notwendigen Schulentwicklungsplanung zu erfolgen hat und abzustimmen ist, wobei - das kennen wir aus den südlichen Bundesländern - die Ergebnisse einer solchen Schulentwicklungsplanung auch zu einem Kriterium für die Genehmigung werden, also auch ein Versagungskriterium für eine Genehmigung einer freien Schule sein können, nämlich immer dann, wenn eine vorhandene örtliche Schule in ihrem Bestand gefährdet wäre.
Der CDU-Antrag sah vor, die Wartezeit bis zum Einsetzen der staatlichen Förderung von vier auf zwei Jahre zu verkürzen. Vier Jahre Wartezeit - das haben auch wir erkannt - sind ein harter Prüfstein für die Finanzkraft eines freien Schulträgers. Das habe ich bereits vor einem Jahr, als wir das erste Mal hier über den Antrag diskutiert haben, anerkannt. Die SPDFraktion hat sich die Diskussion nicht leicht gemacht. Sie will ebenfalls die Hürde in diesem Zusammenhang heruntersetzen, aber nicht als Kompromiss zwischen der bestehenden Regelung und Ihrem Antrag, sondern wir haben uns entschieden, die bundesweit nahezu gleiche Regelung einer dreijährigen Wartefrist in Schleswig-Holstein zu übernehmen. Auf diese Art und Weise werden alle gründungswilligen freien Träger von Schulen bundesweit annähernd gleich behandelt. Ich glaube, dass dies eine gerechte Lösung für alle neuen Träger und mitnichten ein fauler Kompromiss ist.
Im Übrigen, lieber Kollege de Jager, möchte ich auf Ihr Beispiel Pansdorf Bezug nehmen. Dort sieht es in der Tat so aus, dass die Schulkostenbeiträge, die die Gemeinde auch an einen anderen Schulträger gezahlt hätte, in der kommunalen Familie verbleiben, denn zukünftig werden diese von den Gemeinden nicht an freie Träger, sondern an den Kreis Ostholstein gezahlt. Ich bitte, der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses zu folgen, also dem CDU-Antrag in geänderter Fassung zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rot-Grün blockiert die Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft. Die Regierungsmehrheit baut mit voller Absicht so hohe Hürden auf, dass die Gründung solcher Schulen in Schleswig-Holstein nahezu unmöglich ist. Die wenigen Schulen in freier Träger
schaft, die wir in unserem Lande schon haben, sind kaum in der Lage, neue Abteilungen, neue Fachrichtungen oder neue Zweige zu gründen, weil für solche Schulentwicklungen sofort eine neue Wartefrist einsetzt. Das ist das Problem.
Hier setzt der Antrag der Union ja vor allem an, nämlich Schulentwicklung auch im Bereich der Schulen freier Träger deutlich gegenüber dem bisherigen Stand zu erleichtern, und dies wollen Sie mit Ihrem Votum im Bildungsausschuss und mit dem, was Sie für Ihre Entscheidung im Plenum angekündigt haben, auch weiterhin blockieren. Gerade diese Blockadestrategie gegen eine Weiterentwicklung der Schulen freier Träger ist besonders schäbig, weil sie in einem totalen Gegensatz zu dem steht, was Sie ansonsten für den Bereich der staatlichen Schulen als wünschenswert und geradezu als Normalfall propagieren.
Was nämlich bei den staatlichen Schulen auch von Ihrer Seite ausdrücklich gefordert wird, nämlich kombinierte Systeme zu erleichtern, organisatorische Zusammenschlüsse vorzunehmen, das Angebot neuer Fachrichtungen angepasst an die Entwicklung im Schulbereich zu ermöglichen, das verwehrt man durch die Regelung des Schulgesetzes den Schulen der freien Träger. Hier gilt der Satz, dass nur dann, wenn eine Schule so bleibt, wie sie Anno Tobak genehmigt worden ist, auch weiterhin Landeszuschüsse für die Schule gewährt werden. Wenn sie sich zum Beispiel in neue Fachrichtungen hineinentwickeln will, dann ist zunächst einmal drei Jahre lang - bisher waren es vier - keine Finanzierung für dieses Schulangebot gesichert. Das ist zum einen der entscheidende Kritikpunkt.
Vergleichbare Entwicklungssperren wären - das habe ich eben schon dargelegt - im staatlichen Schulwesen geradezu undenkbar. In diesem Bereich reden wir ja über Innovationen, neue Ansätze, die Berücksichtigung neuer Anforderungen, organisatorische Verbindungen und so weiter. Bei freien Trägern erhebt Rot-Grün die Erstarrung des bestehenden Schulangebots geradezu zum Prinzip.
Meine Damen und Herren, die Politik, die Sie betreiben, ist nicht nur unfair, sondern auch schäbig. Das ist eine schäbige Blockadepolitik gegen Schulen freier Träger. Das ist meines Erachtens eine typisch sozialdemokratische Ausprägung von Schulpolitik in Schleswig-Holstein,
wobei die Grünen das Ganze als Mehrheitsbeschafferle allen Lippenbekenntnissen zum Trotz auch hier voraussichtlich abnicken werden, so wie sie es im Bildungsausschuss getan haben. Das eine winzige
Feigenblatt, nämlich die Reduzierung der Wartefrist von vier auf drei Jahre, kann doch diese Peinlichkeit, die Sie da zu verantworten haben, wirklich nicht verdecken.
- Herr Kollege Höppner, Schleswig-Holstein ist und bleibt damit das Bundesland, das im Vergleich aller Bundesländer den niedrigsten Anteil von Schulen in freier Trägerschaft aufweist.
Es ist geradezu ein Witz, wenn die Regierungsseite behauptet, man begebe sich nun mit dem Trippelschritt hin zu drei Jahren Wartefrist auf das durchschnittliche Niveau aller Bundesländer. Denn dabei verschweigen Sie natürlich, dass in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Hessen oder auch in Hamburg, der Grundsatz gilt, dass nach der Wartefrist ein Kompensations- und Ausgleichsanspruch eintritt. Das heißt, dass im Nachhinein, wenn die Schule sozusagen ihre Funktionsfähigkeit in diesen Jahren der Wartefrist unter Beweis gestellt hat, ein finanzieller Ausgleich erfolgt, sodass eine Refinanzierung möglich ist. Das ist natürlich ein ganz entscheidender Unterschied und das ist etwas, was im Schulrecht in unserem Land überhaupt nicht vorgesehen ist. Insofern ist Ihre Behauptung, es würde jetzt das durchschnittliche Bundesniveau eingeführt, geradezu ein schlechter Witz.
Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion - das habe ich schon in der ersten Lesung dargelegt - bleibt dabei: Wir möchten eigentlich die Wartefrist ganz abschaffen. Wir haben das schon zweimal in den 90er-Jahren in Anträgen zum Schulgesetz auch beantragt, meinen aber, dass der Antrag der Union - wie gesagt - mit der Verkürzung der Wartefrist auf zwei Jahre und vor allen Dingen mit der Freistellung der Wartefrist bei Einrichtungen von neuen Fachrichtungen oder Ergänzungen und Umorganisationen im Bereich der freien Schulen, mit diesem ganz wichtigen Punkt, ein wichtiger Fortschritt erreicht wird. Deshalb stimmen wir auch hier in dieser zweiten Lesung - und ich denke, die Abstimmung wird auch noch einmal über den Ursprungsantrag der Union erfolgen - gern diesem Antrag der Union zu.
Wir sind weiterhin aufgerufen, mit einer veränderten politischen Mehrheit die Gestaltungsmöglichkeiten und die Arbeitsmöglichkeiten der Schulen freier Träger in diesem Lande entscheidend zu verbessern. Rot
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten sehr aufmerksam zuhören, wenn es um den freien Elternwillen und die Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort geht. Wenn wir uns zum Beispiel über die Gesamtschule Pansdorf unterhalten, möchte ich dann an dieser Stelle auch hören, was die CDU zum freien Elternwillen, zum Aufbruch zu neuen Ufern, zum Respekt zu den dokumentierten Ansätzen und dem einmal begonnenen Willen zur Gründung einer Schule sagt.
(Beifall des Abgeordneten Dr. Henning Höppner [SPD] - Zuruf der Abgeordneten Dr. Ulf von Hielmcrone [SPD] und Dr. Hei- ner Garg [FDP])
Insofern ist hier auch von unserer Seite Ehrlichkeit und Sachlichkeit gefordert. Ja, die Schulen in freier Trägerschaft brauchen Planungssicherheit. Daher ist es richtig, die Wartezeit für die Anerkennung um ein Jahr zu verkürzen. Damit reihen wir uns in das Verfahren ein, wie es auch in den anderen Bundesländern gehandhabt wird. Ja, wir Grüne haben deutlich mehr gewollt, denn wir müssen zugestehen, für die laufenden Schulgründungsanträge gelten noch die alten Bedingungen. Auch wir hätten uns gern gewünscht, dass Schleswig-Holstein nicht nur das tut, was andere Bundesländer machen, sondern mit einer zweijährigen Wartefrist darüber hinausgeht. Sie wissen, wir sind in einer Koalition, da können wir nicht immer „grün pur“ durchsetzen. Insofern haben wir nach langen Auseinandersetzungen diese Lösung gefunden, die wir Ihnen hiermit vorlegen.
Ich sage ganz deutlich - und das sage ich auch gegen den Beitrag von Herrn de Jager -, uns ist daran gelegen, dass freie Schulen insbesondere für die Integration behinderter Kinder, genauso wie das öffentliche Schulen zunehmend tun, Integrationsklassen gründen können und dass hier keine zusätzlichen Hürden aufgebaut werden. Ich sage das auch noch einmal
deutlich in Richtung unseres Koalitionspartners. Wir können es nicht riskieren, dass gerade in unserem Bundesland womöglich erfolgreich eine Diskriminierungsklage vor Gericht durchsteht, weil wir hier mit zweierlei Maß messen. Insofern hoffe ich, dass es hier zu einer Einigung kommt, auch wenn die CDU dieses Thema nicht so wichtig findet. Uns ist es wichtig.
Wir hätten gern die Anerkennungszeiten generell verkürzt und wir hätten auch gern die Änderungen an bestehenden Schulen von Wartefristen ausgenommen. Wir werden deswegen die weitere Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen. Es ist deutlich geworden, dass wir nach wie vor intensiver Gesprächspartner der freien Schulen sind. Und wir werden auch weiterhin prüfen, welche gesetzlichen Verbesserungen sich in der Zukunft als notwendig erweisen.
Wir bitten an dieser Stelle um Zustimmung zu dem vorgelegten Antrag, wohl wissend, dass er nicht alle Wünsche erfüllt. Aber wir haben immer beharrlich dafür gestritten, unsere Vorstellungen umzusetzen. Und wir sind froh, dass wir ein Stück weiter sind als bisher. Und wie Herr Hentschel heute Morgen schon in seiner Haushaltsrede sagte: Leute, die sich beharrlich für ihre Dinge einsetzen, kommen zum Erfolg.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich seiner Sprecherin, Frau Abgeordneter Anke Spoorendonk.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der SSW hat bereits in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion signalisiert, dass wir den Vorstoß des Kollegen Jager begrüßen.
Durch den Gesetzentwurf hat die CDU einen Stein ins Rollen gebracht, der einen Vorteil für neu zu gründende freie Schulen darstellt, da die Wartezeit für Landeszuschüsse bei den Sach- und Personalkosten verringert werden soll. Mit 3,5 % des Nachwuchses an freien Schulen liegt Schleswig-Holstein unter dem Bundesdurchschnitt, der derzeit bei 5,7 % liegt. Dass dies in der Wartezeit von bisher vier Jahren bis zum Einsetzen der staatlichen Zuschüsse begründet ist, ging schon aus der Debatte hervor. Wenn wir das ändern wollen und wenn wir die Gründung von freien
Schulen erleichtern wollen, müssen wir also die staatliche Bezuschussung für freie Schulen vorziehen.
Doch ich muss deutlich sagen, dass wir nicht für eine gänzliche Abschaffung der Wartefrist sind, wie es von mehreren Anzuhörenden in der schriftlichen Anhörung geäußert wurde. Wer heute eine freie Schule gründen möchte, muss auch eine finanzielle Planungssicherheit aufweisen, damit er den Bildungsauftrag längerfristig gewährleisten kann. Dies geschieht im Sinne der Schüler, der Eltern und auch im Sinne der Schule. Außerdem wird durch die Wartezeit die tatsächliche Nachfrage an neu gegründeten freien Schulen deutlich. Deshalb halte ich die Abschaffung der Wartezeit - wie ich schon sagte -, also die völlige Abschaffung, für falsch.
Der uns heute vorliegende geänderte Gesetzentwurf zum Schulgesetz stellt meines Erachtens einen guten Kompromiss zwischen der bestehenden Regelung und dem Entwurf der CDU dar. Die Koalitionsfraktionen haben sich nach dem Anhörungsverfahren auf eine Wartefrist von drei Jahren verständigt. Das ist die salomonische Mitte zwischen der bisherigen Wartezeit von vier Jahren und dem Vorschlag der CDU von zwei Jahren. Das entspricht im Übrigen auch dem Vorgehen der meisten anderen Bundesländer. Und ich denke, so ist die Diskussion im Bildungsausschuss auch gelaufen. Wir hatten durchaus eine sehr konstruktive Diskussion zu diesem Thema.
Mit diesem Vorschlag sollte die CDU eigentlich leben können, da sie mit ihrem Ursprungsantrag Bewegung in die Diskussion über die Wartezeit gebracht hat.
Das ist ein Erfolg - kein 100-prozentiger Erfolg, aber ein 50-prozentiger Erfolg ist ja auch ein Erfolg.
Mit dem Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommt man also dem Wunsch der CDU einen Schritt entgegen und verkürzt die notwendige zeitliche Hürde, bis die staatliche Förderung eintritt. Alle haben sich ein Stück bewegt. Damit können wir sagen, wir haben alle auch etwas erreicht.
Eine letzte Bemerkung: Ich finde es nicht sehr konstruktiv, wenn in diese Debatte hinein jetzt die Situation der Gesamtschule in Ostholstein hereingebracht wird. Es ist nicht sehr konstruktiv, wenn zum Beispiel von Frau Todsen-Reese gefragt wird: Ja, wie soll man das denn bezahlen? Das ist natürlich ein grundsätzliches Problem, wie Schule bezahlt werden soll. Aber ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir laut Schul