Protocol of the Session on March 31, 2018

Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist sozusagen alles schon gesagt worden, auch wir stimmen diesem Gesetz zu. Es ist richtig, dass es eine Ausnahme bei der Datenschutz-Grundverordnung gibt. Es ist schon von Herrn Schäffner gesagt worden. Man muss sich vorstellen, ein Journalist will recherchieren, und über diejenigen, die er recherchiert, muss er erst einmal nachfragen, ob er über ihren Namen anfragen darf. Das geht natürlich nicht. Deswegen: Wenn die Medien eine Kontrollfunktion der Politik haben sollen, dann ist es sinnvoll, dass sie ausgenommen werden.

Es geht auch darum, dass es eine Zusammenarbeit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt. Diese Zusammenarbeit im nicht kommerziellen Bereich, die genehmigt werden soll, soll Geld sparen. Ich will das noch einmal sagen, weil von mancher Seite immer von Geldverschwendung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen wird. Ganz anders ist dieses Gesetz. Es führt dazu, dass Einsparpotenziale gehoben werden können und Hinderungsgründe, die bisher dagegen standen, weggeräumt werden. Das heißt, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden besser und enger zusammenarbeiten, um damit Einspareffekte zu erzielen.

Das Landesmediengesetz wird geändert, weil auch für die privaten Rundfunkanstalten gelten muss, was für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt. Dass der Direktor der Landesmedienanstalt dann darüber wachen soll, dass das auch geschieht, ist eine folgerichtige Erscheinung. Ich glaube, da gibt es keinen anderen Vorschlag und kann es keinen anderen sinnvollen Vorschlag geben.

Herr Paul, Sie können hier nur so reden, weil Sie von Sachkenntnis überhaupt nicht getrübt sind, und Herr Joa – er war gerade draußen –, der bei der LMK Mitglied ist, könnte eine Ahnung haben, wenn er wollte. Herr Paul, aber Sie haben anscheinend keine Ahnung vom Aufbau der LMK. Ich finde es bedauerlich, dass immer wieder Vorwürfe in dieser ideologischen Art und Weise gemacht werden. Es passt Ihnen nicht und dann kann es nicht richtig sein, aber ein bisschen, wirklich nur ein Hauch von Sachkenntnis würde mancher Debatte guttun, und da ist auch die AfD nicht ausgenommen.

(Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Ich will mich außerdem dagegen verwahren, dass Sie hier den Landesnamen missbrauchen und verballhornen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Ich glaube, das nützt überhaupt keinem, wenn man den Landesnamen nimmt. Ich kenne für die AfD auch viele schöne fantasievolle Namen, die ich bisher hier noch nicht benutzt habe. Sie kennen auch welche. Sie schwirren im Internet herum und sind alle passender als Alternative für Deutschland.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Meine Damen und Herren, wir stimmen dem Gesetz zu. Wir halten das für richtig, dass wir dieses Gesetz heute beschließen.

Danke.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Für die Landesregierung spricht nun Frau Staatssekretärin Raab.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke ausdrücklich für diese fundierte Debatte zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die von den Fraktionen hier eingebracht worden ist. Ich danke dafür, dass ich wahrgenommen habe, die Mehrheit der Fraktionen in diesem Landtag möchte dem Rundfunkstaatsvertrag in der Form, in der er vorliegt, zustimmen.

Es ist immer eine lange Arbeitsphase, die diesen Staatsverträgen vorausgeht. Herr Dr. Weiland hat dies auch zum Ausdruck gebracht. Währenddessen arbeiten wir schon am Zweiundzwanzigsten und sogar schon am Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag. Es ist ein langer Prozess, der dann den Höhepunkt erreicht, wenn in 16 Landtagen in Deutschland beraten wird.

Wenn wir an das Thema Datenschutz-Grundverordnung denken, dann fällt uns heute vielleicht zuerst der Datenskandal bei Facebook und Cambridge Analytica ein. Dann wissen wir auch, dass die Datenschutz-Grundverordnung unsere europäischen Werte selbstbewusst und selbstbestimmt verteidigt und einen hohen Datenschutzstandard gewährleistet.

Auf der anderen Seite enthält aber diese Verordnung trotz ihres Charakters eine Reihe von verpflichtenden Handlungsaufträgen an die Mitgliedstaaten, die eine zwingende Ausgestaltung im nationalen Datenschutzrecht erforderlich machen, so ganz besonders der Bereich Medien. Vielfach angeklungen ist, dass hier durch Rechtsvorschriften das Recht auf Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ganz wichtig; denn freie Medien sind für die öffentliche Meinungsbildung und die Meinungsvielfalt in einem demokratischen System unerlässlich. Sie haben eine absolut wichtige Kontrollaufgabe.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will das ausdrücklich sagen, weil von der Fraktion der AfD angeklungen ist, dass ein System aufgebaut worden wäre, welches zur Versorgung von Posten geeignet sein könnte. Ich will dem ausdrücklich widersprechen; denn es ist ausdrücklich Grund dessen, dass es bei der Einwilligung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und investigativem Journalismus möglich sein muss, dass Kontrollfunktionen wahrgenommen werden.

Ich verweise darauf, weil wir es schon in vielen anderen Diskussionen hatten, der Fernsehrat, der Rundfunkrat und Verwaltungsräte sind pluralistisch besetzt, und dort ist die Breite der im demokratischen System repräsentierten Verantwortlichen vertreten. Dass hier, ich glaube, eine unangemessene Wortwahl bezüglich deutschen Gerichten, die angeblich närrische Dinge tun würden, gewählt wird, kommt hinzu. Ich glaube, wir müssen unseren Institutionen im demokratischen System eine Wertschätzung entgegenbringen, die sie verdienen.

(Beifall bei SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei der Datenschutz-Grundverordnung und beim Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es also um einen angemessenen Ausgleich. Deshalb freuen wir uns und ich danke für die Zustimmung zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und den notwendigen Folgeänderungen, die notwendigerweise auch das Landesmediengesetz betreffen müssen; denn nur durch ein einheitliches, angemessenes und ausgewogenes Datenschutzniveau kann im Medienbereich der konvergenten Medienwelt Rechnung getragen werden.

Dass wir es dann mit diesem Rundfunkstaatsvertrag noch ermöglichen können, dass wir mit dieser sogenannten Betrauungsnorm verpflichtende Kooperationen zwischen den Anstalten ermöglichen können, hilft, dazu beizutragen, dass Beitragsstabilität durch das Schaffen von Synergien und den Abbau von Doppelstrukturen in den Blick genommen werden kann und wir die Reformdebatte der öffentlichrechtlichen Anstalten in Deutschland angemessen fortführen können und auf ein rechtssicheres Fundament stellen.

Insofern herzlichen Dank für die Beratungen.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf die Ausführungen von Frau Staatssekretärin Raab hat sich Herr Abgeordneter Paul zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, liebe Kollegen! Es ist doch ganz klar, so ein eklatanter Fall wie der Fall Eumann – ich weiß, das ist Ihnen peinlich, deswegen reagieren Sie so –

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch nicht peinlich! Das muss doch Ihnen peinlich sein!)

muss, gerade was solche Gesetzeswerke angeht, eigentlich eine viel größere Wachsamkeit bedingen. Wir müssen dort schauen, wo vielleicht politisch gewollte Spielräume oder Auslassungen sind, die solche Versorgungsrituale möglich machen. Das ist nicht alles AfD-Sprech und weit hergeholt, das ist der Tenor des Medienjournalismus, der sich mit dem Fall Eumann auseinandergesetzt hat.

Prominente Medienblogger, die der AfD überhaupt nicht nahestehen, haben diesen Fall als eklatant beschrieben, und dazu der Medienjournalismus in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die mit Sicherheit nicht AfD-nah ist. Das kann man nun wirklich nicht sagen. Also tun Sie doch nicht so, als würde es diese Debatte nicht geben und als wäre es nicht ein PR-Schiffbruch erster Klasse gewesen.

Das Gericht hat im Grunde genommen der LMK Narrenfreiheit bescheinigt, die ausgenutzt wurde. Darauf habe ich hingewiesen. Man darf Gerichtsurteile auch kritisch kommentieren. Wir lesen diese Gesetzentwürfe insbesondere aus dieser Perspektive. Das sind wir den Bürgern ohne Parteibuch schuldig. In den Verwaltungsräten und Rundfunkräten sind bei der sogenannten pluralistischen Besetzung die Altparteien sehr stark. Es sind auch Vertreter, die den Altparteien nahestehen und dort sozusagen eine gewisse Nähe aufweisen. Wir sind nicht naiv und der Bürger auch nicht. Das ist einfach Fakt.

Deswegen muss es zumindest eine Partei geben, die mit dieser Kritik nicht geizt und wachsam ist. Das sind wir den Bürgern schuldig, auch wenn das dem Herrn Dr. Weiland wieder nicht gefällt.

(Beifall der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Da die Beschlussempfehlung unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfiehlt, können wir unmittelbar über den Gesetzentwurf abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5369 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5416 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/6014 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Ich darf Sie kurz über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Der Gesetzentwurf stand auf der Tagesordnung der 52. Sitzung des Parlamentes am 22. Februar 2018. Der Gesetzentwurf ist ohne Aussprache an den Innenausschuss – federführend– und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat ein schriftliches Anhörverfahren durchgeführt. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes.

Ich bitte um Wortmeldungen für die Aussprache. – Als Erstes hat sich Frau Abgeordnete Schmitt von der Fraktion der SPD zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! 335 Seiten ist der vorgelegte Gesetzentwurf über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll stark. Ich habe den Eindruck, es wurde ein ganz besonderer Eifelkrimi geschrieben. Das Gute ist, es ist ein positives Ende mit Perspektive.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Landesgesetz zeichnet den Weg dieser fast zehnjährigen Fusionsgeschichte in allen Details nach. Aber allein die direkt Betroffenen vor Ort können ermessen, wie hart das Ringen um die bestmögliche Lösung in unzähligen Gremiensitzungen und Gesprächen tatsächlich war. Der Handlungsbedarf für die beiden Verbandsgemeinden Obere Kyll und Hillesheim war von Anfang an klar. Hinzu kam eine extrem schwierige finanzielle Situation der Oberen Kyll, die eine schnelle Dreierfusion innerhalb des Landkreises Vulkaneifel verhinderte.

Bei der Suche nach Lösungen wurde vor Ort der Wunsch nach einer kreisübergreifenden Fusion mit der Verbandsgemeinde Prüm breit getragen. Die regierungstragenden Fraktionen haben dieses Ergebnis langjähriger Verhandlungen respektiert und als Gesetzentwurf eingebracht. Allerdings gab es – das ist bekannt – unterschiedliche Auffassungen zur Verfassungskonformität zwischen dem Land und dem Kreis Vulkaneifel. Es gab eine Anhörung, weitere Gutachten auch des Wissenschaftlichen Dienstes. Schließlich blieb das Problem der nicht möglichen zeitlichen Begrenzung für diese Form der Verbandsgemeinde bestehen, und damit war keine hinreichende Rechtssicherheit gegeben.

Diese Rechtssicherheit war für unsere Fraktion, die SPDFraktion, von Anfang an von ganz zentraler Bedeutung. So schwer es auch ist, sie kann nicht durch Bürgerentscheide oder Ratsbeschlüsse vor Ort außer Kraft gesetzt werden. Deshalb habe ich das Gespräch mit meinen beiden örtlichen Landtagskollegen gesucht. Ich bin sehr froh, dass es uns zusammen mit dem Kreis und den Verbandsgemeinden gelungen ist, eine Lösung zu finden.

Jedenfalls entsteht zum 1. Januar 2019 durch eine freiwillige Fusion – ich unterstreiche das – die neue Verbandsgemeinde Gerolstein mit knapp 31.000 Einwohnern und 38 Ortsgemeinden. An dieser Stelle will ich mich ganz besonders bei den Gerolsteinern bedanken, die eigentlich keinen eigenen Handlungsbedarf hatten, aber bereit waren, sich an einer zukunftsfähigen Lösung zu beteiligen.

Der Ehevertrag oder die Fusionsvereinbarung für diese Vernunftehe wurde im Januar unterzeichnet. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bieten aus meiner Sicht eine sehr gute Grundlage dafür, dass eine wirklich leistungsstarke und zukunftsfähige Verbandsgemeinde mit großem Potenzial entsteht. Vor allem bei den Personalund Sachkosten kann langfristig mit erheblichen Einsparungen gerechnet werden.

Das Land steuert eine ordentliche Hochzeitspremiere von 4 Millionen Euro bei. Das entlastet die neue Verbandsgemeinde vor allem finanziell erheblich. Das betrifft insbesondere die Rückführung der Schulden. Dazu kommen weitere Projektförderungen. Ich denke, die Einrichtung von Bürgerbüros ermöglicht es den Menschen vor Ort, nach wie vor fast um die Ecke die Dinge zu erledigen.

Weil ich weiß, wie schwer sich manche Ortsgemeinden an der Oberen Kyll immer noch tun, weise ich noch einmal ausdrücklich auf Seite 318 der Begründung des Gesetzestextes hin. Dort heißt es: „Der Landtag Rheinland-Pfalz wird auf der nächsten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform auf Antrag von Ortsgemeinden im Gebiet der bisherigen Verbandsgemeinde Obere Kyll ihren Wechsel in die Verbandsgemeinde Prüm prüfen.“

Der Wunsch der Kommunen in ihrer schriftlichen Stellungnahme, Wahlbezirke einzurichten, hat leider keine Mehrheit gefunden. Ich hoffe, dass es trotzdem gelingt, dass im neuen Verbandsgemeinderat Mitglieder aus möglichst allen Regionen angemessen vertreten sind.