Detlef Matthiessen

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es hätte des Antrages der CDU nicht bedurft, um die Verwaltung auf die Idee zu bringen und zu Vereinfachungen und Verschlankungen der Datenerhebung aufzufordern. Das ist nicht nötig, das ist alles in Arbeit.
Bereits ab kommendem Jahr wird zum Beispiel die Viehzählung auf die Daten des Herkunftssicherungs- und Identifizierungssystems Tier, kurz HIT, zurückgegriffen, jedenfalls für den Bereich Rinder. Das muss jedoch von der EU genehmigt werden, Herr Kollege Ehlers, aber das dürfte auch kein Problem sein, weil bereits in ähnlichen Fällen genehmigt wurde, soweit ich weiß in Österreich.
Was Sie mit einem Zugriff der Agrarverwaltung auf die Daten des Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsverbandes bezwecken, wie Sie in Ihrem Antrag fordern, erschließt sich mir nicht. Neben der Sinnhaftigkeit sind hier auch rechtliche Hürden zu nehmen. Die Daten des Tierseuchenfonds sind aus gutem Grund geschützt, das wissen Sie, Herr Ehlers. Das sollte man sich sehr genau überlegen, ob man das öffnen soll.
Wir sind hier als Parlament keine Nebenverwaltung, Herr Kollege Ehlers. Hätte sich die CDU doch wenigstens vorher beim Ministerium erkundigt, dann hätten Sie erfahren können, dass daran gearbeitet wird, die für die EU erforderliche Datenerhebung für das Programm Zahl mit der Agrarstatistik zu verknüpfen, um nur ein Beispiel zu nennen. Die Verwaltung ist also dran am Ball, die machen das schon, auch ohne CDU-Aufforderung, zumal diese mal wieder völlig unkonkret ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, trotzdem bin ich für Ihren Antrag dankbar, gibt er doch
Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung bei der Datenerhebung bereits auf gutem Weg ist, dass vor allem aber die Verwendung der Daten und ihre Präsentation wirtschaftsfreundlich radikal verändert wurde. Früher gab es ein dickes Buch, heute gibt es nur noch einen sehr dünnen Agrarbericht und die gleichzeitige Darstellung der Daten im Internet. Die Agrardaten wurden an das bereits gut ausgebaute Umweltdatensystem angedockt. Heute kann jeder aktuell die Daten einsehen und sogar virtuelle Karten dargestellt bekommen und diese gezielt ausdrucken und nutzen. Das ist ein großer Fortschritt. Das ist sehr anwenderfreundlich und wirtschaftsnützlich.
Ich bin weiterhin auch für die Beibehaltung der Viehzählung in schlanker Form. Wir haben den Erhebungszeitraum von zwei Jahren bereits auf vier Jahre ausgedehnt. Auch das haben Sie nicht erwähnen können, aber vielleicht wissen Sie es auch nicht. Ich bin auch für die Erfassung der Feldfrüchte. Gerade nachdem wir jetzt die Entkoppelung der Zahlen für die Landwirtschaft von der Produktion erreicht haben, müssen wir der Wirtschaft dieses statistische Material zur Orientierung im freien Markt anbieten können.
Sie reden von Bürokratieabbau, wir handeln. Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sind in Schleswig-Holstein in erheblichem Umfang reduziert worden, und zwar netto. Wie handelt hingegen die CDU-geführte Kommunalverwaltung? Ich nenne Ihnen Beispiele. Meine Kirchengemeinde Hütten wollte am Friedhof der Kirche eine Schautafel zur Veröffentlichung der Gottesdienstzeiten und anderer Mitteilungen aufstellen. Das war ein regulärer Bauantrag, der einen Schriftverkehr mit dem schwarzen Landrat und dessen Bauamt ausgelöst hat. Dieser ging vier Monate lang hin und her, bis wir diese Schautafel schließlich errichten konnten. Ein weiteres Beispiel ist im Kreis Nordfriesland der Landrat Bastian. Dies ist ein Fallbeispiel von Erdbeer-Petersen und der CDU-geführten Verwaltung des Kreises Nordfriesland. Ein Bauer wünschte, für sein Erdbeerfeld zur Direktvermarktung an Touristen an der B 5 am Abzweiger nach Sylt für die drei Monate der Erdbeererntesaison einen Verkaufsstand abzusetzen. Wissen Sie, was die Folge war und was die Verwaltung dort gemacht hat? Sie ist bis vor das Oberverwaltungsgericht gegangen, um ihm das zu untersagen, weil sie daraus einen Fall privilegierten Bauens definiert hat. Das ist konkretes Handeln der CDU vor Ort, während wir hier - so glaube ich - mit unseren landespolitischen Möglichkeiten die Hausaufgaben sehr gut erledigt haben.
Herr Kollege Maurus, Erdbeer-Petersen wollte für die Dauer der Saison einen Erdbeerverkaufsstand aufstellen und nach der Saison wieder mit nach Hause nehmen. Sein Hof liegt nämlich im Reußenkoog. Da kommen keine Touristen vorbei.
An anderer Stelle sind vergleichbare Fälle von der Verwaltung nicht bis vor das Oberwaltungsgericht beanstandet worden. Nicht umsonst fand sich dieser Fall in der Berichterstattung des „Stern“, in der Berichterstattung von dpa, in der Berichterstattung in „Panorama“, also bundesweit, und im Fernsehen. Erdbeer-Petersen hat sich über seine plötzliche Berühmtheit sehr gewundert.
Wir lehnen den CDU-Antrag aus dem Grund ab, weil vieles, was dort vorgeschlagen ist und aus meiner Sicht vollständig, was sich an Daten darstellen lässt, zum Beispiel die HIT-Datenbank - - Lieber Lars, ich versuche gerade, etwas zu deinem Beitrag zu sagen.
Ihr sagt, es wäre eine schöne Idee, die HITDatenbank im Rahmen der Viehzählung zu nutzen. Ich habe mitgeteilt, dass es dazu bereits ein Antragsverfahren gibt. Das muss natürlich von der EU zertifiziert werden. Die Aussichten dafür sind gut.
Zu der Frage, warum Schweine und Schafe noch nicht darin erfasst sind: Das kommt. Schweine werden jetzt erst in das System eingeführt. Da kann man nicht sagen, man will jetzt auf die Daten zurückgreifen. Das wird alles zu seiner Zeit erfolgen.
Ich will damit sagen, dass die Verwaltung das, was die CDU meinte hier fordern zu müssen, bereits realisiert. Sie wollen ja mit Ihrem Antrag herausgehen und sagen: Wir haben einen Antrag gestellt. Daraufhin - das ist ganz Klasse - hat sich das in SchleswigHolstein entwickelt.
Das machen wir nicht mit.
Meine Frage, was Sie eigentlich mit den Daten der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsverbände wollen, haben weder Claus Ehlers noch Claus Hopp einer Antwort für würdig befunden. Sie fordern es aber in Ihrem dürftigen, sehr kurz formulierten Antrag. Es ist doch eine berechtigte Frage. Sie sollten einmal erläutern, welche Daten davon für die Agrarstatistik überhaupt erheblich und tauglich sind.
Claus Hopp, wenn Sie in Ihrer Fraktion Überlegungen anstellen, die Daten des Tierseuchenfonds dem Zugriff der allgemeinen Agrarstatistik zu öffnen, dann will ich mich dem nicht verweigern. Es ist nur so, dass aus der Landwirtschaft im Hinblick auf fiskalische Deklaration von Viehbeständen die Forderung kam, die Deklaration im Tierseuchenfonds unter datenschutzrechtlichen Erwägungen davon abzukoppeln. Wenn die Landwirtschaft dort jetzt andere Überlegungen anstellt, sind wir die Letzten, die sich dem verweigern. Ich habe nur gesagt: Vorsicht an der Bahnsteigkante. Fragen Sie erst einmal Ihre Berufskollegen, ob sie das auch so sehen,
wie Sie das mit leichter Hand so vorschlagen. Uns fänden Sie an Ihrer Seite.
Frau Präsidentin! Frau Ministerpräsidentin, vielen Dank für den Bericht.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetz stimmt das Land Schleswig-Holstein der Vereinbarung über die Zuweisung von Notliegeplätzen im Rahmen der maritimen Notfallvorsorge zu. Die Vereinbarungen sind im gemeinsamen Arbeitskreis Notliegeplätze des Bundes und der Küstenländer erarbeitet worden. Unsere Erfahrungen mit der Havarie der „Pallas“ zeigen, wie notwendig eine solche Übereinkunft an den Küsten ist. Die schnelle Zuweisung eines Notliegeplatzes in einem Hafen oder auf einer Reede ist eine wirksame Maßnahme, um Schadensfälle auf Schiffen zu behandeln. Denkbar sind dabei Feuer, Ölschäden, Chemieunfälle sowie sonstige Umweltschäden. Verbleibt ein Havarist dagegen an der Unfallstelle, sind sehr viel eher Folgeschäden zu erwarten. Diese können durch eine zeitnahe Überführung an einen Notliegeplatz verringert oder verhindert werden.
Das ist kein neues Thema. Die Landesregierung hat Anfang Mai 2004 ihre „Kieler Vorschläge“ zur Ostseesicherheit im Rahmen der Maritime Safety Conference Baltic 2004 vorgestellt. Punkt 4 der Vorschläge betrifft die Aufstellung wirksamer Pläne für den Zugang zu Notliegeplätzen, also Ankerplätze, Reeden und Häfen. Es gibt weiterhin entsprechende Richtlinien der EU und auch der IMO, also der International Maritime Organisation, die auch für die Vertrags- und Mitgliedstaaten gelten sollen. Auch sie müssen entsprechende Richtlinien schaffen und umsetzen, wie wir heute.
Die Zuweisung von Notliegeplätzen erfolgt durch den Leiter des Havariekommandos in Cuxhaven. Die Entscheidung dazu muss schnell erfolgen, aber unter sorgfältiger Beachtung und Abwägung der Interessen aller Beteiligten. Aber, meine Damen und Herren, eines muss klar sein: Der Havariekommandeur entscheidet.
Wichtige Beteiligte sind zum Beispiel die ausgesuchten Häfen, deren Eigentümer und Betreiber. Es ist nachvollziehbar, dass alle maritimen Akteure die Zuweisung von Notliegeplätzen unterstützen, aber gleichzeitig hoffen, dass nicht gerade ihr Hafen herangezogen wird. Es stört den normalen Hafenbetrieb natürlich empfindlich, wenn ein Havarist in den Hafen geschleppt wird. Deshalb ist es ganz wichtig, dass
alle Kosten, die aus der Nutzung der Notliegeplätze entstehen, gemeinsam von Bund und Küstenländern getragen werden. Dabei übernimmt der Bund 50 % der Kosten, Schleswig-Holstein trägt 15 %. Ausgeglichen werden auch die nachgewiesenen wirtschaftlichen Verluste im Notliegehafen. Das Risiko kann nicht nur auf den zufällig betroffenen Hafen abgewälzt werden. Benannt werden die Notliegeplätze durch den jeweiligen Hafenkapitän und die Wasser- und Schifffahrtsämter mit einer genauen Beschreibung des Platzes sowie der sonstigen Infrastruktur.
Meine Damen und Herren, das heute zu beschließende Gesetz ist ein wichtiger Schritt. Zu Recht sind die maritime Wirtschaft und die maritime Technologie ein Feld von strategischer Bedeutung für SchleswigHolstein. Die Ministerpräsidentin hat es in ihrem Bericht deutlich gemacht.
Das wird auch durch die Identifizierung als eines der Wirtschaftscluster mit entsprechender Ausrichtung in der Entwicklung und Förderung verdeutlicht.
So gern ich diesem Gesetz zustimme, so will ich doch den Prozess seiner Entstehung nicht unterschlagen. Aus meiner Sicht war es insbesondere das CDUregierte Niedersachsen, das sich in dem Prozess der Gesetzesfindung als Bremser im Verfahren erwiesen hat.
Dieses Gesetz ist vor allem ein Schritt zur Absicherung der Entwicklung des Wirtschaftsraumes Meer und des Tourismus an unseren Küsten. Seeunfälle können insoweit zu schweren Schäden und Beeinträchtigungen führen. Daher ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Umwelt und zur Sicherung unserer wirtschaftlichen Möglichkeiten im baltischen Raum.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können im Ergebnis dem so formulierten Antrag der CDU nicht zustimmen, weil viele Punkte, die die CDU fordert, so oder so ähnlich bereits in die Beratungen eingeflossen und von der Bundesregierung in den Verhandlungen mit der EU umgesetzt wurden. Die Befürchtungen einer übermäßigen Belastung der Wirtschaft teilen wir selbstverständlich auch. Dem ist aber in den bisherigen Verhandlungen zumindest Rechnung getragen worden.
Ich glaube, wir sind uns alle darin einig, dass die Chemikaliensicherheit verbessert werden muss. Allergene, kanzerogene und teratogene Wirkungen sowie Fruchtbarkeitsstörungen sind Gefahren. Eine Kontrolle ist zum Nulltarif nicht zu haben. Es liegen allerdings bereits heute zu einem großen Teil die erforderlichen Daten vor. Zum Teil liegen sie nur als interne Firmendaten vor. Es kommt darauf an, diese zu bündeln und gegebenenfalls auch neu zu bewerten. Unsere Kritik an dem EU-Entwurf bezieht sich inhaltlich vor allem auf Punkte, die in dem vorliegenden Antrag der CDU so nicht enthalten sind:
Erstens. Die methodische Konzentration auf den Tierversuch als hauptsächliches Instrument lässt außer Acht, dass bereits sehr erfolgreiche Alternativmethoden entwickelt sind. Daneben sollte auch
auf Erkenntnisse des Bundesinstituts für Risikobewertung, BfR, zurückgegriffen werden. In der BfRStudie wird ein stärkerer Rückgriff auf so genannte quantitative Structure Activity Relationships, so genannte SARs, empfohlen. Dahinter verbirgt sich eine Gefährlichkeitsabschätzung über verwandte Strukturaktivitäten von Chemikalien, mit denen Rückschlüsse auf die gesundheitlichen Auswirkungen durch Computeranalysen der Molekularstrukturen gezogen werden können. Es kommt mir und meiner Fraktion wesentlich darauf an, die Anzahl der Tierversuche zu reduzieren.
Das ist mit den von mir genannten Methoden um bis zu 2 Millionen Versuchstiere pro Jahr weniger möglich. Ich glaube, ich brauche nicht zu erwähnen, dass eine solche Strategie, die weitgehend auf Tierversuche, verzichtet und molekularanalysengestützt ist, auch unter dem Gesichtspunkt der Aufwendungen erhebliche Vorteile bringen wird. Das ist meine Sicht.
Zweitens. Die Orientierung an der Menge der produzierten Chemikalien ist der von der EU gewählte Ansatz. Hauptkriterium oder zumindest zusätzliches Kriterium sollte aber vielmehr die Gefährlichkeit der Chemikalien für die Definition des Untersuchungsaufwands sein. An diesen Themen arbeiten wir hier in Schleswig-Holstein genauso wie die Grünen auf Bundesebene. Der CDU-Antrag greift zwar ein wichtiges Thema auf, aber die von mir benannten und aus unserer Sicht vordringlichen Probleme tauchen darin nicht auf. Der CDU-Antrag ist daher aus den genannten Gründen nicht zustimmungsfähig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn eine Zweidrittelmehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Beschlusskraft hätte, wäre der deutsche Markt schon lange frei - frei von gentechnisch veränderten Lebensmitteln.
Bei den Landwirten sieht es nicht viel anders aus: Die meisten wollen nachweislich keine Genpflanzen anbauen - und das nicht erst, seit das Gentechnikgesetz novelliert wurde.
Wenn wir dieser Tatsache ins Auge schauen, also den Willen von Anwendern und ihrer Kundschaft ernst nehmen, dann haben wir keine Wahl: Wir müssen alle Kräfte in Bewegung setzen, um die Einführung gentechnisch veränderten Saatgutes zu verhindern.
Ein konsequenter Schritt in diese Richtung wäre die Einrichtung zusammenhängender gentechnikfreier Regionen.
Allerorten engagieren sich Verwaltungen, Kirchen, Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen,
Landwirte, Waldbesitzer und nicht zuletzt auch Kommunal- und Landespolitiker aus allen Lagern gegen die Ausbringung der „ach so fortschrittlichen“ Gensaaten.
Bereits jetzt haben sich über 11.000 Landwirte in Deutschland mit einer bewirtschafteten Fläche von 430.000 ha - das sind 4.300 km2 - selbst dazu verpflichtet, keine Gentechnik auf ihren Äcker zuzulassen. Wenn man die Waldflächen noch dazu addiert, handelt es sich bereits fast um 1.000.000 ha Land.
Diese Haltung zieht sich quer durch alle gesellschaftlichen Gruppen. Warum sollte sich dann nicht auch ein Land beziehungsweise eine Region in Europa dazu verpflichten, Gentechnik außen vor zu halten? - Unser Land wäre als Rapsanbaugebiet par excellence ganz besonders davon betroffen, wenn sich ungewollt Gene auskreuzen würden.
Wir müssen auch an die Vielzahl der Imker denken, die mit ihren Bienenvölkern eigens für den so leckeren Rapshonig nach Schleswig-Holstein wandern. Ich bezweifle, dass die 70 % der der Gentechnik kritisch gegenüber stehenden Verbraucherinnen und Verbraucher gerne den mit einem GVO-Logo gekennzeichneten Honig vernaschen würden. Das Gegenteil ist der Fall.
Daher begrüße ich ausdrücklich den Schritt der Landesregierung, dem „Netzwerk gentechnikfreie Regionen“ beizutreten.
Dieses Bündnis zielt auf die Sicherung von Qualitätsstandards und ökologischer Anbaumethoden.
Prominente Produkte wie zum Beispiel der Parmaschinken brauchen den Schutz vor der schleichenden, ich möchte fast sagen, Kontaminierung durch artfremde Gene. Wer von den hier im Raum Anwesenden möchte nicht unser Gütesiegel langfristig als solches sichern? Wer würde dem ökologischen Landbau und den genannten Imkern in die Suppe spucken wollen? Mittels einer klaren Entscheidung, dass Schleswig-Holstein eine gentechnikfreie Region werden soll, würden wir unseren Landwirten und auch den genannten Imkern Rechtssicherheit geben. Aber Schleswig-Holstein ist keine Insel. Eine Verunreinigung gentechnikfrei produzierter Lebensmittel des biologischen Landbaus mit gentechnisch veränderten Organismen ist auf lange Zeit nur zu verhindern, wenn die EU endlich EU-weit verbindliche Regelungen zur Sicherung gentechnikfreier Produktion wie in der Koexistenzregel eigentlich gefordert, und
einen möglichst niedrigen Schwellenwert zur Saatgutverunreinigung verabschiedet.
Meine Damen und Herren, nach derzeitiger Rechtslage ist die Einrichtung von gentechnikfreien Regionen in der EU noch nicht möglich. Aus diesen Gründen fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, auf Bundesebene alles Erdenkliche zu tun, um die rechtlich abgesicherte Einrichtung gentechnikfreier Regionen in der EU für die Wahlfreiheit der Menschen hierzulande auf allen Ebenen zu ermöglichen. Jeder muss wissen, was er isst, auf die Landwirte bezogen, was er anbaut und erntet.
Hier stehe ich realiter.
Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Die CDU stellt Behauptungen auf, ohne Belege liefern zu können. Zahlen spielen offensichtlich bei Ihnen keine Rolle, wenn man den designierten Schattenminister der ländlichen Räume durchs Land ziehen sieht. Der vertut sich mal um ein paar Millionen hier, ein paar tausend Personalstellen an anderer Stelle. Was Sie hier entfalten, ist in Ihrer inhaltlichen Notlage Polemik. Die FDP hält eine reine Trauerrede. Ich kann mich sehr wohl erinnern, dies ist nicht die erste Debatte zum ländlichen Raum hier im Landtag.
Als wir vom Wahltermin wesentlich weiter weg waren, haben Sie die Politik der Landesregierung für den ländlichen Raum sehr gelobt. Offensichtlich ist es dem 20. Februar geschuldet, dass Sie dazu heute nicht mehr in der Lage sind.
Noch zwei Jahre, dann werden die neuen EU-Länder in die gemeinsame europäische Agrarpolitik voll integriert sein. Dann beginnt eine neue Förderperiode, die den erheblichen strukturellen Unterschieden zwischen Ost und West Rechnung tragen wird. Daher wird auch nach Schleswig-Holstein weniger an Finanzmitteln fließen. Wie die Karten dann gemischt werden, wissen wir heute noch nicht. Dennoch, Schleswig-Holstein ist darauf vorbereitet, weil wir ein gutes Grundkonzept haben, das wir in jeder finanziellen Ausstattung so weiterfahren können und weiterfahren werden.
Schon lange vor anderen Bundesländern haben wir einen Schwerpunkt auf die Entwicklung der ländlichen Räume gesetzt, denn wir haben früher erkannt als andere: Der ländliche Raum ist nur dann zukunftsfähig, wenn auch andere Erwerbsquellen über die Land- und Ernähungswirtschaft hinaus gefördert werden. Das Ergebnis war und ist das von der Europäischen Union zertifizierte Programm „Zukunft auf dem Lande“. Das in Schleswig-Holstein entwickelte Konzept der ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen LSE hat sich als so erfolgreich erwiesen, dass dieses Instrument jetzt von anderen Bundesländern übernommen wird. Es ist sehr demokratisch, bezieht die Bevölkerung in der ländlichen Region ein in die Zukunftsarbeit, und zwar vollständig, ob es Gemeinderäte oder Amtsverwaltungen sind, ob es Vereine, Verbände, Wirtschaftsakteure oder einzelne Bürger sind. Keine Impulse und Anregungen werden unter den Teppich gekehrt. Das bedeutet, Förderprojekte werden nicht von oben angeordnet, sondern alle
Bürger, Initiativen und Vereine entwickeln zusammen mit der Verwaltung und externem Sachverstand ihr Projekt vor Ort.
Quasi kostenlos gibt es dazu im Zusammenhang mit LSE in den ländlichen Räumen ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl, eine echte Aufbruchstimmung bei den beteiligten Gemeinden. Es hat sich gezeigt, dass die LSE fast flächendeckend in Anspruch genommen wird. Zahllose Beispiele belegen den Erfolg dieser Politik, die auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Viele Projekte der Dorfentwicklung wurden entdeckt und umgesetzt und die Tourismus- und Kulturförderung in den ländlichen Kommunen hat neue Impulse bekommen. Zusätzliche Einkommen werden in den Bereichen der Energiewirtschaft, der nachwachsenden Rohstoffe, des Tourismus und der Natur- und Landschaftspflege erwirtschaftet. Der ländliche Wirtschaftswegebau wurde für den Fahrradverkehr entdeckt. Inzwischen gibt es eine hervorragende Ausschilderung dieser Wege, kombiniert mit touristischen Fahrradrouten. Der Minister hat es ausgeführt. Beispiele sind Wege entlang des Nord-Ostsee-Kanals oder der Ochsenweg in der Mitte unseres Landes. Dies leistet einen hervorragenden Beitrag zur Erschließung unseres Hinterlandes.
Damit verbunden haben wir gastronomische Spitzenbetriebe, und zwar nicht nur in den touristischen Ballungslagen, sondern auch zum Beispiel rund um die Eckernförder Bucht. Davon profitiert auch das Zentrum. Weiter zu nennen ist das so genannte Gülleprojekt, bei dem nicht mehr benutzte landwirtschaftliche Güllebehälter beispielsweise in Wohnungen, künstlerische Ausstellungsräume oder Pferdeställe umgewandelt werden. Dieses Projekt ist bundesweit noch einmalig. In der Presse wurde darüber rauf und runter berichtet.
Ich wünsche mir für die Zukunft eine stärkere Fokussierung auf Projekte im Bereich der Ernährungswirtschaft. Hier hat die Evaluierung Defizite aufgezeigt. Spezial- und Regionalprodukte der Land- und Ernährungswirtschaft müssen noch intensiver entwickelt werden.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss.
Ick bin nu mit de Tied ganz to End. Entschuldigen Sie, Frau Kollegin, ich habe keine Zeit mehr. - Wir brauchen Regional- und Spezialprodukte in der Ernährungswirtschaft und in der Landwirtschaft, um die Wertschöpfung in unserem ländlichen Raum zu verbessern. „Zukunft auf dem Lande“, da ist der Name Programm und ein wichtiger Grund dafür, dass sich der ländliche Raum in Schleswig-Holstein weiter positiv entwickelt. Da werden wir mit dem „ZAL“Folgeprogramm weitermachen.
Lieber Peter, ich habe mich oft über dich geärgert, besonders in der letzten Legislaturperiode. Du hast hier immer wieder argumentiert, wir stellen die Kofinanzierung für die ländliche Raumentwicklung auch im landwirtschaftlichen Bereich nicht zur Verfügung. Hier warst du der Stachel in meinem Fleisch. Ich bin sehr froh, dass wir uns im Landeshaushalt jetzt fiskalisch so weit entwickelt haben, dass wir fast alle Angebote des Bundes und der EU einwerben können. Ich glaube, es ist auch ein Erfolg deiner Politik, dass wir im ländlichen Raum die Förderung jetzt voll durchfinanzieren können. Danke für die Zusammenarbeit mit dir!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiche aufgrund der Beiträge seitens der CDU, auf die ich im Gegensatz zu Ulrike Rodust, die sie ignorieren wollte, doch eingehen möchte, fundamental von meinem Redemanuskript ab. Zudem sind wir uns in der Europapolitik hier im Hause auch immer recht einig.
Herr Kollege Greve, man kann Europapolitik unter verschiedensten Gesichtspunkten kritisieren und kann natürlich auch den Türkeibeitritt kritisch betrachten. Zum Beispiel ist er ja objektiv keine leichte ökonomische Aufgabe für die EU. Ich mag es auch, wenn Menschen einen eigenen Kopf haben und hier eigene Gedanken äußern, was wir von Ihnen kennen, und ich schätze das auch. Wenn Sie dann aber zitieren und
von „geburtenfreudigen Türkinnen“ sprechen, rückt das gedanklich in einen Bereich, in dem wir von dem Weltbild der Furcht vor völkischer Überfremdung nicht mehr weit entfernt sind.
In einer Zeit, in der Herr Kauder bei seiner Antrittsrede als Generalsekretär der CDU bemerkt, dass die Umsetzung einer EU-Richtlinie, nämlich das Antidiskriminierungsgesetz, etwas mit DDR-Sozialismus oder gar mit dem Naziregime zu tun habe, in der ein - -
- Er hat solche Vergleiche angestellt.
- Ich sage ja nicht, Herr Kubicki, er habe es so gesagt. Ich sage nicht, dass der Kollege Greve von völkischer Überfremdung geredet hat. Ich sage nur: Solche Äußerungen bringen uns in die Nähe solcher Gedanken, und das vor dem Hintergrund, dass wir im Moment beobachten können, dass rechtsgerichtete Kräfte eine gewisse Aufmerksamkeit und einen gewissen Aufschwung in der Bundesrepublik erfahren. Dies sehen wir zum Beispiel auch bei der Kandidatur der NPD hier in Schleswig-Holstein. Daher sollten wir es vermeiden, in unseren Beiträgen auch nur den Ansatz von solchen Interpretationsmöglichkeiten oder Anknüpfungspunkten zu liefern.
- Sie fragen: Was denn? Ich habe es gerade ausgeführt, Frau Kollegin. Es war von „geburtenfreudigen Türkinnen“ die Rede. Das löst bei mir Gedanken wie „völkische Überfremdung“ aus. Ich denke, das ist keine absurde Assoziation.
Schleswig-Holstein, meine Damen und Herren, ist weltoffen und tolerant und soll es bleiben. Das ist auch Teil einer zukunftsgerichteten europäischen Politik.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird eine wesentliche Aufgabe der Umweltpolitik in unserem Lande, nachdem die Ausweisung der Natura-2000-Gebiete und damit die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU abgeschlossen ist. Wir in Schleswig-Holstein haben bei unserer Arbeit im Bundesvergleich die Nase weit vorn. Durch die ständige Beteiligung aller relevanten Interessenträger in zahlreichen Arbeitsgruppen wird die Umsetzung sehr konfliktarm erfolgen können. Akzeptanz ist eine wesentliche Säule zur Erreichung der in der EU-Verordnung vorgeschriebenen Ziele: Verbesserung der chemischen Beschaffenheit des Wassers, Bewahrung und Wiederherstellung von Naturnähe in unseren Gewässern.
Fest steht, dass die vollständige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie über einen Zeitraum von mindestens zwei Legislaturperioden erfolgen muss. Gleichzeitig können wir mit vorgezogenen Maßnahmen bereits heute erste Schritte durchführen und tun das sehr erfolgreich. Sicherlich ist bei den Maßnahmen zur Erreichung größerer Naturnähe unserer Gewässer mit Konflikten zu rechnen, ähnlich wie bei der Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie.
Bei der jetzt gewählten Organisationsform erwarten wir jedoch eine frühzeitige und konstruktive Arbeit im Dialog. Damit werden bei diesem Großprojekt der Umweltpolitik Erfahrungen der vergangenen Jahre berücksichtigt.
Zum langfristigen Erhalt der Ressource Wasser müssen die direkten und indirekten Schad- und Nährstoffeinträge dauerhaft reduziert werden. Die Grund- und Oberflächenwasserabgaben schaffen dazu finanzielle Ressourcen. Wir streben daher an, den zweckgebundenen Anteil der Abgaben schrittweise zu erhöhen. Ziel ist der flächendeckende Grundwasserschutz.
Gerade bei der Zielsetzung chemische Beschaffenheit begegnen sich Wasserpolitik und grüne Energiepolitik sehr produktiv. Mit der Biomassestrategie der Landesregierung schlagen wir drei Fliegen mit einer Klappe: Energie, Klima und Wasser.
Nehmen wir zum Beispiel Gülle. In Biogasanlagen zunächst energetisch verwertet und dann ausgebracht, führt ihre Ausbringung zu einer deutlich geringeren
Belastung des Grundwassers. Als angenehmer Nebeneffekt: Die Emissionen von klimaschädlichen Gasen sind deutlich reduziert und, auf Deutsch gesagt, das Zeug stinkt nicht mehr so. Durch die Möglichkeit der Kopfdüngung ist der Nährstoffentzug der Pflanzen deutlich besser und die Auswaschung von Nährstoffen in das Wasser geringer. Wir streben also an, den Anteil der Gülle, die wir in einem Biogasprozess verwerten können, deutlich zu erhöhen. Ich denke, dass ein Bereich von 70 bis 80 % wirtschaftlich erreichbar sein wird.
Neben der vielfachen Klimarendite der Biogaserzeugung profitiert auch das Wasser davon. Ökologische Politik zahlt sich hier aus. Die Wasserrahmenrichtlinie eröffnet neue Möglichkeiten, unseren Gewässern in Schleswig-Holstein ihre natürliche Gestalt zurückzugeben und sie in intakte Lebensräume für Pflanzen, Menschen und Tiere zu entwickeln. Damit gewährleisten wir Vielfalt und Schönheit der Landschaften und stärken zugleich ein wesentliches Standbein für den Tourismus und die Lebensqualität in SchleswigHolstein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es ein starkes Stück von der CDU, hier einen so schlichten Antrag vorzulegen.
Er lautet:
„Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bundesrat das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes abzulehnen.“
Mehr nicht. Das ist eine extrem arbeitsextensive Politik. Es wird nicht gesagt, welche einzelnen Regelungen in dem Gesetzentwurf aus Sicht der CDU zu ändern seien. Was will die CDU, muss man sich fragen. Es bleibt nur eine Antwort: Die CDU will keine Regelungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Sie lehnt das Gesetz nicht in Teilen ab, sondern im Ganzen. Die CDU legt auch keine Alternative vor. Die CDU will keine Regelung zum Hochwasserschutz treffen. Offensichtlich ist Ihnen das Thema Hochwasserschutz egal, meine Damen und Herren von der Opposition!
Bei den Überschwemmungen der Vergangenheit wurde doch eines überdeutlich: Die Ursachen sind Folgen von Fehlentscheidungen der Menschen. Es wurde auf der einen Seite der Wasserrückhalt vernachlässigt, das heißt, dass der Verlauf vom Regentropfen auf dem Boden irgendwo in der Landschaft bis zur dadurch ausgelösten Wasserstandserhöhung an den Messpegeln unserer Flüsse viel zu schnell geht.
Auf der anderen Seite steht die Nutzung von Überschwemmungsgebieten, die die Hochwasserereignisse so teuer machen. Eine überschwemmte Wiese tut niemandem weh. Ein überschwemmtes Haus mit auslaufendem Öltank, ein abgesoffenes Auto, eine unterspülte Straße, eine weggerissene Brücke - diese Dinge gehen ins Geld. Wir müssen also in zwei Richtungen Vorsorge betreiben: Wir brauchen eine wirksame Ablaufverzögerung durch Schaffung von Retentionsräumen und wasserbauliche Maßnahmen. Dazu gehört auch die Renaturierung von Fließgewässern. Mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird sich hier viel Gutes tun lassen. Dazu gehört auch eine entsprechende Landnutzung. Ich kann nur vermuten, weil Sie, Herr Ehlers, dies nicht schriftlich begründet haben, dass bei Ihnen dort das Konfliktpotential zu suchen ist.
- Es wäre besser, wenn Sie so etwas in Zukunft aufschrieben. Eine Weide hält jedenfalls mehr Wasser zurück als ein blanker Acker. Es muss endlich Schluss gemacht werden mit Siedlungen in Überschwemmungsgebieten, der ungeeigneten Nutzung von Überschwemmungsgebieten und auch der Nutzung von gefährdeten Gebieten. Das mag in Gemeinden wie Lauenburg oder Kellinghusen bedauert werden. Gleichzeitig ist der Ruf aus solchen Regionen nach öffentlicher Hilfe im Fall von Schäden durch Überschwemmungen umso lauter. Mit solchen Fehlentwicklungen muss endlich Schluss sein.
Der Text des Gesetzes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes steht noch gar nicht fest. Daher können wir auch gar nicht wissen, über was wir hier im hohen Hause letztlich streiten sollen. Gleichwohl stellt die CDU einen Antrag auf Ablehnung. Das ist nur so zu erklären: Der Antragsteller vertritt hier als Erfüllungsgehilfe des Bauernverbandes dessen vermeintliches Interesse und die ganze CDU-Fraktion macht dieses Spiel mit. Wir werden daher den Antrag auf Ablehnung ablehnen.
Heute früh noch die Weihnachtsfeier meiner Fraktion, heute Vormittag im Landtag das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes, so schwer kann Politik sein!
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Unser Umwelt- und Landwirtschaftsminister hat es auf den Punkt gebracht, wo das Land SchleswigHolstein in der Bundesrepublik Deutschland dank grüner Politik im Tierschutz steht.
- Rot-grüner Politik. - Ich glaube, aus Ihren Beiträgen wurde das deutlich. Wir stehen dort an der Spitze.
Von unserer Fraktion geht ein ausdrücklicher Dank an Sie, Herr Minister, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses, ein Dankeschön für den ausgezeichneten Bericht. Beharrlich und weitsichtig hat die Landesregierung wichtige tierschutzpolitisch auch heiße Themen angefasst, und mit Mut und Durchblick wurden diese Themen auf Bundesebene stringent vorangetrieben. Der Tierschutzbericht spricht eine deutliche Sprache. Wenn Nutztiere in Deutschland wählen könnten, wo sie leben wollen, würden sie, so meine ich, am ehesten in unser Land ziehen.
Bereits im Koalitionsvertrag 1996 wurde die Aufnahme von Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung zwischen Grünen und SPD vereinbart. Ein Sonderausschuss des Landtages empfahl im Februar 1998 die Aufnahme in die Landesverfassung. Leider fand unser Vorschlag nicht die dafür erforderliche Zwei
Drittel-Mehrheit. Trotzdem hat sich die Koalition weiterhin für Tierschutz im Verfassungsrang eingesetzt, was letztlich zur Grundgesetzänderung in Artikel 20 a im Juli 2002 führte. Folgerichtig engagierten sich die Grünen dann auch für die Einführung eines Verbandsklagerechts, um dem Tier eine Stimme zu geben. Die Bundesweit erste Initiative dieser Art wurde gegen die Stimmen der Opposition hier im Landtag durchgesetzt.
Gleichwohl, das Bewusstsein für Tierschutz ist dadurch landes- und bundesweit geschärft worden, wie sich beispielsweise aus der klaren Positionierung des Petitionsausschusses zur Haltung von Wildtieren in Zirkussen zeigt.
Die Erfolge und die bundesweit einzigartigen Fortschritte dokumentiert der vorliegende Bericht. Fazit: Schleswig-Holstein ist nicht nur ein weltoffenes und warmherziges Land, sondern auch die Tiere haben es gut.
Alle Kollegen haben davon geredet, dass Tierschutzpolitik in den eigenen Reihen ein Bohren dicker Bretter ist. Das hat nicht nur psychologische Gründe. Dahinter stecken auch Zielkonflikte, denn wenn wir einmal absehen von der Milchkuhhaltung, wo die wirtschaftliche Tendenz dahin geht, dass es den Kühen gut gehen soll - da werden eher Wellnes-Center gebaut als Ställe -, ist es in anderen Bereichen, insbesondere in der Tiermast, häufig so, dass die wirtschaftlichen Erfordernisse eher zu ungunsten der Tierschutzerfordernisse gehen. In diesem Zielkonflikt versuchen wir ständig, den Tierschutzgedanken weiter voranzutreiben. Wenn man ihn aber zu weit vorantreibt, gerät man natürlich auch im innereuropäischen Wettbewerb in der Landwirtschaft häufig in den Nachteil. Das ist ein tatsächlich harter Zielkonflikt. Wir müssen uns auf der europäischen Ebene für die Verbesserung des Tierschutzes aus diesem Grunde verwenden. Ich teile voll und ganz die Position, dass wir die Subventionen für die Agrarexporterstattung, vor allen Dingen für Lebendschlachtvieh, streichen müssen. Das ist nicht der einzige Punkt.
Bohren dicker Bretter: Ich sage hier für die grüne Fraktion, wir machen in der Tierschutzpolitik im Lande weiter.
Dass wir eine Speerspitze darstellen, die so manchem Agrarindustriellen oder Versuchslaborbetreiber ein Dorn im Auge ist, verbuchen wir auf der Erfolgsseite. Lieber ein solcher Dorn sein, als das Leid der gequälten Tiere sang- und klanglos mittragen. Ich darf aber auch bemerken, dass in einem der großen Konflikte in
der Tierschutzpolitik, nämlich der Käfighaltung von Legehennen, die CDU über Jahrzehnte den Bremshebel in der Hand hatte und andere politische Kräfte dort zu Veränderungen kommen wollten. Das hat sich bis auf den heutigen Tag nicht geändert. Ich sage Ihnen, Tierschutzpolitik hat nicht nur etwas mit Lippenbekenntnissen und Moralpredigten zu tun, sondern tatsächlich mit Normen. Dazu gehört die Käfiggröße oder - wie wir es fordern - die Abschaffung von Legebatterien.
Wir Grüne werden auch in Zukunft Maßstäbe beim Umgang mit Tieren setzen. Tierschutz hat eine größere Dimension. Weil das christliche Fest vor uns liegt, möchte ich mit einem Zitat von Johann Wolfgang von Goethe enden. Er sagt:
„Die religiöse Ehrfurcht vor dem, was unter uns ist, umfasst auch die Tierwelt und legt den Menschen die Pflicht auf, die unter ihm stehenden Geschöpfe zu ehren und zu schonen.“
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Energiefrage ist für uns als Industrienation und Exportweltmeister von entscheidender Bedeutung. Die Energievorräte werden knapp, gleichzeitig steigt die weltweite Nachfrage. Mit 39 % Erdöl- und 24 % Erdgasverbrauch stellen diese Energieträger zwei Drittel der globalen Energie. Das weltweite Fördermaximum ist erreicht und ab 2015 werden die Fördermengen zurückgehen.
Weniger bekannt ist, dass auch Uran - darauf kommen wir heute später noch einmal genauer zurück - beim jetzigen Verbrauch nur noch für 40 Jahre reicht.
Nur Kohle ist von den endlichen Energiequellen noch für einen längeren Zeitraum verfügbar, wir dürfen sie jedoch nicht verbrennen wegen der bekannten Folgen für unser Klima, wegen des Treibhauseffektes.
Alles in allem wird deutlich: Wir brauchen die Energiewende, wir brauchen die drei „E“: Einsparung, Effizienz und erneuerbare Energien. Gerade in Schleswig-Holstein haben wir viel erreicht: Wir decken 25 % unseres Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien, überwiegend aus Windenergie.
Bei der Windenergie gilt für viele Bauern bereits: vom Landwirt zum Energiewirt. Das Mindeste sind Pachteinnahmen für die Bereitstellung von Flächen. Viele Bauern sind aber auch ins Investment gegangen und betreiben Windenergieanlagen allein oder als Beteiligung. Wir sind in Schleswig-Holstein stolz auf den hohen Anteil an Bürgerwindparks.
Unser Ziel heißt: 50 % erneuerbare Energien im Strombereich bis zum Jahr 2010, also am Ende der nächsten Legislaturperiode eine Verdoppelung. Dabei wird Biomasse eine zunehmende Rolle spielen.
Unser Ziel heißt: Steigerung des Stroms aus KraftWärme-Kopplung von 20 auf 30 %. Dabei wird Biomasse eine zunehmende Rolle spielen.
Unser Ziel heißt: Reduzierung der CO2-Emissionen von heute schon erreichten 10 % auf 15 % steigern. Dabei wird Biomasse eine zunehmende Rolle spielen.
Unser Ziel heißt: Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch ohne Verkehr von derzeit 6 auf 25 %.
Dabei wird Biomasse eine zunehmende Rolle spielen.
Unser Ziel heißt: Zunehmender Einsatz von biogenen Energieträgern im Bereich mobiler Energien. Auch dabei wird Biomasse eine zentrale Rolle spielen. Bereits heute wird ein bedeutender Anteil von Raps als nachwachsender Rohstoff in Schleswig-Holstein angebaut.
Mein Auto zum Beispiel fährt mit nativem Rapsöl und spart richtig Geld.
Bei alledem wird klar: Die Landwirtschaft wird immer mehr auch in die Energieerzeugung eingebunden. Das ist nicht neu.
Es gab Zeiten - das ist noch nicht lange her -, da waren 20 % der landwirtschaftlichen Fläche für Pferde reserviert. Da wurde ein großer Teil der Koch- und Heizenergie mit Holz aus dem Wald und dem Knick abgedeckt. Heute bauen wir ein zweites solares Zeitalter auf hohem technischen Niveau auf.
Ich habe vor einigen Wochen die Firma Haase mit circa 200 Beschäftigten in Neumünster besucht. Der Vorstand, Herr Martens, sagte mir, er könnte sofort 50 neue Leute beschäftigen, nur wegen der Biogasanlagen-Nachfrage.
In Brunsbüttel geht - wie schon erwähnt - eine neue Biodieselfabrik in Betrieb. In Holtsee haben sich zehn Bauern für eine Biogasanlage zusammengeschlossen und werden neben der Verstromung die Käserei Holtsee mit Kälte beliefern.
In Holtsee wird ein neues Verfahren eingesetzt, nämlich eine mechanische Feinstzerkleinerung der zugeführten Stoffe.
In Behlendorf wird von Bauer Hümme ein neues Verfahren entwickelt, nämlich eine Feststofffermentierungsanlage, eine Art Trockenvergasung. Es wird an Kombinationsverfahren gearbeitet. Enzymatischer Ganzpflanzenaufschluss von Zellulose oder Lignin mit dem Ziel der Ethanolerzeugung, Einsatz im mobilen Bereich und Einsatz der dann verbleibenden Schlempe aus der Alkoholgewinnung als Kofermente in Biogasanlagen.
Vom Landwirt zum Energiewirt auf der einen Seite, vom Maschinenbaustudenten an der FH Kiel zur Star
tup-Firma für Verfahrenstechnik auf der anderen Seite. Stadt und Land Hand in Hand. Der Vorteil einer zukunftstauglichen Energiepolitik: Es werden viele Arbeitsplätze geschaffen, wir entwickeln die Technik von morgen, Umwelt und Klima werden geschont.
Meine Damen und Herren, ein letzter Satz noch in Richtung Claus Ehlers und Herrn Hildbrand: Die dem zugrunde liegenden Gesetze, dass wir heute von einem Boom der Biomasse sprechen können, wurden sämtlich von der FDP und mit zwei Ausnahmen auch von der CDU abgelehnt. Wenn Sie sich heute brüsten, wie toll das alles sei, was da in der Landwirtschaft an positiven Effekten laufe, ausgelöst durch Biomassenutzung, ist Ihnen nicht zu helfen.
Ändern Sie Ihre Energiepolitik und helfen Sie mit, die Landwirtschaft vorwärts zu bringen!
Ein Teil in der Rede von Claus Ehlers ist hier völlig untergegangen. Er hat gesagt, wir brauchten Gentechnik in Verbindung mit Biomasse. Claus Ehlers, ich möchte von Ihnen eine einzige Technik genannt bekommen, die im Bereich Biomassenutzung aus gentechnischer Produktion entweder in der Erforschung ist oder womöglich schon in der Praxis. Nennen Sie mir ein praktisches Beispiel und machen Sie hier nicht eine ideologische Politik.
Gehen Sie einmal zum Landwirtschaftsminister dieses Landes, der auch Forstminister ist, und fragen Sie, ob eine Motorsäge im schleswig-holsteinischen Landeswald mit nicht biogenem Verlustschmierstoff betrieben wird. Da bin ich sehr gespannt, ob Sie diese Motorsäge finden.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Frau Sassen, ich empfehle Ihnen dringend, sich einmal mit den Grundrechenarten zu befassen. Die Rechnung, die Sie hier aufgemacht haben, haut hinten und vorne nicht hin.
Herr Hildebrand, in Dänemark haben wir zum Beispiel eine Staatsquote von 53 % und eine Beschäftigungsquote von über 95 %. Wir haben dort in Relation zur Bevölkerung sehr viel mehr Arbeitsplätze. Wir
haben dort vor allen Dingen schwarze Zahlen in den Haushalten. Ihre Theorie, dass die Staatsquote niedrig sein muss, stimmt weder theoretisch noch, wie ich eben schon sagte, empirisch.
Mit dem geänderten Grundwasserabgabengesetz verstetigen wir einen Rechtszustand, der mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes bereits erreicht wurde. Wir haben diesen Zustand also bereits seit einem Jahr. Seitdem haben wir hier im Landtag mehrfach über dieses Thema diskutiert. Einen neuen Stand gibt es nicht, aber Sie wollen heute hier in öffentlicher Debatte die ganze Sache noch einmal abfeiern, weil Sie meinen, damit einen Blumentopf gewinnen zu können, Frau Sassen. Es ist so: Die Erhöhung ist moderat, der Wasserpreis in SchleswigHolstein bleibt hinter dem in Niedersachsen der zweitgünstigste in Deutschland und wir finanzieren damit lauter gute Sachen.
Am wichtigsten ist mir dabei die Erweiterung der Zweckbindung auf Neuwaldbildung, Waldumbau und waldökologische Maßnahmen. Damit erfährt der Wald in seiner Multifunktionalität endlich auch eine finanzielle Würdigung, denn der Wald spielt bei der Sicherung und Verbesserung unseres Grundwassers eine überaus wichtige Rolle.
- Danke, Fritz Wodarz und allen anderen Waldfreunden. - Wir erschließen uns mit der Kofinanzierung aus der Grundwasserabgabeentnahme bedeutende Mittel seitens des Bundes und der EU. Ich habe jedenfalls nicht mehr die permanent wiederholte Kritik des Kollegen Jensen-Nissen aus anderen Haushaltsjahren vernommen, wir würden EU-Gelder und GAMittel verfallen lassen und so fiskalischen Schaden für unser Land anrichten. Das ist nicht der Fall. Wir organisieren vielmehr ein großes Plus an Investitionen für Schleswig-Holstein und schöpfen unsere Möglichkeiten voll aus.
Wir erfüllen durch die verursachergerechte Anlastung von Kosten auch die Anforderungen der EU, die in Artikel 174 Abs. 2 des EU-Vertrages das Verursacherprinzip verankert hat, weil Luft, Wasser, Boden und Natur eben nicht freie Güter sind. Vielmehr geht die Nutzung und Belastung dieser vermeintlichen freien Güter mit volkswirtschaftlichen Kosten einher.
Die Grundwasserentnahmeabgabe ist daher auch Ausdruck eines neuen Verständnisses von Wirtschaft, indem das Problem der externen Kosten gesehen wird. Es ist kein Wunder, dass das in Ihren Köpfen keinen Platz findet, Herr Ehlers. Der FremdwörterDuden definiert den Begriff „konservativ“ völlig zutreffend als „auf Althergebrachtem beruhend“.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der absolute Hammer war aber die Äußerung des forstpolitischen Sprechers der FDP auf der IG-Bau-Veranstaltung am 26. November 2004 in Rendsburg in der DEULA-Halle vor 300 Försterinnen und Förstern und Fortwirtinnen und Forstwirten. Dort sagte der Kollege Günther Hildebrand von den so genannten Liberalen auf meine mehrfache Nachfrage, dass man die Erhöhung der Grundwasserentnahmeabgabe, sollte man die Regierungsverantwortung übernehmen, natürlich nicht zurücknehmen könne, weil der Landeshaushalt so angespannt sei.
Dann sagen Sie hier doch verdammt noch mal, dass Sie sie einführen wollen, wenn Ihnen der Landeshaushalt etwas wert ist.
- Ach so, das sind zwei verschiedene Dinge. Ich danke für die Aufklärung zu diesem Thema, Frau Sassen.
Und genau das würden Sie von der CDU nämlich auch tun. Obwohl Sie heute noch so beredt gegen die Grundwasserentnahmeabgabe reden, würden Sie nicht einen Cent zurücknehmen.
Vor Polizisten reden sie anders als vor Förstern, vor Bauern anders als vor Lehrern.
Ein Grünlandbauer und Milcherzeuger erhält eine andere Auskunft als ein Ackerbauer. Den einen wird die Abschaffung der Grundwasserentnahmeabgabe, den anderen die Unterstützung von Neuwaldbildung versprochen.
Sie fordern eine radikale Sparpolitik. Das Wahlprogramm jedoch - frei von politischer Kreativität und solider konzeptioneller Konsistenz - strotzt nur so von ausgabenerhöhenden Versprechungen.
So hoffen CDU und FDP, sich zur Wahl durchmogeln zu können.
Das Einzige, was man bei Ihrem Wahlkampf bewundern muss, ist die Dreistigkeit und Inkonsequenz, mit der Sie vorgehen. Damit werden Sie nicht durchkommen.
Mehr, meine Damen und Herren, ist zum Thema Grundwasserentnahmeabgabe nicht zu sagen. Wir werden dem Gesetz in der vom Ausschuss geänderten Fassung zustimmen.
Frau Sassen, ich dachte, Sie wären zu einem weiteren Beitrag nach vorn gegangen, um gemeinsam mit uns die Grundrechenarten zu üben,
die Sie offensichtlich nicht beherrschen. Nun müssen wir vernehmen, dass Sie in Ihrem Dreiminutenbeitrag den Schlingelschlangelkurs der CDU in dieser Frage daraufhin zurückgeführt haben - ich frage mich: Wozu haben wir die ganze Debatte im Vorfeld eigentlich geführt? -, dass Sie sagen, Ihnen stinkt nur die Zweckbindung.
Ich zitiere aus § 7. Da werden wir das Gesetz folgendermaßen ändern: Vor dem Wort „zweckgebunden“ wird die Angabe „zu 75 %“ eingefügt.
Das heißt, der Finanzminister kriegt ein Viertel davon in den Rachen gestopft. Wir haben viele Wünsche. Ich kann mir auch Besseres vorstellen. Aber wir schwimmen nun einmal nicht im Geld. Wir haben die fiskalische Situation des Landeshaushalts zu berücksichtigen.
Wir scheinen uns präzise an diesem Punkt wiedergefunden zu haben. Da stehen Ihre Vorstellungen im Gegensatz zu unseren. Wenn das so ist, hätte ich aber auch in der Beratung oder zumindest heute als Tischvorlage von der CDU erwartet, dass sie den Antrag stellt, dass die Worte „75 %“ gestrichen werden, um dann der Änderung des Grundwasserabgabengesetzes zustimmen zu können. Wissen Sie, was Sie hier machen? - Das ist Kasperletheater.
Das ist mal hin, mal zurück. Bei den Soldaten sagte man: Rinn in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die ganze Debatte, die vorher gelaufen ist, unter perdu abgelegt werden kann. Wir unterscheiden uns in diesem Punkt. Dann ist das eben so.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will auf die Vorredner eingehen. Es hieß, Herr Töpfer habe Wesentliches zum Klimaschutz beigetragen. Was er in Wirklichkeit gemacht hat, ist eine Entstickung der großen Kohlenkraftwerke und
dann einige Zeit später die Entschwefelung. Das sind große, bedeutende Umweltmaßnahmen gewesen,
die vor allen Dingen den sauren Regen erheblich reduziert haben. Aber mit Klimaschutz hatte das insofern nichts zu tun, weil Klimaschutz mit dem Verbrauch von C-Atomen und der Oxidierung derselben zu tun hat, woraufhin CO2 entsteht. Das wird durch Entstickung und Entschwefelung nicht um ein Atom gemindert.
Der Erfolg der Klimaschutzpolitik der schwarzgelben Koalition unter Kanzler Kohl beruhte im Wesentlichen auf den so genannten Wallfallprofits, das heißt auf dem Niedergang der Industrie der Beitrittsländer, das heißt der Ex-DDR, und nicht auf eigenen Klimaschutzmaßnahmen. Danach hat sich der Erfolg der Klimaschutzpolitik die CO2-Reduzierung erheblich gesteigert, mehr als verdoppelt. Das beruht darauf, dass wir Effizienztechnologien unterstützt haben, den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung, gestützt durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, das Sie, beide Fraktionen, abgelehnt haben, und durch die Stützung der regenerativen Energien, was sie ebenfalls abgelehnt haben.
Ich will auf das Argument eingehen, das der Rechtsanwalt und energiepolitische Sprecher der CDUFraktion gesagt hat, nämlich Atomkraft leiste Beiträge zur Klimafreundlichkeit. Das ist dann richtig, schalteten wir ein Atomkraftwerk ab und ersetzten es durch ein Braunkohlekraftwerk. Wenn Sie das vorhaben und das Ihre Klimaschutzpolitik ist - wir müssen in den nächsten 40 Jahren ganz viele Kraftwerke ersetzen, nämlich zwei Drittel des Kraftwerkparks -, wenn Sie das also durch Braunkohle machen wollen - viel Spaß!
Sie wollen das auch durch Atomkraftwerke tun. Das Gutachten der Enquetekommission des Bundestages „Klimaschutz“ hat im Auftrag der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion erarbeitet, dass ein Zubau von 30 bis 40 Atomkraftwerken in der Bundesrepublik erforderlich wäre mit dem Ergebnis, dass der Obmann der CDU/CSU-Fraktion dem Professor, der das attestiert
hat, das Du aufgekündigt hat. Sie sind seitdem wieder per Sie. Die CDU hat das schnell zurückgezogen.
In Wirklichkeit haben Atomkraftwerke und Braunkohlekraftwerke, die einen erheblichen Teil unseres Stroms produzieren - -
- Ich rede doch die ganze Zeit über Energiepolitik, Stritzl! Was reden Sie denn immer unsachlich dazwischen?
- Sie haben eine Tendenz zu stören, statt hier Argumente auszutauschen. Ich nehme dieses Parlament sehr ernst und gehe auf die Argumente, die Ihr energiepolitischer Sprecher gerade genannt hat, ein.
- Atomstrom ist nicht in der Lage, CO2 zu minimieren, und zwar aus folgendem Grund. Genauso wie Braunkohlekraftwerke haben wir es mit sehr großen Erzeugungseinheiten zu tun. Das heißt, die Trennung von Stromerzeugung - weil ich die Wärme nicht los werde - ist technisch durch die Großkraftwerksstruktur bedingt.
- Was ist daran Quatsch? Sie können eine Zwischenfrage stellen. Was daran ist Quatsch, dass Großkraftwerke nicht in der Lage sind, ihre Wärme abzuführen?
Gucken wir in Länder wie Dänemark. Im Gegensatz zu uns - 10 % - erzeugen sie 50 % ihres Stroms in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Das ist mit Großkraftwerken nicht möglich. Daher sind die Großkraftwerke, zu denen auch Atomkraftwerke zählen, nicht in der Lage, einen Beitrag zur CO2-Minderung zu leisten.
Das ist der Hintergrund. - Herr Oppositionsführer, davon begreifen Sie so viel, wie Sie immer von Grundlast, Mittellast, Spitzenlast reden. Wissen Sie,
das sind Dinge, mit denen Sie sich einfach nicht beschäftigen.
Ich komme zu Laurenz Meyer, Generalsekretär der CDU. Warum kriegt ein Generalsekretär der CDU, Bundestagsabgeordneter von Beruf, bitte schön von RWE, einem großen Stromkonzern, einen Sondervertrag für die Beziehung von Strom? Er kriegt ihn nämlich umsonst.
Können Sie mir mal sagen, warum ein Generalsekretär der CDU von einem Großstromkonzern wie RWE umsonst Strom erhält, angeblich ohne Gegenleistung?
Meine Damen und Herren, wir machen eine nachhaltige und klimaschonende Energiepolitik. Das werden wir auch nach der Landtagswahl fortsetzen.
Ich habe mich bemüht, auf Ihre Argumente einzugehen.
Was Sie hier zelebriert haben, ist albernes Dazwischengenöle. So ist es nun einmal hier in diesem Hause. Es tut mir Leid, dass das Ihre politische Kultur ist, meine Damen und Herren!
Ja, ich fahre mit meinen Bemühungen fort, indem ich versuche, auf die von Ihnen genannten Argumente einzugehen. Herr Kubicki, Sie sagten, dass sich die Stromwirtschaft in Schleswig-Holstein überwiegend in öffentlicher Hand befindet. Das trifft in der Sache nicht zu.
- Ja, von Deutschland. Das ist in der Sache verkehrt. Das gilt überwiegend für RWE. Wem, bitte, gehört Vattenfall? Wem, bitte, gehört E.ON? Wem gehört EnBW? Wem gehört der fünftgrößte MVV? Wem gehören die Stadtwerke Kiel? - Alle sind nicht in öffentlicher Hand, jedenfalls nicht, wenn wir die schwedische öffentliche Hand einmal nicht dazurechnen. Herr Kubicki, ich wollte damit nur sagen, dass Sie eben eine in der Sache falsche Aussage gemacht haben.
Das war nicht die einzige in der Sache falsche Aussage. Ich möchte vor allem den Atomfetischisten noch einmal die Rohstoffmarktsituation bei Uran entgegenhalten. 2000 noch galt ein Preis von 7 € für das Britische Pfund, der Handelseinheit. Das entspricht etwa 500 g. Zurzeit haben wir einen Preis von 20 €. Die Analysten wissen nicht, wohin sich der Preis entwickelt. Die einzige Aussage, die es dazu gibt, stammt von dem Analysten einer amerikanischen Firma. Dieser geht davon aus, dass sich der Preis in relativ überschaubaren Zeiträumen bei 100 $ einpendelt.
Wir haben auch eine Ölpreisentwicklung, die sich gewaschen hat. Wir leben im Moment in einer Situation, in der die Energieträger, auf die Sie energiepolitisch und strukturell setzen, durch die Verknappung und durch den Preisanstieg selber durch marktwirtschaftliches Geschehen zeigen: Dies ist ein Weg, den wir nicht weitergehen können.
Als weiteres Argument haben Sie gesagt, dass der hohe Preis von regenerativen Energieträgern unsere Wirtschaft schädigen würde. Die Wirklichkeit ist aber, dass die Preisdifferenz weitaus geringer ist, als Sie es darstellen. Man muss weiterhin den Gesamteffekt saldieren.
Wir haben selbstverständlich über eine höheren Strompreis einen volkswirtschaftlichen Entzug auf dieser Seite. Wir haben aber eine Ernte im Investment
und in Arbeitsplätzen. Vor allem aber haben wir vor dem Hintergrund, dass wir weltweit auf eine veränderte Energiesituation zufahren, eine Entwicklung an energiewirtschaftlichem Knowhow. Ich versuchte das vorhin am Beispiel der Biomasse darzustellen. Das gilt natürlich für eine ganze Reihe von Bereichen. Warum hat die Firma Haase weltweit über 700 Anlagen verkauft? - Weil sie auf diesem Gebiet eine technologische Marktführerschaft hat. Das ist nicht die einzige Firma.
Daher ist die Energiepolitik, die wir anstreben, auch für einen Technologiestandort eine zukunftsfähige, wirtschaftliche Energiepolitik. Davon sind Sie mit Atom und Kohle einfach weit entfernt.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mein Dank gilt den Vorsitzenden, Herrn
Stritzl und Herrn Fischer, für die gute Zusammenarbeit im Untersuchungsausschuss. Ich bedanke mich auch im Namen meiner Fraktion bei den Mitarbeitern und insbesondere bei Herrn Gerhard.
Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, meine Damen und Herren, ist das schärfste Schwert der Opposition. Die Beschlüsse zu seiner Einsetzung ebenso wie einzelne Beschlüsse in der Arbeit des Untersuchungsausschusses bedürfen nur einer qualifizierten Minderheit.
Davon hat die Opposition reichlich Gebrauch gemacht. Das ist ihr gutes Recht. Wir unterstützten es von Anfang an, dass es solche Instrumente für die Opposition gibt. So hat auch die grüne Fraktion die Aufklärung der Pröhl-Affäre genauso gefordert und unterstützt wie die des Falles Dr. Lohmann und die Aufklärung der Umstände bei der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung und der damit verbundenen Auftragsvergabe. Wir halten dieses Recht einer parlamentarischen Minderheit für unverzichtbar in einer funktionierenden Demokratie.
Allerdings hat die CDU die Frage zu beantworten, warum es mehr als 80 Sitzungen bedurfte, warum dieser enorme Untersuchungsaufwand betrieben werden musste, zu dem das erarbeitete Ergebnis in einem aus meiner Sicht offensichtlichen Missverhältnis steht. Ich möchte auf keinen Fall von einem Missbrauch eines parlamentarischen Instruments reden, weil es ein gutes und wichtiges Instrument ist und weil solch eine Wertung der Mehrheit nicht zusteht. Ein gutes Instrument wird durch die Art des Gebrauches nicht schlecht, sondern höchstens schmuddelig. Trotzdem glaube ich, dass in der Öffentlichkeit ein schlechter Eindruck über unsere Arbeit entstanden ist, weil der Bogen überspannt wurde.
Anlass zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses war insbesondere in der Anfangsphase reichlich vorhanden und es sind im Verlaufe der parlamentarischen Befassung, insbesondere auch im Finanzausschuss bei der komplexen SAP-Angelegenheit, Ungeschicklichkeiten und Fehler bis hin zu Gesetzesverstößen herausgearbeitet worden. Letzteres betraf vor allem das Vergaberecht und das Fehlverhalten des betroffenen Dr. Joachim Lohmann, das letztlich nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und einem Gerichtsverfahren mit einem Strafbefehl endete wegen nicht angemeldeter Nebentätigkeit nach Lohmanns Ausscheiden aus dem Landesdienst. Der Vor
wurf der Bestechlichkeit konnte nicht verifiziert werden.
Der Finanzausschuss hat hier erheblich zur Aufklärung beigetragen. Offene Fragen konnten weitgehend geklärt werden. Die ausführliche Zweitbearbeitung durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss hat dies im Wesentlichen nachvollzogen und keine wesentlichen neuen oder andere Ergebnisse und Bewertungen erbringen können.
Bei der Einführung des Mittelbewirtschaftungs- und Kostenrechnungssystems in der Landesverwaltung sind Fehler gemacht worden. Es wurde kein Vergabevermerk angefertigt. Der Finanzausschuss stellt fest: Die Kabinettsvorlage, die den Vorgang teilweise darstellt, ersetzt einen Vergabevermerk nicht. Das Verfahren muss damit als formell rechtsfehlerhaft angesehen werden. Das ist besonders in einem Finanzministerium eine peinliche Sache und mit den relativ neuen und komplizierten vergaberechtlichen Bestimmungen nur begrenzt erklärbar und entschuldbar.
Die personelle Ausstattung der Projektgruppe genügte weder qualitativ noch quantitativ. Auch darauf sind Fehler und die unzureichende Dokumentation zurückzuführen. Verwaltungsmodernisierung erfordert einen adäquaten Aufwand, um ordnungsgemäß abgearbeitet werden zu können.
Gleichwohl - und das ist auch ein Ergebnis der parlamentarischen Befassung - war die Entscheidung für SAP in der Sache richtig, der Vertrag rechtskräftig
und der Vertragsnehmer hatte an einer guten Abarbeitung schließlich auch ein eigenes Interesse. Ein Schaden für das Land ist nicht entstanden, sondern es ist letztlich ein gutes Endergebnis herausgekommen.
Nach der Arbeit der Regierung, des Rechnungshofes, des Finanzausschusses und nicht zuletzt der Staatsanwaltschaft wäre eine Befassung im Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss eigentlich nicht mehr zwingend erforderlich gewesen. Dies war dem unnachgiebigen Aufklärungseifer der CDU und ihres Chefaufklärers geschuldet. Erfolglos wurde versucht, nach oben durchzustechen und aus der Sache noch mehr herauszuholen. Die schlichte Frage jedes Untersuchers „cui bono?“, „wem nützt es?“, war von einer Mischung aus Profilierungssucht und Verschwörungstheorie überlagert.
Das gilt noch vielmehr für den Komplex der PröhlAffäre. Auch wenn Dr. Pröhl zu keinem Zeitpunkt ein
Dienstzimmer in der Staatskanzlei hatte, sondern bei der Investitionsbank arbeitete, unterstand er doch der Dienstaufsicht und dem Lenkungsausschuss, der vom Chef der Staatskanzlei geleitet wurde. Und dieses Wort Staatskanzlei schien von Anfang an eine ungeheure Zauberwirkung auf die CDU auszuüben. Das gilt nicht nur für den übereifrigen Chefermittler. Bereits am 15. März 2002 reibt sich der Oppositionsführer Kayenburg die Hände in einer Presseerklärung: Der Fall Pröhl würde immer weitere Kreise ziehen. Wörtlich:
„Im Fall Pröhl gibt es jetzt offenbar täglich neue Enthüllungen. Wenn die neuesten Berichte zutreffen, verstärkt sich der Eindruck, dass Klaus Gärtner nur ein Bauernopfer sein musste, um von der eigentlichen Verantwortung der Ministerpräsidentin abzulenken.“
Zu dem Zeitpunkt gab es noch keinen Untersuchungsausschuss.
Am 19. März redet er von Filz und kündigte einen Untersuchungsausschuss an.
Am 25. März erklärt Kayenburg, mit den neuen Ereignissen vom Wochenende stelle sich erneut die Frage nach der politischen Gesamtverantwortung der Ministerpräsidentin.
Am 26. März fragt Kayenburg besorgt: „Was weiß Frau Simonis noch?“
Am 3. April zur Abwechslung mal der Kollege Wiegard:
„’Es ist Zeit, dass die vielen mysteriösen Vorgänge um die Staatskanzlei und vor allem deren politische Hintergründe beleuchtet werden’, erklärte der finanzpolitische Sprecher der CDU im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Rainer Wiegard. Wiegard bedauerte besonders, dass die Ministerpräsidentin nach demselben Strickmuster vorgehe wie alle auf ähnliche Weise gescheiterten Spitzenpolitiker vor ihr.“
Am 4. April mahnt Wiegard:
„Es wird Zeit für die Wahrheit, Frau Ministerpräsidentin!“