Protocol of the Session on July 2, 2015

Zu dieser Frage passt das Thema „Lastgangmanagement“ sehr gut, das Sie, Herr Kollege Baldauf, am Rande angesprochen haben. Sie haben es an den – sage ich mal – alten Begrifflichkeiten „Grundlast“ und „Spitzenlast“ festgemacht. Wir werden in Zukunft in einer Stromversorgungslandschaft leben, in der diese Aspekte immer geringe

re Rollen spielen werden, weil wir eben die klassischen Grundlastkraftwerke – Braunkohle, Atomenergie – nicht mehr haben werden, sondern viel stärker in einem System leben, in dem zuerst die Erneuerbaren erzeugen und dann eine residuale Last anfällt, die nach Ihren Vorstellungen hauptsächlich über Wasserkraft, das heißt über Pumpspeicherkraftwerke, abgedeckt werden sollte, nach unseren Vorstellungen aber hauptsächlich über ein intelligentes Lastgangmanagement und über KWK-Anlagen.

Dann darf ich, weil das eine sehr beeindruckende Zahl ist, ansprechen, wie viel unseres Wasserkraftpotenzials wir in Rheinland-Pfalz umgesetzt haben. Dazu gibt es entsprechende Auswertungen. Die aktuellste Auswertung ist der Agentur für Erneuerbare Energien gelungen. Sie besagt, dass wir in Rheinland-Pfalz das Potenzial für Wasserkraft bereits zu 120 % ausgereizt, also übererfüllt haben. Wir haben auch viele Wasserkraftanlagen, die eigentlich ökologisch und ökonomisch nicht sinnvoll sind. Insofern sollten wir auf diese Technik nicht setzen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Öffnung der Ehe – Rechtliche Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare beenden Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5186 –

Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

Die Kollegin Schellhammer hat das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heiraten muss heute glücklicherweise niemand mehr, aber manche möchten es und können es leider nicht. Mit dieser Form der rechtlichen Diskriminierung befasst sich der vorliegende Antrag. Wir drücken mit unserer parlamentarischen Initiative aus, dass wir Liebe nicht mit zweierlei Maß messen und uns hier im Landtag RheinlandPfalz klar dahin gehend positionieren möchten, dass die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare endlich erfolgen muss.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2001 war ein großer Erfolg der Lesben- und Schwulenbewegung. Aber von Anfang an war klar, das ist nur eine Übergangstechnologie. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen in mehreren Entscheidungen die rechtliche Annäherung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe vorangetrieben: Beamten- und Steuerrecht, Hinterbliebenenversorgung, Sukzessivadoption.

Dennoch bestehen diese beiden Rechtsinstitute weiter nebeneinander. Was sagt uns das? Das sagt nichts anderes,

als dass es eine Ungleichbehandlung gibt. Aber Liebe und Verantwortung sind gleich, egal ob in gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften. Hier muss endlich eine Öffnung der Ehe her, um zu sagen: gleiche Rechte, gleiche Liebe.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Es war die rot-grüne Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die eine Bundesratsinitiative gestartet hat, die 2013 erstmals für eine Mehrheit in einem deutschen Verfassungsorgan, nämlich im Bundesrat, für die Öffnung der Ehe gesorgt hat. Ich danke sehr dafür, dass es erneut eine Bundesratsinitiative gab. Das zeigt, die Landesregierung ist hartnäckig im Kampf gegen Diskriminierung. Daher ein ausdrücklicher Dank von unserer Seite!

Inzwischen merken wir, dass viele Länder die Ehe geöffnet haben, zuletzt Irland, Grönland, Mexiko, und mit einem großen Paukenschlag hat sich der Supreme Court der USA dergestalt positioniert, dass die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare jetzt auch landesweit möglich ist. Sie sehen, hier ist wirklich eine Öffnung insgesamt zu vollziehen.

Man muss auch sehen, die Justizministerkonferenz von Deutschland hat sich ebenfalls klar positioniert. Da ist es besonders interessant, dass folgendermaßen argumentiert wird: Es gibt einen Wandel im verfassungsrechtlichen Eheverständnis. Dieser Wandel soll sich auch durch eine Öffnung der Ehe ausdrücken. Diese Öffnung ist ohne eine Änderung des Grundgesetzes möglich, nämlich ganz einfach durch eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch. – Diese Öffnung sollte unserer Meinung nach erfolgen.

Was zeigt das Ganze? – Es zeigt insgesamt die positive Haltung unserer Bevölkerung gegenüber der Öffnung der Ehe; es zeigt, dass sich nicht nur das verfassungsrechtliche Eheverständnis gewandelt hat, sondern dass die Gesellschaft insgesamt offener geworden ist. Das ist ein großer Erfolg der Akzeptanzarbeit und vor allen Dingen dem kontinuierlichen Engagement der Lesben- und Schwulenbewegung, auch in Rheinland-Pfalz, zu verdanken. In Rheinland-Pfalz wurde hier viel durch ehrenamtliche Arbeit geleistet, sodass wir sagen können: Auch Rheinland-Pfalz ist offener geworden, und Lesben und Schwule sind in Rheinland-Pfalz herzlich willkommen. Sie sollten endlich auch dieselben Rechte haben.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Wir möchten mit unserem Antrag Folgendes ausdrücken: Dort, wo Liebe ist, soll der Staat nicht scheiden.

Liebe CDU-Fraktion, wir laden Sie ein, diesem Antrag zuzustimmen. Wir wissen auch durch Umfragen, dass zwei Drittel der Unions-Anhängerinnen und -Anhänger für die Öffnung der Ehe sind. Stimmen Sie für die Öffnung der Ehe, und zeigen Sie ein Herz für die Lesben und Schwulen in Rheinland-Pfalz! Die rechtliche und die gesellschaftliche Anerkennung sind erforderlich. Wir müssen endlich mit dieser Diskriminierung aufhören. Deswegen ist der Antrag sehr wichtig.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Kohnle-Gros das Wort.

Vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gern den Antrag, den die Regierungsfraktionen eingebracht haben, für die CDUFraktion mit Ihnen besprechen. Ich gehe einfach einmal chronologisch vor. Zum Einleitungstext will ich Folgendes sagen: Ich will mich auf das berufen, was ich vor drei Wochen im Landtag gesagt habe. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Das ist ausdiskutiert.

(Vizepräsident Dr. Bernhard Braun übernimmt den Vorsitz)

Zweitens will ich etwas zu dem ersten Spiegelstrich sagen, nämlich dem Bundesratsbeschluss von 2013, den sie erwähnt haben. Ich glaube, Rheinland-Pfalz war maßgeblich daran beteiligt, dass ein Gesetzentwurf eingebracht wurde, mit dem – so steht es in Ihrem Antrag – eine Ergänzung von § 1353 BGB erreicht werden soll. Ich habe mir die entsprechende Drucksache herausgesucht, um mir einmal anzuschauen, was beantragt worden ist. Das ist genau das, was Sie auch geschrieben haben.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle vorlesen, was die Bundesregierung auf diesen Antrag aus dem Bundesrat geschrieben hat. Das lautet wie folgt: Stellungnahme der Bundesregierung. Die Bundesregierung nimmt zu dem Gesetzentwurf des Bundesrats wie folgt Stellung: Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Nach herrschender Meinung und Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf es zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts einer Änderung des Grundgesetzes. –

Ich nehme Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag – Drucksache 18/4862 –. Darin heißt es auf die Frage, ob man das nicht ändern sollte und müsste: „Nein. Mit Blick auf die einschlägige ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ – dann folgen zwei Zeilen mit Zitaten – „würde eine Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes) voraussetzen. Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht“ – die Anfrage ist am 8. Mai 2015 beantwortet worden –, „eine derartige Änderung des Grundgesetzes zu initiieren. Im Übrigen wäre bei einer Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft und damit seine Angleichung an die Ehe überflüssig. In den Vorschriften, in denen die Lebenspartnerschaft neben der Ehe erwähnt wird, wäre sie zu streichen.“ – Dann wird noch einmal auf den Gesetzentwurf verwiesen. „Diesen Anforderungen genügt der Entwurf des Bundesrates nicht.“

Damit ist klar, dass die Bundesregierung den Gesetzent

wurf, für den Sie sich so stark einsetzen, als nicht sachlich rechtlich gerechtfertigt sieht. Deswegen konnte er auch gar nicht in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen. Nur so viel zu diesem Thema, damit nicht irgendwelche Märchen im Raum stehen bleiben von wegen der Diskontinuität usw. anheimgefallen.

(Beifall der CDU)

Die Bundesregierung begründet ihre Ablehnung mit dem rechtsfehlerhaften Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben. Das waren meine Ausführungen zu den beiden ersten Spiegelstrichen.

Ich komme zu dem dritten Spiegelstrich, in dem Sie noch einmal auf die Adoption abheben. Auch dazu gibt es in dieser Stellungnahme vom 8. Mai 2015, die der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Maas (SPD) für die Bundesregierung vorgelegt hat, folgende Ausführungen:

„Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, nicht bestehen (bitte begründen)?“

Dann heißt es: „Bei der Adoption handelt es sich nicht um einen Akt rechtlicher Gestaltung zwischen Bürgern, sondern um einen hoheitlichen Akt, den der Gesetzgeber verfassungsgemäß ausgestalten muss. Bei der Regelung des Adoptionsrechts muss dabei das Kindeswohl stets oberste Priorität haben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013“ – dann kommt die entsprechende Zitierstelle – „wurde entsprechend der Koalitionsvereinbarung mit dem am 27. Juni 2014 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in dem genannten Urteil die Frage, ob das Verbot der gemeinsamen Adoption durch Lebenspartner verfassungsgemäß ist, ausdrücklich nicht entschieden (...).“ – Ich denke, das ist auch damit noch einmal klargestellt.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, dann komme ich zu den Forderungen, die Sie an die Landesregierung aufstellen. Der erste Spiegelstrich hat sich mit meinen Ausführungen von vor drei Wochen und heute erledigt. Im zweiten Spiegelstrich wollen Sie eine weitere Stärkung der Lebenspartnerschaften in Rheinland-Pfalz. Es ist Ihnen unbenommen – das sage ich einmal für die Fraktion –, sich selbstverständlich in diesem Bereich zu engagieren. Die Frage ist nur, ob das, wenn man das mit den anderen Maßnahmen vergleicht, die Sie parallel dazu ergriffen haben, das richtige Signal ist. Es wird einiges gemacht.

Ich habe als Beispiel einmal eine Umfrage über „RheinlandPfalz unterm Regenbogen“ mitgebracht, den die Schneider Organisationsberatung verfasst hat. Diese ist nicht repräsentativ, aber bunt und dick. Diese hat sicher ein bisschen Geld gekostet. Das ist Ihre Verantwortung.

Meine Damen und Herren, wenn Sie daneben nicht parallel andere Organisationen im Land, die sich um benachteiligte

Kinder, Familien in prekären Situationen und Einrichtungen, die sich um Frauen und Kinder in Notsituationen kümmern, das Geld gestrichen hätten bzw. ihnen keinen Aufwuchs gestatten, dann wäre das noch glaubwürdiger.

(Beifall der CDU)

Ich glaube, dann könnten Sie auch mit uns noch einmal ein Stück über andere Fragen reden. Ich will es dabei bewenden lassen. Wir werden den Antrag ablehnen.

(Beifall der CDU)

Zu einer Kurzintervention erteile ich der Frau Abgeordneten Schellhammer das Wort.

Sehr geehrte Frau Kohnle-Gros, Sie sind darauf eingegangen, dass bei einer Adoption das Kindeswohl im Fokus steht. Das steht außer Frage. Das Kindeswohl hat oberste Priorität, wenn es um Adoptionen geht. Die jeweils damit betrauten Behörden prüfen das ganz genau. Dann ist es völlig egal, ob es sich um eine Einzelpersonadoption handelt, die jetzt schon möglich ist, um eine Sukzessiv- oder Stiefkindadoption oder um eine gemeinschaftliche Adoption. Ich vertraue den Behörden, dass sie jede Adoption gut überprüfen und darauf ausrichten, dass das Kindeswohl im Fokus steht.

Wenn man sagt, das Kindeswohl steht im Fokus, muss man sich die jetzige rechtliche Situation anschauen. Homosexuelle Menschen können schon jetzt eine Einzelkindadoption durchführen. Durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts können inzwischen auch Stiefkindadoptionen und Sukzessivadotpionen durchgeführt werden.

Was bedeutet das für die Kinder? Es gibt zwei Gutachten. Das bedeutet, dass Kinder und die Familie insgesamt bis zu zwei Jahren in der Luft hängen, bis eine gemeinschaftliche Adoption durchgeführt ist und bis klar ist, dass eine vollwertige familienrechtliche Beziehung hergestellt ist. Wenn wir es wirklich vor dem Hintergrund bewerten, dass das Kindeswohl absolut im Fokus steht, dann können wir diese absurde rechtliche Situation nicht mehr weiter hinnehmen.

Deswegen frage ich Sie ganz ehrlich: Bewerten Sie bei der Adoption wirklich danach, ob das Kindeswohl im Fokus steht, oder geht es darum, ob es eine gleichgeschlechtliche oder eine verschiedengeschlechtliche Partnerschaft ist?

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zur Antwort hat Frau Abgeordnete Kohnle-Gros das Wort.

Frau Kollegin, meine Damen und Herren, es geht an der Stelle noch einmal darum, dass die Gleichstellung mit der Ehe vor allem auch damit begründet wird, dass man voll adoptieren möchte. Man sieht aber nicht die Grundvoraussetzungen dafür geschaffen, dass derzeit sowohl rechtlich als auch faktisch mangels Mehrheit im Bundestag und in der Bundesregierung diese Gleichstellung kommen wird. Ich kann noch einmal darüber reden, was Volladoption bedeutet usw. und warum eine Sukzessiv- oder Stiefkindadoption etwas völlig anderes ist als eine Volladoption.

Ich will aber sagen: Die Frage stellt sich jetzt – im Gegensatz zu denen, die das betreiben – für uns nicht. Deswegen habe ich auf das verwiesen, was derzeit Sachstand ist.