Protocol of the Session on March 31, 2018

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – Drucksache 17/6013 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Ich möchte Ihnen noch ein paar Informationen zum bisherigen Ausschussverfahren geben. Die erste Beratung des Gesetzentwurfs fand in der 52. Plenarsitzung am 22. Februar 2018 statt. Der Gesetzentwurf ist an den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.

Herr Abgeordneter Schäffner von der SPD-Fraktion hat sich als Erster zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Präsident hat es schon angesprochen: Wir haben uns in den Sitzungen des Medienausschusses im Februar und im April mit dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt und beraten heute abschließend im Plenum darüber. Ich denke, den aktuellen Staatsvertrag können wir objektiv als Arbeitsstaatsvertrag bezeichnen, wobei wir gleichzeitig hoffen, dass der im Moment in der Abstimmung aller Bundesländer befindliche Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein echter Modernisierungsstaatsvertrag wird.

Es ist Aufgabe der Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fortwährend weiterzuentwickeln, und das ist auch gut so. In diesem Kreis gilt es dann, zukunftsträchtige Regelungen zum Beispiel für den Telemedienauftrag, die Verweildauern in Mediatheken und beim Thema Presseähnlichkeit zu finden. Die Stärkung und Sicherung unserer bewährten und qualitativ hochwertigen dualen Medienlandschaft steht dabei im Mittelpunkt.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zurückkommen zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Es geht darin hauptsächlich um Anpassungen aufgrund der Europäischen DatenschutzGrundverordnung. Medienprivileg und Betrauungsnorm sind hier die Stichworte, die allen Medienpolitikern bestens vertraut sind. Zwischen Datenschutz einerseits und der Presse- und Medienfreiheit andererseits gibt es immer ein gewisses Spannungsverhältnis. Aber mit der Aufrechterhaltung des Medienprivilegs wurde dazu im Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine gute Lösung gefunden.

Die Meinungsfreiheit bleibt im Grundsatz unberührt. Das betrifft vor allem den Quellen- und Informantenschutz, aber auch die im journalistischen Bereich nicht umsetzbaren Auskunftsrechte aller Betroffenen. Man stelle sich nur einmal vor, beim investigativen Journalismus müssten diejenigen, über die recherchiert wird, vorher zunächst um Einwilligung gebeten werden.

Wir alle schätzen die hochwertige Arbeit, die Journalistinnen und Journalisten leisten, und wissen, wie wichtig die

Rolle von Qualitätsjournalismus in unserer Gesellschaft ist. Diesen zu erhalten bzw. die Rahmenbedingungen zu gestalten, ist auch Aufgabe der Politik.

Gerade im letzten Medienausschuss haben wir uns mit den Verfassern der Langzeitstudie zum Thema „Medienvertrauen“ unterhalten und über die Ergebnisse gesprochen. Die Kernbotschaft der Wissenschaftler des Instituts für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität aus Mainz war, dass das Medienvertrauen generell steigt. Insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk und Tageszeitungen genießen ein hohes Ansehen. Im Gegensatz dazu halten nur 10 % der Bürger Internetangebote im Allgemeinen für vertrauenswürdig, Tendenz stark sinkend.

Für mein Verständnis ist das ein alarmierendes Zeichen. Wir müssen die Rahmenbedingungen für Qualitätsjournalismus erhalten, wenn nicht sogar stärken, und gleichzeitig die Medienbildung intensivieren. Dies können wirksame Maßnahmen sein, um den breiten Diskurs unserer Gesellschaft zu erhalten.

Gleichzeitig halte ich es für eine gemeinsame Aufgabe von Medien und Politik, immer wieder den signifikanten Unterschied zwischen Journalismus und der Verbreitung seiner eigenen und ungefilterten Meinung, zum Beispiel in Foren im Internet, herauszuarbeiten.

Der zweite Punkt, der mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags angepackt wird, ist die Betrauungsnorm. Wir wollen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender weiterentwickeln und effektiver werden. Wir wollen, dass sie auch Kostenpotenziale heben, ohne dabei inhaltlich an Qualität zu verlieren. Das geht nur mit einer verbesserten Zusammenarbeit. Hierzu werden zur Minimierung der kartellrechtlichen Risiken die Voraussetzungen geschaffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss noch ein Schmankerl für alle Fußballfreunde und der Nachweis, die Gesetzesvorlage auch komplett durchgearbeitet zu haben.

(Heiterkeit bei der SPD)

In § 4 des Rundfunkstaatsvertrags, in dem die Sportgroßereignisse geregelt werden, deren Übertragung im Free-TV erfolgen muss, wird jetzt auch endlich der „UEFA-Cup“ in „Euroleague“ angepasst. Jetzt müssen sich die deutschen Mannschaften der kommenden Saison nur noch ins Finale durchspielen, damit diese Regelung auch zum Tragen kommt.

Ich denke, es ist bereits deutlich geworden: Die SPDFraktion bewertet den vorliegenden Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag als einen sehr guten Kompromiss aller Bundesländer und wird diesem, wie auch schon im Medienausschuss geschehen, zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Dr. Weiland von der

Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Grunde genommen regelt der Einundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag zwei Bereiche, die dringend geregelt werden müssen: Der eine Bereich ist die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung des Europaparlaments und des Rates, die am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. Sie muss für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eigens geregelt werden, weil die Bestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur in Staatsverträgen geregelt werden können.

Der zweite Bereich ist eine interessante Sache, weil sie unmittelbar zusammenhängt mit unserer im Wesentlichen übereinstimmenden rundfunkpolitischen Zielsetzung, nämlich einen Prozess bei den Rundfunkanstaltenzur Optimierung und zur Überprüfung der wirtschaftlicheren Verwendung der Gebührenmittel in Gang zu setzen. Dabei haben wir alle übereinstimmend die Anstalten aufgefordert, die Potenziale einer größeren Zusammenarbeit, einer Kooperation, auszuschöpfen. Das wiederum führt an der einen oder anderen Stelle gegebenenfalls zu kartellrechtlichen Bedenken. Um diese kartellrechtlichen Bedenken zu minimieren, sollen die Regelungen in diesem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angepasst werden.

Spannender als das, was in dem vorliegenden Regelungswerk steht, ist das, was nicht darin steht; denn ursprünglich einmal war ja beabsichtigt, auch die Weiterentwicklung des Telemedienauftrags im Rahmen des Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu regeln. So weit sind wir aber noch nicht, darin stimme ich Herrn Kollegen Schäffner zu. Insofern schauen wir gespannt auf den Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Im Übrigen kann man den Ausführungen des Kollegen Schäffner ohnehin vollumfänglich zustimmen. Wir werden dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.

(Beifall der CDU und des Abg. Martin Haller, SPD)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Paul von der Fraktion der AfD.

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Heute liegt ein weiteres Staatsvertragspaket vor, das unterschiedliche medienpolitische Regelungen enthält. Davon sind viele gut und richtig; es geht immerhin um einige wichtige Anpassungen an die EU-Datenschutzrichtlinien. Es geht eben aber auch darum, neue Kompetenzen zu verteilen und Posten und Pöstchen zu schaffen.

Der aufmerksame Leser wird festgestellt haben, dass unter Punkt D „Kosten“ die LMK und ihr Direktor Erwähnung finden – eine illustre Institution, mit der sich unser Haus schon mehrfach beschäftigen musste, Stichwort Eumannismus, Stichwort roter Filz.

Gestern ging es um die Findung des Mediengenossen Eumann für den Direktorenposten, heute sollen dem Direktor mehr Kompetenzen verliehen werden. Künftig dient er – ich zitiere – „als datenschutzrechtliche Aufsichtsstelle über private Rundfunkveranstalter“, ein Mehraufwand, der sich laut dem Gesetzentwurf nicht konkret beziffern lässt.

Die Kosten für die LMK sollen sich zwar in Grenzen halten, doch in welchen? Die Bürger und Gebührenzahler – es geht hier um GEZ-Zwangsgebühren – haben heute und künftig einen Anspruch auf diese Information. Hier besteht also ein blinder Fleck.

(Beifall der AfD)

Doch damit nicht genug: Gemäß dem inoffiziellen EUMotto „Mehr Bürokratie wagen“ werden auch an anderen Stellen neue Posten geschaffen. So findet sich unter Artikel 3 „Änderung des ZDF-Staatsvertrags“ unter § 16 die Ernennung des Rundfunkdatenschutzbeauftragten und des Datenschutzbeauftragten: Die Ernennung des Rundfunkdatenschutzbeauftragten erfolgt durch den Fernsehrat mit Zustimmung des Verwaltungsrats für vier Jahre. Eine dreimalige Wiederwahl ist zulässig. – Eine attraktive Stellung also im besten Fall für satte 16 Jahre. Davon kann der normale Arbeitnehmer heutzutage nur träumen. Man muss eigentlich von einer Lebensstellung reden.

Als Qualifikationsvoraussetzung wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium genannt – immerhin das. Daneben soll der Kandidat noch über Sachkunde, insbesondere im Bereich der personenbezogenen Daten, verfügen. Wie der Nachweis dieser Sachkunde, eine wachsweiche Vorgabe, aussehen soll, wird nicht näher erläutert. In der Wahl seiner Mitarbeiter ist der Rundfunkdatenschutzbeauftragte im Übrigen frei, sprich, er kann sie nach eigenem Gutdünken einstellen oder die Auswahl so treffen, dass sie politischen Kräften genehm ist oder besonders gut gefällt – ganz vorsichtig ausgedrückt.

Der Datenschutzbeauftragte wird schließlich vom Intendanten mit Zustimmung des Verwaltungsrats benannt. Kandidatenauswahl und Qualifikationen sind also reichlich intransparent und vage. In Rheinland-Filz bedarf es nicht viel Fantasie, nach welchen altbekannten Ritualen zukünftig breitbeinig besetzt werden könnte. Ich verweise auf das Motto „Wir lassen keinen zurück“.

Vergleichbare Regelungen und Spielräume finden sich auch unter Artikel 4 „Änderung des DeutschlandradioStaatsvertrags“. Der Staatsvertrag ist also auch ein Beschäftigungsprogramm für möglicherweise den einen oder anderen Parteisoldaten. Gerade vor dem Hintergrund der Personalie Eumann halten wir aber eine besondere Sensibilität für angebracht, ja zeitgemäß. Konkretere genauere Bestimmungen sind vonnöten. Ich erinnere sinngemäß an den närrischen Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt im Fall Eumann: Wenn es keine Regularien gibt, kann auch gegen keine verstoßen werden.

Jeder zu große politische Spielraum, jede gewollte Narrenfreiheit, schadet aber dem öffentlich-rechtlichen System und der Demokratie. Das ist der Grund, warum wir zusammensitzen und am Mediengesetz Änderungen vornehmen wollen: weil sie nötig sind. Selbstverständlich erkennen wir an, dass Datenschutz im 21. Jahrhundert eine wichtige Aufgabe und eine große Herausforderung ist. Aber gerade deshalb sind die kritischen Anmerkungen sehr nötig. Datenschutz ist wichtig. Er muss auch Strukturen haben, aber aufgrund der Filzgefahr, die das Gesetz nun einmal birgt, kann sich die Fraktion der AfD lediglich enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Nun erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Wink von der Fraktion der FDP.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist eine der vielen notwendig gewordenen Anpassungen bei der Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. In genau einem Monat wird die Verordnung wirksam und greift mit Blick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten vom Multimilliardenkonzern bis zum kleinsten Handwerksbetrieb in der Europäischen Union.

Bisher war das europäische Datenrecht eher ein Flickenteppich. Die Datenschutz-Grundverordnung ist der Versuch einer einheitlichen Lösung zum Recht auf Schutz und den freien Verkehr personenbezogener Daten. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Integrität, Vertraulichkeit und eine Rechenschaftspflicht: Diese Ziele sollen mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung erreicht werden. Das betrifft auch uns, nämlich im Rundfunkstaatsvertrag.

Mit den notwendigen Anpassungen im Rundfunkstaatsvertrag setzen wir die Vorgaben aus der Europäischen Union um. Im nächsten Schritt ist dahin gehend eine Änderung des Landesmediengesetzes notwendig.

Zudem hat das Gesetz eine weniger technische denn politische Dimension. Die Reformdebatte rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat eine stärkere Zusammenarbeit der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios zur Folge. Als FDP-Fraktion begrüßen auch wir diese engere Zusammenarbeit, ist sie doch ein Signal an die Bevölkerung und Ausdruck des effizienteren Arbeitens und Sparwillens im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Mit der Zustimmung zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag legen wir die gesetzliche Grundlage, damit dies auch geschehen kann. Die Programmautonomie der Anstalten bleibt hiervon natürlich unberührt.

Die FDP-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf deshalb zustimmen.

Danke schön.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Braun von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist sozusagen alles schon gesagt worden, auch wir stimmen diesem Gesetz zu. Es ist richtig, dass es eine Ausnahme bei der Datenschutz-Grundverordnung gibt. Es ist schon von Herrn Schäffner gesagt worden. Man muss sich vorstellen, ein Journalist will recherchieren, und über diejenigen, die er recherchiert, muss er erst einmal nachfragen, ob er über ihren Namen anfragen darf. Das geht natürlich nicht. Deswegen: Wenn die Medien eine Kontrollfunktion der Politik haben sollen, dann ist es sinnvoll, dass sie ausgenommen werden.