Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Das Wort für einen Kurzbeitrag hat nun der Herr Abgeordnete Dr. Ekkehard Klug.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich nur eine kurze Frage an die Landesregierung, die mich veranlasst hat, noch einmal das Wort zu ergreifen. Der Landtag hat vor eineinhalb Jahren nicht nur neue Strukturen im Schulbereich geschaffen, sondern fast zeitgleich kam es mit der Änderung des Hochschulgesetzes zur Einführung neuer Strukturen im Bereich der Hochschulen, unter anderem durch Einführung der Präsidialverfassung.
Ich bitte die Landesregierung um Auskunft, warum sie die damit erforderlich werdenden Änderungen im Landesbesoldungsgesetz nicht gleich mit beantragt hat, sondern nach eineinhalb Jahren im Landeshochschulgesetz immer noch Rektorinnen und
Rektoren stehen. Ich habe mir das von unseren Mitarbeitern ausdrucken lassen. Das ist in der Tat der Fall.
In dem Zusammenhang will ich die Frage stellen es ist schade, dass Herr Austermann im Moment nicht im Plenum ist -, ob es denn zutrifft, dass es durchaus zu Unstimmigkeiten oder Unklarheiten bezüglich der Besoldung der weitgehend oder sogar schon vollständig neu gewählten neuen Präsidenten der Hochschulen kommt. Trifft es zu, ob dies die Ursache dafür ist, dass beispielsweise der Präsident der Universität Lübeck, der vor etwa einem halben Jahr in sein Amt gewählt worden ist, bis heute noch nicht über eine Ernennungsurkunde als Präsident der Universität Lübeck verfügt? Ich bitte die Landesregierung, diese Fragen zu beantworten und dem Landtag Auskunft zu erteilen,
wie gewissenhaft sie in der Umsetzung mit rechtlichen Änderungen, in diesem Fall im Hochschulbereich, umgeht, wenn es die Frage betrifft, wie das im Beamtenrecht beziehungsweise im Landesbesoldungsgesetz im Zweifelsfall umgesetzt werden muss.
Ich denke, das interessiert nicht nur die Parlamentarier, sondern auch die Öffentlichkeit und die betroffenen Institutionen, also in diesem Fall die Hochschulen des Landes.
Falls Sie nachträglich einsehen sollten, dass Sie ein Versäumnis haben, könnte im Rahmen der Ausschussberatung ein ergänzender Antrag der Landesregierung zur Klärung dieses Sachverhalts vorgelegt werden.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Frau Abgeordnete Angelika Birk. - An die Regierung richte ich die Frage, ob man in der Lage ist, diese Fragen hier und heute zu beantworten.
Ich habe in meinem Redebeitrag noch ein kleines Aperçu, das diese Vorlage noch enthält. Da geht es um den stellvertretenden Direktor oder die stellvertretende Direktorin der Besoldungsgruppe B 2 im Bereich Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr.
Die Begründung für diese Einstufung hat mich nicht so richtig überzeugt. Da gibt es auch noch Nachfragen. Wir haben hier sozusagen ein Gesetz mit mehreren Teilen. Der Hauptteil bezieht sich auf Bildung. Der zweite Teil dürfte vielleicht von allgemeinem finanzpolitischen Interesse sein. Es stellt sich die Frage, ob das, wenn hier so vorgehen, nicht vielleicht auch in anderen Landesämtern entsprechende Nachzüge zur Folge hat, die alle B 2 haben wollen. Das muss auch geprüft werden. Das gehört zum Handwerklichen dazu.
Ich habe noch eine zweite Frage. Die bezieht sich mehr auf die bildungspolitische Landschaft. Wenn 75 % der neuen Schulen nicht durch Zusammenlegung entstehen, handelt es sich vor allem um kleine Regionalschulen. Meine Frage ist, ob es in den Fällen, in denen diese Regionalschulen gern Gemeinschaftsschulen geworden wären, eine Rechnung nach folgendem Muster gegeben hat: Wenn jetzt von den 75 % - sagen wir einmal - 10 oder 20 % der Schulen durch Zusammenlegung mit einer anderen Schule Gemeinschaftsschulen geworden wären, was hätten wir dann an dieser Stelle tatsächlich an sinnvolleren Strukturen gehabt? Es geht mir jetzt nicht um eine Regionalschule auf dem Dorf, wo weit und breit nichts anderes ist.
Aber die Grenzziehung, dass eine Gemeinschaftsschule nur entstehen darf, wenn eine bestimmte Mindestschülerinnen- und -schülerzahl vorhanden ist, hatte ja zum einen den Zweck, die Grundlagen für eine mögliche Oberstufe zu legen - dies sollte zumindest nicht von vornherein ausgeschlossen werden -, und zum anderen natürlich auch - das wäre eine bittere Pille, die auch wir schlucken müssten, wenn wir an der Regierung wären -, um die Schulreform mit einer Steigerung der Ressourceneffizienz zu verbinden. Auch wir hätten sie also, wenn wir nur Gemeinschaftsschulen gebildet hätten, nicht auf dem Niveau von 80 oder 100 Schülern gebildet.
Es ist also völlig klar, dass man hierbei einen Blick für die Ressourcen haben muss. Deshalb an dieser Stelle meine Frage: Hat es dazu einmal Modellrechnungen gegeben? Ich glaube nämlich, dass wir zumindest einen Teil der jetzt diskutierten Mehrkosten auf diese Weise hätten einsparen oder in pädagogische Förderung hätten stecken können.
Frau Präsidentin! Frau Birk, das ist eine typische Diskussion, die in die Ausschüsse gehört, wo sie normalerweise geführt wird.
Genauso, Herr Kollege Dr. Klug, ist die Landesregierung herzlich dankbar für alle Anregungen und Hinweise, die unsere Vorlagen noch verbessern können, und natürlich auch für Anregungen, die von Ihnen kommen. Auch sie werden im Ausschuss beraten.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/2123 federführend dem Finanzausschuss, mitberatend dem Bildungs–, dem Innenund Rechts- und dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das so geschehen. Die Anregungen zu Anhörungen und zu Terminfragen besprechen Sie bitte in den Ausschüssen.
Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort für die FDP-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer das Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie nur oberflächlich verfolgt, könnte fast annehmen, der heutige Antrag der FDP-Landtagsfraktion hätte sich überholt.
,,Ein Behördengang bis zur Firmengründung - Statt bisher mindestens zwölf Behörden und Institutionen aufzusuchen, muss ein Existenzgründer im nördlichsten Bundesland in naher Zukunft nur noch einen Schritt tun: Sich an den ‚Einheitlichen Ansprechpartner’ (EA) wenden.“
„Herzlichen Glückwunsch!“ könnte man da sagen. Lange genug hat es gedauert, bis sich die Länder und auch Schleswig-Holstein bewegt haben, sich mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie aus dem Jahre 2006 so weit auseinanderzusetzen, dass sie nunmehr hoffentlich wie vorgegeben spätestens zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden kann.
Der lang ersehnte Wunsch, dass der Dienstleistungsgedanke Einzug in die Amtsstuben hält, wird damit Wirklichkeit. Der Bürger muss nicht länger zeitaufwendig und nervenaufreibend den Behörden hinterherlaufen. Man muss sich das einmal vorstellen: Ein Existenzgründer muss 12 verschiedene Einrichtungen des Staates anlaufen, um seine Idee, seine Existenz umzusetzen.
Künftig wickelt der Einheitliche Ansprechpartner aus einer Hand und serviceorientiert sämtliche zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten ab. Er ist sozusagen Verfahrensmanager für sämtliche für die Ausübung der Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen, und das auf Wunsch sogar elektronisch.
So weit die schöne - ich nenne es einmal - Theorie. Dabei will ich noch nicht einmal kritisieren, dass sich gerade die ministerielle Abteilung, die die Entbürokratisierung bereits im Namen trägt, hat einfallen lassen, die Institution des Einheitlichen Ansprechpartners in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu konstituieren.
Das erscheint zwar auf den ersten Blick nicht ohne Widerspruch. Aber wenn auf diese Weise eine besonders wirksame und wirtschaftliche Zusammenarbeit von Land, Kammern und kommunalen Landesverbänden mit dem Bürger und der Wirtschaft gewährleistet werden kann, wenn auf diese Weise Verwaltungsebenen in einer Serviceeinheit verschmolzen werden können, dann ist gegen einen Einheitlichen Ansprechpartner auch in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts grundsätzlich nichts einzuwenden.
Einzuwenden, Herr Minister, haben wir vielmehr etwas dagegen - und darauf zielt unser heutiger Antrag -, dass ausweislich des Bund/Länder-Musterentwurfs für ein Gesetz zur verwaltungsverfahrensrechtlichen Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie der Einheitliche Ansprechpartner im Sinne eines Verfahrensmanagers schon wieder infrage gestellt wird, noch bevor er richtig in Erscheinung getreten ist; denn der Entwurf sieht vor, dass - vereinfacht ausgedrückt - durch eine Änderung der Verwaltungsverfahrensvorschriften des Bundes
zwar ein Einheitlicher Ansprechpartner eingeführt wird. Der tritt aber - ausdrücklich nachzulesen in der Begründung des Entwurfs - nur als Verfahrensmittler auf und entfaltet weder Konzentrationsnoch Integrationswirkung; Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten Behörden bleiben unberührt, die Verfahrensabwicklung über die einheitliche Stelle ist nicht zwingend.
Mit anderen Worten: Alles bleibt im Wesentlichen, wie es ist - und einen Einheitlichen Ansprechpartner gibt's dazu. Das kann es nicht sein, und das gilt es nach unserer Überzeugung zu verhindern.
Der gute Ansatz für einen Einheitlichen Ansprechpartner liefe ansonsten ins Leere. Die neu einzurichtende Anstalt stände allenfalls wirksam auf dem Papier. Statt eines leistungsfähigen Servicemanagers, der Verfahren mit der Verwaltung schneller und leichtgängiger abwickelt, würde sich die Verwaltung wieder einmal nur um sich selbst kümmern.
Diese und vergleichbare Ansätze lehnen wir ab. Wir brauchen einen gebündelten Service, Herr Minister, mit einem einzigen Ansprechpartner. Der Bürger will und soll sich nach unserer Überzeugung nicht an mindestens zwölf Behörden wenden müssen, bis er Wochen und Monate später seinen Betrieb eröffnen darf. Wir wollen, dass es nur noch einen einzigen Ansprechpartner gibt, der mit Rat und Tat für das gesamte Verfahren zur Verfügung steht.
Die Probleme, die sich daraus bis zur verbindlichen Umsetzung bis Ende 2009 noch ergeben werden, sind allein schon groß genug, ich nenne nur beispielhaft die Notwendigkeit, dass die elektronische Verfahrensabwicklung durchgängig und medienbruchfrei gewährleistet sein muss, dass eine zentrale Infrastruktur aufgebaut werden muss, dass die kooperative Zusammenarbeit funktionieren muss und vieles mehr.
Wir dürfen uns jetzt nicht auch noch in verwaltungstechnokratischer Umgehungstaktik verhaspeln. Wir brauchen eine schlanke und bürgernahe Verwaltung. Die Zeit läuft.
Ich verweise die Kolleginnen und Kollegen gern auf einen Kommentar des Chefredakteurs der Zeitschrift „Innovative Verwaltung“ in Heft 4/2008, wo es heißt, dass es in der Verwaltung aller Bundesländer retardierende Elemente gebe, die erklärten auch wenn es zeitlich knapp werde -: Macht nichts, so ein hoher Verwaltungsinsider, dann beantragen wir eben Fristverlängerung. Irgendwie sitzen wir das schon aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Wertschätzung der Verwaltung: Das ist das Gegenteil dessen, was wir wollen. Wir wollen eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit durch einen Einheitlichen Ansprechpartner. Deshalb unterstützen Sie bitte unseren Antrag, den Entwurf dieser Bund/Länder-Vereinbarung abzulehnen.