Sehr geehrter Herr Minister, der Satzungsentwurf liegt wohl in Ihrem Ministerium vor. Es gab noch Nachfragen. Wie sieht es aus Ihrer Sicht mit Erzeugern aus, die nicht Mitglied der drei Verbände sind? Ich weiß, diese können sich direkt an die BLE wenden. Wie ist das rechtlich zu bewerten? Wie ist im Moment Ihr Sachstand für Mitglieder, die nicht den drei Organisationen angehören, da das nach meinem Kenntnisstand von Ihrem Ministerium noch in der Beantwortung aussteht?
Herr Kollege Gies, ich kann Ihnen den genauen Sachstand dieser Detailfrage gegenwärtig nicht beantworten. Das müsste ich Ihnen schriftlich beantworten.
Herr Minister, welchen zeitlichen Rahmen sehen Sie für die Umsetzung der Schutzgemeinschaften bzw. Verwaltungsorganisationen?
Herr Kollege, wir sind als Bundesland die Ersten, die die Rechtsgrundlage für die Schutzgemeinschaften geschaffen haben. Das heißt, wir wollen hier in enger Abstimmung mit den Berufsorganisationen im Weinbauverband zügig vorangehen. Wir sind der Meinung, dass wir es sehr bald auf den Weg bringen werden, in die konkrete Umsetzung zu gehen. Nach meinem Eindruck ist die Zufriedenheit der Branche auch mit den gefundenen Regelungen sehr hoch. Insofern werden wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen, so schnell wie möglich die neuen Regelungen praktisch umzusetzen.
Herr Minister, wie ist die Abstimmung mit den Weinbauverbänden erfolgt, bzw. wie nehmen die Weinbauverbände und die Winzer diese Schutzgemeinschaften auf? Sehen diese darin weitere Vorteile für ihre Vermarktung?
Herr Kollege Weber, wir haben eine enge Abstimmung mit der Branche. Letztlich ist das ganze System auf mehr Eigenverantwortung der Erzeugerinnen und Erzeuger gerichtet. Es ist deshalb wichtig, dass bei der Umsetzung deren Interessen und Wünsche möglichst vollständig umgesetzt werden können. Das ist die Grundhaltung der Landesregierung.
Wir haben einen sehr engagierten neuen deutschen Weinbaupräsidenten, der diese Themen auch mit großer Detailkenntnis und großer Leidenschaft begleitet. Insofern sind wir hier in einem außerordentlich guten Dialog.
Wichtig ist, dass wir damit aus Sicht der Landesregierung eine Verbesserung dahin gehend erreichen, dass die Festlegung oder die Bestimmung der Inhalte der Lastenhefte jetzt in der Hand derer ist, die am Markt und in direktem Kundenkontakt, im Endverbraucherkontakt sind. Ich halte diesen Weg für richtig, dass nicht von politischer Seite von oben herab diese Kriterien festgelegt werden, sondern dass sie dynamisch von der Branche selbst gestaltet werden können. Das ist aus meiner Sicht eine Verbesserung dahin gehend, dass die Produktspezifikationen näher anhand der Marktentwicklungen erfolgen. Insofern bin ich mit dieser Neuregelung außerordentlich zufrieden.
Herr Minister, mit der Möglichkeit der Gründung regionaler Schutzgemeinschaften besteht auch die Gefahr, dass sich der Weinmarkt sehr stark zergliedert, was gerade auch im Hinblick auf den Export möglicherweise Nachteile bringen kann. Gibt es Gedankenspiele, wie man das limitieren kann, nämlich eine gewisse Anzahl von Schutzgemeinschaften, Mindestgrößen usw.?
Herr Kollege, ich sehe diese Gefahr nicht. Es gibt die Möglichkeit zu differenzieren. Man kann im Rahmen der g.U. eine regionale Besonderheit noch stärker herausarbeiten und dadurch einen Beitrag zur noch größeren Profilbildung einer g.U. leisten. Gleichzeitig bietet beispielsweise die g.g.A. die Möglichkeit, größere Einheiten regional zusammenzufassen und damit auch den Anforderungen an den Export oder auch im Einstiegssegment den Anforderungen an eine vereinfachte Kommunikation mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern Rechnung zu tragen.
Die Möglichkeiten, die die Schutzgemeinschaften bieten, sind daher aus Sicht der Landesregierung so vielfältig, dass nicht mit den von Ihnen beschriebenen Folgen zu rechnen ist. Ganz im Gegenteil. Die Flexibilität, die hier gegeben ist, bietet die Möglichkeit einer speziellen Profilbildung in kleinen Gebieten, aber auch die Zusammenfassung größerer Gebiete.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Ergebnisse des „Krisentreffens“ zur Vereinheitlichung der Bahnsteighöhen – Nummer 5 der Drucksache 17/5094 – betreffend, auf.
Frau Abgeordnete Blatzheim-Roegler fehlt heute krankheitsbedingt. Man hat sich mehrheitlich darauf verständigt, dass ausnahmsweise die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Pia Schellhammer, die Frage vortragen darf.
1. Wie ist aus Sicht der Landesregierung das Ergebnis des Treffens zwischen dem Bund und den Ländern am 12. Januar 2018 zu bewerten?
2. Inwieweit kann die Landesregierung die Informationen aus Baden-Württemberg bestätigen und um darüber hinausgehende Informationen ergänzen, die für Rheinland-Pfalz von Relevanz sind?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung unterstützt die Bemühungen des Bundes und der DB Station&Service AG im Schienenpersonennahverkehr im Sinne einer möglichst weitgehenden Barrierefreiheit. Hierzu wurde mit der Deutschen Bahn bereits im Jahr 2006 ein Bahnsteighöhenkonzept vereinbart, das 2011 gemeinsam überarbeitet wurde.
In diesem Konzept ist für jede Strecke eine Zielhöhe für die Bahnsteige festgelegt, die in Rheinland-Pfalz entweder 55 cm oder 76 cm beträgt. Diese Zielhöhe wurde unter anderem danach bestimmt, welche Bahnsteigsituation bereits heute an den jeweiligen Strecken gegeben ist, welche Fahrzeuge eingesetzt werden und durch welche Bahnhofsmaßnahmen die höchste Zahl der Reisenden einen niveaufreien Zutritt in die Fahrzeuge erlangen kann.
Nach diesem Zielkonzept für die Bahnsteighöhen sind diese ausgebaut worden. Das Land und die SPNVAufgabenträger haben in den bisherigen Ausschreibungen immer Fahrzeuge vorgegeben, die auf die vereinbarten Zielhöhen in den Ausschreibungsnetzen passen und so an den bereits umgebauten Bahnsteigen eine vollständige Barrierefreiheit ermöglichen.
In Knotenbahnhöfen wird versucht, die Bahnsteige entsprechend zu separieren. An vielen Knotenbahnhöfen ist das bereits gelungen.
Das Bundesverkehrsministerium hatte zu Beginn des Jahres 2017 angekündigt, dass bei der Finanzierung von Investitionen für den Umbau von Personenbahnsteigen noch stringenter darauf hingewirkt wird, dass die Regelbahnsteighöhe von 76 cm nach der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung eingehalten werden soll, um für eine möglichst durchgängige Barrierefreiheit für die Nutzerinnen und Nutzer zu sorgen.
Die DB Station&Service AG hat meinem Haus am 16. August vergangenen Jahres die Auswirkungen auf die SPNV-Strecken in Rheinland-Pfalz dargestellt. Die Konzeption sieht vor, dass nahezu alle SPNV-Strecken auf 76 cm ausgebaut werden sollen. Der Plan vom Bund und der Deutscher Bahn, 55 cm hohe Bahnsteige nur noch in Ausnahmefällen zuzulassen, wird von uns sehr kritisch gesehen.
Sollten für Rheinland-Pfalz keine Ausnahmetatbestände erreicht werden, würde das in vielen Regionen ein Wechsel von der bisherigen Bahnsteighöhe von 55 cm auf 76 cm bedeuten. Da in den letzten wettbewerblichen Verfahren nahezu flächendeckend kompatible Fahrzeuge zu den 55-cm-Bahnsteigen vorgegeben wurden, sind viele Strecken heute weitgehend barrierefrei. Die bereits weitgehend erreichte Barrierefreiheit würde nicht nur mutwillig gefährdet, sondern es würden außerdem zusätzliche Kosten entstehen, und zwar in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro.
Zu Frage 1: Das Ergebnis des am 12. Januar zwischen dem Bund, den Ländern und der DB Station&Service AG zum Bahnsteighöhenkonzept erfolgten Gesprächs ist aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich positiv zu bewerten. Die Länder haben geschlossen gegen das von der DB Station&Service AG vorgelegte Bahnsteighöhenkonzept 2017 votiert. Im Vorfeld der Besprechung war keine Berücksichtigung der Argumente der Länder durch Bund und DB Station&Service AG erkennbar. Dies hat sich im Rahmen einer sachlichen und intensiven Diskussion zumindest teilweise geändert.
Der Bund hat die Besprechung nicht als abschließend angesehen, sondern den Weg in einen strukturierten Prozess geöffnet. Aus unserer Sicht ist der erste Entwurf des Bahnsteighöhenkonzeptes seitens der DB Station&Service AG daher nicht mehr in Stein gemeißelt. Es ist wieder Bewegung in dem Thema.
wurde vereinbart, dass etwa innerhalb der nächsten vier Wochen weitere Gespräche zwischen DB Station&Service AG und den Ländern auf regionaler Ebene stattfinden sollen. Die Terminabstimmung läuft gegenwärtig.
Danach wird es auf Basis dieser Gespräche eine weitere große Runde in Berlin geben. In den Ländergesprächen sollen mit dem Ziel einer weitgehenden Barrierefreiheit insbesondere die Separierung der Knoten genauer geprüft und pragmatische Regelungen gegebenenfalls über die bisherigen Ausnahmetatbestände hinaus besprochen werden. Wir werden das regionale Gespräch voraussichtlich gemeinsam mit Hessen und dem Saarland durchführen.
Die Bahnsteighöhen der Strecken zu den Nachbarländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind mit diesen abgestimmt und hinsichtlich der Bahnsteighöhen weitgehend unkritisch.
Die Landesregierung wird in diese Gespräche mit einem eigenen Konzept gehen. Dieses ist am bisherigen Bahnsteighöhenkonzept 2011 orientiert, das weitergeführt und optimiert werden sollte.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal zusammenfassen. Bund, Länder und DB haben bei der Besprechung am 12. Januar in Berlin konstruktiv über das Thema eines neuen Bahnsteighöhenkonzeptes gesprochen. Dabei konnten aber die bestehenden Dissenspunkte noch nicht gelöst werden. Alle Beteiligte eint das Ziel, eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen. Die Länder haben darauf gedrungen, dass die Gespräche kurzfristig weitergeführt werden, da zunehmend Projekte zum Stillstand kommen. Das wurde seitens des Bundes und der Deutschen Bahn zugesagt.
Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass wir in RheinlandPfalz im Umbau auf die entsprechende Einstiegshöhe schon sehr weit sind. Können Sie darstellen, wie viele Mittel schon verbaut wurden und welche Investitionssummen in etwa noch vor uns liegen? Ich darf nur eine Frage stellen. Die nächste kommt dann später.
Herr Abgeordneter Dr. Braun, die Landesregierung hat von Anfang an dem Thema Barrierefreiheit eine große Bedeutung beigemessen. Der Schienenpersonennahverkehr spielt in Rheinland-Pfalz eine große Rolle. Barrierefreiheit ist ein wichtiges Thema, das wir auch in unserer Tourismuskonzeption verfolgen. Der Schienenpersonennahverkehr ist Teil des Tourismuskonzeptes des Landes RheinlandPfalz. Es macht keinen Sinn, Hotels barrierefrei zu haben,
aber die Wege dahin nicht. Deswegen war die Landesregierung besonders schnell und hat viel Geld in die Hand genommen. Die genaue Summe kann ich Ihnen gegenwärtig nicht nennen. Das reichen wir gerne nach.
Das ist der Grund, warum ich mich als Verkehrsminister des Landes Rheinland-Pfalz in dieser Sache bundesweit etwas lautstark zu Wort gemeldet habe, weil es nicht richtig sein kann, dass die Länder, die die neuen Bahnsteighöhen besonders schnell umsetzen, das Nachsehen haben, wenn es eine Änderung des Bahnsteighöhenkonzeptes gibt und man bereits selbst viel verbaut hat. Insofern können Sie davon ausgehen, dass die Mittel, die Rheinland-Pfalz investiert hat, um Barrierefreiheit zu erreichen, erheblich sind.
Herr Minister, wenn ich Ihre Ausführungen so höre, entsteht bei mir der Eindruck, dass die Bahn bei der Bahnreform in den 90er-Jahren versäumt hat, dort bereits eine einheitliche Linie vorzugeben; denn dann hätte man dem Problem, dass jetzt in verschiedenen Ländern aufkommt, vorbeugen können. Sehen Sie das ähnlich?
Ich glaube, das Beispiel zeigt, Herr Kollege Oster, dass man sich frühzeitig eng auf Konzepte abstimmen sollte und dann möglichst in der Folgezeit die Politik die Hände von einer Änderung dieser Konzepte lassen sollte. Aber 55 cm und 76 cm festzulegen und sich später noch einmal mit der gleichen Frage zu befassen, macht jedenfalls bei Bahnsteigen keinen Sinn, die nicht nur für eine oder zwei Legislaturperioden gebaut werden, sondern die – wir achten auch auf Qualität beim Ausbau – über Jahrzehnte hinweg dem Schienenpersonennahverkehr dienen sollen.