Protocol of the Session on October 8, 2010

Herr Stegner, ich will und werde das, was 2008 verhandelt und beschlossen wurde, weder klein- noch schlechtreden, im Gegenteil. Ich erinnere daran: Erstens. Es wurde eine Option auf eine zweite Konvergenzphase ausgehandelt, es wurde nicht ausgehandelt, dass sie kommt. Das sage ich nur zur Richtigstellung, weil hier schon anderes behauptet wurde.

Zweitens. Kollege Tietze, lassen Sie uns nicht den Fehler machen, die Frage wieder zu einem NordSüd-Konflikt ausarten zu lassen. Das ist nämlich kein wirklicher Nord-Süd-Konflikt, sondern das ist ein ganz klarer Interessenkonflikt derjenigen Länder, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Ich glaube, Hamburg und Bremen sind nicht Süddeutschland zuzuordnen, und das rot-grün regierte Bremen hat unseren Antrag genauso abgelehnt wie das SPD-regierte Rheinland Pfalz, das allerdings in den Süden gehört.

(Zurufe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ein klarer Verteilungskonflikt um knappe Ressourcen in diesem Bereich. Es macht in der Tat keinen Sinn, an dieser Stelle einen Preiswettbewerb auszurufen, wenn wir hier keinen Qualitätswettbewerb bekommen.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Normalerweise werden die Verteilungskämpfe zwischen den ambulanten und den stationären Bereichen schön voneinander getrennt, jedenfalls gilt das für die Ergebnisse. Kollege Heinemann, es ist schlicht falsch, was Sie über die asymmetrische Honorarverteilung erzählt haben. Das ist schlicht falsch. Bayern profitiert am wenigsten von dem, was vermutlich in der nächsten Woche beschlossen wird. Schleswig-Holstein ist in der Spitzengruppe der Profiteure. Es ist in der Gruppe derjenigen, die profitieren. Ich meine, das ist zu Recht so, weil Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren für besonders sparsames Verhalten besonders bestraft wurde. Das gilt auch für den ambulanten Bereich. Schleswig-Holstein ist in der Spitzengruppe, und Bayern ist in der Gruppe derjenigen, die davon am wenigsten haben. Ich empfehle Ihnen: Führen Sie die Diskussion, die Sie mit mir führen wollten, doch einmal mit Ihren Kollegen aus Bayern. Gucken wir einmal, ob die Ihnen zustimmen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Abschließend sage ich zur Inselproblematik, die für uns natürlich eine ganz besondere Problematik sein muss und sein könnte: Es ist völlig egal, wo ein bundesweiter und selbst ein punktueller Basisfallwert hinführt: Diese spezielle Problematik bekommen Sie niemals in einem Durchschnittswert abgebildet. Dafür haben wir das Instrument des Sicherstellungszuschlags. Dieses Instrument wird es auch weiterhin geben und geben müssen, wenn wir die flächendeckende Versorgung unserer Bevölkerung in unserem Flächenland mit den regionalen Besonderheiten sicherstellen wollen. Das werden Sie niemals über einen solchen Durchschnittswert abbilden können.

(Beifall bei FDP und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 17/892 (neu) Nummer 1 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Dem Präsidium ist mitgeteilt worden, dass die antragstellenden Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und DIE LINKE den Änderungsantrag von CDU und FDP übernehmen wollen. Die Antragsteller von CDU und FDP wären damit einverstanden? - Das heißt, wir stimmen jetzt über

(Dr. Andreas Tietze)

einen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und DIE LINKE ab, und der Antragstext befindet sich zurzeit auf dem des Antrags von CDU und FDP.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Das ist einstimmig so beschlossen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf:

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Entschädigung für Opfer von Heimerziehung

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/914

Runder Tisch Heimerziehung auf Bundesebene

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/939

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Midyatli das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Misshandlungsfälle in Erziehungsheimen gehören nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland ohne Zweifel zu einem schwarzen Kapitel unserer Nachkriegszeit. Anfang letzten Jahres hat sich der Landtag schon einmal damit befasst und eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Jedoch zeigen nicht nur die aktuellen Berichte, dass dieses Kapitel mitnichten abgeschlossen ist.

Die SPD-Fraktion begrüßt den Vorstoß der Landesregierung, ressortübergreifende Standards zu überarbeiten und Handlungsstrategien weiterzuentwickeln, um Misshandlungen an Kindern und Jugendlichen in Institutionen in Schleswig-Holstein vorzubeugen. Aber auch die Aufarbeitung der Vergangenheit muss weitergehen.

Die Infostelle des Runden Tisches Heimerziehung berichtet von weiterhin stetig eintreffenden Anfragen ehemaliger Heimkinder. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die notwendige bisherige wissenschaftliche Aufarbeitung fortzuführen und die Aufklärung auf alle Einrichtungen zur Heimerziehung in dieser Zeit auszuweiten. Die Opfer haben ein Recht darauf.

Mit der Aufarbeitung der Vorfälle in der Fürsorgeanstalt Glücksstadt durch Professor Dr. Schrapper ist ein Weg beschritten. Die Dokumentation und die Ausstellung wurden in ihrer Bedeutung sehr gewürdigt und hervorgehoben. Diese wichtige Arbeit muss für alle Träger von Erziehungsheimen in einem gemeinsamen Prozess fortgesetzt werden. Das heißt auch, dass der Runde Tisch in Schleswig-Holstein weiterarbeitet, damit die Opfer auch weiterhin einen qualifizierten Ansprechpartner im Land haben.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist unsere Pflicht, denjenigen, die Misshandlungen erleiden mussten, auch nach der Verjährungsfrist zu helfen und sie noch zu entschädigen. Keine Entschädigung kann das Leid und die Not der Opfer angemessen ausgleichen. Das ist uns allen sehr wohl klar. Aber vielleicht kann sie das Leid etwas mildern.

Für viele - wahrscheinlich für die meisten der Heimkinder - ist mit der Entlassung aus dem Heim ihr Leid nicht zu Ende gewesen, sondern die dort erlittenen Traumatisierungen und die versäumten Chancen auf Bildung und Ausbildung haben für sie ein normales Leben verhindert.

Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich beim Runden Tisch auf Bundesebene für eine Entschädigung einzusetzen. Ein Rechtsgutachten des Runden Tisches hat zweifelsfrei festgestellt - ich möchte gern daraus zitieren -, dass es

„in der Heimunterbringung der frühen Bundesrepublik zu zahlreichen Rechtsverstößen gekommen ist, die nach heutiger und oft auch nach damaliger Rechtslage und deren Auslegung nicht mit dem Gesetz vereinbar waren“.

Daher müssen nun auch Konsequenzen gezogen werden.

Eine weitere Expertise im Auftrag des Runden Tisches zur Bewältigung der komplexen Traumatisierung ehemaliger Heimkinder kommt zu dem Ergebnis, dass viele Betroffene heute noch konkrete Hilfe

(Präsident Torsten Geerdts)

für die Bewältigung ihrer Gegenwart und Zukunft benötigen.

„Hierfür sind menschliche Zuwendung, gezielte therapeutische Hilfen und deren ausreichende Finanzierung unerlässlich.“

Dafür wird die Einrichtung eines Fonds vorgeschlagen. Und es wird resümiert:

„Soll eine Beschäftigung mit der Problematik der Heimkinder aus den 40er- bis 70er-Jahren erfolgreich verlaufen, so sind eine vorbehaltlose Anerkennung des geschehenen Unrechts wie auch Maßnahmen vonnöten, die die Opfer in ihrer Tragik respektieren und ihnen angemessen begegnen.“

(Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Dies möchten wir, die SPD-Landtagsfraktion, erreichen. Dazu gehört auch die Pflicht des Landes, sich für eine angemessene Entschädigung für das vergangene Unrecht einzusetzen.

Wir, die Fachsprecherinnen der einzelnen Fraktionen, haben uns in einem kurzen Gespräch darauf verständigt, dass wir gern der Tradition der letzten Wahlperiode folgen wollen - gerade was diesen Bereich angeht, bei dem es nicht um Schuldzuweisungen oder darum geht zu klären, wer war der erste, wer hat mehr oder weniger recht, sondern in dem es wirklich um die Opfer geht. Wir möchten gern die Anträge in den Ausschuss überweisen und kommen dann mit Sicherheit dort zu einem gemeinsamen Ergebnis.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW und vereinzelt bei der LINKEN)

Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich der Frau Kollegin Heike Franzen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Legislaturperiode hat sich der Landtag Schleswig-Holstein gemeinsam mit allen Fraktionen auf den Weg gemacht, um die Geschehnisse in den Kinder- und Jugendheimen unseres Landes zwischen den Jahren 1945 und den 70erJahren aufzuklären. Gemeinsam haben wir darüber beraten, was dieses Parlament leisten kann, damit die Betroffenen zu ihrem Recht kommen.

Schleswig-Holstein hat sich 2007 unter der Leitung der damaligen Sozialministerin Gitta Trauernicht als einziges Land im Rahmen eines Runden Tisches seiner Verantwortung gestellt und sich bereit erklärt, so weit wie möglich Hilfestellung zu leisten, um Aufklärung zu betreiben. Zwei Mitarbeiter des Ministeriums haben sich damit beschäftigt, die rund 7.000 aufgefundenen Akten zu bearbeiten. Der Bericht über die Gespräche am Runden Tisch hat 2009 dazu geführt, dass wir uns gemeinsam darauf verständigt haben, die Geschehnisse in den Heimen in Schleswig-Holstein wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen. Das ist in der Zwischenzeit am Beispiel des Landesfürsorgeheimes in Glückstadt geschehen, und die bedrückenden Ergebnisse liegen vor. Sie wurden in dem Buch „Landesfürsorgeheim Glückstadt - Bewohner, Geschichte, Konzeption“ von Irene Johns und Christian Schrapper veröffentlicht. Den Abschluss der Aufarbeitung bildete die Eröffnung der Wanderausstellung „Fürsorgeerziehung“ am 18. Mai 2010 hier im Landeshaus, die derzeit durch das Land wandert.

Auf Bestreben des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages wurde nach dem schleswig-holsteinischen Modell ein bundesweiter Runder Tisch eingerichtet. Der Landtag hatte die Landesregierung damals aufgefordert, sich an diesem Runden Tisch zu beteiligen und sowohl über dessen Tätigkeit als auch über die wissenschaftliche Aufarbeitung dem Landtag zu berichten.

Bisher liegt uns dazu noch kein Bericht vor. CDU und FDP wollen an dem gemeinsam vereinbarten Verfahren festhalten. Sehr geehrte Frau Kollegin Midyatli, ich finde, es ist ein guter Ansatz, dass auch Sie sagen, wir wollen an diesem gemeinsamen Verfahren festhalten. Auch Sie sind der Auffassung, dass sich das Thema nicht zur parlamentarischen Auseinandersetzungen zwischen Parteien und Fraktionen eignet. Hier geht es darum, das Recht aufzuarbeiten, um den Betroffenen tatsächlich auch zu ihrem Recht zu verhelfen.

(Beifall bei CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW)

Deshalb wollen wir auch gern den Bericht einfordern, der dann gegeben werden soll, wenn der Runde Tisch auf Bundesebene mit seiner Arbeit fertig ist.

Die von der SPD genannten Entschädigungszahlungen von Personen, denen als Kindern und Jugendlichen damals Unrecht und Leid in schleswigholsteinischen Erziehungsheimen zugefügt worden ist, sind unter anderem Bestandteil der Themen die