Protocol of the Session on March 19, 2015

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich herzlich für die netten Wünsche und für die Gratulation bedanken.

Ich darf die Fragen folgendermaßen beantworten:

Zu den Fragen 1 und 2: Zum Planungsstand der zusätzlichen Vorlandbrücke ist folgender Sachstand gegeben: Nach erfolgter Prüfung der vom Land im April 2014 dem Bund zugeleiteten Entwurfsplanung, sogenannter REEntwurf, hat das Bundesverkehrsministerium diese mit einem Gesehenvermerk versehene Entwurfsplanung für den sechsstreifigen Ausbau der A 643 zwischen der Anschlussstelle Mainz-Mombach und der Anschlussstelle Mainz-Gonsenheim mit Schreiben vom 11. August 2014 übersandt.

Zu den Fragen 3 und 4: Entgegen der Feststellung wird die Planung weiterverfolgt. Nach der Übermittlung des Gesehenvermerks habe ich nochmals im Interesse eines möglichst kurzen Zeitraums bis zur Erlangung des Baurechts einen Kompromissversuch bei Minister Dobrindt unternommen. Leider ist Herr Minister Dobrindt auf den Vorschlag, der das Risiko von Klagen aus unserer Sicht vermindert hätte, nicht eingegangen. Jetzt werden die notwendigen Unterlagen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vom LBM bearbeitet.

Die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt der LBM nach der Fertigstellung der Unterlagen bei der Planfeststellungsbehörde. Nach der Baurechtserlangung kann die Ausführungsplanung angefertigt werden und die Ausschreibung der Bauarbeiten zur Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

Hinsichtlich der weiteren Planungen bleiben aufgrund des zwischenzeitlichen Bauunfalls allerdings die weiteren Entwicklungen dahin gehend abzuwarten, inwieweit diese aus bautechnischer Sicht durch die veränderte Situation modifiziert und angepasst werden müssen. Der Zeitpunkt bis zum Planfeststellungsbeschluss wird insbesondere vom Umfang und dem Inhalt möglicher Einwendungen abhängen.

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Schreiner hat das Wort.

Welche naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben werden müssten, sind vor dem Hintergrund angedacht, dass das in einem Naturschutzgebiet stattfindet und das FFHGebiet auf hessischer Seite beispielsweise als Ausgleich eine Renaturierung eines Rheinarms vorgesehen hat?

Herr Schreiner, wir können natürlich versuchen, theoretisch diesen ganzen Planungsstand zu besprechen, der – ich habe es ausgeführt – für die Vorlage für das Planfeststellungsverfahren zehn bis zwölf Monate intensivster Arbeit der Fachbehörden, der Fachleute, der Ingenieure etc. bedeutet.

Ich biete ausdrücklich an, das noch einmal im Innenausschuss vom LBM vortragen zu lassen. Sie wissen, was danach für ein Werk kommt.

Jetzt schon genau zu sagen, was wir in zehn bis zwölf Monaten nach fachlicher Abwägung als Planfeststellungsunterlagen auf den Weg bringen, ist, glaube ich, hier ausgeschlossen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Nach den Antworten, die Sie gerade gegeben haben, kann man davon ausgehen, dass Sie damit rechnen, dass im Frühjahr 2016 erst die nächsten Schritte eingeleitet werden könnten.

Das ist ein laufendes Verfahren. Dieses laufende Verfahren und die weiteren Schritte habe ich beschrieben. Ich habe mehrfach, ziemlich sicher auch im Innenausschuss, angekündigt, dass wir zehn bis zwölf Monate brauchen, um die Planfeststellungsunterlagen zusammenzutragen. Das ist ganz normal. Bei entsprechenden Maßnahmen ist das der Zeitraum, den man benötigt.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schreiner.

Herr Minister, können Sie das dahin gehend präzisieren, dass der Planfeststellungsbeschluss nach zehn bis zwölf Monaten, also vor der Landtagswahl 2016, erlassen wird?

Herr Schreiner, ich will Ihnen keinen Nachhilfeunterricht in dieser Frage geben. Wir werden das Planfeststellungsverfahren in zehn bis zwölf Monaten einleiten können. Dann haben wir die Unterlagen zusammen. Ob es

dann Einwendungen etc. gibt, kann ich nicht beurteilen. Das wissen Sie aber.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Der scheint nicht zu wissen, wie ein Planfeststellungs- verfahren läuft! – Zuruf des Abg. Schreiner, CDU)

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Sicherung wertvoller Auwälder – Nummer 3 der Drucksache 16/4748 – betreffend, auf.

Herr Hartenfels, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Zur Sicherung wertvoller Auwälder frage ich die Landesregierung:

1. Welche konkreten Inhalte enthält die Vereinbarung?

2. Welche naturschutzfachliche Bedeutung hat die Umsetzung der geplanten Maßnahmen?

3. Welche ökonomischen Auswirkungen hat die Vereinbarung für die Forstwirtschaft?

4. Was bedeutet die Vereinbarung für die Bevölkerung vor Ort, insbesondere vor dem Hintergrund der Naherholung?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Höfken.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Vielen Dank für die Anfrage.

Nach zwei Jahren wirklich intensivster Diskussion ist eine wichtige Vereinbarung herausgekommen. Mein Dank – das darf ich gleich an dieser Stelle sagen – gilt dem Forstamt, den Mitarbeitern, der Leiterin Frau Bub, die an diesem doch recht schwierigen Standort, 84 km entlang des Rheins, hervorragende Arbeit leistet. Mein Dank gilt dem BUND, Herrn Dr. Schindler stellvertretend, aber auch allen, die bei den Gesprächsrunden – Waldforen – mitgemacht haben, den Abgeordneten, insbeson

dere auch Ihnen, Herr Hartenfels. Sie haben bestimmt einen wichtigen Beitrag dazu geleistet.

Es fing mit der Schiffbarmachung des Rheins an, dass die Auen in Bedrängnis kamen. Es gab einen wunderbaren Ingenieur, Herrn Tulla, der sicher eine große Leistung in Bezug auf die Schiffbarmachung vollbracht hat. Aber das war mit entsprechenden Folgen für die Natur verbunden: starke Vertiefung des Flussbetts, eine Absenkung des Grundwasserspiegels um durchschnittlich acht Meter. Die Brunnen mussten vertieft werden. Die Auwälder starben ab. Die Nebenarme des Rheins blieben auch bei Hochwasser ohne Wasser. Ursprüngliche Naturlandschaften wurden weitgehend beseitigt.

Wir haben mit dieser Vereinbarung das gerettet, was noch übrig geblieben ist.

Ich komme zu den Fragen. Zu Frage 1: Die Vereinbarung hat zum Ziel, die naturschutzfachliche Qualität dieser rezenten Auen zu schützen. Das ist der Bereich der Auen zwischen dem Fluss und dem Deich. Im ersten Schritt wurden etwa 270 Hektar Waldfläche in den Prozessschutz überführt. Im Laufe der nächsten 30 Jahre wird die Fläche, ca. im Jahr 2044, auf insgesamt 940 Hektar landeseigene Fläche steigen.

Im Fokus stehen die schrittweise Ausweitung auf wertvolle Hartholz- und Weichholzbiotope und -arten. Natürlich wird weiter die Verkehrssicherung betrieben; denn das ist wichtig für die Binnenschifffahrt. Das Wegenetz wird weitgehend erhalten.

Zu Frage 2: Es geht um die naturschutzfachliche Bedeutung. Ich habe es eben gesagt. Mit der Rheinbegradigung sind diese wertvollen Auwälder verschwunden. Wir haben nur noch ca. 10 % davon übrig. Die Pfälzer Rheinaue ist der größte zusammenhängende Auwald von EU-weiter Bedeutung. Dafür haben wir eine Verantwortung. Sie sind besonders bedrohte natürliche Lebensräume und gleichzeitig ein ganz wichtiger Ort für Pflanzen und Tierarten.

Da leben seltene Tierarten wie zum Beispiel der Schwarzspecht, der Kammmolch, die Bechsteinfledermaus oder der Hirschkäfer, der dort ein Zuhause findet. Das ist bemerkenswert; denn das ist in einer der am dichtesten besiedelten Regionen unseres Landes.

Auen sind von besonderer Bedeutung, deswegen müssen sie geschützt werden, Herr Zehfuß. Auwälder sind länderübergreifende Achsen für den Biotopverbund und das europaweite Schutzgebiet Natura 2000. In Rheinland-Pfalz liegen große Teile dieser gefährdeten Wälder.

Zu Frage 3: Welche ökonomischen Auswirkungen hat die Vereinbarung?

Wie gesagt, es geht um die rezente Aue. Man unterscheidet Altaue und rezente Aue. Altaue ist das hinter dem Deich, rezente Aue das davor wasserseits.

Der Hiebsatz in den Rheinauen belief sich in den vergangenen zehn Jahren auf 13.000 Festmeter pro Jahr. Das Holz wurde jeweils zur Hälfte in der rezenten Aue und zur Hälfte in der Altaue erwirtschaftet. Dieser

Hiebsatz wird in den nächsten zehn Jahren etwas steigen auf 13.400 Festmeter pro Jahr im Gesamtbetrieb, aber dann bis zum Jahr 2044 wird der Hiebsatz im Bereich der rezenten Aue natürlich abgesenkt. In der Altaue bleibt aber alles wie zuvor. Das heißt, es sind etwa 6.700 Festmeter, die im Bereich der rezenten Aue weiter zurückgehen.

Zu Frage 4: Der Naherholungswert wird deutlich gesteigert. Es ist ein sehr schönes Gebiet, das Naturerleben bietet. Das Wegenetz wird in der Zukunft weitestgehend erhalten bleiben. Die Verkehrssicherung bleibt beim Forstamt. Die Menschen können von dieser Natur profitieren.

Die „berechtigten“ Nutzungen im Bereich Naturerleben, Umweltbildung, Naherholung über die Erhaltung von Offenlandbiotopen, Fischerei und Jagd bis hin zur Schifffahrt werden weiter möglich sein. Mensch und Natur können also von dieser Vereinbarung profitieren.

Weiterhin wird es einen Bürgerdialog geben, nämlich die Waldforen, die ich eben schon erwähnt habe. Das heißt, jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Interessen einbringen und sich an der Weiterentwicklung des Konzepts beteiligen.

Vielen Dank.

Gibt es Zusatzfragen?

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)