Protocol of the Session on June 19, 2019

Der Abschluss trägt weit in die Zukunft. Wir erhöhen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Einzelnen wie folgt. In dem für uns ganz schwierigen Haushaltsjahr 2019 erhöhen wir zum 01. August um 3,2 Prozent, im Jahr 2020 zum 01. Juni um weitere 3,2 Prozent, und im Jahr 2021 werden wir zum 01. April 1,7 Prozent anstatt der sonst vereinbarten 1,4 Prozent übertragen. Wir machen uns damit sozusagen auf den Weg, einen Aufholprozess zu starten im Vergleich zu anderen Ländern, indem wir 0,3 Prozent auf das ursprünglich ausgehandelte Ergebnis im Tarifbereich drauflegen. Hinsichtlich der Anwärtergrundbeträge wurde vereinbart, dass diese in den Jahren 2019 und 2020 jeweils zum 01. Januar um 50 Euro angehoben werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden diese Vereinbarungen umgesetzt. Den Ausgangspunkt der Vereinbarungen bildet der Tarifabschluss vom 02. März 2019 für die Beschäftigten der Länder. Unter Einrechnung der für die Tarifbeschäftigten vereinbarten strukturellen Elemente sieht dieser im Gesamtvolumen in den Jahren 2019 und 2020 ebenso eine Erhöhung um 3,2 Prozent und im Jahr 2021 um die eben schon angesprochenen 1,4 Prozent vor. Die Auszubildendenvergütungen werden in den Jahren 2019 und 2020 pauschal um jeweils 50 Euro angehoben.

Anders als im Tarifbereich, wo die Erhöhungen jeweils zum 01. Januar wirksam werden, sieht der Ge

setzentwurf für die Erhöhung der Beamtenbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 jeweils zeitliche Verschiebungen vor. Dies ist - ich habe es eben schon angedeutet - der besonderen Haushaltssituation des Saarlandes geschuldet. Sie lässt eine zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den beamteten Bereich leider, das sage ich extra dazu, nicht zu. Trotzdem - und das ist auch wahrgenommen worden - machen wir uns auf den Weg zu einem Annäherungsprozess. Ich habe es eben schon gesagt: Statt wie bisher im September übernehmen wir in diesem Jahr im August, im kommenden Jahr im Juni, im Jahr darauf im April - also auch absehbar zeitgleich die Tarifergebnisse. Wir sind auf diesem Weg, um uns auch dort wieder den anderen Bundesländern anzunähern und natürlich auch ein Signal an unsere Beschäftigen zu setzen, an unsere Beamtinnen und Beamten. Aber eine Übertragung des Ergebnisses in einem Zeitpunkt würde die Leistungsfähigkeit unseres Landes und des Haushaltes leider übersteigen.

Die für die Jahre 2019 bis 2021 vorgesehenen Anpassungen stellen eine enorme finanzielle Anstrengung dar. In Beträgen ausgedrückt sind das alleine für den Landeshaushalt folgende Mehrkosten: 17 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr 2019, 65 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr 2020 und 104 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr 2021, insgesamt bis Ende der Laufzeit des Vertrags also 186 Millionen Euro.

Mit den im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhungen der Besoldungs- und Versorgungsbezüge wird sichergestellt, dass die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfänger im Saarland an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Wir sind dabei, die zeitliche Lücke zu schließen. Das habe ich eben schon ausgeführt. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahren haben eine Diskussion um die Frage in Gang gesetzt, ob die Beamtenbesoldung im Saarland noch verfassungsgemäß ist. Als Haushaltsnotlageland müssen wir hier eine Turnübung machen, die dem Spagat sehr ähnlich ist. Haushaltsnotlageländer sind aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um bis zum Jahr 2020 ausgeglichene Landeshaushalte aufzustellen.

Die einzelnen konkreten Maßnahmen zur Haushaltssanierung sind in einem Sanierungsprogramm niedergelegt, dessen Einhaltung vom Stabilitätsrat auch überwacht wird. Erst gestern war ich zur Berichterstattung beim Stabilitätsrat. Dort würdigt man das, was im Saarland geleistet worden ist. Dort würdigt man auch das, was in besonderem Maße von den

(Vizepräsident Heinrich)

Beschäftigten, von den Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst geleistet worden ist. Aber hinter das, was wir dort vertreten müssen und auch vertreten haben, können wir nicht zurückfallen. Von daher hat man uns beim Stabilitätsrat wiederum bestätigt, dass wir auf Kurs sind, aber dieser Kurs wird noch eine Weile dauern. Mit der Verpflichtung zur Haushaltskonsolidierung mussten wir daher in den vergangenen Jahren im Saarland eine Vielzahl struktureller Einsparmaßnahmen umsetzen.

Ich füge hinzu, dass der Konsolidierungspfad auch in den kommenden Jahren fortgesetzt werden muss. Von diesen Sparbemühungen, die wir schon gemacht haben und die wir in Zukunft auch noch machen müssen, kann der Personalbereich der Landesverwaltung nicht ausgenommen sein. Das ist ganz klar, schließlich machen die Personalausgaben rund 40 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens aus. Diese Feststellung gehört zur Ehrlichkeit einfach dazu.

(Unruhe und Sprechen bei der LINKEN.)

Der Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs, wie er heute vorliegt, erschöpft sich jedoch nicht alleine in der linearen Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021. Er enthält darüber hinaus eine Reihe weiterer Maßnahmen, die die finanziellen Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter im Saarland verbessern. So werden mit dem Gesetzentwurf folgende weitere Punkte umgesetzt, die in dem bereits eingangs erwähnten Spitzengespräch vom 16. April dieses Jahres zwischen Landesregierung und Gewerkschaften vereinbart wurden.

Herr Minister, ich darf Sie kurz unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden Lafontaine gibt. Möchten Sie diese Zwischenfrage zulassen?

Selbstverständlich.

Abg. Lafontaine (DIE LINKE) mit einer Zwischenfrage:

Eine kurze Frage. Ich habe versucht, es bei einem Kollegen in Erfahrung zu bringen. Was spart das Land durch die ganze Verschiebung in der Summe ein?

Sie müssen davon ausgehen, dass jedes Prozent jeden Monat etwa 1 Million Euro ausmacht. Über die Laufzeit waren das also 30 Millionen Euro. Wenn man es direkt übernommen hätte, wären es über 30 Millionen Euro gewesen.

Der Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs erschöpft sich jedoch nicht alleine in der linearen Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021. Er enthält darüber hinaus eine Reihe weiterer Maßnahmen, die die finanziellen Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter im Saarland verbessern. So werden mit dem Gesetzentwurf folgende weitere Punkte umgesetzt, die in dem bereits eingangs erwähnten Spitzengespräch vom 16. April dieses Jahres zwischen Landesregierung und Gewerkschaften vereinbart wurden.

Die Zulage nach § 3c des Saarländischen Besoldungsgesetzes für Lehrkräfte des gehobenen Dienstes in einem Amt der Besoldungsgruppe A12 wird in zwei Schritten von jeweils 50 Euro von bisher 200 auf 300 Euro erhöht. Darüber hinaus wird die Regelung zur Absenkung der Eingangsbesoldung im gehobenen und höheren Dienst rückwirkend zum 01. April 2019 aufgehoben. Mit dieser Maßnahme wird die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Saarland für qualifizierte Nachwuchskräfte sowohl gegenüber der privaten Wirtschaft als auch gegenüber dem öffentlichen Dienst des Bundes und anderer Bundesländer erhöht.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, die beihilfefähigen Sätze für ärztlich verordnete Heilbehandlungen anzuheben und damit an die Rechtslage im Bund und in den anderen Ländern anzupassen. Schließlich wird der Urlaubsanspruch von Anwärtern ab dem kommenden Jahr von 29 auf 30 Arbeitstage ausgeweitet.

Für die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist es wichtig zu wissen, dass ihre Leistung auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen honoriert wird und sie von der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht abgehängt werden. Mit den im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen, die mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen verbunden sind, wird den Beschäftigten eine finanzielle Perspektive geboten. Zudem wird ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Attraktivität einer Beschäftigung als Beamter oder Richter im öffentlichen Dienst des Saarlandes geleistet.

(Minister Strobel)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung und zur Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache. - Es liegt mir bislang eine Wortmeldung vor. Ich erteile dem Abgeordneten Alwin Theobald das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen hervorragenden öffentlichen Dienst und wir haben in unserem Land engagierte und motivierte Beamtinnen und Beamte. Die Erfolge, die wir in den vergangenen Jahren beim Abbau der Neuverschuldung entgegen aller Kassandrarufe auch hier aus diesem Hause erreicht haben, wären ohne die Beamtinnen und Beamten und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht möglich gewesen.

Der saarländische Weg und die Tatsache, dass es gelungen ist, keine neuen Schulden zu machen und damit die Belastung kommender Generationen, unserer Kinder und Enkel, zumindest in diesem Bereich nicht länger ausufern zu lassen, sind auch und wahrscheinlich vor allem dem Engagement, der Leistungsfähigkeit und der Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu verdanken.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Die Frauen und Männer in den Ministerien und Behörden, bei der Polizei und in den Justizvollzugsanstalten, in den Schulen ebenso wie in den Verwaltungen und wo sie sonst zuverlässig und verantwortungsbewusst ihren Dienst für unser Land und seine Menschen tun, haben es aus meiner Sicht verdient und wir sind es ihnen schuldig, dass wir ihnen Wertschätzung entgegenbringen. Völlig zu Recht gehen wir aus diesem Grund als Land bei der Umsetzung der Ergebnisse der Einkommensrunde 2019 bis 2021 an die Grenzen dessen, was wir leisten können und was seriös finanzierbar ist.

Die Besoldungserhöhung alleine mit in der Summe 8,1 Prozent mehr Gehalt für Landes- und Kommunalbeamte bis zum April 2021 ist für viele trotzdem kein Grund zu uneingeschränktem Jubel. Umso dankbarer bin ich, dass im Rahmen eines Spitzengesprächs am 16. April zwischen der Landesregie

rung und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen nach langem Ringen ein Kompromiss erzielt werden konnte, der viel mehr beinhaltet als eben nur eine Besoldungserhöhung. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist deshalb ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Der saarländische Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, kann durch diesen Kompromiss noch einmal ein weiteres, ein wichtiges Stück gemeinsam gegangen werden. Gleichzeitig stellen wir die Weichen so, dass unsere saarländischen Beamtinnen und Beamte trotzdem ein erstes Licht am Ende des Tunnels sehen können und ein perspektivischer Anschluss an die Besoldung der anderen Länder und des Bundes nicht aus den Augen verloren wird, denn das Gesamtvolumen der Besoldungsanpassung liegt über dem Tarifabschluss der Länder. 8,1 Prozent statt 7,4 Prozent bis 2021 für die Landes- und Kommunalbeamten sowie die Versorgungsempfänger in unserem Land sind einer der Schritte in die richtige Richtung, die der gefundene Kompromiss beinhaltet. Diese 8,1 Prozent Gesamtvolumen schlüsseln sich auf - Peter Strobel hat es gesagt - in ein Plus von 3,2 Prozent zum 01. August dieses Jahres, weitere 3,2 Prozent ab dem 01. Juni 2020 und weitere 1,7 Prozent ab dem 01. April 2021.

Was bedeutet das für den Einzelnen? - Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Ein Obersekretär im Justizvollzugsdienst, also in der Besoldungsgruppe A 7, der verheiratet ist und drei Kinder hat, erhält aktuell ein monatliches Brutto von 3.251 Euro. Ab dem 01. August steigt sein Bruttogehalt um 3,2 Prozent und damit monatlich um rund 104 Euro auf 3.355 Euro. Ab Juni 2020 erhält er nochmals 3,2 Prozent zusätzlich, bevor zum 01. April 2021 noch einmal 1,7 Prozent hinzukommen. Alles zusammengerechnet erhält der Kollege ab dann ein monatliches Brutto von rund 3.521 Euro, also rund 270 Euro mehr als heute. Sein Bruttojahresgehalt steigt von heute 39.000 Euro um rund 3.240 Euro auf dann 42.258 Euro.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe es bereits angedeutet, es ist eben nicht nur diese Anpassung, die bloße Erhöhung der Besoldung, die aus dem vorliegenden Gesetzentwurf ein wichtiges Signal macht. Wir beenden - und das ist ein finanzieller Kraftakt, aber trotzdem richtig und wichtig - die Absenkung der Eingangsbesoldung rückwirkend zum 01. April dieses Jahres. Für unsere Berufseinsteiger, für junge Menschen, die eine Familie gründen wollen, die ihre eigenen vier Wände bauen oder erwerben wollen, ist dieser Punkt von enormer Bedeutung. Dazu passt, dass unsere Anwärterinnen und Anwärter rückwir

(Minister Strobel)

kend zum 01. Januar monatlich 50 Euro mehr und zum 01. Januar 2020 eine weitere Erhöhung ihres Anwärtergehaltes um 50 Euro erhalten. Auch die Work-Life-Balance für die jungen Menschen wird verbessert. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab 2020 jährlich einen Tag mehr Urlaub, ihr Anspruch steigt damit von 29 auf 30 Urlaubstage.

Auch die ruhegehaltsfähige Zulage für Hauptschullehrer an Gemeinschaftsschulen wird in zwei Stufen von je 50 Euro von 200 auf letztlich 300 Euro erhöht. Ein Signal setzen wir auch für unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Das Beförderungsbudget wird für die Jahre 2019 und 2020 aufgrund des Zuwachses an Beförderungsstellen ebenfalls erhöht. Auch bei der Beihilfe wird es für alle deutliche positive Änderungen geben. Die Eurosätze im Leistungsverzeichnis zu § 5 Abs. 1 Nr. 8 der saarländischen Beihilfeordnung, die letztmalig 2001 angepasst wurden, werden zum 01. Juli 2019 um deutliche 30 Prozent angehoben.

Nun der vielleicht wichtigste Punkt neben der Besoldungserhöhung selbst: Das Aufschieben von Besoldungserhöhungen, das viele Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst des Saarlandes seit Jahren schmerzt und ärgert, wird nach dieser Besoldungsrunde endlich ein Ende finden. Ab 2022 sollen Tariferhöhungen endlich wieder zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden. Dieses Versprechen werden wir einhalten, auch wenn unser Finanzminister deshalb vielleicht jetzt schon einige Schweißperlen auf der Stirn hat.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erleben gerade eine Zeit, in der der öffentliche Dienst vor ganz großen Herausforderungen steht, eine Zeit, in der die Ansprüche besonders groß sind und vielleicht auch mehr als je zuvor geltend gemacht werden können. Wir stehen als Land mehr denn je in einem Wettbewerb um die besten Köpfe, und unsere Konkurrenz ist längst nicht mehr allein die freie Wirtschaft, sondern unsere Konkurrenz sind auch die anderen Länder und der Bund. Auch wenn Licht und Schatten bei dem, was wir heute beschließen, vielleicht dicht beieinander liegen und ganz sicher noch mehr wünschenswert gewesen wäre, glaube ich trotzdem und umso mehr daran, dass wir mit diesem Gesetzentwurf ein wichtiges Signal senden.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich bin der festen Überzeugung - das sage ich auch in Richtung unserer Beamtinnen und Beamten und ihrer Interessenvertretungen -, dass die Erhöhung von 8,1 Prozent und die vielen guten und wichtigen Dinge, auch die notwendigen Dinge, die darüber hin

aus vereinbart wurden und die nun in Gesetzesform gegossen werden sollen, eine gute Basis bilden, eine Basis, auf der wir in Zukunft weiter aufbauen müssen und werden, damit wir in diesem Land - ich hoffe, das sage ich fraktionsübergreifend - auch in Zukunft einen attraktiven, leistungsfähigen und leistungsbereiten öffentlichen Dienst haben. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Der nächste Redner ist der Abgeordnete Rudolf Müller für die AfD-Landtagsfraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Anpassung der Gehälter der saarländischen Staatsdiener wird den Betreffenden wieder einmal ein spezielles Opfer für den Landeshaushalt zugemutet. Zwar erhalten sie über einen Zeitraum von fast drei Jahren eine Erhöhung, die der zu erwartenden Inflation entsprechen könnte. Wenn aber der damit einhergehende erhöhte Steuersatz durch die kalte Progression zuschlägt, könnte es sein und ist es vielleicht sogar wahrscheinlich, dass den Leuten wieder einmal effektiv und netto weniger zur freien Verfügung steht als bisher. Dazu kommt - und das ist das besondere Sparopfer, das unseren Beamten von CDU und SPD zugemutet wird -, dass diese Anpassung hierzulande ganz wesentlich verspätet durchgeführt wird.

Im Land Berlin zum Beispiel kommt beziehungsweise kam diese Erhöhung zum April 2019, übrigens zu 4,3 Prozent, nicht zu 3,2 Prozent wie im Saarland vorgesehen. In Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz kam sie zum März 2019, übrigens beträgt sie bei unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz aus saarländischer Sicht beneidenswerte 5,26 Prozent. In allen anderen Bundesländern, es sind elf andere außer dem Saarland, kommt beziehungsweise kam diese Anpassung um 3,2 Prozent schon zum Januar 2019.

Unter diesen elf Bundesländern ist übrigens auch das mit dem Saarland hier vergleichbare Bremen. Das Saarland selbst ist mit Abstand das Schlusslicht und gewährt seinen Staatsdienern die erste Anpassung von 3,2 Prozent erst im August dieses Jahres. Auch die Anpassungen in den beiden folgenden Jahren erfolgen später als in allen anderen Bundesländern. Die Gewerkschaft der Polizei im Saarland hat ausgerechnet, dass dadurch ein Durchschnitts

(Abg. Theobald (CDU) )

beamter der Besoldungsstufe A 10 über den Anpassungszeitraum von insgesamt 33 Monaten insgesamt 1.660 Euro verliert. In einer Mitgliederbefragung der GdP haben sich daher auch 93,5 Prozent der Polizisten ablehnend geäußert.

Wir fordern daher ebenfalls eine frühere Anpassung der Besoldung, wie es in allen anderen Bundesländern der Fall ist. In allen anderen Bundesländern wird früher angepasst. Aber mindestens das, was Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin mit ihren weit geringeren Verspätungen können, müssen wir im Saarland auch können. Aus diesen Gründen und auch wegen des Wettbewerbs um die geeigneten Köpfe lehnen wir das vorgelegte Gesetz ab. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von der AfD.)