Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass der SSW bei der Haushaltsberatung 2004/2005 angemerkt hat, dass er in die 75-prozentige Zweckbindung nur einwilligt, wenn sie lediglich für einen begrenzten Zeitraum gilt. Denn gerade die Zweckbindung stellt den Zusammenhang zwischen Abgabe und notwendiger Maßnahme her. Wir erheben eine Abgabe auf die knappe Ressource Wasser. Daher sollten die Einnahmen zu 100 % den Maßnahmen des Grundwasserschutzes zugute kommen. Ursache und Wirkung gehören zusammen. Dabei sollte es auch nach 2005 bleiben.
Was die Höhe des Preisanstieges für Grundwasser angeht, kann ich nur sagen, dass die Belastung von privaten Haushalten im Durchschnitt bei 2,70 € pro Kopf und Jahr liegt. Daher bin ich der Auffassung, dass es sich um eine durchaus sozialverträgliche Erhöhung handelt.
Dass die Grundwasserentnahmeabgabe nicht ausschließlich ein Kind rot-grüner Politik ist, geht aus dem Bericht der Landesregierung auch deutlich hervor. Die Übersicht auf Seite 5 macht deutlich, dass in weiteren Bundesländern eine Abgabe auf Grundwasser erhoben wird. Diese Abgaben stellen sich partei- und regierungsunabhängig dar. Darüber hinaus ist dem Bericht zu entnehmen, dass man hier in Schleswig-Holstein auch nach Umsetzung der Erhöhung zusammen mit Bayern immer noch den zweitniedrigsten durchschnittlichen Wasserpreis in Deutschland hat. So schlimm kann es in dieser Hinsicht also nicht sein.
Mit der Grundwasserentnahmeabgabe können wir also auch künftig Aufgaben bewältigen, die dazu beitragen werden, dass wir unser Grundwasser schützen und verbessern können, ohne jemanden über Gebühr zu belasten. Dadurch wird es auch künftig möglich sein, die Qualität unseres Grundwassers zu erhalten und zu verbessern, damit wir unser Grundwasser auch in Zukunft nutzen können. Das sollte das Ziel von uns allen sein, denn das Grundwasser ist der Lebensquell, von dem wir alle existieren.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Uwe Eichelberg das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst einmal muss ich sagen, Herr Minister Müller, dass es nicht gut ist, wenn Sie hier mindestens zwei Beiträge versäumen, weil Sie telefonieren. Das kann man vielleicht anders organisieren.
Dass Herr Minister Rohwer hinausgegangen ist, kann ich verstehen, denn das Geschwätz kann man nicht ertragen.
Wasserschutz für die Zukunft und Sauberhaltung des Grundwassers - das sind die Hauptaspekte dafür, dass man die Erhöhung der Grundwasserabgabe erneut vorantreibt. Meine Damen und Herren, seien Sie doch ehrlich: Bei der Aufhebung der Zweckbindung geht es doch eigentlich nur darum, wie man Geld kassieren
kann, um Haushaltslöcher zu stopfen. Wen trifft die Erhöhung denn? Die Erhöhung trifft doch gerade die sozial Schwachen und die kinderreichen Familien. Das ist doch eindeutig. Wenn einer alleine duscht oder badet, ist er doch in einer anderen Situation als Herr Harms mit sechs Kindern. Hier besteht doch ein ganz großer Unterschied.
Die Familien trifft das EEG besonders, die Familien trifft die Grundwasserabgabe besonders und ebenso die Ökosteuer bei der Heizung. Das ist ganz eindeutig ein unsozialer Aspekt.
Ein zweiter Aspekt. Es ist schade, dass Herr Minister Dr. Rohwer nicht da ist. Er muss sich das Theater bei der Industrie immer anhören. Angesichts der Millionenbeträge, die die Industrie zahlen muss, kann sie natürlich das Weinen kriegen. Wir haben ja kaum noch Industrie. Deswegen spielt es auch keine Rolle, dass Sie dort nicht mehr hingehen. SchleswigHolstein ist als Industriestandort negativ beeinträchtigt. Die Standortfestigkeit unseres Landes sinkt immer mehr. Ich weiß gar nicht, wer das ertragen kann. So kommen wir doch nicht weiter. Das hat etwas mit Deregulierung zu tun. Gucken Sie sich die Länder doch einmal im Einzelnen an. Die Länder, die gut dastehen, haben auf GruWAG verzichtet, sind aber trotzdem ihren Verpflichtungen für die Natur nachgekommen. Ich kann Ihre Politik nicht verstehen.
Zu einem Kurzbeitrag nach unserer Geschäftsordnung erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Monika Heinold das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt fehlt nur noch, dass Herr Kalinka berichtet, wie sozial problematisch diese Abgabe ist. Ich möchte hier noch einmal auf die bisherigen Beiträge eingehen. Weder die FDP noch die CDU haben nach meinen Unterlagen bei ihren Haushaltsanträgen gefordert, die Grundwasserabgabe zu streichen.
keine Gegenfinanzierungsvorschläge. Das war schon 2001 so, als der Haushalt für 2002 vorgelegt wurde. Ich habe damals im Rahmen eines schriftlichen Dialogs Herrn Kayenburg gefragt, ob die Oberflächenwasserentnahmeabgabe von der CDU denn nun akzeptiert sei. Herr Kayenburg antwortete mir - ich zitiere -:
„Die Oberflächenwasserentnahmeabgabe wird von uns weiterhin abgelehnt. In der jetzigen prekären finanziellen Situation des Landeshaushaltes und der wirtschaftlichen Lage im Land sind wir jedoch der Auffassung, dass Umschichtungen zugunsten von Investitionen zunächst Vorrang haben müssen.“
Das heißt, dass Sie genau wissen, dass Ihre Forderungen hier überhaupt nicht zu finanzieren sind. Sie wissen, dass wir bei der Abgabenhöhe deutlich niedriger liegen als so manches CDU-Land. Insofern ist jeder Vorwurf in der Richtung, Familien könnten es sich in Schleswig-Holstein nicht mehr leisten, zu duschen, geradezu absurd.
Herr Präsident! Herr Kollege Eichelberg, ich will es durchaus ernst nehmen, wenn argumentiert wird, auch bei kleinen Beträgen könne sich für große Familien eine Belastung ergeben. Die soziale Argumentation muss man natürlich ernst nehmen.
Ich habe in meinem Beitrag fachlich zu erläutern versucht, dass wir beim Wasserpreis tatsächlich das zweitniedrigste Niveau haben. Ursache dafür ist, dass wir in Schleswig-Holstein sozusagen überall Grundwasser entnehmen können, während andere aufgrund von Uferfiltratentnahme und der Aufbereitung von Oberflächenentnahmen und so weiter sehr viel höhere Wasseraufbereitungskosten haben, die dann zu einem höheren Wasserpreis führen, der natürlich, wenn wir diese Situation hätten, sehr viel familienunverträglicher und unsozialer wäre.
denn durch die Maßnahmen können wir die günstige Nutzung unseres Wasserdargebots sichern. Insofern trifft die Argumentation sowohl nach den Ausführungen der Kollegin Heinold als auch vor allen Dingen wasserpolitisch-fachlich schlichtweg nicht zu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Heinold, es geht heute nicht um die grundsätzliche Frage der Abgabe. Heute geht es um die Erhöhung der Abgabe. Richtig ist - das haben Sie sicherlich auch richtig beobachtet -, dass wir uns bei den letzten Haushaltsberatungen zu den Abgaben nicht mehr dezidiert geäußert haben, allerdings nicht so sehr deshalb, weil wir diesen Weg, um es ganz klar zu sagen, für den richtigen halten, sondern weil auch wir nicht an dem Faktum vorbeikommen, dass RotGrün den Landeshaushalt in den letzten Jahren total in die Grütze gefahren hat.
Sie haben die Abgaben deshalb ständig erhöhen müssen. Sie finanzieren den Umwelthaushalt inzwischen zu etwa 45 % aus Abgaben. Ausgerechnet Rot-Grün ist trotz eines jährlich steigenden Steueraufkommens nicht in der Lage, den Umwelthaushalt aus dem normalen Steueraufkommen zu finanzieren. Das ist Ihr eigentliches Armutszeugnis.
Weil Sie Ihre rot-grünen Blütenträume finanzieren müssen, ziehen Sie den Menschen in unserem Land das Geld aus der Tasche.
Das Thema Neuwaldbildung ist für uns natürlich seit Jahren ein ganz wichtiges Thema. Gegen eines verwahre ich mich hier aber, nämlich dagegen, dass Sie hier einen Popanz aufbauen und es so darstellen, als
hätten wir beim Grundwasser ein wirklich großes Problem. Ein solches Problem haben wir in anderen Teilen der Bundesrepublik. Das ist sicherlich richtig. Gerade in Schleswig-Holstein haben wir ein solches Problem aber nicht. Trotzdem ist aber klar - glücklicherweise sind wir in dieser Hinsicht einer Meinung, Herr Matthiessen -, dass wir nach wie vor sorgfältig mit unserem Grundwasser umgehen müssen. Es ist aber schlichtweg falsch, jetzt so zu tun, als ob wir aus den von Ihnen angeführten Gründen eine Erhöhung der Abgabe brauchten. Wir hätten auch mit den bisherigen Mitteln - das gilt auch für Sie - sehr wohl mehr für die Neuwaldbildung tun können. Wir haben dies früher auch getan. Sie haben die Finanzmittel für die Neuwaldbildung Jahr für Jahr zurückgefahren. Das ist die Wahrheit.
Jetzt aber tun Sie so, als ob die Erhöhung der Abgabe aus diesem Grunde erforderlich sei. Nein, sie ist einzig und allein erforderlich, weil Sie damit kläglich versuchen wollen, den Landeshaushalt zu sanieren. Über diese Schiene wird Ihnen dies nicht gelingen, so wie Sie bisher bei allen Versuchen auch schon gescheitert sind. Das ist das Problem von Rot-Grün.