Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, Sie alle haben sich mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Ihm liegt eine intensive Anhörung zugrunde. Viele wichtige Ideen und Anregungen der verschiedenen Akteure haben dabei ihren Weg in den heute vorliegenden Entwurf gefunden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wichtiges Anliegen von mir und der Landesregierung ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf. Ehrenamtlicher Dienst – damit sind wir natürlich bei unseren Freiwilligen Feuerwehren – ist für den Einzelnen auf Dauer nur leistbar, wenn dieser Dienst für unser Gemeinwesen auch mit beruflichen Anforderungen in einer auch durchaus komplizierter gewordenen Berufswelt in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen ist.
Dies ist am besten im Dialog mit der Wirtschaft als privatem Arbeitgeber sicherzustellen. Deshalb werden wir den Abschluss öffentlich-rechtlicher Partnerschaftsvereinbarungen zwischen den kommunalen Aufgabenträgern und den Betrieben nun ausdrücklich zulassen.
Gleichzeitig soll mit der Neuregelung die Belastung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und damit auch ihrer Arbeitgebenden in zumutbaren Grenzen gehalten werden. Amtshilfe durch die Feuerwehren soll nur noch mit Kräften geleistet werden, die keinen besonderen Arbeitsplatzrisiken ausgesetzt sind.
Durch die Flexibilisierung der Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige wird man besser als bisher den demografischen Wandel einerseits und den örtlichen Bedürfnissen andererseits Rechnung tragen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist mittlerweile auf allen Ebenen verinnerlicht. Wir müssen je nach Geburtsjahrgang bis 67 arbeiten. Das ist eine Normalität in der Arbeitswelt, und wir haben die Chance, dies bei unseren Feuerwehren nachzuvollziehen und damit auch die Tagesalarmierungsbereitschaft zu verbessern.
Ich will aber auch sagen: Dies geht nur dann – es ist freiwillig –, wenn die Zustimmung auch vor Ort erfolgt. Es ist also kein Recht, sondern es ist die Möglichkeit, es freiwillig verlängert zu bekommen; und das ist auch gut.
Weiterhin wollen wir die Befugnisse der Einsatzleitung erweitern, deren Anordnungen künftig bei Gefahr in Verzug sofort vollziehbar sind. Zur Gewährleistung einer wirksamen Gefahrenabwehr werden zudem die Eingriffsmöglichkeiten, beispielsweise nach schweren Unfällen in Industrieanlagen oder Kraftwerken, deutlich erweitert.
Der Katastrophenschutz wird an moderne Entwicklungen angepasst. Die neuen Fachbereiche Wasserrettung und psychosoziale Notfallversorgung berücksichtigen neuere Ent
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Feuerwehrund Katastrophenschutzschule erhält mit Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie einen neuen, einen passenden Namen. Diese wichtige Einrichtung trägt künftig schon im Namen, dass sie mehr ist und schon immer – darauf lege ich Wert – mehr war, als eine reine Lehrstätte für Einsatzkräfte. Sie ist ein Kompetenzzentrum für den Brandund Katastrophenschutz insgesamt für unser Land.
Für die Kommunen besonders wichtig sind die vorgesehenen Vereinfachungen beim Kostenersatz. Die Abrechnungsverfahren werden insbesondere durch landeseinheitliche Kostenpauschalen für Einsatzfahrzeuge deutlich vereinfacht.
Das Anhörverfahren hat gezeigt, wir legen Ihnen heute einen durchdachten und praxisorientierten Entwurf vor. Vor allem die kommunalen Spitzenverbände haben sich für die Übernahme vieler Anregungen ihrer Mitglieder, insbesondere zur Vereinfachung des Kostenersatzes, ausdrücklich bedankt. Auch Änderungsvorschläge weiterer Verbände haben wir berücksichtigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend ist festzuhalten, dass dieses Gesetz den Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz weiterentwickeln wird und wir der Praxis ein zukunftsfähiges Gesetz an die Hand geben werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor knapp einem Monat, am 10. September, haben in unseren Dörfern und Städten die Sirenen geheult oder sollten zumindest heulen. Im Radio gab es Warnmeldungen, und auch auf den mobilen Endgeräten wurden Warnapps aktiviert.
Sie alle wissen, wir alle wissen, dieser Alarm war nicht der Ernstfall, es gab keine Naturkatastrophe und keine allge
meine Gefahrenlage. Es handelte sich vielmehr um den ersten bundesweiten Warntag seit der Wiedervereinigung.
Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes mussten nicht ausrücken. Im Ernstfall wäre dies anders; denn die im Brand- und Katastrophenschutz aktiven Organisationen, wie beispielsweise die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk (THW), das Rote Kreuz, die Malteser und die vielen anderen, sind da, wenn wir sie brauchen.
Deshalb möchte ich zunächst die Gelegenheit nutzen, mich bei allen zu bedanken, die sich hauptamtlich und insbesondere ehrenamtlich in den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz engagieren. Sie sind es, die in Notsituationen helfen und dabei auch bereit sind, ihre Gesundheit und sogar ihr Leben für uns alle, für die Gesellschaft, für unsere Gemeinschaft zu riskieren.
Besonders hervorzuheben ist, dass der Brand- und Katastrophenschutz überwiegend ehrenamtlich organisiert ist. Hierfür gebühren jedem Einzelnen Dank, Anerkennung und wertschätzender Respekt.
Meine Damen und Herren, die ehrenamtliche Struktur setzt aber nicht nur voraus, dass es ausreichend ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger gibt, sie setzt auch voraus, dass die Arbeitgeber bereit sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe immer wieder freizustellen. Deshalb gebührt auch den Arbeitgebern heute unser Dank.
Erfreulich ist, dass wir derzeit noch in der Lage sind, im Ernstfall sowohl punktuell als auch in der Fläche schnell helfen zu können. Durch den Klimawandel und die damit einhergehende erhöhte Gefahr von Waldbränden, Überschwemmungen und Stürmen werden die Einsatzlagen zunehmen, gleichzeitig müssen wir die Herausforderungen des demografischen Wandels angehen. Deshalb ist es wichtig, die personellen und strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, damit auch in Zukunft schnell und flächendeckend geholfen werden kann.
Die Landesregierung hat nun einen umfassenden Gesetzentwurf zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vorgelegt. Ich möchte hierzu folgende inhaltliche Anmerkungen in der ersten Lesung machen.
Mit der beabsichtigten Änderung des LBKG soll eine Anpassung an die heutigen Anforderungen erfolgen. Wir wünschen uns eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Ehren
amt, und das besonders auch im Hinblick auf die immer schwieriger zu erfüllende Tagesalarmbereitschaft gerade in unseren ländlich geprägten Regionen.
Ja, wir brauchen eine öffentlich-rechtliche Partnerschaftsvereinbarung. Wir sollten aber weiter denken. Ich bin davon überzeugt, wir brauchen auch eine Ehrenamtsquote im rheinland-pfälzischen öffentlichen Dienst und in unseren Unternehmen und Betrieben.
Es ist folgerichtig, dass wir erweiterte kommunale Einnahmemöglichkeiten schaffen und nach dem Verursacherprinzip vereinfachte Abrechnungsverfahren einführen. So weit, so gut. Aber es mutet schon etwas schwierig an, wenn der Informationsdienst des Landtags und Sie, Herr Minister, vorhin auch, davon sprechen, dass die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und des Landesfeuerwehrverbands und auch der Hilfsorganisationen beim Gesetzentwurf berücksichtigt worden seien; denn wenn man näher hinschaut, bemerkt man, die maßgeblichen Anregungen sind leider nicht berücksichtigt worden.
Ich fokussiere mich heute nur auf die wichtigen Änderungen, die trotz Eingaben aus dem Bereich des Fachverbands und der kommunalen Spitzenverbände eben nicht aufgegriffen worden sind.
Beginnen möchte ich mit der gewünschten Änderung und Anhebung der Altersgrenze, die im Nachgang zum Gesetzentwurf nahezu schon fast abgewunken wird. Die Altersgrenze verbleibt im Grundsatz bei 63 Jahren. Sie vertun eine Chance, die langjährige Erfahrung vieler ehrenamtlich Tätiger im Bereich der Feuerwehr durch eine landeseinheitliche Höchstaltersgrenze zu sichern.
Die Regelung einer individuellen Festlegung der Altersgrenze wird zu einem Flickenteppich in unserem Bundesland führen. Das lehnen wir ab. Da muss die Landesregierung zwingend nachbessern.
Wir benötigen einen Feuerwehrbedarfsplan, aber nicht nur freiwillig, sondern verbindlich. Was sich in anderen Bereichen bewährt hat, soll und wird sich auch hier bewähren. Damit binden sich nämlich nicht nur die Kommunen und ihre Wehren, sondern auch das Land, das diese Pläne absegnet und damit dann auch für die verbindliche Förderung der Maßnahmen einsteht.
Abschließend, meine Damen und Herren, bei der Berufsfeuerwehr wird der Leiter nicht durch die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gewählt. Er hat aber neben den Angehörigen der Berufsfeuerwehr auch freiwillige Einheiten mit ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Der Obmann
vertritt hier vor allem die Interessen der Ehrenamtlichen. Daher sollte und muss er auch wieder ins Gesetz zurück.
Sie sehen, es gibt Gesprächsbedarf, um ein aktuelles und zeitgemäßes Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz zu verabschieden. Wir sind für die anstehenden Gespräche bereit.