Daniel Schäffner

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Last Statements

.......... 7645, 7652 Abg. Josef Dötsch, CDU:............. 7646, 7652 Abg. Joachim Paul, AfD:............. 7647, 7653 Abg. Monika Becker, FDP:............ 7649
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob privatwirtschaftlicher oder geförderter Ausbau, der Fokus in Rheinland-Pfalz liegt auf Glasfaser- und GigabitAnschlüssen. Dank des Zusammenspiels von privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau verbessert sich die Versorgung mit leistungsstarkem Internet in RheinlandPfalz stetig.
Eine Zuwachsrate von 83 Prozentpunkten bei der Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s zwischen Ende 2010 und Ende 2019 verdeutlicht diese Dynamik. Das sind die ersten Sätze und das Fazit und der Ausblick im 5. Statusbericht Rheinland-Pfalz zu den digitalen Infrastrukturen.
Für die SPD-Landtagsfraktion kann ich ganz klar sagen, Glasfaser bis in jede Wohnung, das ist auch unser erklärtes Ziel.
Das Ganze nicht irgendwann in ferner Zukunft, sondern so schnell wie technisch und logistisch umsetzbar. Genau dafür stellen wir als Haushaltsgesetzgeber ganz enorme Finanzmittel, fast 600 Millionen Euro, in den kommenden Jahren im Landeshaushalt zur Verfügung. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man an diesem Statusbericht zum Ende 2019 etwas zu kritisieren sucht, dann höchstens das Datum des Erscheinens jetzt fast ein Jahr später. Wir haben gefühlt in diesem Jahr monatlich eine Förderbescheidübergabe an Kreiscluster und fast wöchentlich einen Spatenstich zum Start eines Projekts miterlebt. Das verdeutlicht die Dynamik und zeigt deutlich, dass im Moment richtig Drive drin ist.
Es geht jetzt im Prinzip nur noch darum, wann die einzelnen Haushalte in Rheinland-Pfalz ans Breitbandnetz angeschlossen werden können und sich das dann auch in den Zahlen in künftigen Berichten niederschlägt. Wann wir also 100 % Versorgung in der Fläche mit wenigsten 50 Mbit/s in Rheinland-Pfalz haben, hängt praktisch nur noch an der Geschwindigkeit der ausbauenden Firmen. Das sind doch klare und sehr erfreuliche Perspektiven für die Menschen in Rheinland-Pfalz.
Noch einen Aspekt, den man aktuell noch in keiner der erhobenen Zahlen des vorliegenden Berichts sieht: Ein ganz großer Teil der im Moment noch massiv unterversorgten Haushalte wird jetzt nicht mit einer Brückentechnologie auf 50 oder 100 Mbit/s gebracht, nein, in fast allen Ausbaugebieten wurde noch einmal richtig upgegraded.
Als die Förderrichtlinie des Bundes geändert wurde und das hergab, wurden in Rheinland-Pfalz alle Cluster dahin gehend beraten, die Planungen noch einmal auf Fibre-tothe-Home, sprich FTTH, neudeutsch, umzustellen.
Neun Landkreise nutzen diese Möglichkeit und gehen di
rekt auf den Gigabit-Ausbau, sprich überall dort, wo aktuell noch kaum Internetgeschwindigkeit ankommt, haben die Menschen nach dem Ausbau die Glasfaser im Haus liegen, also die besten und leistungsfähigsten Anschlüsse für die Zukunft.
Hätten die Kreise diese richtige Entscheidung nicht so getroffen und weiterhin auf eine Ertüchtigung der alten Kupferkabel gesetzt, wären unter Umständen die festgestellten Werte in diesem Bericht noch etwas besser, perspektivisch wären dann aber genau diese Anschlüsse nochmals zu ertüchtigen. Also wurde hier eine zukunftsfähige und wirtschaftlich richtige Entscheidung getroffen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auf unser System des Clusterausbaus sind in den vergangenen Jahren auch andere Bundesländer aufmerksam geworden. Ich wurde mehrfach auf die Strategie angesprochen, die mittlerweile auch andernorts übernommen wurde. Wie sonst hätte man denn erreichen wollen, dass die Dörfer im ländlichen Raum zukunftsfest mit Gigabit-Internet versorgt werden?
Ich habe die Cluster immer mit einem Schlemmertöpfchen verglichen,
in dem es saure Gurken und Filetstückchen gibt;
zusammen ein fantastisches Gericht, aber nur saure Gurken möchte keiner, auch kein Telekommunikationsdiensteanbieter (TK-Anbieter).
Riesling natürlich.
Der Bericht konstatiert: „Die ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz profitieren kontinuierlich vom Breitbandausbau im Land, trotz niedriger Bevölkerungsdichte und topografisch teilweise sehr anspruchsvoller Ausbaubedingungen.“ Und: „Die bisherigen Leistungen werden noch deutlicher, setzt man die Breitbandverfügbarkeit des ländlichen Raums in Bezug zur Einwohnerdichte:
In Rheinland-Pfalz verfügen trotz geringerer Bevölkerungsdichte mehr als zwei von drei Haushalten im ländlichen
Raum über Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s.“
Jetzt mein letzter Satz: Auf diesem Weg wollen wir weitermachen. Ich habe ganz klar aufgezeigt, mit der Clusterstrategie wird im Endeffekt keiner vergessen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der letzte Tiefbau beendet ist und die 100-%Versorgung unterm Strich steht.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Ministerpräsidentin Malu Dreyer sehr dankbar dafür, dass sie noch einmal einige Zahlen gebracht und damit verdeutlicht hat, wie gut wir im Land in Bezug auf den Breitbandausbau unterwegs sind.
Weil ich aus der ersten Runde den Eindruck gewonnen habe, dass einige hier die Zahlen nach wie vor missinterpretieren oder einfach das wiederholen, was sie ständig in Pressemitteilungen verbreiten, will ich nach dem Prinzip der dauernden Wiederholung noch einmal einiges aufgreifen.
Rund 12.800 km Glasfaser werden im Rahmen des Förderprogramms auf Trassen in Rheinland-Pfalz neu verlegt. Das bedeutet doch, dass wir dann wirklich in jedem Winkel des Landes Glasfaser liegen haben. Dazu entstanden allein im letzten Jahr noch einmal durch privatwirtschaftlichen Ausbau über 1.300 km Glasfasertrassen. On the top jedes Jahr! Das Land hat für alle Projekte bis heute über 210 Millionen Euro bewilligt.
Wir haben einen gewaltigen Sprung nach vorne gemacht. Die Versorgungsquote von 50 Mbit/s lag im Jahr 2011 bei gerade einmal 27 %. Sie haben es schon einmal gehört, aber die Wiederholung hilft vielleicht: Jetzt liegt RheinlandPfalz bei einer Abdeckung von über 90 % der Haushalte.
Tendenz in Richtung – das hatte ich vorhin schon erklärt – 100 % mit der Weiterführung der Kreiscluster. Fast jeder zweite Haushalt kann bereits heute auf GigabitBandbreiten zugreifen.
Unser Ziel ist ganz klar: Auch hier wollen wir die 100 % erreichen. Das ist ambitioniert, aber das sollten Ziele auch
sein.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatssekretärin Raab hat dargelegt, um was es heute geht, nämlich um eine Anpassung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent nach oben und eine Entscheidung zum ARD-Finanzausgleich im Sinne der Solidarität mit den ganz Kleinen.
Wir beschäftigen uns nüchtern und seriös mit diesen Themen. Dazu gehört dann auch, dass der Beitrag, wie es die Vorrednerin schon angesprochen hat, seit dem Jahr 2009 nicht mehr erhöht, sondern im Jahr 2015 sogar auf 17,50 Euro abgesenkt wurde.
Ganz objektiv drängt sich hier die Frage auf, wo es noch ein Unternehmen gibt, das über die letzten elf Jahre gesehen mit einem jährlichen Aufwandsanstieg von 0,4 % – das bei einem ganz enormen Personalkostenanteil – wenigstens gleichbleibend hohe Qualität geliefert hat. Für uns ist klar: Qualität kostet auch Geld. Nach elf Jahren kann auch wieder einmal eine moderate Steigerung des Rundfunkbeitrags stehen.
Dies natürlich nicht, um den Status quo des öffentlichrechtlichen Rundfunk der 1990er- oder 2000er-Jahre festzuhalten, sondern um verschiedenen, sich sehr gut entwickelnden Sendern die Möglichkeit zur konsequenten Umsetzung der Trimedialität zu geben; denn es kommt darauf an, der Bevölkerung ein Qualitätsprogramm zu bieten.
Gleich kommen wieder diejenigen, die den öffentlichrechtlichen Rundfunk ohnehin nicht wollen und wieder
Gründe finden, weshalb diese Erhöhung nicht gehen soll. Ich würde wetten, wenn die KEF, die absolut unabhängig und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten prüft, jetzt eine Absenkung um 86 Cent empfohlen hätte, dann hätten genau diejenigen gefordert, dass diese nicht ausreichend sei und noch höher ausfallen müsse,
weil sie gegen eine objektive, nach journalistischen Grundsätzen stattfindende Berichterstattung sind. Geben Sie das doch einfach einmal zu. Dann können wir uns auch die Scheindebatten zu Ihrem schlanken Heimatfunk endlich sparen.
Jetzt ist es notwendig, offen über den Rundfunkbeitrag zu diskutieren und den Menschen aufzuzeigen, was sie dafür alles bekommen. Gerade hier in Mainz mit dem ZDF, dem SWR und funk, dem jungen Programm von ARD und ZDF, müsste eigentlich wenigstens jedem Medienpolitiker klar sein, was dort an hervorragendem Output erbracht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade mit Blick auf den SWR kann man doch sehen, wie sich öffentlich-rechtlicher Rundfunk fit für die Zukunft macht und sich so aufstellen kann, dass er wirklich im digitalen Zeitalter ankommt. Hier wurden schon in den 1990er-Jahren – ausgehend von der Fusion von SDR und SWF im Jahre 1998 zur zweitgrößten deutschen Rundfunkanstalt der ARD – die richtigen Entscheidungen getroffen.
Als ich damals als Schüler in den Sommerferien mit dem Zug zum Eröffnungsfestival zum Airport in Baden-Baden gefahren bin, habe ich natürlich nicht gewusst, dass ich bei einem der medienpolitischen Meilensteine dabei bin. Spaß hat es trotzdem gemacht. Das war die Grundlage für den Erfolg des SWR von heute.
Ich habe auch keine Probleme damit, den SWR als Musterschüler zu bezeichnen. Hier wurden seit der Fusion Maßnahmen ergriffen, um mit Bordmitteln Umstrukturierungen voranzutreiben und Synergien zu heben. Seitdem wurde Personal im vierstelligen Bereich eingespart und gleichzeitig der Weg zur Trimedialität gegangen, sprich es werden die Ausspielwege Radio, Fernsehen und Internet bedient. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist überall dort, wo die Menschen sind, und bietet überall eine richtig gute Qualität.
Für uns ist aber auch klar: Alle Anstalten müssen weiterhin Sparmaßnahmen umsetzen und weitere Reformen vorantreiben.
Spricht man über den SWR, dann muss man auch erwähnen, dass dieser federführend für die neue ARD-App zuständig ist, die das gesamte Angebot der ARD im Internet
zusammenfasst und dazu beiträgt, dass es noch benutzerfreundlicher geworden ist. Ich nenne das Stichwort „Auffindbarkeit“.
Abschließend zum SWR möchte ich von hier aus noch gerne unserem Kollegen Dr. Adi Weiland zur Wahl zum Vorsitzenden des Rundfunkrats gratulieren.
Ich bin mir sicher, mit Dir geht diese positive Entwicklung weiter.
Wir haben hier schon mehrfach über funk, das Angebot für die junge Zielgruppe von ARD und ZDF, gesprochen. Seit dem Jahr 2016 ist das ein voller Erfolg, das auch seinen Sitz in Mainz hat.
Ich will es noch einmal betonen: Damals wurden im Gegenzug die Sender EinsPlus und ZDFkultur eingestellt. Die Mär von immer mehr ist also absolut unzutreffend.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident.
Uns allen ist klar, dass in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zeiten von Corona ein sehr großes Vertrauen gesetzt wird. Wir brauchen in dieser schwierigen Zeit diesen Anker, der die Bevölkerung zuverlässig und unabhängig informieren kann.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion legt uns wieder einen ihrer klassischen Schaufenster-Anträge vor, oder sagen wir es einmal so: Wer glaubt, dass sie es damit ernst meint, der glaubt auch, dass die AfD-Fraktion einem Sinneswandel gefolgt ist. E-Sports setzt Weltoffenheit voraus.
Es setzt voraus, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kulturen oder Sprachen zusammenfinden und ihrem gemeinsamen Hobby nachgehen.
Unterstützung für den E-Sport beinhaltet auch, dass sich Menschen, die in dieser Branche arbeiten, unterstützen und beispielsweise ausländische Fachkräfte in RheinlandPfalz herzlich willkommen heißen: für Weltoffenheit und eine multikulturelle Gesellschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber zurück zum Antrag selbst. Die Diskussion, ob E-Sport als klassische Sportart zählt, wird schon lange geführt, auch des Öfteren schon bei
uns im Medienausschuss oder im Innenausschuss. Dabei haben wir immer wieder festgestellt, die Debatte ist sehr viel komplexer, als die AfD in ihrem Antrag ausführt. Es kann auch nicht allein von der Politik beantwortet werden.
Wir als SPD-Fraktion beschäftigen uns schon lange mit diesem Thema. Deshalb sind wir im intensiven Austausch mit allen beteiligten Akteuren, beispielsweise mit den in Rheinland-Pfalz ansässigen Softwareentwicklern, die wir in diesem Februar mit unserer Fraktion vor Ort besucht haben.
Auf der gamescom im August, die leider dieses Jahr nur digital stattfinden konnte, haben wir über E-Sport nach dem digitalen Rundgang durch Rheinland-Pfalz diskutiert. Dort ist mir aber keiner der Vertreter der antragstellenden Fraktion begegnet. Vielleicht möchte man einfach über die Köpfe der Beteiligten hinweg Politik machen.
Unser Ansatz ist ein anderer. Wir setzen auf den Austausch.
Nun kommen wir inhaltlich zum Antrag. Bei der Anerkennung von E-Sport als Sportart ergeben sich einige entgegengesetzte Positionen. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, was als Sport bezeichnet wird.
Diese Frage fällt aber in die Autonomie der Sportorganisationen. Der DOSB unterteilt beispielsweise in virtuelle Sportarten und E-Gaming. Die Begründung ist zu vielfältig und differenziert, um sie hier darzulegen. Uns ist dabei aber besonders wichtig, dass die Selbstorganisation des Sports erhalten bleibt und keiner von außen dem organisierten Sport vorschreibt, wie er sich zu positionieren hat.
Die AfD führt in ihrem Antrag aus, eine Anerkennung von E-Sport müsse unabhängig vom Inhalt der Spiele erfolgen. Das verwundert mich wiederum. Was ist denn nun wirklich E-Sport? Jedes Spiel, das auf dem Markt erscheint, unabhängig vom Inhalt wie Ballern, Metzeln und Töten? Das scheint mir doch eine sehr simple und wenig durchdachte Definition zu sein, die der Größe und Vielfalt dieses Markts nicht gerecht wird.
Diese vagen Aussagen ziehen sich weiter durch Ihren Antrag, wenn es zum Beispiel um das Thema „Gemeinnützigkeit“ geht. Im Antrag werden bis zu 150.000 lose Organisationen genannt. Ist es wirklich das Ziel, diese losen Organisationen steuerlich zu begünstigen?
Ich kenne solche Runden. Dort sind junge Menschen, die sich abends zu einer Runde Zocken über das Internet treffen oder, wie man früher gesagt hat, eine LAN-Party veranstalten und miteinander spielen. Sie würden aber selbst nie auf die Idee kommen, sich selbst irgendwo in dem Bereich der Gemeinnützigkeit zu sehen. Ihr Ansatz, total
gegriffene Zahlen in den Ring zu werfen, geht daher völlig daran vorbei, was das eigentliche Ziel der E-Sport-Akteure ist.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, was im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart wurde, wird umgesetzt. Der Bundesfinanzminister wird zeitnah einen Vorschlag zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorlegen, der es dem E-Sport erlaubt, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erlangen, die wiederum Voraussetzung für den Aufbau entsprechender Verbandsstrukturen und für die perspektivische Anerkennung als E-Sport ist. Eine Bundesratsinitiative ist daher unnötig und längst überholt.
Ich kann für die regierungstragenden Fraktionen sagen: Wir lehnen den Antrag ab, weil er pauschaliert und nicht differenziert, wie wir es vom Antragsteller leider kennen. Unser Ziel ist es, den E-Sport konkret zu stärken. Das tun wir am besten, indem wir mit den Akteuren im Dialog und im Austausch sind und gemeinsame Wege finden, die sich umsetzen lassen. So können letztendlich auch unsere ehrenamtlichen Vereine im Land davon profitieren.
Vielen Dank.
.......... 7074 Abg. Joachim Paul, AfD:............. 7075, 7079 Abg. Josef Dötsch, CDU:............. 7075 Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..................... 7077 Abg. Steven Wink, FDP:............. 7077 Heike Raab, Staatssekretärin:......... 7078
Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12075 – jeweils in der zweiten Beratung und in der Schlussabstimmung... 7080
Landesgesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12094 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/12729 –........... 7080
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12094 – jeweils in der zweiten Beratung und in der Schlussabstimmung... 7080
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes, des Landesbesoldungsgesetzes und des Landesreisekostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12265 – Erste Beratung.................. 7080
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz ehrlich, über den Medienstaatsvertrag haben wir hier im Plenum und im Medienausschuss schon so oft debattiert und daraus einzelne Themen beraten, dass ich zur Vorbereitung auf die Sitzung im Juni zuerst einmal sortieren musste, wo wir im Moment in diesem Verfahren gerade stehen.
Allein in den letzten gut 15 Monaten wurde der Medienstaatsvertrag vom 22. und 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag „überholt“. Aber das ist egal. Am Ende zählt eben nicht, ob ein sehr gutes Ergebnis etwas gedauert hat, sondern einfach nur, dass es ein sehr gutes Ergebnis ist. Insbesondere im demokratischen Miteinander von 16 Bundesländern, die für die Medienpolitik in Deutschland zuständig sind, gilt es, gute Kompromisse zu finden.
Gerade in diesem Medienstaatsvertrag ist ganz vieles zum ersten Mal so richtig verbindlich geregelt. Um nur mal ein Beispiel zu nennen, werden besonders meinungsrelevante Telemedien, die regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen zum Inhalt haben, jetzt auch auf die Einhaltung journalistischer Standards verpflichtet. Gut so.
Dass wir heute nicht über den 24. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sprechen, sondern über das Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland, zeigt, dass wir jetzt auch staatsvertraglich in eine neue Epoche eintreten. Dieses Verfahren zum Medienstaatsvertrag zwischen allen Bundesländern zu koordinieren und zu moderieren, war sicher herausfordernd. Das sehr gute Ergebnis spricht für sich. Es wird mittlerweile von anderen Staaten als Blaupause genutzt.
Mein Dank dafür geht an unsere Landesregierung und an die Staatskanzlei, die für die Koordinierung der Medienpolitik in Deutschland zuständig ist und das immer wieder hervorragend schafft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Rolle unserer Landeszentrale für Medien und Kommunikation – kurz: unserer LMK – wird dabei gestärkt. Als Mitglied der Versammlung bin ich mir sicher, die werden das gut machen.
Vielen Dank.
Wörtlich heißt es in § 2 Abs. 1 des Landesgesetzes: „Landesmedienanstalt im Sinne des Medienstaatsvertrages (...) ist die Landeszentrale für Medien und Kommunikation.“ Fraktions- und koalitionsübergreifend mit der CDU haben wir uns in diesem Zusammenhang Gedanken gemacht, deren Namen in „Medienanstalt Rheinland-Pfalz“ anzupassen, sodass sie auch für Außenstehende besser auffindbar ist. Dazu dann aber in Kürze mehr.
Unsere Medienanstalt wird auch in Zukunft auf die Balance im Mediensystem achten, immer nach der Maxime: mehr Selbstverantwortung der Akteure im Netz und weniger staatliche Regulierung. Verstöße gegen den Jugendmedienschutz werden ebenso dort erfasst und geahndet. Gerade im Internet ist das eine ganz wichtige, weil grenzübergreifende Aufgabe.
Aber zurück zum Inhaltlichen des Medienstaatsvertrags, der auch einen sehr wichtigen Beitrag zur Medienvielfalt leistet. Unsere Staatssekretärin Heike Raab nannte ihn schon mehrfach das wichtigste medienpolitische Vorhaben der letzten Jahre. Dem kann ich nur zustimmen.
Die Medienlandschaft hat sich grundlegend verändert. Es sind neue Akteure und Medienschaffende dazugekommen und damit auch neue wirtschaftliche Herausforderungen entstanden. Darauf müssen wir als Mediengesetzgeber reagieren, und wir müssen Anpassungen vornehmen. Das ist hier geschehen. Es wird neben der Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD- Richtlinie) der Europäischen Union auch die Medienordnung in Deutschland weiterentwickelt, immer mit dem Ziel der Pluralismussicherung und -förderung, sprich des Erhalts der Medienvielfalt.
Darüber hinaus wird unter anderem die Eigenverantwortung neuer Anbieter im Internet mit strengeren Regeln für politische Werbung oder zur Einhaltung der journalistischen Standards gestärkt. Wir haben während der CoronaPandemie erneut gesehen, wie wichtig mediale Informationen für die Menschen und wie schädlich Fake News in diesem Prozess sind.
Daher ist auch diese Anpassung nur zu begrüßen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das waren natürlich nur einige Beispiele des sehr umfassenden Staatsvertrags. Noch einmal möchte ich deutlich betonen, dass dieser Medienstaatsvertrag über viele Jahre entstanden ist und alle aktuellen Herausforderungen der Medienwelt in den Blick nimmt.
Wir stimmen daher sehr gerne zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Immer dann, wenn sich die AfD Gedanken über Freiheit im Netz und Meinungsfreiheit im Allgemeinen macht,
drängt sich bei mir die Frage auf: Tut sie das, weil ihr ein ordentlicher Umgang im Netz wichtig ist, oder aus Angst, das eigene Geschäftsmodell könnte leiden?
Die AfD hat heute die Aktuelle Debatte mit dem Thema „Nach NetzDG und Uploadfiltern: Schränkt der Medienstaatsvertrag die Medien- und Meinungsfreiheit weiter ein?“ eingebracht. Allein der Titel ist schon etwas befremdlich, so vermischt er doch völlig verschiedene medienpolitische Themen miteinander.
Wir sprechen hier vom Medienstaatsvertrag, einer umfassenden Novellierung nach zuvor insgesamt 23 Rundfunkänderungsstaatsverträgen, der am 6. Dezember beschlossen wurde. Dieses Vertragswerk ist in einem breiten Dialogverfahren entstanden, was schon wieder dem reißerischen Titel der AfD widerspricht.
Im Vorfeld wurden zahlreiche Gespräche mit allen irgendwie Beteiligten geführt. Außerdem gab es zwei große Onlinebeteiligungsverfahren.
Im Sommer der Jahre 2018 und 2019 wurden die jeweiligen Entwürfe des Medienstaatsvertrags online gestellt, für jeden sichtbar und für jeden zu kommentieren. Das haben die Länder gemacht, weil es genau diese öffentliche Debatte braucht und wir darüber sprechen müssen, wie wir mit öffentlichen Kommunikationsräumen gemeinsam umgehen wollen.
Das Beteiligungsverfahren hat gefruchtet. Es gab über 1.300 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Verbänden und Unternehmen, die ihre Ideen zum Medienstaatsvertrag eingebracht haben. Das möchte ich nur einmal voranstellen, wenn man hier schon von der Einschränkung der Meinungsfreiheit spricht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Medienlandschaft hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Das kann wohl niemand bestreiten. Dass die Gesellschaft, die Wirtschaft und auch die Politik gefordert sind, Überlegungen darüber anzustellen, wie man auf diese Veränderung reagiert und sie mitgestalten kann, ist nur folgerichtig. Wir haben nicht nur neue Medienanbieter wie Streamingdienste, sondern auch neue Akteure wie Facebook oder Google, die immensen Einfluss auf die neue Medienlandschaft haben.
Damit einher gehen auch wirtschaftliche Herausforderungen. Sie wurden angesprochen. Wie können beispielsweise auch kleine Medienanbieter sichtbar und auffindbar bleiben? Die Regelmechanismen der Vergangenheit waren dafür nicht mehr zeitgemäß. Mit dem neuen Medienstaatsvertrag werden erstmals diese neuen Akteure wie Suchmaschinen oder soziale Medien reguliert. Im Gegensatz zur Meinung der AfD hat der neue Staatsvertrag genau das Ziel, Meinungsvielfalt durch erstens ein Transparenzgebot und zweitens ein Diskriminierungsverbot zu stärken.
Es soll beispielsweise für den Nutzer klar und nachvollziehbar sein, warum ihm welche Angebote angezeigt werden.
Dienste wie Facebook und Google, die fremde Inhalte verbreiten, sollen klarmachen, nach welchen Kriterien sie ihren Nutzern angezeigt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass einzelne große Anbieter die Deutungshoheit darüber bekommen, was Nutzer sehen. Das soll doch bitte immer noch dem Verbraucher selbst überlassen bleiben.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass es zum einen ein Transparenzgebot und zum anderen ein Diskriminierungsverbot gibt und auch kleine Medienangebote eine reale Chance haben. Gerade das bedeutet doch Meinungsvielfalt und kreative Chancengleichheit. Es gibt Bereiche in der Medienlandschaft, die reguliert werden müssen. Ich denke an den Jugendmedienschutz, der auch im neuen Medienstaatsvertrag angepasst wird. Wenn eine solche moderne Regulierung zum Beispiel im Bereich des Jugendmedienschutzes mit Zensur gleichgesetzt wird, lässt das tief blicken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein ausgewogener Kompromiss aller Bundesländer herausgekommen, den die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit ihrem Team der Staatskanzlei maßgeblich gestaltet hat und der am 5. Dezember einstimmig beschlossen wurde. Nach einem solchen langen und transparenten Prozess muss man dem Antragsteller der heutigen Aktuellen Debatte wirklich Motive der bewussten Desinformation und Verunsicherung unterstellen.
Ich freue mich auf den parlamentarischen Prozess und die intensive Befassung mit dem Medienstaatsvertrag in den kommenden Monaten. Dieser bietet auch die Möglichkeit, mit einer ganz breiten Öffentlichkeit in die Diskussion über Umgang und Regeln im Netz zu kommen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Direkt antwortend: Sie von der AfD machen sich doch hauptsächlich Gedanken über Ihre Auffindbarkeit und nicht um die der anderen YouTuber.
Die AfD kritisiert den Journalismus. Es ist für mich auch irgendwo nachvollziehbar, dass Sie das tun. Sie wollen nämlich lieber Ihre hausgemachten Alternativangebote senden. Ohne Journalismus keine Demokratie. Das ist für Sie weniger ein Problem als für uns alle anderen hier in diesem Hause
Anerkannte journalistische Grundsätze sind sowieso für Sie ein riesengroßes Problem,
weil die Menschen nicht mehr unterscheiden sollen, was Ihre hausgemachten journalistischen Grundsätze sind und was das anerkannte journalistische Arbeiten in unserer Bevölkerung ausmacht.
Die AfD-Filterblasen wollen doch bedient werden. Sie wollen doch lieber mit diesen Leuten zusammenarbeiten. Diese Leute sollen doch denken, das wäre die Mehrheitsmeinung. Von daher haben Sie ein großes Interesse, dass solche Sachen nicht umgesetzt werden, die jetzt in diesem Medienstaatsvertrag angesprochen werden.
Wenn man sich einmal Gedanken darüber macht, warum wir heute überhaupt über dieses Thema sprechen, bevor es in das parlamentarische Verfahren geht, und warum die AfD dieses Thema wieder heute und morgen setzt, dann stellt sich die Frage, ob es nicht vielmehr darum geht zu zeigen, wer in der Fraktion die Hosen anhat und wer in der Fraktion entscheidet, was auf die Tagesordnung kommt, um zu zeigen, wer der heimliche Fraktionsvorsitzende ist.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, am Schluss hätte ich auch noch diesen Hinweis gegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Um bei den Worten der AfD zu bleiben: Wir sehen, Sie machen lieber Witzchen, als dass Sie auf die technischen und praktischen Herausforderungen eingehen.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik haben wir uns ausführlich mit dem 3. Statusbericht zum Breitbandausbau befasst. Sie haben Ihre Lesart, wir haben eine andere Lesart.
Darin wird wieder aufgezeigt, dass sich die digitale Infrastruktur in Rheinland-Pfalz gut entwickelt hat und stetig ausgebaut wird. Wir setzen in Rheinland-Pfalz seit jeher auf die Strategie, dort einzugreifen, wo der privatwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsanbieter an seine Grenzen kommt.
Persönlich hege ich durchaus Sympathie dafür, sich unter aktuellen Aspekten wieder einmal darüber Gedanken zu machen, ob die Privatisierung der Leitungsinfrastruktur in den 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts die richtige Entscheidung war. Selbst das wäre aber jetzt kurzfristig keine Option, die den Menschen mit schlechtem Internetempfang weiterhelfen würde. Deshalb kümmern wir uns als Bundesland jetzt in einem breit angelegten Ausbauprogramm darum, dass die weißen Flecken geschlossen werden. Das ist in einem ländlich geprägten RheinlandPfalz mit seiner sehr speziellen Topografie wesentlich.
Ziel ist es, bis zum Jahr 2025 die Voraussetzungen für eine flächendeckende Glasfaserversorgung herzustellen. Ich möchte in diesem Zusammenhang den Inhalt meiner Pressemitteilung vom 3. Dezember wiederholen: „Die GigabitStrategie der Landesregierung trägt Früchte: Laut Statusbericht werden derzeit 24 Breitbandinfrastrukturprojekte in 22 Landkreisen umgesetzt, dafür werden im ganzen Land über 12.230 Kilometer Glasfaser (...) verlegt. Für den Ausbau und den Wechsel von Kupfer zu Glasfaser werden in den kommenden Jahren mehr als 700 Millionen Euro [Landesmittel] bereitgestellt. Bereits heute können wir in ländlichen Gebieten erhebliche Verbesserungen feststellen, und der Ausbau gewinnt an Dynamik. So verfügt bereits jetzt mehr als jeder zweite Haushalt über Bandbreiten von 50 Mbit/s.
Die Verfügbarkeit liegt (...) in Rheinland-Pfalz bei 85,5 Prozent. Nachdem alle 24 Breitbandprojekte verwirklicht sind, werden mehr als 122.000 Haushalte, 11.000 Firmen und über 900 Schulen auf sehr schnelle Verbindungen zurückgreifen können [,sprich Glasfaser]. Diese Zahlen zeigen, dass es richtig war, den vom Land geförderten Ausbau in Landkreiscluster zu bündeln. Der benötigte Bedarf an
Bandbreiten, ob für Privatpersonen oder Unternehmen, wird weiterhin rasant wachsen. Wir sind froh, dass die Landesregierung dafür die Weichen stellt und den Breitbandausbau in Rheinland-Pfalz stetig voranbringt.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist denn aktuell der limitierende Faktor beim Breitbandausbau? – Richtig, es sind die begrenzten Kapazitäten der Bauunternehmen, die überhaupt Kabel verlegen können.
Ich möchte noch auf einen weiteren Grund eingehen, warum sich Kreisprojekte teilweise verzögern. Es wird nämlich jetzt schon der FTTB-Ausbau, sprich der Anschluss aller unterversorgten Häuser direkt an das Glasfasernetz, angegangen. Das heißen wir ausdrücklich gut, weil es zukunftsfähig ist. Es dauert eben jetzt etwas länger.
Dennoch ist es natürlich weiterhin wichtig, Strategien zu finden, wie die weißen Flecken gerade in ländlichen Räumen geschlossen werden können. Die AfD hat hierzu einen Antrag eingebracht, der die Idee von Gigabit-Vouchern aufgreift. Wenn man wollte, könnte man hier ein bisschen polemisch werden, nämlich dass sich die AfD wieder einmal als Vorreiter der Digitalisierung aufspielt, aber dabei nur Ideen anderer aufgreift.
Diesmal haben Sie direkt das dreistufige Vouchersystem der Verbände BREKO und VATM Wort für Wort in Ihren Antrag kopiert.
Nicht erst, seitdem die Verbände diese Idee auf den Markt gebracht haben, machen wir uns auch Gedanken, ob und wie so etwas in einen Teilaspekt des Ausbaus einfließen könnte. Allerdings wollen wir keine Schnellschüsse, sondern ein System, das passgenau auf die Gegebenheiten in Rheinland-Pfalz zugeschnitten ist, und keinen zusammenkopierten Forderungskatalog, wie ihn die AfD in ihrem Antrag präsentiert.
Zwar behauptet die AfD in ihrem Antrag, die Mittel für ein solches Projekt stünden im Haushalt bereit. Jedoch lässt sie offen, welches Budget das Projekt überhaupt haben soll. Weiterhin lässt sie die Partner, die in Rheinland-Pfalz gemeinsam für den Ausbau stehen, völlig außen vor.
Nur dann, wenn diese einbezogen würden, wäre es möglich, seriös zu sagen, ob 50, 5.000 oder 500.000 Voucher benötigt würden. Dann wüssten wir auch, was das Ganze kostet. Von einem reinen Verschiebebahnhof à la AfD halten wir nichts. Für die Koalitionsfraktionen kann ich sagen, wir lehnen diesen Antrag ab.
Vielen Dank.
Ich würde mir sehr wohl Gedanken machen, wenn Sie meine neue Aufgabe, die ich jetzt wahrnehmen muss, damit
in Verbindung bringen. Ich habe es mir nicht ausgesucht, dass ich diese Aufgabe wahrnehmen muss. Mit etwas mehr Charakter Ihrer Fraktion hätten Sie einen neuen Vorsitzenden gestellt, den wir dann auch wählen könnten.
Dann würde alles seinen normalen Lauf nehmen.
Inhaltlich ist es genauso schwach, einfach nur auf absolute Werte einzugehen und dann die 0,1 herauszuziehen.
Das ist eine Strategie, die angelegt ist.
Auch bei einer nur geringfügigen Beschäftigung mit dem Thema würden Sie verstehen, dass es irgendwann einen Riesensprung gibt und dann die Glasfaseranschlüsse bis in die Häuser verlegt sind.
Es ist absolut nachvollziehbar, wie das laufen wird. Ich würde Ihnen raten, beschäftigen Sie sich einmal mit dem Thema, statt nur mit den Überschriften zu kämpfen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Was ist das Ziel der gemeinsamen Initiative „Verfolgen und Löschen“?
2. Welche Hindernisse sieht die Landesregierung derzeit bei der Verfolgung strafbarer Inhalte im Netz?
3. Auf welche Weise unterstützt die Landesregierung das Projekt?
4. Mit welchen anderen Mitteln versucht die Landesregierung, Hetze im Netz zu bekämpfen?
Herr Minister, Sie sind explizit auf den rheinlandpfälzischen Weg der kurzen Wege eingegangen. Meine Frage: Kann jeder Bürger oder jede Bürgerin eine Meldung einreichen?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dötsch, vielen Dank, dass ich den Vortritt habe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank an die FDP für diese Aktuelle Debatte. Wir können diese Forderung nicht oft genug in Richtung Bund adressieren. Nach Artikel 87 f GG ist dieser nämlich zuständig. In diesem Artikel wird schon von jeher von „flächendeckend“ und „angemessen“ gesprochen, wenn es um das Thema der Versorgung geht.
Wie wir aber in der täglichen Diskussion immer wieder erfahren, sind das leider unzureichend konkret bestimmte Begriffe. Die Diskussionen gehen von 5G an jeder Milchkanne bis zu Landstrichen, die überhaupt über einen Handyempfang froh wären. Außerdem ist der Status quo der flächendeckenden Versorgung immer schwierig. Was ist denn „flächendeckend“? Gerade wenn man über Mobilfunk spricht, muss man immer wieder hinterfragen, ob die Haushalte die wirklich richtige Referenzgröße sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen ist eine gute Mobilfunkversorgung sehr wichtig. Ist es nicht so, dass jeder von uns genau weiß, wo ihm die Handyverbindung auf dem Weg nach Mainz abreißt? Ich glaube, dass ich mich glücklich schätzen kann, dass es bei mir auf der A 63 nur einmal regelmäßig passiert.
So kann es nicht weitergehen, wenn es bei Ihnen fünf Mal passiert.
Gerade Gewerbetreibende, aber nicht nur die, müssen sich heute sicher sein, dass sie auch unterwegs ihre Arbeit erledigen können und einen Zugang zu schnellem und mobilem Internet haben. Kunden erwarten das, und Politik muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten diesbezüglich die Weichen stellen.
Ich hoffe, dass wir uns einig sind. Stückwerk und Flick
schusterei bringen uns nicht weiter. Wir brauchen endlich eine bundesweite Gesamtstrategie. Unser gemeinsamer Anspruch muss sein, dass es in Zukunft keine weißen Flecken mehr gibt, und Zukunft darf nicht 2030 oder so heißen.
Man muss auch einmal loben können. Deshalb bin ich froh, dass sich unsere Bundestagsfraktion mit vielen wichtigen Punkten im Beschlusspapier der Koalitionsfraktionen in Berlin aus dem Juni 2019 durchsetzen konnte. Darin sind gute Ansätze, die jetzt schnellstmöglichst umgesetzt werden müssen. Das sollte unsere gemeinsame Forderung aus Rheinland-Pfalz sein. Von daher kann jede Aktuelle Debatte dazu ihren Beitrag leisten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz ehrlich, ich bin froh, dass wir dem Vorschlag der CDU-Fraktion aus dem letzten Haushaltsaufstellungsverfahren nicht gefolgt sind, nämlich eigene kommunale Funkmasten zu fördern, die sie dann an Mobilfunkkonzerne hätten vermieten müssen.
Nachdem wir leider feststellen, dass das bisher auf zwei Säulen basierende Modell für die Mobilfunkversorgung noch nicht überall greift, ist eine Mobilfunkinfrastruktur des Bundes schon die angemessenere Lösung. Weiße Flecken sollen der Vergangenheit angehören, und genau dort, wo es sich privatwirtschaftlich absolut nicht rechnet, sollen so Mobilfunktürme gebaut und dann zu entsprechenden Konditionen an die Mobilfunkbetreiber vermietet werden.
Noch spreche ich mit vielen Konjunktiven, hoffe aber, dass diese vorsichtige Ausdrucksweise in Zukunft umgestellt werden kann. In Rheinland-Pfalz schaffen wir dazu gerade schon die Voraussetzungen. So erschließen wir über unsere Cluster-Strategie die ganze Landesfläche bis in jeden Ort und darüber hinaus mit Glasfaser. Damit ist auch die nächste Generation des Mobilfunks gesichert.
Außerdem geht die Landesregierung mit dem Konzept des Runden Tischs den richtigen Weg. Neben privatwirtschaftlichem Ausbau und den Versorgungsauflagen durch die Bundesnetzagentur ist die Gesprächsebene der beste Weg, um gemeinsam voranzukommen.
Diesbezüglich ist es ganz wichtig, dass wir mehr Transparenz beim bestehenden und beim zukünftigen Mobilfunkausbau einfordern. Nur so können diejenigen, die vor Ort wirklich wissen, wo es fehlt – die sitzen nicht als Controller in irgendwelchen Konzernzentralen –, frühzeitig intervenieren, wenn doch noch weiße Flecken vorhanden sein sollten.
Populistische Forderungen, die Bundesnetzagentur sollte oder müsste durch Auflagen alles regeln, sind fehl am Platz. Wer schon die Gespräche mit den dortigen Verantwortlichen gesucht hat, hat deutlich erfahren müssen, dass es Grenzen gibt. Vielmehr ist es in Zukunft wichtig, dass weitreichende Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden und so die Bundesnetzagentur in Zukunft noch wirkungsvoller agieren kann.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verlauf der Debatte war leider genau so zu erwarten. Immer wieder die Frage, wer den Job besser macht, wer eigentlich zuständig ist. Wir sind uns mit Mehrheit hier im Hause auf jeden Fall einig, das Land kann nicht immer dann den Job übernehmen und einspringen, wenn der Bund nicht liefert.
Wir haben auch gehört, was das Land alles macht, um uns im Mobilfunkbereich besser aufzustellen, als wir es im Moment sind. In Vorbereitung dieser Debatte habe ich einmal geschaut, warum wir heute darüber reden, über was wir reden. Ich habe es vorhin schon gesagt: Wir reden über die Zuständigkeit nach Artikel 87 f GG.
Ich möchte einige wenige Zitate aus einem Bundesgesetz zur Änderung des Grundgesetzes aus dem Jahr 1994 bringen, damals unterschrieben von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl. Einmal aus der Erläuterung zum Gesetz: „Der staatliche Handlungsauftrag ist deshalb nicht auf den Ausbau einer optimalen Infrastruktur ausgerichtet, sondern zielt auf die Gewährleistung einer flächendeckenden Grundversorgung durch Sicherung (...)“ ab. Das war damals das, was die Bundesregierung gewollt hat.
Und jetzt sprechen wir über das, was die Stellungnahme des Bundesrates ist. Zitat: „Der Bundesrat fordert deshalb erweiterte Mitwirkungsrechte für die Länder, damit diese ihrer Mitverantwortung“ gerecht werden und diese wahrnehmen können.
Weiteres Zitat: „Der Bundesrat fordert, dass die Bundesregierung frühzeitig ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Frage vorlegt, wie sie auch bei zunehmend liberalisierten Post- und Telekommunikationsmärkten durch geeignete Instrumente (...) die Erfüllung ihres grundgesetzlich verankerten Infrastruktruauftrages sicherstellen wird.“
Sie merken also, im Jahr 1994 ähnliche Fragen wie heute. Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken, lassen Sie uns gemeinsam unsere Landesregierung unterstützen, damit wir auf Bundesebene durchdringen und Verbesserungen für unsere Bürgerinnen und Bürger erzielen können.
Vielen Dank.
....... 5589 Abg. Matthias Joa, AfD:.......... 5590 Abg. Dirk Herber, CDU:.......... 5590 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 5591 Abg. Monika Becker, FDP:........ 5591 Randolf Stich, Staatssekretär:...... 5592
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/9326 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 5592
... tes Landesgesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9329 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/9770 –........... 5592
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/9329 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 5592
... tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/9762 – Erste Beratung................ 5593
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Medienpolitiker darf ich des Öfteren zu Rundfunkänderungsstaatsverträgen sprechen. Deshalb freue ich mich heute, dass es einmal ein anderer Staatsvertrag, derjenige zum IT-Planungsrat, ist.
Es geht um die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Einsatz von Informationstechnologien in den Verwaltungen. Im Jahr 2010 gegründet, sollen durch den Planungsrat die verschiedenen Strukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen koordiniert und verbessert werden. Im Laufe der Zeit hat man gemerkt, dass es zielführend ist, eine neue eigene Einheit zu gründen, die mit sehr schlanken Strukturen diese gemeinschaftlichen Ressourcen, die sie dann bekommt, noch besser ausgestalten kann. Das wird laut Staatsvertrag jetzt die FITKO, die Föderale ITKooperation, eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als gemeinsames Ziel haben wir doch alle eine einheitliche Bürger-ID vor Augen, mit der man künftig in Deutschland alle Verwaltungsgeschäfte und Ähnliches ausführen kann und bei der unsere relevanten Daten sicher gespeichert werden. Mit diesem Staatsvertrag werden Grundlagen geschaffen, um Fachverfahren zu harmonisieren, eine zentrale Steuerung einzuführen und um das Onlinezugangsgesetz umzusetzen.
Außerdem wird die Finanzierung geregelt: Bund und Länder teilen sich die Kosten. Wer an gewissen Verfahren nicht teilnimmt, muss auch nicht bezahlen. Für Rheinland-Pfalz sind diese Ausgaben durchaus überschaubar. Kurz gesagt,
die Chancen sind viel größer als die Risiken. Auch deshalb gab es wohl eine einstimmige Empfehlung des Innenausschusses zur Zustimmung zu diesem Staatsvertrag. Wir schließen uns dieser heute gern an.
Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich möchte es einmal so wie die Kollegen auf der anderen Seite des Raums versuchen. Ich stelle eine Behauptung auf, und Sie können dann mit Ja oder Nein antworten.
Ich wundere mich ein wenig, dass es an einem Wort „Newsroom“ festgemacht wird oder ob das der Mediendienst der Landesregierung ist. Stimmen Sie mir zu, wenn
ich sage, dass Sie auf die geänderten Nutzergewohnheiten, nämlich multimediale Inhalte zu verbreiten statt Pressemitteilungen zu verschicken, als Landesregierung reagieren und einfach Ihre Gewohnheiten umstellen, um bei den Menschen anzukommen, die Sie als Landesregierung erreichen müssen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin froh, für die SPD ganz klar sagen zu können: Ja zu einem starken Urheberrecht, Nein zu Uploadfiltern.
Die SPD steht an der Seite der Urheber, der Kreativen, der Kulturschaffenden und der Künstlerinnen und Künstler. Wir unterstützen die europäische Initiative zur Modernisierung des Urheberrechts. Die SPD steht zugleich ein für die Freiheit des Internets und für Freiheitsrechte in der digitalen Welt.
Das haben wir gerade am Wochenende noch einmal mit einem entsprechenden Antrag auf unserem Parteikonvent bekräftigt. Genauso haben die SPD-Abgeordneten am Dienstag im Europäischen Parlament abgestimmt. Aber leider haben deren Stimmen nicht ausgereicht, Artikel 13 in der aktuellen Form zu verhindern.
Worüber diskutieren wir heute eigentlich? Eine Aktuelle Debatte wäre das noch im letzten Plenum gewesen, bevor das Europäische Parlament abgestimmt hat. Die Frage ist doch: Hatte der heutige Antragsteller damals das Thema schon auf dem Schirm?
Ist das heute der Versuch, noch auf eine Welle aufzuspringen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Urheberschutz ist richtig und wichtig. Er sollte aber auch gut gemacht sein. Ich bedaure es deshalb sehr, dass am Dienstag im Europäischen Parlament keine Mehrheit zustande kam, wenigstens noch einmal über die Ausgestaltung zu verhandeln und nach besseren Lösungen zu suchen. Das wird den vielen, insbesondere jungen Menschen nicht gerecht, die in den letzten Wochen gegen Zensur im Internet auf die Straße gegangen sind. Europaweit waren es Hunderttausende Demonstranten.
Wir sollten dabei überdenken, worum es eigentlich geht und was uns vielleicht manche Akteure glauben machen wollen.
Geht es nicht auch ein gutes Stück darum, wie groß die Gewinne der Internetgiganten in Zukunft sein werden?
Nebenbei bemerkt: Es geht genau um diese Unternehmen, bei denen es nicht geschafft wird, sie so zu besteuern, wie das mit den Gewerbetreibenden um die Ecke geschieht.
Der Öffentlichkeit soll suggeriert werden, dass es nur die
Option eines Uploadfilters gibt, der alles herausfischt.
Alternativen? – Fehlanzeige. So einfach ist es aber nicht. Hier gibt es nicht schwarz-weiß, richtig-falsch oder gutböse. Die Debatte ist komplexer, als es in der öffentlichen Diskussion dargestellt wurde. Es geht darum, das freie Internet zu erhalten und gleichzeitig diejenigen, um deren geistiges Eigentum es geht, ordentlich und fair zu entlohnen. Das kann anders funktionieren, als mit Mailfiltern zu drohen, die eine Vorzensur betreiben.
Herr Dr. Weiland, Sie wissen genauso gut wie ich, dass es nicht explizit drin steht,
aber es in dem Gesetzestext keinen Spielraum dafür gibt, dass es nicht Filter sein müssen.
Wenn YouTube und Co. uns das glauben machen wollen, dann geht es insbesondere um deren Gewinnmargen.
Bestünde bei den Internetgiganten die Bereitschaft, etwas weniger Gewinn in Kauf zu nehmen, dafür aber faire Abmachungen zu treffen, wie die Urheber entschädigt werden, wäre das eine realistische Möglichkeit für einen ordentlichen Interessenausgleich. Denkbar wären zum Beispiel die Einführung von Bezahlmodellen, bei denen Plattformen Geld an die Urheber zahlen. Man vergleiche das deutsche Beispiel GEMA.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wären Punkte, die man hätte ausverhandeln können, wenn es noch einmal zu einer Überarbeitung der Richtlinie gekommen wäre. Das ist es aber leider nicht. An den Abgeordneten der SPD hat es dabei nicht gelegen.
Wir werden uns bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie für die Verbesserung der Situation der Urheberinnen und Urheber einsetzen. Onlineplattformen müssen dabei endlich einbezogen und zu einer angemessenen und fairen Vergütung verpflichtet werden, wenn es auf ihren Plattformen urheberrechtlich geschütztes Material geben wird.
Die Richtlinie muss jetzt so umgesetzt werden, dass Künstlerinnen und Künstler tatsächlich davon profitieren und Meinungsfreiheit und Vielfalt im Netz erhalten bleiben.
Die notwendige Neuregelung des Urheberrechts darf nicht zulasten der Meinungsfreiheit gehen. Wir als SPD stehen für die Freiheit des Internets und die Meinungsfreiheit. Wir stehen auf der Seite derjenigen, die jetzt Sorge haben,