Protocol of the Session on June 21, 2012

Ihre Frage, wie hoch die Ausfälle aufgrund des Wegfalls der Langzeitstudiengebühren sind, kann ich wie folgt beantworten: Für die Universität bedeutet das in etwa eine Größenordnung von 600.000 Euro.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Licht.

Frau Staatssekretärin, welche Mittel stehen der Hochschule Trier aufgrund welcher Tatsachen im Jahr 2011 und in den folgenden Jahren in welcher Höhe nicht mehr zur Verfügung?

Es tut mir leid, ich habe Sie am Anfang akustisch nicht verstanden; denn ich höre latent ein bisschen schlecht.

Ich wiederhole das gern, Frau Staatssekretärin. Welche Mittel stehen aufgrund welcher Tatsachen der Hochschule Trier im Jahr 2012 und in den folgenden Jahren nicht mehr zur Verfügung?

Die Hochschule hat die besagten Einnahmeausfälle, nach denen die Abgeordnete Huth-Haage eben gefragt hat, aufgrund des Wegfalls der Langzeitstudiengebühren – das sind die bezifferten 600.000 Euro –, und sie hat, wie auch die anderen Universitäten und Hochschulen des Landes, die Tarifsteigerungen zu tragen. Die genaue Summe werde ich gerne nachliefern. Ich glaube, in den Jahren 2011 und 2012 sind das Einnahmeausfälle in Höhe von etwa 3 Millionen Euro. Sie stehen den Rücklagen gegenüber, nach denen Frau Abgeordnete Schleicher-Rothmund gefragt hat. Das sind etwas über 35 Millionen Euro.

Unsere Zuwendungen im Landeshaushalt habe ich eben genannt.

Die Universität Trier partizipiert wie alle anderen Universitäten und Hochschulen natürlich auch von den Mitteln des Hochschulpakts. Sie hat zum Beispiel – das ist das, was ich vorhin auf die Frage 4 geantwortet habe – im Jahr 2011 mehr Studienanfänger aufgenommen, als prognostiziert war. Sie sollte 200 Studienanfänger aufnehmen und hat dann 646 aufgenommen. Das heißt,

hier wird spitz abgerechnet. Die Universität Trier bekommt für die nächsten Jahre auch eine entsprechende Zuweisung. Deswegen gibt es in den Jahren 2012 und 2013 keinen aktuellen Anlass, sich zu sorgen. Wir haben uns aber auch zukünftig darum zu bemühen, unsere Hochschulen finanziell gut auszustatten. Deswegen stehen wir beispielsweise mit dem Bund in Verhandlungen über den Hochschulpakt.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Schäfer.

Frau Staatssekretärin, Sie haben eben gesagt, dass Sie im Moment keine wesentlichen Probleme sähen. Wie erklären Sie es sich, dass schon jetzt einzelne Fachbereiche geschlossen werden, zum Beispiel die Romanistik?

Man darf Abgeordnete nur korrigieren, wenn es absolut notwendig ist.

(Frau Schäfer, CDU: Sie dürfen!)

Ich habe nicht gesagt, dass ich keine nennenswerten Probleme sehe, sondern die Universität selbst sagt, sie habe 2012 und 2013 keine nennenswerten Probleme. Sie begibt sich – sie hat das im Senat selbst beschlossen – in einen Diskussions- und Entwicklungsprozess, was Fächerstrukturen etc. betrifft. Das ist ihr gutes Recht; sie ist eine autonome Hochschule. Der Senat hat das beschlossen. Deswegen kommentiere ich das nicht. Das ist ein Diskussionsprozess, der innerhalb der Universität Trier geführt wird. Er ist nicht vom Land angestoßen worden.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Henter.

Frau Staatssekretärin, haben Sie Kenntnis darüber, ob es sich bei der Rücklage von 35 Millionen Euro um eine allgemeine oder um eine zweckgebundene Rücklage handelt, die für bestimmte Ausgaben in der Zukunft vorgesehen ist?

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Das muss Frau Kohnle-Gros wissen! Sie ist im Ausschuss! Da werden die regelmäßig informiert!)

Herr Abgeordneter, ich habe erwähnt, dass wir mit den Vertretern der Universität Trier, da sie das beschlossen

hat und wir uns der Diskussion nicht verweigern, jetzt natürlich in Gespräche einsteigen. Ich bin mir sehr sicher, dass wir an dieser Stelle partiell unterschiedliche Auffassungen haben werden.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Licht.

Frau Staatssekretärin, als Nicht-Hochschulpolitiker frage ich nach, wo diese 35 Millionen Euro liegen: Für welche Zwecke sind sie wo bei wem und aus welchem Grund geparkt, und wer hat darüber zu verfügen?

Herr Abgeordneter, ich bin nicht die Kanzlerin der Universität, sondern kann Ihnen das nur aus unserer Perspektive sagen. Die Universität Trier hat Rücklagen in Höhe von etwa 35 Millionen Euro – es ist ein bisschen mehr – gebildet. Wofür sie sind, muss man den Kanzler fragen, der diese Rücklagen gebildet hat. Es ist so, dass an keiner Hochschule in Deutschland immer alle Professuren und alle Stellen zu 100 % besetzt sind. Also werden dadurch Mittel frei. Das ist eine Rücklage. Das meinte ich auch mit der unterschiedlichen Interpretation: Ist die Rücklage gebunden, oder ist sie nicht gebunden? – Wir konstatieren, wenn wir uns den Haushalt anschauen, dass es die Bildung einer Rücklage in der genannten Höhe gibt. Wir werden jetzt natürlich mit den Vertretern der Universität Trier auch in Gespräche darüber einsteigen, wie sie sich zukünftig aufstellen. Aber wir begeben uns nicht in die Strukturprozessdiskussion innerhalb der Universität Trier; denn das ist eine Entscheidung der Universität allein.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Henter.

Bestehen die Unterschiede zwischen der Ansicht der Landesregierung und der Ansicht der Universität darin, dass Sie akzeptieren, dass ein Teil der Rücklage von 35 Millionen Euro zweckgebunden ist, oder sehen Sie die gesamte Summe von 35 Millionen Euro als allgemeine Rücklage an?

Herr Abgeordneter, natürlich ist ein Teil der Rücklage zweckgebunden. Aber ich möchte an dieser Stelle – das wäre auch nicht lauter – keine Diskussion über die zweckgebundene und die nicht zweckgebundene Rücklage der Universität Trier führen. Diese Diskussion führen wir, weil auch ihre Vertreter um Gespräche gebeten haben, mit der Universität direkt.

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit ist die Mündliche Anfrage Nummer 2 beantwortet. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Folgen der Schleckerinsolvenz für Beschäftigte in Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 16/1335 – betreffend, auf. Herr Kollege Köbler, Sie haben das Wort.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die jüngsten Entwicklungen bei Schlecker?

2. Wie viele Schlecker-Angestellte in Rheinland-Pfalz sind durch die jüngsten Entwicklungen bei Schlecker von einer Kündigung betroffen? Wie viele SchleckerAngestellte waren von der ersten Kündigungswelle betroffen?

3. Welche Informationen hat die Landesregierung hinsichtlich regionaler Verteilung, Geschlecht, Altersstruktur und Familienstand der SchleckerMitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in Rheinland-Pfalz?

4. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesagentur und gegebenenfalls der Landesregierung vorgesehen, um die Betroffenen zu unterstützen?

Frau Ministerin Dreyer, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Herren und Damen Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung bedauert die Stilllegung des Geschäftsbetriebs der Firma Schlecker, die durch die Gläubigerversammlung am 5. Juni 2012 beschlossen wurde. Dies zeichnete sich bereits Ende Mai ab, nachdem keine tragbaren Konzepte bzw. akzeptablen Angebote möglicher Investoren für eine Übernahme der Drogeriemarktkette Schlecker vorgelegt wurden. Leider müssen wir feststellen, dass im Ergebnis genau das eingetreten ist, wovor wir von Anfang an gewarnt hatten und was eine Transfergesellschaft aus Sicht der Landesregierung hätte verhindern können: Es hat sich leider bewahrheitet, dass die über 4.000 Kündigungsschutzklagen die Investorensuche massiv belastet haben.

Diese traurige Bilanz, die wir jetzt hinnehmen müssen, geht auf das Konto der FDP und ihre unsoziale Haltung zurück. Von heute auf morgen stehen damit erneut rund 14.000 Beschäftigte auf der Straße. Ich füge hinzu: Insgesamt ist das die größte Pleite, die Deutschland jemals erlebt hat: 28.000 Arbeitslose, fast alles Frauen.

(Beifall der SPD)

Zu Frage 2: In Rheinland-Pfalz werden in der nun laufenden zweiten Kündigungswelle bis Ende Juni weitere rund 740 Menschen – viele Frauen und wenige Männer – nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos. In 141 Filialen hat bereits der Räumungsverkauf begonnen. Bei der ersten Kündigungswelle im März 2012 waren bundesweit insgesamt 11.000 Beschäftigte betroffen. In Rheinland-Pfalz hatten sich insgesamt 633 Menschen arbeitslos gemeldet.

Lediglich 96 haben sich bis Ende Mai wieder aus der Arbeitsvermittlung der Agenturen für Arbeit abgemeldet. Einige konnten noch einige Monate bei Schlecker weiterbeschäftigt werden, und einige haben sich in die Rente abgemeldet. Den Wenigsten ist es gelungen, ein neues Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen. Dies ist trotz des großen Engagements der Agenturen für Arbeit ein ziemlich klägliches Zwischenergebnis. Die Einschätzung der FDP, man brauche nichts zu unternehmen, da der Markt die Betroffenen aufnehmen werde, hat sich damit als komplett falsch erwiesen.

(Pörksen, SPD: Unglaublich!)

Zu Frage 3: Die Struktur der von der zweiten Kündigungswelle Betroffenen stellt sich wie folgt dar: Bei den Betroffenen handelt es sich vielfach um alleinerziehende Frauen und ältere Beschäftigte. Bei 83 % der voraussichtlich 742 Menschen, die arbeitslos werden, handelt es sich um teilzeitbeschäftigte Frauen. Die Struktur der arbeitslos gemeldeten Menschen stellt sich sehr unterschiedlich dar. Die Frauen haben zwar eine abgeschlossene Berufsausbildung, sind aber durch Teilzeitarbeit und Kinderbetreuung zeitlich und auch regional eingeschränkt.

Von denjenigen rund 540 arbeitslos gemeldeten Menschen der ersten Kündigungswelle im März 2012 haben aber auch rund 270 Menschen keine abgeschlossene Berufsausbildung. 227 von ihnen sind 50 Jahre und älter. Regional verteilen sich die arbeitslos gemeldeten Menschen auf alle Agenturbezirke im Land.

Zu Frage 4: Die Vermittlung dieser Menschen in neue Beschäftigungsverhältnisse stellt sich wesentlich schwieriger dar als von der Bundesregierung propagiert. Der Markt nimmt genau diese – überwiegend Frauen – nicht auf, weil sie zeitlich und regional in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind. Sie benötigen individuelle und auf ihre Lebenssachverhalte abgestellte gezielte Beratung und Vermittlung.

Die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit hat den Agenturen für Arbeit vor Ort für die in RheinlandPfalz betroffenen Beschäftigten neben den üblichen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen einen Maßnahmenkatalog zur weiteren Optimierung der Vermittlungs

arbeit an die Hand gegeben. Daneben steht die Landesregierung seit Wochen mit den Akteuren des Arbeitsmarkts in Rheinland-Pfalz in engem Kontakt.

Land, Regionaldirektion und die Gewerkschaft ver.di haben gestern in Mainz ein gemeinsames Hilfspaket geschnürt. Dazu gehört die Einrichtung einer Taskforce aus Vertretern und Vertreterinnen der Arbeitsverwaltung und des Ministeriums, die sich um spezielle Einzelprobleme und Konfliktfälle kümmert.

Im Rahmen einer regelmäßigen Teambesprechung sollen solche Probleme schnell und unbürokratisch gelöst werden. In diesem Zusammenhang sicherte die Arbeitsverwaltung auch zu, Umschulungswünsche im Bereich Altenpflege und Erzieherinnen besonders zu berücksichtigen.

Ein runder Tisch, an dem die Akteure des Arbeitsmarkts in Rheinland-Pfalz gemeinsam nach Lösungen und Alternativen suchen, wie die Vermittlung der betroffenen Beschäftigten verbessert werden kann, soll in Kürze eingerichtet werden. Ein spezielles Angebot, das über die Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit hinausgeht, wird von der Landesregierung aufgelegt.

Sogenannte Kümmerer sollen sich neben den Arbeitsvermittlern der Agenturen für Arbeit um spezielle persönliche Fragestellungen der betroffenen Beschäftigten kümmern. Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Angebot, das auch den noch arbeitslos gemeldeten Beschäftigten der ersten Kündigungswelle im März offensteht. Die Kümmerer sollen ihre Dienstleistung in den Agenturen für Arbeit vor Ort anbieten und dort auch eng mit den zuständigen Arbeitsvermittlern zusammenarbeiten.

So weit die Antwort der Landesregierung.