Frau Ministerin, Sie haben von der Unterschutzstellung der Auwälder gesprochen. Welche konkreten Maßnahmen bzw. Einschränkungen sind da geplant? Ist eine Schnakenbekämpfung, die für diesen Bereich elementar ist, weiterhin möglich?
Die Schnakenbekämpfung ist von dieser Vereinbarung überhaupt nicht tangiert. Natürlich bleibt sie weiterhin möglich.
Die konkreten Maßnahmen habe ich eben schon dargestellt. Ich kann noch einmal etwas konkreter sagen, was alles der Reihe nach passiert. Es werden im ersten Schritt ca. 270 Hektar in den Prozessschutz überführt. Über 30 Jahre hinweg werden das die 940 Hektar sein, die diese rezente Aue ausmachen. Das ist das Gebiet, das wasserseitig liegt. Wenn es Sie interessiert, die Erntekosten sind in diesem Bereich recht hoch. Das ist also kein Bereich, der einen hohen ökonomischen Deckungsbeitrag aufweist.
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, langfristig werden 13.000 Festmeter Holz wegfallen. Wo hoch ist der Umsatz in Euro, der den Landesforsten dann entgeht?
In den nächsten zehn Jahren gibt es da keine Verluste, sondern das führt eher zu einer Steigerung des Hiebsatzes, weil gezielt herausgenommen wird. Hybridpappeln werden herausgenommen, und es werden zum Beispiel Eichen gepflanzt. Man kann sagen, dass in den nächsten zehn Jahren eher durch die Pflanzungen einige Zusatzkosten entstehen werden, die allerdings durch einen leicht erhöhten Hiebsatz kompensiert werden.
Das ist, wenn wir uns die Phase nach den 30 Jahren betrachten, etwas anders. Dann fällt eben der Bereich der rezenten Aue als Nutzungsmöglichkeit weg. Das sind 6.700 Festmeter pro Jahr.
Frau Ministerin, welche Folgewirkungen sehen Sie in der Vereinbarung für das Landeskonzept Biodiversität und auch im Hinblick auf das nationale Biodiversitätskonzept?
Diese Vereinbarung ist ein weiterer Schritt in Richtung der Erfüllung unserer Aufgaben in der nationalen Biodiversitätsstrategie. Damit kommen wir dem Ziel von 10 % Prozessschutz im öffentlichen Wald wieder ein Stück näher. Das ist das, was die Bundeskanzlerin mit „Wildnis wieder Wildnis werden lassen“ bezeichnet.
Ich denke, das ist ein wichtiger Teil unserer Verantwortung im nationalen und internationalen Bereich. Ich kann aber sagen, dass in diesem Bereich das Verständnis, glaube ich, für den Prozessschutz recht groß ist, weil dies natürlich ganz sensible Bereiche sind, die sich 84 Kilometer entlang des Rheins erstrecken.
Ich habe eben schon gesagt, das ist EU-weit einer der wenigen übriggebliebenen Auwälder. Es liegt in der Verantwortung von Rheinland-Pfalz, diesen zu erhalten.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben angedeutet, dass das ein Beitrag ist, um das 10-%-Ziel, also das Ziel, 10 % der Staatswaldfläche aus der Nutzung zu nehmen, zu erreichen.
Könnten Sie noch quantifizieren, in welchem Umfang dieses Ziel durch die angesprochenen Maßnahmen Nationalpark, weitere Flächen im Pfälzerwald und nun durch die Rheinauen bereits erreicht ist, und sind Sie der Ansicht, dass der Staatswald damit seine Funktion in diesem Bereich erfüllt hat, sodass es letzten Endes bei dem Zustand bleiben kann?
Noch einmal: Für den Naturschutz sind diese Auwälder von extrem hoher Bedeutung. Sie sind übrigens auch einer der wenigen Hotspots der nationalen Biodiversität. Davon gibt es nur 30 in Deutschland. Fünf davon haben wir in Rheinland-Pfalz. Einer davon liegt in diesem Bereich. Das ist ganz unbestritten wirklich ein Schmuckkasten oder Glanzstück des Tier- und Artenschutzes in diesem Bereich.
Wir werden – das haben wir hier im Parlament schon oft diskutiert –, wenn wir die Kernzone im Biosphärenreservat auch noch gemeinsam umsetzen, dem Ziel der 10 % gemeinsam mit den Auwäldern näherkommen. Ich glaube, das entspricht der Zielsetzung, die der Landtag beschlossen hat, nämlich die nationale Biodiversitätsstrategie tatsächlich umzusetzen. Ich bin sehr froh, dass dies in der Zielvereinbarung gelungen ist, die über zwei Jahre erarbeitet wurde.
Frau Ministerin, inwiefern gab es im Vorfeld dieser Vereinbarung Abstimmungen mit den Kommunen, da die Kommunen genau diese Wälder für ihre Naherholungs- und Tourismuskonzepte in Bezug auf die Veränderung der Wege und der Nutzung etc. fest eingeplant haben? Inwiefern haben Sie sich da im Vorfeld mit den Kommunen abgestimmt?
Sie haben vielleicht mitbekommen, dass sich auch die Stadt Speyer entschlossen hat, ihren Auwald ihrerseits unter Schutz zu stellen und damit ein Stück Verantwortung für dieses wertvolle Biotop zu übernehmen. Ich habe eben beschrieben, in den Waldforen werden alle Beteiligten vertreten sein, die dort ihre Interessen einbringen können. Natürlich ist genau das, was Sie beschrieben haben, nämlich der Erholungswert und die touristische Attraktion, aber auch die Wegenutzung weiterhin möglich.
Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Presseerklärung und auch eben noch einmal gesagt, dass Sie mit dem BUND Rheinland-Pfalz, in dem Fall mit Holger Schindler, eine Vereinbarung, einen Vertrag geschlossen haben. Meine erste Frage lautet: Welche Aufgabe hat dabei der BUND?
Das ist eine inhaltliche Vereinbarung, die die Zielsetzung hat, dieses wertvolle Biotop zu schützen. Sie heißt „Ergänzende Zielvereinbarung zur Forsteinrichtung zwischen dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und dem BUND, Landesverband Rheinland-Pfalz, zum Naturschutz in den landeseigenen Auwäldern am Rhein im Bereich der Pfälzer Rheinauen“. Sie bezieht sich auf die inhaltlichen Schritte, die ich eben geschildert habe, das heißt, auf die Begrenzung auf die rezente Aue, auf die entsprechenden schrittweisen Entwicklungen, was die Hybridpappeln angeht, die Unterstützung der Weich- und Hartholzauen und Ähnliches.
Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, die Auwälder seien eine der fünf Hotspots in der nationalen Biodiversitätsstrategie. Ich nehme nach Ihren Äußerun
gen an, dass der Nationalpark ein weiterer Hotspot ist. Wo sind die restlichen drei Hotspots in dieser Sache, bei denen wir mit einer Stilllegung rechnen müssen?
Das sind die Gebiete, die wir auch als NationalparkRegionen benannt haben. In diesen liegen die Hotspots. Insofern haben wir mit den Schritten, die wir jetzt gehen, auch noch mit dem Biosphärenreservat Pfälzerwald unsere nationale Aufgabe erfüllt.
Herr Präsident, ich habe gelernt, dass man die Leute ausreden lässt, wenn sie am Reden sind. Insofern habe ich jetzt gewartet.
Frau Ministerin, nachdem Sie dem BUND gegenüber in den nächsten 30 Jahren Rechenschaft abliefern, habe ich die Frage, ob der Schwarzspecht, der Kammmolch, die Bechsteinfledermaus und der Hirschkäfer im Auwald auch bei einer Bewirtschaftung schon vorhanden sind, oder kommen diese erst, wenn wir jetzt nicht mehr bewirtschaften?
Das ist richtig. Der Auwald wurde sehr verantwortlich von dem Forstamt bewirtschaftet. Ich habe eben schon Frau Bub hervorgehoben, die bei der FSC-Zertifizierung sozusagen den ersten Preis bekommen hat, weil sie sehr naturnah gewirtschaftet hat. Um diese Struktur zu
Frau Ministerin, hat diese Vereinbarung irgendwelche Auswirkungen auf das Hochwasserabflussregime an diesem Standort, oder sind irgendwelche Sicherheitsvorkehrungen anderer Art als vorher notwendig?
Das Forstamt wird durchaus nicht arbeitslos. Die Verkehrssicherung ist ein wichtiger Punkt. Natürlich dürfen die Stämme nicht in die Fahrbahn unserer Binnenschifffahrt gelangen. Insofern sind dann Maßnahmen zu treffen. Entweder sind die Stämme im Zweifelsfall herauszuholen und zu befestigen oder aber zu überwachen, dass sie entsprechend verkantet sind. Dafür wird Sorge getragen, wie auch insgesamt die normalen Aufgaben der Verkehrssicherung wahrgenommen werden.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU), Haltung der Landesregierung zur Legalisierung der Droge Cannabis – Nummer 4 der Drucksache 16/4748 – betreffend, auf.