Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte doch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Herr Weber, bei den von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen mahnen wir doch zur Vorsicht. Sie haben dankenswerterweise selber darauf hingewiesen, dass wir einerseits zwischen den Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterscheiden müssen, die dem ordentlichen Stellenplan von Hochschulen unterliegen und damit aus den Zuweisungen aus Forschung und Lehre finanziert werden, und andererseits den in Rede stehenden Stellen, die überwiegend aus Drittmitteln finanziert werden.
Das sind Drittmittel, die etwa durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder andere öffentliche wie private Drittmittelgeber gegeben werden. In diesem Fall handelt es sich aus der Natur der Projekte heraus um zeitlich begrenzte Projekte, die ihrerseits im Regelfall nur befristet bezuschusst werden. Diese Stellen sind laut Hochschulrahmengesetz auf maximal fünf Jahre begrenzt. Das hat für die betroffenen Wissenschaftler den Effekt, dass ihnen eine mittel- bis langfristige Perspektive nicht gegeben wird. Insofern folgt der Antrag einem logischen Ansatz, indem er sagt, hier solle eine Perspektive geschaffen werden. Das ist jedoch zu einem guten Stück ein gewerkschaftlicher Ansatz, eine gewerkschaftliche Sichtweise, weil es die Interessen derjenigen vertritt, die bereits solche Stellen haben, und nicht so sehr derjenigen, die in solche Stellen hineinkommen wollen.
Denn anders als die Begründung des SPD-Antrages angibt, hat die Fünf-Jahres-Regel eben nicht nur einen formalen Grund, sondern diese Regel verfolgt den Zweck, die personelle Erneuerungsfähigkeit der Wissenschaft und Forschung zu gewährleisten und weitere wissenschaftliche Qualifikationen zu ermöglichen. Die Fünf-Jahres-Regel ist deshalb nicht auf Dauerhaftigkeit angelegt, weil sie das Gegenteil erreichen will, nämlich eine Versteinerung drittmittelfinanzierter Stellenpläne zu verhindern.
Dieser Aspekt ist uns wichtig. Deshalb haben wir große Bedenken, was den Antrag der SPD anbelangt, nicht, weil wir denjenigen, die auf den befristeten Stellen sitzen, soziale Härten zumuten wollen, sondern weil wir weiter gewährleistet haben wollen, dass jun
Aus dem Grunde sollten wir über die wissenschaftliche Notwendigkeit einer Verlängerung oder Entfristung im Ausschuss noch einmal intensiv beraten. Denn uns vorliegende Informationen und Stellungnahmen sowohl der Drittmittelempfänger als auch der Drittmittelgeber besagen, dass aus wissenschaftlicher Sicht eine Verlängerung dieser Stellen über fünf Jahre hinaus eigentlich nicht erforderlich ist. Insofern plädieren wir als CDU-Fraktion dafür, dass wir heute nicht in der Sache abstimmen, sondern den Antrag an den Ausschuss überweisen und dort die wissenschaftliche Notwendigkeit einer Verlängerung gründlich eruieren. Ich kann sie im Moment nicht erkennen.
Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass die Bundesregierung selbst in einer Antwort auf eine Anfrage unserer ehemaligen Kollegin Frau Volquartz im Bundestag davor gewarnt hat, dass wissenschaftliche Projektkarrieren mit erhöhter beruflicher und sozialer Unsicherheit geschaffen werden. Das würde bedeuten, dass sozusagen Parallelstellenpläne entstehen, die zu einer Dauerhaftigkeit und Versteinerung führen, wie sie im Moment schon die anderen Stellenpläne aufweisen. Das sollten wir nicht machen.
In diesem Zusammenhang warne ich vor einem Modell, das Herr Catenhusen bei der Gelegenheit im Bundestag vorgestellt hat, wonach die Bundesregierung offenbar darüber nachdenkt, dass man künftig Verträge für überwiegend drittmittelfinanzierte wissenschaftliche Stellen auf sechs Jahre vergibt und die noch einmal um sechs Jahre verlängert werden können. Das bedeutet, dass solche drittmittelfinanzierten wissenschaftlichen Mitarbeiter etwa ein Dutzend Jahre auf befristeten Stellen sitzen. Wir glauben, dass das in der Tat einen Parallelstellenkegel nach sich ziehen würde, den wir nicht wollen.
Aus dem Grunde sollten wir noch einmal vertiefen und sorgfältig im Ausschuss beraten, ob es eine wissenschaftliche Notwendigkeit dafür gibt und ob der Effekt einer Änderung der Laufzeit der befristeten Stellen nicht in erster Linie nachteilig sein könnte und weniger vorteilhaft, als es uns eben vorgestellt wurde.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD-Fraktion zielt auf die Abschaffung der bisherigen Fünf-Jahres-Regel für drittmittelfinanzierte wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Diese Forderung ist sinnvoll, sie ist überfällig und es ist ein dringliches Anliegen.
(Beifall bei der F.D.P. sowie der Abgeordne- ten Jürgen Weber [SPD] und Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die Fünf-Jahres-Regel sollte so rasch wie möglich abgeschafft werden. Das liegt sowohl im Interesse der deutschen Forschung als auch im Interesse der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, denen die absurde Überregulierung des Hochschuldienstrechts in diesem Bereich bis heute vielfach Berufs- und Lebensperspektiven zerstört.
Forschung wird heute in weiten Bereichen durch Drittmittel finanziert. Die im Rahmen solcher Forschungsprojekte arbeitenden Wissenschaftler haben die Förderanträge häufig selber konzipiert, auf deren Grundlage - falls denn der Antrag erfolgreich beschieden wird - später ihre Beschäftigung erfolgt. Wenn das Projekt eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren hat oder wenn sich mehrere Projekte mit einer längeren Laufzeit als fünf Jahren aneinander anreihen, dann erzwingt die derzeitige Gesetzeslage ein Ende des Arbeitsverhältnisses, selbst dann, wenn die betroffenen Wissenschaftler ihre eigenen Personalkosten selber für eine längere Beschäftigungsdauer eingeworben haben. Das ist wirklich eine absurde Situation.
Diesen Sachverhalt kann man nur als total irrsinnig bezeichnen. Die Fünf-Jahres-Regel demotiviert erfolgreiche Wissenschaftlicher, sie behindert deren berufliche Karriere und - auch das ist entscheidend sie benachteiligt deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Wettbewerb beispielsweise um Forschungsgelder der Europäischen Union. Denn Hochschulen und Forschungseinrichtungen anderer EU-Mitgliedsländer werden nicht durch solche unsinnigen Gesetzesbestimmungen daran gehindert, erfolgreich Forschungsmittel der EU einzuwerben. Dort gibt es ein sehr viel flexibleres Dienstrecht, wie wir es auch bei uns brauchen.
Ich könnte mir durchaus auch eine Lösung vorstellen, bei der man sagt: Wir schließen unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ab, aber dann mit der Maßgabe, dass dann, wenn die Drittmittel zur Finanzierung dieser Stellen wegfallen, natürlich auch ein Kündigungsgrund vorliegt und für die Arbeitgeber, für die Institute und Hochschulen, nicht das Risiko besteht, mögli
cherweise aus eigenen Mitteln eine Dauerbeschäftigung gewähren zu müssen. Wenn das rechtlich möglich wäre, wäre auch das ein gangbarer Weg. Aber weil es da offenbar gewisse Risiken gibt, ist der Weg, sozusagen in Form von Kettenverträgen mehrere aufeinander folgende befristete Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen, ein gangbarer Lösungsansatz.
Ich möchte bloß hoffen, dass es am Ende nicht darauf hinausläuft, dass man aus fünf Jahren sechs oder sieben Jahre macht; das wäre wirklich nur ein minimaler Schritt nach vorn. Man sollte es wirklich sehr offen gestalten und sagen: Wir behindern für diese Wissenschaftler nicht ein Aufeinanderfolgen mehrerer Zeitverträge. Das muss in Zukunft möglich sein, sonst kann den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, aber auch den deutschen Forschungsinstituten und Hochschulen in diesem Bereich keine sinnvolle Perspektive geboten werden.
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Angelika Birk.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, dass ich die Initiative unseres Koalitionspartners unterstütze. Wir haben hier eine eigentlich schon längst überfällige Situation. Die Absicht des Bundes, die Hochschullaufbahnen generell neu zu ordnen, bietet eine gute Gelegenheit, dieses Thema im Sinne der Betroffenen endlich voranzubringen, die ja nicht nur auf die Drittmittel als Geschenk warten, sondern erheblichen Anteil an der Forschung haben und auch die Drittmittel einwerben, indem sie nämlich Forschungsthemen zeitnah und aktuell entwickeln, ihre Professoren, ihre Vorgesetzten für diese Forschungsthemen begeistern, häufig mit ihnen zusammen das gesamte Tableau ausarbeiten und natürlich auch bei den Verhandlungen über die Drittmittel einen erheblichen Arbeitsanteil haben.
Man kann sich natürlich darüber streiten, ob das insgesamt eine gute Arbeitsteilung zwischen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern und denjenigen ist, die auf festen Beamtenstellen die Drittmittel verwalten. Da gibt es manche Blüten, die uns immer wieder daran gemahnen, dass wir die Hochschullaufbahnen insgesamt neu ordnen müssen. Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal an die überfällige Debatte zur Juniorprofessur.
Weil aber die Lage nun einmal so ist, wie sie ist, und wir nicht warten können, bis sich irgendwann einmal eine ideale Nachwuchshochlandschaft herausbildet, ist es an der Zeit, dass wir in dieser Frage gemeinsam - es ist erfreulich, dass wir zumindest einen großen Teil dieses Hauses von unserer Initiative überzeugt haben dafür streiten, dass zum einen Anschlussverträge möglich werden und zum anderen darüber nachgedacht wird, ob die Fünf-Jahres-Frist zwingend sein muss.
Es gäbe durchaus Gründe, die Fünf-Jahres-Grenze für befristete Arbeitsverträge noch zu verkürzen. Das mag bei manchen Forschungsaufträgen sinnvoll sein, aber in den meisten Fällen ist die Frist zu kurz und es müssen dann vor allem Anschlussverträge möglich sein, ohne dass dann gleich für die Hochschule der Druck entsteht, die Menschen dauerhaft zu beschäftigen. Das führt ja zu der absurden Konsequenz, dass häufig Betroffene nach fünf Jahren aus einem Projekt ausscheiden, sich oftmals ein Jahr lang arbeitslos melden, aber durchaus für dasselbe Forschungsprojekt in dieser Zeit tätig sind und danach erneut auf derselben Stelle ihre Arbeit fortsetzen.
Das ist unsinnig, wenn - wie gesagt - in dieser so genannten Arbeitslosenzeit diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alles andere als untätig sind, sondern sehr heftig dafür sorgen, dass Forschungsprojekte zu Ende geführt werden können und neue Forschungsmittel von Dritten eingeworben werden. Dieser unbefriedigende Zustand erhöht auch nicht die Motivation, Mittel einzuwerben. Ich meine, eine gewisse resignative Haltung entsteht, wenn man nicht weiß, ob es weitergeht, und dann ist auch der Anreiz, sich anders zu orientieren, gegeben.
Auf der anderen Seite ist es eine Gratwanderung. Wir können auch nicht jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern die Illusion geben, ihre Drittmittelforschung währe ewig. Es ist richtig, dass wir andere Einsatzbereiche für qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Wirtschaft, aber auch in sozialen Verbänden, in großen Organisationen, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen, schaffen müssen und dass die Zusammenarbeit zwischen Universität und diesen außeruniversitären Organisationen größer werden muss.
Es gibt aber wiederum - das ist so, das kann man auch nicht ändern - bestimmte Forschungsbereiche, die in der Bundesrepublik sowieso nur einmal vorhanden sind. Gerade für diese Forschungsbereiche ist die bisherige Regelung besonders unbefriedigend und es ist klar, dass auch diese Leute, die dort arbeiten, dann, wenn sie ein bestimmtes Projekt abgeschlossen haben,
vor der Frage stehen, ob sie es entweder auf Dauer schaffen, sich in diesem Forschungsbereich mit einer festen Stelle zu etablieren, oder ob sie sich ein anderes Berufsfeld suchen.
Damit aber diese Lebensentscheidung für diese jungen Leute in einem vernünftigen, geordneten Verfahren erfolgen kann, ist diese Neuregelung so, wie sie der Abgeordnete Weber hier in seinem Antrag expliziert hat, nötig. Ich hoffe, dass wir gemeinsam auf unseren verschiedenen Wegen auf der Bundesebene Erfolg haben werden, und erhoffe mir insbesondere auch die Unterstützung durch das Bildungsministerium in dieser Frage.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erhält jetzt die Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es ganz kurz machen. Wir begrüßen diesen Antrag und finden auch, dass er überfällig ist. Das ist uns aus einer ganzen Reihe von Gesprächen klar geworden. Klar ist uns aber auch geworden, dass dieser Antrag keine eigentliche „Nachwuchspolitik“ ersetzen kann. Aber das ist damit ja auch nicht angedacht worden.
Tatsache ist - wie es schon meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben -, dass wir an den Hochschulen eine Parallelstruktur haben. Es werden Drittmittel für Forschungsprojekte eingeworben und wir haben Forscherinnen und Forscher, die sich ausschließlich damit befassen und die sich dann aus dem normalen Hochschulbetrieb praktisch ausgeklinkt haben. Gerade in ihrem Sinne ist es wichtig, dass wir eine Regelung herbeiführen.
Ich finde auch, dass wir heute in der Sache abstimmen sollten, weil die Zeit drängt. Das hindert uns aber nicht daran, uns weiter mit diesem Problem zu beschäftigen; denn das sollten wir in jedem Fall auch im Bildungsausschuss tun, weil der Kollege Jost de Jager natürlich auch einen Aspekt angesprochen hat, den es ernst zu nehmen gilt. Aber für die Sache selbst, gerade für diese Drittmittelforschung ist dieser Antrag angebracht.
Ich begrüße jetzt auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler des Theodor-Mommsen-Gymnasiums aus Bad Oldesloe und ihre Lehrer. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um diesen Antrag beurteilen zu können, sei ein Blick auf die geltende Rechtslage gestattet. In den §§ 57 ff. des Hochschulrahmengesetzes werden die rechtfertigenden Gründe für befristete Verträge im Wissenschaftsbereich genannt. Einer dieser Gründe ist die Finanzierung der jeweiligen Aufgabe durch Drittmittel, und zwar für einen begrenzten Zeitraum. Zugleich wird in den genannten Vorschriften festgelegt, dass die wissenschaftlichen Mitarbeiter an ein und derselben Hochschule nicht länger als fünf Jahre mit befristeten Verträgen beschäftigt werden dürfen. Hinter dieser Regelung - ich glaube, darüber sind wir uns einig - steckt ein sinnvoller und ein wichtiger Gedanke; denn befristete Verträge sollen eine grundsätzlich anzustrebende soziale Absicherung nicht unterlaufen und schon allein deswegen nur in einem begrenzten Rahmen möglich sein. Das, Herr de Jager, ist sozusagen auch die Position der Gewerkschaften; Sie haben das in Ihrem Beitrag aus meiner Sicht ein bisschen falsch dargestellt.
Es soll sich eben nicht ein befristeter Vertrag an den anderen anschließen und so die Chance auf eine feste Anstellung, etwa aufgrund des Alters, verspielt werden. Dieser durchaus positive Ansatz ist die eine Seite der Medaille und ist zu begrüßen. Die andere Seite der Medaille zeigt, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen im Hochschulrahmengesetz eben auch erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Wir haben es gehört: Drittmittelprojekte haben häufiger eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren; Beispiel für unser Land - ganz wichtig - ist die Meereskunde, ein wichtiges und erfolgreiches Forschungsfeld. Die aktuelle Gesetzeslage führt dann dazu, dass es in diesen Projekten erzwungenen Personalwechsel gibt, mit allen Nachteilen für die Beschäftigten selbst, aber auch für das wissenschaftliche Know-how in diesen Projekten.
Es ist sicher richtig, dass besondere Absurdität dann erreicht wird, wenn die Menschen, die die Drittmittel auch aufgrund ihres forscherischen Renommees ange