Im schriftlichen Anhörungsverfahren sind viele Hinweise auf Schwachstellen des Gesetzes eingegangen. Diese einfach zu ignorieren und wider besseres Wissen nicht zu berücksichtigen, mache ich Ihnen zum Vorwurf.
Sie, meine Damen und Herren der SPD-Fraktion und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hätten mit entsprechenden Änderungsanträgen den Beweis erbringen können, Bedenken stattzugeben, und den handwerklich schlechten Gesetzentwurf korrigieren können.
Mit diesem Entwurf des Grundwasserabgabengesetzes setzen Sie ein falsches Signal für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein, schaffen Sie noch mehr Bürokratie, sind Gewerbebetriebe nicht klar definiert, stehen die Kosten zum Beispiel für Zählerstandsermittlung, Anlagenprüfung und Antragsbearbeitung durch Wasserversorgungsunternehmen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Ersparnis für Gewerbebetriebe.
Mit diesem Entwurf werden aufgrund der zusätzlichen Verwaltungsaufgaben die Wasserpreise steigen, wird die Landwirtschaft voll belastet und sind auch kommunale Einrichtungen wie Schwimmbäder, Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser, Feuerwehr, Tourismus-, Wellness-Zentren betroffen. Die Negativliste ist lang.
Einige Bemerkungen möchte ich noch zur so genannten Gelben Prüfliste machen, die für die Überprüfung von Gesetzen, Landesverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorliegt. Punkt 1.2.3 der Liste mit der Frage: „Führt die Vorschrift zu Einsparungen?“, wird immerhin mit nein beantwortet. Sie selbst scheinen erkannt zu haben, dass es ein großer Verwaltungsaufwand wird. Die Frage, ob die Vorschrift überall dort Ermessensspielräume einräumt, wo sie möglich und unter dem Gesichtspunkt des Vollzugs sinnvoll sind, wird merkwürdigerweise mit „entfällt“ beantwortet. Unter Nummer 5 wird gefragt: „Liegen zu der Vorschrift bereits Änderungsvorschläge von Verbänden, Instituten oder des Landesrechnungshofes vor?“ - Die Antwort heißt Nein. Darüber muss ich mich doch wirklich sehr wundern. Entweder wurde die Prüfliste zu früh aufgestellt oder aber eingegangene Änderungsvorschläge wurden nicht wahrgenommen. Für die CDU ist klar: Rot-Grün hat die Grundwasserentnahme mit diesem Entwurf zweckentfremdet, denn ohne die Aufweichung der Zweckbindung wäre die Erhöhung nicht notwendig. Daher lehnen wir das Gesetz ab.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. 2004 beansprucht der Staat in Deutschland schätzungsweise 48 % des Nationaleinkommens, das die Deutschen erwirtschaftet haben, und 56 % dessen, was nach Abschreibungen davon übrig bleibt. Angesichts dessen ist jede weitere Abgabenerhöhung in Deutschland eine zu viel - und sei sie noch so klein.
Rot-Grün will das selbstverständlich nicht wahrhaben. Hauptsächlich deswegen befindet sich Deutschland ja wirtschaftlich derart in der Bredouille.
Trotzdem sind die Sozialdemokraten und die Grünen jetzt wieder unterwegs, um die Menschen stärker zu schröpfen. Kein vermeintlich angemessener Zweck ist ihnen zu schade, um seinetwegen höhere Abgaben für unabdingbar zu erklären und den Menschen dann noch mehr Geld abzupressen. Jetzt soll die Grundwasserentnahmeabgabe erhöht werden, und zwar um 115 % für Haushalte ab 2006. Warum eigentlich jetzt schon für 2006? Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, haben Sie Angst, nach dem 20. Februar 2005 würde Ihnen dafür die Mehrheit fehlen? Diese Annahme scheint gerechtfertigt, denn dieses Gesetz könnte für das Jahr 2006 und die folgenden Jahre natürlich auch noch ganz locker im Jahre 2005 beschlossen werden.
Der Umweltminister will uns hier weismachen, die Menschen in Schleswig-Holstein säßen bald durstig auf dem Trockenen, wenn die Regierungskoalition ihnen nicht barmherzig mehr Geld abknöpfen würde. Dabei sollen unter dem Deckmantel des Umweltschutzes vor allem rot-grüne Haushaltslöcher gestopft werden. So berichtete die Landesregierung es uns im Juni und so steht es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Dabei soll die Grundwasserentnahmeabgabe die Menschen eigentlich nur zum sorgsameren Umgang mit Grundwasser anhalten. Das tut sie erfolgreich, wie die Entwicklung der Einnahmen bis 2003 nach den alten Abgabesätzen beweist. Sie erfüllt ihren Zweck, sie lenkt das Verhalten der Menschen angemessen und genau deshalb braucht sie auch nicht erhöht zu werden, denn wie alles ist auch Umweltschutz im Übermaß schädlich.
Die Abgabe zu erhöhen ist auch aus einem anderen Grund widersinnig. Täglich rufen Sozialdemokraten und Grüne nach mehr privaten Ausgaben. Die Menschen und die Unternehmen sollten endlich mehr einkaufen, damit die Binnennachfrage ansteige. Dann aber ist dieser Gesetzentwurf kontraproduktiv, und zwar nicht nur wegen des Umfangs der Erhöhung -
115 % bei Haushalten -, sondern vor allem wegen des Signals: Steigende Abgaben verunsichern. Unsicherheit lähmt und schreckt ab. Dies gilt vor allem für Investoren. Wo die Investitionen fehlen, verschwinden die Arbeitsplätze.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen, dass die Neuwaldbildung ein zulässiger Verwendungszweck für die Einnahmen aus der Abgabe werden soll. Dafür brauchte die Abgabe allerdings nicht erhöht zu werden. Andere Zwecke müssten dann selbstverständlich geringer bedacht werden, zum Beispiel der ebenfalls neue Verwendungszweck Haushaltssanierung.
Die Abgabenerhöhung soll bei Rot-Grün übrigens nahezu weihnachtlich auf die Einnahmen des Landes wirken. Schon 2003 wurde die Abgabe auf die Sätze erhöht, die jetzt auch für die Zeit nach 2005 festgeschrieben werden sollen. Deswegen sollen die Einnahmen von 2003 auf 2004 von 12,4 Millionen auf 18,1 Millionen € - um 43 % - steigen. Dabei hat die Landesregierung selbstverständlich schon berücksichtigt, dass bereits 2004 weniger Grundwasser verbraucht wird als 2003, weil es durch die Abgabenerhöhung teurer geworden ist. Von 2004 auf 2005 steigen die Abgabensätze nicht. Deshalb kann es auch kaum mit weltlichen Dingen zugehen, wenn die Einnahmen 2005 trotzdem noch einmal um 6,3 Millionen oder 35 % auf über 24 Millionen € steigen sollen. Wahrscheinlich soll das Geld einfach so vom Himmel fallen. Das ist keine seriöse Haushaltsplanung. Das ist nur ein rot-grüner Wunschzettel für den Weihnachtsmann. Dieser wird Rot-Grün aber nur die Rute zeigen. Meine Damen und Herren, wir lehnen, wie ich es bereits gesagt habe, den Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Frau Sassen, ich empfehle Ihnen dringend, sich einmal mit den Grundrechenarten zu befassen. Die Rechnung, die Sie hier aufgemacht haben, haut hinten und vorne nicht hin.
Herr Hildebrand, in Dänemark haben wir zum Beispiel eine Staatsquote von 53 % und eine Beschäftigungsquote von über 95 %. Wir haben dort in Relation zur Bevölkerung sehr viel mehr Arbeitsplätze. Wir
haben dort vor allen Dingen schwarze Zahlen in den Haushalten. Ihre Theorie, dass die Staatsquote niedrig sein muss, stimmt weder theoretisch noch, wie ich eben schon sagte, empirisch.
Mit dem geänderten Grundwasserabgabengesetz verstetigen wir einen Rechtszustand, der mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes bereits erreicht wurde. Wir haben diesen Zustand also bereits seit einem Jahr. Seitdem haben wir hier im Landtag mehrfach über dieses Thema diskutiert. Einen neuen Stand gibt es nicht, aber Sie wollen heute hier in öffentlicher Debatte die ganze Sache noch einmal abfeiern, weil Sie meinen, damit einen Blumentopf gewinnen zu können, Frau Sassen. Es ist so: Die Erhöhung ist moderat, der Wasserpreis in SchleswigHolstein bleibt hinter dem in Niedersachsen der zweitgünstigste in Deutschland und wir finanzieren damit lauter gute Sachen.
Am wichtigsten ist mir dabei die Erweiterung der Zweckbindung auf Neuwaldbildung, Waldumbau und waldökologische Maßnahmen. Damit erfährt der Wald in seiner Multifunktionalität endlich auch eine finanzielle Würdigung, denn der Wald spielt bei der Sicherung und Verbesserung unseres Grundwassers eine überaus wichtige Rolle.
- Danke, Fritz Wodarz und allen anderen Waldfreunden. - Wir erschließen uns mit der Kofinanzierung aus der Grundwasserabgabeentnahme bedeutende Mittel seitens des Bundes und der EU. Ich habe jedenfalls nicht mehr die permanent wiederholte Kritik des Kollegen Jensen-Nissen aus anderen Haushaltsjahren vernommen, wir würden EU-Gelder und GAMittel verfallen lassen und so fiskalischen Schaden für unser Land anrichten. Das ist nicht der Fall. Wir organisieren vielmehr ein großes Plus an Investitionen für Schleswig-Holstein und schöpfen unsere Möglichkeiten voll aus.
Wir erfüllen durch die verursachergerechte Anlastung von Kosten auch die Anforderungen der EU, die in Artikel 174 Abs. 2 des EU-Vertrages das Verursacherprinzip verankert hat, weil Luft, Wasser, Boden und Natur eben nicht freie Güter sind. Vielmehr geht die Nutzung und Belastung dieser vermeintlichen freien Güter mit volkswirtschaftlichen Kosten einher.
Die Grundwasserentnahmeabgabe ist daher auch Ausdruck eines neuen Verständnisses von Wirtschaft, indem das Problem der externen Kosten gesehen wird. Es ist kein Wunder, dass das in Ihren Köpfen keinen Platz findet, Herr Ehlers. Der FremdwörterDuden definiert den Begriff „konservativ“ völlig zutreffend als „auf Althergebrachtem beruhend“.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der absolute Hammer war aber die Äußerung des forstpolitischen Sprechers der FDP auf der IG-Bau-Veranstaltung am 26. November 2004 in Rendsburg in der DEULA-Halle vor 300 Försterinnen und Förstern und Fortwirtinnen und Forstwirten. Dort sagte der Kollege Günther Hildebrand von den so genannten Liberalen auf meine mehrfache Nachfrage, dass man die Erhöhung der Grundwasserentnahmeabgabe, sollte man die Regierungsverantwortung übernehmen, natürlich nicht zurücknehmen könne, weil der Landeshaushalt so angespannt sei.
Dann sagen Sie hier doch verdammt noch mal, dass Sie sie einführen wollen, wenn Ihnen der Landeshaushalt etwas wert ist.
(Zuruf von der CDU: Heuchelei ist das! - Ur- sula Sassen [CDU]: Das sind zwei verschie- dene Dinge, Herr Matthiesen!)
- Ach so, das sind zwei verschiedene Dinge. Ich danke für die Aufklärung zu diesem Thema, Frau Sassen.
Und genau das würden Sie von der CDU nämlich auch tun. Obwohl Sie heute noch so beredt gegen die Grundwasserentnahmeabgabe reden, würden Sie nicht einen Cent zurücknehmen.
Ein Grünlandbauer und Milcherzeuger erhält eine andere Auskunft als ein Ackerbauer. Den einen wird die Abschaffung der Grundwasserentnahmeabgabe, den anderen die Unterstützung von Neuwaldbildung versprochen.
Sie fordern eine radikale Sparpolitik. Das Wahlprogramm jedoch - frei von politischer Kreativität und solider konzeptioneller Konsistenz - strotzt nur so von ausgabenerhöhenden Versprechungen.