Wir wollen und wir werden dieses Niveau, das wir in Schleswig-Holstein haben, nach Kräften erhalten und natürlich optimieren - nichts ist so gut, als dass es nicht noch ausgebaut werden könnte -, auch durch intensive Beschulung und Betreuung der Lehrerinnen und Lehrer, deren Leistungen wir mit großem Respekt beobachten.
Ich danke der Frau Ministerin für den Bericht, eröffne die Aussprache und erteile der Frau Abgeordneten Eisenberg das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Erdsiek-Rave, Ironie verbietet sich bei diesem Thema eigentlich von allein.
Das, was Sie möglicherweise als Polemik bezeichnet haben, sind für mich Tatsachen. Ich denke, auf diesem Boden können wir weiter diskutieren. Ich fange einmal an, den Bericht zu beurteilen.
Zunächst einmal herzlichen Dank an die Verfasserin der Antworten, Frau Martens, für die mühevolle Arbeit und das Zusammenschreiben der bereits vorhandenen statistischen Daten.
Innerhalb der kurzen Zeit, die mir zum Durcharbeiten des komplexen Themas zur Verfügung stand, sind allerdings einige Anmerkungen zu machen. Zunächst einmal verdient all das Erwähnung, was nicht beantwortet wurde, was aber zur Beurteilung des Erfolges oder Misserfolgs des sonderpädagogischen Konzepts der Landesregierung notwendig gewesen wäre.
Erstens. Eine Elternbefragung hat nicht stattgefunden. Also ist insgesamt nicht festzustellen, ob Eltern eher die integrative Beschulung ihrer Kinder oder eher eine Förderung in einer Sonderschule wünschen und welche Erwartungen sie mit der integrativen Beschulung verbinden und ob sie mit der Art der integrativen Be
schulung, wie sie hier in Schleswig-Holstein betrieben wird, zufrieden sind. Eine Elternbefragung hat nicht stattgefunden.
Zweitens. Eine Befragung der Regelschulen, auch der beruflichen Schulen hat ebenfalls nicht stattgefunden.
Drittens. Auch nicht festzustellen ist der Erfolg oder Misserfolg der integrativen Maßnahmen, da es landesweit keine Erhebungen darüber gibt, Frau ErdsiekRave, wie viele Schülerinnen und Schüler aus Integrationsmaßnahmen in Sonderschulen übergeleitet werden oder an Regelschulen verbleiben.
Viertens. Die Erhebungen und Angaben zur Unterrichtssituation und Unterrichtsorganisation sind höchst lückenhaft. Der Unterrichtsausfall wird nur alle drei Jahre in einzelnen Kreisen erhoben und die Erhebung erstreckt sich nur auf den Sonderschultyp „Förderschule“. Wir kennen die Praxis und wissen, dass sich Unterrichtsausfall nie ganz vermeiden lässt. Umso wichtiger allerdings wären Kenntnisse über das Stundenfehl.
Ein Stundenfehl aber wird auch nicht erhoben. Über die Entwicklung der Lehrerplanstellen kann angeblich keine Aussage gemacht werden.
Eine Darstellung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden im Vergleich zu anderen Bundesländern erscheint der Landesregierung „wenig sinnvoll“. Ich frage: Warum wohl?
Sechstens. Eine Aufschlüsselung der den unterschiedlichen integrativen Maßnahmen zugeteilten Lehrerwochenstunden gibt es ebenfalls nicht.
Bei dieser - wie ich meine - lückenhaften Beantwortung muss die Aussagefähigkeit des gesamten Berichtes in Zweifel gezogen werden.
Wenn diese Landesregierung - da spreche ich Sie speziell an, Frau Erdsiek-Rave - Qualitätssicherung und Evaluation auf der Grundlage von Ausgangsdaten allen Schulen und Hochschulen dieses Landes als Aufgabe zuweist, erwarte ich, dass sich die Landesregierung auch selbst daran hält. Es waren immerhin drei Monate Zeit, um entsprechende Erhebungen anzustellen. Außerdem hätte ich erwartet, dass eine Regierung, die sich seit 13 Jahren vor allen Dingen auch der Son
derpädagogik verpflichtet fühlt, die Ergebnisse ihrer Arbeit selbst frühzeitig dokumentieren und auf den Prüfstand stellen will. Das ist nicht geschehen.
Gehen wir jetzt einmal von den im Bericht angegebenen Zahlen aus. Trotz steigender Schülerzahlen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist die Anzahl der Sonderschulen seit 1991 um 22,8 % zurückgegangen, was entweder durch eine höhere Anzahl Schüler pro Klasse oder durch zunehmende Integrationsmaßnahmen aufgefangen wird.
- Das ist auch richtig. - Im Vergleich zum Schuljahr 1992/93 steigt folgerichtig die Anzahl der in den Regelschulen unterrichteten Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf prozentual um annähernd das Doppelte, im Durchschnitt jetzt im Jahr 2001 auf 27,4 %, im Bereich der emotionalen Entwicklung auf 37 %, im Bereich der Sprachheilpädagogik auf 40 %.
Ich komme zunächst zu den Förderschulen, ehemals ich sage das für die, die das nicht wissen - Sonderschule für Lernbehinderte, in denen rund 8.000 Schülerinnen und Schüler Unterricht erhalten. Nur für diesen Sonderschultyp liegen auch verlässliche Zahlen vor.
Die Anzahl der laut Stundentafel zu erteilenden Unterrichtsstunden je Klasse, deren Kinder zu über 50 % auch noch jahrgangsübergreifend unterrichtet werden, liegt in Schleswig-Holstein mit 26,6 Stunden weit unter dem Bundesdurchschnitt, nämlich 5,4 Stunden weniger in der Woche, was meiner Auffassung nach nicht durch 0,6 Schüler weniger pro Klasse aufzufangen ist, auch wenn das Bildungsministerium uns das immer weismachen will. Im Vergleich dazu - Sie haben Bayern genannt, ich nenne Bayern auch noch einmal -: Bayern gibt pro Woche acht Stunden mehr bei drei Schülern mehr pro Klasse.
Frau Abgeordnete, das Lichtgeflacker soll Sie nicht beunruhigen, sondern nur darauf hinweisen, dass Sie von Ihrer Redezeit her im roten Bereich sind.
Aber wenn Sie auf Ihre Liste gucken, stellen Sie fest: Da steht „fünf plus“, Herr Arens! Gucken Sie mal hin!
Der Unterrichtsausfall für Förderschulen betrug 5,5 %, bei den Regelschulen 3 %. Der Bericht der Landesregierung zur Unterrichtsversorgung in Schleswig-Holstein belegt, dass tatsächlich nur durchschnittlich 22 Unterrichtsstunden erteilt werden. Zieht man dann den Unterrichtsausfall von den tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden ab, landen wir bei ungefähr 20,7 Stunden. Das sind circa zehn Stunden weniger pro Woche als im Bundesdurchschnitt. Im Bereich der Förderschulen von einer auch nur annähernd ausreichenden Unterrichtsversorgung zu sprechen, grenzt schon an Zynismus.
Integrative Maßnahmen sind die Maßnahmen, in denen die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet werden, wenn die personellen und sächlichen Voraussetzungen stimmen.
Über die sächlichen Voraussetzungen wird im Bericht im Grunde nichts gesagt. Über die personellen Voraussetzungen finden wir allerdings einiges. Dann stellt sich sehr schnell heraus - Herr Präsident, ich muss dann ja wohl zum Schluss kommen -,
- dass uns nicht nur im Verhältnis zu anderen Ländern, sondern hier in Schleswig-Holstein ungefähr ein Anteil von 47 Lehrerplanstellen nur allein für die integrativen Fördermaßnahmen fehlt. Ich frage Sie ernsthaft, Frau Erdsiek-Rave, ob Ihre Politik der sonderpädagogischen Förderung bei aller Anerkennung der Arbeit der Son