Helga Lerch

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage mich nach all dem, was ich gehört habe. Braucht die Politik immer erst Skandale, bis etwas passiert? Reicht das, was an die Oberfläche kommt, nicht schon längst aus, um noch stärker von politischer Seite aktiv zu werden? Sie wissen genauso gut wie ich, die Dunkelziffer in diesem Bereich der sexualisierten Gewalt ist hoch.
Vorhin wurde schon einmal gesagt – das ist ein Zitat vom Bundesbeauftragten Rörig –, in jeder Schulklasse sind es ein bis zwei Kinder mit entsprechenden Gewalterfahrungen. Das müsste uns aufrütteln. Es wird also höchste Zeit, wirklich zu handeln.
Ich habe in einer Pressekonferenz am 21. September 2020 ausgeführt, was sich in Rheinland-Pfalz ändern müsste.
Erstens: Frau Simon, nur 13 % der Schulen verfügen nach einem Abschlussbericht des Deutschen Jugendinstituts über ein belastbares Schutzkonzept. Auch deshalb fordere ich
für die Schulen in unserem Land die Einrichtung einer Beratungslehrkraft für Missbrauch an jeder Schule. Es bedürfte lediglich einer Erweiterung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung vom 20. Februar 2011, in der auch andere schulische Beauftragte festgeschrieben sind: Kosten keine, Effekt hoch. Damit gehe ich in diesem Punkt über den Antrag der CDU hinaus.
Zweiter Punkt: Die Forderung meinerseits ist auch die Einrichtung eines Landesbeauftragten für sexuellen Missbrauch. Frau Simon, zur Ombudsstelle, die erwähnt wurde, möchte ich deutlich machen: Googeln Sie einmal. Sie werden feststellen, da steht nichts von sexuellem Missbrauch. Da steht etwas von den Leistungen nach dem Jugendhilfegesetz und der Eingliederungshilfe. Das sind völlig andere Schwerpunkte.
An die FDP-Fraktion gerichtet erinnere ich daran, dass der FDP-Jugendminister aus Nordrhein-Westfalen, Herr Joachim Stamp, das Anliegen von Herrn Rörig sofort umgesetzt hat. Es gibt in Nordrhein-Westfalen jetzt einen Landesbeauftragten und 4,5 Stellen, die Unterstützung leisten. Gut so.
Drittens: Ich fordere die Landesregierung auf, das Landesdisziplinargesetz zu reformieren, damit Akten von übergriffigen Personen nicht nach maximal sieben Jahren vernichtet werden. Hier gibt es Datenerfassungslücken. Ein regelmäßiges Monitoring, wie es die Kinderrechtskonvention der UN fordert, ist nicht möglich, wenn wir die Daten nicht haben. Wenn ich zwischen Datenschutz und Kindeswohl entscheiden müsste, so wäre das höherrangige Rechtsprinzip auf jeden Fall das Kindeswohl.
Abschließend möchte ich erwähnen, ich habe alle Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags angeschrieben und um Unterstützung meiner Forderungen gebeten.
Der CDU-Antrag kommt dem ein großes Stück entgegen. Zum Schluss sage ich: Ich fordere die Fraktionen auf, auf der Sachebene zu entscheiden und nicht in die übliche Verfahrensweise zu verfallen, die hinschaut, von wem ein Antrag oder eine Initiative kommt.
Es geht um Kindeswohl, nicht um Parteipolitik.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Frau Spiegel, meine Damen und Herren! Mit insgesamt 750.000 Euro will die Landesregierung die örtlichen Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe unterstützen. Auch ich habe das ausgerechnet. Bei den 41 rheinland-pfälzischen Jugendämtern bedeutet das etwa 18.000 Euro pro Jugendamt, wobei über die Kriterien der Verteilung natürlich noch mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen werden muss.
Fest steht, dass Maßnahmen Unterstützung finden sollen, die dem Kindeswohl und der Kindergesundheit dienen. Der Gesetzentwurf führt aus, dass erhöhte familiäre Belastungssituationen zu vielfältigen Problemen in Bezug auf Kinder führen können.
Corona und der Lockdown wurden in diesem Zusammenhang auch immer wieder als Belastungssituation angesehen, aber die eigentlichen Probleme wurden erst nach dem Lockdown offensichtlich.
Der Gesetzentwurf sieht unterschiedliche Schwerpunkte vor. So soll noch in dieser Wahlperiode der Schwerpunkt der Hilfsangebote bei Kindern liegen, deren Eltern psychisch erkrankt sind und/oder Suchterkrankungen aufweisen. Kinder in einem solchen familiären Umfeld laufen große Gefahr, in vielfacher Hinsicht nicht kindgerecht aufwachsen zu können. Hier müssen Maßnahmen zur Früherkennung von Risiken eingeleitet werden. Das können die Jugendämter, die in engem Kontakt zu den belasteten Familien stehen, am besten.
In der kommenden Wahlperiode sollen weitere inhaltliche
Schwerpunkte gesetzt werden, und ich möchte jetzt schon darum bitten, Frau Spiegel, den Aspekt Kindesmissbrauch sehr zeitig in den Fokus zu rücken; denn hier sind bereits die Zahlen, die wir kennen, erschreckend, von der hohen Dunkelziffer gar nicht zu reden. Ich verweise auch auf den neuesten Bericht des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Herrn Rörig. Der Bericht wurde vor einer Woche veröffentlicht und unterstreicht die Notwendigkeit, hier schnellstmöglich aktiv zu werden. Auch in seinem Bericht gibt es ganz klare Empfehlungen an die Landesebene.
Ich werde dem Gesetzentwurf natürlich meine Zustimmung erteilen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das „unabhängig“ hat mir gut gefallen, wir können ruhig dabei bleiben.
Ich komme zum Thema. Warum verlässt May-Britt Kallenrod, Präsidentin der Universität Koblenz-Landau mit Verwaltungssitz in Mainz, Rheinland-Pfalz? Jaa, sie wird Präsidentin der Universität Hildesheim. Dies just zu einem Zeitpunkt, an dem der Fusionsprozess zwischen der Technischen Universität (TU) Kaiserslautern, der Universität Landau und der Trennungsprozess von der Universität Koblenz auf Hochtouren laufen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Sicherlich völlig unstrittig ist, dass der Verwaltungsstandort Mainz für die Doppeluniversität Koblenz-Landau umständlich, ja sogar ungeeignet ist und die optimale Entwicklung der beiden Standorte erschwert.
Unstrittig ist auch, dass das zuständige Ministerium für Wissenschaft zu dem Schluss kam – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der Gesetzesnovelle –, „dass eine strukturelle Neuausrichtung der Standorte (...) die Möglichkeit bietet, neue Dynamiken in der rheinland-pfälzischen Hochschullandschaft freizusetzen.“
Am 12. Februar 2019 wurde auf Vorschlag von Minister Wolf die Hochschulstrukturreform eingeleitet, über die wir heute reden. Ich frage: War das eine Top-bottomEntscheidung?
Jetzt, da der Prozess läuft, im Rahmen eines – ich zitiere nochmals aus dem Gesetzentwurf – „Dialogverfahrens“, geht es vor allem um Mittel, damit die grundlegende Standortsicherung nach Vorgabe des Gesetzes gewährleistet werden kann.
Für den Transformationsprozess wurden Mittel in Höhe von 8 Millionen Euro zugesagt. Nach Meinung der Betroffenen – das hatte die Anhörung deutlich gemacht – ein Tropfen auf den heißen Stein. Jetzt sollen weitere 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Expertenanhörung ergab, dass 8 Millionen Euro für den Anfangsprozess, aber eben nur dafür, reichten. Die Entflechtung wird als – ich zitiere nochmals aus der Anhörung – hoch komplex und als Riesenaufgabe eingestuft. –
Aus meiner Sicht ist entscheidend, dass die Betroffenen mitgenommen werden, die Einbettung in die Region erfolgt und die nötigen Mittel bereitgestellt werden.
Abschließend zitiere ich aus der Anhörung Herrn Hirsch, Oberbürgermeister der Stadt Landau, der sagte: Einiges
ist an Porzellan zerschlagen worden, aber jetzt muss nach vorne geschaut werden. –
Ich teile diese Ansicht und werde deshalb dem Gesetzentwurf meine Zustimmung geben, obwohl es an einigen Stellen im Vorfeld Bedenken gab.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, welche Möglichkeiten gibt es speziell für Förderschullehrkräfte, sich im digitalen Bereich weiterzubilden, weil hier die Anforderungen noch einmal ganz besonderer Art sind?
Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Denkt die Landesregierung darüber nach, die erfolgreichen Projekte des Berufsvorbereitungsjahrs Sprachförderung und des Berufsvorbereitungsjahrs für junge Erwachsene in Zukunft weiterzuführen und die Anzahl der Pilotschulen zu erweitern?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte den
Blick gern auf die Praxis lenken, auf den Unterricht in unseren Schulen. Wir wissen alle – da sind wir uns hier im Raum alle einig –, nur wer Geschichte kennt, versteht die Gegenwart.
Ich bin im Moment an vielen Schulen unterwegs und höre von Lehrerinnen und Lehrern, dass angesichts der CoronaPandemie keine Exkursionen gemacht werden dürfen. Natürlich sollen keine Klassenfahrten ins Ausland oder in Gebiete stattfinden, von denen in irgendeiner Form Gefährdung ausgeht. Deswegen denke ich, man muss noch einmal klarmachen, dass es einen Unterschied gibt – ich schaue in Richtung Bildungsministerium – zwischen Exkursionen und Unterrichtsgängen; denn es wäre doch wirklich schade, wenn das, was wir gemeinsam im Januar 2019 hier beschlossen haben, nämlich die Gedenkkultur auszuweiten, Erinnerungsorte aufzusuchen, jetzt in der Corona-Zeit überhaupt nicht mehr stattfinden soll.
Wir haben das Haus des Erinnerns für Demokratie und Akzeptanz gerade um die Ecke. Die Räumlichkeiten dort sind groß genug, dass man sich verteilen kann und nicht aufeinanderhängt. Gleiches gilt für Osthofen und andere Gedenkstätten.
Ich wäre deshalb außerordentlich froh, wenn Sie, Frau Ministerin, noch einmal klarstellen könnten, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, damit die Schulen in der Tat Klarheit haben über das, was sie in der jetzigen Situation dürfen und nicht dürfen.
Herr Köbler, ich begrüße Ihren Vorschlag, das gesamte Thema in seiner Weite noch einmal im Bildungsausschuss, eventuell auch in anderen Ausschüssen, aufzugreifen und ein gemeinsames Papier zu erarbeiten, das die Bedeutung von Geschichte, auch so, wie wir das hier in diesem Haus mehrheitlich sehen, noch einmal verankern kann.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit Spannung haben viele Hochschulen die vorbereitenden Diskussionen zur Novellierung des Hochschulgesetzes aus dem Jahr 2010 verfolgt. Das Anhörverfahren vom 2. Juli 2020 hat einige Pro- und auch einige Kontra-Punkte deutlich gemacht.
Erstens: Positiv gesehen wird, dass das neue Gesetz mehr Autonomie und mehr Demokratie bringen wird.
Zweitens: Der Ausbau des digitalen Campus wird gelobt, ohne dass die Begegnung vor Ort an Bedeutung verlieren wird.
Drittens: Die verbesserte Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Viertens: Gleiches gilt für Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter.
Fünftens: Gut ist, dass eine verpflichtende Studienberatung eingeführt wird, besonders angesichts der Tatsache, dass beruflich Qualifizierten ohne Abitur ein Studium offensteht. Dies ist für die Betroffenen einerseits eine Chance, andererseits gibt es auch Risiken, die es abzuwägen gilt. Hier ist die verpflichtende Beratung unumgänglich, weil Hochschulfähigkeit eben schwer objektivierbar ist.
Nun zu den Negativpunkten. Erstens: Studienberatung kostet Geld und ist personalintensiv. Hier sehe ich keine Kostenneutralität, wie dies im Gesetzentwurf angegeben ist.
Zweitens: Gleiches gilt für den berufsbegleitenden Bachelor. Wie sieht denn hier die Gegenfinanzierung aus?
Drittens: Nur 4 % der Studierenden in Rheinland-Pfalz promovieren. Damit liegt Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich auf dem letzten Platz. Auch dies wäre ein Grund, Promotionen an Hochschulen zuzulassen. Stattdessen wird die Trennung zwischen Hochschule und Universität weiter festgeschrieben.
Meine Forderung deshalb: Masterabschlüsse an den Hochschulen müssen von Universitäten anerkannt werden. Der Soll-Anspruch des Gesetzentwurfs genügt mir hier nicht.
Viertens: Warum haben wir immer noch deutlich unterschiedliche Lehrdeputate an Hochschule und Universität? Hier hätte ich mir einen Schritt aufeinander zu gewünscht.
Ich komme zum Fazit. Meine Damen und Herren, Daueraufgaben brauchen Personal, ansonsten laufen wir Gefahr, dass sich Arbeitsbedingungen verschlechtern. Die Kostenneutralität, die die Landesregierung diesem Gesetzentwurf zugrunde legt, kann ich nicht mittragen.
Trotz guter Ansätze des Entwurfs kann ich mich aus den genannten Gründen nur der Stimme enthalten.
Vielen Dank.
Frau Ministerpräsidentin, Lehrerfortbildungen sind im Rahmen der Digitalisierung elementar. Einer Lehrkraft stehen fünf Fortbildungstage im Schuljahr zu. Denkt die Landesregierung darüber nach, hier aufzustocken, um die Fortbildung auf eine solide Grundlage zu stellen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe phasenweise das Gefühl, ich bin im falschen Film.
Es geht doch um Corona. Bereits in den Sommerferien wurde kommuniziert, dass sich die Eltern und Schüler in Rheinland-Pfalz wegen der Infektionsgefahr in Schulbussen sorgen. Viele Schülerinnen und Schüler sind dann zum Schuljahresbeginn auf das Fahrrad umgestiegen, um dieser Gefahr auszuweichen.
Im Herbst und Winter wird es dann erfahrungsgemäß wieder zu einer verstärkten Nutzung der Schulbusse kommen.
Wie ich von Schulleiterinnen und Schulleitern höre, fahren jetzt auch viele Eltern ihre Kinder mit dem eigenen Pkw zur Schule, mit der Konsequenz, dass Elterntaxis vor Schulbeginn die Straßen blockieren, was zu einer erhöhten Unfallgefahr für die Kinder führt.
Die Angst vor der Pandemie führt aktuell zu einer Vermeidungsstrategie. Wer irgendwie kann, fährt nicht mit dem Schulbus. Trotzdem sind diese nach wie vor überfüllt, was auch mit der ausgewiesenen Kapazität an Stehplätzen zu tun hat.
Frau Ministerin Hubig, als Sie in Rheinland-Pfalz aktuell auf diese Problematik angesprochen wurden, verwiesen Sie auf die Nichtzuständigkeit des Landes im Rahmen der Schülerbeförderung. Eine Welle der Empörung ging danach durch das Land. Nicht, weil Sie etwas Falsches gesagt hätten, nein, es ging darum, dass sich Eltern ärgerten, weil keine Lösung in Sicht war.
Die RHEINPFALZ schreibt am 27. August – ich zitiere –: „Den Menschen ist egal, ob Ministerin oder Landrat pennt. Genug Busse müssen fahren.“
Die Allgemeine Zeitung schreibt am gleichen Tag und zitiert Ihre Ausführungen im Rahmen des Plenums: „‚Wenn man
nicht zuständig ist, muss man das auch sagen‘, konterte Hubig kühl alle Attacken.“
Meine Damen und Herren, die Menschen wollen Lösungen, und sie wollen nicht nur auf der Ebene des Faktischen angesprochen werden, sondern in ihren Nöten verstanden werden. Gleiches haben wir bei der Debatte um die Schließung der kleinen Grundschulen erlebt. Als Politiker muss man sich in die emotionalen Nöte der Menschen versetzen können.
Jetzt, nachdem der Aufschrei im Land nicht mehr zu überhören ist, erklärt sich das Land zur Bereitstellung von Bussen bereit. Das Wirtschaftsministerium verhandelt mit der Tourismusbranche. 90 % der Kosten sollen vom Land übernommen werden.
Gleichzeitig stellt sich die Frage der Busfahrer: Wird es gelingen, genügend geeignete Kräfte zu finden?
Die CDU greift in ihrem Antrag die Gesamtproblematik auf, und die Koalition hat gestern einen Gegenantrag eingereicht. Die Frage der Stehplätze in Bussen ist in CoronaZeiten zentral. Der CDU-Antrag ist dabei der weitergehendere, und das ist in der geschilderten Situation auch angemessen.
Ich werde deshalb dem CDU-Antrag meine Zustimmung geben.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Prinzi
piell halte ich die Sommerschule für eine gute Schule.
Ich würde mich freuen, wenn das im Herbst als Herbstschule oder später als Osterschule weitergeführt werden würde.
Wann rechnen Sie mit den Ergebnissen der Evaluation? Wissen Sie heute schon, ob es im Bereich der kommunalen Verbände hier Änderungsvorschläge gibt, insbesondere auch was die Schülerbeförderung anbelangt?
Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben die Fächerbedarfe in den unterschiedlichen Schulformen angesprochen. Was tun Sie als Landesregierung, um sicherzustellen, dass in Mangelfächern dieser Zustand behoben wird und sich Studienanfänger auch auf diese Mangelfächer konzentrieren?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kopflos in das neue Schuljahr oder sorgfältige Planungen? Wurden die Sommerferien genutzt, um Eltern und Schülern einen angstfreien Start zu ermöglichen? Wie geht es den Schulleiterinnen und Schulleitern, die letztlich die Gesamtverantwortung für ihre Schule tragen?
Ulrich Becker ist Schulleiter des Heinrich-HeineGymnasiums, und er schreibt am 14. August in der RHEINPFALZ, dass er sich vom Bildungsministerium alleingelassen fühlt.
Die Kurzfristigkeit von vom Ministerium übermittelten neuen Konzepten führte in seiner Schule dazu, dass er die Schülerinnen und Schüler die ersten beiden Schultage am liebsten zu Hause gelassen hätte. Er war mehr als verärgert und steht stellvertretend für viele Schulleiterinnen und Schulleiter im Land, was ich im Moment auf meiner Sommerreise auch bestätigt bekomme.
Die Landesschüler*innenvertretung beklagt öffentlich, dass sie bei der Erstellung des Corona-Konzepts nicht eingebunden war.
Sie als Ministerium wollen mehr Demokratie – siehe neues Schulgesetz –, aber Sie selbst praktizieren das offenbar nicht.
Corona schreit förmlich danach, kleine Klassen zu bilden. Das gute Beispiel der Grundschule, wo wir vorbildlich sind, muss auch für andere Schularten gelten.
Womit wir bei der dringend erwarteten Neubearbeitung der Schulbaurichtlinien wären. In einer Antwort auf meine Kleine Anfrage – Drucksache 17/12267 – schreiben Sie – ich zitiere mit Erlaubnis –: „Die Schulträger brauchen für ihre Planungen (...) künftig eine größere Flexibilität, um pädagogische Konzepte in Schulraum umzusetzen. Diese Gestaltungsfreiheit sollen sie mit der neuen Schulbaurichtlinie erhalten.“
Gleichzeitig schreiben Sie, dass ein Datum zum Inkrafttreten nicht genannt werden kann. Ich appelliere an Sie, schaffen Sie Richtlinien, die die Corona-Erfahrungen berücksichtigen und den Herausforderungen pädagogisch und hygienisch gerecht werden, und zwar in dieser Wahlperiode, so wie es im Koalitionsvertrag steht.
Zu einem letzten Punkt. Wird es nach den Herbstferien Sportunterricht in Hallen geben können? Sind Sie darauf vorbereitet, dass Querlüften in Hallen kaum möglich ist und Belüftungsanlagen oftmals fehlen? Arbeiten Sie jetzt an Konzepten, damit der Schul- und Vereinssport in der schlechten Jahreszeit stattfinden kann und wir keine bösen Überraschungen erleben, wie jetzt bei der Schülerbeförderung, zu der ich dann am Freitag im Rahmen des CDUAntrags noch reden werde.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor zwei Tagen hatten wir Schulträgerausschusssitzung im Landkreis Mainz-Bingen. Ich ergriff die Gelegenheit, die anwesenden Elternvertreter und auch Vertreter der Schulen zu fragen, wie sie mit der Corona-Krise umgegangen sind, was problematisch war und was ihnen geholfen hat. Sie konstatierten, dass in der Tat Informationen vom Ministerium sehr
kurzfristig gekommen sind und oft auch tatsächlich an Freitagnachmittagen, sodass man ausgeklügelte Konzepte, die man für die eigene Schule hatte, noch einmal umstricken musste.
Etwas, was mich auch irritiert hatte, war eine Information am Rande, als man mir sagte, insbesondere die Auskunft, ob und wie Schwangere in der Schule unterrichten sollten, muss ein ziemliches Zick-Zack gewesen sein. Da gab es zunächst die Anordnung, nein, sie dürfen nicht unterrichten, dann doch, sie dürfen unterrichten, und nur dann unterrichten, wenn. Dazu gab es auch Irritationen zwischen dem Ministerium und der ADD.
Meine Damen und Herren, ich möchte vorausschauen auf die Sommerschule. Auch dazu wurde im Ausschuss einiges gesagt. Es sollten Anmeldungen abgegeben werden an den Schulen, und eine große Schule mit 1.500 Schülerinnen und Schülern hat erst neun Anmeldungen. Gleichzeitig wurde den Schulen mitgeteilt, sie hätten keine Beratungsarbeit oder sonstige Arbeit mit der Organisation der Sommerschule. – Aber der Schulleiter berichtete, die Telefone stehen nicht still, und er muss beraten, bzw. die Eltern kommen und verlangen Beratung, ob ihre Kinder an der Sommerschule teilnehmen sollen.
Frau Ministerin, ich wünsche mir sehr, dass die Sommerschule ein Erfolg wird
und es keine weiteren Irritationen gibt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Entwurf des Schulgesetzes setzt Schwerpunkte in Bereichen, die ich unterstützen kann. Dies habe ich bereits in meinem Redebeitrag in der ersten Lesung zum Ausdruck gebracht und möchte ich hier nicht wiederholen.
Allerdings hat es zwischenzeitlich eine Anhörung mit Expertinnen und Experten gegeben, die alle den demokratischen Ansatz des Gesetzentwurfs begrüßen, aber auch kritisieren, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen kostenneutral sein sollen.
Angesichts der zeitlichen und inhaltlichen Herausforderung wurde die Forderung nach Entlastung der Lehrkräfte und Schulleitungen sehr deutlich formuliert. Der Zeitfaktor, nämlich die Frage, wann die entsprechenden Partizipationsmöglichkeiten vorbereitet werden sollen, wurde immer
wieder thematisiert.
Zeitliche Ressourcen sind im Stundenplan nicht vorgesehen. Ohne einen Mehraufwand an Zeit ist der Anspruch auf die ausgeweiteten Formen der Mitwirkung und Mitbestimmung nicht möglich. Dies gilt umso mehr für die Primarstufe, für die diese Regelungen neu sind.
Die in § 33 Abs. 4 aufgeführten Maßnahmen, die der Zustimmung unterliegen, bedürfen einer intensiven inhaltlichen Vorbereitung in dieser Altersstufe. Dafür benötigen die Schülerinnen und Schüler Zeit und Anleitung durch Klassenleiterinnen und -leiter oder Verbindungslehrerinnen und -lehrer. Ich sage ganz deutlich: Diese Zeit darf nicht zulasten des verbindlichen Unterrichts gehen.
Das erleben wir aber in den weiterführenden Schulen seit Jahren. Die Schülerinnen und Schüler bitten beispielsweise ihre Lehrkraft um 15 Minuten, aus denen dann immer mehr werden, um ein Meinungsbild in der Klasse einzuholen oder über die Klassensprecherkonferenz zu berichten. Sie betteln quasi um Zeit.
Dennoch fordere ich nur für die Primarstufe – weil es dort ohne Zeit überhaupt nicht geht und die Heterogenität am größten ist – für jede Klasse eine Verfügungsstunde pro Monat, die auf das Deputat der Lehrkraft angerechnet werden muss. Natürlich kann man die Ferien ausklammern, sodass es etwas weniger wird.
Demokratiebildung, meine Damen und Herren, läuft nicht „on top“ irgendwie ab, sondern muss geregelten partizipatorischen Grundsätzen entsprechen.
Die genannte Verfügungsstunde bzw. Demokratiestunde wäre auch eine Anerkennung der engagierten Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer.
Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu meinem Antrag.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben viele Dinge gesagt, die auch ich unterstützen kann. Aber Demokratie braucht Zeit. Sie haben keine Antwort auf die Frage gegeben, wie diese neuen Bestimmungen, die auf Mitwirkung und Mitbestimmung
zielen, im schulischen Alltag praktisch umgesetzt werden sollen.
Ich sagte schon, in der Vergangenheit wurde vieles vom Unterricht weggenommen, damit man die Herausforderungen, die Demokratie mit sich bringt, auch gestalten konnte. Wie soll das jetzt mit einem erweiterten Katalog geschehen, ohne dass in die eigentliche Unterrichtszeit eingegriffen wird?
Ich würde mich freuen, wenn Sie dazu noch eine Antwort geben könnten.
Vielen Dank.
........ 6886 Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung:.. 6887 Abg. Michael Frisch, AfD:............ 6890
Die Aktuelle Debatte wird dreigeteilt..... 6892
Jeweils Aussprache gemäß § 101 GOLT.... 6892
Artenvielfalt durch Landbewirtschaftung Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/9806 –
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten – Drucksache 17/11358 –
Artenvielfalt in der Landwirtschaft erhalten und fördern Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11882 –........... 6892
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Normalen Unterricht nach den Sommerferien, ja, das würden wir uns alle wünschen. Aber es gibt ein „Aber“. Nicht alle glauben daran; denn es gibt bestimmte Vorschriften zu beachten, nämlich die Hygienevorschriften, die Ihnen allen bekannt sind.
Wenn wir in unsere Schulen schauen – und Corona ist noch mitten unter uns, das wissen wir alle –, dann wissen wir
auch, dass die Hygienevorschriften in den Schulen nach wie vor zu wünschen übrig lassen. Denken Sie an die Schultoiletten. Denken Sie an die fehlenden Waschbecken in den Klassenräumen, oder denken Sie daran, dass Seife bis vor Kurzem noch ein Fremdwort war in den Schulen. – Jetzt gibt es so etwas.
Ich war 35 Jahre an der Schule, ich habe nie Seife erlebt.
Jetzt kommt der Philologenverband und sagt: Wir gehen davon aus, dass für die Oberstufe das ganze nächste Schuljahr digitaler Unterricht sein muss. – Meine Damen und Herren, sollte sich das wirklich bewahrheiten, dann werden wir noch größere Probleme bekommen.
Schließlich stellt sich die Frage: Was wird in den Sommerferien passieren? Ich habe gestern Morgen eine Kleine Anfrage an die Landesregierung geschickt. Sprachkurse wurden erwähnt, Förderkurse wurden erwähnt. Ja, ich frage: Für wen und durch wen? Freiwillig oder verpflichtend? Das sind alles offene Fragen, mit denen wir uns beschäftigen müssen, und die Antworten sind nicht trivial; denn davon hängt der Lernerfolg ab, den unsere Schülerinnen und Schüler haben werden.
Meine Damen und Herren, die Schulen beklagen die Kurzfristigkeit der Konzepte, und das zu Recht. Das haben wir gestern zur Genüge diskutiert. Wie sieht denn das Abbild der Realität aus? Ja, wir haben viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer. Wir haben – diese Zahlen sind mittlerweile in den Medien publik – ein Drittel der Lehrerinnen und Lehrer, die digital gut aufgestellt sind. Wir haben ein Drittel, die sind – na ja – so mittelmäßig aufgestellt, aber wir haben auch ein Drittel an Lehrerinnen und Lehrern, die dringend Nachholbedarf haben und Weiterbildung brauchen. Da stellt sich natürlich die Frage: Was passiert inhaltlich in den Schulen?
Die Realität ist breit. Wir haben tolle Sachen, aber wir haben – das haben wir gestern auch gehört – Dinge, die nicht so gut laufen. Das Einscannen von Schulbuchseiten ist noch keine Digitalisierung. Dem kann ich nur zustimmen.
Meine Damen und Herren, ich komme zu einem weiteren Punkt, und dann muss ich wegen meiner dreiminütigen Redezeit schon schließen, gehe aber in die zweite Runde.
Wer entscheidet eigentlich, was gelernt wird?
Mit dieser Frage gehe ich in die zweite Runde.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den vorliegen
den Antrag von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könnte man auch unter der Überschrift zusammenfassen „Steter Tropfen höhlt den Stein“. Das ist notwendig. Noch immer bestehen Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern hinsichtlich der Verdienstmöglichkeiten.
Nach dem Statistischen Landesamt, das aktuell ein Faltblatt – ich halte es einmal hoch, eigentlich müssten es alle haben – „Frauen in Rheinland-Pfalz“ herausgegeben hat, lag der durchschnittliche Bruttostundenverdienst 2018 – das sind die jüngsten Zahlen, die wir haben – bei Frauen bei 16,67 Euro und bei Männern bei 20,58 Euro. Der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern aller Arbeitnehmergruppen, der sogenannter Gender Pay Gap, lag 2018 bei 19 %. Dies betrifft alle, von den ungelernten Arbeitnehmerinnen bis zu Frauen in leitender Stellung.
Analog dazu ist die Armutsgefährdungsquote bei Frauen deutlich höher als bei Männern. Das hängt mit der Zahl der in Teilzeit arbeitenden Frauen, 51,3 %, zusammen. Bei Männern sind dies nur 9,4 %. Aber auch Betreuungszeiten von Kindern und Angehörigen sowie Bürgschaften für den Partner erhöhen die Wahrscheinlichkeit der Armut im Alter.
Um die Ursachen des Gender Pay Gap näher zu beleuchten, begrüße ich die Erarbeitung eines detaillierten statistisch analytischen Überblicks zusammen mit dem Statistischen Landesamt. Einige Ursachen habe ich bereits genannt. Doch es bleibt die Frage, wie gegengesteuert werden kann. Aber dazu bedarf es zunächst der Faktenbasis.
Das Land hat als Arbeitgeber dabei Vorbildfunktion. In vielen Berichtsanträgen der Landesregierung im Ausschuss für Frauen und Gleichstellung wird immer wieder thematisiert, wie sich die Beschäftigungsverhältnisse auf Ebene der Landtagsverwaltung, der Ministerien, der Landesbeamten usw. gestalten.
Auf Bundesebene hat das Entgelttransparenzgesetz nicht die Wirkung gebracht, die wir uns erhofft haben. Auskunftsanspruch, Prüfverfahren und Berichtspflicht bleiben hinter den Erwartungen zurück. Weniger als 50 % der Unternehmen haben ihre Entgeltstrukturen auf den Prüfstand gestellt.
All diese Beispiele zeigen, dass noch viel getan werden muss, um die finanzielle Ungleichbehandlung von Frauen zu verhindern und auf Dauer abzuschaffen. Ich stimme daher dem Antrag zu.
Vielen Dank.
Präsident Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Spiegel.
Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Inte
gration und Verbraucherschutz:
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sowohl an der Drucksache als auch am Datum der Veröffentlichung lässt sich erkennen: Das war eine der letzten Drucksachen, bevor wir durch die Corona-Pandemie über viele Wochen mit ganz anderen Themen beschäftigt waren. Wer hätte damals gedacht, als dieser Antrag eingereicht wurde, dass genau dieses Thema und dieser Antrag jetzt auch in den letzten Wochen und Monaten noch einmal einen dramatischen Schub an Aktualität erfahren wird?
Denn ganz konkret geht es jetzt in der Corona-Pandemie auch um die Rolle von Frauen. Ja, es geht auch um die Frage von Retraditionalisierung. Es geht aber auch um die Frage, welche Rolle Frauen in der Corona-Pandemie spielen. Es ist schon erstaunlich – das hat eine Studie jetzt gerade noch einmal gesagt –, dass in der Öffentlichkeit gerade einmal 20 % weibliche Expertinnen auftauchen. Das heißt, wenn man fünf Expertinnen und Experten in eine Talkshow einlädt, dann sind das vier Männer und eine Frau. Das treibt mich schon etwas um.
Das bereitet mir Sorge; denn es wird damit auch ein Stück weit das Bild kultiviert, dass man in einer Krise männliche Experten befragt, aber zugleich sind es doch die Frauen, die systemrelevant in dieser Krise sind und in dieser Krise die Gesellschaft zusammenhalten. Unter der Ärzteschaft ist die Hälfte weiblich. Ich würde mir wünschen, dass auch die weiblichen Stimmen in dieser Krise viel stärker öffentlich zu Wort kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie müssen öffentlich stärker zu Wort kommen; denn das, was die Frauen in dieser Krise schultern, ist wirklich enorm. Wir reden über den Pflegebereich. Wir reden über den medizinischen Bereich. Wir reden über die Frauen als Mütter, Großmütter und als diejenigen, die Angehörige pflegen, sowie als diejenigen, die wirklich viel Last tragen müssen.
Ich stelle mir das so ein bisschen vor wie Frauen als diejenigen, die in einer Krise noch weitere Bälle zugeworfen bekommen, die sie jonglieren müssen, während die Männer weitaus weniger Bälle zu jonglieren haben. Es hilft nicht, den Frauen zuzurufen, ihr müsst einfach besser üben und noch besser werden darin, so viele Bälle miteinander zu jonglieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nein, es geht darum, das Kind beim Namen zu benennen und darum, dass die Männer mehr Bälle zum Jonglieren brauchen, damit die Frauen weniger Bälle jonglieren müssen und wir eine Gerechtigkeit bei der Sorge um Familienarbeit und bei der Verteilung hinbekommen. Darum geht es in dieser Debatte auch, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Denn dann haben die Frauen den Rücken frei, sodass sie durch Mentoringprogramme und gezielte Frauenförderung in die Führungspositionen in dieser Gesellschaft, in der
Wirtschaft und in den Unternehmen kommen. Es wurde eben auch gesagt. Das ist absolut richtig. Damit sind wir auch beim Thema von Diversity und Vielfalt. Diversity und Vielfalt zeichnen sich in einer Gesellschaft doch dadurch aus, dass Frauen ganz selbstverständlich ihr Anteil an den Führungspositionen zusteht, von dem wir leider in Deutschland immer noch weit entfernt sind.
Es gehört dazu, den Frauen nicht zu sagen, ihr müsst irgendwie schauen, wie ihr Familie, Sorgearbeit und Pflege von Angehörigen mit eurer Erwerbsarbeit hinbekommt, sondern wenn wir dem Ziel dieses Antrags näherkommen wollen, brauchen wir eine Umverteilungsdebatte und eine Debatte darüber – das ist mir persönlich wichtig –, dass die Männer, die sehr gern zu Hause bleiben, sehr gern die Sorgearbeit tragen und sich sehr gern um die Familie kümmern – die gibt es auch in der Gesellschaft –, in dieser Gesellschaft nicht diskriminiert werden.
Es geht darum, dass Mütter eben keine Rabenmütter sind, aber dass Männer auch ganz selbstverständlich ihren Anteil an Familie und Sorgearbeit tragen wollen.
Ich unterstütze die Intention und das Ansinnen dieses Antrags vollumfänglich. Es ist sehr wichtig, dass wir bei diesem Thema vorankommen. Deswegen finde ich auch das, was darin gefordert ist, ausdrücklich richtig.
Es wurde eben auch die Datengrundlage angesprochen. Ja, genau sie brauchen wir und sie wollen wir für RheinlandPfalz schaffen. Deshalb haben wir als Frauenministerium vor, jetzt auch einen Entgeltatlas für Rheinland-Pfalz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen; denn mit einer Datengrundlage kann man sich noch viel besser die regionalen, tatsächlichen und spezifischen Unterschiede anschauen, um besser auch die Handlungsbedarfe zu entwickeln.
Auch das ist eine Lehre, der Antrag war ursprünglich für den Equal Pay Day geschrieben: Wir brauchen ein kontinuierliches Fördern von Frauen nicht nur in den Führungspositionen, sondern auch, indem wir Frauennetzwerke aufbauen, indem wir gezielte Frauenförderung und Frauenmentoring vorantreiben und indem wir merken, gerade jetzt in dieser Krise, in der wir stecken, dass wir es mit einer Retraditionalisierung zu tun haben, die mit einer Geschwindigkeit vonstatten geht, dass, wenn wir nicht aufpassen und wachsam sind und frauenpolitisch und frauenrechtlich dagegenhalten, uns diese Krise um Jahrzehnte in der Frauenpolitik zurückwerfen könnte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das dürfen wir auf keinen Fall zulassen.
Deswegen ist es wichtig, hier nicht die Schultern zu zucken oder sogar, wie einige im Raum es darstellen, in eine Zeit zurückzuwollen, wie sie es im Übrigen so nie gab; denn Frauen haben schon seit vielen Jahrzehnten und Jahrhunderten völlig zu Recht um ihre Rechte gekämpft. Deshalb müssen wir aufpassen, dass wir diesen Weg der Gleichberechtigung jetzt entschlossen weitergehen, meine sehr
geehrten Damen und Herren.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Paul, Sie haben gesagt, komplexe Probleme brauchen differenzierte Lösungen. Ich möchte aus Ihrem Antrag zitieren – mit Genehmigung der Frau Präsidentin –: „Erzieher und Lehrer aus Risikogruppen von der Anwesenheitspflicht zu befreien und die damit verbundenen Ausfälle durch entsprechende Angebotsreduzierungen aufzufangen.“ Diesen Satz muss man sich wirklich einmal ganz genau auf der Zunge zergehen lassen.
Herr Frisch, Sie bringen hier die Durchschnittszahl in den Kitas von 7 %. Wir haben aber im Prinzip keine Durchschnittszahlen. Wir haben sehr unterschiedliche Zahlen. Wir wissen, wie viele in den Schulen, in einzelnen Schulen und einzelnen Kitas eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben, und wir kennen auch die Krankheitsstruktur in den Kollegien und bei den Erzieherinnen. Es gibt Schulen, in denen wir eine Prozentzahl von 50 % haben, und dann gibt es wieder Schulen, bei denen der Anteil nur bei 5 % liegt. Es ist also sehr, sehr unterschiedlich.
Jetzt kommen wir zu der entsprechenden Frage. Wenn Sie schreiben, „Ausfälle durch entsprechende Angebotsreduzierungen aufzufangen“, dann frage ich mich: Wer entscheidet denn letztendlich, was gelehrt wird? Wenn wir in der
einen Schule 50 % in diesem Risikofaktorbereich haben, wer entscheidet denn, was ausfällt?
Damit kommen wir zu einer ganz generellen Frage bei der Corona-Krise. Wir haben bereits jetzt schon enorme Unterrichtsausfälle. Der Lehrplan kann nicht erfüllt werden. Das ist ein Faktum. Die Frage, die für mich bestehen bleibt, ist: Wer entscheidet darüber, was gelehrt und gelernt wird?
Im Idealfall stellen sich die Fachkonferenzen der einzelnen Schulen zusammen und sagen, so und so machen wir das. Was passiert mit der gleichen Schule am gleichen Ort in der Nachbarschaft, bei der die Fachkonferenzen etwas anderes entscheiden? Dann haben wir landesweit im ungünstigsten Fall ganz unterschiedliche Lerninhalte, die vermittelt werden.
Ich kann mir das im Fach Englisch noch vorstellen, wenn man sagt: Na gut, wir haben die Grammatik, die gemacht werden muss. – Es gibt aber andere Fächer, bei denen es mir außerordentlich schwerfallen würde, zu sagen: Das lassen wir weg, und das lassen wir weg, und das machen wir. –
Das braucht Verbindlichkeit, meine Damen und Herren; denn die Schülerinnen und Schüler, die einen Abschluss machen, brauchen einen gleich verbindlichen Abschluss und die Gewissheit, dass die Inhalte in Rheinland-Pfalz gleiche Verbindlichkeit haben.
Da wünsche ich mir, dass auch von höherer Stelle
entsprechende Vorgaben gemacht werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Frisch, noch einmal zur Erklärung: Wenn wir regulär – jetzt spreche ich von der Vor-Corona-Zeit – 25 % Unterrichtsausfall hätten, dann würden wir sehr, sehr, sehr schlecht dastehen. Also das kann ich so nicht akzeptieren.
Zweiter Punkt: Sie sprechen von der Regulierung innerhalb der Häuser, also der Kitas und Schulen. Mir geht es nicht um die Frage der personellen Regulierung. Mir geht es um die Frage der inhaltlichen Regulierung. Wer entscheidet darüber, welcher Stoff vermittelt wird?
Diese Frage treibt mich um, weil die Abschlüsse in Rheinland-Pfalz vergleichbar sein müssen, auch in der Nach-Corona-Zeit. Dafür sehe ich im Moment keine Lösung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Universitätsstandorte Koblenz, Landau und Kaiserslautern geht ein langer, zum Teil auch schmerzhafter Prozess voraus.
Aufbauend auf den im Jahr 2018 vorgelegten Empfehlungen einer Expertenkommission entschied sich das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur für eine strukturelle Neuausrichtung der Standorte. Am Ende dieses Prozesses soll es eine Zusammenführung der Technischen Universität Kaiserslautern und des Standorts Landau zu einer Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität und eine eigenständige Universität Koblenz geben.
Meine Damen und Herren, welche Argumente sprechen für diesen Weg? Die Sicherung des Studien- und Forschungsstandorts regional und überregional, die Weiterentwicklung der Wissenschaftsregion Pfalz auch angesichts der Metropolregion im benachbarten Baden-Württemberg, neue Forschungscluster, die Vernetzung der Universität Koblenz mit der Hochschule Koblenz und regionalen Anbietern und auch neue Profilbildungsprozesse, um nur einige Vorteile zu nennen.
Den Universitäten wird viel Freiraum bei der Neugestaltung eingeräumt. Staatssekretär Alt sagte im letzten AWWK – ich zitiere –, es sei gelungen, von Betroffenen zu Beteiligten zu kommen. Dieser von Ihnen zitierten Aufbruchstimmung ging jedoch ein gegensätzlicher Prozess voraus, nämlich Lähmung, Kommunikationsprobleme, sogar Verweigerung verbunden mit Ängsten, was den eigenen Standort anbelangt.
Aktuell beschäftigt mich, dass der Südwestrundfunk am 22. Mai 2020 berichtet, Professoren in Koblenz kritisieren das Gesetz, weil der Standort Koblenz zu wenig Beachtung fände. Ich habe vorgestern ein Gespräch mit der Präsidentin geführt. Diese erläuterte mir, dass Koblenz sehr wohl mit der Strukturlösung einverstanden sei, aber die Frage der Finanzierung eskaliere. Sie sei in dieser Frage – ich zitiere – ratlos.
Was die Finanzierung des Prozesses anbelangt, so ist mir nach all den Gesprächen mit den Betroffenen klar, dass 8 Millionen Euro nur ein Finanzierungsanfang sein können. Gleichzeitig stellt sich mir die Frage, wie dies nach den enormen Ausgaben bedingt durch Corona umgesetzt werden kann. Da der Politiker aber nicht über eine Glaskugel verfügt und Corona nicht vorauszusehen war, werden Finanzierungsfragen letztendlich maßgeblich über den Erfolg des Strukturierungsprozesses entscheiden.
Ich baue darauf, dass die nunmehr eingerichteten Arbeitsgemeinschaften die operative Arbeit voranbringen werden und strukturelle und vor allem finanzielle Defizite im Dialog aufgearbeitet werden können.
Ziel muss es sein, dass der Satz „Ende gut, alles gut“ von
allen Akteuren unterschrieben werden kann.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes setzt neue Schwerpunkte.
Erstens: Demokratie kommt nicht aus der Steckdose. Deshalb sollen die Partizipationsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler erweitert werden. Praktische Demokratieerfahrung soll jetzt auch für die Schülerschaft an Grund- und an Förderschulen möglich sein. Dabei wird zwischen Anhörung, dem Herstellen des Benehmens und Zustimmung unterschieden. Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, entscheidet der Schulausschuss.
Dass eine altersangemessene Beteiligung in der Primarstufe gelingen kann, zeigt der Landtag mit seinen entsprechenden Programmen. Aber, meine Damen und Herren, der Reifegrad der Schülerinnen und Schüler ist in dieser Entwicklungsstufe sehr unterschiedlich. Es wird daher viel von dem Engagement der Lehrerinnen und Lehrer abhängen, in welchem Umfang diese Form der Partizipation in dieser kindlichen Entwicklungsphase möglich sein wird und auch gelingt.
Zweitens: Die Schulentwicklungsplanung soll nun auch für Grundschulen verpflichtend werden. 158 kommunale Gebietskörperschaften werden konnexitätsbedingt 1,6 Millionen Euro für sechs Jahre erhalten. Ich halte dies für richtig, hat sich doch in der Diskussion um die kleinen Grundschulen gezeigt, dass oftmals verbindliche Daten, die die Beurteilung einer Entwicklungsperspektive möglich machen, fehlen.
Drittens: Die neuen Bestimmungen zum digitalen Lernen konnten gerade noch und letztlich aus der Erfahrung der Corona-Krise in das Schulgesetz aufgenommen werden. Digitale Lehr- und Lernformen können im Bedarfsfall – das ist das Zentrale: im Bedarfsfall – an die Stelle von Präsenzunterricht treten, ein richtiger Schritt.
Viertens: Kommunikation und Vollverschleierung schließen sich aus. Auch diesem Punkt trägt die Gesetzesnovelle Rechnung.
Fünftens: Dass nun ein landeseinheitliches Schulentwicklungsprogramm für alle Schulen festgeschrieben wird, ist der Abschluss eines Prozesses, der die Verantwortlichen deutlich über ein Jahrzehnt lang beschäftigt hat.
Sechstens: Lehrkräfte an Schulen einzusetzen, für die sie keine Laufbahnbefähigung haben, muss die absolute Ausnahme bleiben. Die zeitliche Begrenzung kombiniert mit wenigen Unterrichtsverpflichtungsstunden kommt dem im Gesetzentwurf entgegen.
Schließlich gibt es siebtens Änderungen zum Elternwahlrecht und achtens die Verankerung für eine Erziehung für Natur und Umwelt im Sinne der Nachhaltigkeit.
Ich komme zum Abschluss. Das neue Schulgesetz setzt richtige Akzente. Im Fall der ausgeweiteten Partizipation in der
Primarstufe wird erst die Realität an den Schulen zeigen, ob dies auch gelingt.
Ich freue mich auf die weitere Aussprache im Ausschuss.
Vielen Dank.