Helmut Jacobs

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Das Prinzip aller Dinge ist das Wasser. Aus Wasser ist alles und ins Wasser kehrt alles zurück“, hat bereits der griechische Naturphilosoph Thales von Milet vor 2600 Jahren gesagt. Es ist also seit langem bekannt, dass Wasser unser Nahrungsmittel Nummer eins ist. Es ist kostbar und auch für die Wirtschaft von großer Wichtigkeit.
Die Flutkatastrophe in Südostasien hat uns allerdings auch die schlimme und brutale Seite des Wassers vor Augen geführt. Als Land zwischen zwei Meeren hat das Wasser für uns in Schleswig-Holstein eine besondere Bedeutung. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, bis 2015 alle Oberflächengewässer in Schleswig-Holstein in einen guten ökologischen Zustand zu bringen.
Damit wird bei uns nicht nur der Lebensraum der Pflanzen und Tiere verbessert, sondern auch die Trinkwasserversorgung gesichert, die Badewasserqualität verbessert und das Landschaftsbild verschönert.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie beschäftigt uns seit ihrem In-Kraft-Treten vor vier Jahren intensiv. Die Richtlinie schafft den Ordnungsrahmen zum Schutz der lebenswichtigen Ressource Wasser und lässt die ökologische Funktion der Gewässer als Lebensraum in den Vordergrund treten.
Wir haben die Betroffenen frühzeitig in vielen von der Landesregierung durchgeführten Veranstaltungen informiert. Der Bund hat 2002 durch das Wasserhaushaltsgesetz und das Land 2003 im Landeswassergesetz das europäische Recht zeitnah umgesetzt. Wir haben als Land rechtzeitig unsere Hausaufgaben erfüllt und geben der EU-Kommission keinen Grund, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wegen zu langsamer Umsetzung der Richtlinie zu verklagen.
Das Umsetzungsmodell in Schleswig-Holstein ist im europäischen und nationalen Vergleich beispielhaft. Leider macht der Bericht, für den ich mich im Namen meiner Fraktion recht herzlich bedanke,
auch deutlich, dass die Ziele der Richtlinie in dem angesetzten Zeitrahmen nicht beziehungsweise nicht vollständig erreicht werden können.
Nach der Bestandsaufnahme steht bereits jetzt fest, dass 98 % der Fließgewässer, 95 % der Seen und 95 % der Küstengewässerfläche ohne Reduzierung der Nährstoffeinträge und ohne andere Maßnahmen nicht die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreichen werden. Vermutlich haben die anderen Bundesländer aufgrund ähnlicher Werte deshalb gleich resigniert.
Der Bericht stellt die bisherigen Aktivitäten mit allen Beteiligten und in Kooperation mit den Nachbarländern zum Schutz der Gewässer dar. Im Naturschutz werden Synergieeffekte erzielt, da die FFH- und Vogelschutzgebiete in weiten Teilen deckungsgleich mit Flächen sind, die auch für die Gewässerentwicklung interessant sind.
Weiter dient die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie dem Hochwasserschutz und dem Tourismus. Der Bericht bestätigt die Entscheidung, die Wasserabgaben wie die Oberflächenentnahmeabgabe einzuführen oder die Grundwasserabgabe zu erhöhen. Nur so konnte die Finanzierung der Grobkonzepte der Wasser- und Bodenverbände für so genannte vorgezogene Maßnahmen sichergestellt und dabei die Durchgängigkeit einiger Fließgewässer für Fische und andere Organismen verbessert werden.
Die Einbindung und Übergabe der Federführung der Arbeitsgruppen an die Wasser- und Bodenverbände haben sich als Glücksfall erwiesen. Diese sind ohnehin für Pflege und Erhaltung der Gewässer zuständig. Außerdem sind ihre Mitglieder oft die hauptbetroffenen Landwirte, die 70 % der Flächen in SchleswigHolstein nutzen.
- Im Bericht steht 70 %. Ich will das einmal glauben.
Dies steigert die Akzeptanz für Maßnahmen zur Erreichung der Wasserrahmenrichtlinie. Aber auch alle anderen Interessenverbände haben sich konstruktiv und kompromissbereit in die Entscheidung der Arbeitsgruppen eingebracht. Wünschenswert wäre es, wenn auch das Fachwissen der Kreise und kreisfreien Städte in die Arbeit der Arbeitsgruppen einfließen könnte.
Man sollte jetzt zuversichtlich nach vorn schauen und alle Beteiligten bestärken, sich den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie zu nähern. Mit der von uns eingebrachten Resolution wollen wir den Ehrenamtlichen danken, die Kreise auffordern, sich einzubringen, und in der Bundesrepublik den anderen Ländern zeigen, dass die ehrgeizigen Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie weitgehend erfüllt werden können. Wir möchten, dass man nach Schleswig-Holstein schaut und unsere Erfahrungen und Ergebnisse nutzt.
Der Antrag ist so formuliert, dass alle Fraktionen des Landtags zustimmen könnten. Ich bitte, das zu tun.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich näher auf den CDU-Antrag zu sprechen komme, der, nebenbei gesagt, eine Zumutung ist,
möchte ich auf die vorletzte Novellierung des Landeswassergesetzes eingehen. In dem Gesetz gab es die §§ 57 bis 59, in denen geregelt wurde, was Überschwemmungsgebiete sind und wie sie festgesetzt werden.
Zu den Verboten gehörten die Errichtung von baulichen Anlagen und das Umbrechen von Grünland in Ackerland. Im Gesetz war festgeschrieben, dass die Wasserbehörde zur Wahrung der im Wasserhaushaltsgesetz genannten Schutzziele anordnen kann, dass die Nutzungsberechtigten von Grundstücken Gegenstände und Ablagerungen sowie bauliche und sonstige Anlagen, die den Wasserabfluss behindern, beseitigen und Grundstücke so bewirtschaften, wie es zum schadlosen Abfluss des Hochwassers erforderlich ist.
Seinerzeit wurden diese Regelungen vom Bauernverband, von den Unternehmensverbänden und von den Industrie- und Handelskammern vehement bekämpft. Ich erinnere mich sehr gut daran. Man befürchtete Nachteile für die Landwirtschaft, für Gründstückseigentümer und für Gewerbebetriebe.
Wir blieben zum Glück seinerzeit im Wesentlichen bei den Formulierungen, ließen aber das öffentliche Interesse als einen Ausnahmetatbestand zu.
Nun fordert die CDU lapidar, das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes im Bundesrat abzulehnen.
Gründe werden in dem Antrag nicht genannt. Das Gesetz ist vom Bundestag mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossen worden, und zwar als Konsequenz aus der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002.
- Dazu sage ich gleich etwas. Eine Ablehnung im Bundesrat erübrigt sich, weil dies bereits geschehen ist. Das Gesetz liegt jetzt im Vermittlungsausschuss. Am Mittwoch wurde die Behandlung auf Februar vertagt. Wie bei allen Gesetzen im Vermittlungsausschuss ist davon auszugehen, dass es Kompromisse geben wird, dass auch Rheinland-Pfalz zu seinem Recht kommt, dass alle Länder, die sich dagegen ausgesprochen haben, zufrieden sein können.
Mit dem Hochwasserschutzgesetz sollen die verschiedenen hochwasserrelevanten Rechtsvorschriften des Bundes den Erfordernissen einer wirksamen Hochwasservorsorge angepasst werden. Es ist vorgesehen, in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr auszuweisen. Die entsprechenden Gebiete sollen von den Ländern innerhalb von fünf Jahren flächendeckend benannt werden. Ackerbau soll in flutgefährdeten Regionen nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein. So dürfen bestimmte Pflanzenschutz- und Düngemittel nicht eingesetzt werden. Auch muss der Boden ganzjährig bepflanzt sein und in besonders erosionsgefährdeten Abflussbereichen soll Ackerbau generell verboten werden.
Dort werden im Übrigen auch keine neuen Ölheizungsanlagen mehr genehmigt, es sei denn, Alternativen sind wesentlich teurer. Landesrecht soll auch die Erneuerung vorhandener Ölheizungen regeln.
Es wird vorgegeben, mindestens ein 100-jährliches Hochwasser für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zugrunde zu legen. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Länder, die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten Gebiete in den Raumordnungs- und Bauleitplänen zu kennzeichnen. Dadurch erfolgt eine frühzeitige Information über Hochwassergefahren, auf die sich die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger einstellen können.
Mit dem Gesetz sollen in Zukunft die immensen Schäden, die bisher bei Hochwasserkatastrophen wie im August 2002 durch die Zerstörung von Gebäuden entstanden sind, vermieden werden. Auch die Land
wirtschaft muss sich künftig an den Gefahren des Hochwassers orientieren. Der Ackerbau ist in den Überschwemmungsgebieten bis Ende des Jahres 2012 grundsätzlich einzustellen. Das Gesetz wird künftig verhindern, dass Industrieanlagen und Gewerbeflächen den Flüssen in den Weg gebaut und dadurch erneut Milliardenschäden bei der nächsten Flutwelle programmiert werden.
Ein Gesetz, das Lehren aus schlimmen Katastrophen in der Vergangenheit zieht, ist notwendig.
Vermutlich ist die Überflutung der Elbe schon wieder vergessen. Als die Bilder noch frisch waren, war die Bereitschaft groß, zum Beispiel auf die Bebauungen in der Nähe von hochwassergefährdeten Gebieten zu verzichten. Jetzt scheinen diese Vorsätze wieder zu verblassen.
Die CDU hat nichts dazugelernt. Der Antrag ist unsinnig und abzulehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grundwasserentnahmeabgabe wird seit 1994 für Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erhoben. Mit der jetzigen Novelle soll das Gesetz zum einen an die aktuelle Rechtslage angepasst werden. Zum anderen soll die im Haushaltsgesetz 2004/2005 vorgenommene Erhöhung um 6 c/m³ auch ab 1. Januar 2006 Gültigkeit haben. Für gewerbliche
Großverbraucher gilt zur Sicherung der Standortbedingungen ein ermäßigter Satz von 5 c/m³.
Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs gab es eine schriftliche Anhörung, an der sich 11 Verbände beteiligt haben. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde die Erhöhung überwiegend abgelehnt. Die Kritikpunkte sind: eine zusätzliche Kostenbelastung der privaten Verbraucher, ein zu hoher Anteil für Verwaltungs- und Personalkosten, die Aufhebung der Zweckbindung und die Höhe eines Schwellenwertes von 1.500 m³.
Der Bauernverband möchte, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe im Gesetz wie Gewerbebetriebe im Sinne des Steuerrechts behandelt werden. Die Europäische Kommission würde diese Begünstigung als von der EU zu genehmigende Beihilfe für die Landwirtschaft einstufen. Bis zum Ablauf des voraussichtlich mehrjährigen Genehmigungsverfahrens mit ungewissem Ausgang dürfte die Regelung nicht in Kraft gesetzt werden. Das Land hätte erhebliche Einnahmeausfälle.
Es wurde aber der Interessenlage der Landwirtschaft Rechnung getragen. So ist die Entnahme von Grundwasser aus eigenen Brunnen für den landwirtschaftlichen Betrieb von der Abgabe völlig befreit. Für die Entnahme für Zwecke der Berieselung und Beregnung wird lediglich ein reduzierter Abgabesatz von 2 c/m³ erhoben.
Mittel zur Neuwaldbildung stehen im Haushalt kaum noch zur Verfügung. Da forstwirtschaftliche Maßnahmen unbestritten positive Auswirkungen auf Qualität und Quantität des Grundwassers haben, boten sich Einnahmen aus der Grundwasserabgabe für die Finanzierung der Neuwaldbildung an.
In § 7 wird nun folgerichtig die Zweckbindung des Abgabeaufkommens ergänzt. Es können Maßnahmen zur Neuwaldbildung, zum Waldumbau und zur ökologischen Stabilisierung von Wäldern aus der Abgabe gefördert werden, sofern diese dem Schutz des Grundwassers und der Verbesserung des Wasserhaushaltes dienen.
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der Bund deutscher Forstleute möchten diese Beschränkung gestrichen haben. Wir wollen aber diese Einschränkung belassen. Das Ministerium wird für den Vollzug in der Praxis einen Katalog erarbeiten, in dem die Kriterien aufgelistet werden, die bei zukünf
tigen Maßnahmen zur Neuwaldbildung zu beachten sind.
Mit den Mitteln aus der Wasserabgabe können Komplementärfördermittel des Bundes in Millionenhöhe aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für die Neuwaldbildung eingeworben werden. Auch die CDU hat bei den letzten Haushaltsberatungen in Anträgen eine „Förderung der Neuwaldbildung zum Zwecke des Grundwasserschutzes“ verlangt.
Der Umweltausschuss hat sich zuletzt am 17. November 2004 mit den Anregungen und Bedenken der Verbände auseinander gesetzt. Wir haben die Vorschläge sehr ernst genommen, aber in ihnen keine Alternative zum Gesetzentwurf gesehen. Letztendlich haben wir nur dem Wunsch des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände entsprochen, einen Vertreter dieses Verbandes in den Beirat, der die oberste Wasserbehörde bei der Verwendung der Abgabemittel berät, aufzunehmen. Auch über diesen Änderungsantrag bitte ich abzustimmen.
Natürlich haben wir bei der Abgabenerhöhung Bauchschmerzen. Wir meinen aber, dass das Gute der Abgabe überwiegt. Es werden - wie bereits erwähnt - mehrere Millionen Euro für die Neuaufforstung ermöglicht. Außerdem gibt es Abgabemittel für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, zur Kofinanzierung der Modulation in der Landwirtschaft, für Wasserversorgungsanlagen und für Ausweisungen von neuen Wasserschutzgebieten. Die Grundwasserabgabe ermöglicht segensreiche Investitionen für unser Trinkwasser.
Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Agrarausschuss empfiehlt der Umweltausschuss dem Landtag einstimmig, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie können sich vorstellen, dass ich zu einem positiven Urteil über den vorliegenden Bericht über die Agenda 21- und Klimaschutzpolitik in SchleswigHolstein komme.
Es ist schon gesagt worden: Der Bericht ist sehr umfangreich. Ich denke, dass alle Bereiche, die mit diesem Thema zu tun haben, abgedeckt worden sind. Ehrlich gesagt, habe ich vorher nicht gewusst, dass es
bei diesem Thema so viele Bereiche gibt und dass man ein so umfangreiches Papier dazu erstellen kann.
Mein Dank für diese Fleißarbeit gilt auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
Im Bericht - das ist auch schon gesagt worden - gibt es viele Querverbindungen zum Energie-, zum Umwelt- und zum Agrarbericht. Wegen begrenzter Redezeit kann ich nur auf einige Themen streiflichtartig eingehen.
Wir alle wissen, dass Klimaschutzpolitik niemals alleinige Ländersache ist und sein kann. Der Treibhauseffekt, der als Ursache für die Veränderung des Erdklimas verantwortlich gemacht wird, macht vor Landesgrenzen nicht Halt. Hauptverantwortlich für den vom Menschen verursachten Treibhauseffekt sind Kohlendioxid, das bei der Nutzung fossiler Brennstoffe entsteht, Methan, das bei allen Fäulnisprozessen frei wird, Distickstoffoxid, das durch Kunstdünger freigesetzt wird, und perfluorierte Kohlenwasserstoffe sowie Schwefelhexanfluorid.
Alle Treibhausgase sollen gemäß der Klimarahmenkonvention von Kyoto aus dem Jahre 1997 erheblich reduziert werden. Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen gegenüber 1990 bis zum Jahre 2010 um 15 % zu senken. Eine Reduzierung um 10 % ist bereits erreicht. Die anderen Treibhausgase sollen um 20 % gesenkt werden.
Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt die Landesregierung das Prinzip einer ökologischen Steuerreform und weitere von der Bundesregierung umgesetzte Klimaschutzmaßnahmen wie zum Beispiel das Erneuerbare-Energien-Gesetz, den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung und die Energieeinsparverordnung.
Ein ab 1. Januar 2005 neu gültiges Instrument wird der Emissionshandel sein. Demnach kann ein Land, das weniger Treibhausgase emittiert, seinen verbleibenden Anteil an Länder verkaufen, die über der vorgeschriebenen Menge bleiben. Diesen Prozess der Ausgestaltung und Umsetzung des Emissionshandels hat die Landesregierung in einem Positionspapier aktiv begleitet. Im Klimaschutzbericht werden darüber hinaus weitere Maßnahmen angesprochen, die von der Landesregierung umgesetzt beziehungsweise unterstützt worden sind. Hervorzuheben ist meines
Erachtens unter anderem der Ausstieg aus der Kernenergie.
Dies ist für Schleswig-Holstein besonders bedeutend, auch im Hinblick auf Anreize für die Suche nach anderen klimaschutzverträglichen Kraftwerksstrukturen.
Im Verkehrsbereich sind der Ausbau des Schienennetzes und die geplante Einführung der LKW-Maut zu nennen.
Des Weiteren nenne ich die Energieeinsparung im Gebäudebestand, die Einführung des Energie- beziehungsweise Gebäudepasses und die Verbesserung der Vergütungsbedingungen im Bereich der Bioenergie.
Am Rande möchte ich darauf hinweisen - der Minister hat es auch schon getan -, dass sich Klimaveränderungen auch auf Versicherungsleistungen auswirken. Diese erreichen nach Aussagen im Bericht schnell hohe Milliardenbeträge.
Es ist unser Ziel und das Ziel der Landesregierung, den Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2010 auf 50 % zu steigern. Zurzeit beträgt dieser Anteil 24 %; aus der Windenergie allein sind es 23 %.
Wir werden weiterhin die Schaffung der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen, auch im Hinblick auf die Bereiche Repowering und Offshore, kritisch und wohlwollend begleiten.
Nun möchte ich noch einige Handlungsfelder auflisten, in denen sich Klimaschutzmaßnahmen auf Landesebene finden. Selbstverständlich hat das Land in Bezug auf Energieeinsparung und CO2-Minderung als gutes Beispiel voranzugehen und bei den eigenen Liegenschaften eine Vorreiterrolle einzunehmen.
Dies geschieht in Verantwortung der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein GmbH.
Die durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugte Strommenge war 2000 doppelt so hoch wie im bundesdeutschen Durchschnitt.
Die Landesförderung der Solarenergie ist wegen verbesserter Bundesrahmenbedingungen ausgelaufen. Es bleibt zu prüfen, ob die derzeitigen Anreize ausreichen. Möglicherweise besteht hier Handlungsbedarf. Es gibt auch - das sei hier auch noch einmal erwähnt - inzwischen ein Interesse an der Nutzung der geothermischen Energie.
Zunehmend wichtiger - und offenbar auch so von der Landesregierung gesehen - werden Beratung und Weiterbildung auf diesem Gebiet. Wir haben dem Bericht entnommen, welche Vielfalt es gibt und welche Zielgruppen gemeint sind. Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Angebote auch immer bei den potenziellen Interessenten ankommen.
Auch für den Bereich Bauen und Wohnen werden etliche Programme vorgestellt.
Im Feld Verkehr ging es unter anderem um die Entlastung der Straße, beispielsweise durch Verbesserung der Schieneninfrastruktur. Die erfolgte Reaktivierung dreier Bahnstrecken im Land kann nur ein bescheidener Anfang sein. Hier wird zukünftig mehr geschehen müssen.
Das sinnvolle Programm „Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein“ muss dabei auch erwähnt werden.
Im Bereich der Landwirtschaft haben verschiedene Maßnahmen zur Minderung von Emissionen geführt.
Dem Komplex Abfallwirtschaft, der uns im Bericht in allen möglichen Variationen immer wieder beschäftigt, hat die Landesregierung die nötige Aufmerksamkeit gewidmet. Es wird von einer deutlichen Abnahme der Methanemissionen aus Deponien berichtet. Mir fehlt allerdings der entscheidende Hinweis, dass es schließlich diese Landesregierung war, die sich auf Bundesebene dafür eingesetzt hat, dass Restmüll vor der Verbrennung mechanisch-biologisch vorbehandelt wird. Ich denke, dass das sehr sinnvoll ist. Gegen diese Klimaschutz fördernde Art der Abfallbehandlung hat sich die Opposition in der Vergangenheit vehement gewehrt.
Als Bildungspolitiker möchte ich ausdrücklich begrüßen, dass die Themen Klimaschutz, Energieeinsparung und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen auch in die Lehrpläne unserer Schulen aufgenommen werden sollen.
Nebenbei: Es entstehen durch die Klimaschutzpolitik auch zusätzliche Arbeitsplätze. Der Minister hat das
an einigen eindrucksvollen Zahlen auch schon deutlich gemacht.
In einem 21-Punkte-Programm listet die Landesregierung die Schwerpunkte der zukünftigen Agenda-21- und Klimaschutzpolitik auf. Hervorheben möchte ich, dass künftig der Anbau und die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen beziehungsweise von Biomasse eine bedeutende Rolle spielen werden.
Mit der Verwertung land- und forstwirtschaftlicher Roh- und Reststoffe sollen Stoffkreisläufe optimiert werden. Produkte aus pflanzlichen Rohstoffen leisten einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, weil sie CO2-neutral sind. Um den Anbau und Einsatz nachwachsender Rohstoffe voranzubringen, wurden viele Projekte in diesem Bereich gefördert. Dazu gehören Machbarkeitsstudien zur Errichtung von Bioraffinerien, Demonstrationsprojekte von Passivhausausbauten aus nachwachsenden Rohstoffen oder zum Beispiel Pilotprojekte im Bereich der Aquakultur.
Da unsere Wälder CO2 speichern, hat die Landesregierung neue Finanzierungsinstrumente für die Neuwaldbildung erschlossen. Frau Todsen-Reese, das ist ganz sicher kein Armutszeugnis dieser Landesregierung.
Außerdem wird die Landesregierung lokale Agenda21-Projekte unterstützen und fördern.
- Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Dazu gehört auch die Unterstützung der „Eine-WeltArbeit“. Die Umsetzung des Absichtskatalogs, wie ich ihn nennen möchte, ist von den Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene abhängig.
Abschließend sei gesagt: Die SPD-Fraktion begreift diesen Bericht nicht nur als Informationsquelle, sondern als Handlungsgrundlage für den Ausgleich von ökonomischen und ökologischen Interessen. Wir werden die Erfüllung der 21 Punkte zum Klimaschutz politisch begleiten, weil wir uns der Nachhaltigkeit verpflichtet fühlen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten vier Jahren sind die Ausbildungsplätze auf Bundesebene um 12 % zurückgegangen. Appelle an die Wirtschaft, mehr Ausbildungsplätze bereitzustellen, sind bisher wirkungslos geblieben. Die Zahl der unversorgten Schulabgänger steigt auch bei uns in Schleswig-Holstein von Jahr zu Jahr. Jetzt gibt es den Ausbildungspakt. Die Ausbildungsplatzumlage ist aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Wenn der Pakt nicht mit Leben erfüllt wird, wird sie kommen. In dem Pakt heißt es ausdrücklich: Der Unterricht an allgemein bildenden Schulen muss die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen wie Rechnen, Schreiben und Lesen sowie Ausbildungsfähigkeit und Berufsreife besser gewährleisten. Im Un
terricht soll durchgängig der Bezug zu Arbeit und Beruf gestärkt werden.
- Das ist ein Pakt des Bundes. Sie können es nicht immer auf Schleswig-Holstein fokussieren.
Wenn Sie, Herr Oppositionsführer - Herr Kayenburg ist gerade nicht da -, diesen Pakt als Niederlage der Regierung geißeln, dann erinnere ich Sie, dass wir immer gesagt haben: Freiwillige Lösungen haben Vorrang.
Sie, meine Damen und Herren, haben in der Vergangenheit gebetmühlenartig gefordert, keine Abgabe oder Umlage zu erheben. Aber bis auf die Forderung „weniger Geld für Lehrlinge“ kamen von Ihnen keine Vorschläge zur Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft.
- Sie haben auch allgemeine Ausführungen zur Bildung gemacht. Das sei mir ebenso erlaubt, weil das schließlich der Grund Ihres Antrags ist, wenn ich das richtig verstanden habe.
Jetzt kommt ein Vorschlag. Wieder einmal soll die angebliche Unterqualifikation der Lehrstellenbewerber für die Ausbildungsplatzmisere herhalten. Als große Alternative zur Umlage präsentiert uns die CDU ein Programm zur Verbesserung der Ausbildungs- und Berufsfähigkeit, dessen Charme darin liegt, dass fast alle Forderungen längst entweder im freiwilligen Versuchsstadium oder bereits umgesetzt und gängige Praxis sind.
In unserem Lande wurden auch als Antwort auf PISA zahlreiche Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Schulen, insbesondere der Hauptschulen, ergriffen. Zum Beispiel werden im Rahmen der offenen Ganztagsschule so genannte Führerscheine in Deutsch, Mathematik und Englisch in den Klassen 8 und 9 durch Honorarkräfte von Jugendhilfeträgern durchgeführt. Mehr Lehrerstellen und das Programm „jede Stunde zählt“ führen zu mehr Unterricht. Mit der Einführung von abschließenden Leistungsnachweisen gibt es verlässlichere Informationen über die Fähigkeiten der Schüler und Schülerinnen.
In der Orientierungsstufe werden für schwache Schüler Lernpläne erstellt. Die meisten Schulen entwickeln eigene Konzepte zur Verbesserung der Kenntnisse in den Kernfächern.
Lehrpläne werden mit allen Betroffenen abgestimmt. An der Berufsschule kann der Hauptschulabschluss nachgemacht werden. Als Maßnahmen zur Senkung der Abbrecherquote und zur Berufsorientierung sind zu nennen: vermehrte Betriebspraktika und Werkstattwochen. Die meisten Schulen haben Verbindungslehrer für die Wirtschaft. Das Projekt EBISS, das heißt erweiterte Berufsorientierung im System Schule, trägt dazu bei, dass sich mehr Lehrkräfte in den Themen Wirtschaft und Arbeitsleben qualifizieren.
Lehrer mit dem Fach Wirtschaft/Politik sind verpflichtet, im Arbeitsamt mindestens zweiwöchige Praktika zu machen. Es gibt Berufsauswahltests durch das Arbeitsamt und Vor- und Nachbereitung von Praktika sowie die Beurteilung der Praktikanten durch die begleitende Lehrkraft und durch die Unternehmen und noch vieles mehr.
Deshalb bekräftigen wir unseren Appell an die Landesregierung, an die Schulen und an die Ausbilder, ihre Anstrengungen fortzusetzen und zu intensivieren. Ich bitte darum, über unseren Antrag, den Änderungsantrag zum CDU-Antrag, hier heute abzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grundwasserentnahmeabgabe wird seit 1994 für Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers, insbesondere für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten, erhoben. Im vorliegenden Bericht wird deutlich - das zeigen die Zahlen -, dass die Lenkungswirkung der Abgabe durchaus gegeben ist.
Durch die jetzige Novelle soll das Gesetz an die aktuelle Rechtslage angepasst werden, und die im Haushaltsgesetz 2004/05 vorgenommene Erhöhung um 6 c pro m³ soll ab dem 1. Januar 2006 Gültigkeit bekommen.
Die vorgenommene Erhöhung orientierte sich am Land Brandenburg. In diesem Land regiert die CDU mit. Mit der Umsetzung der Erhöhung hat SchleswigHolstein noch immer den zweitniedrigsten durchschnittlichen Wasserpreis in Deutschland und zieht lediglich mit Bayern gleich.
Für gewerbliche Großverbraucher gilt zur Sicherung der Standortbedingungen ein ermäßigter Satz von 5 c pro m³.
Ich habe auch häufiger mit Vertretern des Bauernverbandes gesprochen, die gebeten hatten, landwirtschaftliche Betriebe bei der Abgabe genauso zu behandeln wie Gewerbebetriebe. Mir ist allerdings immer wieder deutlich gemacht worden, dass das nicht möglich ist. Es wurde aber in weiten Bereichen der Interessenlage der Landwirtschaft Rechnung getragen. So ist die Entnahme von Grundwasser aus eige
nen Brunnen für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb von der Abgabe völlig befreit. Für die Entnahme für Zwecke der Berieselung und Beregnung wird lediglich ein reduzierter Abgabesatz von 2 c je m³ erhoben.
Die Gesetzesnovelle ist auch wegen der Erweiterung der Zweckbindung erforderlich. In § 7 wird die Zweckbindung des Abgabeaufkommens um Maßnahmen zur Neuwaldbildung ergänzt.
Im Jahre 1996 haben alle Fraktionen im Landtag eine jährliche Neuwaldbildung von 2.000 ha gefordert.
- Das ging eben nicht. - In den letzten fünf Jahren lag die Neuwaldbildungsrate aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen deutlich unter 400 ha im Jahr. Die Neuwaldbildung im Staatsforst war inzwischen gänzlich zum Erliegen gekommen. Die ständige Reduzierung der Mittel für Neuwaldbildung wurde in der Vergangenheit stets kritisiert, und von allen Seiten wurde die Öffnung des Maßnahmenkatalogs der Grundwasserabgabe zugunsten der Neuwaldbildung gefordert.
Mit den Mitteln aus der Wasserabgabe können nun auch Komplementärfördermittel des Bundes in Millionenhöhe aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für die Neuwaldbildung eingeworben werden.
Auch die CDU hat bei den letzten Haushaltsplanberatungen in Anträgen eine Förderung der Neuwaldbildung zum Zwecke des Grundwasserschutzes verlangt und hat auch gefordert, dass diese Mittel aus der Grundwasserentnahmeabgabe genommen werden. Das war ohne diese Erhöhung ganz einfach nicht möglich, meine Damen und Herren.
Die Opposition hat sich auch bei anderen Abgaben wie bei der Oberflächenwasserentnahmeabgabe heftig gewehrt. Heute stammen alleine aus dieser Abgabe 40 Millionen €. Davon werden zum Beispiel auch die
Wasser- und Bodenverbände finanziert. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie das ohne diese Abgabe möglich sein sollte.
Meine Damen und Herren, Sie sind dagegen, nennen aber keine Alternative, weil es auch keine gibt.
Mit dem Abgabeaufkommen soll auch ein kleiner Teil des Landeshaushalts konsolidiert werden.
Das ist schon mehrfach gesagt worden und wird auch in keiner Weise bestritten. Auch das Verfassungsgericht hat dies so als richtig befunden.
Ich bitte um Überweisung des Berichtes an den Umweltausschuss und um Überweisung der Novelle an den Umwelt- und in den Innen- und Rechtsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im vergangenen Jahr haben in der Bundesrepublik 35.000 junge Menschen keinen Ausbildungsplatz gefunden. Nicht mitgerechnet habe ich die 47.000 Bewerber in den so genannten Warteschleifen. 2002 waren es 23.000 Menschen, im Jahr davor 20.000. Für dieses Jahr prognostiziert die Bundesagentur für Arbeit sogar ein Lehrstellendefizit von 60.000 bis 70.000 Stellen. Von 2,1 Millionen Betrieben bilden nur noch 23 % aus. Schleswig-Holstein steht noch relativ gut da. Aber auch unser Handwerk bietet von Jahr zu Jahr weniger Ausbildungsplätze an.
- Auch diese Entwicklung gibt es schon seit Mitte der 80er-Jahre. - So ist es wohlfeil, wenn die Opposition ständig neue Resolutionen mit der Überschrift „Keine Ausbildungsplatzabgabe“ einbringt, aber keine Alternative für die Milderung der Ausbildungsplatzmisere bietet, bis auf die Forderung vielleicht: „Weniger Geld für Lehrlinge“.
Auch heute haben weder CDU noch FDP einen Vorschlag gemacht, der vorgeschaltet werden könnte.
Wir Sozialdemokraten haben zumindest Vorschläge gemacht. Wir haben uns stets für eine umlagefinanzierte Ausbildung als Ultima Ratio ausgesprochen und haben gesagt, es müssten zahlreiche Maßnahmen vorgeschaltet werden, und nur wenn diese nicht wirkten, könnte es zu einem solchen Instrument kommen. Wir haben einige Dinge mit anderen auf den Weg gebracht. Ich nenne nur die Bevorzugung von Betrieben, die Ausbildungsplätze anbieten, bei der Vergabe von Aufträgen und Fördermitteln durch das Land, ich nenne die Erschwerung von Mehrfachzusagen durch Auszubildende, die Maßnahmen zur Absenkung der Abbrecherquoten, Programme für mehr Ausbildung und Qualifizierung, besonders das 100.000-PlätzeProgramm der rot-grünen Bundesregierung für benachteiligte Jugendliche, die Finanzierung von Ausbildungsplatz-Akquisiteuren und Fördermittel für Ausbildungsverbünde, die flexible Organisation des Berufsschulunterrichts, die Entwicklung neuer Berufe und Ausbildungsordnungen und Bescheinigungen für
Teilqualifikationen und die jährlichen Ausbildungsbündnisse mit „Klinkenputzaktionen“.
Dennoch - das wurde schon in vielen Zwischenrufen deutlich - wurde es nicht besser. Vielmehr werden immer mehr Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen untergebracht. Der Staat, der Steuerzahler, muss also die Ausbildung finanzieren.
An unseren Berufsschulen befinden sich inzwischen über 50 % der Schülerinnen und Schüler in Vollzeitklassen beziehungsweise berufsvorbereitenden Maßnahmen. So muss sich keiner wundern, wenn der Ruf nach einer solidarischen Umlagefinanzierung immer lauter wurde, übrigens auch seitens der Unternehmen selbst.
Ja, ich erlaube sie.
Der Minister hat vorhin berichtet und hat die schleswig-holsteinischen Zahlen genannt. Er hat deutlich gemacht, dass bis zum März dieses Jahres von den nicht untergebrachten Ausbildungswilligen 279 - die Zahl meine ich in Erinnerung zu haben - noch nicht versorgt sind. Ich habe gesagt, dass das in SchleswigHolstein alles etwas positiver aussieht. Aber ich habe in meinem Redebeitrag auch gesagt, dass man nicht verkennen darf, dass viele in berufsvorbereitenden Vollzeitmaßnahmen untergebracht sind und dass sich die Zahl dadurch insgesamt günstiger gestaltet.
Um meinen Gedanken fortzusetzen: Es gibt eine Alternative, nämlich die, die uns das CDU-regierte Hamburg gerade vorführt. Wir können als Staat vor der Ausbildungsunwilligkeit vieler Unternehmer kapitulieren und das duale System gleich abschaffen. Die Hamburger führen jetzt eine zweijährige vollzeitschulische Berufsausbildung ein, die zum Gesellen
brief führen soll. Das ist ein seltsames Verständnis von sozialer Marktwirtschaft: Die Gewinne werden privatisiert, die Kosten vergesellschaftet.
Kollege Geerdts, Sie befürchteten bei einer umlagefinanzierten Ausbildung mehr Staat. Was macht denn dann Hamburg? Das ist doch die Verstaatlichung der Ausbildung und nichts anderes! Was Sie befürchten, führen uns die Hamburger jetzt vor.
Das soll im Herbst tatsächlich beginnen.
Das Berufsausbildungssicherungsgesetz sieht vor, dass im Herbst eine Abgabe erhoben wird, wenn das Lehrstellenangebot die Zahl der Bewerber nicht um mindestens 15 % übertrifft. Zahlen sollen Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten, in denen Auszubildende weniger als 7 % der Belegschaft ausmachen. Das würde für lediglich 18 % der Betriebe im Bund zutreffen. Wer mehr ausbildet, erhält das Geld. Wo Ausnahmen sinnvoll sind, werden wir sie im Gesetz definieren.
Der Minister sagt, dass man über die finanziellen Auswirkungen der Ausbildungsplatzumlage auf die Wirtschaft nur spekulieren könne. Ich behaupte, dass sie auf jeden Fall mehr für die jungen Menschen bringen wird als Appelle, die ungehört verhallen.
Die Landesregierung wird ihr Verhalten bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf davon abhängig machen, wie dieser Gesetzentwurf in naher Zukunft noch verändert wird.
Herr Präsident! Der Umweltausschuss hat sich in zwei Sitzungen mit dem FDP-Antrag zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie befasst, zuletzt am 4. Februar. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung der CDU, den Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU macht es sich hier wirklich sehr einfach. Sie sagt: Wir machen keine Erhöhung der Grundwasser
entnahmeabgabe. Dann freuen sich die Wasserversorger.
Dann freut sich die Bevölkerung.
Es trägt aber in keiner Weise zur Problemlösung in diesem Land bei.
Ich erinnere daran, wie Sie sich bei der Oberflächenwasserabgabe verhalten haben. Auch dagegen haben Sie vehement votiert. Diese Einnahme bringt heute über 40 Millionen € ein. Der Kollege Hentschel hat das noch einmal deutlich genannt. Ich stelle heute häufiger fest, dass einige CDU-Abgeordnete sich sogar um die Einnahmen aus dieser OWAG Sorgen machen, denn sie fragen nach, wie lange ein bestimmtes Kernkraftwerk noch stillliegen soll, denn solange würden ja die Einnahmen aus der OWAG fehlen. Das habe ich bei einer Anfrage hier erleben können.
Die Umweltabgaben wurden hier im Landtag schon des öfteren von der CDU bekämpft, obwohl diese auch in anderen CDU-regierten Ländern durchaus üblich sind. Sie haben hier im Lande auch ihre Lenkungswirkung. Wir haben mit diesen Einnahmen viel bewirken können. Während bei dieser jetzt vorgesehenen Erhöhung der GruWAG 50 % zur allgemeinen Haushaltsverbesserung beitragen sollen, sollen die restlichen Mittel für Maßnahmen eingesetzt werden, die das Grundwasser entsprechend verbessern.
- Das ist richtig! Es sollen Flächen gesichert werden, die durch Neuwaldbildung den Grundwasserschutz begünstigen. Es sollen durch die Neuorientierung der Landwirtschaft und die so genannte Modulation für den Schutz des Grundwassers Chancen genutzt werden. Auch sollen die Grundwasservorkommen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie genutzt werden.
In den letzten fünf Jahren lag die Neuwaldbildungsrate aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen sehr niedrig. Die Reduzierung der Mittel für Neuwaldbildung wurde in der Vergangenheit heftig kritisiert. Es wurde von allen Seiten, auch von Ihrer Seite, meine Damen und Herren von der Opposition, eine
Öffnung des Maßnahmenkatalogs der GruWAG gefordert. Dieser Öffnung ist das Kabinett mit dem Umweltminister nachgekommen. Es wurde der Vorschlag eingebracht, die Grundwasserabgabe im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes der Haushalte 2004/2005 zu erhöhen. Das spätere Grundwasserabgabegesetz soll dann im Katalog der Maßnahmen, die dem Grundwasserschutz dienen, um die Ziffer „Maßnahmen zur Neuwaldbildung und des Waldumbaus, die dem Schutz des Grundwassers und der Verbesserung des Wasserhaushaltes dienen“, ergänzt werden.
Ja.
Meine Redezeit ist zu Ende. Ich denke, in Anbetracht der Tatsachen, dass der Bürger durch diese Abgabe lediglich mit 2,70 € im Jahr belastet wird, dass Schleswig-Holstein im Bundesländervergleich auch weiterhin den zweitniedrigsten Wasserpreis hat, dass dagegen dem Landeshaushalt erheblich geholfen und die Neuwaldbildung wieder möglich wird, kann auf eine Erhöhung der GruWAG nicht verzichtet werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Antwort auf die Frage, ob es gelingen werde, alle Ausbildungswilligen mit einem Ausbildungsplatz zu versorgen, war in den letzten Jahren immer spannend und mit einer Zitterpartie verbunden. Es bedeutete teilweise auch Schwerstarbeit für alle Beteiligten im Bündnis für Ausbildung.
Ich möchte mich zunächst bei allen Betrieben bedanken, die Ausbildungsplätze bereitgestellt haben. Außerdem bedanke ich mich bei allen, die durch Klinkenputzaktionen dazu beigetragen haben, dass mehr Plätze bereitgestellt worden sind.
Der Bericht des Ministers bestätigt, dass die Schere zwischen Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage immer weiter auseinander klafft. Herr Minister, wir erwarten in unserem Antrag Auskunft über die Zunahme der Vollzeitklassen. Sie haben sich aber auf die Schülerzahlen beschränkt. Ich will mich zunächst einmal damit zufrieden geben, da auch diese Zahlen deutlich machen, dass sich das duale System der beruflichen Bildung zurzeit in einer Schieflage befindet, weil einerseits die Zahl der Ausbildungsplätze zurückgeht und andererseits die Zahl der Vollzeitklassen an den Berufsschulen drastisch wächst.
Berufsschulen sind einmal entstanden, um den fachtheoretischen Unterricht der dualen Ausbildung abzudecken. Vollzeitklassen waren nachgeordnet und
spielten zunächst kaum eine Rolle beziehungsweise sind nach und nach eingerichtet worden, um das Fachwissen der Lehrkräfte optimaler zu nutzen.
Heute ist festzustellen: An unseren Berufsschulen - und das sagt der Bericht - gibt es mehr Vollzeitklassen als Klassen des dualen Systems. Die Finanzierungslasten der dualen Ausbildung ruhen inzwischen hauptsächlich auf den Schultern des Staates. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die ursprünglichen Finanzierungsanteile der an der dualen Berufsausbildung Beteiligten wieder zu erreichen.
Der Minister sagt, eine Ausbildungsplatzabgabe sei kontraproduktiv. Auch wir Sozialdemokraten sehen eine umlagenfinanzierte Ausbildung als Ultima Ratio.
- Ich habe gesagt: als letztes Mittel. Wir wollen ja auch keine Ausbildungsplatzabgabe.
Um einer Ausbildungsplatzmisere zu begegnen, müssen zunächst andere Maßnahmen ergriffen beziehungsweise vorgeschaltet werden. Es müssen insbesondere für lernschwächere oder - wie sie auch genannt werden - praktisch begabte Jugendliche neue Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen werden.
- Das behaupten sie immer. Sprechen Sie einmal mit den Gewerkschaften. Sie wollen auch dieser Misere begegnen.
Bestehende Berufe müssen darauf hin überprüft werden, ob sie vom theoretischen Ballast befreit und mehr praxisorientiert ausgerichtet werden können. Vorhandene Ausbildungsplätze müssen gepflegt, Mehrfachzusagen unmöglich gemacht, Abbrecherquoten gesenkt und Ausbildungsverbünde unterstützt werden.
Der Bericht des Ministers macht deutlich, dass die Ausbildungsplatzsituation in Schleswig-Holstein im Vergleich zum Bundesdurchschnitt wegen der überwiegend mittelständisch geprägten Wirtschaftsstruktur noch gut dasteht. Das Handwerk - das hat er gesagt - stelle durch eine hohe Ausbildungsquote eine positive Ausnahme dar.
Einige Maßnahmen der Landesregierung zur Begegnung einer Ausbildungsplatzmisere haben gegriffen. Das Ziel des Sofortprogramms für mehr Ausbildung
wurde sogar überschritten. Es bleibt zu hoffen, dass sich auch in den nächsten Monaten noch einiges bewegt. Neben allen Anstrengungen müssen alle jungen Menschen davon überzeugt werden, mobiler und flexibler zu sein, um vorhandene Plätze auch zu besetzen.
Ich erwarte aber auch, dass die Betriebe auf die Hauptschulen zugehen und konkret sagen, was sie erwarten. Wenn diese Dinge angepackt werden, dann lässt sich die schlechte Ausbildungsplatzsituation sicherlich bewältigen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Mai hat das Bildungsministerium im Auftrag der Arbeitsgruppe „Haushaltsprüfung“ des Finanzausschusses einen Bericht zur Einrichtung von Bezirksfachklassen und Landesberufsschulen vorgelegt. Es geht dabei um die Umsetzung der schulgesetzlichen Verpflichtung, Frau Schwarz, nicht am
Parlament vorbei - das steht so im Schulgesetz - und darum, Personal- und Sachmittel so effizient wie möglich zu verwenden, indem statt zu kleiner Berufsschulklassen regionale oder landesweite Einheiten gebildet werden.
Wir haben in diesem Konzept ausführliche Informationen und Daten über Ausbildungsberufe und Berufsschulstandorte in Schleswig-Holstein erhalten, über Schülerzahlen, bestehende Bezirksfachklassen und Landesberufsschulen, über das Verfahren zu ihrer Einrichtung, über Planstellenbemessung, Schulkostenbeiträge und Klassenbildung. Außerdem wurden Standorte und Berufe aufgelistet, die nur geringe Schülerzahlen haben. Im Ergebnis sind die Schulleitungen dem Auftrag zur Bildung von jahrgangs- und berufsübergreifenden Klassen nachgekommen. Das sei hier lobend hervorgehoben.
Das vom Ministerium mit dem Landkreistag, dem Städteverband und einzelnen Schulträgern erarbeitete Konzept sieht vor, im Herbst in einem mehrstufigen Verfahren Vorschläge für die Konzentration von Berufsschulstandorten für Berufe mit wenigen Auszubildenden für das Schuljahr 2004/2005 zu entwickeln. Ausbildungsbetriebe und -einrichtungen sollen frühzeitig eingebunden werden. Vor der endgültigen Festlegung der Standorte erfolgt das Anhörungsverfahren.
Ziele sind Sicherung und Steigerung der Unterrichtsqualität, effizienter Lehrereinsatz, zumutbare Schulwege, vertretbare Sachkosten und ein fairer Wettbewerb zwischen den Schulstandorten.
Und - das ist vielleicht der wichtigste Punkt -: Die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe soll nicht beeinträchtigt werden.
- Weil es - das sage ich ja gerade - eine Rückkopplung mit den ausbildenden Betrieben vor Ort geben wird.
Jede Einzeleinrichtung von Bezirksklassen musste auch in der Vergangenheit individuell geregelt wer
den. Dort sind stets flexible Lösungen gefunden worden. Auch die CDU kennt dieses schlüssige Konzept seit drei Monaten. Nun hat sie festgestellt, dass die Landesregierung Stückwerk plant. Sicher ist es das gute Recht der Opposition, alles schlecht zu finden, was aus dem Bildungsministerium kommt,
und deswegen möglichst viel Sand ins Getriebe zu streuen. Deshalb wird wieder einmal ein weiteres Gesamtkonzept gefordert, das nur nach langwierigen wissenschaftlichen Untersuchungen erstellt werden kann.
Das würde nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge Geld kosten.
- Wir haben es ja. Es gibt ein Gesamtkonzept, Herr Kayenburg. Ich habe gerade gesagt: Es liegt seit drei Monaten vor. Sie aber wollen noch mehr. Vielleicht haben Sie es nicht verstanden. Sie wollen wissenschaftliche Untersuchungen, Gutachter einschalten und Geld ausgeben, das wir angeblich haben.
Im Antrag ist mehrfach von genauen Analysen und Prüfungen sowie von Stärken- und Schwächenanalysen die Rede, die doch ohnehin selbstverständlich sind und regelmäßig von den betroffenen Schulen in die Abstimmungsprozesse eingebracht werden. Außerdem wird eine Zusicherung verlangt, dass die eingesparten Stunden an den Berufsschulen verbleiben. Einer solchen Zusicherung bedarf es nicht, weil es im Konzept ausdrücklich heißt, dass die Umsetzung des Konzeptes die Unterrichtsversorgung der Berufsschulen verbessern soll. Außerdem wäre eine Verlagerung von ersparten Stunden auf die allgemeinbildenden Schulen schon deshalb kontraproduktiv, weil die duale Ausbildung immer stärker in die Berufsschulen verlagert wird. Die Zahl der berufsvorbereitenden Klassen und berufsqualifizierenden Vollzeitbildungsgänge wächst stetig. 1992 gab es in Schleswig-Holstein rund 400 berufsvorbereitende Vollzeitklassen; jetzt sind es bereits mehr als 500. Dieser Verschiebung zulasten des Landes lässt sich durch die Einrichtung von Bezirksfachklassen gegensteuern.
Wir lehnen den CDU-Antrag ab, weil in ihm Forderungen aufgestellt sind, die bereits Bestandteil des im
Mai herausgegebenen Konzepts der Landesregierung sind. Unser Antrag setzt sich für einen effizienten Einsatz von Ressourcen in der beruflichen Bildung ein und bestärkt die Landesregierung darin, bei der Einrichtung von Bezirksfachklassen der Ausbildungsbereitschaft höchste Priorität einzuräumen. Ich bitte, über die Anträge heute im Parlament abzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Umweltausschuss hat die Vorlagen in seiner Sitzung am 13. August beraten. Im Einvernehmen mit dem Bildungsausschuss gibt er folgende Beschlussempfehlungen ab:
Mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung des Vertreters der FDP empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Antrag der FDP abzulehnen.
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeswassergesetzes ist am 13. Dezember im Landtag in erster Lesung behandelt worden. Der Umweltausschuss hat sich in fünf Sitzungen damit befasst.
Die jetzige Novelle war wegen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie notwendig. Der Bund hat seine Aufgabe bereits im Juli letzten Jahres erfüllt und die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes verabschiedet. Diesem Rahmengesetz haben wir jetzt unser Landeswassergesetz bis Ende 2003 anzupassen.
Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist uns verordnet worden, unsere Gewässer bis zum Jahr 2015 in einen ökologisch guten Zustand zu bringen. Um diesen zu erreichen, wurden neben chemischen auch strukturelle und biologische Güteziele gesetzt. Das Ziel der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer hat zwar weiterhin einen hohen Stellenwert, aber nicht den Vorrang vor anderen Zielen. Um die Güteziele zu erreichen, müssen auf dem Gebiet des Gewässerschutzes neue Wege gegangen, alle Gewässer als eine Einheit betrachtet und die neuen Bewirtschaftungskonzepte für die Gewässer innerstaatlich verbindlich gemacht werden.
Anfang März fand an zwei Tagen eine umfangreiche Anhörung statt. Während zum Beispiel die Naturschutzverbände, der Bauernverband, die Wasser- und Bodenverbände, der Landessportverband und der schleswig-holsteinische Gemeindetag einzelne Formulierungen der Paragraphen des Gesetzentwurfs kritisierten, verzichteten die Vertreter des Landkreistages auf inhaltliche Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf und beschränkten sich darauf, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu kritisieren. Man bezweifelte, dass die Übertragung dieser Aufgabe an die Wasser- und Bodenverbände richtig sei, und erinnerte daran, dass man bereit gewesen sei, die gesamte Aufgabe zu übernehmen. Die Aufgabe wäre besser bei den Kreisen aufgehoben, weil der Landrat ohnehin die Behörde sei, die später als Genehmigungsbehörde das Ganze umsetzen solle. Ich stelle fest, dass vor mehr als einem Jahr aus guten Gründen anders entschieden worden ist, und ich bedaure, dass sich die Kreise zurzeit in einem Schmollwinkel befinden und sich nicht an den Arbeitsgruppen beteiligen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich dies nach In-KraftTreten des Gesetzes ändert.
Der Landestauchsportverband hat seine alte Forderung wieder aufgestellt, den Tauchsport als Gemeingebrauch in das Gesetz aufzunehmen. Nach ausführlicher Abwägung kann der Zulassung des Tauchsports pauschal in allen in öffentlichem und privatem Eigentum befindlichen oberirdischen Gewässern nicht zugestimmt werden. Nicht alle Seen sind für den Tauchsport zum Beispiel aufgrund geringer Tiefe, der Wasserqualität, Gefährdung durch Munitionsablagerung aus dem Zweiten Weltkrieg oder aufgrund fischereilicher Nutzung geeignet. Meine Fraktion hat sich in der Vergangenheit stets für vertragliche Regelungen zwi
schen der Landesregierung und dem Tauchsportverband ausgesprochen und diese Regelung hat es inzwischen auch gegeben.
Der schleswig-holsteinische Gemeindetag hatte große Bedenken gegen § 33 Abs. 3, wonach die Indirekteinleitergenehmigung und -überwachung den Trägern der Abwasserbeseitigung übertragen werden soll. Von den Gemeinden sei ein spezieller Sach- und Fachverstand erforderlich, der nicht vorgehalten werden könne. Da dies ein Ergebnis der abgestimmten Funktionalreform ist und das LANU bei fachlichen Problemen beratend tätig sein wird, haben wir diese Bedenken nicht akzeptiert.
Der Bauernverband und die Wasser- und Bodenverbände kritisierten insbesondere die §§ 38, 38 a und 51. Sie behaupteten, die Gewässerunterhaltung sei allein auf ökologische Bewirtschaftungsziele ausgerichtet und eine Regelbreite des Uferrandstreifens von 10 m zum Schutz der Gewässer sei fachlich nicht zu rechtfertigen.
Auf einer Informationstagung zum Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hatten die Wasser- und Bodenverbände sich insbesondere § 51 zum Thema gemacht. Sie sahen in der neuen Regelung, die auch die rein ökologische Gewässerunterhaltung einbezog, eine Kürzung der Landeszuschüsse um circa 1 Million €, die sich zu 80 % auf die klassische Gewässerunterhaltung auswirken würde. Sie vertraten die Auffassung, dass ökologische Unterhaltungsmaßnahmen, von denen ihre Verbandsmitglieder keinen Vorteil hätten, von der Allgemeinheit, das heißt vom Land, bezahlt werden müssten.
Wir haben diese Kritik aufgegriffen und den Formulierungsvorschlag eines Unterverbandes aufgenommen. Mit dem rot-grünen Änderungsantrag wird im Gesetzentwurf eine Korrektur vorgenommen, die diesen Verbänden entgegenkommt.
Er zeigt, dass wir die vorgetragenen Kritikpunkte während der Anhörung sehr ernst genommen haben. Mit den weiteren Änderungsvorschlägen in unserem Antrag tragen wir der Tatsache Rechnung, dass das Gesetzgebungsverfahren bereits länger läuft. So wurden inzwischen Formulierungen von neuen Verordnungen eingeholt, entsprechende Verweise im Landeswassergesetz hinfällig und Änderungen redaktioneller Art erforderlich.
Es ist sehr lobenswert, dass sich der SSW offensichtlich intensiv mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und
Bereitschaft gezeigt hat, Vorschläge der Verbände in Antragsform aufzunehmen. Wir halten die Vorschläge des SSW für sehr einschneidend und keineswegs für so klein, wie uns vorher einmal angekündigt worden ist. Wir haben im Vorfeld natürlich ausführlich darüber diskutiert, zumal auch durch verschiedene Verbände Hinweise gegeben worden sind. Wir können dem Antrag unsere Zustimmung nicht geben. Da die Wasserrahmenrichtlinie eine Privilegierung für den Wasserabfluss nicht vorsieht, wollen wir das auch nicht ins Gesetz hineinschreiben.
Wir begrüßen, dass auditierte Betriebe Erleichterungen für Teile des Verwaltungsverfahrens und der Gewässerüberwachung erhalten. Diese Erleichterungen sind ausdrücklich neu in die Gesetzesnovelle aufgenommen worden. Es muss aber auch Grenzen geben. Wenn ernsthaft das Ziel eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer verfolgt werden soll, dann können sich die Erleichterungen nicht auf die Aufgabenwahrnehmung an sich beziehen. Die Gewässerunterhaltung sowie die Unterhaltung von Deichen, Dämmen und auch Schöpfwerken erfolgt nach wasserwirtschaftlichen und ökologischen Erfordernissen. Weitere Erleichterungen würden nach unserer Ansicht das Wohl der Allgemeinheit und die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gefährden.
Von den anderen Oppositionsparteien gab es während der jüngsten Umweltausschusssitzung leider keine inhaltlichen Beiträge und auch keine Änderungsvorschläge. Von der CDU wurde geäußert, dass man aus Zeitmangel keine Anträge gestellt habe, diese aber noch vor der Landtagssitzung einbringen werde. Es wurde versprochen, diese uns Abgeordneten einige Tage vorher zukommen zu lassen. Das hat aber nicht geklappt. Man hat mir inzwischen auch schon einige Gründe dafür genannt. Fakt ist, heute Morgen um 10 Uhr fand ich den CDU-Antrag als Tischvorlage vor. Ich denke, das ist etwas unkollegial. Den Antrag in seinem Umfang hier fünf Stunden später zu behandeln, ist eine Zumutung.
- Den haben wir schon in der Umweltausschusssitzung gehabt.
- Ich habe schon verstanden. Es gibt von der CDU keine Anträge zum Landeswassergesetz, weil die angeblich von uns ohnehin abgelehnt werden würden. Das zeigt die Erfahrung allerdings anders. Wir haben schon in vielen Gesetzgebungsverfahren im Umweltausschuss Anträge der Opposition übernommen und ihnen zugestimmt, aber in der Tat nicht in der Landtagstagung selbst.
Zum Abfallwirtschaftsgesetz sind eine Reihe von Anträgen aufgenommen worden, die auch von Ihnen kamen.
Sie hatten zweieinhalb Monate Zeit, um sich mit den Vorschlägen der Anzuhörenden zu beschäftigen, und ich denke, die Zeit hätte ausreichen müssen, um so etwas vorzubringen. Ich denke nicht, dass das ein Beweis dafür ist, dass Sie ernsthaft daran interessiert sind, hier wirklich Verbesserungsvorschläge für das Landeswassergesetz beizutragen.
Im Übrigen sind diese 15 Vorschläge, die ich nur in einer ersten Durchsicht gesehen habe, fast alle kostenträchtiger Art. Das steht im Widerspruch zur Rede des Oppositionsführers heute Morgen, der der Landesregierung immer wieder vorgeworfen hat, dass sie nicht sparsam genug sei. Andererseits kommen dann solche Vorschläge.
Ja, ich komme zum Schluss, Herr Präsident.
Zusammenfassend sei noch einmal gesagt, dass der Entwurf der Landeswassergesetznovelle im Lande überwiegend positiv aufgenommen worden ist. Forderungen der Naturschutzverbände und auch Forderungen und Belange der Verbände der Grundstückseigentümer haben ihren Niederschlag gefunden. Mit dem neuen Gesetz werden Genehmigungspflichten zurückgeführt, Verwaltungsverfahren vereinfacht und Teile der Funktionalreform realisiert. Das Gesetz wird die kommunale Ebene stärken und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie fördern.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Abfallwirtschaft hat uns im Landtag schon häufiger beschäftigt. Es ist richtig, dass dies schon einige Zeit her ist. Aber wir haben hier einmal über einen Antrag der SPD diskutiert, der „Bericht zum Stand und zur Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft“ hieß. Es wurden Entwürfe des Abfallwirtschaftsplans, ein kommunaler Gebührenvergleich und eine Fibel mit Strukturen und Daten zur Abfallwirtschaft vorgelegt. Später diskutierten wir dann aufgrund einer Großen Anfrage der FDP, von der der Minister bereits sprach.
Erst vor wenigen Monaten haben wir uns ausgiebig mit Bioabfällen und mit der Altlastenproblematik im Land befasst. Dadurch erübrigt sich heute sicherlich eine Diskussion über diese Fragenkomplexe in der Großen Anfrage des SSW zur Abfallwirtschaft.
Mit 67 Fragen werden der Landesregierung Antworten zur gesamten Entsorgungspalette in SchleswigHolstein abverlangt. Dabei geht es um die Entsorgung kleinster Müllmengen bis hin zu ganzen Kernkraftwerken. Die Fragen beziehen sich auf Entsorgungskapazitäten und auf die Sammlung und den Transport von Abfällen im Lande. Des Weiteren will der Frage
steller wissen, wie die Leute bezahlt werden, welche Betriebe fusionieren, wie hoch die Abfallgebühren in den einzelnen Kreisen sind, wie die Verwertung und Beseitigung organisiert wird, wie die Behandlungsmöglichkeiten von Abfällen zur Beseitigung ab 1. Juni 2005 sein werden, welche Altlasten vorhanden sind und wie die Abfallwirtschaft in der Lebens- und Futtermittelwirtschaft wirkt.
Ehrlich gesagt, ich habe nicht geahnt, dass es Landespolitiker geben könnte, die zu diesem Thema einen so umfangreichen Wissensdrang haben. Obwohl für die Beantwortung der Fragen auf umfangreiche veröffentlichte Abfallbilanzen, auf den Umweltbericht der Landesregierung und auf zahlreiche andere Veröffentlichungen zurückgegriffen werden konnte, war für die Erstellung doch eine große Fleißarbeit erforderlich; denn es ging darum, aus den unterschiedlichsten Quellen Informationen zu koordinieren. Die Bearbeitung der Großen Anfrage hat vermutlich viel Verwaltungskraft gefordert. Mein Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltministeriums, des Landesamtes für Natur und Umwelt und der Kreisverwaltungen des Landes.
Schon bei der Erstellung von Entsorgungsplänen in der Vergangenheit war es stets schwierig, verlässliche Zahlen von den Kreisen über Müllmengen, Müllströme oder Abfallfraktionen zu erhalten. Die Kreise hatten sich stets mit dem Hinweis auf die große Zusatzarbeit schwer getan, entsprechende Daten zu liefern.