt es verschiedene Ideen, Ansichten und Meinungen. Wir werden auch über dieses Thema in unserer Partei breit diskutieren und eine Entscheidung treffen. Diesen Diskussionsprozess stoßen wir an, denn wir haben verschiedene Meinungen. Es gehört zu einer Volkspartei dazu, dass wir ehrlich und offen darüber diskutieren und am Ende des Tages eine Entscheidung treffen.
Aber warum diskutieren wir eigentlich hier und heute über dieses Thema? Junge Menschen, Schülerinnen und Schüler, gehen auf die Straße, um für mehr Klimaschutz zu demonstrieren. Die Politik antwortet hier und heute mit einer Diskussion über das Wahlalter mit 16. Ich frage mich wirklich: Geht’s noch? Wir sollten die jungen Menschen ernst nehmen mit ihren Themen und ihren Anliegen und ihnen nicht mit dieser Debatte irgendeine Beruhigungstablette geben.
Wir nehmen das Thema des Klimaschutzes ernst. Deswegen sollen wir darüber diskutieren und nicht über das Wahlalter mit 16. Ich finde es befremdlich, dass wichtiges und richtiges Engagement junger Menschen für eigene politische Zwecke missbraucht wird. Insbesondere in der außerparlamentarischen Opposition gibt es mit den GRÜNEN eine Partei, die gerade so tut, als hätte sie die Fridays-for-FutureBewegung ins Leben gerufen. Den Einsatz für eine nachhaltige Energiepolitik mit den Verbotsphantasien zu Braunkohle und Verbrennungsmotoren zu kombinieren, ist nicht nur unredlich, sondern auch Beleg dafür, dass die GRÜNEN nach wie vor in der Ecke der Verbotsparteien stehen und nichts verstanden haben.
Die Vermischung der Fridays-for-Future-Demonstrationen mit einer Diskussion um das Wahlalter führt zu einer schiefen Debatte. Nehmen wir die Jugend endlich ernst und kümmern uns um die Herausforderungen in diesem Land und auch um diese Themen, die die Jugend interessieren! Aus diesem Grund brauchen wir mehr freiwillige Beteiligung in diesem
Land. Dafür werden wir sorgen. Wir brauchen kein Wahlalter mit 16. Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Sehr geehrter Herr Müller! Sie und Ihre Partei sind es nicht wert, auf diesen Redebeitrag noch einmal einzugehen. Das sage ich nur zur Klarstellung, warum wir jetzt darauf keine Antwort mehr geben.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auf den Redebeitrag von dem Abgeordneten der SPD-Fraktion Thul eingehen. Als ich noch Vorsitzender der Landesschülervertretung des Saarlandes war, war es schon seit Jahren Beschlusslage, dass innerhalb der Schülervertretung für ein Wahlalter ab 16 gekämpft wird. Meine persönliche Meinung ist die, die ich gerade kundgetan habe, ich habe an anderer Stelle auch nichts anderes gesagt: Es geht darum, die Beteiligung der Jugendlichen zu stärken. Es geht darum, sie besser zu informieren, sie mitzunehmen. Wenn wir das erreicht haben, wenn wir erreicht haben, dass mehr Politikunterricht stattfindet, dass an unseren Schulen über aktuelle Tagespolitik diskutiert wird, wenn Jugendliche dazu bereit sind und es auch wollen, mit 16 Jahren zu wählen, dann können wir diese Diskussion führen. An dieser Stelle sind wir aber noch nicht und deswegen sind wir dagegen, das Wahlalter auf 16 herabzusetzen. Das ist die Meinung der Landtagsfraktion und das ist auch meine ganz persönliche Meinung. Das wollte ich noch einmal zur Klarstellung in Bezug auf die Rede von Sebastian Thul sagen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der heute in Zweiter Lesung vorliegende 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat eine Überarbeitung des Telemedienauftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Gegenstand. Das Saarland hat an dieser positiven Weiterentwicklung einen entscheidenden Anteil, denn 2017 fand hier in Saarbrücken die Ministerpräsidentenkonferenz statt unter dem Vorsitz unserer damaligen Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer, bei der es gelungen ist, einen Grundkonsens der Länder über die notwendigen Reformen zu erzielen. Eine Einigung auf den vorliegenden Staatsvertrag fand dann ebenfalls unter dem MPK-Vorsitz des Saarlandes statt.
Worum geht es? Im Wesentlichen geht es um die Überarbeitung des Telemedienauftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn die geltende Rechtslage, die auf dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 01. Juni 2009 beruht, wird der aktuellen Mediennutzung nicht mehr gerecht. Daher gibt es jetzt eine Anpassung an den technologischen Fortschritt im Internet und das sich dadurch verändernde Nutzungsverhalten. Dabei geht es insbesondere um verlängerte Abrufzeiten von Telemedienangeboten. Audiovisuelle Inhalte, also Sendungen eigener Programme, europäische Werke angekaufter Spielfilme und Fernsehserien werden unabhängig von einer linearen Ausstrahlung online bereitgestellt. Statt wie bisher sieben Tage dürfen diese nun bis zu 30 Tage in der Mediathek bleiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer kennt es nicht: Da verpasst man ein spannendes Spiel der Ersten Bundesliga und will es am nächsten Tag in der Mediathek anschauen, es ist aber nach 24 Stunden
nicht mehr zu finden. Mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden Großereignisse und Spiele der Ersten und Zweiten Bundesliga statt bisher 24 Stunden bis zu sieben Tage abrufbar sein. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir sicher, darüber werden sich viele Bundesliga-Fans freuen!
Außerdem wird es in Zukunft möglich sein, öffentlich-rechtliche Telemedien auch außerhalb des eigenen Portals der jeweiligen Rundfunkanstalt anzubieten, wenn dies zur Erreichung der Zielgruppe aus journalistisch-redaktionellen Gründen geboten ist. Dies gewährleistet eine bessere Nutzung der Inhalte, wenn diese auf zielgruppenrelevanten Plattformen vorhanden sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anpassung an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters begrüßen wir ausdrücklich, denn immer mehr Menschen nutzen die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie schauen und hören relevante Beiträge dann, wenn sie Zeit und Lust dazu haben. Dazu zählt insbesondere auch die junge Generation. Diese schaut sich online mit ihrem Smart-TV, ihrem iPhone, ihrem Tablet oder ihrem Laptop diese Inhalte in den Mediatheken an zu dem Zeitpunkt, den sie für richtig halten. Auch insgesamt hat sich die Online-Nutzung deutlich verändert, ebenso die Nutzungsdauer. Diese hat sich rasant erhöht, und mehr als ein Viertel dieser Zeit wird für die Nutzung von Medienangeboten im Internet verwendet.
Auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass es eigentlich keine zeitliche Befristung der öffentlichrechtlichen Telemedienangebote geben sollte, wurde mit dem vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein erster wichtiger Schritt gegangen. Von dieser Änderung profitieren auch die Zuschauerinnen und Zuschauer und Hörer des Saarländischen Rundfunks und der Angebote hier im Saarland. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung für den vorliegenden 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits über das Thema Gesundheit ausführlich gesprochen, ich möchte aber ein weiteres Thema der Gesundheitspolitik mit Blick auf den Rettungsdienst ansprechen. Sie haben es vielleicht den Medien entnehmen können, die Regierungsfraktionen haben sich in ihrer Haushaltsklausurtagung darauf geeinigt, einen Änderungsantrag zu stellen, um im Bereich der Gesundheit, des Rettungsdienstes, aber auch der Digitalisierung mit der Einführung einer „Mobilen Retter App“ ein Zeichen zu setzen. Damit wollen wir keineswegs den Rettungsdienst abschaffen, sondern den mit den First-ResponderGruppen im Saarland eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen. Mit der Einführung werden wir das erste Bundesland sein, welches die App flächendeckend einführen wird.
Worum geht es dabei eigentlich? Das wurde ich in den vergangenen Tagen des Öfteren gefragt. Die App für mobile Retter kann sich im Prinzip jeder von uns auf sein Smartphone herunterladen. Sie kann jedoch erst benutzt werden, wenn man nachweisen kann, dass man eine medizinische Grundausbildung hat wie zum Beispiel Mitglieder der Feuerwehren, der Rettungsdienste, die Mitarbeiter der Krankenhäuser oder Ärzte. Man kann diesen Nachweis einreichen und dieses Können anschließend bei einem praktischen Treffen beweisen, um die Freischaltung der App zu erreichen. Nach der Freischaltung geht es direkt los.
Bei welchen Notfällen ist die App sinnvoll und wie funktioniert sie eigentlich? Insbesondere bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand entscheiden Sekunden über Leben und Tod. Dank dieser digitalen Technik können ehrenamtliche Medizinprofis durch die App geortet und zum Patienten navigiert werden. Dazu muss die Integrierte Leitstelle nach Eingang des Notrufes nur einen Blick in ihr Programm werfen, und schon wird der mobile Retter vor Ort geortet und informiert. Dies geschieht alles im Hintergrund.
Ich will es praktisch darstellen. Stellen Sie sich einfach folgende Situation vor. Martin ist 24 Jahre alt, wohnt in der Gemeinde Freisen, studiert Jura an der Universität des Saarlandes und ist Mitglied im Rettungsdienst, aber auch Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Außerdem engagiert er sich seit einigen Monaten in der First-Responder-Gruppe der Gemeinde Freisen. Er registriert sich bei dieser neuen App und zeigt bei einem von vielen Terminen, dass er auch praktisch die Grundkenntnisse beherrscht. Einige
Tage später, er ist an der Universität des Saarlandes, kommt es zu einem Notfall, an der Bushaltestelle bricht eine Frau zusammen und atmet nicht mehr. Der Notruf wird abgesetzt, die Leitstelle aktiviert die App, um Ersthelfer in der Nähe zu organisieren. Martin, der gerade im Hörsaal sitzt, wird in der Nähe geortet und bekommt einen Alarm auf seinem Handy. Er nimmt den Einsatz an und eilt aus dem Hörsaal zum entsprechenden Notfall. Martin startet sofort die Wiederbelebung, wenige Minuten später trifft der Notarzt ein und übernimmt. Dass Martin so schnell vor Ort war und sofort mit den Maßnahmen begonnen hat, hat dieser Frau das Leben gerettet.
Uns geht es darum, Leben zu retten. Wenn durch die Einführung dieser „Mobilen Retter App“ auch nur ein Leben im Jahr gerettet werden kann, dann haben sich dieser Einsatz und diese finanziellen Mittel eindeutig gelohnt, meine Damen und Herren.
Wir hoffen, dass es im kommenden Jahr schnell losgehen kann. Ich rufe heute schon die Saarländerinnen und Saarländer auf: Machen Sie mit, helfen Sie mit, wir brauchen für den Erfolg dieses Projektes Ihre Unterstützung! Gemeinsam mit den Rettungsdiensten und mit dem ZRF wollen wir diesen Schritt der schnellen Hilfe gehen. Ich möchte Sie alle einladen mitzumachen.
Damit aber auch die Rettungsdienste schneller vor Ort sind, investieren wir nicht nur in eine App, sondern auch mehrere 100.000 Euro für neue Rettungswachen, für den Umbau der Rettungswachen, damit der Rettungsdienst noch schneller vor Ort bei den Patienten sein kann. Meine Damen und Herren, kurz gesagt, wir sorgen für noch schnellere und professionellere Rettung im Saarland.
Heute dreht sich vieles um das Thema Gesundheit, Pflege. Aber ich möchte noch ein weiteres wichtiges Thema in den Vordergrund stellen, nämlich die Arbeit der Jugendverbände in unserem Land. An dieser Stelle möchte auch ich ganz herzlich die Vertreter des Landesjugendrings und auch der Mitgliedsverbände, die heute zahlreich gekommen sind, hier im Landtag begrüßen. Schön, dass ihr da seid! Ich freue mich, dass so viele von euch unserer Einladung gefolgt sind.
Es war richtig und wichtig, den harten Weg des Einsparens in den vergangenen Jahren zu gehen. Dazu haben viele mit beigetragen und viele mussten auf den einen oder anderen Euro verzichten. Dass wir es nun geschafft haben, nicht nur keine neuen Schulden zu machen, sondern auch anfangen können, Altschulden zu tilgen, das ist ein großer Erfolg,
insbesondere für die Jugendlichen in unserem Land. Damit haben wir zum einen die Eigenständigkeit unseres Bundeslandes gesichert, zum anderen können nachfolgende Generationen hier auch in Zukunft gut und gerne leben, meine Damen und Herren, denn weniger Schulden bedeuten gerade für die junge Generation, dass sie für die Zukunft mehr Gestaltungsspielräume hat.
Aber nun zurück zum Landesjugendring und der Jugendarbeit im Saarland. Im vergangenen Jahr konnten wir bereits die Mittel leicht erhöhen, aber aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht weitere finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, wie es sich der Landesjugendring von uns gewünscht hatte. In diesem Jahr jedoch, in diesem Doppelhaushalt, ist das nicht mehr der Fall. Wir haben es geschafft, gemeinsam mit den Regierungsfraktionen und dem Landesjugendring eine Lösung zu finden. Dabei freut es mich sehr, dass wir gemeinsam eine mehr als zufriedenstellende Lösung gefunden haben und dem Landesjugendring in den nächsten beiden Haushaltsjahren finanziell deutlich unter die Arme greifen können. Das heißt, 2019 mit 157.000 Euro und 2020 mit 167.500 Euro. Das ist, wie ich finde, ein sehr großer Erfolg der Großen Koalition. Uns und mir ganz persönlich ist es wichtig, dass die Jugendarbeit im Saarland auch weiterhin so engagiert und professionell fortgeführt werden kann und sich der Landesjugendring in den kommenden zwei Jahren keine Gedanken um seine finanzielle Ausstattung machen muss, sondern sich mit voller Kraft auf seine Sacharbeit für die Jugendlichen und Kinder in unserem Land konzentrieren kann.
An dieser Stelle gilt es auch, unserer Ministerin Monika Bachmann und unserem Staatssekretär Stefan Kolling zu danken, die jederzeit Ansprechpartner und Unterstützer der Jugendarbeit im Saarland sind. Danke auch für eure Unterstützung, liebe Monika und lieber Stefan.
Mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln wollen wir aber nicht nur Danke sagen, sondern auch ein Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung für eure Arbeit setzen. Zusätzlich zu seiner Arbeit als Interessenvertretung der saarländischen Kinder- und Jugendverbände betreibt der Landesjugendring den Jugendserver Saar, das Informationsportal für saarländische Jugendliche. Auch dieses Projekt werden wir in Zukunft mit weiteren finanziellen Mitteln unterstützen. Neben der Erhöhung der Finanzmittel werden wir, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, im kommenden Jahr eine weitere Jugendbildungsreferentenstelle zur Verfügung stellen. Hier wollen wir ab dem Jahr 2021 noch
eine weitere schaffen, um die Situation der Jugendverbände weiter zu verbessern.
Sehr geehrte Damen und Herren, unser Ziel ist klar. Wir wollen unser Saarland auch für junge Menschen noch attraktiver machen. Ein wichtiger Baustein ist und bleibt hier die Jugendarbeit. Ich bin immer wieder beeindruckt, was die Jugendlichen auf die Beine stellen, erst vor Kurzem. Dabei sei die Karnevalsjugend hier im Saarland zu erwähnen mit ihrem Musical-Projekt „Peter Pan“. Der eine oder andere von Ihnen war vielleicht auch vor Ort in Dillingen und hat sich dieses Musical-Projekt angeschaut. Ich selbst war bei den Proben und auch bei der Aufführung dabei. Was diese Kinder und Jugendlichen ehrenamtlich in monatelanger Arbeit vorbereitet und auf die Beine gestellt haben, das ist alles andere als selbstverständlich. Solche Projekte brauchen wir auch in Zukunft. Deswegen wollen wir auch diese Jugendverbände in Zukunft weiter unterstützen. - Vielen Dank für eure Arbeit.
Und meine Herren von der AfD-Fraktion - das muss ich noch sagen, das sei mir gestattet -, schämen Sie sich, schämen Sie sich abgrundtief für Ihren Antrag, die Gelder des Landesjugendrings auf null zu setzen! Sie streichen damit die Gelder der Jugend im Saarland. Dem Dachverband der Jugendverbände möchten Sie in Zukunft kein Geld zur Verfügung stellen. Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Jugendlichen hier im Saarland.
Herr Müller, und es ist auch ein Schlag ins Gesicht der vielen engagierten Jugendlichen, die sich im Saarland in Vereinen und Verbänden ehrenamtlich einbringen.
Herr Müller, vielleicht hören Sie einmal zu, dann können Sie noch etwas lernen. Es bringen sich Tausende Jugendliche und Kinder ein. Diese Arbeit wollen wir unterstützen. Es sind Jugendliche, die sich für mehr Demokratie einsetzen, Jugendliche, die sich gegen Rechtsextremismus und gegen Linksextremismus stellen, Jugendliche, die Kindern eine Heimat geben durch Freizeitangebote und vieles mehr. Diese Arbeit bereichert unsere Jugend im Saarland. Deswegen sagen wir Danke. Deswegen, meine Damen und Herren, sagen wir nicht, es gibt weniger Geld, sondern deswegen erhöhen wir diese Gelder, damit diese Arbeit in Zukunft genauso fortgesetzt werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des Landesjugendrings, ich möchte mich im Namen der CDU-Landtagsfraktion für diese außergewöhnli
che Arbeit auch in nicht immer einfachen Zeiten ganz herzlich bedanken. Wir haben daran gearbeitet, dass ihr mehr finanzielle Mittel habt, damit ihr euch wieder auf die Sacharbeit konzentrieren könnt. Herzlichen Dank für eure Arbeit. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit euch. Wir sind stolz auf euch, wir sind froh, dass ihr da seid und dass ihr diese Arbeit ehrenamtlich leistet. - Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir diskutieren heute über ein wichtiges Thema. Ich möchte zu Anfang kurz auf Sie, Herr Dörr, eingehen. Sie haben eben gesagt, es wäre normal für Sie, dort in der ersten
Reihe mitzugehen. Wir sehen das anders. Es ist nicht normal, in Chemnitz in dieser Reihe mitzulaufen, neben Bachmann, neben Höcke und Co. Das zeigt doch, wes Geistes Kind Sie sind. Schämen Sie sich abgrundtief, Herr Dörr!
Wie bereits angesprochen: Die Freie Wohlfahrtspflege ist ein starker Partner insbesondere im Jugendbereich. Die Wohlfahrtsverbände leisten großartige Arbeit in der frühkindlichen Bildung und in der Kinder- und Jugendhilfe. Maßnahmen der Jugendhilfe sind zum Beispiel die Organisation von Jugendclubs, die auch hier im Saarland existieren, oder Ferienlager für Jugendliche und Kinder und vieles mehr. Aber auch Hilfsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche, die Probleme haben, werden angeboten.
Eine wichtige und zentrale Aufgabe ist es auch, dass die Freien Wohlfahrtsverbände hier im Saarland einen wichtigen Beitrag bei der Ausbildung leisten. Sie bieten zahlreiche Ausbildungsplätze an. Die Zuschüsse der öffentlichen Hand stützen dieses Engagement der freien Träger.
Ich möchte daran erinnern, wie in den letzten Jahren hier insbesondere bei der Flüchtlingshilfe im Saarland geholfen wurde. Ohne die Verbände hätten wir das hier so nicht meistern können. Auch in diesem Zusammenhang heißt es ganz klar, dass wir Danke zu sagen haben für dieses Engagement, für die Aufnahme und Integration der vielen Flüchtlinge hier im Saarland.
Insbesondere bleibt aber auch das Engagement in den Rettungsdiensten zu erwähnen, etwa beim Roten Kreuz oder auch beim Jugendrotkreuz hier im Saarland, denn es werden zahlreiche Angebote für junge Menschen gemacht. Insbesondere sind hier die vielen FSJ-Stellen zu erwähnen, die im Saarland im Rettungsdienstbereich geschaffen werden. Das ermöglicht den jungen Menschen im Saarland zum einen einen Einblick in die Arbeit des Rettungsdienstes. Der ein oder andere entscheidet sich vielleicht nach dem FSJ, in der Zukunft einen solchen sozialen Beruf auszuüben. Es sichert auch langfristiges ehrenamtliches Engagement bei den Hilfsdiensten.
Nicht zu vergessen ist auch die Arbeit zum einen des Deutschen Bundesjugendrings, aber auch des Landesjugendrings hier im Saarland mit seinem Vorsitzenden Tobias Wolfanger und den zahlreichen Mitgliedsverbänden, die einiges tun, die sich im Jugendbereich engagieren durch Workshops, Seminare, Tagesfahrten und die sich auch durch Projekte einbringen wie zum Beispiel dem Jugendserver Saar oder dem Projekt „Demokratie Ei JO!“ oder der Jun
gen Biosphäre. All das ist Engagement der Jugend hier im Saarland, wo es auch gilt, Danke zu sagen.
Am vergangenen Montag fand in der Staatskanzlei in Saarbrücken die Verleihung der Ehrenamtsnadel statt. Monika Bachmann hat diese für unseren Ministerpräsidenten Tobias Hans an zahlreiche Menschen verliehen. Das zeigt auch, dass im Saarland ehrenamtliches Engagement großgeschrieben wird. Es war ein ganz Junger dabei, Erik Meisberger, bekannt aus der THW-Jugend, aber auch aus vielen anderen Funktionen, zum Beispiel auch beim Landesjugendring oder beim Netzwerk für Demokratie. Er hat sich schon in jungen Jahren in vielen Positionen und Ämtern ehrenamtlich eingebracht. Deshalb war es auch richtig, ihn schon in jungen Jahren mit dieser Ehrenamtsnadel auszuzeichnen. Für dieses großartige Engagement müssen wir ihm herzlich Danke sagen.
Die Freie Wohlfahrtspflege ist eine unverzichtbare Anlaufstelle für die Menschen aller Generationen in unserem Land, die Hilfe brauchen. Frau Schramm, ich möchte noch einmal auf Sie zurückkommen. Ich glaube, wir wollen alle gemeinsam alles dafür tun, dass es eine gute Rente für unsere Bürgerinnen und Bürger gibt, von der man auch leben kann. Ich glaube, das ist unser gemeinsames Ziel. Aber man muss auch klar sagen, es waren noch nie so viele Menschen in einer Beschäftigung, hatten Arbeit, wie das derzeit der Fall ist, und die Löhne steigen auch. Das heißt, in Deutschland geht es uns gut, wir werden auch noch einiges tun, dass es auch bei der Rente in Zukunft besser wird.
Lassen Sie mich auf jeden Fall festhalten: Die Ehrenamtlichen in der Freien Wohlfahrtspflege sind nicht die Lückenfüller, sondern die Partner unserer hauptamtlichen Kräfte. Sie sind eine sinnvolle Ergänzung und eine große Bereicherung für uns alle. Heute gilt es, mit diesem Antrag die Wohlfahrtspflege hier im Saarland zu stärken, aber auch Danke zu sagen, Danke für die großartige Arbeit und das große Engagement. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Wochen durfte ich immer wieder Besuchergruppen, junge Besuchergruppen, hier im Landtag des Saarlandes begrüßen, auch in diesem Plenarsaal. Neben den Fragen, welcher Text auf der Wand hinter dem Präsidenten steht, warum einzelne Abgeordnete ein Telefon vor sich stehen haben, kommt auch immer wieder die Frage: Wie wird man eigentlich Abgeordneter im saarländischen Landtag? Das ist eine spannende Frage, und ich glaube, jeder von uns hat seine eigene Geschichte, wie er zunächst Kandidat und dann Abgeordneter hier im Parlament wurde.
Viel wichtiger aber ist doch - und das sage ich unseren Jugendlichen immer wieder -, dass jeder die Möglichkeit hat, sich politisch einzubringen, dass jeder, sofern er volljährig ist, die Möglichkeit hat, für das Amt eines Abgeordneten im Landtag, im Bundestag oder auch bei Kommunalwahlen vor Ort im Gemeinde- oder Stadtrat oder im Kreistag zu kandidieren. Warum ist das so? Weil wir hier in einer starken Demokratie leben und weil wir ein Wahlrecht haben, dies im Gegensatz zu anderen Ländern auf dieser Erde.
Deshalb ist es gut, und ich finde das auch wichtig, dass wir heute hier über dieses Thema sprechen. Wir behaupten auch keinesfalls, dass die saarländischen Jugendlichen dümmer seien als Jugendliche in anderen Regionen Deutschlands. Wir sind aber ganz klar der Meinung, dass das Wahlrecht an die Volljährigkeit gekoppelt sein muss.
Sehr geehrter Herr Lander, Sie berufen sich immer wieder auf eine Studie der Bertelsmann Stiftung. Ich würde Ihnen empfehlen, zu dieser Studie einmal etwas genauer nachzuforschen! Denn schaut man etwas genauer hin, findet man auch, dass bei dieser Studie „Wählen mit 16“ im Jahr 2015 zwar etwas mehr als die Hälfte, 52 Prozent, der 16- und 17-Jährigen es befürwortet haben, dass man mit 16 Jahren wählen kann. Im Kleingedruckten findet sich aber ein versteckter Hinweis, den Sie anscheinend übersehen haben: Nur 21 Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren wurden bei dieser Studie überhaupt befragt! Von diesen haben sich elf für eine Absenkung des Wahlalters ausgesprochen. Sehr geehrter Herr Lander, es gibt viele Studien, die besagen, dass die Jugendlichen in unserem Land, gerade die 16- und 17-Jährigen, gar nicht wählen wollen, weil sie sich selbst das noch nicht zutrauen. Dies belegen viele Studien. Sie haben die einzige Studie vor
getragen, die behauptet, dass die Jugendlichen wählen wollen, und an dieser Studie haben gerade einmal 21 Jugendliche teilgenommen. So gesehen vertreten Sie hier schon eine etwas irreführende Sicht.
Unser Wahlrecht hat einen enorm hohen Wert und ist an die Volljährigkeit geknüpft. Mit 18 Jahren darf man alleine Auto fahren, mit 18 Jahren kann man sein Leben mit Rechten und Pflichten eigenständig gestalten. Man kann Verträge abschließen, zum Beispiel den eigenen Handyvertrag. Man darf zum Beispiel auch hochprozentigen Alkohol trinken. Verstoßen Unter-18-Jährige gegen das Gesetz, greift das Jugendstrafrecht. Ab 18 Jahren ist das nicht mehr der Fall, der Volljährige fällt grundsätzlich unter das Erwachsenenstrafrecht. Wir wissen aber auch alle, dass dies nicht der Realität entspricht: Die Gerichte wenden durchaus auch noch bis 21 Jahre das Jugendstrafrecht an. Auch diesen Aspekt sollte man bei unserer heutigen Diskussion nicht außer Acht lassen.
Wir sind und bleiben der Meinung, dass das Wahlalter an die Volljährigkeit unserer jungen Menschen gekoppelt bleiben muss! Denn, liebe Fraktion der LINKEN, an welchem objektiven Kriterium machen Sie das Wahlalter mit genau 16 Jahren fest? Es ist vollkommen willkürlich gesetzt, und ich warte nur auf den Antrag in ein paar Jahren, dass wir das Wahlalter auf 12, auf 13 oder 14 Jahre heruntersetzen sollen, wie das bereits in anderen Bundesländern gefordert wurde.
Sie haben davon gesprochen, dass wir in andere Bundesländer schauen sollten. Das können wir sehr gerne machen, denn ein Bundesland haben Sie vergessen, wahrscheinlich absichtlich. In Thüringen wurde 2015 das Gesetz dahingehend geändert, dass bei den Kommunalwahlen 16-Jährige teilnehmen dürfen. 2016 konnten dann bei der Kommunalwahl 16- und 17-Jährige zum ersten Mal wählen. Und was ist dort passiert? Tatsächlich ist bei der Thüringer Kommunalwahl die Wahlbeteiligung gegenüber der letzten Kommunalwahl um fast 13 Prozent, von 65,2 auf 52,4 Prozent, gesunken!
Das bestätigt einen durchgängigen Trend. Minderjährige nehmen nach allen vorliegenden Studien nicht häufiger, sondern seltener an Wahlen teil, als das Erwachsene tun. Und obwohl die betroffenen Jugendlichen bei allen bisher vorliegenden Umfragen eine Absenkung des Wahlalters mehrheitlich ablehnen, fordern Sie hier seit Jahren mit großer Vehemenz die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und damit auch die Abkopplung des Wahlrechts von der Volljährigkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist doch kein Geheimnis, dass das Politikinteresse von 16- und 17-Jährigen deutlich geringer ausgeprägt ist als das von älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Herr Lander, das hat definitiv nichts mit Dummheit zu tun, in diesem Alter hat man einfach, vielleicht kennen Sie das noch aus Ihrer Jugend, andere Interessen.
Insgesamt ist doch immer wieder bei Wahlen zu erkennen, dass die Gruppe der 18- bis 25-jährigen Wähler regelmäßig die niedrigste Wahlbeteiligung aller Altersgruppen aufweist. Es sollte doch unsere Aufgabe und unser Ansporn sein, nicht das Wahlalter weiter abzusenken, sondern in erster Linie dafür zu sorgen, dass wir die jetzigen Wahlberechtigten, die Gruppe der 18- bis 25-jährigen, die eher weniger zur Wahl gehen, motivieren, an Wahlen teilzunehmen. Insbesondere bei den jungen Erwachsenen sollten wir uns mehr einsetzen. Hier haben wir, so denke ich, große Herausforderungen vor uns. Ich sage noch einmal ganz klar: Wir müssen nicht das Wahlalter absenken, sondern wir müssen die über 18-Jährigen motivieren, zur Wahl zu gehen. Wie kann das funktionieren?
Ich bin der Meinung, es ist die Aufgabe aller hier im saarländischen Landtag, die jungen Menschen in unserem Land von Demokratie und Politik zu begeistern. Dazu brauchen wir keine Zwangsjugendräte in den Städten und Gemeinden unseres Landes, denn wir wissen, dort, wo wir sie hatten, funktioniert das leider immer nur ein paar Monate, dann wird das ganze Projekt schon wieder beendet, weil einfach das nachhaltige Interesse bei den jungen Menschen fehlt.
Es wurden auch bereits Möglichkeiten hier im saarländischen Landtag geschaffen. Vor einigen Jahren hat sich dieses Haus mit einem Gesetz befasst, das in den Schulen die Direktwahl des Schülersprechers eingeführt hat. Das bedeutet, dass in Zukunft nicht mehr die Klassensprecher ihren Schulsprecher wählen, sondern dass alle Schülerinnen und Schüler einer Schule die Möglichkeit haben, erstens zu kandidieren und zweitens von allen gewählt zu werden. Aber was ist daraufhin passiert? Ich kann Ihnen sagen, nicht viel. Viele Schulen halten sich nämlich nicht an dieses Gesetz - mit der Begründung, Demokratie wäre zu aufwändig, diese Wahlen durchzuführen wäre zu aufwändig. Hier müssen wir ran, wir müssen in den Schulen dafür sorgen, dass man dort Demokratie lernt, und das nicht nur bei der Schulsprecherwahl, sondern dass man sich auch im Unterricht in Zukunft mit der aktuellen Landes-, Bundes- und Europapolitik intensiver beschäftigt.
Politik muss erlebbarer werden. Dazu muss zum einen in der Schule mehr über Politik gesprochen werden, aber dazu müssen auch wir als Abgeordnete verstärkt in die Schulen gehen und über Politik
sprechen und damit auch Politik erlebbarer machen. Zum anderen sollte es die Aufgabe von uns allen sein, Schülerinnen und Schüler einzuladen, hierher in den saarländischen Landtag zu Plenarsitzungen zu kommen, wie das heute der Fall ist, aber auch zu Besichtigungen und Informationsgesprächen. Der Landtag muss sich weiter öffnen, das ist eine wichtige Aufgabe. Wir müssen die Jugendlichen dort abholen, wo sie sich häufig aufhalten, nämlich in den sozialen Medien. Es sollte auch Aufgabe des Landtages sein - und ich denke, da sind wir auf einem guten Weg -, hier verschiedene neue Angebote zu machen wie zum Beispiel Diskussionen mit den Parteien, die im Landtag vertreten sind, die wir zum Beispiel über Facebook Live streamen können, sodass jeder die Möglichkeit hat, von zu Hause aus mitzudiskutieren.
Es gibt jetzt schon zahlreiche Möglichkeiten, sich vor Ort einzubringen. Es gibt zahlreiche politische Jugendorganisationen, es gibt Jugendverbände, und der Landesjugendring ist ja heute auch wieder hier vertreten. Ich bin selbst Landesvorsitzender der Jungen Union im Saarland. Wir haben über 5.000 Mitglieder in über 120 aktiven Ortsverbänden. Wir gestalten Politik mit, und nicht nur wir als Junge Union, sondern auch die anderen Jugendorganisationen. Das heißt, es gibt die Möglichkeit, mitzubestimmen und mitzugestalten, und das insbesondere vor Ort.
Nicht das Wahlrecht und auch nicht alleine ein Stimmzettel wecken politisches Interesse, sondern wir müssen Politik besser erklären, verständlicher machen und somit Politik und Demokratie leben. Leider sind hier Parteien in der Versuchung, die Herabsetzung des Wahlalters unter dem Gesichtspunkt des eigenen Vorteils zum Stimmengewinn zu bewerten.
Wichtiger als solche taktischen Überlegungen ist es, ob sich eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre grundsätzlich rechtfertigen lässt. Weder gibt es plausible Gründe für die Abkopplung der Wahlberechtigung von der Volljährigkeit, noch spricht das geringe Politikinteresse der betroffenen Altersgruppe für einen solchen Schritt. Es gibt auch keine Hinweise darauf, dass die Herabsetzung des Wahlalters im Sinne einer politischen Bildungsmaßnahme zu höherem Politikinteresse führen würde. Nicht zuletzt lehnen auch die betroffenen Jugendlichen einen solchen Schritt mehrheitlich ab. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es schon die Betroffenen selbst, also die Jugendlichen in unserem Land, nicht wollen,
warum sollten wir dann einem solchen Gesetz zustimmen, damit sie in Zukunft mit 16 wählen gehen können und es danach passiert, dass wir eine noch geringere Wahlbeteiligung in unserem Land haben? Deshalb und aus den anderen genannten Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben, denke ich, alle sehr gerne in unserem Bundesland, und das Saarland hat auch sehr viele schöne Ecken, um zum Beispiel auf Erkundungstour zu gehen, um einen Zoo zu besuchen, sich in Museen zu informieren oder auch viele kulturelle Highlights anzusehen. Es gibt viele außerschulische Lernorte.
Der Klassenfahrtenerlass des Ministeriums für Bildung und Kultur fasst die grundsätzlichen Regeln für
Fahrten an außerschulische Lernorte zusammen. Dabei haben die Schulen mit ihrer Schulkonferenz die Möglichkeit, ein individuelles Fahrtenkonzept zu erstellen, welches auf die Situation der Schule abgestimmt ist. Dies bietet eine breite Mitbestimmung für Schüler, Eltern und Lehrer.
Meine Herren von der AfD, was würde denn heute passieren, wenn wir Ihrem Antrag zustimmen würden und die saarländische Landesregierung den Erlass zurücknehmen würde? Haben Sie sich das einmal gefragt? Ich kann es Ihnen sagen: Von heute auf morgen dürften keinerlei Fahrten mehr stattfinden, denn der Erlass schafft überhaupt erst die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Unterrichtsgänge, Schulwanderungen und Schulfahrten. Er gibt den Schulen Rechtssicherheit, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Rahmen ein Lernen an einem anderen Ort, also außerhalb der Schule, stattfinden darf.
Statt eines aussagekräftigen Antrages vielleicht zur Abwechslung mal mit einer Begründung fordern Sie heute wieder nur die ersatzlose Streichung dieses Erlasses. Sie haben keinerlei Vorschläge, wie ein solcher Erlass in Zukunft aussehen könnte. Wir können Ihren Antrag hier heute getrost in Ihren Mülleimer werfen. Damit hätten wir mehr erreicht als das, was Sie gerade eben hier vorgetragen haben!
Ohne den Erlass, der auch das Genehmigungsverfahren regelt, wären all die aufgezählten Veranstaltungen rechtlich nicht möglich. Ohne Genehmigung dürften keine Fahrten stattfinden. Wenn doch, bestünde weder ein Dienstunfallschutz noch sonstiger Versicherungsschutz auch für die Schüler, und zudem hätten die Lehrerinnen und Lehrer keinerlei Anspruch auf Reisekostenerstattung. Damit erweisen Sie den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften hier im Saarland wirklich einen Bärendienst!
Unterrichtsgänge, Schulwanderungen und Schulfahrten sind unglaublich wichtig für unsere Schulen. Dabei geht es nicht um einen Erholungsurlaub, sondern darum, das aktuelle Unterrichtsgeschehen anschaulich zu gestalten insbesondere unter naturkundlichen, geografischen, historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und alltagsrelevanten Aspekten. So sieht der Erlass zum Beispiel für die Klassenstufen 3 bis 6 vor, nur Schulfahrten innerhalb des Saarlandes sowie dem grenznahen Bereich von RheinlandPfalz, Frankreich und Luxemburg zu unternehmen. Wie ich bereits sagte, haben wir in unserer Region ja auch sehr viel zu bieten und somit bieten sich auch für diese Klassenstufen viele Möglichkeiten.
Aber auch wenn wir mit Abstand das schönste Bundesland der Welt sind, hat die Welt da draußen hinter unseren Landesgrenzen auch noch das ein oder andere zu bieten. Aus diesem Grund ist es richtig
und wichtig, auch mit der Schule, mit der Klasse, mit dem täglichen Umfeld etwas zu erleben, auch außerhalb der vier Wände des Schulzimmers. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel ab der 7. Klasse. Dazu können pro Schuljahr 120 Euro pro Schüler veranschlagt werden, um auch mehrtägige Fahrten zu unternehmen. Um auch längere Zeit wegfahren zu können, besteht die Möglichkeit, das Geld Schuljahr für Schuljahr anzusparen, um den Betrag zu erhöhen. Damit sind jetzt und in Zukunft auch längere Fahrten ins Ausland möglich.
Der Erlass regelt auch die Möglichkeit für Fahrten mit besonderem Anlass wie zum Beispiel der Teilnahme an Wettbewerben oder Fahrten des Schulchors oder von Schulsportmannschaften. Er gibt auch Raum für internationale Begegnungen mit der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern verschiedener Klassen- und Jahrgangsstufen.
Wir stehen zum Grundgedanken des Bildungsministeriums, dass die Teilnahme an Klassenfahrten und Ausflügen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf und Schüler eventuell zu Hause bleiben müssen, weil die Familien sich die Kosten nicht leisten können. Für die Familien der betroffenen Schülerinnen und Schüler stellt der Erlass einen transparenten und rechtssicheren Rahmen für die mit Schulfahrten und Wanderungen einhergehenden Kosten dar. Auch die Lehrkräfte profitieren von dieser Regelung, denn sie schafft die Voraussetzung dafür, dass ihnen für die in Verbindung mit Schulfahrten entstandenen Kosten ohne aufwendige Nachweispflicht eine pauschale Vergütung gezahlt wird.
Dennoch sind wir der Meinung, dass der Erlass zeitnah evaluiert werden sollte. Dabei freut es uns sehr, dass das Bildungsministerium bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, um sich mit dem Fahrtenerlass nochmals zu befassen. Denn an verschiedenen Stellen gibt es Nachholbedarf wie zum Beispiel bei der Durchführung einer klassenstufenübergreifenden Skifreizeit. Dies nur als Beispiel, denn dies wurde von vielen verschiedenen Seiten kritisiert, da der Erlass dazu geführt hat, dass traditionelle Skifreizeiten der Schulen nicht mehr durchgeführt werden konnten. Es ist aber gerade aus pädagogischer Sicht wichtig, dass Schüler aus der Oberstufe gemeinsam mit jüngeren Schulkollegen verreisen; davon profitieren beide Gruppen. Hier brauchen wir in Zukunft mehr Flexibilität.
Aber auch im Grundschulbereich sollte man über die ein oder andere Änderung nachdenken. In Klassenstufe 1 und 2 dürfen keine Kosten für Fahrten anfallen, was zum Beispiel einen Besuch im Schulmuseum in Ottweiler oder im Zoo in Neunkirchen oder Saarbrücken erschwert oder gar unmöglich macht, insbesondere in den ländlichen Regionen unseres Landes. Des Weiteren kommt es immer wieder zu
Rückmeldungen, dass einige Schulen den Erlass anders handhaben als andere. Unser Ziel ist klar: Wir wollen Schulen, an denen alle die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben. Schulfahrten sollen allen Schülerinnen und Schülern im Saarland offenstehen, und dafür steht der Klassenfahrtenerlass der Landesregierung. Aus diesem Grund, Herr Dörr, werden wir dem Antrag der AfD-Fraktion nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde schon angesprochen: Es ist heute der 18. April, wir haben blauen Himmel. Wir werden heute nicht nur die 20-Grad-Marke, sondern vielleicht auch die 25-Grad-Marke knacken. Ein schöner Frühlingstag, wie wir ihn uns gerne wünschen. Auch die letzten Tage waren schon so schön und da frage ich mich, wie man in der AfD-Fraktion auf das Thema Glatteis, Schnee und Starkregen kommt. Da mussten Sie wohl ziemlich tief in Ihre Themenschublade greifen, um an dieses Thema heranzukommen.
Man könnte fast meinen, Herr Dörr, wir haben sonst keine anderen Probleme in unserem Land und dass Sie zu viel Zeit haben, Bücher zu vermessen, statt sich auf Ihre Rede inhaltlich vorzubereiten. Das würde ich mir in Zukunft wünschen statt solcher Anträge.
Aber nun zu Ihrem Antrag, dem Erlass über die Teilnahme der Schüler am Unterricht an Tagen mit witterungsbedingt extrem schlechten Straßen- und Ver
kehrsverhältnissen. Zuallererst hätte ich mich sehr darüber gefreut, bereits im Vorfeld zu wissen, warum Sie diesen Erlass ersatzlos streichen wollen, denn Ihr Antrag zu diesem Thema hat insgesamt fünf Zeilen auf dem Papier schwarz gemacht, aber auch nur, weil der Name des Erlasses so lang ist. Man findet nur eine Aufforderung an den Landtag, die Regierung aufzufordern, den Erlass zu streichen, ohne jegliche Begründung oder Sonstiges. In der Schule würde man sagen: Setzen, sechs!
In meinen Augen und den Augen der CDU-Landtagsfraktion handelt es sich um einen absolut sinnvollen Erlass, der den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern eine Orientierungshilfe an die Hand gibt. Denn bereits unter Punkt 1 können Sie lesen, dass auch an Tagen mit witterungsbedingt schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnissen der Unterricht grundsätzlich stattfindet. Was natürlich auch Sinn macht, denn in den verschiedenen Orten um eine Schule herum kann es zum Beispiel bei starkem Schneefall zu verschiedenen Mengen an Schnee kommen. So können Schüler aus Ort A ohne Probleme den Weg zur Schule auf sich nehmen, Schüler aus Ort B aufgrund von mehr Schnee nicht, weil sie zum Beispiel in höheren Lagen wohnen und kein Bus mehr fährt. Deshalb ist es wichtig, dass der Unterricht grundsätzlich stattfindet, um die Schüler aus Ort A unterrichten und betreuen zu können. Denn auch die Eltern verlassen sich darauf, dass der Unterricht stattfindet und sie sich im Zweifelsfall nicht um eine anderweitige kurzfristige Betreuung kümmern müssen.
Weiterhin steht bereits im ersten Abschnitt des Erlasses: „Es entscheiden jedoch bei minderjährigen Schülern ausschließlich die Eltern darüber, ob ihrem Kind an solchen Tagen der Weg zur Schule zumutbar ist oder nicht.“ Sehr gut, hier steht ganz genau drin: Die Eltern entscheiden, ob der Weg zumutbar ist oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, geben sie ihrem Kind am nächsten Tag eine Entschuldigung mit in die Schule. Die Schulen haben nämlich die Entscheidung der Eltern grundsätzlich zu akzeptieren.
Und dann stellt sich die Frage: Was ist denn mit den volljährigen Schülerinnen und Schülern? Auch das regelt dieser Erlass bestens bereits im ersten Abschnitt: „Volljährige Schüler sind verpflichtet, sich auch bei witterungsbedingt extrem Straßen- und Verkehrsverhältnissen im Rahmen der Möglichkeiten zu der Schule zu begeben.“ Ganz wichtig: nur im Rahmen der Möglichkeiten. Die volljährigen Schüler können sich für den Fehltag am nächsten Tag selbst entschuldigen.
Nicht zu vergessen sind, ganz wichtig, unsere Lehrerinnen und Lehrer. Für sie gilt auch, die Schule im
Rahmen ihrer Möglichkeiten aufzusuchen, um die Schülerinnen und Schüler zu beaufsichtigen und zu unterrichten.
Des Weiteren ist es nicht möglich, einen eventuellen Ausfall des Unterrichts durch den Rundfunk mitzuteilen, weil einfach davon auszugehen ist, dass nicht alle Eltern diese Meldung mitbekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, regelt der Erlass viele grundsätzliche Dinge und ist somit eine große Orientierungshilfe für die Eltern, Schülerinnen und Schüler. Aus diesem Grund kann auf eine solche Regelung nicht verzichtet werden, denn insbesondere im Hinblick auf den Ausgleich zwischen der Erfüllung der Schulpflicht und dem Elternrecht ist das Ganze sehr angemessen. Ich hoffe, ich konnte mit diesem praktischen Beispiel das Ganze veranschaulichen. Deshalb werden wir dem Antrag zum Glatteiserlass, der Aufforderung an die Landesregierung, diesen zurückzunehmen, nicht zustimmen. - Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle auch zwei Mitglieder des Landesjugendrings ganz herzlich hier begrüßen. Es freut mich, dass ihr seid bei dieser Debatte auch wieder hier.
Ja, liebe AfD-Fraktion, als ich Ihren Antrag vor einigen Wochen auf den Schreibtisch bekommen habe, musste ich mich doch an so viele Ausschusssitzungen erinnern, in denen Sie das eine oder andere Mal geschlafen haben, und musste mich fragen, ob Sie vielleicht auch im Dezember, als wir hier an dieser Stelle über den Haushalt diskutiert haben, auch geschlafen haben. Denn ich kann mich nicht daran erinnern, dass Sie sich bei der Diskussion, die wir hier über die finanzielle Ausstattung des Landesjugendrings geführt haben, beteiligt haben. Nicht mit einem Wortbeitrag und auch in keinem Antrag haben Sie sich damit beschäftigt. Jetzt kommen Sie daher und bezeichnen den Landesjugendring als grob und
dumm. Das haben Sie gerade eben gesagt, das kann man so nicht stehen lassen.
Daran sieht man mal wieder, mit welcher Arbeitseinstellung Sie Tag für Tag hier im Landtag aufschlagen. Denn wie bereits gesagt, haben Sie sich in der Haushaltsdebatte des Landtages nicht mit diesem Thema beschäftigt, sondern Sie haben erst durch den Bericht der Saarbrücker Zeitung vom 26. Februar dieses Jahres überhaupt davon erfahren, dass der Landesjugendring Steuergelder zur Verfügung gestellt bekommt. Ein echtes Trauerspiel, meine Herren von der AfD!
Lieber Herr Kollege Müller, der Landesjugendring ist eine selbstständige Organisation, die gute und funktionierende demokratische Strukturen besitzt. Wenn der Landesjugendring sich dazu entscheidet, Sie, Ihre Partei und - falls überhaupt vorhanden - Ihre Jugendorganisation nicht einzuladen, dann ist das die selbstständige Entscheidung des Landesjugendrings. Sie haben kein Recht darauf, zu einer solchen Veranstaltung eingeladen zu werden.
Weder die Landesregierung noch das Parlament können hierauf Einfluss nehmen. Ob die Entscheidung des Landesjugendrings, Sie nicht einzuladen, gut war, kann jeder Bürger und jede Bürgerin für sich selbst entscheiden.
Daraufhin aber im Landtag zu fordern, die Finanzierung des Landesjugendrings komplett einzustellen, kommt einem großen Kindergartengetue sehr nahe. Das ist wirklich nur noch beschämend.
Der Landesjugendring ist eine Arbeitsgemeinschaft von 24 Kinder- und Jugendverbänden im Saarland. In diesen Verbänden engagieren sich über 70.000 Kinder und Jugendliche. Alle Mitgliedsverbände des Landesjugendrings bekennen sich ausdrücklich zu den freiheitlich-demokratischen Grundwerten. Jeder Verband wird selbstständig geführt, ohne die Einflussnahme einer vielleicht darüber liegenden Organisation, eben ein echter selbstständiger Jugendverband. Weitere Verbände können nur in den Landesjugendring aufgenommen werden, wenn dies durch eine Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Ich habe es bereits im Dezember an gleicher Stelle gesagt, ich tue es aus Überzeugung heute wieder: Der Landesjugendring leistet in diesem Land unheimlich viel. Ich erinnere zum Beispiel an den Jugendserver-Saar. Der Landesjugendring ist die Inter
essenvertretung der Kinder- und Jugendverbände im Saarland. Auch das Projekt zur Stärkung von Migranten-Jugendorganisationen und zur Integration von Zugewanderten in die Kinder- und Jugendarbeit im Saarland gehört zu den erfolgreichen Projekten des Landesjugendrings. Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ fördert das Projekt mit 27.000 Euro. Wir als CDU-Landtagsfraktion - aber ich spreche wohl auch für den Rest des Hohen Hauses - wissen um die gute Arbeit des Landesjugendrings und wollen diese zukunftsorientierte Jugendarbeit im Saarland weiter fördern und unterstützen. Deshalb haben wir ihm in diesem Haushaltsjahr wieder mehr Geld zur Verfügung gestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich mich bei den Verantwortlichen des Landesjugendrings, insbesondere bei den vielen Jugendorganisationen in unserem Land für die großartige ehrenamtliche Arbeit bedanken. Ob im Sportverein, bei der Jugendfeuerwehr oder bei der THW-Jugend, bei der DLRG oder beim Roten Kreuz, ob im Jugendklub oder im Musikverein, aber auch das Engagement in politischen Jugendorganisationen, in keinem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland engagieren sich so viele Kinder und Jugendliche ehrenamtlich wie bei uns. Das können wir alle nur weiterhin unterstützen. Herzlichen Dank an dieser Stelle für dieses Engagement.
Eines ist uns allen klar und deshalb unterstützen wir auch die Arbeit des Landesjugendrings und weiterer Verbände in der Jugendarbeit, auch Ministerin Monika Bachmann und Stefan Kolling als Staatssekretär unterstützen ausdrücklich die Arbeit der Jugendverbände im Saarland: Die Kinder und Jugendlichen von heute sind die Zukunft. Deshalb nochmals ein großes Dankeschön an alle. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, diesen Antrag der AfD-Fraktion geschlossen abzulehnen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Müller, ich versuche, es Ihnen nochmals erklären. Sie haben zu Beginn Ihrer Rede Organisationen wie die Jugendfeuerwehren und so weiter alle in einen Topf geschmissen. - Nein, ich fange andersherum an: Über die Mitgliedschaft im Landesjugendring entscheiden die Kinder und Jugendlichen selbstständig in einer Mitgliederversammlung. Darauf können wir als Parlament, darauf kann die Landesregierung keinen Einfluss nehmen. Mit diesem Antrag wollen Sie dem Landesjugendring das Geld für seine Arbeit wegnehmen.
Damit wollen Sie aber auch der Jugendfeuerwehr, der THW-Jugend und so weiter etwas wegnehmen. Sie wollen nämlich das Geld des Landesjugendrings komplett streichen. Das haben Sie noch nicht verstanden. Wir werden Ihren Antrag ablehnen müssen, Sie wollen nämlich der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland schaden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dörr! Sie haben mal wieder die Chance verpasst, hier Ihre Ideen für die Zukunft vorzustellen. Sie wurden in den saarländischen Landtag gewählt, um sich in den Ausschüssen mit den Themen zu befassen, um hier Anträge zu stellen, dafür werden Sie auch bezahlt. Das ist Ihre Aufgabe, der müssen Sie auch nachkommen. Immer Ihr Geschwätz von den vergangenen Jahrzehnten, das können wir hier nicht mehr hören. Zeigen Sie endlich mal Ihr Profil, Ihre Zukunftsideen, auch bei den Themen Hochschule, Technologie und Wissenschaft, dann hätten Sie schon einiges für unser Land getan!
In diesem Jahr haben Staatskanzlei und der eGoSaar mit der landesweiten Breitbandausbau-Maßnahme Netzausbau Saar ein wegweisendes Projekt in die Umsetzung gebracht. Drei Telekommunikationsunternehmen haben sich im Rahmen des Projekts verpflichtet, das gesamte Saarland bis Ende nächsten Jahres mit Bandbreiten von über 50 Mbit/s zu versorgen. Vielerorts haben die Baumaßnahmen bereits begonnen.
Auch der Gigabit-Ausbau läuft bereits an. Mit dem bundesweit einmaligen Förderprogramm „Gigabitprämie Saarland“ hat die Staatskanzlei vor wenigen Monaten den Startschuss gegeben. Mit dem Pro
gramm erhalten Unternehmen, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen im Saarland schon jetzt Zuschüsse, wenn sie in einen eigenen gigabitfähigen Glasfaseranschluss investieren.
Ende 2018 also werden wir im gesamten Saarland Bandbreiten von mindestens 50 Mbit oder mehr zur Verfügung stellen können. Das ist ein großer Erfolg, auf den wir stolz sein können, meine Damen und Herren.
Wir setzen mit diesem Haushalt die richtigen, zukunftsweisenden Prioritäten. Wir wollen auch ein Zeichen setzen zur Stärkung des Medien- und Kreativstandortes Saarland. Getreu unserem Motto „Großes entsteht immer im Kleinen“ werden wir in Zukunft mehr finanzielle Mittel für den Medien- und Kreativstandort Saarland bereitstellen. Wir wollen eine Gameförderung etablieren. Computerspiele sind Medien mit zunehmender gesellschaftlicher und kultureller Relevanz. Sie sind aber auch ein Wirtschaftsfaktor. Mit einem Marktvolumen von rund 3 Milliarden Euro ist die Branche im Umsatz schon auf Augenhöhe mit der Filmindustrie. Die saarländische Entwicklerszene ist bislang überschaubar und nicht vergleichbar mit der Szene in Hamburg oder Berlin. Allerdings ergibt sich durch die Informatik- und Medienstudiengänge an den Hochschulen und der Universität Potenzial für Neugründungen und Kooperationen. Die Spielentwicklung stellt nicht nur einen wertvollen Beitrag für die Kreativwirtschaft dar, sondern sie leistet Innovationsimpulse für unser gesamtes Land. Davon kann das Saarland in Zukunft nur profitieren.
Nicht nur Berlin, München, Köln und Hamburg haben eine große Start-up-Szene, sondern auch unser Saarland. Dieses wichtige Thema hat unsere Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer zur Chefsache erklärt. Nirgendwo ist der Strukturwandel so sichtbar wie hier: Ich nenne an der Stelle das Exzellenzcluster für IT, das Nationale Kompetenzzentrum für IT-Sicherheit und dessen Kooperation mit der Exzellenzuniversität Stanford, die knapp 10.000 Mitarbeiter im IT-Bereich, die rund 1.000 eigenständigen IT-Unternehmen und die eben angesprochene lebendige Start-up-Szene. All das zeugt von einem Land, das sich auf den Weg gemacht hat, Bildung als Schlüssel für die Digitalisierung zu sehen. Die Digitalisierung soll zum Markenzeichen des Saarlandes werden.
Mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland haben wir den rechtlichen Rahmen für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Digitalisierungsoffensive der Verwaltung des Landes und der Kommunen geschaffen. Diese Offensive sieht eine nachhaltige Förderung der Einführung elektronischer Verfahren und der elektronischen Ab
wicklung von Dienstleistungen vor. Ziel ist eine einfache, schnelle und sichere digitale Verwaltungsdienstleistung. Die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und Vereine erwarten neben den umfassenden Online-Informationen weitergehende Möglichkeiten. In der Landesverwaltung haben wir hierzu mit dem Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für IT-Dienstleistungen die strategischen und die operativen Aufgaben der IT neu geordnet und Fachkompetenzen in sogenannten Kompetenzzentren gebündelt. Wir müssen Aufgaben und Aufgabenwahrnehmung künftig stärker an den Bedarfen ausrichten und uns unserer Aufgaben als Dienstleister bewusst werden.
Was wollen und erwarten die Bürgerinnen und Bürger von der Verwaltung der Zukunft? Mit dem Portal Bürgerdienste Saar haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Informationen über Behörden und ausfüllbare Formulare im Internet abzurufen, ohne dabei wissen zu müssen, welche Behörde konkret für sie zuständig ist. Ziel ist es zum Beispiel, von zu Hause oder von einem mobilen Endgerät aus sich einfach, sicher und schnell das Auto zuzulassen, den Wohnsitz umzumelden, den Personalausweis oder den Jagd- oder Angelschein zu beantragen. Die Digitalisierung ist ein riesiger Fortschritt, und Fortschritt bedeutet seit eh und je, dass es dabei Herausforderungen gibt, denen sich gerade die öffentliche Verwaltung als Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen stellen muss. Die Entwicklungen im IT-Bereich sind rasend schnell, und das betrifft alle Lebensbereiche und damit alle Menschen in unserem Land Digitalisierung bietet viele Vorteile, und wir können alle davon profitieren. Diesbezüglich bedarf es auch eines Austausches der Überlegungen, Ideen und Standpunkte. Deshalb hat unsere Ministerpräsidentin am 29. August 2016 ein Beratungsgremium ins Leben gerufen, das mit regionalen, nationalen und international anerkannten Experten besetzt ist. Der Digitalisierungsrat, dem unter anderen August Wilhelm Scheer und Wolfgang Wahlster angehören, wird den Prozess der Digitalisierung im Saarland begleiten und dabei vom Digitalisierungsforum unterstützt. Im Forum finden sich Akteure mit regionalem Bezug aus dem Saarland und den angrenzenden Regionen sowie aus allen gesellschaftlich relevanten Gruppen. Mehr als 300 Menschen haben seither in fünf Arbeitsgruppen und zwölf Sitzungen wichtige Fragestellungen und Aspekte identifiziert, denen in den nächsten Monaten weiter nachgegangen werden soll. Im Mittelpunkt steht die Gestaltung eines Prozesses mit dem Ziel, die Chancen der Digitalisierung bestmöglich zu nutzen und die Digitalisierung zu einer positiven Entwicklung für das Saarland werden zu lassen. Das Thema Digitalisierung ist mehr als komplex und wird uns in den nächsten Jahren intensiv begleiten.
Digitalisierung ist Herausforderung und Chance zugleich. Ein Garant für den Erfolg ist dabei die Kooperation zwischen Land und Kommunen mit einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung, aber auch der Dialog mit der Wirtschaft und den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen. Digitalisierung ist die Zukunft, ohne Digitalisierung lässt sich die Zukunft nur schwerlich gestalten. Mit dem vorliegenden Haushalt werden wir diese Herausforderungen weiter meistern. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu Anfang auf die Rede von Frau Schramm eingehen. Ich möchte klarstellen, dass wir gegen jede Art von Extremismus sind, und ich glaube, Sie sind wohl auf einem Auge blind. Hier die Jungen Journalisten im Saarland als unabhängige Journalisten anzugreifen, ist unterste Schublade, machen Sie endlich beide Augen auf!
Sehr geehrter Herr Lander, nun zur Diskussion mit dem Landesjugendring: Vielleicht sollten Sie - und das empfehle ich Ihnen - in Zukunft die Pressemitteilungen der Jungen Union etwas besser lesen, dann würden Sie auch etwas von dem verstehen, was Sie hier versucht haben zu sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mit d e m Zukunftsthema, nämlich mit dem Thema Jugend. Dazu gehört natürlich in erster Linie die Jugendpolitik in unserem Land. Lassen Sie mich mit einem wichtigen Thema für unsere Jugend beginnen. Mit dem Haushalt für das Jahr 2018 rückt die schwarze Null in greifbare Nähe und wir senken die Neuverschuldung deutlich, von 168 Millionen im Jahr 2017 auf nur noch 8 Millionen Euro im Jahr 2018. Das Jahr 2018 ist somit zum Wendepunkt der Neuverschuldung unseres Landes geworden, denn ab 2019 wollen wir keine neuen Schulden aufnehmen. Das ist in erster Linie ein großer Erfolg für die junge Generation und für alle nachfolgenden Generationen in unserem Land, denn nur so können wir die Eigenständigkeit unseres Landes sichern. Weniger Schulden bedeuten gerade für die jungen Menschen, dass sie für die Zukunft mehr Gestaltungsspielräume haben.
Trotz alledem ist es uns gelungen, mehr finanzielle Mittel für die wichtige Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund haben wir auf unserer Haushaltsklausur beschlossen, die Förderung des
Landesjugendrings um 10.000 Euro auf 141.000 Euro zu erhöhen, so viel wie noch nie.
Deshalb kann ich auch die derzeitige Diskussion nicht ganz nachvollziehen. Die Mitgliedsverbände des Landesjugendrings leisten im Saarland eine tolle Arbeit. Das wollen wir mit der Erhöhung der Gelder würdigen und unterstreichen. An dieser Stelle möchte ich auch ganz herzlich Tobias Wolfanger vom Landesjugendring begrüßen. Es freut uns sehr, dass du heute mit weiteren Vertretern des Landesjugendrings hier dabei bist.
Zusätzlich zu seiner Arbeit als Interessenvertretung der saarländischen Kinder- und Jugendverbände betreibt der Landesjugendring zum Beispiel den Jugendserver Saar, das Informationsportal für saarländische Jugendliche. Auch dieses Projekt wurde mit weiteren finanziellen Mitteln unterstützt.
Zudem erhielt der Landesjugendring im Jahr 2017 im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für das Projekt „Stärkung von Migrantenorganisationen und Integration von Zugewanderten in die Kinder- und Jugendarbeit im Saarland“ eine Förderung in Höhe von 27.000 Euro.
Neben der Erhöhung der Finanzmittel werden wir wie im Koalitionsvertrag festgehalten im kommenden Jahr weitere Jugendbildungsreferentenstellen zur Verfügung stellen. Jugendbildungsreferenten haben insbesondere die Aufgabe, allgemeine politische, gesundheitliche, soziale und ökologische Bildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Förderung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter vorzubereiten und durchzuführen. Hier wollen wir in den kommenden Jahren weitere Stellen schaffen, um die Situation der Jugendverbände weiter zu verbessern.
Die Jugendarbeit ist für uns sehr wichtig. Wir schätzen den Landesjugendring als Teil zukunftsorientierter Jugendarbeit. Allerdings ist der Landesjugendring nur ein Teil der Jugendarbeit. Vieles wird auch ehrenamtlich in anderen Jugendvereinen geleistet. Wir wollen daher die gesamte Jugendarbeit im Saarland fördern, nicht nur einzelne Organisationen. Denn überall im Lande engagieren sich junge Menschen in Vereinen, Verbänden, Jugendzentren und Hilfsorganisationen. Hierfür ein großes Dankeschön.
Neben dem Landesjugendring erhalten derzeit 19 Jugendverbände Zuwendungen, zum Beispiel die Jungen Musiker Saar, die THW-Jugend, der Saarländische Pfadfinderbund, die Naturfreundejugend Saar, das Deutsche Jugendrotkreuz oder die Saarländische Jugendfeuerwehr. Hier engagieren sich
täglich junge Menschen für andere junge Menschen. Ein solch großartiges Engagement in Deutschland ist einzigartig und verdient unseren größten Respekt, Dank und Anerkennung.
Es wäre auch sicher nicht im Sinne des Landesjugendrings, wenn wegen höherer Personalkosten Jugendfreizeiten oder Veranstaltungen anderer ehrenamtlicher Jugendvereine ins Wasser fallen müssten. Wir haben doch alle ein gemeinsames Ziel: das Saarland für junge Menschen attraktiv zu gestalten. Es werden im Haushalt für das Jahr 2018 mehrere Hunderttausend Euro für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Für Bildungsmaßnahmen der Träger der Jugendarbeit, für die Durchführung von Freizeiten, aber auch für die Schulung der Mitarbeiter werden wir weiter investieren.
Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, um im Namen der gesamten CDU-Landtagsfraktion Danke zu sagen. Insbesondere möchte ich mich bei den Freunden des Landesjugendrings bedanken für ihr großartiges Engagement, natürlich bei allen Jugendverbänden und unseren großartigen Vereinen in allen Dörfern, Städten und Gemeinden unseres Landes.
Wir können alle gemeinsam stolz sein auf so viel Engagement für die Jugendlichen und Kinder in unserem Land. Unser Saarland ist und bleibt auch in Zukunft das Kinder- und Jugendland in Deutschland. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer mehr Menschen nutzen das Internet, um Informationen zu erhalten, um sich auszutauschen und sich zu vernetzen. Schon lange nutzen wir nicht mehr nur die klassischen Medien, um uns zu informieren, sondern insbesondere das Internet - immer und jederzeit, überall auf der Welt auf dem neuesten Stand der Dinge. Mit unserem Antrag „Transparenz schaffen - Demokratie stärken“ wollen wir uns gemeinsam für unsere Meinungsfreiheit insbesondere im Netz stark machen. Denn die sozialen Netzwerke eröffnen zunehmend den Weg und Raum für die Verbreitung von Hass- und Fake News und gesteuerten Falschmeldungen.
Es geht aber um viel mehr. Erinnern wir uns nur an den Hackerangriff 2015 auf die Computer des Deutschen Bundestages oder die Diskreditierung von Kandidaten im US-Präsidentschaftswahlkampf. Gerade jetzt, kurz vor der Bundestagswahl wird gezielt versucht, diese zu manipulieren durch Aktivitäten von extremistischen Gruppen aus dem In- und Ausland. Einen solchen Angriff auf unsere Wahlen und somit ein Angriff auf das Herz unserer Demokratie dürfen und werden wir nicht zulassen.
Es werden gezielt falsche Bilder, Plakate, falsche Meldungen und Berichte verbreitet, um Wahlen zu beeinflussen, auch durch den Einsatz von Social Bots, also von künstlich gesteuerten Fake-Accounts zum Beispiel bei Facebook. Wie in unserem Antrag beschrieben, kommt es hier nicht nur auf den Staat an, der zum Beispiel mit dem erst jüngst im Deutschen Bundestag verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz einen wichtigen Schritt zum Schutz unserer Rechtsgüter gegangen ist, sondern es kommt auf jeden Einzelnen von uns an, auf alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in den Netzwerken aufhalten. Wir müssen uns hasserfüllten Parolen und gefälschten Informationen aktiv und mutig entgegenstellen. Dabei kommt es aber auch auf uns Politiker, die Parteien und Fraktionen an. Lassen Sie uns gemeinsam etwas zur Stärkung unserer Demokratie tun.
Stellen wir uns nur einmal kurz vor, überall auf der Welt hätte die Meinungsfreiheit einen so großen Stellenwert wie hier bei uns in Deutschland. Ich gebe zu, das ist eine wirklich schwierige Vorstellung, wenn man bedenkt, dass in der Türkei zurzeit mindestens zwölf deutsche Staatsbürger unschuldig in Haft sitzen, weil sie ihre Meinung frei geäußert haben. Die Meinungsfreiheit ist in unserem Grundgesetz fest verankert, eingeschränkt allerdings durch das Verbot von Beleidigung und Volksverhetzung. Dies bedeutet, auch die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Und das ist auch gut so, denn Beleidigungen, Rassismus, Drohungen, Beschimpfungen und dergleichen haben nichts mehr mit einer freien Meinungsäußerung zu tun.
Durch das Zeitalter des Internets hat sich die Lage dramatisch verändert, wenn nicht sogar verschlimmert. Das Netz ist voll mit rassistischen Hetztiraden, Pöbeleien und Angriffen auf anders Denkende, anders Gläubige und anders Aussehende. Das Internet ist und bleibt kein rechtsfreier Raum.
Nach dem Telemediengesetz müssen die Anbieter von sozialen Netzwerken strafbare oder persönlichkeitsverletzende Kommentare unverzüglich löschen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Dieser Pflicht kamen die Betreiber in der Vergangenheit jedoch so gut wie nicht nach. Das nun im Deutschen Bundestag verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz halten wir für richtig, jedoch darf die Meinungsfreiheit dadurch nicht eingeschränkt werden, ein Overblocking muss verhindert werden. Die Plattformen müssen offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen, jedoch dürfen Betreiber nicht zu Staatsanwälten und Richtern werden. Dies sichert ein mehrstufiges Verfahren ähnlich, wie wir es vom Jugendmedienschutz kennen. Es gilt, strafbare Inhalte schnell zu erkennen, zu entfernen und die Täter zu ermitteln. Das letzte Wort hat im Zweifel aber immer das Gericht.
Durch das mediale Zeitalter wird die verlässliche Meinungsbildung zunehmend schwieriger. Auch die bekannten Medien nutzen die sozialen Netzwerke für ihre Nachrichten. Aber was haben Nachrichtenagenturen oder bekannte Zeitungen mit dem Hass im Netz zu tun? - Erst vor zwei Wochen sah ich einen Facebook-Post von Focus online mit der Überschrift: „Eilmeldung. Attacke in Birmingham, mehrere Gläubige in Kirche niedergestochen, Angreifer stürmt während Gottesdienst eine Kirche.“ Die Empörung im Netz war natürlich groß, zahlreiche Hasskommentare konnte man lesen, rechte Gruppen teilten den Artikel fleißig. Die Wut- und Angstmaschine lief an. Aber was geschah genau? Wenn man den ganzen Artikel liest und nicht nur die Überschrift, dann hört sich das Ganze schon anders an. Ein 64-Jähriger hat am Sonntag auf einen Mann
in einer britischen Kirche eingestochen und wurde festgenommen. Täter und Opfer kennen sich. Die Ermittler schließen eine Terrorattacke aus. Ich halte fest: Ein Täter, nicht mehrere. Eine Person niedergestochen, nicht mehrere. Eine Beziehungstat, keine wahllose Attacke auf Christen. Kein Terroranschlag. Aber wer liest schon den gesamten Artikel? Wenn man sich jetzt fragt, wie der Hass ins Netz kommt: So kommt er ins Netz.
Bis heute wurde der Artikel von Focus online bei Facebook nicht gelöscht oder geändert. Auch die bekannten Medien müssen ihrer Aufgabe gerecht werden, nicht mit reißenden Überschriften neue Leser zu erreichen und zu gewinnen, sondern mit guter und seriöser Berichterstattung, so wie wir es vorbildlich von den meisten kennen.
Ein weiteres wichtiges Thema, mit dem man sich noch mehr beschäftigen muss, sind Social Bots, die einen falschen Eindruck vom vorherrschenden Meinungsklima in Deutschland erzeugen sollen. Alle demokratischen Parteien haben zugesagt, diese Social Bots im Bundestagswahlkampf nicht zu verwenden. Traurig, dass die AfD dieses Instrument im Wahlkampf einsetzt, um so ihre Inhalte in den sozialen Netzwerken zu platzieren. Das ist in meinen Augen ein Armutszeugnis. Der AfD geht es nicht um eine echte inhaltliche Auseinandersetzung, sondern nur um Krawall und Pöbelei.
Aber nicht nur für den Einsatz von Social Bots ist die AfD bekannt, sondern auch für die Verbreitung von Fake News. Erst vor wenigen Tagen postete die AfD ein Bild vom diesjährigen Oktoberfest in München. Zu sehen war ein leerer Platz, geschmückt mit dem Text „Gähnende Leere“ und „Hol dir dein Land zurück“. Warum Fake News? Weil bereits am ersten Wochenende über 600.000 Besucher das Oktoberfest in München besucht haben. Das sind 100.000 Besucher mehr als im vergangenen Jahr. Solche Fake News befeuern rechtes Gedankengut, denn der Beitrag - wen wunderte es - wurde wieder auf zahlreichen rechtsradikalen Seiten geteilt. Kommen Sie endlich in der Realität an und hören Sie auf, mit solchen Fake News Ängste zu schüren, um für Ihre Partei zu werben!
Wir stehen für einen fairen Umgang miteinander, für starke Diskussionen mit echten Menschen hinter den Bildschirmen. Uns ist der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern wichtig und wir werden hasserfüllten Parolen und gefälschten Informationen aktiv und mutig entgegenstehen.
Doch was müssen wir tun? Ein wichtiger Punkt ist selbstverständlich die frühe Aufklärung. Bereits in
der Schule müssen unsere Kinder und Jugendlichen, die die sozialen Netzwerke bekanntermaßen am meisten nutzen, mehr über die Gefahren im Internet aufgeklärt werden, denn das Internet bietet uns heute nicht nur große Chancen, sondern birgt auch große Gefahren. Wir müssen den Menschen immer wieder sagen: Nicht alles, was man bei Facebook, Twitter und Co. liest, entspricht den wirklichen Tatsachen. Nicht hinter jedem Account steckt in Wahrheit ein echter Mensch. Hier kommt es in Zukunft noch mehr auf das Landesinstitut für Pädagogik und Medien und auf unsere Landesmedienanstalt an, die in diesem Bereich bereits vielseitige Angebote haben.
Es gab wahrscheinlich noch nie so viele Möglichkeiten zur freien Meinungsäußerung. Es war noch nie so einfach, Tausende von Menschen innerhalb von wenigen Sekunden und Minuten zu erreichen. Es war noch nie so einfach, mit zahlreichen Personen gleichzeitig ins Gespräch zu kommen und zu diskutieren. Aber auch noch nie waren die Nachteile der schrankenlosen, freien Meinungsäußerung so groß wie heute. Denen, die das Netz für Todesdrohungen, Beleidigungen, Beschimpfungen und Hass nutzen, müssen wir uns als wehrhafte Demokratie geschlossen und parteiübergreifend entgegenstellen.
Transparenz schaffen und unsere Demokratie stärken - ich würde mich freuen, wenn alle Fraktionen unserem Antrag zustimmen würden. - Herzlichen Dank!