Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Wertschätzung der Verwaltung: Das ist das Gegenteil dessen, was wir wollen. Wir wollen eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit durch einen Einheitlichen Ansprechpartner. Deshalb unterstützen Sie bitte unseren Antrag, den Entwurf dieser Bund/Länder-Vereinbarung abzulehnen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki. - Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Werner Kalinka das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben Gutes von der Arbeit der Landesregierung zu erörtern - wie so häufig. Bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist Schleswig-Holstein bundesweit führend.
Durch den Einheitlichen Ansprechpartner wird eine kompetente, zügige und effektive Bearbeitung eingehender Anträge sichergestellt, und zwar mit dem anspruchsvollen Ziel, den Antrag in einem Monat zu bearbeiten. Dem Finanzminister Rainer Wiegard und Staatssekretär Klaus Schlie gebührt für dieses, was sie bisher erreicht haben, Lob und Dank.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat das Ziel, ab 2010 europaweit schnellere Bearbeitungszeiten in den Verwaltungen sicherzustellen. In unserem Land werden die Kompetenzen des Landes, der Wirtschaft und der Kommunen gebündelt. Dies zeigt: Öffentliche Verwaltung und Wirtschaft stehen nicht im Gegensatz, sondern in positiver Kooperation.
Lieber Kollege Wolfgang Kubicki, wir sind uns einig, dass der Einheitliche Ansprechpartner keine Posteingangsstelle sein sollte, sondern ein Verfahrensmanager, wie Sie das beschrieben haben: Service aus einer Hand.
Insoweit sollten wir dieses Thema im Ausschuss weiter erörtern. Wir sind uns da in der Linie völlig einig.
Zielsetzung ist es, durch effektive Verwaltungsstrukturen Wirtschaft und Wachstum zu fördern; ich glaube, das muss man besonders hervorheben. Wir befinden uns in einem zusammenwachsenden Europa. Das, was hier geschehen soll, soll vor allen Dingen nicht nur verwaltungsmäßige Wirkung haben, es soll, wie die EU es gesagt hat, Wirtschaft und Wachstum beschleunigen und Impulse setzen. Das ist, denke ich, in jedem Fall der entscheidende Zielpunkt.
Häufig wird viel über Bürokratisches in Europa gesprochen. Hierbei muss man aber sagen, dass das ein gutes Beispiel ist, das uns vorgelegt wird.
Herr Kollege Kubicki hat vorhin gesagt: Wir müssen aufpassen, dass es nicht zu sehr ein Verwaltungsthema bleibt. - Wir sind hier in SchleswigHolstein im Prozess der Verwaltungsmodernisierung. Ich denke, dass wir auch dieses Thema zum Anlass nehmen sollten, ein Signal für weitere Impulse auf diesem Feld für Schleswig-Holstein zu setzen. In dem Sinne sollten wir das Thema weiterdiskutieren und den Prozess insgesamt begleiten.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Werner Kalinka. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Thomas Rother.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Anliegen des FDP-Antrags, alle Gesetze, Vorgaben und Empfehlungen abzulehnen, die der Einführung eines Einheitlichen Ansprechpartners im Sinne eines Verfahrensmanagers entgegenstehen, könnten wir eigentlich zustimmen.
- Ja, man muss das allerdings auch lesen, Karl-Martin Hentschel. Es ist nämlich nur bedingt nachvollziehbar, dass der Bund-/Länder-Musterentwurf für ein Gesetz zur verwaltungsverfahrensrechtlichen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie dieses Vorhaben unterläuft.
In den § 71 a bis 71 e des Musterentwurfs sind die entsprechenden Verfahren geregelt - aber eben so,
wie es die EG-Dienstleistungsrichtlinie verlangt. Demnach - da hat die FDP recht - soll die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners freiwillig bleiben und nur erfolgen, wenn und soweit dies gewollt ist. Das ist eigentlich auch nicht tragisch, denn die Regelungen der EG-Richtlinie sind natürlich von allen betroffenen Behörden, also auch von allen Bundesländern, zu beachten. Dennoch sollte es natürlich nicht zu einer neuen Doppelbürokratie kommen. Bewährte Strukturen - das ist auch Gegenstand der Richtlinie und des Gesetzes - werden nicht angetastet. Es werden keine Durchgriffsrechte übertragen, keine Entscheidungen verlagert. Der Einheitliche Ansprechpartner so steht es auch in der Richtlinie - ist lediglich Verfahrens- und Formalitätenmittler, also Verfahrensabwickler und Informationsstelle, und damit kein übergeordneter Entscheider und nicht inhaltlich verantwortlich.
Ob diese Regelung der Zielsetzung der Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners für Unternehmensgründungen und damit der Richtlinie in Teilen zuwiderläuft, vermag ich nicht so dramatisch einzuschätzen, wie es Herr Kubicki hier dargestellt hat. Zwischen der originären Zuständigkeit beispielsweise von Kammern und Kommunen und der Koordinierungsfunktion des Einheitlichen Ansprechpartners vermag ich persönlich keinen Widerspruch zu erkennen, zumal die EG-Dienstleistungsrichtlinie ganz einfach auch nicht mehr dazu aussagt. Weitere Kompetenzübertragungen blieben auch eine nationale Entscheidung. Darüber kann man sich natürlich unterhalten, und darüber muss man sich natürlich auch unterhalten. Das können wir dann aber auch in der Diskussion im Finanzausschuss tun. Deshalb sollte der Antrag auch dahin zur weiteren Beratung überwiesen werden, damit wir auf eine Bundesrechtsänderung des Verwaltungs- und Verfahrensrechts noch rechtzeitig Einfluss nehmen können, zumal wir uns demnächst mit einem E-Government-Gesetz für Schleswig-Holstein zu befassen haben, welches die Verfahrensregelungen für das gesamte Bundesland und alle beteiligten Träger dieser Aufgaben beinhalten wird. Genau dort haben wir dann für unseren Bereich zu regeln, wie sich die Zusammenarbeit von Land, Kammern und Kommunen in der Praxis gestalten wird.
Unabhängig davon ist an dieser Stelle - der Kollege Schlie ist schon genannt worden - die Arbeit des Finanzministeriums und aller beteiligten Stellen bei der Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners zu würdigen. Was dort an Aufgaben erledigt wird, ist tatsächlich gewaltig. Land, Kommunen und Kammern unter ein Dach zu bringen und die Ver
fahrensabläufe zu harmonisieren, ist rechtlich, technisch und politisch eine gewaltige Herausforderung, die vom Finanzministerium beziehungsweise den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in hervorragender Weise gelöst wird und Akzeptanz auf allen Ebenen findet. Das ist bemerkenswert, und vielleicht kann auch die FDP davon noch überzeugt werden.
Es ist vor allem auch zu erwähnen, dass Kammern und Kommunen nicht egoistisch im laufenden Verfahren auf ihre Zuständigkeiten gepocht haben, sondern sich konstruktiv auf die Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie eingelassen haben. Gerade die Kommunen haben erkannt, dass durch die EURichtlinie eine Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung möglich wird. Das wird insbesondere auch durch die Zustimmung zur Anstaltslösung bei der Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners deutlich, die eine Zeit lang vor allem im kommunalen Bereich - das ist kein Geheimnis umstritten war, sich aber als beste Lösung für alle Beteiligten, vor allem für die Kundinnen und Kunden erweisen wird.
Es ist auch gut, dass Schleswig-Holstein hier ein Stück Vorarbeit für die gesamte Republik leistet. Auch damit wird deutlich, dass Schleswig-Holstein ein hervorragender Wirtschaftsstandort ist - gerade für mittelständische Unternehmen, die sich keinen großen Verwaltungsapparat leisten können.
Der Zielrichtung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern, Wirtschaftswachstum zu erreichen und Arbeitsplätze zu schaffen, kommen wir damit ein gutes Stück näher. Über weitere Kompetenzverlagerungen müssen wir dann im Ausschuss noch einmal reden. Wir müssen das natürlich aber auch im Dialog mit den Kammern und mit den Kommunen machen. Alles andere wäre dann wieder aufgepfropft, von oben herab, und würde nicht dem eigentlichen Ziel, Verfahrensvereinfachungen zu erreichen, dienen. Es kann auch nicht so sein, dass dann alles auf einer übergeordneten Ebene zusammengefasst wird. Das würde wiederum das, was wir an Vorstellungen bei der Verwaltungsstrukturreform in der Vergangenheit erarbeitet haben, ein Stück weit unterlaufen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Thomas Rother. - Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat jetzt Frau Abgeordnete Monika Heinold.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion stimmt der Intention des Antrags zu - logischerweise. Wir wollen alle dasselbe, einen Ansprechpartner, eine Ansprechpartnerin, statt zwölf oder 13 unterschiedliche Stellen.
Nun scheint es Unklarheiten - so nehme ich jedenfalls die Debatte wahr - darüber zu geben, ob dieser Bund/Länder-Musterentwurf dies verhindert, beflügelt oder ermöglicht. Ich glaube, das können wir tatsächlich nur im Ausschuss klären. Auf diese Ausschussberatung freue ich mich außerordentlich. Wir sollten das besonders zügig machen, damit wir dann auch noch Einfluss auf die Bundesebene haben.
Ich danke der Frau Abgeordneten Monika Heinold. - Das Wort für den SSW im Landtag hat Herr Abgeordneter Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach langem und harten Ringen wurde die EU-Dienstleistungsrichtlinie mit erheblichen Änderungen im Dezember 2006 verabschiedet. Wir haben große Diskussionen über das Herkunftslandprinzip gehabt. Ich glaube, diese Diskussion ist glücklicherweise jetzt abgeschlossen. Aber die abgespeckte Version wurde jetzt ohne das Herkunftslandprinzip beschlossen, und das heißt, es gibt zwar in der EU-Dienstleistungsrichtlinie Erleichterungen für die Niederlassung von Dienstleistungsbetrieben in ganz Europa, aber sie müssen sich überwiegend an die Bestimmungen, Standards und Gesetze der jeweiligen Länder halten. Das ist auch gut so. Das ist aus Sicht des SSW auch so in Ordnung. Wir haben nichts gegen internationalen Wettbewerb, aber er muss mit fairen Mitteln und zu gleichen Bedingungen mit der heimischen Wirtschaft geführt werden.
setzt worden sein. Die Richtlinie befasst sich im Wesentlichen mit Fragen der Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen, die eine Dienstleistungstätigkeit im EU-Ausland ausüben wollen. Wichtig ist hierbei vor allem die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, der über die erforderlichen Verfahren und Formalitäten sowie notwendigen Genehmigungen dieser Unternehmen Auskunft geben kann. Vor allem soll dies auch vollständig elektronisch abrufbar sein. Wer sich den Bericht der Landesregierung zum E-Government vor Augen führt, weiß, dass wir hier in SchleswigHolstein in diesem Bereich noch einigen Nachholbedarf haben.
Interessanterweise haben sich bereits die IHKs und Handwerkskammern aus Schleswig-Holstein in einem Brief an den Ministerpräsidenten gewandt, um sich als Einheitlicher Ansprechpartner zu bewerben. Auch aus Sicht des SSW macht es Sinn, dass die regionalen Wirtschaftskammern mit dieser wichtigen Aufgabe betraut werden. Zum einen haben sie bereits heute die entsprechenden Kontakte zu möglichen ausländischen Dienstleistungsunternehmen, und zum anderen verfügen sie über entsprechend qualifiziertes Personal zur Betreuung dieser Unternehmen, die derzeit auch einheimische Unternehmen beraten.
Wir können uns zum Beispiel sehr gut vorstellen, dass die IHK Flensburg als Einheitlicher Ansprechpartner für dänische und skandinavische Dienstleistungsunternehmen fungiert. Allerdings müssen die Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise sowie in unserer Region im Norden auch das Infocenter Grenze in diesen Prozess mit einbezogen werden.
Ein anderer wichtiger Aspekt der Umsetzung der Richtlinie ist die Frage, dass die Informationen in den am weitesten verbreiteten Gemeinschaftssprachen und in Gemeinschaftssprachen mit regionalem Bezug zum Land Schleswig-Holstein angeboten werden. Hier bietet sich aus Sicht des SSW natürlich Dänisch als zusätzliches Sprachangebot für Unternehmen aus unserem nördlichen Nachbarland an, und auch hier spricht viel für die regionalen Kammern, die bereits zum Teil über dänischsprachiges Personal verfügen.
Egal welche Lösung man am Ende wählt, entscheidend ist aber für den SSW, dass die Unternehmen einen realen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne eines Verfahrensmanagers bekommen, der auch Befugnisse gegenüber den Behörden hat. Gerade dies ist aber ein Problem bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, auf das die FDP mit
ihrem Antrag mit Recht aufmerksam macht. Denn der bisherige Bund/Länder-Musterentwurf für das Gesetz zur verwaltungsverfahrensrechtlichen Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie geht scheinbar in die Richtung, dass es zwar einen formalen Ansprechpartner geben soll, aber dass dieser quasi nur als Poststelle für andere Behörden eingerichtet werden soll. Am Ende würde es ein ausländischer Unternehmer dann also doch wieder mit vielen verschiedenen Zuständigkeiten zu tun haben. Das ist kaum im Sinne der Erfinder der EU-Dienstleistungsrichtlinie, und daher kann der SSW den Antrag der FDP auch unterstützen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. Das Wort für die Landesregierung hat nun Herr Finanzminister Rainer Wiegard.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst für die Unterstützung von allen Seiten des Hauses - jedenfalls habe ich das so verstanden - für die Lösung, die die Landesregierung gefunden hat. Wir sind übrigens, Herr Kubicki, das erste Land überhaupt, das jetzt eine Struktur auf den Weg gebracht hat, indem wir diese verabredet haben. Lars Harms, insofern sind wir einen Schritt weiter als das, was ich eben aus Ihrem Beitrag entnommen habe. Denn wir machen das gemeinsam.
Wir machen es gemeinsam - die Kammern, die kommunalen Landesverbände und das Land - in einer gemeinsamen Anstalt, die wir tragen und auch organisieren. Ich bedanke mich sehr herzlich auch bei den Beteiligten, gerade bei den Kammern und bei den Kommunen und insbesondere bei Professor Schliesky und seinen Mitarbeitern, die dieses Instrument auf den Weg gebracht haben, das bundesweit große Anerkennung erfährt.
Wir haben diesen Weg gewählt, um genau der Intention zu folgen, die die FDP mit ihrem Antrag eingebracht hat. Denn wir brauchten natürlich keine Anstalt zu gründen, wenn wir nur irgendeine Durchleitungsstelle damit einrichten wollten. Deshalb sind wir auch nicht auf dem Weg, den derzeit das Verwaltungsverfahrensgesetz noch vorsieht. Denn hier sind ein paar Regelungen derzeit noch enthalten, die genau das konterkarieren, was wir ei
gentlich wollen. Natürlich muss es jedem Antragsteller selbst überlassen bleiben, ob er sich an den Einheitlichen Ansprechpartner wendet oder ob er alles selbst erledigt. Selbstverständlich muss das dem Einzelnen überlassen bleiben. Aber wenn er sich an den Einheitlichen Ansprechpartner wendet, dann muss dieser auch bestimmte Pflichten erfüllen,