Protocol of the Session on October 8, 2020

(Beifall der AfD)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Roth für die Fraktion der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Politik hat die Aufgabe, die Zukunft zu gestalten. Was gibt es da wichtigeres, als in die Zukunft unserer Kinder zu investieren? Genau das ist das Vorhaben der Landesregierung bei der Anpassung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit.

Hier haben sich über die Jahre die Herausforderungen und Bedarfe erweitert. Der damit verbundene erhöhte Finanzbedarf steht heute zur Debatte. Dabei hat die Landesregierung insbesondere diejenigen Kinder im Blick, die unter problembelasteten Familienverhältnissen aufwachsen.

Zahlreiche Kinder leben mit einem erhöhten Risiko, Opfer von Gewalt oder Vernachlässigung zu werden. Hier sollen die Jugendämter noch besser ausgestattet werden, um in Problemfällen schneller und effektiver intervenieren zu können.

Rheinland-Pfalz hat bereits 2008 als erstes Bundesland mit seinem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Prävention und Schutz in einem Regelwerk verbunden. Seither wurden und werden weiterhin örtliche Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe wirksam unterstützt. Das Gesetz ermöglicht und vereinfacht die notwendige Vernetzung der zahlreichen Beteiligten in der Jugendhilfe und im Kinderschutz. Das wichtigste Instrument ist dabei ein konstruktiver und fachlicher Austausch zwischen allen Partnern, um den Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit kontinuierlich zu verbessern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als es im Jahr 2012 galt, die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen in Rheinland-Pfalz umzusetzen, erwiesen sich die durch das 2008 verabschiedete Gesetz geschaffenen Strukturen als sehr hilfreich. So gibt es sowohl stadtteilbezogen als auch auf der Ebene von Verbandsgemeinden regelmäßige Netzwerkkonferenzen, runde Tische und Kooperationen. Die Jugendämter beziehen dabei ärztliches Fachpersonal ebenso mit ein wie Gesundheitsämter, Familienhebammen und Schwangerenberatungsstellen, Polizei und Justiz sowie Schulen und Kindertagesstätten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Unterschied zu der Zeit von vor acht Jahren wissen wir aus der Forschung inzwischen, dass bei bestimmten Zielgruppen vermehrt familiäre Belastungen auftreten. Kinder und Jugendliche mit teils sehr jungen Eltern, mit alleinerziehenden Elternteilen oder mit familiären Gewalterfahrungen sind häufiger besonderen Belastungen ausgesetzt. Auch Kinder mit psychisch erkrankten oder suchtkranken Elternteilen sind stark belastet.

In solchen Familiensituationen sehen sich Kinder nicht selten mit Aufgaben konfrontiert, die die Eltern nicht schaffen, die deren Kinder aber erst recht überfordern. Solche Lebenssituationen gefährden das Wohl und die Gesundheit dieser Kinder und behindern ein altersgerechtes Aufwachsen.

Wir Freien Demokraten unterstützen deshalb das Anliegen der Landesregierung, den fachlichen Austausch bei der Unterstützung von Kindern und Familien stärker zu fördern. Die zusätzlichen Mittel sollen insbesondere in den Schwerpunkt Kinder psychisch erkrankter und/oder suchtkranker Eltern fließen. Dabei begrüßen wir es sehr, dass das Ministerium die Anforderung zur Verwendung der Mittel zusammen mit dem Landkreistag und dem Städtetag Rheinland-Pfalz bedarfsgerecht festlegen wird.

Haben Sie vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun der Abgeordnete Köbler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung muss unsere höchste Priorität haben, und er hat auch höchste Priorität in Rheinland-Pfalz, spätestens seit dem Landeskinderschutzgesetz von 2008.

Im letzten Statistikjahr, also im letzten Jahr 2019, gab es bei uns 8.733 Verdachtsfälle wegen Gefährdung des Kindeswohls. Das ist ein Anstieg in der Statistik um 5 %. Ich denke, allein diese Zahl zeigt, dass wir die Stärkung der Strukturen, die Stärkung der Jugendämter, die Stärkung der lokalen Netzwerke für Kinderschutz und die Stärkung der frühen Hilfen weiterhin brauchen und dabei auch entsprechende Schwerpunkte setzen müssen.

Der letzte Landesbericht Hilfen zur Erziehung in RheinlandPfalz hat aber herausgestellt, dass in 36 %, also in mehr als jedem dritten Fall, in dem eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt wurde, eine Suchtproblematik oder eine psychische Erkrankung eines Elternteils eine Rolle gespielt hat. Ministerin Spiegel hat auch schon die – wie ich finde – bemerkenswerte Zahl von bis zu 220.000 betroffenen Kindern in unserem Bundesland genannt.

Wir reden hier also nicht über ein kleines abstraktes Randphänomen, sondern wir reden über sehr, sehr viele Kinder, die in Familien und Elternhäusern aufwachsen, in denen Suchtproblematiken oder psychische Belastungen eine große Rolle spielen. Deswegen ist es gut und richtig, dass gerade diese Kinder, die auf eine besondere Unterstützung aus ihrem sozialen Umfeld angewiesen sind, weil sie in der

Realität aufgrund der Situation ihrer Eltern oft schon sehr, sehr früh die Rolle von Erwachsenen einnehmen oder einnehmen müssen, entsprechend zielgenau gestärkt werden.

Deswegen sind auch wir der Überzeugung, dass das Familienministerium – die Ministerin, Frau Spiegel, hat es ausgeführt – hier die absolut richtigen Erkenntnisse gezogen hat, Kinder psychisch kranker Eltern zielgenau und passgenau zu unterstützen, und das mit immerhin 750.000 Euro und dauerhaft für unsere Jugendämter gesetzlich abgesichert hat.

Das ist eine gute Maßnahme. Das ist eine richtige Maßnahme. Sie macht unser gutes Landeskinderschutzgesetz noch etwas besser. Deswegen werden wir dem Gesetz zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Nun erteile ich der fraktionslosen Abgeordneten Frau Lerch das Wort.

Herr Präsident, liebe Frau Spiegel, meine Damen und Herren! Mit insgesamt 750.000 Euro will die Landesregierung die örtlichen Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe unterstützen. Auch ich habe das ausgerechnet. Bei den 41 rheinland-pfälzischen Jugendämtern bedeutet das etwa 18.000 Euro pro Jugendamt, wobei über die Kriterien der Verteilung natürlich noch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen werden muss.

Fest steht, dass Maßnahmen Unterstützung finden sollen, die dem Kindeswohl und der Kindergesundheit dienen. Der Gesetzentwurf führt aus, dass erhöhte familiäre Belastungssituationen zu vielfältigen Problemen in Bezug auf Kinder führen können.

Corona und der Lockdown wurden in diesem Zusammenhang auch immer wieder als Belastungssituation angesehen, aber die eigentlichen Probleme wurden erst nach dem Lockdown offensichtlich.

Der Gesetzentwurf sieht unterschiedliche Schwerpunkte vor. So soll noch in dieser Wahlperiode der Schwerpunkt der Hilfsangebote bei Kindern liegen, deren Eltern psychisch erkrankt sind und/oder Suchterkrankungen aufweisen. Kinder in einem solchen familiären Umfeld laufen große Gefahr, in vielfacher Hinsicht nicht kindgerecht aufwachsen zu können. Hier müssen Maßnahmen zur Früherkennung von Risiken eingeleitet werden. Das können die Jugendämter, die in engem Kontakt zu den belasteten Familien stehen, am besten.

In der kommenden Wahlperiode sollen weitere inhaltliche

Schwerpunkte gesetzt werden, und ich möchte jetzt schon darum bitten, Frau Spiegel, den Aspekt Kindesmissbrauch sehr zeitig in den Fokus zu rücken; denn hier sind bereits die Zahlen, die wir kennen, erschreckend, von der hohen Dunkelziffer gar nicht zu reden. Ich verweise auch auf den neuesten Bericht des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Herrn Rörig. Der Bericht wurde vor einer Woche veröffentlicht und unterstreicht die Notwendigkeit, hier schnellstmöglich aktiv zu werden. Auch in seinem Bericht gibt es ganz klare Empfehlungen an die Landesebene.

Ich werde dem Gesetzentwurf natürlich meine Zustimmung erteilen.

Vielen Dank.

Nächste Rednerin ist die fraktionslose Abgeordnete Frau Bublies-Leifert.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Erweiterung der Förderung des Kindeswohls mit einer Änderung des Landesgesetzes zum Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit ist natürlich erst einmal zu begrüßen, auch wenn sich die monetäre Erhöhung mit 750.000 Euro leider in Grenzen hält.

Wenn man sich aber die aktuelle generelle Situation unserer Kinder und Eltern in Erinnerung ruft, weiß man jedoch nicht, ob man lachen oder weinen soll. Es wird ausdrücklich von Kindeswohl geredet, während derzeit sogar die Möglichkeit eines etwaigen Kindesentzugs durch Jugendämter aufgrund von Corona-Quarantäne der Eltern real im Raum steht. Wie wird sich das ständige Fordern, die Abstandsregeln einzuhalten, überhaupt auf eine gesunde Entwicklung der Psyche unserer Kinder auswirken?

Das Kindeswohl, welches hier so hervorgehoben werden soll, haben Sie in den letzten Wochen und Monaten regelrecht sträflichst vernachlässigt. Sie haben Kindern das Recht auf Bildung genommen, und jene, die in prekären Verhältnissen leben, sogar gerade ihrem Umfeld überlassen. Insbesondere in Corona-Zeiten war und ist nachweislich ein Teil dieser Kinder verstärkt psychischer und physischer Gewalt sowie eventuell sogar auch sexueller Gewalt bzw. sexuellem Missbrauch ausgesetzt.

Aus Angst vor erhöhter Ansteckungsgefahr aufgrund der aktuellen Corona-Situation könnte ich mir durchaus auch noch vorstellen, dass ein Teil dieser Kinder vermutlich auch derzeit noch immer nicht turnusgemäß einem Kinderarzt vorgestellt wird.

Wenn man dann noch den Faden weiterspinnt und die aufgrund von Corona ausgesetzten Kontrollen durch Kinderärzte auf Genitalverstümmelung bei Mädchen ausdehnt, ist

der wirkliche Skandal, dass diese eklatanten Körperverletzungen aufgrund der generellen ärztlichen Schweigepflicht sowie des Wegfalls eines Straftatbestands ohne Wiederholungsgefahr komplett strafrechtlich unter den Tisch fallen.

Zeigen Sie, dass Ihnen die Kinderrechte nicht egal sind. Zeigen Sie, dass unsere Gesellschaft an der Seite der Schwächsten und unserer Jüngsten steht.

Ich stimme diesem Antrag natürlich gerne zu.

Ich danke Ihnen.

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Beratung dieses Gesetzentwurfs in erster Lesung.

Ich schlage Ihnen vor, dass wir den Gesetzentwurf zur vertieften Erörterung an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überweisen. Kein Widerspruch? – Damit ist so beschlossen.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13196 – Erste Beratung

Auch hier haben die Fraktionen eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Ich darf zur Begründung des Gesetzentwurfs Herrn Staatsminister Lewentz als Vertreter der Landesregierung das Wort erteilen.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Brand- und Katastrophenschutz ist ein wesentlicher Stützpfeiler der Inneren Sicherheit in unserem Land. Mit unserem Gesetzentwurf passen wir die maßgebliche rechtliche Grundlage, das Brand- und Katastrophenschutzgesetz, an die Bedürfnisse der Praxis an.

Wir werden diesen für unsere Bevölkerung so wichtigen Bereich damit zukunftsfähig ausrichten. Nach den Novellen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, des Verfassungsschutz- und des Rettungsdienstgesetzes gehen wir heute die Weiterentwicklung des nächsten wichtigen Bausteins der Sicherheit in unserem Land mit einem umfassenden Gesetzentwurf an.

Ich möchte auch an dieser Stelle ausdrücklich erneut den Koalitionsfraktionen danken; denn wir haben dann alle Gesetze der Inneren Sicherheit zukunftsfest aufgestellt. Ich

glaube, das ist gerade in der heutigen Zeit sehr, sehr wichtig.