„Bekæmp med al din kløgt og flid den tåge tåber spreder, thi visseligen: ting ta'r tid, men ævl ta'r evigheder“
Das heißt: Bekämpfe gescheit und fleißig den Nebel, der von allen möglichen Dösbaddeln - ich kenne kein anderes Wort - gemacht wird, denn Sachen dauern; Nörgeleien aber dauern ewig.
He hett gor nich mal dree Minuten övertrocken. – Ja, leve Fruunslüüd, leve Mannslüüd, wi hebbt enen feinen Bericht hatt vun de Regierung un ene feine Debatte hier in dat Parlament. Ik kann op mien Zettel kieken so lang as ik will, ik finn gor keen en mehr, de dat Woort hebben will, deswegen schlut wi de Utspraak af. En sünnerlichen Andrag is nich stellt worrn, un deswegen schlaag ik vör, dat wi den Bericht to afschlutende Beradung in den EuropaUtschuß geven doot, un mitberaden doot wi em in den Bildungsutschuß. – Sünd Se dormit inverstahn? – Denn bee ik üm dat Handteken! – Danke! – Gegenproov? – Stimmentholen? – Eenstimmig so beschloten.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Eisenberg das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich schicke vorweg: Es ist nicht meine Schuld, dass wir den Antrag auf Erstellung eines Berichtes schon heute diskutieren. Unsere Kollegen von der linken Fraktion waren der Auffassung, dass durch die Stellung eines weiteren Antrages der Antrag auf Erstellung eines Berichtes diskutiert werden sollte. Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen, damit das nicht zu lange dauert.
Der Berichtsantrag der CDU muss vor dem Hintergrund der Umgestaltung des IPTS zum IQSH gesehen werden. In diesem Gesamtkomplex nimmt die Dis
kussion um die Umgestaltung der Lehrausbildung in der zweiten Phase - dem Referendariat - zurzeit einen breiten Raum ein. Das schon deshalb, weil, wie in der letzten Landtagssitzung immer wieder deutlich wurde, eine Evaluation der bisherigen Referendarausbildung nicht stattgefunden hat. Das war bedauerlich. Deshalb wird auch die Qualität der alten Referendarausbildung nicht mit den Ergebnissen der geplanten so genannten Reform verglichen werden können. Damit hat die Landesregierung - so sehe ich das jedenfalls - eine Chance vertan, ihre Entscheidung für eine Reform wirklich transparent zu machen.
Die Umstrukturierung der dritten Phase, das ist die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte, wird ebenfalls anstehen. Eine Bewertung - sowohl quantitativer als auch qualitativer Art - kann aber nur festgestellt werden, wenn eine genaue Analyse des bisherigen IstZustandes stattgefunden hat. Genau diesem Ziel dient unser Berichtsantrag. Er soll aber auch noch über Weiteres Aufschluss geben, nämlich über die Inhalte der von Staats wegen angebotenen Lehrerfortbildung, über die Kosten, die IQSH und Lehrern entstanden sind, und über den Umfang der Angebote, die das IQSH als alleiniger Veranstalter und in Verbindung mit anderen Partnern organisiert hat. Natürlich soll er auch über die Akzeptanz der Angebote durch die Lehrkräfte Aufschluss geben.
Nicht nur die Lehrerausbildung, sondern auch die Lehrerfortbildung ist ein wesentlicher Teil der NachPISA-Diskussion. Unter diesem Gesichtspunkt ist auch zu überprüfen, ob die Angebote der bisherigen Lehrerfortbildung die Lehrkräfte fachlich und methodisch auf die Anforderungen der Schule der Zukunft vorbereitet haben. Ebenso soll der Bericht auch Antworten geben auf die Frage, ob und wie Lehrkräfte auf zukünftige Schulleitungsaufgaben vorbereitet werden. Wir alle wissen, dass die moderne Schule Schulmanagement braucht. Es darf aber nicht bei dieser Worthülse bleiben. Schulmanagement erfordert Kompetenzen im Bereich Organisation, Personalführung, Finanzen, Kommunikation und vieles mehr. Der Bericht soll also auch Aufschluss darüber geben, ob das IQSH, das alte IPTS, in der Verantwortung der Landesregierung das Seinige dazu getan hat.
Weiterhin ist unter dem Gesichtspunkt des Programms „Jede Stunde zählt“ ebenfalls zu überprüfen, zu welchem Zeitpunkt und wie lange diese Fortbildungen stattgefunden haben. Ich kann mich noch an den Aufschrei der Entrüstung erinnern, der von der linken Seite des Hauses erschallte, als die CDU bereits im Jahre 2001, also lange vor PISA, forderte, Fortbildungen möglichst in die unterrichtsfreie Zeit zu legen und diese mehr an den eigentlichen schuli
schen Aufgaben auszurichten. Jetzt stellt sich die Landesregierung an die Spitze der Bewegung und fordert dies selbst. Frau Erdsiek-Rave, das finde ich gut. Ich denke allerdings, das hätte alles schon wesentlich früher passieren können. Auch die Angebotsstruktur des damaligen IPTS hätte überprüft werden müssen, um dem Ziel einer methodisch und fachlich sinnvollen Lehrerfortbildung näher zu kommen. Trotz des Antrags von SPD und Grünen erwarte ich auch Antworten auf diese Fragen.
Der Antrag der linken Seite des Hauses dient dazu, so sehe ich das einfach, es tut mir Leid, Henning, unseren Antrag mal wieder ablehnen zu können und trotzdem das Gesicht möglichst nicht zu verlieren.
Auch Ihnen von der linken Seite sollte daran gelegen sein, die Angebotsstruktur des IQSH für die dritte Phase genau zu überprüfen. Ich denke, das Bildungsministerium sollte die Chance auf einen detaillierten Bericht wahrnehmen, um sich nicht dem erneuten Vorwurf auszusetzen, eine Reform in die Wege geleitet zu haben, ohne die bisherige Struktur hinsichtlich Inhalt, Kosten und Akzeptanz evaluiert zu haben. Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Antrag. Da ich aber weiß, dass es den anderen Antrag auch gibt, bitte ich um alternative Abstimmung in der Sache. (Beifall bei der CDU)
Auf der Tribüne begrüße ich Gäste, und zwar die Mitglieder des SPD-Ortsvereins Kappeln mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Kurses der Volkshochschule aus Kappeln. Ihnen allen ein herzliches Willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir unterhalten uns in diesem Hause häufig über die Notwendigkeit und die Möglichkeiten von Statistikabbau. In den vielen Diskussionen, die wir zum Beispiel mit den Lehrerverbänden führen, beklagen auch diese den Umfang, den Sinn und die Notwendigkeit so mancher statistischer Erhebung. Sehr verehrte Kollegin Eisenberg, regelmäßig stellen Sie sich auf die Seite der Kritiker. So weit diese Vorbemerkung.
Nun stellen Sie zum 9. Juli dieses Jahres eine Kleine Anfrage zum Thema Lehrerfortbildung. Frage 1: Gibt es Teilnehmerbeiträge? Ja, heißt die Antwort der Landesregierung. Sie gibt dabei einen Hinweis auf eine Vereinbarung mit dem Hauptpersonalrat. Dann stellen Sie die Frage, seit wann Teilnehmerbeiträge erhoben werden. Die Antwort der Landesregierung lautet: Schon immer.
Dritte Frage: In welchem Umfang? - Die Antwort: Sehr unterschiedlich, je nach Umfang der Veranstaltung.
mit Fragen zum selben Thema: Thema und Ziel der Veranstaltung, Klassifizierung, dienstlich oder nicht dienstlich, Dauer der Veranstaltung, Teilnehmerkreis und Anzahl, Gesamtkosten, Kostenbeiträge der Teilnehmer und Anteile der Beiträge an den Gesamtkosten. Sie hören, ich kann das mit einfachen und wenigen Worten beschreiben.
Dann markieren Sie diesen Textblock und kopieren ihn weitere fünfmal für die unterschiedlichen Veranstaltungsarten. Das erweckt dann durch den Umfang des Antrags den Anschein von besonderer Gründlichkeit. Nach oberflächlicher Betrachtung könnte man den Eindruck gewinnen, dass dies eine ordentliche Grundstruktur im Sinne eines modernen Berichtswesens sein könnte.
Nur fragen wir uns: Was soll ein solcher Bericht an Erkenntnissen bringen? Wollen wir hier oder im Bildungsausschuss etwa eine Kennzahlenbewertung hinsichtlich der anteiligen Kostenbeteiligung der Teilnehmer und deren prozentualen Anteil an den Gesamtkosten der jeweiligen Veranstaltungsarten diskutieren? Was soll das bringen? Was sollen wir denn mit diesen Kennzahlen steuern?
Sie haben in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage erfahren, Frau Kollegin Eisenberg, dass es zwischen den Mitbestimmungspartnern seit 1997 eine Betriebsvereinbarung über Fort- und Weiterbildung gibt. Überlassen wir dies doch im Sinne des gesetzlich verankerten Auftrags unseren Mitbestimmungspartnern.
Das, was Sie abfragen wollen, setzt darüber hinaus ein konsequentes statistisches Verfahren voraus. Wenn wir Ihrem Antrag zustimmten, müsste das be
Gestatten Sie mir eine abschließende Bemerkung dazu. Die Opposition stellt sich so gern als Kritiker der bürokratischen Strukturen dar. Wir haben es heute Morgen mehrfach gehört. Der Abbau von Bürokratie sei ihr Ziel, sagen Sie den Leuten draußen und drinnen. Das haben wir heute mehrfach gehört. Was machen Sie im Bildungsbereich? - Eigentlich genau das Gegenteil. Hier die Forderung nach einer feinen Verästelung im Bereich der Statistik, vor wenigen Monaten die Forderung nach einem Zentralabitur, das einen neuen und ausgesprochen aufwendigen administrativen Hintergrund notwendig macht. Sind Sie sich eigentlich im Klaren darüber, dass Sie mit solchen Anträgen - wenn Sie je die Chance auf eine Umsetzung hätten - unsere Bildungslandschaft mit neuen und größeren bürokratischen Netzen überzögen? Sie müssen sich doch im Klaren darüber sein, welche Folgen und welchen organisatorischen Aufwand die von Ihnen gestellten Anträge auf Veränderung in unserer Schulverwaltung, bei unserer Schulaufsicht und welchen bürokratischen Aufwand insgesamt Sie damit auslösen.
Im Hinblick auf eine Entbürokratisierung unseres Bildungsbereiches sind Sie, liebe Kollegin und Kollegen von der CDU-Fraktion, leider die Propheten, denen man nicht glauben darf. Ihr politisches Handeln unterscheidet sich deutlich von den Botschaften, die Sie nach draußen bringen. Wer kann Sie diesbezüglich eigentlich noch ernst nehmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So detailliert und ausführlich die Vorgaben und Anforderungen im Antrag der Union sind - man kann durchaus darüber diskutieren, ob man es so detailliert haben möchte -, so inhaltsleer sind die Vorgaben im Antrag der beiden Koalitionsfraktionen. Frei nach Trainer Trapatoni könnte man sagen: Rot-Grün haben fertig, stellen Antrag, Flasche leer. In Ihrem Alternativantrag steht nun wirklich nichts drin, Herr Kollege Höppner.
Deshalb meine ich, dass wir uns mit beiden Vorschlägen im Bildungsausschuss beschäftigen sollten, uns darüber unterhalten sollten, inwieweit man überschaubare, dann aber auch inhaltlich fassbare Vorgaben für eine solche Berichterteilung durch die Landesregierung formulieren kann. Vielleicht gibt es die Möglichkeit für einen Konsens.
Ich halte es zum Beispiel für unabdingbar, eine statische Erhebung darüber zu bekommen, wie sich das Angebot an fachbezogener Fortbildung im Schulbereich in Schleswig-Holstein darstellt. Da gibt es die größten Defizite. Sie haben sicherlich den Medien die jüngste Diskussion über die Absage der Fortbildungsveranstaltung des Vereins für mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht entnommen. Hier liegen in der Lehrerfortbildung die größten Defizite, nämlich da, wo es darum geht, in den einzelnen Unterrichtsfächern neue fachbezogene, auch fachdidaktische Ansätze an die Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen zu vermitteln. Deshalb sollten dem Parlament und der Öffentlichkeit durch eine solche Berichterstattung die Situation etwas konkreter dargelegt werden.
Herr Kollege Höppner, eine Frage ist auch, wie weit sich das Land im Bereich der Lehrerfortbildung auch mit Mitteln engagiert oder von seinen Mitarbeitern - das ist etwas, was die Union zu Recht angesprochen hat -, von den Lehrkräften, verlangt, einen guten Teil ihrer Fortbildung selber zu finanzieren. Das ist in der freien Wirtschaft durchaus nicht so üblich.
Ich kann mich gut an eine Diskussionsveranstaltung zum Thema PISA in Neumünster erinnern. Der Ausbildungsleiter eines BMW-Autohauses saß neben mir und eröffnete den Teilnehmern dieser Diskussionsveranstaltung, dass in seinem Unternehmen mit 35 Mitarbeitern im Schnitt pro Mitarbeiter im Jahr 600 € für Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Wenn Sie ausrechnen, was im Etat des IQSH für Lehrerfortbildung an Verfügung steht, kommen Sie pro Lehrer in Schleswig-Holstein auf kaum mehr als 10 € pro Jahr. Was Sie damit an Fortbildung machen können, ist sehr begrenzt.