Herr Minister, gibt es in Rheinland-Pfalz kompetente Firmen, die die Landwirtschaft- und Weinbaumaschinen im digitalen Bereich fördern bzw. auch die Produktionsmittel im Weinbau und in der Landwirtschaft zur Verfügung stellen können, und werden sie zukünftig auch dementsprechend vonseiten des Wirtschaftsministeriums explizit unterstützt?
Herr Kollege Weber, Rheinland-Pfalz verfügt über eine besondere mittelständische Wirtschaftsstruktur, und wir sind stolz darauf, dass wir mittelständische Unternehmen haben, die einen weltweiten Ruf im Bereich der Landwirtschaftstechnik genießen. Wir sind seitens des Wirtschaftsministeriums daran interessiert, dass diese Unternehmen in den nächsten Jahren viel in Innovation und Fortschritt investieren.
Wir haben beispielsweise neulich ein Unternehmen ausgezeichnet, das einen Traubenvollernter für Steillagen entwickelt hat. Ich halte diese technologischen Neuerungen nicht nur zur Sicherung des Steillagenweinbaus bei uns in Rheinland-Pfalz und damit auch zum Erhalt unserer einzigartigen Kulturlandschaft für überragend und wichtig, sondern sehe darin auch gute Exportmöglichkeiten. Insofern tut die Landesregierung alles, was sie kann, um die Unternehmen auch durch Fördermittel zu unterstützen; denn die technologische Innovation ist auch Voraussetzung dafür, dass Landwirtschaft und Weinbau bei uns wettbewerbsfähig bleiben und damit auf Dauer erhalten werden können.
Herr Minister, Sie sind auf das Thema Datensicherheit und Datenschutz eingegangen. Was ist denn nach Ihrer Meinung konkret notwendig, damit die Daten der Anwender, insbesondere unserer Landwirte und Winzer, geschützt werden?
Frau Kollegin Schneider, das Thema Datensicherheit spielt in der Wirtschaft generell eine Rolle und genauso auch in der Landwirtschaft und im Weinbau. Überall dort, wo Digitalisierungsprozesse vorangetrieben werden und die Digitalisierung in Produktion und in Wirtschaftsabläufe Einzug hält, muss Datensicherheit ein vorrangiges Ziel sein.
Wir haben beobachtet, dass das Interesse der Unternehmen an Maßnahmen zur Datensicherheit nicht in dem Ausmaß vorhanden ist, wie wir es für erforderlich halten, und haben deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, die evaluiert, woran das liegen könnte und wie man diese Dinge verbessern kann. Diese Studie wird gegenwärtig ausgewertet.
Wir sind dabei, in Zusammenarbeit mit den Kammern und den Verantwortlichen aus der Wirtschaft Angebote zu unterstützen, die auf die besonderen Möglichkeiten zur Datensicherheit hinweisen, und wir sind zuversichtlich, dass wir damit auch die notwendige Sensibilität bei den Betroffenen wecken.
Sehr geehrter Herr Minister, kann die Landesregierung Schwierigkeiten bei der Umsetzung bei den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum und den Volkshochschulen im Sinne des E-Antrages und eine ausufernde Bürokratisierung, die insbesondere für kleine Betriebe im ländlichen Raum schwer zu stemmen ist, bestätigen, und kann die Landesregierung bestätigen, dass bei Aussiedlerhöfen im ländlichen Raum diese Programme gar nicht laufen?
Herr Kollege, wie ich bereits erwähnt habe, ist die Voraussetzung für die Umsetzung von Digitalisierungsprozessen, dass wir flächendeckend eine gute Breitbandversorgung haben. Wo keine Zugänge zur digitalen Infrastruktur vorhanden sind, kommt es zwangsläufig zu Problemen bei der digitalen Anwendung in Betrieben. Insofern ist es für die Landesregierung wichtig, dass wir den Breitbandausbau massiv vorantreiben. Entsprechende Vereinbarungen sind getroffen worden, und die Landesregierung ist mit großem Engagement aktiv.
In der Tat bedeutet die Umstellung auf elektronische Anträge für die Betriebe eine Herausforderung. Ziel muss es aber sein, dass dadurch nicht ein Mehr an Bürokratie entsteht, sondern die Digitalisierung gerade auch im Bereich von bürokratischen Lasten entlastet und die Dinge vereinfacht. Wo wir dabei unterstützen können, tun wir dies durch Beratung beispielsweise unserer Dienstleistungszentren Ländlicher Raum. Aber die Landesregierung nutzt auch die Möglichkeiten, um Übergangsfristen zu schaffen, damit die Betriebe nicht über Gebühr belastet werden und
Mir liegen jetzt noch sechs weitere Zusatzfragen vor, und nach deren Abarbeitung betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet. Als Nächstes hat Herr Kollege Zehfuß das Wort.
Herr Minister Wissing, sehen Sie durch die Digitalisierung eine Optimierung des Produktionsinputs, und halten Sie eine dadurch geringere Belastung der Ökosysteme für möglich?
Herr Kollege Zehfuß, ja, ich bin davon überzeugt, dass wir durch die Entwicklung neuer Technologien auch unter Nutzung der Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung in der Landwirtschaft effizienter und auch ökologischer werden können. Deswegen ist es so wichtig, dass diese Dinge genutzt werden.
Beispielsweise können Düngemittel präzise ausgebracht werden durch digitale Systeme, die die Pflanzen fotografisch erfassen, ihr konkretes Entwicklungsstadium digital auswerten und damit präzise düngen und eben nicht nur eine bestimmte Menge auf eine bestimmte Fläche ausbringen. Die Digitalisierung bietet gerade auch in der Landwirtschaft enorme Chancen, und deswegen sind wir so engagiert in diesem Bereich und haben beispielsweise auch das CVC-Cluster auf diesen Bereich ausgerichtet. Wir sind mit großer Aufmerksamkeit und in engem Kontakt mit den Betrieben, die dort durch Investition und Forschung die Prozesse vorantreiben. Es sind auch schon großartige Ergebnisse erzielt worden. Die Landesregierung hat bereits Förderprogramme zur Anschaffung neuer Technologie durch landwirtschaftliche Betriebe, und wir prüfen auch deren Ausweitung.
Herr Minister, haben Sie einen Überblick darüber, welche aktuelle Forschung es zum Thema Digitalisierung in der Landwirtschaft und im Weinbau im Moment in RheinlandPfalz gibt? Welche Forschungsaufträge hat die Landesregierung in der Entwicklung?
Herr Kollege, wir haben einen sehr guten Überblick darüber und einen sehr engen Austausch. Rheinland-Pfalz zeichnet
sich dadurch aus, dass es eine sehr enge Kommunikation zwischen der Landesregierung und der forschenden und investierenden Wirtschaft gibt. Durch die Zusammenführung der Bereiche Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft haben wir dies nun in einer Hand, und ich verfolge das mit größter Aufmerksamkeit.
Die Forschungsinvestitionen in Rheinland-Pfalz haben wir damit fest im Blick, und wir haben im rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auch eine Abteilung, die sich mit Innovation und Technologie beschäftigt und in permanentem Austausch mit den Unternehmerinnen und Unternehmern steht.
Herr Minister, im Rahmen der Digitalisierung wird auch immer wieder über den Einsatz von Drohnen gesprochen. Müssen hierbei besondere Regelungen getroffen und eingehalten werden?
Der Drohnenflug bedarf bestimmter Genehmigungen. Da gibt es in Rheinland-Pfalz eine Genehmigungsbehörde. Es kann nicht jeder Privater einfach Drohnen steigen lassen.
Wir nutzen beispielsweise Drohnen aber auch, um Schäden in der Landwirtschaft zu dokumentieren. Das haben wir in diesem Jahr gemacht, um Hochwasserschäden zu dokumentieren. Dadurch haben wir mit dieser modernen Technologie einen Weg gefunden, um sehr kostengünstig, sehr präzise und vor allem Dingen sehr schnell Schäden zu dokumentieren, was wichtig ist, um mögliche Entschädigungsansprüche seitens der Landwirtinnen und Landwirte prüfen zu können.
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Drohneneinsatz werden derzeit auf Bundesebene evaluiert. Selbstverständlich müssen hier Regeln gelten. Es sind auch, was den Drohneneinsatz angeht, Datenschutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Es kann natürlich nicht jeder mit einer Drohne über das Nachbargrundstück fliegen und dort Bildaufnahmen machen.
Herr Minister, Herr Kollege Wäschenbach hat eine Frage bezüglich der Probleme zum E-Antrag gestellt. Er hat geschildert, dass es massive Probleme beim Ausfüllen gab und mancher Betrieb damit wirklich überfordert war. Sie haben dann geantwortet, Sie wollen die Betriebe entlasten. Es gibt Übergangsfristen, aber 2018 soll der E-Antrag verbindlich eingeführt werden. Meine Frage lautet: Haben Sie die Kritik aufgenommen, und wird die entsprechend eingearbeitet und möglicherweise der Antrag vereinfacht?
Frau Kollegin Schneider, die Entscheidung, 2018 verbindlich E-Anträge vorzuschreiben, ist eine Entscheidung, die auf europäischer Ebene getroffen worden ist. Wir tun alles, um es vor Ort den Betrieben so einfach wie möglich zu machen und ihnen dabei zu helfen. Die Betriebe können sich jederzeit an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum wenden.
Wir haben die Probleme nicht übersehen. Ich sage noch einmal: Das Ziel muss es sein, dass durch die elektronische Antragstellung für die Betriebe am Ende eine Erleichterung und keine Erschwernis geschaffen wird.
Danke schön, Herr Präsident. Herr Minister, 2011 gab es einen Pilotversuch zur Spritzung von Steillagen durch Drohnen. Das damalige Ministerium für Landwirtschaft mit Ulrike Höfken hatte das in Neumagen-Dhron durch das DLR Mosel angeregt. Ich bin durchaus Ihrer Meinung, aber ich darf nichts kommentieren.
Zum einen ist das natürlich ökologisch besser. Zum anderen gibt es immer wieder tödliche Unfälle mit Spritzhubschraubern, sodass auch unter dem Gesichtspunkt eine Drohnenbespritzung besser wäre. Meine Frage: Gibt es eine gezielte Beratung der Spritzausschüsse, um sie mit den Vorteilen einer Drohnenbespritzung bekannt zu machen?
Frau Kollegin Blatzheim-Roegler, Ziel der Landesregierung ist es, das notwendige und erforderliche Spektrum an Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig verfolgen wir die Strategie, die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln so gering wie möglich und so präzise wie möglich vornehmen zu können. Das ist am Ende eine wichtige Voraussetzung, um einerseits Kos
teneffizienz zu haben und um auf der anderen Seite, ohne das in eine prioritäre Rangfolge stellen zu können, auch ökologische und Naturschutzinteressen berücksichtigen zu können.
So ist es beispielsweise bei der Bekämpfung der Kirschessigfliege im Weinbau für die Winzerinnen und Winzer besonders wichtig, dass sie nicht die Raubmilbe beschädigen, weil das sonst im Folgejahr dazu führt, dass man wieder mit der roten Spinnmilbe zu tun hat. So darf kein Kreislauf in Gang gesetzt werden. Da versprechen wir uns von Digitalisierungsprozessen, auch beispielsweise durch den Einsatz von Drohnen, aber auch von digitalen Systemen, einen möglichst präzisen und geringen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erreichen zu können, der Kosten spart, der nur bestimmte Schädlinge trifft und keine Kollateralschäden anrichtet.
Vor diesem Hintergrund sehen wir in der Digitalisierung gerade auch für das Ineinklangbringen von notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen und der Wahrung von Naturschutzinteressen neue Chancen, die wir für unser Land und die Winzerinnen und Winzer sowie die Bäuerinnen und Bauern eröffnen.
Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN), Weltklimakonferenz in Marrakesch – Konsequenzen für Rheinland-Pfalz – Nummer 10 der Drucksache 17/1562 – betreffend.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die konkreten Inhalte des deutschen Klimaschutzplans vor?
3. Welche umwelt- und wirtschaftspolitischen Folgewirkungen sind für Rheinland-Pfalz durch den Klimaschutzplan zu erwarten?