Protocol of the Session on October 8, 2010

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Wort für die Fraktion DIE LINKE erteile ich der Frau Abgeordneten Antje Jansen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bundesgesundheitsminister Rösler hat seine Version zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. In unseren Augen ist Röslers GKV-Finanzierungsgesetz weder sozial noch ausgewogen noch nachhaltig. Das hat auch meine Kollegin Bohn schon gesagt.

(Beifall bei der LINKEN)

Vorab genehmigen Sie mir bitte, dass ich noch ein paar allgemeine Einschätzungen zu dem Finanzierungsgesetz mache, ehe ich zu den Basisfallwerten komme. Wir sehen vor allem die einseitige Verschiebung künftiger Ausgabesteigerungen im Gesundheitssystem auf die Versicherten. Das beginnt mit der Entkoppelung der Beiträge von den Arbeitskosten. Die Arbeitgeberbeiträge werden bei 7,2 % eingefroren, die Arbeitnehmerbeiträge steigen auf 8,2 %. Das setzt sich fort mit einkommensabhängigen Zusatzbeiträgen. Auch die werden einseitig von den Versicherten getragen. Auch dies gehört zur Entkoppelung von Beiträgen und Arbeitskosten. Schließlich sind die Versicherten bei den Steuern für den Sozialausgleich auch dabei.

Dieser Gesetzentwurf ist untauglich für die Zukunft. Er bedeutet die Kopfpauschale durch die Hintertür zugunsten der Bestverdienenden und Arbeitgeber.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abgeord- neten Dr. Ralf Stegner [SPD] und Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der Bundesgesundheitsminister baut mit diesem Gesetz die Finanzierung des Gesundheitssystem um, das ist der dritte große Angriff auf das Sozialsystem.

Kommen wir vom Großen zum Kleinen und zu den weiteren Webfehlern des GKV-Finanzierungsgesetzes. Auch auf die Krankenhäuser in SchleswigHolstein - das haben meine Vorrednerinnen schon gesagt - kommen Verschlechterungen zu. Um einen gewissen Preiswettbewerb zwischen Ländern zu eröffnen, sollen Preisunterschiede bei den Landesbasisfallwerten aufrechterhalten werden. Das ist eine 180-Grad-Wende auf dem Weg zu bundeseinheitlichen Basisfallwerten, aber es ist zugleich blühender Unsinn.

Tatsache ist, dass die Krankenhäuser in SchleswigHolstein für gleiche Leistungen niedrigere Vergütungen bekommen. Tatsache ist auch, dass sich aus dieser konkreten Benachteiligung beim besten Willen kein Wettbewerbsvorteil konstruieren lässt. Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein haben sich in ihren Planungen darauf eingestellt, dass das Konvergenzverfahren zur Angleichung der Basisfallwerte in seine zweite Phase geht. Wird dieser Weg jetzt abgebrochen, entgehen bis 2014 allein dem UK S-H - das sind unsere Zahlen - 10 Millionen €. Wäre das UK S-H in Hamburg ansässig statt in Schleswig-Holstein, hätte es aufgrund der unterschiedlichen Basisfallwerte Einnahmen, die 17 Millionen € höher wären. Diese Differenz würde sich nochmals mehr als verdoppeln, wenn sich das UK S-H in Rheinland-Pfalz befände.

Die drohenden Einnahmeausfälle der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein gefährden die Gesundheitsversorgung der Menschen. Von der Landesregierung muss daher gefordert werden, sich mit allen Mitteln auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass der einmal eingeschlagene und beschlossene Weg zu bundeseinheitlichen Basisfallwerten jetzt zu Ende gegangen wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich wünsche, dass sich Minister Garg für unsere Interessen und unsere Krankenhäuser in SchleswigHolstein einsetzt.

(Anita Klahn)

(Beifall bei der LINKEN)

Für die SSW-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Der SSW hat bei dem Thema Krankenhausfinanzierung regelmäßig betont, dass selbstverständlich der Grundsatz „Gleiche Bezahlung für gleiche Leistung“ gelten muss.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Das ist für uns ganz einfach eine Frage der Gerechtigkeit. Wie wir aber alle wissen, wird dieser Grundsatz durch die bundesweit uneinheitlichen Basisfallwerte verletzt. Die aktuelle Situation ist nicht nur deshalb besonders unbefriedigend, weil man auf Bundesebene offensichtlich nichts an diesem ungerechten Zustand ändern will. Es besteht sogar die Gefahr, dass diese Ungerechtigkeit nun langfristig zementiert wird.

Gerade aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein ist es unerträglich, dass man in Berlin anstrebt, die zweite Konvergenzphase zur Angleichung der Basisfallwerte ersatzlos zu streichen. Denn die Krankenhäuser hier im Land haben damals besonders schnell auf die angekündigte Änderung des Systems zur Krankenhausfinanzierung reagiert. Mit der Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2004 hat man tiefgreifende Veränderungen und teilweise schmerzliche Einschnitte vorgenommen. Neue Strukturen wurden geschaffen, neue Nischen wurden erschlossen, und die Arbeitsabläufe wurden optimiert, um kostengünstiger und damit auch konkurrenzfähiger arbeiten zu können. Es ist kein Geheimnis, dass nicht zuletzt hierdurch der Druck und die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter in den Krankenhäusern stetig gewachsen sind. Besonders in den öffentlichen Häusern wurden erhebliche Opfer erbracht, die sich leider bis heute nicht auszahlen.

Geht es aber nach dem Willen der Bundesregierung, sind die Krankenhäuser Schleswig-Holsteins unverändert gezwungen, jährliche Mindereinnahmen von rund 20 Millionen € hinzunehmen. Nach Meinung des SSW wird dem Land Schleswig-Holstein auf diesem Weg regelrecht Wirtschaftskraft entzogen. Die notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Versorgungsqualität in unseren Krankenhäusern lässt sich so

kaum erreichen. Wir sehen die Landesregierung deshalb klar in der Pflicht, alle Möglichkeiten zu nutzen, um diese fatalen Folgen der Gesundheitsreform zu stoppen.

Die uneinheitlichen Basisfallwerte bringen ganz erhebliche und teilweise sogar existenzbedrohende Nachteile für die Kliniken mit sich. Es kann doch nicht sein, dass ein und dieselbe Krankenhausleistung in fast allen anderen Bundesländern mehr einbringt als in Schleswig-Holstein. Denn die Kosten für notwendige Investitionen und den Einkauf von Material oder Dienstleistungen sind bundesweit doch identisch.

Für den SSW ist es jedenfalls nicht hinnehmbar, einen solchen Zustand mit Gründen des Wettbewerbs zu erklären und ihn einfach zu akzeptieren oder sogar zu befördern. Auch die strukturellen Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern können wir hier nicht als Argument für uneinheitliche Basisfallwerte akzeptieren.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine einheitliche Regelung trägt unserer Meinung nach dazu bei, diese Unterschiede nicht zuletzt im Sinne der Patienten abzubauen.

Wir hätten uns in dieser wichtigen Sache gewünscht, dass sich alle Landtagsfraktionen auf einen gemeinsamen Antrag hätten einigen können. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesratsantrag der Landesregierung auf eine zweite Konvergenzphase Wirkung zeigt. Wenn aber auf Bundesebene nicht tatsächlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, nimmt man unserer Meinung nach billigend eine Schwächung des Gesundheitsstandorts Schleswig-Holstein in Kauf.

Für den SSW ist jedenfalls klar: Wir wollen keinen Wettbewerb des ständigen finanziellen Unterbietens, sondern einen Qualitätswettbewerb im Krankenhauswesen.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Über einen bundeseinheitlichen Basisfallwert können wir nicht nur Planungssicherheit für unsere Krankenhäuser schaffen, sondern auch eine Steigerung der Versorgungsqualität erreichen.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

(Antje Jansen)

Ich rufe jetzt die Dreiminutenbeiträge auf. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Monika Heinold das Wort. - Das hat sich erledigt. Dann erteile ich für einen Dreiminutenbeitrag Herrn Abgeordneten Dr. Andreas Tietze das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich nach Ihrem Redebeitrag, Frau Kollegin Sassen, zu Wort gemeldet. Das hat mich sehr bedenklich gemacht. Ich finde, die Krankenhauslage ist gerade im ländlichen Raum viertel vor zwölf. Wir haben einen Sicherstellungsbeitrag für Föhr.

Reden wir einmal über Krankenhausstandorte wie Niebüll. Ein solcher Krankenhausstandort hat nach der derzeitigen Basisfallwertstruktur keine Chance. Wir müssen diesen Standort aber erhalten, denn wenn er wegfällt - Rettungshubschrauber, Nähe zu Dänemark -, wie lange sollen Leute im ländlichen Raum fahren, bis sie zu einer Krankenhausbehandlung kommen? Deshalb kann ich nicht verstehen, dass Sie einen solchen Skeptizismus hier reinbringen.

Ich glaube, wir haben zwei Möglichkeiten, wenn wir nicht wollen, dass unsere Krankenhäuser privatisiert werden. Ich darf daran erinnern, dass das lateinische Wort privare übersetzt „berauben“ heißt. Wenn wir beraubt werden, wenn am Ende nur noch Portale entstehen, an denen Geburten und andere Behandlungen nicht mehr durchgeführt werden, weil das Potenzial dafür nicht da ist, dann werden Patienten nur noch ausgeflogen und an die nächst größere Einheit übertragen. Herr Kubicki, wir haben das schon. Wissen Sie, wie die Firma Asklepios auf Sylt ihr Krankenhaus betreibt? - Ein schwerer Herzinfarkt wird von dort aus nach Hamburg ausgeflogen.

(Zuruf von der FDP: Gott sei Dank!)

- Ja, Gott sei Dank. Warum aber wird nicht zum UK S-H ausgeflogen? - Dort gibt es auch leistungsfähige Kardiologen. Warum wird so ein Patient nach Hamburg ausgeflogen? - Er wird aus einem ganz einfachen Grund dorthin ausgeflogen, nämlich weil dort eine Wirtschaftsbeziehung besteht. Das ist nicht meine Vision davon, wie ein Krankenhaus zu finanzieren ist, aber das ist in Schleswig-Holstein Realität.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Frau Sassen, deshalb habe ich eine herzliche Bitte: Wir müssen alles dafür tun, damit Verlässlichkeit ins System kommt, damit wir einen einheitlichen Basisfallwert haben und damit Schleswig-Holstein nicht gegenüber den südlichen Lagen benachteiligt wird. Das ist die Pflicht, die wir haben. Das ist eine Unterstützungspflicht, die wir auch gegenüber dem Minister haben, damit er sich hier erfolgreich durchsetzt und damit dies so nicht eintritt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Ursula Sassen?

Selbstverständlich.

Herr Kollege, sind Sie ganz sicher, dass Sie mir richtig zugehört haben? - Was würden Sie dazu sagen, wenn die Bundesländer, die einen höheren Basisfallwert haben, plötzlich einsichtig würden und zu denselben Sparmaßnahmen kämen, die Schleswig-Holstein ergreift? Was würden Sie sagen, wenn sie ihren Basisfallwert so weit abschmelzen lassen, dass sie nahezu auf unserem Niveau sind? Wo soll der höhere Basisfallwert dann herkommen? Stimmen Sie mir nicht zu, dass man auch darüber einmal nachdenken muss? Muss man nicht darüber nachdenken, ohne dasselbe zu fordern und den Minister dabei zu unterstützen, das Beste zu tun?

- Frau Kollegin Sassen, für mich gilt immer noch: Pacta sunt servanda, Vertrag ist Vertrag. Wenn diese Verlässlichkeit nicht mehr eingehalten wird, wenn die Südländer, die sich in der Konvergenzphase dazu verpflichtet haben, auf einmal nicht mehr bereit sind, einen Solidarbeitrag zu leisten, der im Verhältnis zwischen den Bundesländern eine übliche Form ist, dann brechen sie Verträge. Damit erreichen sie eine Schieflage in der Krankenhausversorgung. Dazu sage ich: Das kann nicht im Sinne einer bundesrepublikanischen Gleichstellung sein. Das wurde hier schon angesprochen. Es muss für die Menschen im Norden die gleiche Gesundheitsversorgung wie für die Menschen im Süden

geben. Das ist eine einfache Wahrheit. Deshalb bitte ich Sie dringend darum, dass wir zu einem einheitlichen Basisfallwert kommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Stegner, ich würde den Mund an Ihrer Stelle nicht so voll nehmen. Ich frage Sie: Wo war 2007 ich glaube, das waren Sie noch im Kabinett - Ihr Einsatz, als es um den Sanierungsbeitrag der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser ging, der die Erlössituation der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser massiv verschlechtert hat? - Der Einzige, der sich damals im Kabinett dafür eingesetzt hat, war der Kollege Austermann, und der ist ausgebremst worden.

(Beifall bei FDP und CDU)

Herr Stegner, ich will und werde das, was 2008 verhandelt und beschlossen wurde, weder klein- noch schlechtreden, im Gegenteil. Ich erinnere daran: Erstens. Es wurde eine Option auf eine zweite Konvergenzphase ausgehandelt, es wurde nicht ausgehandelt, dass sie kommt. Das sage ich nur zur Richtigstellung, weil hier schon anderes behauptet wurde.