Protocol of the Session on October 8, 2010

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Tietze?

Frau Kollegin, sind Sie mit mir einer Meinung, dass ein erhöhter Basisfallwert die ländliche Versorgung, die Krankenhausversorgung im ländlichen Raum wie unserem gemeinsamen Heimatkreis Nordfriesland besser sichern kann als ein niedriger?

- Wenn wirklich die Möglichkeit so einfach herbeizuführen ist, dass wir ihn kriegen und dass auch die anderen Länder von ihrem hohen Ross herunterkommen und gewaltig abspecken, dann ja. Man muss dazu aber sagen, dass kein zusätzliches Geld in den Topf kommt. Die Frage muss erlaubt sein, ob ein bundeseinheitlicher Basisfallwert gerade eine Region wie Nordfriesland mit den Inseln und den dortigen Besonderheiten auch entsprechend vergütet. Das kann ich nicht beurteilen. Ich würde mir wünschen, wenn das Gutachten das macht oder der Minister da auch noch einmal nachhakt, sodass wir die Frage klären können.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Bernd Heinemann.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur genutzt hat es nicht viel, Herr Minister Garg.

Am liebsten hätte ich einfach Ihre Rede vom 17. Juli 2008 in diesem Hohen Haus noch einmal gehalten und nur einige Namen und Fakten Ihrer Kritik von damals ausgetauscht, denn jetzt haben wir wirklich ein Problem - hoffentlich kein dauerhaftes.

Zwar ist das UK S-H seit diesem Jahr der größte Arbeitgeber in Schleswig-Holstein, der zusammen mit der Damp-Holding insgesamt 15.000 Menschen in der stationären Versorgung beschäftigt. Heute sind es circa 35.000 Menschen, die in der Krankenhausversorgung in Schleswig-Holstein arbeiten. Aber die Angleichung der bundesdeutschen Basisfallwerte, die Frau Ministerin Dr. Trauernicht am

(Ursula Sassen)

3. Juli 2008 als einstimmiges Ergebnis in Plön miterkämpft hat und die Schleswig-Holstein auf Dauer faire Arbeitsbedingungen gebracht hätte, ist gekippt.

Herr Minister, das war Ihnen damals alles noch zu wenig - und nun? Die Freien Demokraten kippen mit Unterstützung der Union in Berlin die Angleichung der Basisfinanzierung der stationären Versorgung. Das hat den offensichtlich gewünschten Dumping-Wettbewerb zur Folge, und Sie, Herr Minister, als Robin Hood der Krankenhäuser bewirken für unsere Kliniken bisher leider nur sehr wenig.

Mindestens 20 eingeplante Millionen €- das wurde schon gesagt - sind im Rahmen der Konvergenzentwicklung futsch. Um diesen auch mit Abweichungen nach oben ruinösen Länderpreiswettbewerb wieder in einen nachhaltigen Qualitätswettbewerb zurückzuverwandeln, ist Ihr Schwert offensichtlich schlicht zu klein, Herr Minister. Die fehlenden 35 Millionen € aufgrund der Krankenhausdeckelung machen die Sache auch nicht einfacher.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, umso mehr freue ich mich, dass nun auch Sie das Anliegen der Fraktionen des SSW, der LINKEN, der Grünen und der SPD teilen und sich gemeinsam in Richtung einer Art Resolution für Schleswig-Holstein auf den Weg machen wollen.

(Christopher Vogt [FDP]: Das ist nicht neu!)

Wir sehen die Begrüßungsformulierung in Ihrem Antrag als Aufbruch für etwas schwach an. Aber das Eis, auf dem sich Schwarz-Gelb in SchleswigHolstein jetzt bewegt, ist an manchen Stellen auch sehr dünn.

Für die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein und besonders für das UK S-H ist es auch im Hinblick auf die erwähnte Kostendeckelung bereits fünf nach zwölf. Jetzt muss der Ministerpräsident auch einmal höchstselbst ran, um gemeinsam mit seinem Stellvertreter für unser Land noch eine Lösung zu finden.

Das aktuelle GKV-Finanzierungsgesetz ist die Grundlage für weitreichende Nachteile in der Gesundheitsversorgung. Ich sage nur: Kopfpauschale und Entsolidarisierung. Bundesländer, in denen das Geld für die medizinische Versorgung jahrelang mit vollen Händen ausgegeben wurde, freuen sich nun auch über entsprechend hohe Basisfallwerte, weil es bei den Spitzenreitern trotz gleicher Personal- und Sachkosten so wahnsinnig teuer ist, und die sparsamen schleswig-holsteinischen Kranken

häuser bekommen von Minister Rösler den KarlValentin-Orden. Das ist kein Wettbewerb. Das nennen wir unfaires Abdrängen.

Was mich allerdings wundert, ist, dass der vdek für seine Patientinnen und Patienten und Versicherten in Schleswig-Holstein einen Vorteil darin sieht. Was für einen Vorteil, wenn jedes fünfte Krankenhaus in Schleswig-Holstein schon jetzt vor der Pleite steht, so die Vorstandsvorsitzende der Krankenhausgesellschaft, Frau Tobaben? Ein Insolvenzkollaps wäre jedenfalls die bedrohlichste Situation für die stationäre Versorgung.

(Zuruf des Abgeordneten Werner Kalinka [CDU])

Am schlimmsten trifft es unseren einzigen Maximalversorger, das UK S-H, der bei gleicher Leistung bis 2011 und seit Einführung der Landesbasisfallwerte mit circa 85 Millionen € weniger auskommen musste als im gleichen Zeitraum zum Beispiel die Uni-Klinik in Mainz. Ist das gerecht? Was das zur Folge hat, wissen wir alle. Lohnverzicht der Mitarbeitenden und Vernachlässigung der Infrastruktur. Die Schere wird immer breiter.

Es trifft vor allem das Pflegepersonal. Wenn wir nicht aufpassen, wird uns das alles teuer zu stehen kommen. Es ist schön, dass die niedergelassenen Ärzte, für die ich mich freue, 2010 und 2011 in Schleswig-Holstein weitere 60 Millionen € aus dem System bekommen. Auch hier werden 500 Millionen € asymmetrisch verteilt, überwiegend nach Bayern und Baden-Württemberg. Die Krankenhäuser und Mitarbeiter, ja sogar die Ärzte hier im Norden, fallen gleichzeitig immer weiter zurück. Schultern müssen das ohnehin die Versicherten, und zwar überall zugleich. In Schleswig-Holstein nicht weniger oder mehr, sondern überall gleich. Wir müssen die teuren Summen im Süden mit bezahlen. Artikel 20 und 72 unseres Grundgesetzes fordern gleiche Lebensverhältnisse.

(Beifall bei SPD, der LINKEN und SSW)

Ist der von FDP-Minister Rösler gepriesene Länderwettbewerb jetzt die erste Anstrengung für einen Wettbewerb zwischen Arm und Reich? Wenn diese neue Art Wettbewerb so wünschenswert ist, sollten wir doch konsequent sein und gleich das Grundgesetz ändern.

Wir Sozialdemokraten würden uns beteiligen, wenn wir mit vereinten Kräften - einschließlich des Ministerpräsidenten und der anderen betroffenen Länder - auf die Tonne hauen und notfalls auch prüfen, ob das Verfassungsgericht zur Bewertung dieser neuen

(Bernd Heinemann)

ungerechten Form von Länderwettbewerb etwas beitragen kann, Herr Minister. Wenigstens in Fragen der sozialen Gerechtigkeit sollten wir alle nach außen glasklar die Interessen unserer Menschen, besonders der Kranken hier in Schleswig-Holstein gemeinsam und solidarisch vertreten.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

Herr Minister Dr. Garg, wir sind gespannt, was Sie im Bundesrat oder am 25. Oktober 2010 in Berlin auf Ihrer Konferenz erreichen werden.

Ich danke Ihnen. Ich sichere Ihnen zu: Wenn es in die richtige Richtung geht, sind wir an Ihrer Seite.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und SSW)

Das Wort für die FDP-Fraktion erteile ich der Frau Abgeordneten Anita Klahn.

(Ulrich Schippels [DIE LINKE]: Keine Krankenhauspolizei!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Minister, vielen Dank für Ihren Bericht und die Darstellung. Es ist in der Tat ein Unding, dass Schleswig-Holstein einen derartigen Einnahmeverlust hinnehmen soll. Allein schon aus diesem Grund teile ich die Kritik des Ministers Dr. Garg an den Planungen des Bundes zur Streichung der zweiten Konvergenzphase. Ich denke, da sind wir uns in diesem Haus auch einig.

(Vereinzelter Beifall)

Ich will Sie nicht lange mit den Details des Prozesses behelligen. Vieles ist uns bekannt. Das Ganze währt auch schon seit Jahren. Mindestens seit 2005 gibt es hier Anstrengungen, schrittweise die Basisfallwerte anzugleichen. Das Grundproblem ist klar: Für die gleiche medizinische Leistung bei gleichem Schweregrad erhalten die schleswig-holsteinischen Krankenhäuser weniger Geld als Krankenhäuser in anderen Bundesländern. Unsere Krankenhäuser werden dafür bestraft, dass sie wirtschaftlich arbeiten. Das läuft jetzt schon seit mehreren Wahlperioden so. Um nicht missverstanden zu werden: Es ist mir ist klar, es geht hier um viel Geld, und das kann man nicht einfach so ändern. Aber wir sollten unsere Interessen wahren.

Seit Regierungsübernahme hat sich Minister Dr. Garg frühzeitig für die Interessen der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser auf Bundesebene starkgemacht und seine Bedenken gegenüber dem Bundesgesundheitsminister Rösler über die geplante Regelung klar und deutlich gemacht. Ich freue mich besonders, dass Minister Dr. Garg sofort gehandelt und entsprechende Anträge für den Bundesrat vorbereitet und auch eingebracht hat.

Uns allen ist die allgemeine Problematik in diesem Bereich bekannt. Zum einen ist das GKV-Finanzierungsgesetz leider kein Zustimmungsgesetz, zum anderen sind uns auch die nachvollziehbaren widerstreitenden Interessen zwischen den Ländern in diesem Themenfeld bewusst. Es gibt selbstverständlich unterschiedliche Interessenlagen zwischen den Ländern, die in der oberen Hälfte des Basisfallkorridors liegen und denen, und denen, die - wie Schleswig-Holstein - in der unteren liegen, zu beachten. Hinzu kommt natürlich noch die Interessenlage des Bundes.

So freue ich mich auch, dass Schleswig-Holstein hier mit einem Kompromissmodell - ich bin mal so frei und nenne es das „Garg-Modell“ - im Gesundheitsausschuss des Bundesrates Erfolg hatte, welches die widerstreitenden Interessen zwischen den Ländern ausgleicht. Das Modell sieht vor, dass die Basisfallwerte der Länder ab dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2019 von dem unteren Grenzwert des einheitlichen Basisfallkorridors an den einheitlichen Basisfallwert angeglichen werden. Ich denke, das ist ein sehr vernünftiger Ansatz,

(Beifall bei der FDP)

um die Interessen Schleswig-Holsteins zu wahren, da wir - wie dargestellt - nicht im luftleeren Raum hantieren.

Wir müssen - so steht es auch in unserem Antrag versuchen, auf Bundesebene eine einvernehmliche Lösung zu finden, welche die im Bundesvergleich schlechtere Erlössituation von Krankenhäusern in Schleswig-Holstein behebt. Für uns ist es wichtig, dass sich an die bestehende Konvergenzphase eine weitere Konvergenzphase anschließt.

Die Krankenhäuser haben sich zu Wirtschaftlichkeit und Effizienz bekannt. Dazu brauchen sie entsprechende Anreizstrukturen. Sie dürfen nicht durch Deckelungen in die Unterfinanzierung getrieben werden. Bemühungen um Wirtschaftlichkeit dürfen nicht durch willkürliche Vergütungskürzungen und -begrenzungen konterkariert werden. Es kann nicht in unserem Interesse sein, dass ungleiche Vergütungsstrukturen weiter gesetzlich festge

(Bernd Heinemann)

schrieben werden. Hierfür gibt es keine sachliche Begründung, und es entsteht eine unfaire und Wettbewerbssituation. Das ist nicht akzeptabel für den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein.

Es ist mehr als deutlich geworden, dass unser Gesundheitsminister auf allen Ebenen aktiv ist, um die Interessen Schleswig-Holsteins zu wahren.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Finde ich auch, Herr Abgeordneter Dr. Stegner. Die FDP-Fraktion unterstützt hier ausdrücklich sein Engagement, und ich freue mich in diesem Zusammenhang darüber, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier unseren Minister so vorbehaltlos unterstützt.

Ich bitte, den Antrag der Koalition zu einem eigenständigen Antrag zu erklären, beantrage Abstimmung in der Sache und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei FDP und CDU)