Volker Wissing
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Last Statements
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tourismus ist in Rheinland-Pfalz ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem Bruttoumsatz von über 7 Milliarden Euro und 150.000 Arbeitsplätzen. Der Tourismus ist eine Branche mit hohem Querschnittsbezug. Er ist immer auch Freizeitangebot, Erlebnis- und Lebensqualität für die Menschen in unserem Land. Tourismus ist ein harter und weicher Standortfaktor zugleich, und ohne touristische Angebote fehlt uns Wirtschaftskraft und Lebensqualität; das spüren wir gerade auch während dieser Corona-Pandemie sehr deutlich.
Wer hätte sich beim Start der Enquete-Kommission Tourismus Rheinland-Pfalz vor drei Jahren vorstellen können, in welcher drastisch veränderten Situation sich die Branche heute befinden würde? Die Corona-Pandemie betrifft alle Lebensbereiche, und sie trifft den Tourismus direkt ins Mark. Sie wissen alle um die Programme des Landes, um unseren Beteiligungsfonds für Start-ups und mittelständische Unternehmen und die vielen einzelnen Unterstützungsmaßnahmen. Ich bin mir den bestehenden Herausforderungen im Tourismus sehr bewusst; deshalb haben
wir schnell und konsequent gehandelt. Punktgenau zu den Lockerungen im Gastgewerbe nach dem ersten Lockdown im Frühjahr haben wir die Tourismuskampagne „Deine goldene Zeit in Rheinland-Pfalz – Rette deinen Sommer“ vorstellen können. Die Kampagne richtete sich ganz gezielt an Personen, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren Urlaub verschieben oder umbuchen mussten, sowie an Personen, die ein Reiseziel in Deutschland suchten.
Unser Ziel war es, nach dem Lockdown deutschlandweit Gäste für das Urlaubsland Rheinland-Pfalz zu werben und auch den Binnentourismus anzukurbeln.
Die Tourismusbranche, die von den CoronaBekämpfungsmaßnahmen stark betroffen war, soll mit der Kampagne auch im Marketing unterstützt werden, um wieder mehr Umsatz und Wertschöpfung erzielen zu können. Mit der Positionierung „Deine goldene Zeit“ präsentierte sich Rheinland-Pfalz als ein Reiseland, in dem aus dem geplanten Urlaub genau das wird, was die Menschen sich erhofft hatten: trotz Corona-Pandemie eine ganz besondere, eine goldene Zeit.
Für unsere Werbekampagne vom 10. Juni bis zum 15. Juli haben wir rund 380.000 Euro in die Hand genommen. Mit der Strategie lagen wir goldrichtig. Die Bilanz ist ausgesprochen positiv. Es konnten über 57 % mehr Nutzerinnen und Nutzer auf die Homepage der Rheinland-Pfalz-Tourismus GmbH gelockt werden. Auch die Anzahl der jüngeren Nutzerinnen und Nutzer der Webseite ist angestiegen, und zwar in der Altersklasse 18 bis 24 um knapp 85 % und in der Altersklasse 25 bis 34 um fast 66 %.
Allein dass wir das Interesse bei diesen Zielgruppen so stark steigern konnten, ist beachtlich und zeigt, dass die Kampagne richtig konzipiert wurde und auch genau zum richtigen Zeitpunkt gestartet ist. Die Online-Anzeigen wurden insgesamt 43 millionenmal eingeblendet und von mehr als 255.000 Interessierten angeklickt. Allein mit Social Media-Anzeigen wurden mehr als drei Millionen Menschen erreicht. Fast sechs Millionen Leserinnen und Leser von Tageszeitungen wurden deutschlandweit mit Printanzeigen erreicht. Rheinland-Pfalz hat neue Zielgruppen erschlossen. Das Image des Standorts wurde verjüngt. Wir haben neue Gäste angesprochen, mit der Kampagne mit Herbstmotiven begonnen und sie dann auch weitergeführt und setzen zugleich die Wirtschaftsstandortmarke „RheinlandPfalz.GOLD“ seit ihrem Launch am 24. August 2020 um.
Ich wollte es eigentlich gar nicht erwähnen, aber jetzt kommt es in mir doch noch einmal hoch. Herr Kollege von der AfD, ich muss schon sagen, sich hier vorne hinzustellen und einmal so aus dem Ärmel eine eigene Werbekampagne zu schütteln, ohne in irgendeiner Weise eine Vorstellung zu haben, wie so etwas aufgebaut werden muss, ist schon erstaunlich.
Vielleicht überlegen Sie einmal: „Sagenhaftes RheinlandPfalz“, das ist schon wirklich sagenhaft kreativ. Versuchen Sie das einmal zu internationalisieren, dann merken Sie schon, wenn man etwas aus dem Ärmel schüttelt, wird es sehr schnell armselig.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz ist ein attraktives Reiseland, und es ist das Ziel der Kampagne, darauf aufmerksam zu machen. Im Nachtragshaushalt haben wir insgesamt 50 Millionen Euro für den Tourismus bereitgestellt, zukunftsgerichtet für Investitionen in touristische Infrastruktur, Betriebe und Marketing. Mit „ReStart Tourismus Rheinland-Pfalz 2020“ haben wir vergangene Woche ein Förderprogramm für das touristische Marketing aufgelegt. Damit ergänzen wir die Landeskampagne „Deine goldene Zeit in Rheinland-Pfalz“ und ermöglichen die Fortführung auf regionaler Ebene. Profitieren können die zehn rheinland-pfälzischen Tourismusregionen, die großen Städte sowie die Marketing-Kooperationen wie Romantic Cities und die Heilbäder und Kurorte unter dem Dach der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH. Zuwendungen werden als 100 %-Zuschuss aus Landesmitteln gewährt.
Für das Programm stehen 875.000 Euro zur Verfügung. Anfang des Jahres werden wir das bereits bestehende Hotelförderprogramm erweitern. Hier ist die Verwaltungsvorschrift noch in Abstimmung. Wir wollen das bestehende Programm ergänzen, das sich an den touristischen Mittelstand in Rheinland-Pfalz wendet und Investitionszuschüsse bietet.
Die klein- und mittelständisch geprägten, oft Familienunternehmen sind die Visitenkarte des Landes. Sie sind Arbeitgeber, Ausbilder, wichtiger Teil der Wirtschaftskreisläufe und natürlich hervorragende Gastgeber. Wir sind uns der finanziellen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für die Betriebe bewusst. Wir möchten die Unternehmen dabei unterstützen, in ihre Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit zu investieren. Mit der Wirtschaftsstandortmarke Rheinland-Pfalz.GOLD setzen wir ein selbstbewusstes Statement. Wir werden verstärkt wahrnehmbar mit unseren Stärken für Unternehmen, für Investoren, für Fachkräfte, für Gäste.
Tourismus ist ein Verdrängungswettbewerb; deshalb müssen wir uns profilieren und marktfähig aufstellen. Ein Premiumstandort muss selbstbewusst sein, und Rheinland-Pfalz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Premiumstandort.
Ein ganz wichtiger Schritt, der umgesetzt werden muss, ist die Optimierung der touristischen Strukturen im Land. Die Krise hat den Handlungsbedarf wie unter dem Brennglas verdeutlicht. Es ist im harten touristischen Wettbewerb unabdingbar, schnell und effizient agieren zu können. Sie alle wissen um die im Bundesvergleich geringe Wachstumsdynamik und die Kleinteiligkeit vieler Organisationsstrukturen gerade auf kommunaler Ebene.
Der Tourismus muss sich auch und gerade vor dem Hintergrund der digitalen Transformation, von digitaler Zusammenarbeit und digitalen Datenmanagements zukunftsfähig neu aufstellen. Ziel muss es sein, mit effizientem Mitteleinsatz größtmögliche Marktwirkung und mehr Wachstum zu erreichen. Doppelstrukturen müssen abgebaut, digitale Kompetenzen ausgebaut werden. Tourismus kann Wertschöpfung generieren und damit Wohlstand für die Bevölkerung vor Ort erhöhen. Es gilt, gerade die kommunalen Strukturen ehrlich auf ihre Leistungsfähigkeit zu überprüfen.
Das Land wird 2021 einen groß angelegten Digitalisierungsprozess im Tourismus unter Governance, der RheinlandPfalz Tourismus GmbH, starten. Ziel ist es, den Tourismus bei uns auf allen Ebenen und in allen Funktionen digital abzubilden. Ein großer Vorteil unserer Tourismusstrategie 2025 ist, dass sie dynamisch konzipiert ist. Damit können wir veränderte Marktbedingungen aufnehmen und den Tourismus aktiv und zukunftsorientiert steuern.
An der starken finanziellen Förderung sehen Sie, dass die Bedeutung des Tourismus im Land erkannt wird. Wir werden die Herausforderung meistern. Aber letztlich ist die Bereitschaft jedes einzelnen, jeder einzelnen gefragt, die sich auf Änderungen einstellen und Verantwortung übernehmen müssen. Dazu sind die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer bereit.
Das bedeutet aber auch, dass die kommunalen Vertreter die Strukturen im Tourismus ehrlich erfassen und auf ihre Leistungsfähigkeit prüfen müssen. Außerdem ist die Bereitschaft zu verstärkter Kooperation über Kirchtürme und Denkblockaden hinweg nötig. Ich will an der Stelle sagen, ich bin zuversichtlich, dass uns das in Rheinland-Pfalz gelingen wird.
Lassen Sie uns mit Kreativität und Optimismus die neuen Aufgaben angehen, und zwar gemeinsam und immer mit der Frage voran, was ich selbst beitragen kann. Wir alle stehen vor der Aufgabe, Betriebe und Arbeitsplätze zu erhalten, Wertschöpfung zu generieren und den Lebensstandard der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu erhalten und bestenfalls ausbauen zu können.
Ich wünsche der Branche, dass sie bald von den aktuellen Einschränkungen befreit werden kann. Umsatz, der am Markt im eigenen Betrieb erwirtschaftet wird, ist die beste Wirtschaftsförderung überhaupt.
Rheinland-Pfalz ist ein attraktives Bundesland, das alle Sinne anspricht. Wir haben eine schöne und vielfältige Landschaft, hervorragende Weine und eine beeindruckende Geschichte und Kultur. Rheinland-Pfalz ist nicht irgendwas. Rheinland-Pfalz ist Gold.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Wohlstand und unsere ökonomische Stärke beruhen auf dem Zugang zum Wasser und auf der Nutzbarkeit der Wasserwege. Das Zusammenspiel von Wasserstraßen, Binnenschifffahrt und Häfen ist für den Industrie- und Wirtschaftsstandort
Rheinland-Pfalz ein wichtiger Standortvorteil.
Jedes Schiff, das seine Fracht schneller und günstiger in den nächsten Hafen bringt, entlastet die Umwelt und die Wirtschaft. Der Transport wird schneller, effizienter, ökologischer und wirtschaftlicher. Ein leistungsfähiges System aus Binnenschiffen, Wasserstraßen und Binnenhäfen ist ein wichtiger Garant für Beschäftigung und Wachstum bei uns sowie ein wesentlicher Baustein eines nachhaltigen Transportkonzeptes. Die Binnenschifffahrt ist unverzichtbar für die Erreichung der Klimaschutzziele, weil sie im Vergleich zu den Verkehrsträgern Schiene und Straße umweltfreundlicher ist. Dabei ist klar, dass die Motoren der Binnenschiffe noch sauberer werden müssen.
Mit dem geplanten Förderprogramm für Landstromanlagen für Binnenschiffe wollen wir erreichen, dass auch an den Liegestellen künftig weniger Emissionen entstehen und die Umweltbilanz verbessert wird.
Aktuell fördert das Land eine Machbarkeitsstudie für eine hochautomatisierte Elektrofähre in Mainz. Wir erwarten von dem Projekt wichtige Erkenntnisse für die intelligente Mobilität auch auf dem Wasser.
Um die Marktanteile der Binnenschifffahrt langfristig zu sichern und zu steigern, müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Das Bundesverkehrsministerium hat im vergangenen Jahr den Masterplan Binnenschifffahrt vorgestellt. In Ergänzung hierzu ist vom Bund auf Druck der Wirtschaft ein Acht-Punkte-Plan zur Sicherung der Rheinschifffahrt erstellt worden.
Die Optimierung der Infrastruktur hat für mich höchste Priorität.
Leistungsfähige Wasserstraßen sind nach wie vor der Schlüssel für eine starke Binnenschifffahrt und zur Verkehrsverlagerung. Rheinland-Pfalz setzt sich daher mit Nachdruck dafür ein, dass die Leistungsfähigkeit der Binnenschiffe auf dem Rhein und auf der Mosel noch besser wird.
Wichtigstes Wasserstraßenprojekt für Rheinland-Pfalz ist die bereits angesprochene und hoffentlich schnell realisierte Abladeoptimierung für die Binnenschifffahrt am Mittelrhein.
Rheinland-Pfalz setzt sich aus diesem Grund schon seit mehreren Jahren energisch dafür ein, dass der dort bestehende Engpass zügig beseitigt wird. Zuletzt habe ich mit Schreiben vom 4. November erneut eindringlich bei den Bundestagsabgeordneten für die Aufstockung des Planungspersonals geworben. Der Bundeshaushalt muss hierfür entsprechende Mittel vorsehen. Das ist mit Blick auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis das beste Projekt im Bundesverkehrswegeplan. Es ist unverzeihlich, dass das Personal mit
so viel Verzögerung aufgebaut wird. Der Bund sollte sich ein Beispiel an den Ländern nehmen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen nicht nur moderne Binnenschiffe und Wasserstraßen, sondern ebenso starke Häfen. Das Land Rheinland-Pfalz gestaltet über seine Landeshäfen und die Förderung von Kommunalhäfen ganz bewusst die Hafenpolitik mit. Das schließt die geplante bessere landesplanerische Sicherung der Hafenflächen ein. Die Hafenflächen brauchen einen starken rechtlichen Schutzschirm.
Was wir tun, tun wir in dem Bewusstsein, dass die Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturen heute mehr denn je über die Zukunftsfähigkeit ganzer Regionen entscheidet. Binnenschifffahrt, Häfen und Wasserstraßen sind Eckpfeiler der rheinland-pfälzischen Verkehrs- und Wirtschaftspolitik.
Wir stehen auch international in engem Kontakt, wenn es um die Optimierung der Binnenschifffahrt geht. Ich verspreche mir aus vielen Gesprächen mit der EU-Kommission eine stärkere Sicht auf die Problematik. Eine einzelne Region wie Rheinland-Pfalz ist überfordert, wenn es darum geht, beispielsweise die Förderung moderner und emissionsarmer Schiffsmotoren voranzubringen. Diese Schiffsmotoren werden nicht ohne Weiteres am Markt entstehen, weil die benötigte Stückzahl der Motoren nicht so groß ist, dass die Investitionen in Forschung und Entwicklung eine ausreichende Rentabilität haben. Hierzu ist öffentliche Unterstützung erforderlich.
Dies ist keine rein regionale Aufgabe. Gleichwohl stellen wir uns dem Problem. Ich habe viele Gespräche mit der EUKommission geführt. Als das niederländische Königspaar in Rheinland-Pfalz war, war für die Ministerpräsidentin und mich klar, dass wir unter anderem das Thema „Abladeoptimierung Rheinschifffahrt“ ins Zentrum stellen.
Wir haben viele Gespräche mit Fachleuten aus der Branche geführt. Natürlich war das Thema auch zentraler Gegenstand der letzten Rheinkonferenz, die ich hier in Mainz veranstaltet habe.
Ich stehe außerdem in engem Kontakt mit der Kollegin in den Niederlanden, Cora van Nieuwenhuizen. Der Hafen von Rotterdam ist schließlich ein ganz wichtiger Hafen für uns.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Unterstützung aller Kräfte auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz beruht im wesentlichen Teil auf einer starken Vernetzung. Es reicht nicht, hervorragende Waren und Dienstleistungen anzubieten. Diese müssen von einem Exportstandort wie Rheinland-Pfalz aus auch die Märkte auf der Welt erreichen können. Eine moderne Infrastruktur ist das Fundament eines modernen Wirtschaftsstandortes und damit die Grundlage zur Sicherung unseres Wohlstands.
Investitionen in unsere Infrastruktur sind Investitionen in
unsere Zukunft.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort braucht qualifizierte Fachkräfte. Nachdem ich die Debatten heute bisher mehr verfolgt als mich daran beteiligt habe, will ich noch einmal betonen: Rheinland-Pfalz ist ein außerordentlich erfolgreicher Wirtschaftsstandort.
Das wird von der CDU seit Jahren in einer Rede nach der anderen bestritten. Es wird ein Zerrbild des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz gezeichnet.
Was behauptet wird, stimmt nicht; denn Rheinland-Pfalz ist ein hochinnovativer Wirtschaftsstandort mit einer enormen Kraft. Die ganze Welt blickt gerade auf unseren Wirtschaftsstandort, weil wir in der Pandemie mit BioNTech in Mainz die zentrale Lösung zur Bewältigung eines Problems liefern, das die Menschheit auf der gesamten Erde beschäftigt. Wir können auf diesen Wirtschaftsstandort stolz sein und sollten ihn nicht schlechtreden lassen.
Ich möchte noch einmal etwas erwähnen, weil von Herrn Baldauf gesagt worden ist, BioNTech hätte in RheinlandPfalz keine Unterstützung erfahren. Das ist falsch, weil das Unternehmen von unseren Forschungsinvestitionen erheblich profitieren konnte. Es ist auch deshalb falsch, weil der Vergleich mit Brandenburg völlig hinkt.
Herr Kollege Baldauf, Sie sollten schon wissen, wenn Sie über Wirtschaftspolitik reden, dass die Beihilfemöglichkeiten in den neuen Bundesländern andere sind als in Mainz am Rhein.
Ich finde, es gehört sich nicht, ein Zerrbild in die Welt zu setzen, in Brandenburg hätte BioNTech mehr Fördermittel bekommen als in Mainz.
Mainz ist ein Exzellenzstandort mit einer Universitätsmedizin, die es einem am Ende ermöglicht, so erfolgreich zu sein, dass man einen Wirkstoff gegen das Coronavirus entwickelt.
Wir haben im Rahmen des Sondervermögens „Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“ ein Gesamtvolumen von fast 1,6 Milliarden Euro und Ausgabenansätze in Höhe von 250 Millionen Euro zur Stabilisierung der rheinlandpfälzischen Wirtschaft eingestellt und von Ihnen bewilligt bekommen. Rund 14 Millionen Euro davon werden wir für die technisch-digitale Ausstattung von Berufsschulen nutzen. Die moderne Ausstattung ist dort enorm wichtig.
Weil bereits über Unterricht gesprochen worden ist, will ich noch einmal Herrn Brandl daran erinnern: Wir arbeiten extrem eng und sehr erfolgreich mit dem Bildungsministeri
um zusammen, und zwar nicht nur im Bereich von MINT und anderen Dingen. Frau Kollegin Dr. Hubig hat ein außerordentlich sensibles Verständnis, auch für die Notwendigkeit wirtschaftlicher Belange.
Bei der Unterrichtsversorgung an berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz sind wir enorm vorangekommen. Sie wird kontinuierlich ausgebaut, hat heute ein hohes Niveau und wird noch weiter gesteigert. Weil Sie so gerne über Unterrichtsausfall reden, sollten Sie auch einmal die Erfolge dieser Landesregierung anerkennen.
Als die CDU regiert hat, lag der Unterrichtsausfall bei bis zu 15 %. Jetzt liegt er bei unter 3 %. Freuen Sie sich doch, dass wir in diesem Bereich in Rheinland-Pfalz so erfolgreich vorangekommen sind.
Es wurde schon über die Kampagne „Ausbildung kennt keine Auszeit – Ausbildung JETZT!“ gesprochen. Diese kam genau zum richtigen Zeitpunkt und brachte Unternehmen und Jugendliche zusammen. Die Kampagne wurde gestartet, um junge Menschen in ihrem Ausbildungswunsch zu bestärken und sie zu ermuntern, sich beraten zu lassen und bei Ausbildungsbetrieben zu bewerben.
Die Werbemotive wurden über 9 Millionen Mal in sozialen Netzwerken und bei Suchanfragen platziert. Die Kampagne war ein großer Erfolg. Zigtausend Besucherinnen und Besucher konnten wir auf die Kampagnenwebsite www.ausbildung-rlp.jetzt aufmerksam machen und so die Wahrnehmung der beruflichen Bildung deutlich verbessern.
Wir haben zudem ein Insolvenzprogramm. Ich erinnere mich noch an die erste Diskussion im Wirtschaftsausschuss, weil ich als Wirtschaftsminister darauf hingewiesen habe, dass eine solche Pandemie und ein Lockdown nicht ohne Insolvenzen verlaufen können. Sie haben sich dann aufgeregt, was ich sagen würde, wäre sehr ungewöhnlich.
Wir haben allerdings die Realität von Anfang an im Blick gehabt und dafür gesorgt, dass ein Insolvenzprogramm für Auszubildende aufgelegt wird. Es ist wichtig, dass eine Landesregierung die Realität wahrnimmt und sich nicht in Utopien verliert.
Seit dem Jahr 2008 greift bei uns schon ein Landesprogramm, mit dem wir Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe unterstützen, wenn Insolvenzen, die in einem Wirtschaftssystem unvermeidbar sind, beantragt werden müssen. Dann sollen die Auszubildenden ihre Ausbildung fortsetzen können. Die Ausbildungsbetriebe erhalten auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je übernommenem Auszubildenden. Damit begleiten wir die zeitlich befristeten Programme „Ausbildungsplätze sichern“ des Bundes.
Wir haben Ausbildungsbotschafter, was schon angesprochen worden ist. Das ist ein tolles Projekt. Wir haben den
Aufstiegsbonus in Rheinland-Pfalz eingeführt und deutlich erhöht. Den Aufstiegsbonus I haben wir verdoppelt. Auch das läuft sehr gut.
Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit den Kammern. Wir haben den Landesbestenpreis erstmals in diesem Jahr vergeben, um die berufliche Qualifikation sichtbar zu würdigen und anderen Menschen Lust zu machen, diesen Weg zu gehen.
Auch die Fachkräftegewinnung im Ausland funktioniert mit großem Engagement. Ich bin froh, dass die Westbalkanregelung bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert werden konnte. Sie ermöglicht es Erwerbspersonen aus der Region, weiterhin vereinfacht zur Arbeitsaufnahme einzureisen, was für zahlreiche Branchen in Rheinland-Pfalz wichtig ist.
Wir nutzen konsequent alle Chancen, die das Fachkräfteeinwanderungsgesetz seit März dieses Jahres bietet. Dafür optimiert die Landesregierung beständig die Möglichkeiten der Berufsanerkennung im Land. Wir werben gezielt bei an Deutschland interessierten Fachkräften über das Portal make-it-in.rlp.de. Um die Fachkräfteeinwanderung kundenorientiert und effizient zu gestalten, eröffnet die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2021 eine zentrale und modern aufgestellte Ausländerbehörde für Fachkräfte und Arbeitgeber.
Herr Kollege Brandl, Sie haben die Standortkampagne erwähnt. In der Tat wollen wir mit der Standortkampagne Rheinland-Pfalz.GOLD auch im Ausland das Augenmerk auf unser Bundesland richten. Es ist notwendig, dass man dort mit einer einfachen Botschaft klarmacht, es handelt sich um einen besonderen Wirtschaftsstandort, der für Fachkräfte aus dem Ausland ein Anziehungspunkt sein soll. Rheinland-Pfalz.GOLD ist dafür genau die richtige Botschaft.
Rheinland-Pfalz ist ein Premiumstandort, was Forschung und Entwicklung, Infrastruktur und die Lage mitten in Europa angeht. Wir sind sehr gut aufgestellt. Nebenbei ist es ein Premiumstandort, was die Lebensqualität, das Wohnraumangebot, die Kultur und soziale Verhältnisse angeht. Zudem haben wir – das will ich nicht unerwähnt lassen – ein sehr modernes Bildungsangebot, das ab der Kita kostenfrei ist.
Sie sehen, die Landesregierung hält auch während der Corona-Pandemie Perspektiven für junge Menschen offen. Wir verbessern für Unternehmen die Voraussetzungen zur Fachkräftesicherung. Wenn wir mit Begriffen wie „Fachkräftesicherung“ oder „Fachkräftegewinnung“ hantieren, sollten wir nicht vergessen, dass wir über Lebensentwürfe und die berufliche Erfüllung von Menschen reden. Unser Anliegen als Regierung ist es, nicht nur Unternehmen mit Fachkräften zu versorgen, sondern wir wollen auch dazu beitragen, dass unser Land ein Land wird, das seinen Bürgerinnen und Bürgern bestmögliche Chancen auf ein gutes Leben bietet.
Rheinland-Pfalz ist – ich habe es schon betont – ein Premi
umstandort. Es ist ein Standort, der den Menschen Chancen eröffnen und Möglichkeiten bieten möchte. Natürlich bleibt es am Ende immer dem Einzelnen freigestellt, ob er sich für diesen oder jenen Weg in der Bildung oder im beruflichen Bereich entscheidet. Dass wir aber ein breites Angebot haben und auf unsere Attraktivität hinweisen, ist unsere Aufgabe. Diese erfüllt die Landesregierung mit großem Engagement.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
.... 7550 Abg. Dr. Helmut Martin, CDU:......... 7551 Abg. Benedikt Oster, SPD:........... 7553 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........... 7554
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein modernes Bundesland braucht einen modernen öffentlichen Personennahverkehr. Das Fundament, auf dem wir diesen aufbauen, ist das Nahverkehrsgesetz, das die Landesregierung heute in den Landtag einbringt.
Das neue Nahverkehrsgesetz schafft die Grundlage für einen besseren, effizienteren und noch nachhaltigeren öffentlichen Personenverkehr in Rheinland-Pfalz. Das neue Nahverkehrsgesetz wird das modernste in Deutschland sein und im Übrigen das einzige bundesweit, das eine Pflichtaufgabe für die Kommunen nicht nur definiert, sondern sie auch ganz konkret ausgestaltet.
In die Abstimmung der Regelungen hat die Landesregierung sehr viel Zeit und Energie investiert. Die Neuerungen wurden mit der kommunalen Familie eingehend erörtert, und deren Wünsche wurden berücksichtigt.
Ich will an der Stelle sagen: Ich bin einigermaßen erstaunt, was Vertreter dieses Hauses öffentlich sagen. Kollege Brandl erzählt immer, dass die Kommunen mit diesem Gesetz so unglücklich seien. Das verwundert mich. Herr Landrat Brechtel war in diese Beratungen sehr intensiv eingebunden und hatte mir gegenüber großen Respekt vor den Zielen der Landesregierung geäußert. Er hat sich mit diesem Gesetz auch sehr zufrieden gezeigt.
Es gibt eigentlich nur drei Möglichkeiten, wie man diesen Widerspruch erklären kann. Entweder Herr Landrat Brechtel sagt mir etwas anderes als Ihnen, oder er spricht mit Ihnen überhaupt nicht, oder Sie sagen hier etwas anderes, als Herr Brechtel Ihnen gesagt hat.
Was auch immer, dieses Gesetz ist gut. Die Kommunen waren eingebunden. Auch die Fachverbände des Verkehrsgewerbes sowie die Vertretungen der beeinträchtigten Menschen und die Sozialpartner waren eingebunden. Der Gesetzentwurf basiert auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens in Rheinland-Pfalz. Dieser Schritt wird von diesem Land gebraucht.
Lassen Sie mich kurz die Kernpunkte der Novelle hervorheben:
Erstens: Die Kommunen bleiben weiterhin für den ÖPNV und SPNV verantwortlich.
Zweitens: Das Land bringt sich als Partner stärker ein als bisher, was auch mit gestärkten Stimmrechten und einer soliden und künftig transparenteren Finanzierungsstruktur einhergeht.
Drittens: Bus und Bahn werden in der Planung und im Angebot effizienter verzahnt. Wir sehen den Nahverkehr als Einheit. So gestalten wir ihn auch. Dazu werden die vorhandenen organisatorischen Ressourcen genutzt und zusammengeführt. Mit der Festsetzung von Standards und deren Finanzierung im Landesnahverkehrsplan wird gewährleistet, dass der ÖPNV flächendeckend und gerade auch im ländlichen Raum eine attraktive Alternative ist.
Viertens: Wir schaffen die Voraussetzungen, um künftig den Verkehr mit neuen Antriebstechniken, Innovationen und alternativen Mobilitätsangeboten nachhaltig voranzubringen.
Mit der Aufwertung des ÖPNV zu einer gesetzlichen Pflichtaufgabe stärken wir die Kommunen. Wir stärken die Kommunen, denen in der Vergangenheit bei dieser wichtigen Aufgabe der Daseinsvorsorge aufgrund der Freiwilligkeit oft enge, zu enge Fesseln angelegt waren.
Mit der Pflichtaufgabe ist klar, dass ein moderner, attraktiver ÖPNV kein „Nice to have“, sondern ein wichtiges Element für attraktive und lebenswerte Kommunen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, genau hier ist der Punkt, an dem Sie den Zweck des Nahverkehrsgesetzes offensichtlich noch nicht richtig verstanden haben. Wir führen mit dem Nahverkehrsgesetz keine neuen Standards ein, die die Kommunen finanziell zusätzlich belasten. Daher führt eine Gesetzesfolgenabschätzung zum jetzigen Zeitpunkt vollständig ins Leere.
Genauso wenig sinnvoll wäre es, wenn das Land jetzt alleine die Pflichtaufgabe konkretisieren würde und den Kommunen den Verkehr quasi vorschriebe. Wir machen es fairer, wir machen es demokratischer, und wir machen es geschickter. Das Nahverkehrsgesetz gibt den neuen Rahmen vor, der dann in einem nächsten Schritt gemeinsam mit den Kommunen entwickelt und ausgefüllt wird.
Mit dem neuen Landesnahverkehrsplan werden wir gemeinsam mit den Kommunen herausarbeiten, was genau wo nötig ist, um unseren Bürgerinnen und Bürgern den bestmöglichen Nahverkehr anbieten zu können. Die Kommunen bleiben voll im Boot; sie bleiben voll in der Verantwortung. Sie bekommen nur mehr Unterstützung. Wie man das kritisieren kann, bleibt das Geheimnis der CDU.
Meine Damen und Herren, wir werden dann im Landesnahverkehrsplan auch festlegen, wie und durch wen was genau
finanziert wird. Da wissen die Kommunen die Landesregierung fest an ihrer Seite.
Wir werden viel Gutes und Bekanntes beibehalten und auch ausbauen. Beispielsweise wollen wir zusätzliche Regiobuslinien auf den Weg bringen, die wir als regionale Hauptlinien sukzessive landesweit einrichten werden. Es werden aber auch neue Ansätze greifen. Wir werden das Verkehrssystem zu einer innovativen, modernen Mobilitätsalternative für unsere Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln.
Der Gesetzentwurf sieht eine transparentere Finanzierung als bisher vor. Neben modernisierten Förderprogrammen werden wir die finanziellen Mittel künftig transparent über wettbewerbliche Verfahren an Sachkriterien orientiert in den Markt geben.
In der Gesetzesbegründung finden sich ausführliche Erläuterungen zum Hintergrund der Regelungen und zur künftigen Arbeit in den neuen Organisationsstrukturen.
Der Antrag der CDU-Fraktion hinsichtlich einer Gesetzesfolgenabschätzung ist daher aus mehreren Gründen abzulehnen.
Zum einen wurden die aufgeworfenen Fragen in der Gesetzesbegründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung bereits umfänglich beantwortet.
Weiterhin bleibt das Haushaltsrecht des Parlaments durch den Erlass des Nahverkehrsgesetzes unangetastet. Der rheinland-pfälzische Landtag bleibt nach wie vor alleiniger Haushaltsgesetzgeber und entscheidet auch in Zukunft allein und souverän über die für den ÖPNV bereitzustellenden Mittel.
Zusammengefasst: Das Nahverkehrsgesetz setzt die Ziele für die künftige Gestaltung des Nahverkehrs, es definiert den gestuften Weg in die Pflichtaufgabe mit dem neuen Instrument des Landesnahverkehrsplans, es schafft den organisatorischen Rahmen für einen verzahnten Bus- und Bahnverkehr, und es definiert die grundsätzlichen Ströme, wie Finanzmittel sinnvoll und rechtssicher in die Branche kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf bringt Transparenz, klare Strukturen und im Ergebnis einen leistungsfähigeren und attraktiveren Nahverkehr. Dieses Gesetz ist ein deutliches Signal dafür, dass die Landesregierung keine ideologische Verkehrspolitik betreibt. Für uns gibt es kein böses und kein gutes Mobilitätsangebot, sondern für uns gibt es Mobilitätsbedürfnisse von Menschen. Diesen wollen wir auf bestmögliche Weise gerecht werden.
Wir brauchen eine moderne Infrastruktur. Dazu gehört genauso gut ein gut ausgebautes Schienennetz wie eine leistungsfähige Wasserstraße, ein modernes Straßennetz sowie ein attraktiver und konkurrenzfähiger Nahverkehr. Eine moderne Verkehrspolitik schreibt den Bürgerinnen und
Bürgern keine bestimmte Mobilitätsform vor, sondern folgt deren Mobilitätsbedürfnissen und sorgt dafür, dass diesen auf möglichst klima- und umweltschonende, aber auch wirtschaftliche Weise Rechnung getragen wird.
Das Nahverkehrsgesetz folgt diesem unideologischen Pragmatismus. Wir wollen die beste Mobilität für unsere Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz. Das Nahverkehrsgesetz ist ein Meilenstein auf diesem Weg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung und danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mündliche Anfrage hat mich sowohl vom Inhalt als auch vom Tonfall her überrascht. Ich war davon ausgegangen, dass spätestens mit meiner umfangreichen Stellungnahme im Rahmen einer der letzten Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr zum Thema „Nahverkehrsgesetz“ wirklich alle Grundprinzipien des Vorgehens verstanden worden sind,
insbesondere da keine gegenteiligen Äußerungen vernehmbar waren.
Lassen Sie mich deshalb noch einmal klipp und klar sagen: Das neue Nahverkehrsgesetz setzt die allgemeinen Ziele für das zukünftige Vorgehen. Es definiert den gestuften Weg in die Pflichtaufgabe mit dem neuen Instrument des Landesnahverkehrsplans. Es schafft den neuen organisatorischen Rahmen, und es definiert die grundsätzlichen Ströme, wie Mittel künftig an die richtigen Stellen in der Branche gelangen.
Unser Nahverkehrsgesetz wird das modernste in Deutschland sein. Es wird bundesweit das einzige sein, welches eine Pflichtaufgabe für die Kommunen nicht nur definiert, sondern auch schrittweise ausgestaltet.
Was Sie erfragen, sind genau die Dinge, die im Rahmen der Aufstellung des Nahverkehrsplans in einem gemeinsamen Prozess diskutiert, erarbeitet und verabschiedet werden müssen. Ebenso sind die auf Basis konkreter Standards und Projekte benötigten Finanzmittel zwingend im Landesnahverkehrsplan zu regeln. Ich glaube, das hatte ich schon wiederholt – ich würde sagen, unzählige Male – erklärt.
Meine Damen und Herren, was wollen wir im ÖPNV erreichen und welche Mittel von wem werden dafür benötigt? Diese Fragen werden auf Basis eines Diskussionsprozesses, politischer Vorgaben und vorhandener Fakten im Landesnahverkehrsplan festgelegt. Wir gestalten ihn gemeinsam mit der kommunalen Familie und vielen anderen Beteiligten.
Im Einzelnen beantworte ich die Fragen wie folgt:
Der Vorwurf, es gebe keine Zahlen, entbehrt jeglicher Grundlage. Es gibt Zahlen auf den unterschiedlichsten Ebenen, die mein Haus bereits zusammenführt und mittels eines Business Intelligence Systems auswertbar macht.
Die Fragen, die Sie in den Kleinen Anfragen aufgeworfen haben, sind hingegen teilweise nicht relevant bzw. nicht in der gefragten Form beantwortbar. Auch hier gilt: Belastbare Zahlen werden für die zweite Phase, namentlich die Erarbeitung des Landesnahverkehrsplans, benötigt und zusammengestellt.
Wie gerade erläutert, setzen wir jetzt den notwendigen Rahmen für die nächsten Schritte. Umfangreiche belastbare Zahlen werden dann benötigt, wenn es um konkrete Ziele, Projekte und Standards im Landesnahverkehrsplan geht. Meine Kolleginnen und Kollegen, man kann nicht den zweiten Schritt vor dem ersten gehen.
So weit die Antwort der Landesregierung.
Ja.
Herr Kollege Martin, ich habe Ihnen das bereits erklärt, nämlich im Verkehrsausschuss und ziemlich umfangreich.
Ich erinnere mich an die Sitzung, als der Vorsitzende des Verkehrsausschusses ungeduldig wurde, weil ich so lange dazu gesprochen habe. Ich mache das aber gerne an der Stelle noch einmal.
Wir haben in Rheinland-Pfalz die Situation, dass die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die Landesregierung alle Anstrengungen unternimmt, um die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs zu steigern. Ich bin mir im Übrigen in Gesprächen mit den Vertretern der Kommunen einig gewesen – Herr Kollege Brandl, beispielsweise mit dem Landrat aus Ihrem Landkreis, Herrn Dr. Brechtel –,
dass es erforderlich ist, in Rheinland-Pfalz Effizienzdefizite zu beheben.
Eines dieser Effizienzdefizite – die Bürgerinnen und Bürger werden das sicherlich spontan teilen – ist, dass wir die Bus- und Schienenverkehre nicht aus einer Hand planen, weil unsere Strukturen in diesem Bereich getrennte Planungsorganisationen vorsehen. Daher sind die Bus- und Schienenverkehre nicht optimal aufeinander abgestimmt.
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass man im ÖPNV in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz – wenn man sich die heutigen Anforderungen an den öffentlichen Personennahverkehr anschaut – eine Planung aus einem Guss haben sollte. Das habe ich Ihnen mehrfach im Ausschuss dargelegt, und das bleibt die Haltung der Landesregierung. Wenn Sie hier anderer Auffassung sind, mögen Sie das so vertreten. Wir sind der Meinung, dass es nicht
zeitgemäß ist, Busverkehre und Schienenverkehre in getrennten Einheiten zu organisieren.
Die kommunalen Vertreter waren im Übrigen auch dieser Auffassung.
Nun brauchen wir zunächst einmal eine strukturelle Veränderung, um diese Dinge in eine Hand zu bringen. Dann wird es um die Frage gehen, was es für das qualitative Angebot bedeutet, wenn wir aus einer Hand planen. Einmal kann man es besser miteinander vertakten. Das ist notwendig. Die Menschen sollen nicht, wenn sie am Bahnhof ankommen, eine Stunde auf den Bus warten müssen oder umgekehrt, wenn sie mit dem Bus ankommen, auf den Zug.
Dann kommt es darauf an, was die quantitative Ausstattung des Angebots bedeutet. Dabei reden wir am Ende über Geld und Zahlen. Wir sind uns einig, sowohl die Landesregierung als auch die Kommunen, dass wir das Angebot qualitativ verbessern wollen. Ansonsten würden wir ein solches Gesetz nicht auf den Weg bringen.
Weil wir allerdings den ÖPNV als Pflichtaufgabe ausstatten, sich aus dem Konnexitätsprinzip daher die Verpflichtung der Landesregierung ergibt, die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, und wir nicht die Höhe der Mittel in das Belieben anderer stellen können, sondern auf der Grundlage des vom Landtag verabschiedeten Haushalts vorgehen müssen, haben wir im Nahverkehrsgesetz vorgesehen, dass wir im Rahmen eines Nahverkehrsplans gemeinsam mit den Kommunen die qualitative Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots definieren. Dieser Nahverkehrsplan soll dann als Rechtsverordnung des Landes verabschiedet werden, sodass gewährleistet ist, dass die Haushaltshoheit gewahrt bleibt. Deshalb dieses zweistufige Vorgehen.
Es ergibt jetzt keinen Sinn, über das qualitative und quantitative Angebot zu sprechen, weil wir zunächst einmal die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, die Dinge in eine Hand zu geben und diese Angebote dann auf der Grundlage eines Nahverkehrsplans im Rahmen einer Pflichtaufgabe der Kommunen zu definieren.
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet. Er wird in Kürze im zweiten Durchgang durch den Ministerrat gehen und dann dem Landtag zugeleitet werden.
Auf der Grundlage der uns vorliegenden Zahlen und Fakten.
Nachdem der Gesetzentwurf keine Kompetenzverluste für die kommunale Ebene enthält, weil die gesamte Anlage des Gesetzes darauf ausgerichtet ist, die Kommunen sehr stark in der Entscheidungskompetenz zu halten, sehen wir an dieser Stelle keinen Änderungsbedarf.
Ich habe Ihnen das bereits gesagt. Wir wollen den öffentlichen Personennahverkehr qualitativ und quantitativ verbessern, selbstverständlich. Ich glaube, das ist vor dem Hintergrund der Herausforderungen, die wir als Flächenland haben, enorm wichtig. Mobilität in der Fläche zu sichern, bedeutet ein breites und qualitativ hochwertiges ÖPNV-Angebot zu unterbreiten. Der gesamte Gesetzentwurf verfolgt dieses Ziel.
Dazu müssen wir überkommene und antiquierte Dinge aus unserem Nahverkehrskonzept entfernen, beispielsweise die getrennte Planung von Bus und Schiene. Dass Sie es augenscheinlich – das kann ich aus Ihren Fragen heraushören – für besser hielten, an dieser Trennung festzuhalten, erstaunt mich.
Weil Sie sagen, es gibt keine Fakten, die ein solches Gesetz erfordern.
Allein die Tatsache, dass wir heute Bus- und Schienenverkehr in getrennten Organisationsstrukturen planen, ist meines Erachtens eine ausreichende Tatsache, um zu reformieren. Alleine das reicht aus, um zu reformieren.
Gleichzeitig planen wir natürlich auch, das ÖPNV-Angebot qualitativ weiter auszugestalten.
Selbstverständlich ist das Land bereit, sich finanziell zu engagieren. Es gibt ein überragendes Interesse der Landesregierung, das ÖPNV-Angebot qualitativ und quantitativ zu verbessern.
Herr Präsident, Frau Kollegin Willius-Senzer, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der diesjährigen Woche der Berufsbildung habe ich gemeinsam mit Frau Staatssekretärin Schmitt und den Betrieben aus ganz Rheinland-Pfalz auf die zahlreich vorhandenen hervorragenden Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk aufmerksam gemacht.
Im Einzelnen beantworte ich die Fragen wie folgt:
Die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ist weiterhin eine der größten Herausforderungen, die wir als Landesregierung gemeinsam mit der Wirtschaft angehen. Dabei ist die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ein wichtiger Aspekt. In den Gesprächen und Überlegungen zur Berufswahl müssen Werkstatt und Campus gleichberechtigt in den Blick genommen werden. Mit Engagement und Freude bieten beide Wege hervorragende Chancen für das Berufsleben.
Daher haben wir im Wirtschaftsministerium die Woche der Berufsbildung ins Leben gerufen. In diesem Jahr stand sie unter der Überschrift „Starkes Handwerk“. Durch diesen Austausch mit den Betrieben werben wir öffentlichkeitswirksam für das hervorragende System der dualen Ausbildung und setzen uns damit aktiv für die Nachwuchssicherung in Unternehmen ein.
Die Betriebe beschäftigt insbesondere die zentrale Frage, wie sie Jugendliche für eine duale Ausbildung im Handwerk gewinnen. Aus meiner Sicht ist dabei für jeden Einzelnen die Beantwortung der Frage entscheidend: Möchte ich praktisch oder eher theoretisch orientiert arbeiten? Seit dem Jahr 2016 bieten wir deshalb in Kooperation mit den Handwerkskammern genau dafür eine Hilfestellung an. Das Wirtschaftsministerium fördert jährlich außerschulische Berufsorientierungsmaßnahmen in den rheinlandpfälzischen Ferien.
Begleitet von Fachpersonal können Jugendliche durch das Arbeiten an verschiedenen Projekten zahlreiche Handwerksberufe kennenlernen und ihre Fähigkeiten entdecken. Eine Ausbildung im Handwerk bietet hervorragende Möglichkeiten. Diese wollen wir den Jugendlichen mit der Woche der Berufsbildung aufzeigen und sie für das Handwerk begeistern.
Während der Woche der Berufsbildung haben wir viele sehr fähige und engagierte Auszubildende kennengelernt. Mit Begeisterung berichten sie von ihrer Ausbildung. Genau diese Freude und Motivation möchten wir mit den Ausbildungsbotschaftern kommunizieren. Das 2019 ins Leben gerufene Projekt „Ausbildungsbotschafter“ soll bei Schülerinnen und Schülern das Interesse an einer Ausbildung wecken. Ausbildungsbotschafter sind Auszubildende ab dem zweiten Lehrjahr, Gesellinnen und Gesellen, sowie Jungmeisterinnen und Jungmeister aus dem Bereich der Handwerksberufe, die in Schulen, auf Jobmessen und Stellenbörsen auf die Chancen der Berufsbildung aufmerksam machen.
Niemand kann das authentischer als diejenigen, die den Weg in die Ausbildung selbst und erfolgreich beschritten haben, in deren Herzen die Begeisterung für das Handwerk brennt, sodass von dort die Funken überspringen können.
Darüber hinaus ist nach meiner Überzeugung der Meistertitel die Basis für den Nachwuchs im Handwerk. Er sichert die Zukunft des Handwerks. Daher haben wir in RheinlandPfalz im Jahr 2017 als eines der ersten Bundesländer den Aufstiegsbonus I und II eingeführt. Der Aufstiegsbonus I wird für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen, gleichwertige Fortbildungsprüfungen in den gewerblichen und kaufmännischen Berufen sowie in der Landwirtschaft gewährt. Mit Wirkung zum 1. Januar dieses Jahres haben wir den Aufstiegsbonus I von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt, den Kreis der Antragsberechtigten erweitert und einen Landesbestenpreis eingeführt.
Neben dem Aufstiegsbonus I fördert Rheinland-Pfalz zusätzlich mit dem Aufstiegsbonus II, der einmalig 2.500 Euro beträgt, den Weg in die Selbstständigkeit, beispielsweise durch eine Unternehmensübernahme.
Infolge der Corona-Pandemie konnten viele Veranstaltungen der Berufsorientierung und -beratung nicht stattfinden, insbesondere Praktika, die oft den Einstieg in ein späteres Ausbildungsverhältnis darstellen. In Kooperation mit Partnern des ovalen Tischs haben wir daher im Sommer verschiedene Aktivitäten gestartet. Wir möchten diejenigen, die mit einer Ausbildung liebäugeln, motivieren, sich noch zu bewerben und ihren Ausbildungswunsch zu realisieren.
Wir haben außerdem die Vor-Ort-Aktivitäten, vor allem der Kammern und Arbeitsagenturen, mit einer Social-MediaKampagne begleitet. Die Kampagne mit dem Motto „Ausbildung kennt keine Auszeit! Ausbildung jetzt!“ bringt Unternehmen und Jugendliche zusammen. Damit sollen negative Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die berufliche Zukunft junger Menschen und natürlich auch auf die Fachkräftesicherung der Wirtschaft verhindert werden. Die Kampagne erzielte überdurchschnittlichen Erfolg. Die Website zählte 38.500 Klicks und damit Besucher.
Allen Interessierten im Land möchte ich zurufen, dass eine duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule auch noch in den kommenden Wochen und Monaten begonnen werden kann. Niemand muss mit dem Start in die Ausbildung bis zum Sommer oder Herbst nächsten Jahres warten.
Die Corona-Pandemie stellt unsere Wirtschaft vor riesige Herausforderungen. Daher haben wir uns für das Sondervermögen zur nachhaltigen Bewältigung der CoronaPandemie im Gesamtvolumen von insgesamt 1,58 Milliarden Euro entschieden. Darin enthalten sind Ausgabenansätze in Höhe von 250 Millionen Euro zur Stabilisierung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Einen Teil davon werden wir für die technisch-digitale Ausstattung von Berufsschulen nutzen. Eine moderne Ausstattung der Berufsschulen ist notwendig, um unternehmerische Standortentscheidungen wie etwa die Errichtung der Batteriezellenfertigung in Kaiserslautern durch eine zeitgemäße Ausbildung mit ho
hem Digitalisierungspotenzial von Fachkräften wirksam zu begleiten.
Wir werden zusammen mit dem Ministerium für Bildung, den Kammern, den Schulträgern und der Wirtschaft ein Konzept für das kommende Jahr entwickeln. Für die Zukunft und den Erfolg unserer Wirtschaft sind gut ausgebildete, fähige Fachkräfte von zentraler Bedeutung. Gemeinsam mit den Kammern und im engen Austausch mit den Betrieben setzt sich die Landesregierung weiterhin intensiv für die nachhaltige Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ein.
Das ist eine Frage, die sich an das Bildungsministerium richtet, nicht an das Wirtschaftsministerium, aber selbstverständlich denkt die Landesregierung immer darüber nach, erfolgreiche Projekte zu erhalten und wo immer es möglich ist, sie auch auszubauen.
Herr Kollege Frisch, die Entwicklungen sind einer gesellschaftlichen Entwicklung geschuldet. Die Menschen sind in Deutschland in ihrer Berufswahl frei. Sie werden bei dieser Wahl allerdings von verschiedenen äußeren, auch
innerfamiliären Dingen beeinflusst. Die Attraktivität der dualen Ausbildung hat über einen Zeitraum verloren. Die Landesregierung hat sehr frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um gegenzusteuern.
Herr Kollege, es gibt dafür keine monokausale Erklärung. Es gibt eine Vielzahl von Gründen. Es gibt auch Irrtümer in der Gesellschaft, die dazu führen, dass junge Menschen bei der Berufswahl nicht alle wichtigen Faktoren berücksichtigen.
Deshalb habe ich in meiner Beantwortung der Frage vorhin darauf hingewiesen, dass es sehr wichtig ist und die Landesregierung immer wieder betont, dass die jungen Menschen sich selbst prüfen und fragen müssen, ob sie eher praktisch oder theoretisch orientiert beruflich arbeiten wollen. Diese Frage stand in der Vergangenheit, um ein Beispiel zu nennen, für viele Jugendliche nicht im ausreichenden Maße im Mittelpunkt. Viele haben sich, dem Irrtum folgend, man könne bei der Wahl der beruflichen oder akademischen Bildung höhere oder niedrigere Einkommen erzielen, für das eine oder andere entschieden. Das ist zunehmend anders.
Die Landesregierung hat mit ihren Programmen viele Maßnahmen ergriffen, um diesen Irrtümern in der Gesellschaft zu begegnen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Jugendlichen, die unsere Schulen besuchen und nicht von zu Hause aus oder aus eigenem Antrieb heraus über Praktika Kontakt zur beruflichen Bildung bekommen, solche Angebote erhalten wie etwa die Feriencamps, die nicht überall in Deutschland vorhanden sind, aber in Rheinland-Pfalz mit großem Erfolg im Jahr 2016 eingeführt worden sind. Diese ganzen Projekte sind außerordentlich erfolgreich, und wir sind sehr zuversichtlich, dass wir mit diesen Maßnahmen einen wesentlichen Beitrag leisten können, um Fachkräfte in Rheinland-Pfalz zu sichern.
Ich betone noch einmal: Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Menschen sind selbstverständlich in ihrer Berufswahl frei. Wichtig ist, dass wir darauf hinweisen, welche
Faktoren berücksichtigt werden sollten, damit die Chancen und auch die Vielfalt und Schönheit der beruflichen Bildung und der mit ihr verbundenen Berufe eben nicht übersehen werden. Das tun wir mit großer Leidenschaft, großem Engagement und sehr, sehr guter Unterstützung von Wirtschaft und Kammern.
Dazu habe ich bereits Ausführungen gemacht. Im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Bewältigung der CoronaPandemie in Höhe von 1,58 Milliarden Euro sind auch Mittel für die Ausstattung der berufsbildenden Schulen vorgesehen, weil diese technische Ausstattung sehr, sehr wichtig ist. Sie muss kontinuierlich dem wirtschaftlichen Bedarf angepasst werden.
Wir haben in Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern sehr erfolgreich die Ansiedlung einer Batteriezellenfertigung voranbringen können. Das bedeutet natürlich auch, dass sich beispielsweise für eine solche Region neue Anforderungen an die Fachkräfteentwicklung ergeben. Wie Sie sehen, ist die Landesregierung frühzeitig auf solche Dinge vorbereitet.
Nein, es ist aber auch nicht Aufgabe der Landesregierung, Gefahren zu suchen, sondern Probleme zu lösen. Das tun wir beispielsweise mit der Woche der Berufsbildung, über die ich ausgeführt habe.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich informiere gern über den aktuellen Sachstand der Mittelrheinbrücke, eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in Rheinland-Pfalz und von enormer Bedeutung für die betroffene Region.
Für eine mögliche Mittelrheinquerung im Untersuchungsraum bei Sankt Goar und Sankt Goarshausen werden derzeit die Vorbereitungen für ein Raumordnungsverfahren durch das Ministerium des Innern und für Sport mit dem Landesbetrieb Mobilität getroffen.
Dabei sind mehrere Voruntersuchungen und Gutachten durchzuführen, die alle bereits beauftragt wurden: die Verkehrsuntersuchung Mittelrheinquerung, Umweltverträglichkeitsstudie und die faunistischen Sonderuntersuchungen, Visualisierung der Rheinbrücke, Bewertung der visuellen Wirkungen der Rheinquerungen im Untersuchungsraum bei St. Goar und St. Goarshausen, Wirtschaftlichkeitsüberprüfung sowie volks- und regionalwirtschaftliche Bewertung sowie ein Gutachten Landschaftsbild.
Die Ergebnisse dieser Gutachten werden voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres vorliegen, und nach Abschluss der Voruntersuchungen und Gutachten kann dann das Raumordnungsverfahren formal beantragt werden. Ich habe viele regelmäßige konstruktive Gespräche mit dem Innenminister geführt, der sich für das Projekt sehr stark einsetzt. Wir sind uns sehr einig, dass das mit Nachdruck und zügig vorangetrieben werden soll.
Ziel ist es, das Raumordnungsverfahren noch Anfang 2021
einzuleiten. Die genannten Gutachten und Untersuchungen sind zum Teil fertiggestellt oder stehen kurz vor dem Abschluss. Im Raumordnungsverfahren werden anschließend die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchungen und Gutachten geprüft und bewertet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Haltung der Landesregierung zu diesem Projekt war immer klar, und sie ist klar. Da ich gerade gehört habe, dass man vor Ort angeblich von allen politischen Seiten auch immer für dieses Projekt war, möchte ich das an dieser Stelle nicht weiter vertiefen, aber noch einmal daran erinnern, wir könnten weiter sein,
hätten sich alle an ihr Wort vor Ort gehalten und dieses Projekt unterstützt.
Weil die Rheinbrücke in Wörth und weitere Rheinbrücken angesprochen worden sind, möchte ich zur Rheinbrücke in Wörth noch ein paar Sätze sagen. Auch das ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt, das für uns außerordentlich wichtig ist. Rheinquerungen sind in Rheinland-Pfalz wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung.
Ich begrüße daher die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Klageverfahren. Mit Beschluss vom 15. Juli hat es die Beschwerde des BUND gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen, und damit haben wir eine Bestätigung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz über den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der zweiten Rheinbrücke.
Wir haben hier Bestandskraft. Damit haben wir ein wichtiges Ziel für den Bau der zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe erreicht. Hier wurde mit viel Akribie, mit Fleiß, aber auch mit Geschwindigkeit seitens der zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz gearbeitet. Das war ein Kraftakt, aber es hat sich gelohnt.
Die Schritte, um vollziehbares Baurecht in BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz zu erarbeiten, werden jetzt weiter vorangetrieben, und sobald die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen sind und die Freigabe der Bundesmittel durch das Bundesverkehrsministerium erfolgt, wird auch mit dem Bau dieser zweiten Rheinbrücke begonnen.
Die Infrastruktur ist ganz wesentlich für dieses Bundesland. Wir haben eines der dichtesten Straßennetze, aber wir haben auch viele Herausforderungen. Wir sind Grenzland, aber wir sind entschlossen, diese Herausforderungen zu meistern. Wir sind in den letzten Jahren sehr weit vorangekommen, und das nicht nur beim Straßen- und Brückenbau, sondern auch im ÖPNV und im Radwegebau. Rheinland-Pfalz ist ein Transitland. Es ist aber auch ein sehr exportstarkes Bundesland, das überproportional auf eine starke Infrastruktur angewiesen ist. Die Landesregierung hat das erkannt und ihre Infrastrukturpolitik ganz darauf ausgerichtet, und daran werden wir festhalten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vielleicht einmal ein paar Dinge grundsätzlich klarstellen. Herr Kollege Oster hat schon vieles richtig auf den Punkt gebracht.
Dieser Antrag, den Sie hier eingebracht haben, der ist nicht nur überflüssig, der ist auch kein bisschen hilfreich zur Lösung des Problems;
denn es ist ein Irrtum zu behaupten oder zu glauben, dass die 70-%-Grenze, die im Schulgesetz geregelt ist, die Ursache dafür ist, dass wir überfüllte Busse haben.
Jeder Stehplatz in einem Bus geht auf eine Entscheidung der Kommunen zurück. Jeder Stehplatz ist von den kommunalen Verantwortungsträgern zu verantworten. Es gibt keine Verpflichtung, die maximale Höchstgrenze von 70 % auszuschöpfen. Selbstverständlich können Sie jederzeit in Ihren Kreistagen oder in den kreisfreien Städten entscheiden, dass kein einziger Stehplatz oder weniger als 70 % der vorhandenen Stehplätze genutzt werden.
Deswegen geht das einfach an der Sache vorbei, und es ist auch gegenüber den Eltern und den Schülern nicht richtig, sich hier von der Verantwortung der kommunalen Ebene abzuwenden und den Anschein zu erwecken – ich sage noch dazu, den falschen Anschein zu erwecken –, sie hätte nicht heute schon auf der Grundlage des Gesetzes alle Möglichkeiten, die Stehplätze zu reduzieren.
Deswegen ist der Antrag auch nicht weitergehend, sondern er führt an der Lösung des Problems schlicht und einfach vorbei.
Fakt ist, dass Sie damit auch Ihren eigenen Verantwortungsträgern auf kommunaler Ebene ein ziemlich mieses Zeugnis ausstellen. Sie stellen sich nämlich hier hin und sagen, obwohl unsere Landräte und Landrätinnen mehr Busse fahren lassen könnten und weniger als 70 % Stehplätze ausnutzen könnten, tun sie das nicht, solange sie nicht vom Gesetzgeber ausdrücklich dazu gezwungen werden.
Das heißt also, man muss also quasi Ihre Landräte gesetzlich zwingen, sichere Busse fahren zu lassen, und das ist ein ziemlich mieses Zeugnis, das Sie Ihren eigenen Leuten ausstellen. Ich bin sicher, nicht alle Landrätinnen und Landräte haben so ein schlechtes Urteil der CDU verdient. Da bin ich sicher.
Deswegen finde ich diese Schuldzuweisungen an die Landesregierung schlicht daneben.
Es ist auch nicht richtig, dass seit Monaten Gespräche geführt werden zwischen den Landräten und der Landesregierung. Fakt ist, dass sie jederzeit weniger Stehplätze haben könnten. Sie hätten in der Sommerzeit schon anfangen können, das so zu organisieren.
Jetzt ist die Situation die, dass wir seitens des Landes gesagt haben, wir helfen in der Corona-Phase mit zusätzlichen Buskapazitäten. Ich habe als Verkehrsminister gesagt, ich bin bereit, mit den Busunternehmen zu evaluieren, wo noch Busse vorhanden sind. Im Augenblick haben wir etwa 200 Busse in der Busbörse zur Verfügung, die wir ihnen anbieten können.
Dann haben wir gesagt, wir bieten auch an, die Kosten zu übernehmen, und dann sagen Sie, man müsste 100 % der Kosten übernehmen und nicht 90 %. – Das ist auch nicht besonders schlau, und jetzt will ich Ihnen sagen, warum.
Wenn wir 100 % der Kosten übernehmen würden, also keinen Selbstbehalt der Kommunen, dann liefen wir Gefahr, dass die knappen Kapazitäten bei den Bussen, die wir haben, nicht dort eingesetzt werden, wo sie dringend gebraucht werden, sondern dass jeder maximal viel für sich abruft und am Ende einige Kommunen leer ausgehen.
Deswegen wollen wir mit dem Selbstbehalt auch an die Verantwortung appellieren, sie dort einzusetzen, wo man sie wirklich braucht. Der Selbstbehalt ist gering, er beträgt nur 10 %.
Wenn Sie meinen, man könnte beliebig viele Busse fahren lassen, muss ich Sie auch eines Besseren belehren. Die Kapazitäten sind knapp, es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Bussen, und es gibt auch nur eine begrenzte Anzahl von Busfahrerinnen und Busfahrern. Trotzdem sind wir im Ländervergleich hier Nummer eins. Es gibt drei Bundesländer, die überhaupt nur ein solches Programm auflegen: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und jetzt kürzlich
auch noch das Saarland.
Wenn Sie die Zahl der vorhandenen und zur Verfügung gestellten Busse runterrechnen auf die Schülerzahlen, dann haben wir es geschafft in Rheinland-Pfalz, bezogen auf die Schülerzahlen, den höchsten Anteil an Bussen zur Verfügung zu stellen.
Also tun wir hier, was wir können. Ich bin ganz sicher, dass die Verantwortungsträger in den Kommunen, jedenfalls die überwiegende Zahl, verantwortungsvoll mit diesem Angebot umgehen und das abrufen werden.
Herr Kollege Weiner, dann haben Sie gesagt, die rechtlichen Rahmenbedingungen seien völlig unklar, und deswegen würde das alles nicht funktionieren. Auch das ist falsch. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar, die Förderrichtlinie ist fertig, die Förderbedingungen sind ganz klar formuliert und an die Kommunen übersandt worden. Also gibt es überhaupt keinen Grund, irgendetwas bei der Landesregierung abzuladen.
Natürlich ist es richtig, wenn Zeitungsartikel zitiert werden und gesagt wird, es ist den Eltern doch letztlich egal, wer dafür zuständig ist, die Dinge müssen gelöst werden. Was aber auch wichtig ist, dass wir hier klarmachen, man kann sich nicht so verhalten, dass man sich in einer entscheidenden Frage, die für die Eltern wichtig ist, wenn man kommunalpolitische Verantwortung trägt, in die Büsche schlägt, sich mit Krokodilstränen neben die übervollen Busse stellt, die man selbst zu verantworten hat, und dann hier mit einer Scheindebatte trickreich den Eindruck zu erwecken versucht, die Landesregierung könnte irgendetwas über das, was sie schon getan hat, hinaus noch beitragen, damit die Busse leerer werden. Das ist verantwortungslos.
Deswegen will ich einmal zusammenfassen: Es gibt eine Ebene, die jetzt wirklich alles getan hat, um das Problem zu verbessern. Das ist die Ebene der Landespolitik.
Sie hat Ihnen die Möglichkeit gegeben, im Gesetz weniger Stehplätze zur Verfügung zu stellen als bisher. Das können Sie sofort machen.
Sie hat Ihnen eine Busbörse mit 200 Bussen zur Verfügung gestellt, die abgerufen werden können. Die Förderrichtlinie ist auch fertig, und wir haben Millionenbeträge dafür zur Verfügung gestellt, mehr als jedes andere Bundesland bezogen auf die Schülerzahl.
Dann gibt es eine andere Ebene, die jetzt noch handeln muss, und das ist die kommunale Ebene, das sind die Landrätinnen und Landräte und die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister. Da tragen Sie sehr viel Verantwortung. Wenn Sie künftig auf Landesebene auch einmal
Verantwortung tragen wollen, sollten Sie jetzt den Menschen in Rheinland-Pfalz beweisen, dass Sie auf der Ebene, auf der Sie zuständig sind und Verantwortung haben, auch in der Lage sind, etwas zu verbessern und nicht nur mit Krokodilstränen auf andere zu zeigen.
Jetzt noch ein Thema, das vielleicht auch wichtig ist zur Versachlichung dieser ganzen Debatte. Es wird der Eindruck erweckt, dass das Hauptunfallrisiko für Schülerinnen und Schüler im Bereich der öffentlichen Beförderung bestünde. Auch das ist grundfalsch.