Protocol of the Session on June 19, 2019

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Mit Blick auf Uhr und Tagesordnung will ich nur auf zwei Aspekte des Entwurfs eingehen. Mit der Einführung einer neuen Abgabe schafft man sich üblicherweise ja keine neuen Freunde. Die Abgaben sind aber ein notwendiges Mittel, um Kosten gerecht zu verteilen. Die Kosten fallen ohnehin an. Die Frage, die wir uns stellen müssen, ist, wie verteilen wir sie gerecht. Ich möchte gerne darlegen, weshalb ich dieses Mittel der Abgabe für gerecht halte. Gerecht ist es dann, wenn wir die Kosten dorthin verteilen, wo der Profit einer Maßnahme liegt, und dass diejenigen, die mehr profitieren, mehr zahlen als andere. Nixon hat es einmal mit den folgenden Worten ausgedrückt: Wir können die Besteuerung niemals populär machen, aber wir können sie fair machen.Das muss unsere Anstrengung sein.

Stichwort Straßenausbau. Aus Bürgersicht ist die Lösung, die uns der Kollege Georgi vorgeschlagen hat, natürlich immer klar favorisiert. Am besten zahlen Land und Kommunen alles. Dieses Denken spiegeln auch die aktuellen Novellen in anderen Bun

(Abg. Georgi (DIE LINKE) )

desländern, welche die Beitragszahlungen vollständig abschaffen, häufig auch infolge von Volksinitiativen. Das sieht auf den ersten Blick gut aus, Herr Georgi. Auf den zweiten Blick ist das aber nicht so. Wenn man als Bürgermeisterin oder Bürgermeister in Verantwortung steht, kann man sich damit sozusagen einen schlanken Fuß machen. Das Land trägt die Anliegerkosten und man selbst sammelt Sympathiepunkte bei den Wählerinnen und Wählern, weil man sie von ihrer finanziellen Belastung und Beteiligung entbindet. Scheinbar so, aber am Ende wird die Straße dann entweder nicht gebaut oder der Bürger zahlt die Straße über andere Wege - wenn nicht über akute Einzelbescheide oder die kontinuierlichen Beiträge, dann über erhöhte Steuern. Das ist der Weg, der in anderen Bundesländern zum Teil gegangen wird. Was die Gemeinde aber interessieren muss, ist, dass die Arbeit so erledigt wird, dass die Bevölkerung am Ende erlebt, dass die Straßen tatsächlich ordentlich gebaut sind. Dadurch dass die Kommunen in Bayern, Thüringen und Vorpommern diese Abgabe als autonome Finanzierungsquelle ihrer Aufgaben aufgegeben haben und nun auf volatile Landesleistungen angewiesen sind, geben sie meines Erachtens nach nämlich die wichtige Steuerungsmöglichkeit auf, wann welche Straße saniert wird. Das ist aber die vornehmliche Aufgabe unserer Kommunen. Das Letzte, was eine Gemeinde für ihre Bürger wollen kann, ist, dass bei schlechter Kassenlage eines Landes gar nichts passiert oder dass es auch umgekehrt Verteilungskämpfe gibt, welche Straße zuerst gemacht wird. Ich denke, es ist genau richtig so, wie wir es jetzt tun: Sowohl die Zuständigkeit als auch die Finanzverantwortung liegt in einer Hand und das ist auf der kommunalen Ebene absolut richtig angesiedelt.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich bin auch keine Freundin davon, dass es den Kommunen freigestellt wird, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht, wie wir es 2001 hier im Land eingeführt haben. Es geht nicht darum, sie zu bevormunden, aber ich bin davon überzeugt, dass, sobald eine Freistellung von der Erhebungspflicht möglich ist, grundsätzlich ein hoher Druck auf Bürgermeistern und Räten lastet, davon auch Gebrauch zu machen. Das ist die Situation, die wir im Moment haben. Die Hälfte der Kommunen im Saarland macht davon Gebrauch. Vor allem reiche Kommunen werden den Konflikt mit den Bürgern scheuen, wohingegen finanzschwache Kommunen, die auf das Geld angewiesen sind, vielleicht einen zusätzlichen Standortnachteil erleiden. Deshalb begrüße ich die einjährige Frist in Artikel 30, sich für eines der Beitragssysteme zu entscheiden.

Es bleibt die Frage, wie wir die Kosten am gerechtesten verteilen und auf welchem Weg die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger am besten zu verkraften ist. Da kennt das Saarland das Instrument der wiederkehrenden Beiträge schon seit 2001. Dieses Instrument bietet den Vorteil, dass man Jahr für Jahr kalkulieren muss, wie hoch die Beiträge sind, damit man konkrete Maßnahmen erledigen kann. Einmalig sind es in der Regel ja 5.000 Euro bis 10.000 Euro, die zwar zweckgebunden verwendet werden, aber da ist jeweils eine große Summe im Raum. Bei den wiederkehrenden Beiträgen sprechen wir von etwa 80 Euro im Jahr. Der zweite wichtige Punkt ist, dass die Gelder von den Kommunen zweckgebunden nur für grundständige Sanierung von Straßen zu verwenden sind. Die Gemeinde muss immer transparent machen, wo und wie die Mittel verwendet werden. Ich glaube, das ist der Anspruch, den unsere Bürgerinnen und Bürger haben und dem man mit diesem Instrument nachkommen kann.

Warum haben sich wiederkehrende Beiträge bislang nur in Püttlingen durchgesetzt? Haupthemmnis war wohl die komplizierte rechtliche und auch teure Einteilung der Abrechnungsbezirke nach funktionalen Kriterien. Es gab 2014 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum KAG in RheinlandPfalz, inzwischen sind demnach allein räumliche Zusammenhänge maßgeblich. Das macht es einfacher. Diese Vereinfachung hat unser Ministerium nun in ein Gesetz gegossen, das ich sehr begrüße. Aus den Reihen des saarländischen Städte- und Gemeindetags hört man auch, dass einige Gemeinden wirklich darauf warten, wiederkehrende Beiträge in unserem Land umzusetzen. Möge dies gelingen, kann man da nur sagen.

Stichwort Tourismus. Der Tourismus ist eine Erfolgsstory, wie der Minister eben ausgeführt hat. Wir freuen uns im Saarland über 3,16 Millionen Übernachtungen im letzten Jahr, über 1 Million davon allein im Landkreis St. Wendel. Dahinter stecken jahrzehntelange persönliche Anstrengungen für unsere Heimat und um diese für Touristen interessant zu machen. Dahinter stecken natürlich auch enorme finanzielle Leistungen. Kein Stausee trägt sich selbst, Rad- und Premiumwanderwege wollen angelegt und unterhalten, Investoren gelockt und Festivals organisiert werden. Um die Tourismuskonzeption Saarland 2025 umzusetzen, brauchen unsere touristisch bedeutenden Gemeinden zusätzliche Finanzierungsinstrumente. Übrigens ist die Bettensteuer, Herr Georgi, durchaus etwas anderes als die Tourismusabgabe, die wir hier vorstellen. Ich empfehle Ihnen mal die Stellungnahmen des Deutschen Tourismusver

(Abg. Meyer (CDU) )

bandes hierzu. Das sind unterschiedliche Instrumente, diese Abgabe ist das, was wir ganz klar favorisieren. Die Abgabe wird ja von den übernachtenden Gästen gezahlt und ähnlich wie eine Kurtaxe von den Beherbergungsbetrieben als durchlaufender Posten erhoben und an die Gemeinde abgeführt. Zahlen muss jeweils, wer in der Gemeinde übernachtet, dort nicht heimisch ist und nicht geschäftlich unterwegs ist. Wer auf einer Geschäftsreise ist, braucht die Abgabe nicht zu leisten. Wie hoch die Abgabe ist, legt die Gemeinde per Satzung fest. Der Betrag dürfte aber deutlich unter 1 Euro pro Tag liegen.

Der ebenfalls zweckgebundene Tourismusbeitrag wird von Personen und Betrieben gezahlt, die vom Tourismus in einer Gemeinde wirtschaftlich profitieren. Wir können gespannt sein, ob und wie unsere Gemeinden diese Option nutzen werden. Ich kann sie dazu nur ermutigen, denn jeder Euro, der von Touristen ausgegeben wird, zahlt bei uns in den Gemeinden dreifach ein und kommt auch unseren Bürgerinnen und Bürgern zugute. Attraktionen, Naherholung, Gastronomie, Arbeitsplätze und vieles mehr, das ist das, was den Tourismus und die weitere Entwicklung hier im Saarland prägt. Deshalb dürfen wir froh sein, dass wir dort wohnen dürfen, wo andere sehr gerne Urlaub machen. Darauf sind wir stolz, dafür sollten wir dankbar sein.

Meine Damen und Herren, mit diesem Artikelgesetz geben wir unseren Gemeinden, Städten und Kreisen im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung neue Optionen für eine ursachengerechte Beteiligung ihrer Bürger an den kommunalen Aufgaben an die Hand. Wir werden in der Anhörung erfahren, wie sich die Gebietskörperschaften und Fachverbände hierzu stellen. Ich freue mich insofern auf die Behandlung im Innenausschuss und bitte um Ihre Zustimmung in Erster Lesung.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich rufe auf für die AfD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Hecker.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Seit einigen Jahren entwickelt sich der Tourismus im Saarland erfreulicherweise positiv. Die Ankünfte und Übernachtungen stiegen in den vergangenen Jahren gering, aber kontinuierlich an. Diese steigende Anzahl an Besu

chern und Gästen beschert damit nicht nur willkommene Umsätze und Einkünfte, sie sorgt auch dafür, dass Arbeitsplätze in unserem Land entstehen und erhalten bleiben. Auch wenn hier der Bedarf oftmals saisonal bedingt nach oben oder unten variiert, sind es dennoch wichtige Arbeitsplätze in unserem Saarland, das von Deindustrialisierung und Arbeitsplatzabbau gebeutelt ist, gerade auch durch eine künstlich geschaffene Klimahysterie und die daraus resultierenden Folgen.

Es bleibt aber ebenfalls festzuhalten, dass unser schönes Bundesland mit all dem, was es zu bieten hat, durchaus ein lohnenswertes Reiseziel ist, egal ob die Schlossberghöhlen in Homburg, das Biosphärenreservat Bliesgau, der Urwald vor den Toren der Stadt, die Saarschleife oder auch die vielen Wälder in unserem Bundesland. Es gibt viele attraktive Plätze und Fleckchen im Saarland. Ich denke, dass wir in diesem Hause in diesem Punkt alle einer Meinung sind.

Natürlich ist es auch wichtig, dass eine entsprechende Infrastruktur vorhanden ist. Das fängt bei intakten Straßen an und geht hin bis zu attraktiven Rad- und Wanderwegen. Doch genau an diesem Punkt enden dann leider die Gemeinsamkeiten in diesem Haus. Denn wir von der AfD-Fraktion sind der Ansicht, dass die Erhaltung intakter Straßen, aber auch die Schaffung attraktiver Rad- und Wanderwege zu den Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand gehören und somit eben durch allgemeine Steuern zu finanzieren sind. Seit vielen Jahren steigen Abgaben, Gebühren und Steuern in unserem Land. Viele Bürger sind längst über der Belastungsgrenze angekommen.

Die GroKo in unserem Bundesland möchte nun dennoch erneut eine Möglichkeit schaffen, dass neue Gebühren und Abgaben erhoben werden können. Und da machen wir nicht mit! Das zarte Pflänzchen Tourismus in unserem Bundesland, das sich wie bereits angesprochen in den vergangenen Jahren kontinuierlich positiv entwickelt hat, darf nicht durch neue Abgaben und Beiträge gefährdet werden. Und das würde es unserer Meinung nach, wenn Besucher und Touristen nun zusätzlich zur Kasse gebeten würden, und das würden sie letzten Endes, egal wie man es dreht und wendet.

Es stellt zudem auch die Attraktivität eines potenziellen Reiseziels infrage, wenn man Besuchern und Touristen, die ohnehin schon ihr Geld dalassen, zusätzlich noch die Kosten für den Ausbau und die Instandhaltung von Straßen, Rad- und Wanderwegen aufbrummen möchte. Das ist einfach nicht vermittelbar. Darüber hinaus werden zusätzliche Verwaltungskosten sowie zusätzlicher Verwaltungsaufwand

(Abg. Meyer (CDU) )

entstehen. Die Kosten für betroffene Unternehmen und Unternehmer sind derzeit nicht absehbar - ein weiterer Punkt, warum wir diesen Gesetzentwurf mehr als kritisch betrachten. Statt zu entbürokratisieren, geschieht hier das Gegenteil.

Für uns bleibt weiterhin festzuhalten, dass wir von der AfD grundsätzlich Ausbaubeiträge strikt ablehnen, egal in welchem Gewand sie daherkommen oder wie man sie letzten Endes nennt. Und da ist es egal, ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Beiträge handelt oder ob man das Geld von im Saarland lebenden Menschen kassieren will oder eben von Touristen und Besuchern von außerhalb. Ich habe an dieser Stelle schon mehrfach angeführt, dass wir im Saarland beim verfügbaren Einkommen der Menschen den letzten Platz der Altbundesländer einnehmen. Wir von der AfD stehen daher für die finanzielle Entlastung der Bürger und nicht für zusätzliche Belastungen, wie Sie sie hier einmal mehr möchten. Wir lehnen daher den Gesetzentwurf ab.

(Beifall von der AfD.)

Ich danke dem Abgeordneten und rufe auf für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Dr. Magnus Jung.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir als Koalitionsfraktionen das um, was wir vor zwei Jahren in unseren Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben. Wir kommen damit explizit den Wünschen der saarländischen Städte und Gemeinden nach, die in beiden Punkten an uns die Bitte gerichtet hatten, ihnen neue Werkzeuge an die Hand zu geben, um - das ist ja das Ziel dieses Gesetzes - ihre Einnahmesituation zu verbessern.

Ich möchte zunächst auf die veränderte Grundlage für wiederkehrende Beiträge zu sprechen kommen und dabei einen ganz wichtigen Hinweis geben. Wir reden hier nicht über die Finanzierung der üblichen Sanierungsmaßnahmen an den kommunalen Straßen, sondern es geht um die Finanzierung von grundhafter Erneuerung. Das heißt, all das, was die Bürgerinnen und Bürger an Ausbesserungsmaßnahmen kennen, wenn die Straße ausgebessert oder die Asphaltdecke erneuert wird, das sind Dinge, die nicht unter diesen Regelungsbereich fallen, die auch weiterhin nicht von den Bürgern über Beiträge finanziert werden sollen, sondern aus den allgemeinen Steuereinnahmen oder sonstigen Einnahmen der

Städte und Gemeinden. Ich sage das deshalb, weil mir bei meinen Hausbesuchen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl auch in meinem Dorf, wo es auch viel an den Straßen auszubessern gibt, häufig, wenn ich stolz gesagt habe: „Diese Straße werden wir demnächst sanieren“, die bange Frage gestellt worden ist: “Müssen wir das dann bezahlen?“ Nein, die meisten Maßnahmen sind eben keine grundhafte Sanierung. Nicht dass jetzt alle denken, mit dem, was wir heute an Möglichkeiten schaffen, wird wirklich alles direkt auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt. Also es geht bei dem Thema, das wir heute regeln, nur um die Finanzierung grundhafter Erneuerung.

Aber in der Tat haben wir ein massives Problem im Saarland, was den Zustand kommunaler Straßen betrifft, dieser wird in den meisten Kommunen von Jahr zu Jahr schlechter. Es ist ein Ärgernis für die Bürgerinnen und Bürger, wenn die Straßen und Rinnen schlecht sind, wenn es Stolperfallen an den Bürgersteigen gibt. Da müssen wir uns alle ehrlich machen bei der Frage, wie das in Zukunft finanziert werden soll. Ich mache es mal am Beispiel meiner Gemeinde, der Gemeinde Nonnweiler, deutlich. Wir nehmen immerhin 500.000 Euro im Jahr dafür in die Hand, aber selbst wenn wir 2 Millionen Euro im Jahr in die Hand nehmen würden, würden wir immer noch viele Jahre brauchen, um das Straßennetz in einen ordentlichen Zustand zurückzuversetzen.

Es gibt also nur drei Möglichkeiten, um dieses Problem zu lösen, entweder allgemeine Einnahmeverbesserungen bei den Kommunen durch Wirtschaftswachstum, Steuerregelungen und Sonstiges oder mehr Geld vom Land. In der Tat haben wir als Land in den letzten Jahren in einem Sonderprogramm den Kommunen geholfen, die kommunalen Straßen zu verbessern. Es gibt auch die Möglichkeit, Beiträge bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erheben. Manche Kommunen haben dieses Recht, das es bereits gibt, in der Vergangenheit genutzt und in der Regel einmalige Beiträge erhoben. Die Frage der wiederkehrenden Beiträge hat sich in den allermeisten Fällen, selbst wenn man es wollte, als zu kompliziert erwiesen. Bei den einmaligen Beiträgen ist das Problem, dass es im Einzelfall deutlich fünfstellige Summen sein können. Das ist eine Situation, die die Bürgerinnen und Bürger teilweise in existenzielle Nöte bringt. Deshalb sehen viele in der Kommunalpolitik, wie ich finde zu Recht, dieses als nicht geeignetes Instrument an.

Wir von der Koalition haben deshalb gesagt, die Frage, welchen Weg die Kommunen gehen wollen, um ihre Straßeninvestitionen zu finanzieren, sollen sie im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung selbst

(Abg. Hecker (AfD) )

entscheiden. Wir schreiben den Kommunen auch in Zukunft nicht vor, ob sie Beiträge erheben oder nicht. Wir ermöglichen es aber denjenigen, die diesen Weg gehen wollen, dafür einen gangbaren und möglichst gerechten Weg zu gehen. Das ist Gegenstand der heutigen Regelung. Wenn Sie mich persönlich nach meiner Linie fragen, wie man das Problem lösen sollte, bin ich auch der Auffassung, dass die Finanzierung über Steuern sozial gerechter ist als über Beiträge. Das sollen die Kommunen aber selbst entscheiden. Wir geben ihnen heute jedenfalls dafür ein besseres Instrumentarium in die Hand.

Ein wirklich neues Instrument schaffen wir mit der Einführung der Tourismusabgabe und des Tourismusbeitrags. Der Grund, warum wir dies heute tun können, Herr Kollege Georgi, ist ein erfreulicher, denn in den letzten zehn Jahren ist der Tourismus im Saarland sehr gut nach vorne gekommen. Wir haben so viele Besucher wie noch nie, so viele Übernachtungen wie noch nie, so viel Umsatz wie noch nie und so viele Arbeitsplätze im Tourismus wie noch nie. Das bedeutet aber auch, dass die Städte und Gemeinden, die ganz wesentliche Akteure im Bereich der Tourismusentwicklung sind, investieren müssen. Mit den Einrichtungen entstehen aber auch Betriebskosten, das gehört auch dazu.

Auch hier kann ich auf meine Heimatgemeinde Nonnweiler hinweisen. Wir bauen jetzt mit großer Unterstützung des Wirtschaftsministeriums das Besucherzentrum am Nationalpark. Wir hoffen, zwischen 60.000 und 80.000 Besucherinnen und Besucher erwarten zu können, aber wir wissen schon von vorneherein, dass der Betrieb eines solchen Besucherzentrums nicht kostendeckend sein kann. Das heißt, wir werden jedes Jahr - erfreulicherweise auch mit Unterstützung des Landes und des Landkreises - als Gemeinde Nonnweiler etwas drauflegen müssen, um dieses Besucherzentrum zu betreiben. Dann kommt man im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort sehr schnell zu der Frage: Ja, warum macht ihr das? Gibt es in unserer Gemeinde denn nicht Aufgaben genug, siehe Straßenbau, die man mit dem Geld besser realisieren könnte als Angebote für Touristen? Macht doch was für die eigenen Leute!

Damit sind wir in einem Dilemma, wo eine eigentlich sinnvolle wirtschaftliche Entwicklung im Tourismus durch eine nicht unbedingt überall voll ausgeprägte Akzeptanz seitens der Bürgerinnen und Bürger etwas gebremst wird. Mit der Einführung einer Tourismusabgabe und eines Tourismusbeitrages beteiligen wir in Zukunft sowohl diejenigen, die diese Einrichtungen nutzen, also die Besucherinnen und Besu

cher, unsere Gäste, als auch diejenigen, die durch den Betrieb von Unternehmen wirtschaftlich davon profitieren, an der Finanzierung der Investitionen und der Betriebsausgaben. Damit schaffen wir eine gute Grundlage, dass eine weitere gute touristische Entwicklung stattfindet und es die entsprechende Akzeptanz seitens der Bürgerinnen und Bürger gibt.

Auch hier gilt, wir führen heute weder die Tourismusabgabe noch den -beitrag ein, sondern wir schaffen nur die Möglichkeit, dass die Städte und Gemeinden, die es wollen, dies tun können. Über das Ob und das Wie werden die kommunalen Gremien zu entscheiden haben. Bei den wiederkehrenden Beiträgen ist es vielleicht wie ein Blick in die Glaskugel, um einzuschätzen, was passiert. Beim Thema der Tourismusbeiträge bin ich mir allerdings sehr sicher, dass etliche Gemeinden dieses Instrument in Zukunft nutzen werden. Aus dem Kreis St. Wendel sind mir schon einige Gemeinden bekannt, die bereits entsprechende Planungen vorbereitet haben. Ich finde, das ist ein gutes Instrument, das genutzt werden sollte. Ich finde aber auch, dass wir klug beraten sind, im Ausschuss noch alle Argumente zu diesem Thema zu hören, um an der einen oder anderen Stelle auf Anregungen eingehen zu können. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf in Erster Lesung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich danke dem Abgeordneten. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. - Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Regierung Drucksache 16/865. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/865 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/865 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen, dagegen gestimmt hat die AfDFraktion, enthalten haben sich die Landtagsfraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete.

Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in

(Abg. Dr. Jung (SPD) )

den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen

(Drucksache 16/863)

Zur Begründung des Gesetzentwurfes erteile ich Herrn Minister Peter Strobel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 16. April 2019 hat die Landesregierung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Rahmen eines Spitzengespräches vereinbart, die Dienst- und Versorgungsbezüge im Saarland zu erhöhen. Um es direkt zu sagen: Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen. Wir gehen damit an die Grenzen unserer finanziellen Leistungsfähigkeit. Gestatten Sie mir, dass ich als Finanzminister dazusage, wir gehen damit fast ein Stück über das hinaus, was leistbar ist. Es stellt eindeutig einen Kraftakt für den Landeshaushalt dar. Es ist aber andererseits gut für einen wettbewerbsfähigen öffentlichen Dienst, denn eines ist natürlich auch klar: Wir wollen ein attraktiver Arbeitgeber sein und bleiben.

Der Abschluss trägt weit in die Zukunft. Wir erhöhen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Einzelnen wie folgt. In dem für uns ganz schwierigen Haushaltsjahr 2019 erhöhen wir zum 01. August um 3,2 Prozent, im Jahr 2020 zum 01. Juni um weitere 3,2 Prozent, und im Jahr 2021 werden wir zum 01. April 1,7 Prozent anstatt der sonst vereinbarten 1,4 Prozent übertragen. Wir machen uns damit sozusagen auf den Weg, einen Aufholprozess zu starten im Vergleich zu anderen Ländern, indem wir 0,3 Prozent auf das ursprünglich ausgehandelte Ergebnis im Tarifbereich drauflegen. Hinsichtlich der Anwärtergrundbeträge wurde vereinbart, dass diese in den Jahren 2019 und 2020 jeweils zum 01. Januar um 50 Euro angehoben werden.