Protocol of the Session on June 20, 2012

Die CDU-Landtagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu, weil wir meinen, dass bei den Entsorgungsunternehmen der Verwaltungsaufwand reduziert wird und dies auch bei der SAM gegeben sein wird. Wir werden mit Interesse die Einsparungen, die sich bei der SAM ergeben, verfolgen. Wir sind gespannt, wie sich diese entwickeln und wie sie sich auf den Personalkörper in diesem Bereich positiv auswirken werden.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat das Wort Frau Kollegin Mohr.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, in Rheinland-Pfalz lenkt und überwacht die Sonderabfall-Management-Gesellschaft RheinlandPfalz, kurz SAM genannt, als zentraler Ansprechpartner für alle Erzeuger und Entsorger von andienungspflichtigen Sonderabfälle diese Sonderabfallströme. Diese Sonderabfall-Management-Gesellschaft unterliegt der Fachaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung. Deshalb beschäftigen wir uns heute auch mit diesem Gesetz.

Da es sich bei diesem Unternehmen um ein beliehenes, gemischtwirtschaftliches Unternehmen handelt, das ohne Staatszuschüsse auskommt, nimmt es für seine Dienstleistungen eine Gebühr. In der vorliegenden Novelle ist eine neugefasste Gebührenkalkulation enthalten, die so angelegt ist, dass sie – das hat Herr Kollege Dötsch bereits gesagt – nach dem Kostendeckungsprinzip zu einem vollständigen Kostenausgleich führt, da nach betriebswirtschaftlichen Grundlagen die Berechnung stattgefunden hat. Das ist im Gesamtzusammenhang ganz eindeutig eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Gebührenerhebung. Das zeigt sich auch an dem Gebührenverzeichnis zu diesem Gesetz, in dem die einzelnen Gebühren aufgeführt sind.

Das Gesetz ist aber auch notwendig geworden, weil seit 2010 die Abfallwirtschaftsbeteiligten nach der Nachweisverordnung des Bundes verpflichtet sind, Begleitscheine elektronisch zu führen und elektronisch an die beteiligten Behörden zu versenden. Insofern hätte man, wenn das Gesetz nicht geändert worden wäre, weiter den Postweg beschreiten müssen. Es wäre also eine doppelte Arbeit erforderlich gewesen.

Ich meine, das Gesetz ist absolut zeitgemäß und pragmatisch gestaltet. Die Gebühr wird jetzt alleine von der entsorgten Menge bestimmt und nicht, wie das früher der Fall war, über ein sehr kompliziertes, nachgelagertes Verfahren ermittelt, das nicht immer zwingend objektiv war. Wir haben jetzt ganz objektive Kriterien, da sich die Gebühr anhand der Menge der Abfälle gestaltet und gestaffelt nach der Menge berechnet wird. Das kommt kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute, stellt aber auch einen Anreiz zur Abfallvermeidung dar.

Interessant ist, dass das Gesetz zum Inhalt hat, dass die Gebühr jährlich überprüft wird, die über die Effizienzsteigerungen, die sich im Betrieb der SonderabfallManagement-Gesellschaft ergeben, ermittelt wird.

Im Koalitionsvertrag steht schon, dass wir die Unternehmen weiter entlasten werden und die bürokratischen Belastungen auf ein Minimum reduzierten werden. Ich meine, dieses Gesetz leistet einen deutlichen Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen. Es beinhaltet eine klare Verfahrenserleichterung mit Vorteilen sowohl für die SAM als auch für die Unternehmen. Es spart auf beiden Seiten Aufwand und dadurch auch Kosten.

Da es IT-gestützt ist, sorgt es für mehr Klarheit und Praktikabilität. Deshalb haben sich alle Verbände, die angehört worden sind, sehr wohlwollend gegenüber diesem Gesetz geäußert. Ich meine, es besteht ein breiter Konsens über alle Parteien hinweg. Insofern werden wir nachher sicherlich einstimmig abstimmen.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Hartenfels das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich davon ausgehen konnte, dass meine beiden Vorredner den Sachverhalt sehr ausführlich und nachvollziehbar schildern, begnüge ich mich damit, dass auch wir GRÜNE es aus den genannten Gründen begrüßen, dass dieses Landesgesetz kommt. Ich werde es dabei belassen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Lemke das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe auch nicht mehr sehr viel hinzuzufügen, aber dennoch habe ich noch eine Frage zu beantworten, die gestellt worden ist, nämlich wie sich dieses Gesetz in der Praxis erweisen wird und ob ein Praxistest erfolgt ist.

Ich kann Ihnen sagen, der Praxistest ist technisch eigentlich schon erfolgt, weil die Umstellung auf die EDV schon erfolgt ist. Wenn dieses Gesetz verabschiedet ist, kann das doppelte Verfahren endlich abgeschlossen werden, sodass dann die doppelte Form in elektronischer Form und in Papierform nicht mehr notwendig ist. Da das jetzt schon ein Jahr praktiziert wird, können wir zuverlässig sagen, dass das funktionieren wird.

Ich möchte mich bei Ihnen für die konstruktive Aussprache in den Ausschüssen bedanken. Mittlerweile befindet sich das Gesetz in der zweiten Beratung. Die SAM, die seit nahezu 20 Jahren zahlreiche Aufgaben auf dem Gebiet der Organisation und Überwachung der Abfallentsorgung wahrnimmt, entlastet damit unsere Abfallbehörden spürbar.

Im Hinblick auf unsere Entsorgungsbetriebe kann man sagen, dass mit dem neuen Verfahren des Wiegens und natürlich für die Unternehmen, die ihre Abfälle dort abgeben, eine exakte Abrechnung eine gute Motivation ist, anders und damit sparsamer mit Ressourcen umzugehen. Da liegen noch Aufgaben vor uns, denen wir uns in der Zukunft widmen werden. Die präzise Abrechnung ist aber eine Motivation. Wer viel Sondermüll hat, muss unabhängig davon, ob er ein kleiner oder großer Betrieb ist, höhere Kosten zahlen. Das heißt, der Abfall an sich spielt beim Preis die Rolle.

Vielen herzlichen Dank. Auch weiter eine konstruktive Zusammenarbeit in Sachen Abfallwirtschaft.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1349 – abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1000 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz

zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (Landes- glücksspielgesetz – LGlüG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1179 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/1336 –

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Licht.

Der Herr Präsident macht es sehr formal.

Der Ausschuss empfiehlt die Annahme.

Für die Fraktion der CDU spricht Herr Abgeordneter Dr. Weiland.

Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart, für die CDU das 1,5-Fache.

Danke, Herr Präsident.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag und das Landesglücksspielgesetz sind intensiv beraten. Beide sind die Antwort auf eine aktuelle Entwicklung und die aktuelle Situation am deutschen Glücksspielmarkt, der zunehmend ein umkämpfter, weil sehr attraktiver Markt ist.

Die Bundesländer reagieren mit diesem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag auf aktuelle Entwicklungen, wie zum Beispiel die Zunahme illegaler Anbieter in diesem Markt, wie zum Beispiel die Herausbildung eines beachtlichen Schwarzmarktes, wie zum Beispiel im Bereich der Suchtgefahren. Hier gilt es grundsätzlich, zunächst einmal die Nachfrage nach Glücksspiel jeder Art in legale Bahnen zu lenken und so diejenigen, die sich auf diesem Markt bewegen, vor Kriminalität zu schützen. Natürlich kommt dem Jugend- und Spielerschutz dabei eine besondere Bedeutung, eine herausgehobene Bedeutung zu.

Die Länder waren und sind der Auffassung, dass man diese Aufgaben zur Regulierung dieses Marktes am

besten über ein staatliches Monopol erledigen kann. Dieses staatliche Glücksspielmonopol braucht sowohl gegenüber der nationalen, also der deutschen Rechtsprechung, insbesondere aber gegenüber der europäischen Rechtsprechung eine Festigung und teilweise eine neue Legitimationsgrundlage. Das alles versuchen die beiden Gesetzentwürfe, über die wir jetzt abzustimmen haben.

Wir werden abwarten müssen, inwieweit die Antworten, die hier gegeben werden, den Anforderungen insbesondere der europäischen Rechtsprechung genügen. Möglicherweise sehen wir uns auch in diesem Hause in Kürze wieder bei der Beratung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages, aber das sei dahingestellt.

Die CDU-Fraktion stimmt den beiden Gesetzentwürfen zu.

(Beifall der CDU und bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Wansch das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der zur Beschlussfassung vorliegende Glücksspieländerungsstaatsvertrag und das dazu erforderliche Landesgesetz berücksichtigen die EU-Rechtsprechung zum Glücksspielrecht, die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, die damit gegeben sind, und legt Wert darauf, dass in seiner Ausgestaltung unterschiedliche Interessen gewahrt werden, damit ein Ausgleich herbeigeführt wird, zum einen soweit es Spielsucht und Schwarzmarkt zu bekämpfen gilt, zum anderen, soweit es Jugend- und Spielerschutz zu verstärken gilt. Wirtschaftliche Interessen seriöser Glücksspielanbieter sind aber auch zu wahren.

In Rheinland-Pfalz legen wir seit Jahren Wert auf ein staatliches bzw. staatlich verantwortetes Veranstaltungsmonopol. Wir müssen dazu feststellen, dass in den letzten Jahren keine Chancengleichheit bei den Wettbewerbsbedingungen für legale Wettanbieter, Glücksspieleanbieter gegeben waren. Am Beispiel der Zugangsmöglichkeiten oder auch bei der Besteuerung der dortigen Spiele muss darauf hingewiesen werden.

Neben der Bekämpfung von Sucht und Illegalität müssen die Interessen der legalen Anbieter gewahrt werden. Wir sind sicher, dass mit der Fortentwicklung dieses Glücksspielstaatsvertrages und dem entsprechenden Landesgesetz dazu die entsprechenden Regelungen getroffen wurden.

Wir müssen allerdings feststellen, dass dieser Vertrag bereits auf eine Evaluierung der bisherigen Regeln zurückgeht und insoweit sicherlich Herr Kollege Weiland recht hat, wenn man darauf hinweisen darf, es kann auch in Auswertung der Erfahrungswerte zu dieser jetzi

gen Regelung zu einer erneuten Überarbeitung kommen. Man muss hier wirklich bei der Sache bleiben.

Auch in Zukunft werden wir uns sicherlich mit der Thematik befassen müssen.