Universität und dem Leiter des Instituts, Herrn Professor Müller. Ja, wir werden das forcieren. Wir werden uns dabei nicht nur auf den Bereich der Pharmazie beschränken. Wir werden gerade dort, wo es um die Cross-Innovationen und die interdisziplinären Kooperationen geht, etwas zulegen. Wir werden verstärkt für die Verzahnung der Biowissenschaften, der Medizin, auch was Translationsforschung anbelangt, also die Nutzbarmachung der Forschungsergebnisse im Bereich der Medizin, sorgen.
Deswegen ist es auch so erfreulich, dass vergangene Woche noch einmal ein letter of memorandum in Anwesenheit der Bundesministerin unterzeichnet worden ist. Wir werden dafür sorgen können, dass wir diese Potenziale, die in diesem Bereich der Zusammenarbeit schlummern, heben und danach bergen. Das werden wir mit aller Leidenschaft und Konsequenz tun.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in unserer Wissenschaftslandschaft an der Universität des Saarlandes neben der IT einen zweiten Schwerpunkt, NanoBioMed brauchen. Wir brauchen vor allem die Verzahnung dieser beiden Bereiche. Das werden wir mit aller Kraft vorantreiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich bin froh, dass in der Begründung des Antrages durch die Kollegin deutlich geworden ist, wie groß die Bedeutung der Infektionsforschung ist, die am HIPS stattfindet. Wenn man sich den globalen Maßstab anschaut, dann ist das bahnbrechend. Welche Bedeutung dieses Thema hat, zeigen die Initiativen wie zum Beispiel die Deutsche Antibiotika-Resistenz-Strategie, also DART 2020, der Global Action Plan on Antimicrobial Resistance der World Health Assembly, aber auch die Berliner Erklärung der G7Gesundheitsminister und der EU-Gesundheitsaktionsplan. Die zeigen, wie groß die Bedrohung ist. Wir haben aktuell 700.000 Neuerkrankungen in diesem Bereich. Wir wissen, dass das auf über 10 Millionen Neuerkrankungen anwachsen kann.
Meine Damen und Herren, es ist eine weltweite Bedrohung, wenn es darum geht, wie viele Menschen möglicherweise aufgrund von Antibiotika-Resistenzen sterben. Das müssen wir als Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland ernst nehmen. Das ist nicht nur eine Frage für das Saarland. Wenn das Leid, das weltweit durch Antibiotika-Resistenzen entsteht - weil pharmazeutische Unternehmen damit kein Geld verdienen können -, nicht ernst genommen wird und deshalb in die Arzneimittel- und Wirkstoffforschung, wie etwa die Erforschung von Krebskrankheiten und die Heilung dieser Erkrankung,
nicht genügend investiert wird, dadurch Menschen sterben, vor allem in Ländern, denen es bei Weitem nicht so gut geht wie uns, dann ist es die Aufgabe eines Bundeslandes wie dem Saarland - selbst wenn es ein kleines Bundesland ist -, daran etwas zu ändern, damit das Leid in der Welt gelindert werden kann. Das müssen wir tun. Das ist unsere Verantwortung. Deswegen wird die saarländische Landesregierung alles tun, um den Weiterbau des HIPS voranzutreiben. Wir werden bei der Bundesregierung auch im Rahmen der Strukturhilfen durch den Kohleverstromungsausstieg, die möglicherweise kommen, vorstellig werden. All das werden wir nutzen. Wir werden alle Chancen nutzen, um dafür zu sorgen, dass das HIPS nicht nur auf dem jetzigen Niveau weiterarbeiten kann, sondern räumlich und personell nochmals ausgebaut werden kann. Das ist unser Ziel, daran arbeiten wir als saarländische Landesregierung. Wenn ich dabei das Parlament an meiner Seite hätte, würde mich das sehr freuen, es wäre mir eine Ehre. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 16/886. Wer für die Annahme der Drucksache 16/886 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass die Drucksache 16/886 mit den Stimmen aller Abgeordneten des Hauses angenommen wurde.
Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (Drucksache 16/865)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird dem Regelungsbedarf in den verschiedenen Bereichen des Kommunalabgabenrechts Rechnung getragen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Verbesserung der Rechtsgrundlage für wiederkehrende Beiträge. Mit diesen Beiträgen können die Gemeinden die Beitragsbelastung für Ausbaumaßnahmen an Verkehrsanlagen im Vergleich zur Erhebung einmaliger Beiträge wesentlich erträglicher gestalten.
Bisher haben die saarländischen Gemeinden wegen einer gewissen Rechtsunsicherheit von der Erhebung wiederkehrender Beiträge sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. Durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erhalten sie nun eine Rechtsgrundlage, die ihnen eine rechtssichere und zugleich erleichterte Erhebung wiederkehrender Beiträge ermöglicht. Gleichzeitig bieten die wiederkehrenden Beiträge eine finanzielle Basis zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen in Straßen- und Wegebau, ohne dass die Anlieger dafür übermäßig belastet werden müssen.
Die Gemeinden können somit die Abgabepflichtigen durch entsprechende Satzungsregelungen deutlich entlasten. Sie haben dabei weiterhin das Wahlrecht, wiederkehrende Beiträge oder einmalige Beiträge zu erheben. Die Gemeinden können hier das System wählen, das für ihre Verhältnisse am besten geeignet ist beziehungsweise ihren Vorstellungen am ehesten entspricht.
Der Gesetzentwurf beinhaltet weiterhin eine Ermächtigungsgrundlage für die Gemeinden zur Erhebung von Tourismusabgaben und Tourismusbeiträgen. Wesentlicher Grund für die Einführung dieser Abgaben ist, dass den saarländischen Gemeinden im Bundesvergleich unterdurchschnittliche finanzielle Mittel für touristisch bedingte Aufwendungen zur Verfügung stehen. Insbesondere für touristische Infrastrukturen mit hohem Unterhaltungsaufwand wie etwa das touristische Radwegenetz SaarRadland und die Premiumwanderwege benötigt die Gemeinde finanzielle Mittel, um die erforderliche Qualität der Einrichtungen aufrechtzuerhalten. Für die Tourismusabgabe sind die Übernachtungsgäste abgabepflichtig, für die Tourismusbeiträge sind die Personen und Unternehmen in der Gemeinde abgabepflichtig, die von den touristischen Einrichtungen und touristischen Maßnahmen einen wirtschaftlichen Vorteil haben.
Erhebungsberechtigt sind dabei alle Gemeinden, denen durch touristische Maßnahmen ein entsprechender Aufwand entsteht. Diese Zielsetzung entspricht auch der Tourismuskonzeption der Landesregierung. Danach sollen die Kommunen in ihrer touristischen Weiterentwicklung unterstützt werden, um das große touristische Potenzial im Saarland zu steigern und die weitere Entwicklung in diesem Bereich erfolgreich fortzuführen. Ich glaube, im Bereich des Tourismus können wir tatsächlich von einer Erfolgsstory im Saarland reden. Das kann die Landesregierung insgesamt für sich in Anspruch nehmen, in besonderem Maße aber die Wirtschafts- und Tourismusministerin Anke Rehlinger. Ich glaube, dass wir gerade in puncto Tourismus noch einiges vor uns haben und sicher noch einige Akzente setzen können.
Die Einnahmen aus diesen Abgaben sind zweckgebunden, dürfen also nur zur Deckung der tourismusbedingten Kosten verwendet werden. Eine Rechtspflicht zur Erhebung dieser Abgaben besteht nicht. Die Gemeinden entscheiden in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung ihrer örtlichen Situation über die Einführung. Der Gesetzentwurf enthält hierzu eine Klarstellung, auch im Kommunalselbstverwaltungsgesetz.
Weitere Änderungen des Kommunalabgabengesetzes betreffen die Kooperationen von Gemeinden. Sie haben künftig die Möglichkeit der Zusammenarbeit im Bereich der Steuer- und Abgabenverwaltung. Durch diese Zusammenarbeit können Verwaltungstätigkeiten bei der Abgabenerhebung gebündelt werden. Hier ist zum Beispiel an Backoffice-Lösungen zu denken, etwa die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, die Berechnung der Abgaben und die Versendung der Bescheide. Durch die Bündelung von Personal- und Fachwissen wird die Bearbeitung effizienter, die Rechtssicherheit erhöht und es entstehen Kostenvorteile für die beteiligten Gemeinden.
Die grundlegenden Entscheidungen über die Höhe der Steuer- und Abgabensätze, den Erlass der Satzung sowie über eventuelle Billigkeitsmaßnahmen verbleiben weiterhin bei den einzelnen Gemeinden. Die Gemeinden bleiben also jeweils Träger der Finanz- und Abgabenhoheit.
In den Gesetzentwurf wurden auch Vorschläge des Städte- und Gemeindetages aufgenommen, beispielsweise die Senkung des Zinssatzes bei der Verrentung von einmaligen Ausbaubeiträgen auf ein marktübliches Niveau. Dafür wurde der bisher maßgebliche Zinssatz von 6 vom Hundert auf jährlich 2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz
Des Weiteren werden die Verfahrensvorschriften zur Abgabenerhebung unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens auf den aktuellen Stand gebracht. Dadurch werden im Bereich der Abgabenverfahren eine weitgehend einheitliche Rechtsanwendung und eine höhere Rechtssicherheit gewährleistet. Dabei handelt es sich nicht nur um eine einfache Rechtsanpassung. Künftig können die Gemeinden durch Einführung elektronischer Verfahren ihre Steuer- und Abgabenverwaltung auch zusätzlich modernisieren. Zeitgemäße IT-gestützte Verfahren erlauben eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des kommunalen Handelns. Auch hier entscheiden die Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich, ob sie diese Möglichkeit nutzen wollen oder nicht. Auch für die Bürgerinnen und Bürger besteht dabei kein Zwang zur Teilnahme an diesen neuen Verfahren. Das gilt insbesondere, wenn die Nutzung der neuen elektronischen Verfahren im Einzelfall nicht zumutbar ist.
Wir gehen aber davon aus, dass der Einsatz moderner IT-gestützter Verfahren wie bisher bereits im Bereich der allgemeinen Steuerverwaltung - siehe ELSTER - künftig auch im Bereich der kommunalen Steuern und Abgaben eine stärkere Rolle spielen wird. Das ist damit auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die immer mehr auf moderne elektronische Kommunikationswege zurückgreifen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Gesetzentwurf bietet eine bessere Grundlage für die Erhebung wiederkehrender Beiträge. Die Gemeinden können damit wichtige Maßnahmen zum Ausbau und zum Erhalt der Verkehrswegeinfrastruktur angehen, ohne die Bürgerinnen und Bürger durch hohe Einmalzahlungen unbotmäßig zu belasten. Die neuen Abgaben zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur bieten den Gemeinden die Chance, das touristische Angebot und damit auch ihre Attraktivität und die Besucherzahlen insgesamt zu steigern. Dadurch sind positive Effekte für die lokale Wirtschaft, insbesondere für die Tourismusbranche, zu erwarten.
Des Weiteren kann durch Kooperationen, durch den Einsatz der IT und eine Modernisierung der Abgabenverwaltung die Wirtschaftlichkeit der Abgabenerhebung verbessert werden. Mit diesem Gesetzentwurf geben wir den saarländischen Gemeinden Instrumente an die Hand, ihre Finanz- und Haushaltsnotwendigkeiten eigenverantwortlich zu steuern und zu verbessern. Ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und um Überwei
Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die DIE LINKE-Landtagsfraktion der Abgeordnete Ralf Georgi.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf macht es einem wirklich nicht leicht, weil hier zwei ganz unterschiedliche Punkte einfach zusammengepackt werden. Da ist zum einen die Tourismusabgabe. Seit fast zehn Jahren fordert die LINKE, den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zu geben, eine Abgabe auf Hotelübernachtungen einzuführen und so etwas von dem Geld, das die Städte und Gemeinden für ihre Infrastruktur ausgeben, erstattet zu bekommen.
Die Bundesregierung hat bekanntlich noch unter Schwarz-Gelb den Steuersatz für Hoteliers um 12 Prozent gesenkt, Stichwort Mövenpick-Steuer. Deshalb ist und bleibt es richtig, wenn finanziell notleidende Städte von diesen Steuergeschenken einen Teil zurückfordern, hat unser verstorbener Landesvorsitzender Rolf Linsler schon 2010 erklärt. Egal ob man Bettensteuer, Beherbergungsabgabe oder Tourismusabgabe dazu sagt, das grundsätzliche Ziel teilen wir. Eine solche Möglichkeit ist längst überfällig. Deshalb würden wir diesem Teil zustimmen.
Wir würden zustimmen, wenn nicht der zweite Teil des Gesetzentwurfes wäre, die berühmte Straßenausbausatzung. CDU und SPD wollen, dass die Städte und Gemeinden wiederkehrende Abgaben dafür verlangen, unabhängig vom Bauvorhaben.
Das halten wir für grundfalsch. Für den Straßenbau und andere Infrastrukturprojekte gibt es Steuern. Aber gerade bei den Steuern gibt es seit Jahren eine riesengroße Koalition, die den richtig Reichen und den Großkonzernen immer wieder Steuergeschenke macht. Seit dem Jahr 2000 haben die saarländischen Städte und Gemeinden hierdurch rund 240 Millionen Euro jährlich verloren; das hat die Arbeitskammer errechnet. Ich habe es vorhin schon einmal gesagt. Wenn diese 240 Millionen Euro jährlich den Städten und Gemeinden wieder zur Verfügung ständen, würde es ja anders aussehen.
Aber natürlich wird nicht daran gedacht, die Millionäre, Millionenerben und Großkonzerne stärker zur Verantwortung zu ziehen. Da drängt die CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer darauf, den Allerreichsten den Solidaritätszuschlag zu schenken - Kosten: rund 10 Milliarden Euro im Jahr. Gleichzeitig verteidigt sie die gigantische Aufrüstung Deutschlands, die CDU und SPD beschlossen haben. Das verursacht zusätzliche Kosten von 30 Milliarden Euro. Dafür soll also Geld da sein, für die Schulen, Hochschulen, Kita-Personal und Straßenausbau aber nicht. Dafür muss man die Bürgerinnen und Bürger mit neuen Beiträgen noch einmal zusätzlich belasten. Das ist Politik für wenige, nicht für die vielen. Das ist alles andere als gerecht.
CDU und SPD im Saarland sind in dieser Frage bundesweit isoliert. Bayern hat die Straßenausbaubeiträge ganz abgeschafft. In Brandenburg soll es bald soweit sein, nachdem dort eine Volksinitiative erfolgreich war. In Hessen und Schleswig-Holstein wurde aus einer verpflichtenden Soll- eine Kann-Regelung gemacht mit dem Erfolg, dass 80 Prozent der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein gar keine Abgaben mehr verlangen. In Nordrhein-Westfalen wird über eine Abschaffung diskutiert, dort gibt es auch eine Volksinitiative und die SPD hat einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. Auch in Thüringen, Niedersachsen und RheinlandPfalz wird diskutiert. In Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin gibt es gar keine Rechtsgrundlage für eine solche Abgabe.
Kolleginnen und Kollegen, mit den wiederkehrenden Beiträgen beschreiten CDU und SPD im Saarland einen Sonderweg, ja sogar einen Irrweg, der die Bürgerinnen und Bürger mehr belastet und die Reichen wieder einmal schont. Nicht mit uns! Diesen Punkt lehnen wir ab, deshalb werden wir uns bei dem Gesetz enthalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In den nächsten Wochen werden sich in unserem Land die neu gewählten kommunalen Räte konstituieren - fünf Kreistage, eine Regionalversammlung, 42 Städte
und Gemeinderäte und über 500 Ortsräte. Das sind überschlagen gut 7.000 Menschen in unserem Land, die sich etwas vorgenommen haben und unser Land gestalten wollen. Dafür ist zunächst einmal wichtig, dass sie eine gute Finanzausstattung haben.
Die Programme, die sie umsetzen wollen, konnten wir lesen. Ganz häufig kam darin Sanierung und Ausbau der Straßen XY in den Wohngebieten vor, denn viele unserer Städte und Gemeinden mussten notwendige Investitionen zurückstellen. Man spricht bundesweit von Investitionsdefiziten von ungefähr 40 Milliarden Euro, circa 1 Prozent oder ein bisschen mehr davon dürfte bei uns im Saarland liegen.
Wir haben unlängst viel getan, um den Kommunen eine deutlich verbesserte finanzielle Grundlage zu geben - mit dem Saarland-Pakt und seinem Volumen von 50 Millionen Euro zusätzlich. Das ist eine riesige und wichtige finanzielle Entlastung für die Arbeit, die diese Räte leisten. Wir haben aber von Beginn an im Saarland-Pakt immer auch rechtliche Verbesserungen für unsere Kommunen mitverhandelt. Die Punkte, die heute vorliegen, haben einen Teil dieser Wünsche ausgemacht und beziehen sich auf Abgaben. Wir kommen mit diesem Artikelgesetz den Wünschen nach. Weiterhin war es eine Verabredung zwischen den Koalitionspartnern im Koalitionsvertrag, sich um die wiederkehrenden Beiträge und die Tourismusabgabe, zu kümmern. Daran können Sie sehen, dass das Miteinander von Land und Kommunen im Saarland funktioniert, genauso wie die Große Koalition.