Wir erleben bei den weiterführenden Schulen, vor allem bei den Gemeinschaftsschulen, dass sie die Hauptlasten und Probleme tragen müssen. Wir haben das in den letzten Sitzungen zuhauf diskutiert. Ich brauche das nicht alles zu wiederholen. Ich erinnere an die Brandbriefe mit den Hilferufen, so möchte ich es einmal nennen. Diese waren mehr als deutlich. Es muss gehandelt werden.
Ich erinnere daran, dass bei den Gemeinschaftsschulen der Anteil an Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Elternhäusern besonders groß ist. Das ist das Problem. Mehr als ein Drittel der Schülerinnen und Schüler dort ist vom Entgelt für die Schulbuchausleihe befreit. Es hieß in der Antwort auf eine Anfrage von mir, es gäbe sonst keinen anderen sozialen Indikator. Für uns ist das ein Hinweis und Indikator für steigende Armut, die bekämpft werden muss.
Die Grund- und Gemeinschaftsschulen sind auch die eigentlichen inklusiven Schulen. Damit sind wir wieder beim Thema. Sie brauchen die besten Bedingungen. Wenn wir wieder zu den Gymnasien schauen, wäre es aus unserer Sicht durchaus eine Überlegung wert, was auch zu Recht kritisch diskutiert wird, dass die Gymnasien stärker in die Pflicht zu nehmen sind, ihre Schülerinnen und Schüler zu einem guten Abschluss zu führen und das sogenannte Abschulen zu vermeiden. Dieses Abschulen wird immer noch praktiziert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um all dies geht es im vorliegenden Antrag überhaupt nicht. Wir sind der Meinung, um all das erreichen zu können, braucht es den politischen Streit, die Auseinandersetzung, das Ringen um die besten Lösungen, politische Lösungen, klare Entscheidungen für mehr Personal, aber eben keine Verordnungsdebatte. Die Verordnung wird dann geändert, wenn die politische Entscheidung klar und gefallen ist. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Freund der Baum ist tot. Er hatte sich auf Jahre hin in Sicherheit gewiegt, nachdem die Kollegen der AfD-Fraktion im Plenum verkündet hatten, dass Anträge zum Haushalt Papierverschwendung seien. Dafür sollte kein Baum sterben müssen, aber jetzt ist er tot.
Er ist gestorben erstens für einen Antrag zur Verordnung zum Übergang von der Grundschule in weiterführende allgemeinbildende Schulen, zweitens für einen Antrag zur Unterrichtsteilnahme bei Glatteis immerhin ein Naturphänomen, tröstlich für den Baum - und drittens für einen weiteren Antrag, der ganze zwei lieblose Zeilen füllt. Letzteres nimmt der Baum Ihnen wirklich besonders übel.
Insgesamt also: Was für ein sinnloser Tod! In Bezug auf die Änderung der Aufnahmeverordnung sinnlos, weil sie, wie der vorliegende Antrag es vorschlägt, gesetzeswidrig und alleine deswegen schon abzulehnen ist. Ihr Antrag schlägt nämlich vor - wir haben es bereits gehört -, die Aufnahmeregelungen für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in einem Paragrafen zum Auswahlverfahren an Gemeinschaftsschulen zusammenzufassen. Gestrichen würde dabei eine Passage, die regelt, dass bei den Gemeinschaftsschulen Kinder aus der Sitzgemeinde vorrangig aufgenommen werden, wenn die Aufnahmekapazität der Schule erschöpft ist und ein Losverfahren ansteht. Unabhängig davon, ob und warum Sie das für sinnvoll erachten oder nicht - Kollege Renner hat es bereits erwähnt -, legt die derzeit gültige Fassung des Schulordnungsgesetzes in § 63 das Kriterium des Einzugsbereichs bei der Aufnahme in die Gemeinschaftsschule fest. Wir können also nicht aus der Verordnung herausstreichen, was bereits im Schulordnungsgesetz festgelegt ist. Wenn schon müssten wir uns das Schulordnungsgesetz vornehmen.
Ich erkenne aber an, dass Sie sich meinen Ratschlag aus der Debatte um die Vereinfachung von Amtstexten anscheinend sehr zu Herzen genommen haben und jetzt Ihre Aktivitäten von der reinen Betrachtung der Gender-Sprache auf andere Kriterien der Vereinfachung erweitert haben,
im vorliegenden Fall auf das Zusammenfassen von Verordnungstexten. So gesehen bin ich selbst schuld am Tod des Baumes und werde mit etwaigen Ratschlägen zukünftig vorsichtiger sein.
Wertschätzend wäre es aber gegenüber dem Baum und den Kolleginnen und Kollegen des Landtags, wenn Ihre Anträge zukünftig zumindest Ihre Intention und ein gewisses Interesse für das gewählte Thema erkennen ließen und mit etwas Engagement inhaltlich vorbereitet würden. Denn nach Ihrem Redebeitrag ist mein Mitleid mit dem Baum noch einmal deutlich gestiegen.
Wenn über das reine Zusammenfassen hinaus Ihrerseits ein echtes inhaltliches Interesse bestünde, Anpassungen vorzunehmen, sei es im Sinne der Gleichwertigkeit beider Schulformen oder im Sinne der zugrunde gelegten Kriterien für das Losverfahren, dann könnten wir das durchaus diskutieren, aber mal ehrlich, wären das dann nicht Fragen, die wir im Ausschuss aus fachlicher Sicht diskutieren sollten? Dort sollen doch inhaltliche Überlegungen ausgetauscht werden. Wofür haben wir denn die Ausschüsse? Dort könnte man dann schon einmal klären, welche Verfahrensschritte rechtlich überhaupt möglich sind, und wir müssten im Plenum keine Scheindebatten führen.
Einen Ratschlag zum Schluss: Nutzen Sie die Instrumentarien der parlamentarischen Arbeit sinnvoll, auch dem Baum zuliebe. Den Antrag lehnen wir ab. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer so nett, wenn die Kollegin von der CDU ihre launigen Beiträge, die sie lange vorbereitet hat, hier vorträgt. Und wenn das in der Koalition auf Zustimmung stößt, dann bin ich fast gerührt.
Es gab aber vorher einen sachlichen Beitrag von Frau Spaniol von den LINKEN. Und wenn unser Antrag dazu führt, dass diese Ausführungen gemacht wurden, die wichtig und sinnvoll sind, dann hat es sich schon gelohnt, im Gegensatz zu dem, was Herr Renner immer meint, nach mir sagen zu müssen. Das ist disqualifizierend, Herr Renner. Sie müssen auch mal mit etwas mehr aufwarten.
Unser Antrag ist nicht dazu gedacht, jetzt das Schulwesen umzukrempeln. Unser Antrag ist gedacht, einen Einstieg zu vollführen, zum Beispiel in die Gleichwertigkeit der beiden Schultypen, die wir haben: Gymnasium und Gemeinschaftsschule. Man kann sich das nicht nur auf die Fahnen schreiben; man muss es auch umsetzen. Wie die Kollegin Spaniol gesagt hat, kostet das dann auch etwas. Das muss man sich dann auch etwas kosten lassen. Man muss auch einmal Vorschriften ändern. Wenn es nicht damit getan ist, die Verordnung zu ändern, sondern auch das Gesetz geändert werden muss,
Eine Sache ist noch von Frau Spaniol angesprochen worden. Das ist ein sehr wichtiges Thema. Ich persönlich halte es für einen Skandal, dass man genötigt ist, den Schulstandort für sein Kind zu erlosen. Dann gibt es Härtefälle hier und da sowie viel Bürokratie. Am Schluss muss unter Umständen doch gelost werden. Das ist eine Armutserklärung. Ich glaube, das müsste man organisatorisch immer so hinkegeln, dass es passt. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 16/346. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 16/346 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Fraktion, dagegen gestimmt haben alle anderen Fraktionen des Hauses.
Beschlussfassung über den von der AfDLandtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Erlass über die Teilnahme der Schüler - ich ergänze: Schülerinnen - am Unterricht an Tagen mit witterungsbedingt extrem schlechten Straßen- und Verkehrsverhältnissen vom 14.10.1986 (GM Bl. Saar S. 490) (Drucksache 16/347)
Ich freue mich, dass ich zu Ihrer Heiterkeit beitragen kann. Aber vielleicht sollten Sie auch mal ein bisschen nachdenken. Das wäre nicht schlecht. Nachdem ich schon länger im Dienst war, habe ich in den Achtzigerjahren ein kleines Büchlein über Schule verfasst. Ich mache keine Reklame, denn es ist inzwischen ausverkauft. Ich kann es also nicht mehr verkaufen.
cher einem ehemaligen Schulleiter zu schicken. Das habe ich dann auch gemacht. Ich habe einen Artikel darin: von der überreglementierten zur selbstständigen Schule.
Ich habe aufgeführt, dass zu Beginn der Achtzigerjahre der damalige Kultusminister den Auftrag hatte, dieses Gestrüpp von Verordnungen und Erlassen zu durchforsten. Das Erste, was er gemacht hat, war, dass er eine Bestandsaufnahme des Vorliegenden gemacht hat. Ich habe Ihnen hier ein Buch mitgebracht: Schulrecht Saarland. Das ist ein Band. Von den Bänden gibt es fünf. Das heißt also, jeder, der in der Schule tätig ist - der Schulleiter sowieso, die Lehrer aber auch -, aber auch die Benutzer, nämlich die Eltern und Kinder, müssten eigentlich wissen, was da drinsteht. Es sind also fünf dicke Bände.
Weil diese Verordnungen schlecht nach Seiten zu zählen sind, habe ich heute Morgen einen Kollegen gebeten, dies zu tun. Es gibt verschiedene Unterartikel und so weiter. Wir haben das mit Zentimetern gemacht und einen Zentimeter ausgezählt. Es sind insgesamt rund 10.000 Seiten, die die Leute beachten sollen. Ich will mich nicht daran aufhalten, ob es eine Seite mehr oder weniger ist. Der Minister, der damals diese Durchforstung in Angriff genommen hat, hat festgestellt, dass im Jahr 1958 eine Verordnung erlassen worden ist. Im Jahr 1959 war es auch eine; 1960 zwei, 1961 null, 1962 null, 1963 null, 1964 noch einmal eine. Ich will Sie jetzt nicht langweilen.
Das geht bis in die Siebzigerjahre. 1980 waren es elf, 1983 - in dem Jahr, als die Durchforstung angefangen hat - waren es 29 Erlasse. Mir fällt dazu ein, dass man diese Erlasse den Leuten besser erlassen würde. Einer dieser Erlasse ist der, den wir hier angesprochen haben und zu dem wir den Antrag gestellt haben, dass er zurückgezogen wird. Eben ist das Stichwort gefallen, wie er seinerzeit hieß, als er erlassen wurde. Das war der sogenannte Glatteiserlass des damaligen Kultusministers Josef Jochem, der sich durch den Landtag zu dieser Sache hat treiben lassen, weil einige Elternbriefe ankamen. Aber er war so unsinnig, wie er nur sein konnte. Ich habe das damals - ich war zu dem Zeitpunkt Schulleiter so in der Konferenz gesagt. Das ist dann aber nicht niedergeschrieben worden.
Man hat später gemerkt, dass das Unfug ist und hat ihn geändert und entschärft. Man hat aber vergessen, ihn zurückzuziehen. Das ist unser Antrag. Das ist doch ganz klar. Ich habe die negativen Auswüchse davon gesehen und miterlebt. Ohnehin ist aber klar: Kein Geschäft oder Unternehmen oder irgendjemand im öffentlichen Bereich wird eine Vorschrift erlassen, was zu tun ist, wenn die Witterung es nicht
möglich macht, dass die Arbeitnehmer oder die Kunden oder wer auch immer in den Betrieb kommen. Das ist doch eine klare Sache. Wenn jemand kommen kann, dann kommt er. Und wenn er nicht kommen kann, dann kann er eben nicht kommen. Dann muss er sich entschuldigen und sagen, es ist nicht gegangen, es war Glatteis oder was auch immer.
Kurz und gut, wir beantragen, diesen unsinnigen Erlass zurückzunehmen. Wir werden versuchen, in Zukunft diese Arbeit des Ministers fortzusetzen, und werden schauen, was noch in diesem Überreglementierungswald ausgemistet werden kann. - Danke schön.