Protocol of the Session on April 18, 2018

(Beifall von der AfD.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat nun der Abgeordnete Sebastian Thul von der SPD-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zunächst einmal mit einem Kompliment starten. Sehr geehrter Kollege Dörr, während Ihre Anträge sonst eher rückwärtsgewandt sind, sind Sie jetzt bei 25 Grad Außentemperatur mit diesem Glatteis Ihrer Zeit ausnahmsweise einmal voraus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist mir eine besondere Ehre, an meinem Geburtstag zu einem so wichtigen Thema reden zu dürfen. Wir haben eben kurz diskutiert, wie man darauf am treffendsten antwortet und ob man Ihre Ein-Satz-Anträge vielleicht nur mit einem Satz beantworten könnte. Wenn ich nach einem Satz suchen würde, dann würde ich sagen: Das war nix.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Mein lieber Kollege Eugen Roth sagt zu so etwas normalerweise in der Fraktion: Das war schnulli-bulli. Man kann ihm eigentlich nur zustimmen, weil ich mir nach Ihren einleitenden Worten, Herr Dörr, gar nicht im Klaren darüber bin, warum Sie diesen Glatteiserlass streichen wollen. Geht es Ihnen um Bürokratieabbau? Geht es Ihnen um das Wohl der Kinder oder der Eltern? Diese Erklärung bleiben Sie leider komplett schuldig. Sie sagen schlicht und ergreifend: Es gibt zu viele Verordnungen.

Ich will kurz auf den Inhalt des Erlasses eingehen, um sich auch sachlich damit auseinanderzusetzen. Ich kann das den Kolleginnen und Kollegen nicht ersparen, weil Sie mit Ihrem Antrag zu dieser wichtigen Zeit dafür Sorge getragen haben, dass dieses Hohe Haus sich damit beschäftigt. Der Erlass besagt, dass der Unterricht auch an Tagen mit extrem

(Abg. Dörr (AfD) )

schlechten Straßenund Verkehrsverhältnissen stattfindet. Die Eltern entscheiden an solchen Tagen, ob ihren Kindern der Weg zur Schule zumutbar ist. Entscheiden sie sich dagegen, ist ihr Kind mit einer entsprechenden schriftlichen Entschuldigung ordnungsgemäß für diesen Tag entschuldigt. Gehen ihre Kinder zur Schule, müssen sie unterrichtet werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte sind verpflichtet, in die Schule zu gehen. Weder die Schule noch die entsprechende Schulaufsichtsbehörde kann eine Entscheidung über den Ausfall des Unterrichts treffen, da grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese oft kurzfristig zu treffende Entscheidung allen Eltern noch rechtzeitig vor Antritt des Schulweges mitgeteilt werden kann. Sie haben eben von einer Überregulierung durch das Ministerium gesprochen. Das exakte Gegenteil ist in diesem Erlass eigentlich der Fall. - So weit zum Inhalt des Erlasses.

Ich denke, die kurze Inhaltswiedergabe zeigt bereits, dass der Erlass für die Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sehr wertvoll ist, denn er gibt ihnen die nötige Rechtssicherheit. Das Verfahren bei extrem schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnissen ist mit diesem Erlass verlässlich geregelt. Der Unterricht findet grundsätzlich statt. An einem Tag mit extrem schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnissen kommt es eben nicht dazu, dass sich die Familien Gedanken darüber machen müssen, was passiert, wenn das Kind wegen des schlechten Wetters nicht in die Schule geht. Sie müssen sich nicht fragen, ob der Tag als entschuldigt gilt und die Klassenarbeit, die für diesen Tag angesetzt ist, nachgeschrieben werden darf. Das ist doch eine erhebliche Erleichterung für die Familien, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Auch die Schulleitung und die Lehrkräfte sind abgesichert. Die Schulen müssen an dem entsprechenden Morgen nicht entscheiden, ob der Unterricht ausfällt oder nicht. Sie müssen auch nicht gewährleisten, dass alle betroffenen Familien frühzeitig informiert werden. Der Erlass besagt klar, die Lehrkräfte müssen zur Schule, damit der Unterricht stattfinden kann. Natürlich werden an solchen Tagen nicht alle Schülerinnen und Schüler den Weg in die Schule finden. Aber es wird selten so sein, dass alle nicht zur Schule kommen können und dass der Unterricht generell ausfällt.

Hinzu kommt, dass der Erlass auf extrem schlechte Straßen- und Verkehrsverhältnisse eingegrenzt ist. Ich habe mal überlegt, wie oft das vorkommt. In dem vergangenen Winter war es genau an einem Tag der Fall, das war Anfang März. Dieser Tag hätte wahrscheinlich unter den Erlass fallen können. Ich kann also festhalten, der Erlass fördert auch keine Versäumnisse in hoher Zahl, es ist gewährleistet,

dass Schülerinnen und Schüler nur an Tagen mit extrem schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnissen den Unterricht versäumen dürfen.

Noch eines: Wir reden im Bereich der Grundschule oft über die verlässliche Schule. Schülerinnen und Schüler müssen im Rahmen der verlässlichen Schule unterrichtet werden, das heißt, die Schule darf nicht einfach so ausfallen. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass die Schule nicht außerplanmäßig und kurzfristig ausfällt. Der Erlass gewährleistet die verlässliche Schule auch an Tagen mit extrem schlechten Wetterverhältnissen, und das ausnahmslos an allen Schulen. Damit ist auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf garantiert.

Liebe Herren von der AfD, ich denke, Sie wissen es schon, die Abschaffung des Glatteiserlasses würde an Ausnahmetagen zu vielen praktischen Problemen in den Schulen und in den Familien führen, daher lehnen wir Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat nun die Abgeordnete Barbara Spaniol von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat wirklich schwierig, heute die Brisanz oder die Aktualität für die vorliegende Initiative nachvollziehen zu können. Wir knacken heute die 20Grad-Grenze, der Frühsommer steht vor der Tür, und wir diskutieren den Glatteiserlass.

(Abg. Roth (SPD) : Juchu!)

Aber nun gut, für Erlasse gilt dasselbe wie für Verordnungen, das wiederhole ich an dieser Stelle, eigentlich werden sie nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive, von der Regierung, erlassen. Aber wenn es Sinn machen würde, sollte das Parlament trotzdem über einen solchen Erlass diskutieren. Nur macht das aus unserer Sicht in dieser Art und Weise nicht wirklich Sinn.

Es ist jetzt klar, worum es Ihnen geht. Es geht quasi um die Überprüfung von vielen Regelungen etc. Das ist eigentlich ein richtiges und wichtiges Anliegen, aber in diesem Zusammenhang eine Regelung herauszugreifen, und dann ausgerechnet diese, ist wiederum sehr schwierig.

Wenn der Erlass jetzt nach 32 Jahren ersatzlos gestrichen würde - der Kollege hat es schon gesagt -, dann würden die Eltern von minderjährigen Schülerinnen und Schülern nicht mehr grundsätzlich selbst entscheiden können, ob sie bei Eis und Schnee ihr Kind in die Schule schicken. Hier braucht es einen Impuls, eine Regelung, etwas, wo man nachschauen kann, wie man in dieser Ausnahmesituation zu

(Abg. Thul (SPD) )

verfahren hat. Bei einem Fehlen entsteht dem Kind kein Nachteil, das ist auch sehr wichtig. Viele Schulen weisen auf ihren Internetseiten sehr kompetent darauf hin, wie es sich in diesen Fällen verhält und wie zu verfahren ist. Alle saarländischen Schulen sind ja auch an diesen Tagen mit extremer Witterung verpflichtet, ein angemessenes Schulund Betreuungsangebot vorzuhalten. Das ist auch richtig so, sonst sind Berufstätige aufgeschmissen.

Aus unserer Sicht sollten wir doch viel lieber der Jahreszeit gemäß über die Wiedereinführung von Hitzefrei an saarländischen Schulen sprechen und die Möglichkeit der Verkürzung von Schulstunden.

(Sprechen.)

Die Schulen sollten hier eigenverantwortlich entscheiden können, das sagen wir jedes Jahr. Hier ist auch der Punkt der verlässlichen Betreuung zu nennen, diese muss natürlich auch hier gewährleistet sein, aber wir plädieren ganz klar für angemessene Ausstattung, für Klimaanlagen, alles das, was zwar teuer, aber wirklich notwendig ist. Wenn nicht in den Schulen für unsere Kinder, wo ist es uns das sonst noch wert? Aber all das treibt uns jetzt vor dem Sommer um und zum Glück nicht mehr das Glatteis, liebe Kolleginnen und Kollegen! - Danke schön!

(Beifall von der LINKEN und bei den Regierungs- fraktionen.)

Vielen Dank. - Das Wort hat nun Alexander Zeyer von der CDU-Landtagsfraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde schon angesprochen: Es ist heute der 18. April, wir haben blauen Himmel. Wir werden heute nicht nur die 20-Grad-Marke, sondern vielleicht auch die 25-Grad-Marke knacken. Ein schöner Frühlingstag, wie wir ihn uns gerne wünschen. Auch die letzten Tage waren schon so schön und da frage ich mich, wie man in der AfD-Fraktion auf das Thema Glatteis, Schnee und Starkregen kommt. Da mussten Sie wohl ziemlich tief in Ihre Themenschublade greifen, um an dieses Thema heranzukommen.

Man könnte fast meinen, Herr Dörr, wir haben sonst keine anderen Probleme in unserem Land und dass Sie zu viel Zeit haben, Bücher zu vermessen, statt sich auf Ihre Rede inhaltlich vorzubereiten. Das würde ich mir in Zukunft wünschen statt solcher Anträge.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Aber nun zu Ihrem Antrag, dem Erlass über die Teilnahme der Schüler am Unterricht an Tagen mit witterungsbedingt extrem schlechten Straßen- und Ver

kehrsverhältnissen. Zuallererst hätte ich mich sehr darüber gefreut, bereits im Vorfeld zu wissen, warum Sie diesen Erlass ersatzlos streichen wollen, denn Ihr Antrag zu diesem Thema hat insgesamt fünf Zeilen auf dem Papier schwarz gemacht, aber auch nur, weil der Name des Erlasses so lang ist. Man findet nur eine Aufforderung an den Landtag, die Regierung aufzufordern, den Erlass zu streichen, ohne jegliche Begründung oder Sonstiges. In der Schule würde man sagen: Setzen, sechs!

(Beifall von der CDU.)

In meinen Augen und den Augen der CDU-Landtagsfraktion handelt es sich um einen absolut sinnvollen Erlass, der den Erziehungsberechtigten und den Schülerinnen und Schülern eine Orientierungshilfe an die Hand gibt. Denn bereits unter Punkt 1 können Sie lesen, dass auch an Tagen mit witterungsbedingt schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnissen der Unterricht grundsätzlich stattfindet. Was natürlich auch Sinn macht, denn in den verschiedenen Orten um eine Schule herum kann es zum Beispiel bei starkem Schneefall zu verschiedenen Mengen an Schnee kommen. So können Schüler aus Ort A ohne Probleme den Weg zur Schule auf sich nehmen, Schüler aus Ort B aufgrund von mehr Schnee nicht, weil sie zum Beispiel in höheren Lagen wohnen und kein Bus mehr fährt. Deshalb ist es wichtig, dass der Unterricht grundsätzlich stattfindet, um die Schüler aus Ort A unterrichten und betreuen zu können. Denn auch die Eltern verlassen sich darauf, dass der Unterricht stattfindet und sie sich im Zweifelsfall nicht um eine anderweitige kurzfristige Betreuung kümmern müssen.

Weiterhin steht bereits im ersten Abschnitt des Erlasses: „Es entscheiden jedoch bei minderjährigen Schülern ausschließlich die Eltern darüber, ob ihrem Kind an solchen Tagen der Weg zur Schule zumutbar ist oder nicht.“ Sehr gut, hier steht ganz genau drin: Die Eltern entscheiden, ob der Weg zumutbar ist oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, geben sie ihrem Kind am nächsten Tag eine Entschuldigung mit in die Schule. Die Schulen haben nämlich die Entscheidung der Eltern grundsätzlich zu akzeptieren.

Und dann stellt sich die Frage: Was ist denn mit den volljährigen Schülerinnen und Schülern? Auch das regelt dieser Erlass bestens bereits im ersten Abschnitt: „Volljährige Schüler sind verpflichtet, sich auch bei witterungsbedingt extrem Straßen- und Verkehrsverhältnissen im Rahmen der Möglichkeiten zu der Schule zu begeben.“ Ganz wichtig: nur im Rahmen der Möglichkeiten. Die volljährigen Schüler können sich für den Fehltag am nächsten Tag selbst entschuldigen.

Nicht zu vergessen sind, ganz wichtig, unsere Lehrerinnen und Lehrer. Für sie gilt auch, die Schule im

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

Rahmen ihrer Möglichkeiten aufzusuchen, um die Schülerinnen und Schüler zu beaufsichtigen und zu unterrichten.

Des Weiteren ist es nicht möglich, einen eventuellen Ausfall des Unterrichts durch den Rundfunk mitzuteilen, weil einfach davon auszugehen ist, dass nicht alle Eltern diese Meldung mitbekommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie sehen, regelt der Erlass viele grundsätzliche Dinge und ist somit eine große Orientierungshilfe für die Eltern, Schülerinnen und Schüler. Aus diesem Grund kann auf eine solche Regelung nicht verzichtet werden, denn insbesondere im Hinblick auf den Ausgleich zwischen der Erfüllung der Schulpflicht und dem Elternrecht ist das Ganze sehr angemessen. Ich hoffe, ich konnte mit diesem praktischen Beispiel das Ganze veranschaulichen. Deshalb werden wir dem Antrag zum Glatteiserlass, der Aufforderung an die Landesregierung, diesen zurückzunehmen, nicht zustimmen. - Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Das Wort hat wieder der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Josef Dörr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedauere den Abgeordneten Zeyer ganz außerordentlich, dass er diesen unsinnigen Erlass hier hat verteidigen müssen, aber er hat sein Bestes getan. Im Übrigen haben die anderen Rednerinnen und Redner mit ihren Ausführungen dargelegt, dass dieser Erlass völlig überflüssig ist, weil er Dinge regelt, die sowieso klar sind. Wir wissen, dass Sie unseren Antrag ablehnen, aber er hat ein Zeichen setzen sollen. - Bitte?

(Abg. Eder-Hippler (SPD) : Da ist die AfD aber ganz böse auf dem eigenen Glatteis ausgerutscht.)

Wenn jetzt von Ihrer Fraktion der Antrag gekommen wäre, dann hätten Sie gesagt, das ist vorausschauend für das nächste Glatteis im Winter. Aber hier haben Sie Bezug genommen auf das heutige Wetter. Herzlichen Dank fürs Zuhören.

(Abg. Thul (SPD) : Sie sind Ihrer Zeit weit voraus, Herr Dörr. - Sprechen.)

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.