Herr Junge, ich habe in meinen Ausführungen deutlich gemacht, dass gestern die Stadt Trier die erste Stadt und Kommune in Rheinland-Pfalz ist, die die Gesundheitskarte eingeführt hat. Wir haben jetzt die Absicht von der Stadt Mainz gehört. Einen Landkreis gibt es bislang noch nicht, der sich positiv dafür entschieden hat. Es besteht aber keine Notwendigkeit der Kommunen, sich negativ zu entscheiden und sie abzulehnen, sondern wir geben jeder Kommune die Möglichkeit, wann immer sie das möchte, dieser Rahmenvereinbarung beizutreten. Sie liegt auf dem Tisch. Das Angebot gibt es, und es gibt auch Kommunen, die das vielleicht für sich schon klar entschieden haben, egal was links und rechts jetzt läuft, aber es gibt auch Kommunen, die sagen: Warten wir erst einmal ab, schauen wir, wie sich das bei den anderen darstellt. Vielleicht ist es für uns doch noch eine Option. –
Diese Kommunen können auch gern abwarten. Wir haben dort keine Frist gesetzt, sondern die Rahmenvereinbarung liegt auf dem Tisch. Wir bieten jederzeit die Möglichkeit der Beratung und der Unterstützung an. Ich bin absolut sicher, dass auch die Trierer von ihren Erfahrungen bei den
anderen Kommunen dann entsprechend berichten werden, damit man sich einen Eindruck davon verschaffen kann, welche positiven Auswirkungen die elektronische Gesundheitskarte in der Praxis hat.
Sehr geehrte Frau Ministerin, meine Frage geht dahin, wer überprüft, ob Leistungen über den eingeschränkten Leistungskatalog hinaus angeordnet worden sind und auch erbracht worden sind, und wer die Verantwortung, sprich die Kosten, trägt, wenn darüber hinaus Leistungen erbracht wurden.
Herr Abgeordneter, vielen Dank. Das ist das System. Deswegen haben die Krankenkassen hier an dieser Stelle die Verantwortung. Deswegen wird auch die Verwaltungskostenpauschale gezahlt. Das ist genau der Grund, warum wir der Überzeugung sind, dass hier wirklich auch den Mitarbeitern des Sozialamts, die das bisher überprüfen mussten, ob der Behandlungsschein ausgestellt werden soll oder nicht, eine Entlastung gegeben wird. Wenn wir uns das einmal anschauen, über was da alles zu entscheiden sei, haben wir im stationären Bereich 1.800 DRGs. Wir haben im Bereich der ambulanten Behandlung einen riesigen Katalog von Maßnahmen, die da zu beachten sind. Wir haben Rabattmöglichkeiten. Wir haben den eingeschränkten Leistungskatalog. Das sind alles die Aufgaben, für die letztendlich dann diese 8 %ige Verwaltungskostenpauschale zu finanzieren ist, die dann von den Krankenkassen übernommen werden, die nicht mehr in den Behörden anfallen und somit auch da gewährleistet ist, hier findet eine ordentliche Abrechnung ohne zusätzlichen Aufwand in der Verwaltung statt.
Sehr geehrte Frau Ministerin, teilen Sie die Auffassung, dass es ein grundsätzlicher Fehler war, in die Verhandlungen dieser Rahmenvereinbarung ausgerechnet diejenigen, die letztlich die Kosten zu tragen haben, nämlich die Kommunen, nicht einzubinden und dann noch als Bezahlsystem für die Kassen eine Verwaltungspauschale
einzuführen, die auf die Leistungen aufgeschlagen wird, wodurch auch die Befürchtung bei einigen Kommunen besteht, je mehr Leistungen an die Empfänger ausgegeben werden, umso höher sind zumindest dann de facto auch die Beträge, die die Kassen zur Bezahlung auch ihres Verwaltungsaufwandes erhalten können?
Frau Abgeordnete Thelen, diese Einschätzung teile ich nicht, weil sie nicht den Tatsachen entspricht. Ich habe zur Auftaktveranstaltung zur Rahmenvereinbarung alle Oberbürgermeisterinnen und alle Oberbürgermeister, alle Landrätinnen und alle Landräte und die kommunalen Spitzenverbände eingeladen, auf der wir uns darüber verständigt haben, welchen Weg wir bei der Rahmenvereinbarung gehen wollen. Wir haben uns dann in diesem großen Gremium entschieden – viele haben diese Einladung angenommen –, wir werden eine Arbeitsgruppe einrichten, die ganz konkret in die einzelnen Verhandlungen hineingeht, in denen die Detailregelungen dann wirklich vereinbart werden.
Dazu haben wir wieder alle Kommunen, alle Vertreterinnen und Vertreter eingeladen. Es haben sich fünf bereit erklärt, an dieser Arbeitsgruppe teilzunehmen. Das waren der Landkreis Kaiserslautern, der Landkreis Mainz-Bingen, die Stadt Trier, die Stadt Zweibrücken und die Stadt Pirmasens. Das waren die beteiligten Kommunen. Diese haben mit am Tisch gesessen und mit verhandelt. Sie haben auch bei der 8 %igen Verwaltungskostenpauschale, die in der Tat immer wieder diskutiert wird, diesen Punkt mit diskutiert.
Zu dem Punkt zu sagen, sie haben die Befürchtung, dass damit immer noch mehr Kosten entstehen: Diese Kosten würden vor Ort aber auch entstehen, wenn jemand viele Leistungen in Anspruch nimmt, weil der Sachbearbeiter im Sozialamt bislang dann auch viel mehr prüfen muss, was entsprechend anfällt und ob es plausibel ist. Diese Arbeit wird entsprechend durch die Krankenkassen durchgeführt, sodass da jetzt keine Schlechterstellung gegenüber dem vorherigen Zustand ist.
Frau Ministerin, ich muss noch einmal penetrant nachfragen. Wir haben 36 Landkreise und kreisfreie Städte. Sie als zuständige Ministerin müssten uns doch sagen können, wie viele davon tatsächlich – Sie feiern gerade Mainz – – –
Nein, haben Sie nicht. Sie haben nicht gesagt, wie viel abgelehnt haben und wie viel noch in Prüfung sind, es tut mir leid. Sie haben nur darauf abgehoben, dass zwei, also Mainz und Trier jetzt – – –
Herr Junge, es liegt in der Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden, ob sie annehmen oder nicht. Wir haben keine offizielle Ablehnung von einem Landkreis erhalten; aber die Kommunen müssen uns auch nicht mitteilen, ob sie ablehnen oder ob sie noch in der Überlegungsphase sind. An das Sozialministerium ist lediglich der Hinweis zu geben, wenn sie dieser Rahmenvereinbarung beitreten möchten. Wie gesagt, es gibt den ersten Beitritt aus Trier, und die anderen beiden, die ich genannt habe, sind in Aussicht gestellt.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Marco Weber (FPD), Digitalisierung in der Landwirtschaft und im Weinbau – Nummer 9 der Drucksache 17/1562 – betreffend, auf.
1. Welche politischen Weichenstellungen sind erforderlich, um die bestmöglichen Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Risiken zu verringern?
3. Gibt es bereits politische Ansätze und Strategien, um die Landwirte und Winzer in Rheinland-Pfalz auf dem rasanten Weg in die Landwirtschaft und den Weinbau 4.0 zu unterstützen und ihnen den Zugang zur Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten in diesem Bereich zu erleichtern?
Herr Präsident, Herr Kollege Weber, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung von Digitalisierungsprozessen in Landwirtschaft und Weinbau stellt eine besondere Herausforderung dar, die sich unter dem Stichwort „Smart Farming“ bereits etabliert hat. Beispiele für den erfolgten Einzug in die Praxis sind das teilautonome Fahren von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, der Drohnenflug über dem Steilhang an der Mosel zum effektiven Aufbringen von Pflanzenschutzmitteln oder die Nutzung von digitalisierten Geodaten für Betriebsführung, Agrarförderung und Beratung. Das Ziel meines Hauses besteht darin, diese Daten für die landwirtschaftlichen Anwender verfügbar zu machen. Dies setzt eine ausreichende Infrastruktur zur Datenübermittlung im ländlichen Raum, leistungsfähige und anwenderfreundliche Softwarelösungen sowie ein hohes Maß an Standardisierung voraus.
Zu Frage 1: Die Nutzung von digitalen Techniken in der Landwirtschaft betrifft sowohl eine Vernetzung intelligenter Steuerungssysteme und -prozesse wie auch die Kommunikation und gegebenenfalls die mobile Übermittlung von Daten. Die Landesregierung wird sich daher beispielsweise für die zügige Standardisierung der Daten und eine effiziente Bereitstellung von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G einsetzen.
Derzeit werden weltweit viele unterschiedliche digitale Problemlösungen für die Agrarwirtschaft angeboten. Selbst in Deutschland ist die Vielfalt kaum überschaubar. Ohne eine Vereinheitlichung der Begriffe ist aber digitale Kommunikation nicht effizient möglich. Was wir brauchen, ist ein sogenanntes kontrolliertes Vokabular. Hier ist die öffentliche Verwaltung für die ersten Schritte in diese Richtung gefragt. Was in einem Land erarbeitet wurde, sollte in den anderen Ländern nutzbar sein und auch verpflichtend genutzt werden. Denkbar wäre hierzu eine Bund-LänderVereinbarung, die ich derzeit prüfen lasse.
Wichtig sind auch Datensicherheit und Datenschutz sowohl bei den datenliefernden Institutionen als auch bei den nutzenden Betrieben.
Zu Frage 2: Ein Ausfall von Daten aufgrund von Notfällen – sei es, dass der Strom oder das Internet ausfällt – kann unter Umständen zu eklatanten Lieferverzögerungen bis hin zu kompletten Ausfällen der Produktion führen. Über Funk, betriebliches WLAN und Notstromaggregate ist es möglich, auch in Krisensituationen den Datenverkehr und die Produktion aufrechtzuerhalten. Unser Ziel ist es, die Betriebe entsprechend zu ertüchtigen.
Eine weitere wichtige Weichenstellung sind die Förderanträge. Die Europäische Kommission schreibt vor, dass spätestens ab dem Jahr 2018 die Beantragung von flächenbe
zogenen Agrarfördermaßnahmen, also Direktzahlungen, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, nur noch georeferenziert elektronisch erfolgen darf und den Betriebsinhabern innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit zur sanktionslosen Änderung ihrer Flächendaten einzuräumen ist.
Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2015 in Kooperation mit dem Saarland neben dem Papierantrag erstmals die georeferenzierte Antragstellung angeboten. Wir werden den elektronischen Antrag ab dem Jahr 2018 verbindlich einführen und in den Jahren 2017 und 2018 von den Ausnahmeregelungen der InVeKoS-Verordnung Gebrauch machen.
Die Digitalisierung der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz und die beabsichtigte Entwicklung zu einem Land der intelligenten Vernetzung kann nur unter der Voraussetzung einer bedarfsgerecht zur Verfügung stehenden Breitbandinfrastruktur gelingen. Der notwendige Ausbau der Infrastruktur besonders im ländlichen Raum ist daher ein besonders wichtiges Anliegen der Landesregierung.
Zu Frage 3: Die Landesregierung wird neben den gerade genannten Weichenstellungen verstärkt Vernetzungsformate, Begegnungsforen sowie die Präsentation von BestPractice-Beispielen unterstützen. Exemplarisch seien hier die map-rlp-Entwicklungen, aber auch die Digitalen Einkaufsführer, Smart Farming in der Ausbildung, digitale Methoden im Unterricht, beispielsweise Webinare als eine Mischung aus Internetnutzung und Seminar oder die Vielzahl von interaktiven Prognosemodellen in der Landwirtschaft erwähnt.
Zusammenfassend kann man Folgendes feststellen: An wichtigen Voraussetzungen wie der digitalen Infrastruktur, der Datensicherheit, aber auch der Bereitstellung von Fachdaten wird in Rheinland-Pfalz intensiv gearbeitet. Es bedarf notwendiger Konzepte zur Datensicherheit einerseits, aber auch klarer Regeln. Hierfür ist der Ausbau der Netze, aber auch etwa die Vereinheitlichung des Vokabulars zur Nutzung agrarischer digitaler Systeme erforderlich. Soweit es die Haushaltssituation zulässt, werden wir entsprechende Projekte auch finanziell unterstützen bzw. die entsprechenden Förderprogramme anbieten. Der Landwirtschaftssektor ist für das Land Rheinland-Pfalz von überragender Bedeutung, und die Zukunft gehört nach unserer Ansicht dem Smart Farming.
Herr Minister, inwieweit ist das Thema Digitalisierung in der Landwirtschaft und im Weinbau mittlerweile in unseren Dienstleistungszentren Ländlicher Raum etabliert, und welche Fachberatung gibt es zu diesem Thema?
Herr Kollege, ich habe bereits erwähnt, dass es digitale Methoden im Unterricht gibt, beispielsweise Webinare als
Mischung aus Internetnutzung und Seminar. Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum sind mit hervorragenden, hochmodernen und auch an den Fortschritten der digitalen Transformationsprozesse interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leistungsfähig und unterstützen die Strategie der Landesregierung, die Digitalisierung im Bereich der Landwirtschaft und des Weinbaus für Rheinland-Pfalz nutzbar zu machen.
Herr Minister, gibt es in Rheinland-Pfalz kompetente Firmen, die die Landwirtschaft- und Weinbaumaschinen im digitalen Bereich fördern bzw. auch die Produktionsmittel im Weinbau und in der Landwirtschaft zur Verfügung stellen können, und werden sie zukünftig auch dementsprechend vonseiten des Wirtschaftsministeriums explizit unterstützt?