Herre Herr Präsident! Di goue wale as e forütseeting, dåt müülj stoont fååst bai e kiming, jü plooning wiset e wäi, dåt konkreet hooneln brängt laawen än goue waane schan åltens deertu, dan bloot gemiinsom wårt dåt müülj långd.
Da ich davon ausgehe, dass nicht alle hier friesisch können oder vielleicht auch meine Aussprache nicht so gut verstehen, lese ich die Übersetzung, die uns netterweise Herr Ingwer Nommensen in seiner Stellungnahme zu dem vorliegenden Bericht mitgeliefert hat, noch einmal vor:
„Der gute Wille ist die Voraussetzung, das Ziel steht fest am Horizont, die Planung zeigt den Weg, das konkrete Handeln bringt Leben, und gute Freunde gehören immer dazu, denn nur gemeinsam wird das Ziel erreicht.“
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])
Mit diesen zwei Zitaten bin ich mittendrin in der Würdigung und Bewertung des von der Landesregierung vorgetragenen Berichtes zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Aus meiner Sicht wird deutlich, dass es sich bei dem Vorhaben des Schutzes und der Förderung von unseren Minderheiten zwar auch um eine staatliche Maßnahme handelt, bei der es um die Zuteilung von Geldmitteln und die Ausformung von Regelwerken und Strukturen geht. Insofern ist der eingeschlagene Weg der Selbstverpflichtung, Berichterstattung und des Monitoring ein wirkungsvolles Instrument, um genau dieses auch zu überprüfen und weiter zu befördern. Darüber hinaus ist es aber auch ein Vorhaben, in das die Verbände selber - genau so wie andere gesellschaftliche Akteure und Institutionen - notwendig mit eingebunden und aufgerufen werden müssen, ihren Beitrag zu dem der staatlichen Stellen hinzuzufügen. Eigentlich könnte und müsste man sich mit diesem Bericht ausführlicher als in einer Stunde befassen. Ich finde hochinteressant, wie er die verschiedenen Netzwerke und diversen Kommunikationsprozesse darstellt und beleuchtet. Auch das Forum, das nach dem Erfolg des Minderheitenberichtes - die Ministerpräsidentin hat es erwähnt - diesmal wieder aufgenommen wurde, und den Verbänden der Minderheiten beziehungsweise den Belangen der niederdeutschen Sprache gleichberechtigten Raum gibt, sorgt dafür, dass wir eine lesenswerte Darstellung in den Händen halten, dass wir mal wieder ein Stückchen Friesisch in den Mund nehmen dürfen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch herzlich und respektvoll bedanken.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten Dr. Ulf von Hielmc- rone [SPD] und Lars Harms [SSW])
Aber eine etwas grelle Färbung bringt die jeweilige Bemerkung der so genannten Expertenkommission in
den Bericht - wobei ich das „so genannt“ nicht ironisch meine. Sie haben unser Land und seine Minderheiten anscheinend genau durchleuchtet und jeweils vor dem Hintergrund der Selbstverpflichtung des Landes im Hinblick auf die Sprachencharta mit „erfüllt“, „zum Teil erfüllt“ und „nicht erfüllt“ bewertet. Dieses nimmt in dem Abschnitt Kapitel 11 (Medien) einen besonderen Raum ein. Hierauf möchte ich dann besonders eingehen. Vielleicht nur so viel als Bemerkung: Vielleicht sollte sich nicht nur der Europaausschuss, sondern auch der Bildungsausschuss und im Bereich Medien vielleicht auch der Innen- und Rechtsausschuss diesen Bericht noch einmal vornehmen.
Mir scheint, dass der Expertenausschuss an dieser Stelle allein von der Vorstellung ausgeht, nur der Staat beziehungsweise die Behörden - so wird immer zitiert - hätten den Schlüssel zur befriedigenden Umsetzung der Sprachencharta in der Hand. Und bei der in diesem Bereich vorgenommenen Bewertung hat der Expertenausschuss sich nach meiner Meinung auch in einen Widerspruch hineinmanövriert, auf den ich Sie aufmerksam machen möchte. Unter den Stichwörtern „Hörfunk- und Fernsehsendungen“, „Audio- und audiovisuelle Werke“, „Veröffentlichung von Zeitungsartikeln“ kommt es mit Ausnahme des Niederdeutschen fast in allen Punkten zu der Bemerkung, dass die entsprechende Verpflichtung nicht erfüllt sei. Gleichwohl können wir lesen und auch selbst erinnern, dass nicht nur der Landtag, sondern auch die Ministerpräsidentin bei den unterschiedlichsten Gelegenheiten die Belange der Minderheiten in Erinnerung gerufen und sowohl die Medien als auch andere Institutionen ermuntert haben, dieses wichtige und für Schleswig-Holstein identitätsbildende Thema aufzugreifen. Nun zum Widerspruch: Unter den Stichworten „finanzielle Hilfe für audiovisuelle Produktionen“ und „Gewährleistung der Kommunikationsfreiheit“ gibt es keine Mängelfeststellung. Tatsächlich haben sowohl der NDR als auch die ULR mit dem Offenen Kanal und nicht zuletzt die Landesregierung für die Roma und Sinti an dieser Stelle Beachtliches geleistet.
Ich schließe nochmals mit einem Zitat aus den Stellungnahmen und wähle dieses Mal die Stellungnahme des Landesverbandes der Roma und Sinti:
„Nun ist dieses Vertragswerk durchaus nicht so gehalten, dass es einfach zu verstehen ist - nicht nur für viele von uns, die aufgrund der bisherigen Bildungsbenachteiligung unserer Minderheit kaum lesen und schreiben können. Wir mussten feststellen, dass auch andere unsicher in der Deutung der Bestimmun
gen sind. Die Konsequenz daraus darf unserer Meinung nach jetzt aber nicht sein, dass man auf beiden Seiten dieses wichtige Instrument gegen die Gleichmachung der Kulturen auf Eis legt oder sogar ablehnt. Die Konsequenz muss stattdessen sein, die Chancen, welche die Sprachencharta auch und gerade für das Romanes und seine spezifischen Bedingungen bereithält, weiter auszuloten und nach beiden Seiten zu verdeutlichen.“
Insofern schließe ich mich hier der Kollegin Tengler an, die ja auch davon gesprochen hat - ich glaube, Herr Klug und Herr Fischer haben das auch gesagt -, dass wir uns mitten in einem Prozess befinden. Ich finde allerdings, dass das ein vorbildlicher Prozess zwischen Berichterstattung, Selbstverpflichtung und Monitoring ist.
Danke. Denn will ik noch eenen Gast begröten. Op de Tribüne het ok noch Platz nahmen unse ehemalige Kolleg, de ehemalige Afgeordnete Günter Fleskes. - Hartlich willkamen!
Herr Präsident! Mine Damer og Herrer! Kære Kolleger1 Kære Gæster!. Im Mai 2001 nahm ich als Vertreterin der dänischen Minderheit an einer Fachtagung des Volkshochschulverbandes des Saarlandes teil. Anlässlich des Europäischen Jahres der Sprachen ging es dort um „Sprachen und Grenzräume“ - denn, wie der saarländische Kultusminister Jürgen Schreier in seinem Redebeitrag ausführte:
„Nicht Landesgrenzen, sondern mangelnde Sprachkenntnisse sind zukünftige Barrieren in Europa. Ziel einer Sprachenpolitik muss daher sein, dass die Bürger Europas neben ihrer Muttersprache die Sprache ihrer Nachbarn und eine andere weit verbreitete Sprache können. Denn nur, wenn wir uns gegenseitig verständigen können, werden wir uns auch verstehen.“
Das ist natürlich so, könnte man sagen. Dem ist im Grunde nichts hinzuzufügen. Für das deutschfranzösische Grenzland heißt dies dann wiederum im Umkehrschluss, dass es dort in erster Linie um den Erwerb der Nachbarsprache geht. Herr Schreier ver
wies dazu auf eine ganze Reihe von Initiativen seines Landes und sagte: „Vielleicht kann die geplante, teilweise auch schon realisierte Vorgehensweise zum europäischen Beispiel für andere Regionen werden.“
Als Vertreterin eines anderen Grenzlandes mit einer ganz anderen Geschichte als das Saarland würde ich aber sagen, dass die Ziele so einer Sprachenpolitik zu kurz greifen. Sie tun es meines Erachtens auch aus europäischer Sicht. Laut Jørgen Kühl, Direktor des dänischen Instituts für Grenzregionsforschung, gibt es allein in der Europäischen Union 41 anerkannte Minderheitensprachen, was nicht heißt, dass jede Sprache einer Minderheit gleichzusetzen ist. Deutsch zum Beispiel ist eine Minderheitensprache, weil es deutsche Minderheiten in Dänemark, Belgien, Frankreich und Italien gibt. Insgesamt gibt es 75 nationale Minderheiten in der EU. Hinzuzurechnen sind weiterhin Länder wie Norwegen und die Schweiz, wo auch mehr als nur eine Sprache gesprochen wird. In Osteuropa sieht die Landkarte noch verworrener aus. Dort gibt es mindestens 200 verschiedene nationale Gruppierungen mit noch mehr eigenen Sprachen, die zusammen mehrere Tausend nationale Minderheiten ausmachen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe bewusst etwas weiter ausgeholt, um deutlich zu machen, dass das Verhältnis von sprachlicher und kultureller Vielfalt vom Grundsatz her ganz viele Menschen in Europa betrifft, auch um anzudeuten, in welch einem Spannungsfeld sich die europäische Sprachencharta befindet, auf der einen Seite die Ziele einer europäischen Sprachenpolitik, auf der anderen Seite die Belange der in Europa lebenden Minderheiten.
Die heutige Debatte muss aus meiner Sicht vor diesem Hintergrund betrachtet werden. Ansonsten trifft zu, dass wir heute zum ersten Mal im Landtag einen Bericht über die Umsetzung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen in Schleswig-Holstein beraten. Unser Dank gilt daher den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatskanzlei und der Minderheitenbeauftragten, die diesen sehr ausführlichen und aufschlussreichen Sprachenchartabericht über die vier Minderheiten- und Regionalsprachen in Schleswig-Holstein ausgearbeitet haben.
Für den SSW ist die zum 1. Januar 1999 in Kraft getretene Sprachencharta und die konkrete Umsetzung in Schleswig-Holstein ein wichtiges Signal dafür, dass die Förderung der Minderheitensprachen, auf die ich mich in meinem Beitrag konzentrieren werde - ich sehe das auch ein bisschen arbeitsteilig mit der Kollegin Tengler -, mit der Ratifizierung der
europäischen Charta eine ganz neue Qualität bekommen hat. Denn mit der Sprachencharta wurde erstmals ein konkretes Instrument geschaffen, woran die Minderheiten die Förderung ihrer Sprachen im Alltag und in der Öffentlichkeit messen können. Dabei gibt es für die einzelnen Sprachen eine ganze Reihe gemeinsame, aber auch individuelle Regelungen, die entsprechend als Verpflichtung angemeldet worden sind. Das so genannte Monitoringverfahren, wo durch einen Expertenausschuss des Europarates die bisherige Umsetzung der einzelnen Bestimmungen der Charta geprüft wurde, sorgt dafür, dass die Ratifizierungsstaaten und die betroffenen Sprachengruppen in einen permanenten Diskussionsprozess über die bisherige und künftige Förderung der Sprachen eingetreten sind. Die Ergebnisse des ersten Monitoringberichts sind im vorliegenden Bericht mit eingeflossen und geben interessante Anhaltspunkte für die Arbeit mit der Charta.
Bevor ich auf einzelne Aspekte eingehe, möchte ich noch voranstellen, dass die Minderheiten in Schleswig-Holstein sich sehr wohl darüber bewusst sind, dass die Landesregierung bei der Aufnahme der vier in Schleswig-Holstein beheimateten Regional- und Minderheitensprachen eine entscheidende Rolle gespielt hat, insbesondere im Teil III der Charta. Auch bei der bisherigen Umsetzung der Sprachencharta hat die Landesregierung eine sehr konstruktive Arbeit geleistet, beispielsweise mit der Herausgabe der Broschüre „Sprache ist Vielfalt“. Dort ist vieles nachzulesen über die Rechte und Möglichkeiten, die sich für die Betroffenen aus der Sprachencharta ergeben.
Dennoch kommen wir nicht drum herum festzustellen, dass die Experten des Europarates in bestimmten Bereichen die Bestimmungen der Charta als in Schleswig-Holstein nicht erfüllt betrachten. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung vieler Bestimmungen hinsichtlich der friesischen Sprache, aber auch einige Verpflichtungen für Dänisch sind nach Auffassung der Europaratexperten nicht erfüllt. Überwiegend geht es um Defizite bei den Schulen, bei der Medienpräsenz und bei einigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Auch wenn man Verständnis dafür haben kann, dass die Landesregierung die Kritik des Expertenausschusses nicht in allen Fällen teilt und für gerechtfertigt hält, so erwartet der SSW dennoch, dass sich Bundes- und Landesregierung Gedanken darüber machen, wie man in Zukunft bei den angesprochenen Problembereichen die Verpflichtungen umsetzen kann.
Natürlich müssen auch wir von den Minderheiten und Sprachgruppen selbstkritisch eingestehen, dass unsere Wünsche und Forderungen oftmals deutlich über die
mit den Bestimmungen eingegangene Umsetzungsverpflichtung des Staates hinausgehen. In unserem Eifer, unsere Sprachen zu fördern, was ja elementare Voraussetzung für das Überleben der Minderheiten ist, kann es schon mal passieren, dass wir über das Ziel hinausschießen. Der Bericht geht aber sehr deutlich auf die Umsetzung aller Verpflichtungen ein. Ich werde wegen der Kürze der Zeit nur auf einige Aspekte eingehen. Wenn man so will, kann die Bundesrepublik Deutschland jede einzelne der folgenden Organisationen der dänischen Minderheit - Dansk Skoleforening, Sydslesvigsk Forening, Dansk Centralbibliotek, Danks Sundhedstjeste, Jaruplund Højskole, Flensborg Avis - dafür danken, dass sie die Erfüllung der Sprachencharta in Bezug auf die Minderheitensprache Dänisch möglich machen. Denn sie alle werden explizit im Sprachenchartabericht genannt, wenn es um die Umsetzung von Chartabestimmungen im schulischen und kulturellen Bereich sowie bei der Medienpräsenz geht. Ja, sogar der SSW trägt zur Erfüllung von Artikel 14 zum grenzüberschreitenden Austausch bei, weil wir mit drei Mitgliedern im Regionalrat Sønderjylland/Schleswig vertreten sind.
Auch wenn die genannten Organisationen mehr oder weniger von Land und Bund gefördert werden, so darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass Dänemark weit über 50 % aller Zuschüsse für die dänische Minderheit zahlt. Man kann also sagen, dass das Königreich Dänemark auch dazu beiträgt, dass die Bundesrepublik ihre Verpflichtungen im Sinne der Sprachencharta erfüllen kann.
Dass der finanzielle Aspekt bei der Umsetzung der Charta ein nicht unwesentlicher Punkt ist, zeigt sich auch darin, dass der Expertenausschuss die Verpflichtungen des Artikel 8 für den Grundschulunterricht für die Sprache Dänisch nur als bedingt erfüllt ansah, weil zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts im Herbst 2001 eine Kürzung der Zuschüsse für die dänischen Schulen diskutiert wurde. Seitdem haben wir einen Kompromiss bei der Privatschulförderung. Die Finanzierung hat sich verbessert. Der Haushaltsentwurf 2004/2005 sieht keine Kürzungen im Minderheitenbereich vor. Wir hoffen, dass die gemeinsame Arbeitsgruppe des Bildungsministeriums und des Dansk Skoleforening auch eine Lösung hinsichtlich des Problems der Schülerbeförderung finden wir.
Für die friesische Bevölkerung ist der Kindergartenbereich einer der wichtigsten Bereiche für die Sprachförderung schlechthin. Die friesische Bevölkerung verfügt nicht über eigene Kindergärten, Friesisch wird vielmehr in Kindergärten als besonderes Ange
bot gegeben. Die Friesischvermittlung ist aber freiwillig. Im Gegensatz zu anderen Minderheiten gibt es zum Schutz und zur Förderung der friesischen Sprache in Kindergärten keine gesetzlichen Regelungen. Der Expertenausschuss bemängelt dies und fordert dazu auf, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der die friesisch-sprachige Schulerziehung absichert. Dieser mittel- und langfristigen Forderungen können wir uns als SSW anschließen.
Ich muss leider meinen Beitrag ziemlich verkürzen, möchte aber noch auf den Punkt Romanes hinweisen. Gesagt wurde ja, dass für Romanes besondere Bedingungen gelten. Das ist richtig, und ich will das nicht vertiefen, möchte aber darauf hinweisen, dass in erster Linie durch die Bemühungen der Landesregierung jetzt versucht wird, für Sinti und Roma in Kiel eine Wohnsiedlung mit eingebauter Begegnungsstätte zu bauen. Dadurch werden Rahmenbedingungen geschaffen, die es der Minderheit ermöglichen, die eigene Sprache unter eigenen Prämissen zu pflegen.
Ich fasse zusammen: Mit der europäischen Sprachencharta haben sich die europäischen und internationalen Rahmenbedingungen für die Förderung von Regional- und Minderheitensprachen geändert. Ob es sich dabei um einklagbares Recht handelt, sei im Moment dahingestellt. Wichtig sind das gesellschaftspolitische Signal und die daraus folgende Verpflichtung. Der Bericht zeigt auf, dass sich Schleswig-Holstein auf dem richtigen Weg befindet und vieles geleistet hat. Das ist nur gelungen, weil alle - Mehrheit und Minderheiten - an einem Strang ziehen. Gemeinsam haben wir erkannt, was an dem friesischen Spruch dran ist:
Das soll heißen: Dort, wo man dort schnell etwas tun kann, muss man die Sache auch in die Hand nehmen. Herr Präsident, weil es doch der Sprachenbericht ist, noch ein Zitat aus dem Dänischen: