Protocol of the Session on November 14, 2001

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Höppner das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz aller vorsorglichen vorschulischen Maßnahmen der Frühförderung wird auch in Zukunft jedes zwanzigste einzuschulende Kind sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen. In den vergangenen zehn Jahren ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen nahezu konstant geblieben. Das gilt auch für die Schulen für Körperbehinderte und Hörgeschädigte. Unsere besondere Aufmerksamkeit verdient die Entwicklung der Schülerzahlen in den Schulen für geistig Behinderte, deren Anzahl sich seit 1991 um rund 50 % erhöht hat. Als Beispiel hierfür mag der benachbarte Kreis Plön dienen. Bis Ende der 80er- und Anfang der 90er-Jahren gab es einen relativ konstanten Anteil von 0,6 % eines Einschulungsjahrganges, der in die geistig Behindertenschule des Kreises aufgenommen wurde. Das hat sich in den folgenden Jahren dahin gehend entwickelt, dass bis zu 1,57 % eines Einschulungsjahrganges in diese Schule aufgenommen werden musste.

Der Bericht bringt auf den Seiten 17 und 18 Ursachen für diese Entwicklung. Sie liegen einerseits in den Fortschritten der prä- und postnatalen Medizin, zum anderen darin, dass Schleswig-Holstein ein Bundesland ist, in dem Heimträger aus anderen Bundesländern Heime und andere Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung eingerichtet haben. Das spricht für die Standortqualitäten unseres Landes, stellt aber die Träger der Sonderschulen für geistig Behinderte, die Kreise, zunehmend vor Kapazitätsprobleme.

Der Bereich der Sonderschulen für geistig Behinderte verdient unser besonderes Augenmerk auch deshalb, weil aufgrund der erkennbaren Entwicklung stärker über Maßnahmen nachgedacht werden muss, die diesen Menschen für die Zeit nach dem Schulleben eine angemessene Lebens- und Beschäftigungsperspektive sichern können. Was für die G-Schulen an Kapazitätsproblemen zu bewältigen sein wird, wird auch für die Behinderteneinrichtungen der unterschiedlichen Träger zukünftig verstärkt aktuell werden.

Zu den bemerkenswerten Statistiken zählt die zahlenmäßig positive Entwicklung der Integrationsmaßnahmen, die sich seit dem Schuljahr 1992/93 von 2.042 Maßnahmen auf über 4.585 Maßnahmen im Schuljahr 2000/01 mehr als verdoppelt haben. Die schulische Integration von behinderten und förderbedürftigen Kindern ist zentraler Bestandteil des Fragenkataloges der CDU, Frau Eisenberg. Immerhin zehn von 20 Fragen betreffen diesen Bereich. Wenn ich an unsere Diskussion über die Sprachheilpädagogik in der letzten Ausschusssitzung denke und heute Ihre Ausführungen höre, muss ich feststellen, dass die CDU leider immer noch Berührungsängste gegenüber diesen vom Gedanken der Integration getragenen Strukturen hat, trotz aller Erfolge, die nachgewiesen werden können.

(Zuruf von der CDU: Quatsch!)

Ich bin daher - wie meine Fraktion - dankbar, dass die Aspekte der Integration in den Antworten des Berichtes der Landesregierung so ausführlich dargelegt werden.

(Beifall bei der SPD)

Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss nach unserer Auffassung das vorrangige Ziel der Sonderpädagogik sein.

(Beifall des Abgeordneten Helmut Jacobs [SPD])

Der prozentuale Anteil der integrativen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in Schleswig-Holstein mit 23,5 % im Bundesvergleich sehr hoch, ähnlich wie in den Stadtstaaten Berlin und Bremen. Ich finde es erstaunlich, dass das Bundesland Baden-Württemberg mit ebenfalls 23 % integrativ beschulten Förderkindern einen ähnlich hohen Anteil wie SchleswigHolstein hat. Das ist bemerkenswert, weil uns die Opposition doch immer das bildungspolitische Vorbildland Baden-Württemberg vorhält.

(Jost de Jager [CDU]: Die statten die Maß- nahmen aber auch aus!)

Die Erfolge und die Sinnhaftigkeit der integrativen Maßnahmen zeigen sich in den ausgesprochen geringen Anteilen der Zuführung oder Zurückführung von integrativ beschulten Kindern in das gegliederte Sonderschulwesen. Es werden weniger als 5 % der integrativ beschulten Schülerinnen und Schüler in eine Sonderschule überwiesen oder zurücküberwiesen.

(Dr. Henning Höppner)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schleswig-Holstein hat das richtige Konzept in der Sonderpädagogik.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Wir verfügen über ein engmaschiges Netz der sonderpädagogischen Förderung, nämlich über die Sonderschule, die Förderzentren und die Kooperation der Sonderschulen mit anderen Schularten im Zusammenhang integrativer Maßnahmen. Ich möchte hiermit deutlich machen, dass es in der sonderpädagogischen Förderung nicht zwei unterschiedliche Konzepte gibt, einerseits die Sonder- und Förderschulen und andererseits die integrativen Maßnahmen, sondern es gibt in Schleswig-Holstein nur ein sonderpädagogisches Konzept, nämlich die Vernetzung von Schulen und Förderzentren einschließlich der integrativen Maßnahmen.

Integrative Maßnahmen beschreiben nicht nur eine pädagogische Dimension. Sie sichern auch das Recht behinderter und förderungsbedürftiger junger Menschen auf Teilhabe an dem, was wir normales Schulleben nennen, wenn es für diese Menschen sinnvoll und machbar ist.

Ich habe im Rahmen der Diskussion über den Bericht der Landesregierung zur Sprachheilpädagogik an dieser Stelle festgehalten, dass uns die Landesregierung seinerzeit einen ausgesprochen qualitätsvollen Bericht gegeben hat, den wir in der vergangenen Woche im Bildungsausschuss in aller Ausführlichkeit erörtert haben.

Ich möchte - verbunden mit einem Dank an die Ministerin - ein gleich lautendes Qualitätsurteil für den vorgelegten Bericht über die Sonderschulen und den Förderunterricht abgeben. Man kann feststellen, dass die Verfasserinnen und Verfasser viel Herzblut und fachliche Kompetenz in diesen Bericht gesteckt haben. Vielen Dank dafür.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Klug das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im breiten Spektrum der Schulpolitik hat der Teilbereich der Sonderpädagogik es oft nicht leicht, genügend Gehör zu finden. Deshalb ist es gut, dass wir heute nach längerer Zeit wieder einmal die Gelegenheit haben, umfassend - nicht nur in einem engeren Teilgebiet - über die sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern zu diskutieren, und zwar in allen ihren vielfältigen Formen.

Ich möchte mit einem kurzen Blick zurück in das letzte Jahrzehnt beginnen. Zu Beginn der 90er-Jahre, zum Beispiel auf Lehrerverbandstagen, wurde über die Alternative Sonderschule und Integration oft noch im Sinne eines Entweder-oder diskutiert. Die zu Beginn der 90er-Jahre in schulpolitischen Diskussionen verschiedentlich zu hörende Auffassung, Integration könnte Sonderschulen eines Tages weitgehend überflüssig machen, ist inzwischen von einer viel realistischeren Sicht abgelöst worden.

Heute werden in Sonderschulen in SchleswigHolstein rund 12.000 Schüler unterrichtet, mehr als vor einem Jahrzehnt. Gleichzeitig erhalten rund 4.600 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Unterricht in Integrationsmaßnahmen. Auch das sind wesentlich mehr als vor zehn Jahren. Rechnet man beide Bereiche zusammen, zeigt sich insgesamt ein beträchtlicher Zuwachs an Schülern, die verschiedene Formen sonderpädagogischer Förderung erhalten. Besonders massiv ist der Anstieg der Schülerzahlen bei den Sonderschulen für geistig Behinderte - ein Zuwachs von rund 50 % im Verlauf des letzten Jahrzehnts, von knapp 1.600 auf jetzt knapp 2.400.

Ich finde es sehr erfreulich, dass sich in der Frage Sonderschule oder Integration in den letzten Jahren ein gewisses Maß an Entideologisierung durchgesetzt hat. Ich finde, wir sollten im Landtag weiter dazu beitragen, dass sich diese gute Entwicklung so fortsetzt.

(Beifall bei FDP und CDU, vereinzelt bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Karl- Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Anke Spoorendonk [SSW])

Das liegt ganz und gar im Interesse einer bestmöglichen Förderung der betroffenen Schüler.

Unter Eltern und Lehrern gibt es in der Frage Integration oder Sonderschule im Übrigen - das wissen wir alle - sehr unterschiedliche Ansichten und sehr unterschiedliche Erfahrungen. Auch deshalb ist es richtig, wenn die Landesregierung in der vorliegenden Anwort auf die Große Anfrage feststellt, dass die Entscheidung darüber, ob der Besuch einer Sonderschule oder die Integration in eine Regelschule erfolgen soll, im Einzelfall getroffen werden soll, abhängig von dem Willen der Eltern, den Aussagen des sonderpädagogischen Gutachtens und den Vorgaben des Schulgesetzes. Eine solche pragmatische, auf den Einzelfall abgestellte Herangehensweise ist sehr vernünftig.

(Vereinzelter Beifall bei FDP und SPD)

Ich möchte hinzufügen: Die Vorgabe, dass in beiden Fällen ein gleiches Maß an sonderpädagogischen Förderstunden vorzusehen ist, halten wir ebenfalls für richtig. Von diesen Punkten ausgehend, besteht zwi

(Dr. Ekkehard Klug)

schen der Grundposition der FDP und den Vorstellungen der Landesregierung Übereinstimmung.

Die von der Landesregierung vorgelegten Zahlen machen allerdings auch ein weiteres Mal deutlich, dass Schleswig-Holstein bei der Ausstattung seiner sonderpädagogischen Fördereinrichtungen Nachholbedarf hat. Im Bereich der Förderschulen erhalten schleswigholsteinische Sonderschüler pro Woche zum Beispiel rund fünfeinhalb Wochenstunden weniger Unterricht, als das im Bundesdurchschnitt der Fall ist - und das bei einer nahezu dem Bundesdurchschnitt entsprechenden Anzahl der Schüler je Klasse.

Enormen Nachholbedarf gibt es auch bei der Ganztagsbetreuung für Schüler und Schulen für geistig Behinderte und Körperbehinderte. Über dieses Thema haben wir vor der Sommerpause bereits aufgrund eines Antrages der FDP eine gesonderte Beratung hier im Landtag gehabt. Wir werden im Rahmen der anstehenden Diskussion über das Konzept der Landesregierung zum Thema Ganztagsschulen sicher in nächster Zeit noch einmal darauf zurückkommen. Für die FDPFraktion ist und bleibt es ein wichtiges Ziel, gerade in diesem Bereich - bei den Sonderschulen für geistig Behinderte und Körperbehinderte - Verbesserungen im Bereich der Ganztagsbetreuung zu erreichen.

(Beifall bei der FDP und der Abgeordneten Dr. Henning Höppner [SPD] und Jürgen We- ber [SPD])

Wir werden im Bildungsausschuss mit Sicherheit über die Antwort auf die Große Anfrage eine umfassende Detailberatung führen. Ich meine, wir sollten hier auch Punkte einbeziehen, die in den Fragen der Großen Anfrage nicht enthalten sind, aber zum Gesamtkomplex gehören. Das ist zum einen das Stichwort der Sonderschullehrerausbildung, nämlich die Frage, wie die Strukturen dort sind und wie diese sich entwickeln sollen, damit wir in diesem Bereich auch genügend Lehrernachwuchs haben.

Zum anderen nenne ich den zurzeit in der Anhörung bei den Verbänden befindlichen Entwurf für eine neue Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung. Die ist sehr viel dünner und kürzer als die aus dem Jahre 1992 stammende Ordnung für Sonderpädagogik. Ich denke, wir werden uns sehr genau ansehen müssen, ob die Steigerung an Übersichtlichkeit, die damit erreicht wird, nicht möglicherweise durch einen Verlust an einforderbaren Ansprüchen auf sonderpädagogische Förderung erkauft wird.

In der vergangenen Woche wurde im Bildungsausschuss darauf hingewiesen, dass die Sprachheilgrundschulen in diesem neuen Entwurf überhaupt nicht auftauchen. Das Ministerium hat durch die zuständige

Referentin mitgeteilt, dass dies nachgebessert werden soll. Dies ist nach Auffassung der FDP - gerade für die in diesem Bereich betroffenen sprachbehinderten Kinder - dringend erforderlich. Über alles Weitere werden wir im Ausschuss diskutieren.

(Beifall bei FDP und CDU)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Birk das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einem Zitat beginnen, das auf der letzten Seite des Berichts zu finden ist. Es stammt aus der staatlichen Schule für Sehgeschädigte.

„Es gibt keine Schülerinnen und Schüler, die nicht integrationsfähig sind. Es gibt bisweilen Rahmenbedingungen, die sich nicht in der zur Verfügung stehenden Zeit mit den jeweils bereitgestellten Ressourcen so gestalten lassen, dass sie den Bedürfnissen einer Schülerin oder eines Schülers mit besonderen Lernvoraussetzungen genügen.“

Ich bin für dieses Zitat sehr dankbar. Ich denke, es trägt der augenblicklichen Diskussion, die von Eutideologisierung geprägt ist, Rechnung. Es geht nicht um eine Eigenschaft der Schülerin oder des Schülers, es geht um die Rahmenbedingungen, die wir zu setzen haben, und um die Ressourcen, die wir dazu zur Verfügung stellen.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich bin der FDP sehr dankbar, dass sie dies - zusammen mit der Mehrheit dieses Hauses - ähnlich sieht.

(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir haben einen sehr ausführlichen und mit vielen Zahlen gespickten Bericht vorliegen. Das reicht der CDU nicht. Ich möchte Frau Eisenberg fragen: Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Soll in der Sommerferienzeit eine große Anfrage an alle Eltern erfolgen, die innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden soll? Dies mit den Ressourcen, die uns angesichts einer Verwaltung mit knappen Haushalten zur Verfügung stehen? Ich glaube, das wäre nicht der richtige Weg, mit einem solchen Anliegen umzugehen. Wenn es gewünscht wird, werden wir im Ausschuss darüber beraten und fragen, auf welche Möglichkeiten wir uns stützen können, um in gewissen Abständen eine Rückmeldung aus der Elternschaft zu erhalten. Es ist natürlich richtig: Wenn es tatsächlich große Diffe

(Angelika Birk)

renzen zwischen Elternwunsch und Möglichkeiten gibt, dann müssen wir dem nachgehen. Bevor wir solche Anhaltspunkte aber nicht haben, einfach zu sagen, man macht eine riesige Bevölkerungsumfrage, halten wir für nicht angemessen.