Protocol of the Session on March 31, 2018

(Beifall der SPD und bei der FDP – Abg. Christian Baldauf, CDU: Super, klasse, da macht ihr richtig etwas für den ländlichen Raum! – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Zuhören!)

Fragen Sie, bevor Sie die Blaue Karte ziehen, daher erst noch einmal Herrn Bongarth in der nächsten Beiratssitzung des LdI. Ich glaube, damit kann man umgehen.

(Zuruf von der CDU: Der Haller kennt sich aus!)

Das sind die amtlich Ihnen zur Verfügung gestellten Daten, die ich Ihnen hiermit genannt habe.

(Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das war nichts, Dötsch! Sie haben einen hervorragenden Unsinn erzählt! – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Herr Bongarth hat mir gesagt, ich soll das sagen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass ich auf das Kommunalwahlgesetz zurückkommen darf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz wird mit dafür sorgen, dass wie bisher auch die Kommunalwahlen im nächsten Jahr ordnungsgemäß und sicher durchgeführt werden können.

Es waren keine grundlegenden Änderungen erforderlich. Wir haben punktuell geändert. Diese Dinge sind, wie die meisten Rednerinnen und Redner das vorhin gesagt haben. Es handelt sich um ein gutes Gesetz, um eine gute Fortentwicklung.

Ja, es gibt Streitpunkte, und ich bin ganz bei den Rednerinnen und Rednern der Koalition. Ich hätte es gerne gesehen, wenn es dieses Signal gegeben hätte, dass sich auch 16-Jährige an der Kommunalwahl beteiligen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Frau und ich haben vier Kinder, und ich habe mit ihnen diskutiert. Sie sind im Dorf engagiert und haben Freundinnen und Freunde, die in ihrer Gemeinde engagiert sind, zum Beispiel im Jugendrat, in der katholischen Jugend, in Vereinen oder in Jugendorganisationen von Parteien.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: So viele Jusos gibt es doch gar nicht!)

Die wissen, was im Dorf geschieht. Sie hätten dort mitbestimmen können, worüber ich mich sehr gefreut hätte. Es wäre auch ein kleiner Beitrag gewesen, der die Gewichtigkeit von jungen Menschen in einer demografischen Entwicklung im Verhältnis zu den Älteren – wir werden immer mehr – unterstrichen hätte und eine gewisse Gerechtigkeit hätte herbeiführen können.

Wenn seitens der großen Oppositionspartei signalisiert wird, wir machen nicht mit, braucht man an eine Verfassungsänderung nicht heranzugehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Alles, was zu der Frage der Versendung des Stimmzettels gesagt wurde – ich war selbst 12 Jahre Ortsbürgermeister und kenne mich mit dieser Situation sehr gut aus –, kann ich nur unterstreichen. Sie können sich heute in den amtlichen Mitteilungsblättern an vielen Stellen sehr genau vorab informieren und die Stimmzettel genau anschauen. Ich glaube, damit kann man umgehen.

Was ich von der Anhörung aus Baden-Württemberg gehört habe und mich leider überzeugt hat, muss ich sagen, dass auch damit die Wahlbeteiligung nicht erhöht werden kann. Für mich aber ist es ein hohes Gut, am Wahltag ins Wahllokal zu gehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich eines als Thema an der Stelle noch anschließen darf, weil es mir sehr wichtig ist: Wir feiern in diesem Jahr 100 Jahre Frauenwahlrecht. Der Rat der Volksbeauftragten hat damals Gott sei Dank und endlich gleiches Wahlrecht für Frauen und Männer herbeigeführt.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: August Bebel!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir, das zu sagen. Als Sozialdemokrat bin ich auf diejenigen, die damals diese Entscheidung getroffen haben, besonders stolz.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Ja!)

Aber wir haben eine Frauenquote in kommunalen Räten von im Moment 19 %. Das ist für den Kommunalminister, für mich persönlich viel zu wenig.

(Beifall bei SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Ich glaube, der Appell geht an uns alle. Wir alle gehen auf Nominierungsveranstaltungen. Da müssen wir unseren persönlichen Einfluss geltend machen; denn 27,4 % der Listenaufstellungen sind mit Frauen besetzt, während der Anteil der Frauen an der Gesamtbevölkerung bei etwas über 50 % liegt. Das wissen wir alle.

Das ist ein starker Auftrag. Den will ich ausdrücklich dann formulieren, wenn wir über ein Kommunalwahlgesetz sprechen. Das ist ein Auftrag an uns alle. Der dürfte ziemlich unbestritten sein. Wenn jetzt 101 Botschafterinnen und Botschafter hinausgehen und bei den Nominierungsverfahren, bei denen wir Wahlleiter in den – bei uns heißen die Basisgliederungen – Ortsvereinen, Verbandsgemeinden

und Kreisverbänden sein dürfen, dann müssen wir darauf hinarbeiten.

Sie kennen die Vorgaben der SPD.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Wir haben das institutionalisiert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, tun wir unser Bestes, dass es deutlich besser wird. Das gilt jetzt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ich finde, wir haben ein gutes Gesetz vorgelegt. Vermutlich werden wir in fünf Jahren über eine Fortschreibung reden, weil es wieder neue Erfahrungen gibt.

Aber es ist die Fortschreibung eines guten Gesetzes, und deswegen hoffe ich, dass wir von den Rahmenbedingungen her die Kommunalwahl im nächsten Jahr gut bewältigen können.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen des Ministers erteile ich Herrn Abgeordneten Dötsch von der Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Unruhe im Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Dötsch hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Minister Lewentz! Ich habe mich soeben nicht auf Aussagen des LDI bezogen, die mir nicht schriftlich vorliegen, sondern ich habe mich darauf bezogen, dass ich als Abgeordneter dieses Hauses eine Kleine Anfrage zu den Liegenschaften in Rheinland-Pfalz gestellt habe und darum gebeten habe, mir die Anschlusszahlen der einzelnen Liegenschaften mitzuteilen. Das habe ich getan, und die Antwort habe ich mit Datum vom 18. Januar 2018 bekommen. Darin sind die Daten, die Sie soeben genannt haben, mitnichten enthalten.

Ich werde selbstverständlich gern in der Sache noch einmal nachfragen. Vielleicht kann auch Herr Stich erklären,

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Warum er die falschen Zahlen liefert!)

warum diese Zahlen falsch wiedergegeben worden sind.

Aber es ist schon zum zweiten Mal, dass in der gleichen Sache eine Kleine Anfrage von mir falsch beantwortet wor

den ist und mir dann beim Zitieren dieser Zahlen, die mir mitgeteilt worden sind, Vorwürfe gemacht werden. Ich finde, das ist eine Missachtung dieses Parlaments, und ich denke, hier sollte man auch seitens der Landesregierung bei der Beantwortung Kleiner Anfragen etwas sorgfältiger vorgehen.

(Beifall der CDU – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Oh je, Missachtung des Parlaments! – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Eine Erwiderung wird nicht gewünscht. Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. – Die SPDFraktion hat leider keine Redezeit mehr, deshalb kann ich diese Wortmeldung jetzt nicht zulassen.

(Unruhe im Hause)

Andere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der Debatte zu diesem Gesetzentwurf.

(Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/6048 – ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön! Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/5102 – in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom seinem Platz zu erheben. – Danke schön! – Wer ist dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD gegen die Stimmen der CDU angenommen worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5369 – Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – Drucksache 17/6013 –