Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es bemerkenswert, dass es - wo auch immer - als unwürdig oder unmöglich bezeichnet wird, wenn Kinder möglicherweise auch für ihre alten Eltern eintreten. Eltern treten doch auch für ihre Kinder ein. Das deswegen einfach so abzukanzeln, finde ich in der Tat sehr merkwürdig.
Liebe Kollegin Hinrichsen, das gilt insbesondere dann, wenn man sonst immer über neue Formen der Familie nachdenkt. Damit kann doch nicht gemeint sein, dass sich Einzelpersonen immer mehr auseinander dividieren. Entweder steht man füreinander ein oder nicht. Man muss sich einfach einmal mit dem beschäftigen,
Zu Ihrem zweiten Kritikpunkt will ich Ihnen etwas ruhiger - mein Fraktionschef würde sagen: entspannter - entgegnen: Ich habe ja gar nichts dagegen, dass Sie das Beispiel der dänischen Sozialpolitik anbringen. Wenn wir in der Bundesrepublik an die Reform der sozialen Sicherungssysteme -
Wenn wir also über eine Reform der sozialen Sicherungssysteme nachdenken, dann sollten wir wissen, dass wir uns einen sozialpolitischen Flickenteppich schlicht und ergreifend nicht leisten können. Ein bisschen aus Dänemark, ein bisschen aus der Schweiz, ein bisschen aus Frankreich, und das Ganze über das bundesdeutsche Sozialsystem gestülpt - so funktionieren Sozialreformen nicht.
So schön wir das eine oder andere aus dem europäischen Nachbarland auch finden mögen, auf diese Art und Weise geht es nicht.
(Silke Hinrichsen [SSW]: Das habe ich auch nicht behauptet! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir wollen dänische Wahlergebnisse!)
Herr Kollege Garg, ist es nicht so, dass man jetzt etwas zurücknimmt, was man eigentlich im Gesetz hat stehen gehabt? Ist es nicht das Problem, dass man in Schleswig-Holstein ein Prinzip gehabt hat, das man jetzt zurücknimmt?
Ich habe die Frage verstanden. Frau Kollegin Spoorendonk, auch diese Landesregierung kann doch ab und zu unter Beweis stellen, dass sie einsichtig ist,
Mir geht es doch nur um Folgendes: Wenn wir das Richtige tun wollen, dann müssen wir das auch konsequent tun.
Liebe Kollegin Birk, ich wollte auch zu Ihnen noch etwas sagen. Natürlich haben Sie Recht: Man muss sich ernsthaft darüber unterhalten, dass die Pflegebedürftigen als Empfänger dieser Leistungen häufig gar nicht in der Lage sein werden, diese Leistungen auch tatsächlich selber entgegen zu nehmen. Das ist richtig, aber ich möchte Sie daran erinnern, dass auch die Leistungen der Pflegeversicherung zur Gänze individuelle Leistungen sind, die den Bedürftigen zustehen, die aber im Zweifel von Verwandten oder von entsprechend Beauftragten für den jeweils Pflegebedürftigen als individuelle, also als subjektive Leistungen in Anspruch genommen werden. Mit Ihrem Einwand haben Sie also Recht, aber das kann und darf uns nicht davon abhalten, dass wir, wenn wir Transparenz schaffen wollen, eben auch die anderen Leistungen als individuelle Leistungen ausgestalten.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Wir haben hier sehr unterschiedliche Einlassungen zum neuen Landespflegegesetz gehört, insbesondere zum Pflegewohngeld, was auch nicht erstaunlich ist, denn wir betreten damit in gewisser Form Neuland. Da es, wenn es so geregelt, wie es vorgesehen ist, eine Sonderbelastung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger, die in Pflegeheimen wohnen, bedeutet, habe ich, um eine Gleichmäßigkeit festzustellen, eine Kleine Anfrage gestellt, wie es sich in anderen Bundesländern verhält. Ich meine nämlich, auch das ist wichtig zu wissen, wie sich die neue Situation ab 1. Januar 2003 und jetzt durch die Pflegewohngeldregelung von Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Ländern verhält. Diese Frage scheint mir sehr wichtig nachzutragen. Im Ausschuss werden wir natürlich darüber sprechen wollen und müssen. Diese Frage möchte ich gern einbeziehen, damit wir noch etwas mehr Fleisch dabei haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Schlagabtausch zwischen dem SSW und der FDP möchte ich an dieser Stelle noch einmal Folgendes zur Klarstellung sagen.
Wenn ich hier die Diskussionswürdigkeit der FDPVariante des Gesetzes in den Raum gestellt habe, so habe ich in der Kürze natürlich nicht alle Details aufgegriffen. Eines möchte ich jedoch deutlich sagen: Es geht uns nicht darum, Kinder und Kindeskinder zu Beiträgen heranzuziehen.
Das scheint uns nicht der richtige Weg zu sein. Was wir aber interessant finden, ist die Tatsache, dass man das Pflegewohngeld mehr als etwas, was dem Subjekt des zu Pflegenden zusteht, rechtlich definiert, als es zu einer Leistung zu machen, die praktisch der Institution Heim zufällt. Das ist ein wichtiger Grundsatz, sich darüber klar zu werden, wer eigentlich einen Rechtsanspruch auf das Geld hat und wie das in der Art, wie es übermittelt wird, rechtlich gefasst wird. Denn es kann ja durchaus zu Streitigkeiten zum Beispiel über die Wohnqualität im Heim kommen. Dann geht es um die Frage, ob jemand ein Unterpfand hat, ähnlich einer Miete, die er verweigern kann, oder ob das etwas ist, was eigentlich nur pro forma auf die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner veranschlagt wird.
Es war mir wichtig, für unsere Fraktion deutlich zu machen, dass wir in der Frage der Heranziehung der Kinder und Kindeskinder mit dem SSW konform gehen und das ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde nicht versuchen, Dieter Thomas Heck zu schlagen, denn dann werde ich total undeutlich in meiner Aussprache.
Herr Dr. Garg, ich möchte auf Folgendes hinweisen, was ich vorhin gesagt habe, weil Sie das vielleicht nicht mitbekommen haben. Karl Otto Meyer hatte die Einführung der Regelung als Meilenstein angesehen. Ich sehe es wirklich als ersten Schritt an, dass dadurch das erste Mal überhaupt eine soziale Leistung in Deutschland unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird. Das entspricht eher dem skandinavischen Wohlfahrtsstaat.
Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte gern zur Klarstellung drei Dinge sagen.
Erstens. Sowohl die Versicherungsleistungen selbst wie auch das Pflegewohngeld sind rechtlich natürlich ein subjektiver Anspruch; die Auszahlungsmodalitäten sind das andere. Insofern ist es ein bisschen ein akademischer Streit anhand des FDP-Antrages.
Zweitens. Diese Regierung möchte nicht, dass Kinder einbezogen werden bei der Vermögensanrechnung, anders als die FDP. Da sind wir gern einmal inkonsequent, bei allem Verständnis dafür, dass das Familienbild, das dahinter steht, vielleicht nicht so schön ist. Es ist aber so und es ist für pflegebedürftige Menschen das Schlimmste, sich von ihren Kindern abhängig zu fühlen.