Freizeitparks einzunehmen, zu denen man sonntags einen Ausflug macht. Statt einer Fahrt ins Grüne zum Beispiel gibt es die Fahrt in den „Markt der Lebensfreude“, wie sich der City Park in Kiel heute nennt.
Herr Kollege Thoroe, da Sie uns gerade das angebliche Programm der FDP vorstellen, möchte ich Sie bitten, die Frage zu beantworten, woher Sie diese Information denn haben. Des Weiteren bitte ich Sie, uns den Link zu schicken, über den das Papier abrufbar ist, in dem die FDP diese Forderung stellt, wie Sie sie eben vorgetragen haben.
- Das ist mein Eindruck von dem, was FDP-Politikerinnen und FDP-Politiker auf Bundes- sowie auf Landesebene äußern.
(Beifall des Abgeordneten Ulrich Schippels [DIE LINKE] - Zuruf: Unerhört! - Zuruf: Das ist ein schöner Koalitionspartner!)
Wenn die CDU auch nur ein kleines bisschen Anstand und ein Minimum von Werten besitzt, dann sollte sie sich mit Kirchen, Gewerkschaften und mit uns dafür einsetzen,
Der Gesetzentwurf der Grünen geht uns nicht weit genug. Er ist in seiner Halbherzigkeit eine typisch grüne Angelegenheit.
DIE LINKE wird in der Ausschussberatung beantragen, dass die Bäderregelung aus dem Ladenöffnungszeitengesetz gestrichen wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der SSW hat seinerzeit das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten mitgetragen, weil eine Änderung der bestehenden Regelung mehr als zeitgemäß war. Den Ländern wurde durch die Föderalismusreform die Möglichkeit gegeben, auf gesellschaftliche und landesspezifische Bedürfnisse zu reagieren und entsprechende Regelungen zu schaffen.
Gerade für ein Tourismusland wie Schleswig-Holstein ist es wichtig, sich im nationalen und internationalen Konkurrenzkampf zu behaupten. Wir konkurrieren seit Langem nicht nur mit MecklenburgVorpommern oder Bayern. Der Druck auf unsere Tourismusorte ist auch durch Billigflüge ins Ausland enorm gewachsen. Dort aber gibt es wesentlich liberalere Regelungen, was Ladenöffnungszeiten angeht.
Grundlegend möchte ich deutlich machen, dass aus unserer Sicht die Öffnung ein Angebot an den Einzelhandel ist, um mehr Konsum zu ermöglichen und so die Binnenkonjunktur anzukurbeln.
Es gibt keinen Zwang, 24 Stunden am Tag geöffnet zu haben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Einzelhandel vor Ort genau weiß, welche Ladenöffnungszeiten für seine Kunden vor Ort am besten sind.
Auch dies ist ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes. Meine Damen und Herren, es kommt insbesondere darauf an, dass die Arbeitnehmer, die am Sonntag arbeiten müssen - das ist nicht nur im Einzelhandel so, sondern das gibt es auch in vielen anderen Branchen -, einen vernünftigen Lohn erhalten, dass sie Zuschläge für diese Arbeitszeiten bekommen und Ähnliches. Es geht aber nicht unbedingt darum, das Ladenöffnungszeitengesetz infrage zu stellen.
Der SSW hätte sich in einigen Teilen des Gesetzes durchaus weitergehende Regelungen gewünscht, aber im Nachhinein betrachtet ist festzustellen, dass wir mit dem geltenden Gesetz einen guten und ausgewogenen Kompromiss gefunden haben. Das hat vor fünf Monaten der Kollege Tietze in seiner Pressemitteilung auch schon so dargestellt. Dieser Kompromiss hat sich in Schleswig-Holstein auch bewährt.
Auch was die Bäderregelung angeht, haben wir einen durchaus tragbaren politischen Kompromiss gefunden. Wäre man seinerzeit ausschließlich den Wirtschafts- und Tourismusorganisationen gefolgt, gäbe es sowohl eine zeitliche als auch eine geografische Öffnung, um den veränderten Feriengewohnheiten der Gäste entgegenzukommen und die Attraktivität des touristischen Angebots zu verbessern. Wie gesagt, ist eine geografische oder eine zeitliche Begrenzung der Bäderregelung touristisch nicht zu rechtfertigen; eine Ausweitung jedoch wäre auch politisch nicht vertretbar und auch nicht umsetzbar gewesen. Der Kompromiss, den wir jetzt haben, ist ein guter Kompromiss.
Wir sollten deshalb hier auch nicht den Schritt zurück tun. Deshalb sehen wir den Antrag der Grünen auch ziemlich kritisch.
Nun wissen wir, dass die Kirchen eine kritische Haltung bezüglich der Bäderreglung haben. Das Urteil vom April dieses Jahres vom Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat deutlich gemacht, dass die dortige großzügige Regelung nicht mit der Landesverfassung, dem Grundgesetz und dem Ladenöffnungsgesetz des Landes vereinbar ist, und zwar deshalb, weil es sich nicht mehr um eine Ausnahmeregelung handle, da die Geschäfte in den betroffenen Orten fast ganzjährig geöffnet hätten. Das war zumindest die Begründung.
Zum einen bleibt nun abzuwarten, ob die Kirchen die Klage weiter betreiben, und zum anderen muss abgewartet werden, wie das Gericht gegebenenfalls entscheiden wird.
Wir haben seinerzeit die Bäderregelung an den Bedürfnissen unserer Touristen ausgerichtet. Sollte das Schleswiger Gericht die Bäderregelung in Schleswig-Holstein kippen, würde dies erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen auf diese Regionen haben. Hierbei spreche ich auch als ein Vertreter Nordfrieslands und der Westküste.
Die ruhende Klage hängt nun wie ein Damoklesschwert über der Bäderregelung. Diese Ungewissheit kann uns nicht zufriedenstellen. Insofern finde ich es vernünftig, dass wir heute über das Thema diskutieren. Wir als SSW sehen jedoch auch weiterhin die Landesregierung in der Pflicht, das Gespräch mit den Kirchen zu suchen - sie hat das ja auch bereits getan -, um so zu einer für beide Seiten tragbaren Lösung zu kommen.
Es mag dann sein, dass die Bäderregelung in Nuancen geändert wird. Es kann aber auch sein, dass der Kompromiss, wie wir ihn eben gefunden haben, Bestand haben wird. Das würden wir gern der Landesregierung und den Kirchen für eine Vorabverhandlung überlassen, bevor wir hier mit einem vorschnellen Gesetzentwurf vorpreschen.
Deshalb glauben wir: Die bessere Lösung ist es, mit den Kirchen und gegebenenfalls auch mit den Gewerkschaften zu verhandeln, mit ihnen zu sprechen, und dann eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es freut mich, dass Sie sich freuen. Sie haben mich ja mehrfach angesprochen. Meine Position hat sich nicht geändert. Ich bin nach wie vor dafür, dass die Bäderregelung ausgeweitet werden sollte, anstatt sie weiter zu beschränken. Ich glaube, das würde für Kiel und für die Kreuzfahrer die Attraktivität steigern.
Nun haben wir aber nicht nur eine neue Fraktion, in der wir das Thema mehrfach und sehr turbulent miteinander diskutiert haben, sondern wir hatten auch einen Parteitagsbeschluss und haben, wenn ich mich recht erinnere, an einem Sonntag auf einem Parteitag über dieses Thema diskutiert.
Wir haben dies in aller Besinnlichkeit getan. Es ist mir dort aber leider nicht gelungen, die Partei von meiner Position zu überzeugen. Insofern gibt es einen anderen Parteitagsbeschluss, den die Fraktion jetzt umsetzt. Das ist demokratisch so völlig in Ordnung, und ich stehe natürlich an der Seite meiner Partei. Aber es geht Ihnen vielleicht wie mir: Nicht jedes Detail im Programm einer Partei, nicht jeder Parteitagsbeschluss beglückt einen und gibt Anlass zu Euphorie. Es gibt auch immer wieder Dinge, zu denen man eine andere Position hat. So ist es bei mir auch.