Karl Eigen hat die UFOP gegründet und hat ohne Subventionen Pflanzenöl zur Markteinführung verholfen. Das ist 15 Jahre her, falls Sie es vergessen haben.
Nun zu den Ausführungen von Herrn Malerius. Die CDU hat am 30. September 2002 eine Kleine Anfrage gestellt, und zwar unser Kollege Jensen-Nissen. Die Anfrage hat ergeben, dass von 2.422 Dienstfahrzeugen kein Fahrzeug auf Pflanzenölbasis betrieben wird. Ich darf sagen, Herr Malerius, mit der Wahrheit haben Sie es eben nicht ganz so genau genommen. Wir sind uns ja alle hier im Hause einig, dass wir möglichst schnell zur energetischen Verwertung von Biomasse kommen müssen. Wir müssen alle
unser Augenmerk darauf richten, sei es bei den Landesbehörden, sei es bei den Kreisbehörden, dass wir zu schnellen Baugenehmigungsverfahren kommen, dass wir zu schnellen Genehmigungen kommen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ehlers, manchmal sind Theorie und Praxis weit auseinander. So kann es ja sein. Ich habe 22 Jahre am Elbehafen gearbeitet. Dort sind Feuerlöschmonitore gewesen, die in Bezug auf Hydraulik alle mit Pflanzenöl betrieben wurden. Ich weiß, dass beim ALR im Bereich Wasserfahrzeuge, die gesamte Hydraulik, mit Pflanzenöl und nicht mit synthetischem Öl betrieben wurde. Wir sollten einmal zusammen - ich zeige Ihnen das gerne, Herr Ehlers; dann können wir auch die Daten herausfinden - zum ALR fahren. Dann werden wir das sehen. Ich nehme Sie gern an die Hand.
Das Wort nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen.
Ein Teil in der Rede von Claus Ehlers ist hier völlig untergegangen. Er hat gesagt, wir brauchten Gentechnik in Verbindung mit Biomasse. Claus Ehlers, ich möchte von Ihnen eine einzige Technik genannt bekommen, die im Bereich Biomassenutzung aus gentechnischer Produktion entweder in der Erforschung ist oder womöglich schon in der Praxis. Nennen Sie mir ein praktisches Beispiel und machen Sie hier nicht eine ideologische Politik.
Gehen Sie einmal zum Landwirtschaftsminister dieses Landes, der auch Forstminister ist, und fragen Sie, ob eine Motorsäge im schleswig-holsteinischen Landeswald mit nicht biogenem Verlustschmierstoff betrieben wird. Da bin ich sehr gespannt, ob Sie diese Motorsäge finden.
Über diesen Suchauftrag stimmen wir nicht ab. Aber ich frage, ob weitere Wortmeldungen vorliegen? - Dann schließe ich die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung zur weiteren Beratung in den zuständigen Agrarausschuss zu überweisen.
- Zur abschließenden Beratung. Wer den Bericht der Landesregierung zur weitern abschließenden Beratung in den zuständigen Agrarausschuss überweisen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig vom Haus beschlossen.
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3491 Bericht und Beschlussempfehlung des Umweltausschusses Drucksache 15/3788
Ich erteile zunächst das Wort der Berichterstatterin des Umweltausschusses, der Frau Abgeordneten Frauke Tengler.
Vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht. Ich darf fragen: Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Helmut Jacobs.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grundwasserentnahmeabgabe wird seit 1994 für Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erhoben. Mit der jetzigen Novelle soll das Gesetz zum einen an die aktuelle Rechtslage angepasst werden. Zum anderen soll die im Haushaltsgesetz 2004/2005 vorgenommene Erhöhung um 6 c/m³ auch ab 1. Januar 2006 Gültigkeit haben. Für gewerbliche
Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs gab es eine schriftliche Anhörung, an der sich 11 Verbände beteiligt haben. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde die Erhöhung überwiegend abgelehnt. Die Kritikpunkte sind: eine zusätzliche Kostenbelastung der privaten Verbraucher, ein zu hoher Anteil für Verwaltungs- und Personalkosten, die Aufhebung der Zweckbindung und die Höhe eines Schwellenwertes von 1.500 m³.
Der Bauernverband möchte, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe im Gesetz wie Gewerbebetriebe im Sinne des Steuerrechts behandelt werden. Die Europäische Kommission würde diese Begünstigung als von der EU zu genehmigende Beihilfe für die Landwirtschaft einstufen. Bis zum Ablauf des voraussichtlich mehrjährigen Genehmigungsverfahrens mit ungewissem Ausgang dürfte die Regelung nicht in Kraft gesetzt werden. Das Land hätte erhebliche Einnahmeausfälle.
Es wurde aber der Interessenlage der Landwirtschaft Rechnung getragen. So ist die Entnahme von Grundwasser aus eigenen Brunnen für den landwirtschaftlichen Betrieb von der Abgabe völlig befreit. Für die Entnahme für Zwecke der Berieselung und Beregnung wird lediglich ein reduzierter Abgabesatz von 2 c/m³ erhoben.
Mittel zur Neuwaldbildung stehen im Haushalt kaum noch zur Verfügung. Da forstwirtschaftliche Maßnahmen unbestritten positive Auswirkungen auf Qualität und Quantität des Grundwassers haben, boten sich Einnahmen aus der Grundwasserabgabe für die Finanzierung der Neuwaldbildung an.
In § 7 wird nun folgerichtig die Zweckbindung des Abgabeaufkommens ergänzt. Es können Maßnahmen zur Neuwaldbildung, zum Waldumbau und zur ökologischen Stabilisierung von Wäldern aus der Abgabe gefördert werden, sofern diese dem Schutz des Grundwassers und der Verbesserung des Wasserhaushaltes dienen.
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der Bund deutscher Forstleute möchten diese Beschränkung gestrichen haben. Wir wollen aber diese Einschränkung belassen. Das Ministerium wird für den Vollzug in der Praxis einen Katalog erarbeiten, in dem die Kriterien aufgelistet werden, die bei zukünf
Mit den Mitteln aus der Wasserabgabe können Komplementärfördermittel des Bundes in Millionenhöhe aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für die Neuwaldbildung eingeworben werden. Auch die CDU hat bei den letzten Haushaltsberatungen in Anträgen eine „Förderung der Neuwaldbildung zum Zwecke des Grundwasserschutzes“ verlangt.
Der Umweltausschuss hat sich zuletzt am 17. November 2004 mit den Anregungen und Bedenken der Verbände auseinander gesetzt. Wir haben die Vorschläge sehr ernst genommen, aber in ihnen keine Alternative zum Gesetzentwurf gesehen. Letztendlich haben wir nur dem Wunsch des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände entsprochen, einen Vertreter dieses Verbandes in den Beirat, der die oberste Wasserbehörde bei der Verwendung der Abgabemittel berät, aufzunehmen. Auch über diesen Änderungsantrag bitte ich abzustimmen.
Natürlich haben wir bei der Abgabenerhöhung Bauchschmerzen. Wir meinen aber, dass das Gute der Abgabe überwiegt. Es werden - wie bereits erwähnt - mehrere Millionen Euro für die Neuaufforstung ermöglicht. Außerdem gibt es Abgabemittel für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, zur Kofinanzierung der Modulation in der Landwirtschaft, für Wasserversorgungsanlagen und für Ausweisungen von neuen Wasserschutzgebieten. Die Grundwasserabgabe ermöglicht segensreiche Investitionen für unser Trinkwasser.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat bereits vor genau einem Jahr über das Haushaltsbegleitgesetz eine Erhöhung der Grundwasserentnahmeabgabe um 100 % vorgenommen. Durch die Aufhebung der Zweckbindung wurde die Möglichkeit geschaffen, dass ein Viertel der Abgabe in dem allgemeinen Haushalt versickern kann. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes für die Misswirtschaft von Rot-Grün zur Kasse gebeten und diese Dreistigkeit soll das
Parlament heute im Nachhinein sanktionieren und so zum Erfüllungsgehilfen der Landesregierung werden.
Es wird uns vorgegaukelt, dass die Grundwasserentnahmeabgabe eine Investition in die Zukunft sei, so Detlef Matthiesen bei der letzten Debatte. Wo bleibt denn die Investition in die Zukunft? Die jährlichen Zinsen belaufen sich auf 940 Millionen € - mit wachsender Tendenz. Da sind 6 Millionen € Mehreinnahmen aus der Grundwasserabgabeentnahme doch nur ein sprichwörtliches Tröpfchen auf den heißen Stein.
Dann wird uns immer wieder das Märchen von der Neuwaldbildung aufgetischt. Wenn man bei der 100prozentigen Zweckbindung geblieben wäre, wäre die Neuwaldbildung auch ohne Erhöhung der Abgabe möglich.
Die Grundwasserabgabeentnahme wurde seinerzeit als Lenkungsabgabe eingeführt. Die Verbraucher haben reagiert, der Wasserverbrauch ist gesunken. Und was tun Sie? Sie bestrafen die Bürgerinnen und Bürger für den bewussten Umgang mit der Ressource Wasser, indem Sie die Abgabe erhöhen.
Die Vorgehensweise der Landesregierung, über das Haushaltsbegleitgesetz vollendete Tatsachen geschaffen zu haben, hat nichts mit einem ordentlichen demokratischen Gesetzgebungsverfahren zu tun. Zu solch überstürzten Maßnahmen greift man nur, wenn man pleite ist. Rot-Grün hat bewiesen, dass sie nicht an einem ernsthaften Dialog mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange interessiert sind.
Im schriftlichen Anhörungsverfahren sind viele Hinweise auf Schwachstellen des Gesetzes eingegangen. Diese einfach zu ignorieren und wider besseres Wissen nicht zu berücksichtigen, mache ich Ihnen zum Vorwurf.