Protocol of the Session on June 19, 2019

Ich will ein Weiteres ausführen. Es ist in den letzten Jahren für die Polizei einiges gemacht worden an Ausstattung etc., um ihre Bedingungen zu verbessern. Ich gebe Ihnen recht: Das kann nicht dafür entschädigen, dass man im Bundesvergleich nicht immer bei den Topverdienern ist. Auf der anderen Seite gibt es ein Gesamtbild ab, das zeigt, dass wir in den letzten Jahren schon einiges für die Polizei getan haben.

Ich finde, dass Ihre Forderung auch zu einem grundlegend falschen Zeitpunkt kommt. Zum einen ist es ein Thema, das man in den Haushaltsberatungen schon hätte aufrufen können. Da hätte man klar sagen können, was man hier machen will und worauf man gegebenenfalls auch verzichten will oder wo man Mehreinnahmen generieren kann. Es reicht auch nicht, wenn Ihr Kollege Lafontaine damit argumentiert, wir müssten auf Bundesmitteln bestehen oder der Bund müsste auf Steuersenkungen verzichten. Ich glaube, das ist in dieser Debatte der völlig falsche Ansatz. Man muss vielmehr sehen, wo das Geld herkommen soll, wo wir es generieren sollen.

Ich möchte noch auf die andere Argumentation zurückkommen: Die Erhöhung der Polizeizulage, die Sie hier ins Spiel bringen, würde uns im Jahr rund 800.000 Euro kosten. Wir erinnern uns daran, was der Finanzminister geantwortet hat. Die Alternative wäre dann nämlich gewesen, dass wir die Besoldung der Beamten noch einen Monat nach hinten hätten schieben müssen. Ist das die Alternative, um hier kurzfristig eine Polizeizulage zu schaffen? Ich sage ganz klar: Nein, das kann nicht der Weg sein, wie wir an dieser Stelle die Polizei unterstützen wollen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Verstehen Sie mich nicht falsch! Ich denke, wir müssen in den nächsten Jahren auf jeden Fall wieder mehr machen, wir müssen auch noch einmal auf dieses Niveau kommen, das die anderen Bundesländer haben und das von der GdP gefordert wird. Das ist schon das Richtige, aber es muss zum richtigen Zeitpunkt kommen. Und wir müssen es auch in Einklang machen mit den anderen Zulagen, die auch noch nicht in der Höhe sind, wie sie von den Gewerkschaften gefordert sind. Wir müssen dann auch über die Gitterzulage in der Justiz sprechen. Wir müssen auch über den Verfassungsschutz spre

(Abg. Lander (DIE LINKE) )

chen, den lassen Sie ja gerne außen vor, aber den sehe ich genauso als Thema an, auch wenn Sie es nicht gerne hören. Auch über andere Themen müssen wir noch sprechen.

Was wir an dieser Stelle schon gemacht haben, ist, dass wir die Erschwerniszulagenverordnung geändert haben; das sollten Sie eigentlich wissen. Auch das zeigt unsere Wertschätzung für die Polizei. Wir haben die Erhöhung um 25 Prozent für den Nachtdienst bei den Haushaltsberatungen schon geleistet. Wir haben auch eine Wochenenderschwerniszulage von 50 Prozent geschaffen. Das sind wichtige Schritte, die unsere Wertschätzung gegenüber den Beamten deutlich machen.

Wir müssen den gestiegenen Anforderungen der Beamten gerecht werden. Wir müssen auch über das Zulagenwesen insgesamt noch einmal reden. Aber den Zeitpunkt, dass Sie das jetzt nach dem Beschluss über die Besoldungserhöhung anbringen, finde ich völlig falsch. Und ich glaube, da kann ich für alle Kollegen von der Koalition sprechen.

Von daher lehnen wir diesen Antrag ab. Wir werden uns zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Thema beschäftigen. Spätestens bei den nächsten Haushaltsberatungen wird es ein Dauerthema sein. Dann können Sie sich wieder einbringen, vielleicht etwas mehr als beim letzten Mal. Da hoffe ich dann auf interessante Ideen und vielleicht auch ganz konkrete Gegenfinanzierungsvorschläge, nicht nur Steuersenkungen, auf die wir verzichten können. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich rufe für die AfD-Fraktion den Abgeordneten Rudolf Müller auf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem, was wir vor einer Viertelstunde beschlossen haben und womit wieder einmal eine Einsparung zulasten der Polizisten und auch anderer Beamter vorgesehen ist, lässt sich dem Antrag der LINKEN nicht viel entgegensetzen. Ich halte es für vollkommen auf der Hand liegend, dass das jetzt gemacht wird. Sowohl Polizisten als auch Feuerwehrleute haben des Öfteren Dienste und Erlebnisse, die durchaus belastend sein können; das muss man jetzt gar nicht weiter ausschmücken. Ich sehe deshalb keinen sachlichen Grund, den Polizisten eine etwas weiter gehende Entlohnung zu verweigern. Wir werden deshalb dem Antrag der LINKEN zustimmen.

(Beifall von der AfD.)

Als nächsten Redner rufe ich Herrn Dieter Heckmann von der SPD-Fraktion auf.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will heute auf den Antrag der LINKEN nicht mit Zahlen argumentieren, obwohl ich das sonst sehr gerne tue. Ich möchte vielmehr auf unsere grundsätzliche Einstellung zu diesem Thema abstellen. Ja, Herr Lander, wir haben die blau-weiß-rote Sicherheitsschleife als Symbol der Solidarität, aber auch als Bekenntnis zur finanziellen Absicherung unserer Polizei und Rettungskräfte eingeführt. Ich glaube allerdings, dass wir alle hinter diesem Bekenntnis stehen. Deshalb müssen wir uns auch ständig mit den besonderen Arbeitsbedingungen und Gefahren des Polizeiberufes auseinandersetzen und diese gebührend berücksichtigen. Die Zahlung der Polizeizulage gehört dazu und soll zum Ausgleich bei risikobehafteten Tätigkeiten dienen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD steht: „Die Koalition bekennt sich zu dem Grundgedanken, dass die saarländische Polizei bei gestiegenen Anforderungen eine wesentliche und wertvolle Arbeit zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit leistet und hierfür einen berechtigten Anspruch auf angemessene Entlohnung hat.“ Hierzu zählt natürlich auch die Zulage für besondere Erschwernisse und Risiken.

Die GdP hat in einer Pressemitteilung auf die miese Stimmung in der Organisation, Unteralimentation und Überlastung hingewiesen und gebeten, dies durch ein finanzielles Mehr, also eine Erhöhung der Polizeizulage, abzufedern. Dazu hat in seiner Pressemitteilung am 07. Mai 2019 der Innenminister Klaus Bouillon wie folgt Stellung bezogen - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: Auch die Erhöhung der Polizeizulage ist seit Langem ein Thema, welches bereits vonseiten des Ministeriums mit der Polizei besprochen wird und über das wir unter den gegebenen Haushaltsbedingungen weiter diskutieren werden. - Ich bin mir sicher, dass der Innenminister, Herr Klaus Bouillon, die geforderte Einbindung der Mitarbeiter unter Beachtung der Beteiligungsrechte von Personal- und Interessenvertretungen sowie Gewerkschaft sehr ernst nimmt und darüber hinaus auch die Gespräche mit dem Finanzminister Herr Peter Strobel führt, um eine Finanzierung im nächsten Haushalt darstellen zu können - und zwar im Sinne seiner Mitarbeiter, der Polizei. Die Er

(Abg. Thielen (CDU) )

gebnisse dieser Gespräche sind dann Basis für eine umfassende, gerechte und in die Zukunft gerichtete Umsetzung der Polizeizulage auch unter Berücksichtigung von Dynamisierung sowie Ruhegehaltsfähigkeit.

Gestern hat der Stabilitätsrat - das hat Herr Strobel uns gerade mitgeteilt - uns bescheinigt, dass wir die Kreditobergrenze einhalten. Vor diesem Hintergrund sollten wir jetzt keine Schnellschüsse bei der Erhöhung der Polizeizulage umsetzen, sondern die Erarbeitung eines schlüssigen und soliden Finanzierungskonzeptes durch den Finanzminister abwarten und dann unsere Entscheidung dazu treffen. Deshalb lehnen wir als SPD den heute eingebrachten Antrag der LINKEN ab. - Vielen Dank.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich danke Ihnen. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landtagsfraktion DIE LINKE Drucksache 16/877. Es ist eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich darf die Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Namentliche Abstimmung) 1 Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mir das Stimmergebnis mitzuteilen. - Abgegeben wurden 49 Stimmen, davon haben 39 mit Ja gestimmt und 10 mit Nein. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/877 abgelehnt ist. (Sprechen. - Abg. Lafontaine (DIE LINKE): Sie haben sich versprochen.)

Entschuldigung. 39 haben mit Nein gestimmt und 10 mit Ja. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/877 damit abgelehnt ist.

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan (Drucksache 16/876)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Dennis Lander das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl ziviler Opfer in Afghanistan einen traurigen Höchststand. Laut UN kamen 3.804 Menschen bei Konflikten ums Leben, 7.189 Menschen wurden verletzt. Gerade die Taliban und der IS greifen die Zivilbevölkerung gezielt an. Es werden aber auch viele Menschen durch die Luftangriffe von Afghanistan oder den USA getötet. Wie können Sie da weiterhin ruhigen Gewissens nach Afghanistan abschieben? Seit Beginn der Aufzeichnungen 2009 wurde letztes Jahr zum allerersten Mal mehr als 500 Menschen durch Luftangriffe getötet. Die Regierung in Kabul „kontrolliert“ kaum die Hälfte des Landes. Ich meine, Kontrolle kann man das angesichts der zahlreichen Selbstmordanschläge wirklich nicht nennen. Afghanistan ist nach Einschätzung des US-Justizministeriums - und ich zitiere -: überwiegend gesetzlos, schwach und dysfunktional. - Das britische Magazin Economist, das einst für den Afghanistaneinsatz war und wirklich nicht im Verdacht steht, uns irgendwie nahezustehen, schrieb - und ich zitiere -: Ungefähr 18 Jahre nach ihrer Gründung ist die vom Westen unterstützte Regierung in Kabul weiterhin nicht in der Lage, grundlegende Dienstleistungen zu erbringen. Hier und da gibt es Schulen und Kliniken, aber Lehrer werden nicht immer bezahlt und kommen nur selten zur Arbeit. Andere öffentliche Dienste existieren nicht.

Leider ist der Terror nun mal Alltag in Afghanistan. Im Januar beispielsweise explodierte im Kabuler Stadtteil Green Village eine Autobombe, die vier Menschen mit in den Tod riss. 113 weitere Personen wurden bei diesem Anschlag verletzt. Die Presserecherche von PRO ASYL sagt, dass es zwischen November 2018 und Januar 2019 insgesamt 100 Vorfälle an nur 71 Tagen gab. Dabei ist in fast allen der 34 Provinzen mindestens zweimal etwas vorgefallen.

Woher sollen wir also die Gewissheit nehmen, dass Abschieben nach Afghanistan sicher ist? Wer soll das noch verstehen? Denn seit 18 Jahren ist die Bundeswehr jetzt bereits in Afghanistan und stellt dort angeblich Sicherheit her, aber nun passiert doch genau das Gegenteil. Die Taliban sind mächtiger als je zuvor - und jetzt wollen Sie Menschen dorthin zurückschicken. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht wirklich keinen Sinn!

Im Februar argumentierte die Bundesregierung für den Einsatz in Afghanistan - ich zitiere -: Afghanis

1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei

(Abg. Heckmann (SPD) )

tan bleibt immer noch geprägt von einer schwierigen, wenn auch regional unterschiedlichen Sicherheitslage, einer nicht in allen Landesteilen handlungsfähigen Regierung, weit verbreiteter Korruption, Armut in breiten Schichten der Bevölkerung sowie einem durch konkurrierende Interessen gekennzeichneten Umfeld. Ein hinreichend stabiles Afghanistan bleibt neben dem Aufbau einer legitimen und stabilen Staatlichkeit sowie nachhaltiger wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen ein wesentliches deutsches Interesse. - Das heißt übersetzt, von einem hinreichend stabilen Afghanistan kann wirklich noch nicht die Rede sein. Und wo erst eine legitime und stabile Staatlichkeit aufgebaut wird, kann man auch nicht von Stabilität sprechen.

In Reisewarnungen der Bundesregierung vom 29. Mai 2019 wird das Ganze noch deutlicher. Ich zitiere: Bombenanschläge, bewaffnete Überfälle und Entführungen gehören seit Jahren in allen Teilen von Afghanistan zum Angriffsspektrum der regierungsfeindlichen Kräfte. - Weiter heißt es: Der Aufenthalt in vielen Teilen des Landes bleibt gefährlich. Wegen immer wieder und in vielen Landesteilen aufflammender Kämpfe ist die Sicherheitslage in großen Teilen des Landes unübersichtlich und nicht vorhersehbar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Aufenthalt in Afghanistan ist wohl kaum nur für deutsche Reisende so gefährlich. Er ist besonders gefährlich für Menschen, die dort tagtäglich leben müssen! Und die Rückkehrerinnen und Rückkehrer fallen dort sozialer Ächtung zum Opfer. Im letzten Jahr wurden fast 4.000 Zivilistinnen und Zivilisten getötet, das heißt jeden Tag ungefähr zehn! Ich denke, wir sind uns einig, dass man ein Land, wo tagtäglich zehn Menschen getötet werden, nicht als sicheres Land klassifizieren kann. Letzte Woche warnte auch der UNHCR davor, weiterhin nach Afghanistan abzuschieben. Also steht fest, Afghanistan ist kein sicheres Herkunftsland, und deshalb sollte sich auch das Saarland nicht an den Sammelabschiebungen nach Afghanistan beteiligen.

Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung in Richtung SPD. Wenn Sie es sich nicht noch mit den letzten Wohlfahrtsverbänden verscherzen wollen, sollten Sie sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass dieses Hau-ab-Gesetz, das letztens durch den Bundestag gegangen ist, abgelehnt wird. Das Gesetz ist schlicht unmenschlich und erschwert ziviles Engagement. - Bei unserem Antrag bitte ich Sie um Zustimmung.

(Beifall von der LINKEN.)

Ich eröffne die Aussprache. - Ich danke dem Abgeordneten und rufe auf für die CDU-Landtagsfraktion den Abgeordneten Alexander Zeyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch das erst vor zwei Wochen im Deutschen Bundestag verabschiedete Geordnete-Rückkehr-Gesetz, Herr Lander, und nicht das Hau-ab-Gesetz, und die thematische Auseinandersetzung auf der Innenministerkonferenz in Kiel gibt es erneut eine Diskussion um die Abschiebungen nach Afghanistan.

Lassen Sie mich zuallererst feststellen, dass ich großes Verständnis für die Diskussion habe und auch für den offenen Brief, den wir vom Saarländischen Flüchtlingsrat erhalten haben. Jedoch müssen, insbesondere was die Abschiebungen aus dem Saarland angeht, die Fakten und Tatsachen ehrlich und offen angesprochen werden. Zunächst ist festzuhalten, dass es in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik eine Selbstverständlichkeit ist, dass vor einer möglichen Rückführung in jedem Einzelfall eine Prüfung stattfinden muss und stattfindet. Wenn diese Prüfung ergibt, dass es keinen rechtlichen Grund für den Aufenthalt in Deutschland gibt, ist die Abschiebung die zwingende rechtsstaatliche Konsequenz. Wenn wir von diesem klaren Grundsatz abrücken, verliert der Rechtsstaat sein Fundament.

In diesem Zusammenhang stellt sich dann schon die Frage, auf welche Erkenntnisse die Linksfraktion zurückgreift, wenn sie die Sicherheitslage in Afghanistan bewertet. Denn Afghanistan ist nach Bewertung des Außenministeriums und des Deutschen Bundestages noch immer in Teilen so sicher, dass Abschiebungen dorthin unter rechtsstaatlichen und humanitären Gesichtspunkten vertretbar sind. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es Ihnen eher darum geht, ein bestimmtes Gefühl zu bedienen, als dass es Ihnen um die sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema geht, meine sehr geehrten Damen und Herren der Linksfraktion.

Für die Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan sind verschiedene Stellen der Bundesregierung verantwortlich. Hierbei werden zahlreiche nationale, aber auch internationale Quellen, der Lagebericht des Auswärtigen Amtes oder auch der Bericht des europäischen Asylunterstützungsbüros, genutzt. Das Außenministerium hat nach Abwägung der Situation vor Ort entschieden, dass nach Afghanistan abgeschoben werden kann, und zwar nicht nur

(Abg. Lander (DIE LINKE) )

Straftäter, Gefährder oder Integrationsverweigerer, sondern auch abgelehnte Asylbewerber. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter dieser Voraussetzung handelt auch die saarländische Landesregierung.

(Beifall von der CDU.)

Denn die Sicherheitslage in Afghanistan unterscheidet sich regional stark und unterliegt temporären Schwankungen. Die Sicherheitslage wird derzeit in den meisten urbanen Zentren als ausreichend kontrollierbar beurteilt, denn auch schätzungsweise zwei Drittel der Gesamtbevölkerung wohnt in diesen Regionen. Das Hauptaugenmerk bei den Abschiebungen liegt klar auf Straftätern, Gefährdern, Integrationsverweigerern und zum Beispiel bei Personen, die bei der Passbeschaffung nicht mitwirken.

Das Bundesamt für Migration und bei negativer Entscheidung im Regelfall auch die Verwaltungsgerichte prüfen im Rahmen der Asylverfahren eine mögliche Gefährdung in jedem Einzelfall. Das bedeutet, dass bei jedem negativen Entscheid separat geprüft wird, ob die Person nach Afghanistan abgeschoben werden kann oder nicht. An diese Entscheidung ist die Landesregierung beziehungsweise das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gebunden. Aus diesem Grund besteht auch keine Veranlassung, etwa die Kompetenz der Bundesbehörden oder der Gerichte mit den ihnen vorliegenden Informationsquellen infrage zu stellen. Denn wer nach individueller Prüfung ausreisepflichtig ist, bei dem muss der Rechtsstaat konsequent handeln, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Sie tun hier so, als wären wir das einzige Land, das Abschiebungen nach Afghanistan durchführt. Neben der Bundesrepublik Deutschland schieben auch weitere EU-Mitgliedsstaaten nach Afghanistan ab, wie zum Beispiel Belgien, Frankreich, Schweden und viele weitere Länder.

Aber kommen wir zurück ins Saarland. Bisher wurden aus dem Saarland im Jahr 2019 fünf Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt. Die abgeschobenen Personen waren alle ausreisepflichtig und ein Abschiebungshindernis war nicht gegeben. Für alle betroffenen Menschen lagen auch gültige Rückreisepapiere vor. Wer waren diese fünf Personen? Bei drei der fünf handelte es sich um Straftäter und bei den beiden anderen Personen handelte es sich um Identitätsverweigerer.