Margit Mohr

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Last Statements

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe CDU-Fraktion! Für unsere Fraktion kann ich Ihnen sagen, dass wir gestern gleich Verständnis für die Verschiebung der Aktuellen Stunde auf heute hatten, um die Anwesenheit der Ministerpräsidentin und Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder zu gewährleisten.
Ich will nicht verhehlen, dass wir über den Zeitpunkt ein bisschen irritiert waren, als Sie das für gestern ansetzen wollten. Ich denke, die Bitte um Verlegung hat das Ganze doch noch geheilt.
Dennoch muss ich Sie fragen, wie es mit der Kommunikation und dem Informationsfluss in Ihrer Fraktion ist. Ich bin wirklich dazu geneigt, Herrn Baldauf mit dem „Hühnerhaufen“ und „Ein Hühnerhaufen ist gegen Sie eine stramme Einheit“, zu zitieren. Das hat er, glaube ich, gesagt. Er ist jetzt leider nicht da, um das zu verifizieren.
Ich denke, vielleicht war es einfach das falsche Medium, das die Landtagsverwaltung benutzt hat. Vielleicht hätte sie sich am 13. Dezember der Twitter-Meldung bedienen sollen. Das wäre vielleicht besser bei Frau Klöckner angekommen.
Ich komme zum Thema an sich. Ich denke, das Thema hat es wahrlich verdient, dass man seriös damit umgeht und Dinge nicht aufbauscht.
Es handelt sich um das Geld der Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich aber auch um das Geld der Haushalte, der Unternehmen und Kommunen in unserem Land.
Sowohl Sie, Herr Dr. Weiland, auch als die Fraktionsvorsitzende, Frau Klöckner, haben in ihren Pressemeldungen einen Duktus hereingebracht, dass die Ministerpräsidentin in Sachen Senkung der Rundfunkgebühren auf einem Zickzackkurs wäre.
Sie haben es jetzt noch übertrieben, indem Sie von „ministerpräsidentieller Kakofonie“ gesprochen haben. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich finde das total überzogen. Ich weiß, Sie sind bekannt dafür, dass Sie eine spitze Zunge haben. Das sei Ihnen unbenommen. Man sollte die Kirche im Dorf lassen.
Ich weiß wirklich nicht, wovon Sie Ihre Aussagen ableiten. Sie sind durch nichts zu belegen.
Sie wissen selbst, dass dieser Artikel in diesem Presseorgan im Feuilletonstil geschrieben war.
Feuilletonstil ist ein populärwissenschaftlicher Stil, der einmal irgendwo einen Ansatz herausgreift und sehr unterhaltend schreibt. Mehr war das Ding – ich kann nicht anders, als es als Ding zu bezeichnen – wirklich nicht.
Wenn Sie die Worte, mit der die Ministerpräsidentin dort zitiert wurde, als Beleg für einen Zickzackkurs werten, dann verstehe ich wirklich die Welt nicht mehr.
Sie hat hier zitiert, da müsse sorgfältig abgewogen werden. Jetzt hier von einem Zickzackkurs zu sprechen, finde ich überzogen. Die Ministerpräsidentin stand in Ihren Erklärungen immer zu einer Evaluierung des Staatsvertrags in einem zweistufigen Verfahren, wenn nämlich durch die Umstellung auf dieses neue Rundfunkgebührenmodell zu viel eingenommen wird, also ein deutliches Plus entsteht, in einem ersten Schritt die Mehreinnahmen über eine Beitragssenkung zurückgegeben werden und dann in einem zweiten Schritt – wie es auch im Staatsvertrag vorgesehen ist – nach zwei Jahren die große – nennen wir es einmal so – Evaluierung unter Einbeziehung aller zu diskutierenden Fragen erfolgen muss. Das sind die Fragen, die auch Sie jetzt angebracht haben. Sie sind auch in der Presse und an vielen weiteren Stellen schon aufgegriffen worden.
Fakt ist doch, es hat keiner damit gerechnet, dass sich durch die Umstellung auf dieses neue Beitragsmodell Mehreinnahmen in Höhe von 1,15 Milliarden Euro innerhalb dieser Periode von 4 Jahren ergeben werden. Ich denke, das ist zunächst einmal eine gute Nachricht; denn es zeigt wirklich, dass dieser neue Rundfunkbeitrag aufkommensneutral ist und gerecht gestaltet ist. Er funktioniert auch. Wenn diese Rückerstattung kommt, hat er auch zur Entlastung der Beitragszahler beigetragen.
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nun – das muss man so sehen – solidarischer und scheint offensichtlich auch auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung zu stoßen; denn es gibt weniger Schwarzseher. Damit ist das ganze System per se schon solidarischer.
In jedem Fall gilt aber, dass die Mehreinnahmen von der KEF – sie ermittelt immer seriös – dann neu berechnet werden. Die KEF spricht von einer Minderung von 73 Eurocent. Mehr dazu in der zweiten Runde.
Vielen Dank.
Lieber Herr Weiland, man kann unterschiedlicher Auffassung sein. Ich muss Ihnen nach dem, was ich in Ihren Äußerungen gelesen habe, sagen, Sie haben eine ganz klare und konsequente Linie in Ihrer Argumentation.
Ich muss aber schon sagen, dass Sie in einigen Punkten auch uneinsichtig zu sein scheinen.
Das klare Signal für die Gebührenabsenkung ist von der KEF gekommen, die doch eher konservativ mit all diesen Dingen umgeht. Die Empfehlung, die Hälfte des voraussichtlichen Beitragsmehraufkommens für – nennen wir es einmal so – Rücklagen zu verwenden und als Puffer, um eine Beitragsstabilität zu erhalten, und die andere Hälfte für eine Senkung der Beiträge zu übertragen, ist doch, denke ich, der richtige Weg.
Wenn es so kommt – das weiß keiner; denn das ist zunächst einmal eine Diskussionsgrundlage für die Beratung der Ministerpräsidenten der Länder –, können wir das mittragen, es sei denn, es kämen noch ganz andere Dinge hinzu, die das als unmöglich erscheinen lassen.
Ich will, meine Fraktion will einen Beitrag zur sachlichen Aufarbeitung dieses Themas leisten. Wir werden das Thema „Entwicklung des Rundbeitrags“ zum Gegenstand der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses Medien- und Netzpolitik machen.
Wir werden auch den Antrag stellen, jemanden von der KEF zu hören; denn ich denke – das hat sich heute gezeigt –, das Thema verdient es schon, detailliert aufgearbeitet zu werden. Es stellt sich als äußerst komplex dar.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich kann von meiner Position aus keine endgültige Entscheidung fällen, sondern wir geben das an den Ausschuss, um dort noch einmal darüber zu diskutieren.
Vielen Dank.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Herr Dr. Weiland, ich denke, wir kennen alle das Prozedere, das ablaufen müsste, wenn die Entscheidungen so fallen. Der erste Schritt wäre eine Änderung des Staatsvertrags. Erst im zweiten Schritt käme die Evaluierung.
Nein, wenn die Beiträge jetzt verändert würden. Gehen wir einmal davon aus, dass nur die Beitragszahl geändert würde.
Es tut mir leid, ich hatte angeboten, das im zuständigen Fachausschuss zu diskutieren. Das eine setzt in meinen Augen eine Änderung voraus. Die große Evaluierung, die auch strukturelle Dinge bei dieser Beitragserhebung angeht, käme dann in einem zweiten Schritt.
Ich muss auch ehrlich sagen, dass ich das angedachte Ziel der Senkung der Rundfunkgebühren zum Stichtag 1. Januar 2015 für ein ambitioniertes Ziel halte. Wenn dieser ganze Prozess ablaufen muss, können wir froh sein, wenn wir das im Frühjahr 2015 schaffen.
Ich bin auf Ihrer Seite. Bei dieser Evaluierung darf es keine Tabuthemen geben. Wir müssen über die Beitragsbefreiung im Kfz-Bereich, die Betriebsstättenverordnung, aber auch über die Reduzierung aus der Werbung reden. Es muss eine Kompensation erfolgen. Das wissen wir alle. Das gilt auch für das Sponsoring, obwohl dort am 1. Januar 2013 schon stark zurückgefahren wurde. Ich denke, auch die Beitragsstabilität auf lange Sicht ist ein Thema. Darüber müssen wir diskutieren. Dazu sind wir bereit. Ich denke, der Ausschuss ist dafür der richtige Platz.
Vielen Dank.
Lieber Herr Baldauf!
Sie haben alles gegeben in dieser Rede, habe ich festgestellt. Sie müssen völlig erschöpft sein.
Ich weiß, was er an Substanz hat.
Ich beobachte Sie jetzt schon lange Zeit, Herr Baldauf.
Sie haben in Ihrer Rede die Frage gestellt, weshalb wir uns mit diesem Antrag so viel Arbeit gemacht haben. – Herr Baldauf, die Antwort ist ganz einfach: Wir haben uns so viel Arbeit damit gemacht, weil wir die Energiewende ernst nehmen, im Gegensatz zu Ihnen.
Sie haben teilweise eine Faschingsveranstaltung daraus gemacht, noch unterstützt aus den hinteren Reihen. – Es tut mir wirklich leid, aber ich muss das so sagen.
Energiewende und Klimaschutz sind nämlich mehr als nur das Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Ausbau erneuerbarer Energien, und genau darauf zielt unser Antrag ab. Unser Antrag beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Energieeinsparung und der Energieeffizienz, und damit sollten Sie sich auch einmal genauer beschäftigen und nicht immer die allgemeinen Floskeln bringen, ob nun heute Morgen bei der Debatte oder wann auch immer. – Man könnte schon wissen, was von Ihnen dazu kommt.
Richtig ist, seit dem Jahr 2000 – das fällt mit der Verabschiedung des EEG wie auch mit den Anfängen des Atomausstiegs zusammen – hat sich zusehends ein neuer Geist im Umgang mit der Energie und auch mit dem Ausstoß von CO2 entwickelt. Mit der Nuklearkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 – daran können sich sicherlich auch die jungen Leute auf der Tribüne noch sehr gut erinnern – war noch einmal ein zusätzlicher Antrieb für die Energiewende gekommen. Sie hat bei den Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine hohe Bereitschaft ausgelöst, die Energiewende mitzutragen. Doch ich muss Ihnen auch sagen, ich habe den Eindruck, je weiter dieses Ereignis zurückliegt, desto mehr nimmt bei vielen sowohl das Empfinden für die Tragweite einer falschen Energiepolitik als auch das Empfinden dafür ab, nachhaltige Lehren aus all diesen Katastrophen zu ziehen.
Der Klimawandel hat eingesetzt. Der Landtag hatte in der letzten Legislaturperiode die Enquete-Kommission „Klimawandel“ eingesetzt, die festgestellt hat, dass auch für Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren Klimawandelfolgen eintreten werden, mit denen wir uns zu beschäftigen haben. Ich denke, jeder hat Pressemeldungen vor Augen von den oftmals klimabedingten Naturkatastrophen, die heute weltweit eintreten. Es ist schon besorgniserregend, wie wir mit unserem Gut Erde sowie mit dem, was wir geschenkt bekommen haben und an die nachfolgenden Generationen weitergeben müssen, umgehen. Ich denke, wir müssen diesem Prozess entgegensteuern, und wir müssen auch weiterhin in Rheinland-Pfalz für dieses Thema sensibel sein.
Unter dem Verlust der Empathie für dieses Thema lassen sich meiner Meinung nach auch die aktuellen klimapolitischen Ankündigungen der EU subsummieren. Danach will Europa die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 35 % oder 40 % senken. – Ich habe zwei Zahlen gelesen und weiß nicht genau, welche Zahl aktuell gilt.
Das ist kein ambitioniertes Ziel, muss man sagen; denn 1990 hat der Zusammenbruch der Wirtschaft des Ostblocks schon zu erheblichen CO2-Reduzierungen geführt, sodass dies eigentlich ein verfälschtes Bild ergibt.
Den Marktanteil der erneuerbaren Energien will die EU auf 27 % steigern. Ich denke, das ist sehr bescheiden. Dort könnten auch andere Ziele stehen. Das Schlimme daran ist aber noch, dass die EU keine verbindlichen Ziele für die Einzelstaaten vorgibt. Das heißt also, jeder kann irgendetwas tun, es muss nur das Gesamtziel erreicht werden, und dies kann unter Umständen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in den einzelnen Ländern schon ein wesentlicher Faktor sein.
Für die Energieeffizienz hat die Kommission schon gar kein Ziel festgelegt, obwohl sie es hätte tun können. Ich denke, an dieser enttäuschenden Entwicklung, die auf EU-Ebene festzustellen ist, sollten wir uns wirklich kein Vorbild nehmen.
Ich muss Herrn Baldauf sagen, viele Kreise der Wirtschaft sehen es so – auch die EU –, dass in bestimmten Bereichen der Energiewende für die Industrie sehr viele Vorteile dabei herauskommen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat zum Beispiel eine Untersuchung gemacht, bei der sich ganz klar herausgestellt hat, dass für die Wirtschaft Energieeinsparung und Wärmedämmung eine klassische Win-win-Situation darstellen.
Herr Dr. Braun hat schon angesprochen, auch die Wirtschaft erkennt, dass jeder Euro, der in eine effiziente Energienutzung investiert wird, nicht nur dem Weltklima zugutekommt, sondern auch eine Vielzahl von Arbeitsplätzen schafft und mehr Wirtschaftswachstum auslöst.
Das haben wir in Rheinland-Pfalz gesehen. Es gibt Zahlen, die das belegen. Es gibt auch Zahlen, welches Wirtschaftswachstum durch die Investitionen in diesem Bereich ausgelöst wird.
Aber nicht nur die EU hat versäumt, ihre Chancen zu nutzen, meiner Meinung nach sind auch wir keine Musterschüler beim Energieeinsparen. Es stimmt noch immer, die meisten Gebäude, wohlgemerkt nicht nur die Wohngebäude, sondern auch öffentliche Gebäude, verbrauchen mehr Energie, als sie nach dem neuesten Stand der Dämmtechnik verbrauchen müssten. So gesehen liegt noch viel Potenzial zur Energieeinsparung im Gebäudebestand.
Es sind ungefähr 40 % des Energieverbrauchs, die allein auf diesen Gebäudebestand entfallen. Unklar ist auch noch, wie dieser umfassende Gebäudebestand in nächster Zeit sinnvoll saniert werden muss; denn die Rahmenbedingungen auf Bundesebene haben in den letzten Jahren stark zu wünschen übrig gelassen.
Auf Bundesebene.
Die Förderbedingungen, KfW-Kredite zum Beispiel in dem Bereich.
Die Verfahren sind relativ kompliziert, und es standen nicht die Mittel zur Verfügung.
Die Sanierungsquote konnte nicht, wie erwartet, erreicht werden. Man ist von einer Sanierungsquote von 2 % ausgegangen. Insgesamt ist nur von einer Sanierung im Wohnbestand von 0,8 % die Rede. Ich denke, hier muss sich etwas ändern.
Rheinland-Pfalz wird sich dort, wo es ein Mitspracherecht hat, auch für eine Änderung in diesem Bereich einsetzen, auch für eine verbesserte Förderung auf Bundesebene.
Ich habe es gesagt, wir werden uns dafür einsetzen, eine deutlich höhere Sanierungsquote zu erreichen. Im Bereich der Städtebauförderung – das muss man jetzt fairerweise sagen, Herr Baldauf – und auch im Bereich der Sozialen Stadt zeichnen sich nach Verlautbarungen deutliche Steigerungen ab.
Das steht auch so im Koalitionsvertrag. Es gilt dann, diese Mittel, die in das Land fließen, intelligent und optimal auszuschöpfen, um finanzielle Anreize zu schaffen, gerade auch bei der Sanierung des Altbaubestandes und beim Umbau gegebenenfalls auch von Heizungsanlagen. Wir alle wissen, das kostet eine Menge Geld und amortisiert sich oft erst nach vielen Jahren.
Ich komme ganz kurz zu dem CDU-Antrag, der sich mit einer ganz anderen Materie beschäftigt und ein rein strategischer Antrag ist.
Er hat sich also weniger mit der Energieeffizienz und der Energieeinsparung beschäftigt.
Er ist ein Antrag rein aus strategischen Gründen. Wir stehen für die Ziele ein, die in unserem Koalitionsvertrag stehen. Wir werden das auch auf Bundesebene verteidigen; denn wir sind als rheinland-pfälzischer Landtag von den rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürgern gewählt
und werden auch für diese eintreten.
Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Weiland hat es bereits gesagt, der uns vorliegende novellierte Staatsvertrag löst nach 15 Jahren den ersten Staatsvertrag ab, der damals durch die Fusion gegeben war. Für die Abgeordneten meiner Fraktion kann ich sagen, dass wir in der Vorbereitungsphase im Ausschuss für Medien und Netzpolitik die ganze Zeit durch die Staatskanzlei sehr gut informiert worden sind. Deshalb gilt mein Dank vor allen Dingen Frau Staatssekretärin Kraege für die gute Unterrichtung.
Auch in unseren Augen legt der vorliegende Staatsvertrag die Grundlagen für einen modernen und multimedialen Sender. Er ist nun durch den neuen Rechtsrahmen gut für die Zukunft gerüstet, um sich den Herausforderungen zu stellen, die auch Herr Dr. Weiland genannt hat. Wir wissen, dass sich die mediale Welt rapide verändert. Darauf muss man auch flexibel reagieren.
Wir haben dem Sender durch den Rechtsrahmen flexiblere Strukturen und mehr Transparenz nach innen und außen gegeben. Dadurch wird er neu gestärkt. Dadurch werden aber auch mehr Vorgänge in die Selbstverwaltung des Senders gegeben. So entfallen zum Beispiel auch die Produktionsvorgaben für bestimmte Standorte. Dies hat allerdings zur Folge, dass zahlreiche Regelungen über eine Hauptsatzung und eine Organisationsverfügung geregelt werden müssen. Das sind große Aufgaben, die in nächster Zeit an den Sender, aber auch die Gremien gestellt werden.
Eine klare Forderung unserer Fraktion ist, dass die regionale Identität auch weiterhin in dem Programm des Senders eine herausragende Rolle übernehmen muss. Das betrifft die Hörfunkprogramme und auch das Fernsehprogramm. Im gemeinsamen Fernsehprogramm für beide Länder ist ein Anteil von mindestens 30 % als gesonderter in der Regel zeitgleich zu sendender Landesanteil enthalten. Wir begrüßen das ausdrücklich; denn ich denke, gerade der kleine Partner RheinlandPfalz findet sich bei diesen 30 % und der zeitgleichen Sendung dann erkennbar wieder.
Der SWR bleibt ein starker regionaler Sender. Dies wird auch dadurch beibehalten, dass ein klares Bekenntnis zu den Standorten in den beiden Landeshauptstädten Mainz und Stuttgart sowie auch zum Standort BadenBaden stattfand. Ich meine, gerade auch die Verortung der lokalen Studios schlägt weiterhin eine Brücke in die Region des Landes und zu ihren Menschen.
Die Gremienbesetzung war ein viel diskutierter Punkt. Ich war bei der Anhörung dabei. Das war vor allen Dingen in Baden-Württemberg ein Diskussionspunkt. Hier wurden die Bestimmungen zur Entsendung der Gremienmitglieder heiß diskutiert.
Gerade vor dem Hintergrund des beim Bundesverfassungsgericht laufenden Verfahrens, das sich mit der Fragestellung auseinandersetzt, wie viel staatliche Vertreter in den Aufsichtsgremien sitzen dürfen, sind wir mit dem vorliegenden Gesetz absolut auf dem richtigen Weg, um in den Aufsichtsgremien das Gebot der Staatsferne umzusetzen.
Natürlich könnte es sein, dass wir, je nachdem, wie das Urteil zu Beginn des Jahres ausfällt, nachjustieren müssen; denn nach dem Grundgesetz soll der Staat keinen bestimmenden Einfluss auf das Programm haben, weshalb das Programm von gesellschaftlich relevanten Gruppen bestimmt werden soll.
In allen Aufsichtsgremien und besonders im Rundfunkrat, dem die Überwachung der pluralen Programmgestaltung des Senders obliegt, haben wir diese Forderung aufgegriffen. Um der Modernität der Gesellschaft – diese wandelt sich ständig – gerecht zu werden, haben Muslime in Baden-Württemberg und Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz neben den Vertretern von Kirchen, Verbänden, Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen einen Sitz bekommen.
Um der Staatsferne gerecht zu werden – das ist die Forderung –, dürfen nur noch vier Mitglieder des Rundfunkrats unmittelbar aus den Reihen der Parteien kommen. Auch die mittelbare Entsendung durch andere Gremien entfällt.
Ich denke, wir sind hier Vorreiter und können stolz darauf sein.
Vielen Dank. Fünf Minuten sind viel zu kurz. Ich hätte noch vieles zu sagen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 24. April dieses Jahres ist der Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Wirtschaftsauschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 19. Sitzung am 27. Juni, in seiner 20. Sitzung am 4. September und in seiner 23. Sitzung am 26. September beraten. In seiner 20. Sitzung am 4. September hat der Wirtschaftsausschuss eine Anhörung durchgeführt. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 27. Sitzung beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser zweiten und abschließenden Beratung unseres Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes ist – wie wir bereits gehört haben – im September dieses Jahres ein Anhörverfahren vorausgegangen. Man muss feststellen – das hat auch Herr Kollege Schmitt gesagt –, dass es in diesem Landesgesetz primär um die Anpassung des Landesrechts an das neu gefasste Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, um eine Nachjustierung der abfallbehördlichen Zuständigkeit geht – ich denke, es ist ganz wichtig, wer für was zuständig ist –, aber auch um die Ausgestaltung des verbleibenden Spielraums zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in unserem Bundesland Rheinland-Pfalz.
Gerade beim letzten Punkt muss man sagen, die verbleibenden Ausgestaltungsmöglichkeiten sind eng begrenzt, aber dieses Gesetz hat sie gut genutzt. Ich denke, wir haben ein gutes Gesetz gemacht. Das hat auch die Anhörung gezeigt. Die Zufriedenheit mit dem Gesetz ist sehr hoch. Ich denke, das ist schön und gut so. Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern hat sich schon früh, in der ersten Anhörungsphase, positiv geäußert, und zwar besonders im Hinblick auf die vorgenommene Deregulierung, das heißt, auf die Streichung nicht mehr erforderlicher Regelungen, die mit diesem Gesetz vorgenommen wurden.
Ich will es nicht verschweigen, es gab wenige kritische Anmerkungen während dieser Anhörung, die sich vor allem auf die Durchführung des Anzeigeverfahrens nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz – § 18 des Bundes –, auf die gewerbliche Sammlung von Hausmüll bezogen haben. Das Gesetz sieht dafür die Untere Abfallbehörde vor, das heißt, die Kreis- und Stadtverwaltungen.
Nach Meinung der privaten Wirtschaft – wen wundert es – würden dadurch, wenn die Kreisverwaltungen oder Stadtverwaltungen dieses Anzeigeverfahren durchführen, erhebliche Schranken für einen fairen Wettbewerb bei der gewerblichen Sammlung von Hausmüllfraktionen aufgebaut, sprich Schrott, Altkleidersammlungen und Schuhe. Man muss sagen, gewerbliche Sammlungen sind weiterhin möglich.
Diese gewerblichen Sammlungen müssen jedoch den zuständigen Behörden angezeigt werden. Das gibt auch das Bundesgesetz vor und nicht unser Landesgesetz, in dem es nur darum ging, wer für die Genehmigung zuständig ist.
Unsere Fraktion und auch viele der Angehörten sind der Meinung, dass sich die bisherigen Strukturen der abfallbehördlichen Aufgabenverteilung absolut bewährt haben. Das heißt, Kreisverwaltung und Stadtverwaltung sind dafür zuständig.
In einem Rundschreiben hat das Ministerium noch einmal eigens darauf hingewiesen, dass in den Verwaltungen die erforderliche Neutralität bei der Durchführung dieser Anzeigeverfahren zu gewährleisten ist.
Das ist wichtig. Das freut Frau Ebli, die sehr viele Schrotthändler in ihrer Gemeinde hat.
Eine großzügige Regelung gerade für bestehende gewerbliche Kleinsammlungen wird angeraten, das heißt, es besteht quasi Vertrauensschutz für bestehende Sammlungen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang den von der CDU benannten Sachverständigen, den Ersten Beigeordneten aus dem Kreis Mayen-Koblenz, mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren: Unsere Verwaltungen sind darin geübt, bestehende und gegenläufige Interessen und Positionen zu vernünftigen Ergebnissen zu führen. – Ich denke, die Verwaltungen können das. Das ist bestätigt worden.
Insofern belassen wir es bei diesen Genehmigungsverfahren.
Mit diesem Gesetz sind nun die Weichen für eine gemeinsame Entsorgungsverantwortung von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft gelegt. Diese Weichen ermöglichen einen fairen Wettbewerb im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Eine Rosinenpickerei um die gewinnbringendsten Abfallstoffe zuungunsten der öffentlichen Entsorger, wie es gerade von der privaten Wirtschaft angedacht war, konnte auf Bundesebene zugunsten der Kommunen abgewendet werden.
Kollege Schmitt hat es angesprochen, lassen Sie mich kurz noch einige Worte zu der thematisierten Müllsortieranlage der MAT in Mertesdorf, Kreis Trier-Saarburg, sagen. Eine Lösung scheint greifbar, die auch dem entspricht, was der Bundesgesetzgeber vorsieht; denn spätestens ab 2015 greift die Getrennthaltungspflicht für die Abfälle.
Das Bundesrecht greift. Das Land kann nicht beliebig nachkorrigieren. Ich denke aber, wenn dieses Gutachten erbracht ist, kann man eine Einzelfallentscheidung treffen.
Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Brandl, Sie haben mich ein bisschen enttäuscht;
denn am 27. Juni haben wir uns im Ausschuss mit diesem Thema „Fracking“ beschäftigt. Damals war ein Artikel aus der „Frankfurter Rundschau“ für uns der Anlass, uns mit diesem Thema zu beschäftigen. Der Titel lautete: CDU-Länder wollen ans Schiefergas. – Das war das, was uns aufgeschreckt hat, warum wir dieses Thema damals schon behandelt haben.
Ich muss Ihnen sagen, wenn man sich den Antrag genauer angeschaut hat, hat dieser Antrag eine ganz klare Linie. Die konnte ich bei Ihren Ausführungen jetzt leider nicht erkennen. Sie haben versucht, Politik und Aussagen zu vermengen, wahrscheinlich auch, um sich in Ihrer Position in der Südpfalz den Rücken für alle Möglichkeiten freizuhalten. Ich denke, das war der Hauptgrund.
Ich muss sagen – das hatten Sie damals selbst gesagt; das steht auch im Protokoll –, auch wir stehen für einen sachlichen und nüchternen Umgang mit den Chancen und mit den Risiken, die sich aus dieser FrackingMethode ergeben; denn die Sicherheit und der Schutz unserer Bevölkerung, aber auch der Umwelt haben für uns Vorrang, und dazu stehen wir auch, das steht vor dem wirtschaftlichen Profit. Deshalb haben wir diesen Antrag gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt. Es ist Ihnen immer noch unbenommen, diesem Antrag zuzustimmen.
Wir sehen noch ein hohes Maß an Nachweisbedarf, dass gerade bei dieser Technologie keinerlei Gefahren für Mensch und Umwelt ausgelöst werden, Gefahren, die heute noch kein Mensch überblicken kann. Ich gebe Ihnen recht, die Situation in Amerika ist nicht mit unserer vergleichbar. Deshalb fordern wir eine Anpassung des Rechtsrahmens. Da gebe ich Ihnen absolut recht.
Das Bundesbergrecht ist veraltet. Es muss in vielen Bereichen angepasst werden, aber auch im Bereich der wasserrechtlichen Genehmigung ist gerade im Zusammenhang mit dem Bergrecht eine Grauzone. Das muss nachjustiert werden. Im Bereich der UVP-Prüfungen ist eine gewisse Menge an Gasförderung notwendig, damit
erst eine UVP-Prüfung gemacht werden muss. Hier sind im Rechtssystem Mängel, die dem Fracking am Anfang Tür und Tor öffnen.
Wir sprechen uns gegen ein Fracking aus, solange Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht gewährleistet sind. Das gilt für die Landes- und Bundesebene.
Sie haben selbst gesagt, die Diskussion kommt eigentlich daher, weil in den USA diese Fracking-Methode im großräumigen Einsatz angewendet wird. Das hat dort zu einer deutlichen Abkoppelung des Gaspreises vom Weltmarktpreis geführt. Das hat natürlich auch bei uns Begehrlichkeiten geweckt, weil wir in Europa und Deutschland vermeintliche Gasvorkommen haben, primär das sogenannte Schiefergas, aber es gibt noch andere Gastypen, die sich über dieses Fracking aufbrechen ließen.
Ich muss Ihnen sagen, so mancher konservative Politiker, allen voran der EU-Energiekommissar Oettinger, hat sich vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise in sympathischer Weise gegenüber dieser Abbaumethode geäußert und Verständnis gezeigt, dass man an diese Methode herangehen soll.
Das ist für mich umso unverständlicher, weil im Prinzip alle Fachleute davor warnen. Diese Technik wird zwar heute schon in den USA angewandt und ist dort wirtschaftlich, sonst würde der Gaspreis nicht sinken, aber das ist in keinem Fall mit unseren Bedingungen vergleichbar.
Wir haben ganz andere Naturräume. Wir haben einen wesentlich engeren Naturraum, viel stärkere Faltungen als in den weiten Landschaften der USA, und unsere Vorräte sind wesentlich geringer. Das macht in meinen Augen bei den ganzen Auflagen, die wir durch unsere dichte Besiedlung und unseren Umweltschutz haben, das Ganze nicht wirtschaftlich. Das müssten sich die Unternehmen sagen. Dabei ist überhaupt kein wirtschaftlicher Sinn. Man kann diese Verhältnisse in den USA mit unseren Verhältnissen ganz und gar nicht vergleichen.
Ich kann noch einmal sagen, wir sind dagegen, solange nicht sichergestellt ist, dass mit dem Fracking keine schädlichen und gefährlichen Chemikalien in das Grundwassersystem gelangen – das ist ein riesiges System –, das ist nicht nur Trinkwasser, sondern das sind unterirdisch Ozeane, Flüsse und Seen. Dieses ganze System kann in Mitleidenschaft gezogen werden.
Ich denke, das muss man sich beim jetzigen Stand der Technik und dem Wissen nicht geben.
Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Die Regulierungskammer ist zusammen mit der Bundesnetzagentur für die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgung in RheinlandPfalz zuständig. Mit diesem Gesetz entsprechen wir dem Paket der dritten Europäischen Energiemarktrichtlinie.
Die gegenwärtige Struktur der Organisation – diese Landesregulierungsbehörde ist noch beim Ministerium angedockt – entspricht nicht mehr den Anforderungen. Es wird mehr Unabhängigkeit verlangt. Diese gewähren wir jetzt mit der Einrichtung der Landesregulierungskammer. Damit erfolgt auch eine Herauslösung aus den ministeriellen Weisungsstrukturen. Diese Regulierungskammer ist komplett unabhängig.
Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Nabinger hat es gesagt, morgen jährt sich zum 27. Mal die Atomkatastrophe in Tscher
nobyl. Ich bin mir sehr sicher, dass jeder hier im Raum sich in irgendeiner Form noch an diese Situation erinnern kann. Die jungen Leute, die oben auf der Tribüne sitzen, sind noch nicht so alt, aber ich denke, sie alle haben von dieser Katastrophe gehört.
Viele von uns waren damals gelähmt vor Schock und eigentlich unfähig zu verstehen, was da eigentlich passiert war. Niemand hat bis zu diesem Zeitpunkt geglaubt, dass so etwas jemals passieren könne. Alle Atomreaktoren schienen die sichersten der Welt zu sein, und alle, die auch zu diesem Zeitpunkt schon dagegen demonstriert haben, galten als Spinner und unbelehrbare Weltverbesserer. Heute sieht man das glücklicherweise anders.
Dann ist es doch passiert. In der Nacht vom 25. auf den 26. April ereignete sich der weltgrößte Unfall in einem Atomreaktor. Durch eine Verkettung von Mängeln führten die Umstände in der Revisionsphase zu einer sprunghaften und nicht mehr kontrollierbaren Leistungserhöhung mit anschließender Explosion. Dabei wurde Radioaktivität in Höhe von Trillionen – diese Zahl kann man sich gar nicht vorstellen – Becquerel freigesetzt und breitete sich über weite Teile Europas bis hin nach Großbritannien und Skandinavien aus.
Noch heute fragen wir uns: Was sind eigentlich die Folgen? – Es ist schwer zu sagen, welche Folgen jetzt noch auf dieses Ereignis zurückgehen, aber mit Sicherheit sind es einige Tausend von zusätzlichen Todesfällen durch Krebserkrankungen, und hier vornehmlich durch Blut- und Drüsenkrebs.
In der Ukraine gibt es – das wissen wir alle – eine verwüstete Region im Umfeld des Meilers. Es gibt Folgeschäden durch den radioaktiven Niederschlag, den sogenannten Fallout, bis hin nach Großbritannien und Skandinavien. Wegen der langen Halbwertszeit gerade von Cäsium 137 – das war das dominierende Element – verbleibt dieses Element noch lange in der Nahrungskette in unseren Wäldern.
Der Reaktor von Tschernobyl ist heute in einen Sarkophag eingebettet, mit dem versucht wird, die Radioaktivität einzuschließen. Ob das gelingt, weiß man nicht. Es gibt an diesem Sarkophag immer wieder Bruchstellen.
Ja, meine Damen und Herren, und dann kam Fukushima. Dann kam der 11. März 2011, der Tag, an dem die Kanzlerin morgens als Atombefürworterin aufstand und in der Nacht als Atomgegnerin zu Bett ging.
Wie wahrhaftig dieser Sinneswandel ist, wird sich in der nächsten Zeit noch zeigen.
Ich bin mir ziemlich sicher: Deutschland wird auch ohne Atomkraft funktionieren. Noch leisten die Energiekonzerne immer wieder einmal Widerstand und finden dabei auch ihre Lobbyisten. Doch das Ende der deutschen Atomkraftwerke ist besiegelt. Das ist auch wirklich gut so.
Geblieben ist dennoch die Frage: Wohin mit dem ganzen Atommüll? Hoch radioaktive Abfälle müssen für mehr als eine Million Jahre sicher von der Biosphäre, also von der Lebenssphäre der Erde, abgeschirmt werden. Der umstrittene Salzstock Gorleben nimmt als Zwischenlager keine Behälter mehr auf. Es verbleiben also noch ungefähr 26 Castortransporte, die ein Zwischenlager suchen.
Ein halbes Jahrhundert nach Inbetriebnahme des ersten Kernkraftwerks gibt es nun einen parteienübergreifenden Konsens für die Suche nach einem Endlager. Das war einst eine sehr, sehr schwierige und umstrittene Frage. Ich bedanke mich bei Ministerin Lemke, die bei der Einigung der Länder, bei der Findung dieses Endlagersuchgesetzes einen maßgeblichen Beitrag geleistet hat.
Mehr in der zweiten Runde, kann ich da nur sagen. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Ich meine, wer einmal erkannt hat, dass man ohne Atomenergie und nur mit der Energiewende hin zu den erneuerbaren Energien wirklich gewinnen kann, hat für sich schon einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung gemacht. Mir ist es aber heute Morgen beim Zuhören wie der Ministerin ergangen. Die Diskussion lässt mich doch an der Glaubwürdigkeit der Aussagen der CDU zweifeln.
Herr Weiner, das bezieht sich nicht auf Sie, da ich Ihre Ausführungen nachvollziehen konnte, aber wenn man sich die Diskussion um die Fortschreibung des LEP IV von heute Morgen noch einmal vor Augen hält, die sich auf die Windkraft bezog, hat sich für mich wieder einmal gezeigt, wie die CDU die Energiewende versteht. Windkraft ja, aber bitte nicht vor meiner Haustür und nicht in meiner Region. Windkraft ja, aber bitte nicht so, dass man von ihr etwas sieht und schon gar nicht etwas hört. Sie verhält sich also nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“. Wie soll da die Energiewende, wenn man sie wirklich will, funktionieren?
Ich meine, in Rheinland-Pfalz gehen wir einen guten, einen konsequenten Weg vom Energieimportland zum Energieerzeugerland und vielleicht auch einmal zum Energieexportland. Der Wechsel von der zentralen Energieversorgung hin zur dezentralen Erzeugung, die auch auf Einsparung, Effizienz und gerade auf die erneuerbaren Energien ausgerichtet ist, steht im Mittelpunkt unserer Energiepolitik. Das ist genau der richtige Schritt. Das ist der Weg, den wir einschlagen müssen, wenn wir Verantwortung für unsere Welt, für unsere Umwelt, aber auch für unsere Kinder und Nachfahren übernehmen wollen.
Wenn wir das alles gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz,
mit den Kommunen, aber auch mit unseren Unternehmen und unserer Energieagentur anpacken, schaffen wir das. Rheinland-Pfalz steckt voller Energie. Wir sind auf einem guten Weg.
Danke.
Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Lieber Herr Baldauf, auch wenn Sie von der eigentlichen Thematik in Ihrem Beitrag ablenken wollten, muss man doch sagen, man sieht ganz deutlich, dass das wahre Interesse der schwarz-gelben Regierung am Klimaschutz kurz vor dem Gefrierpunkt steht. Wenn Sie es vielleicht einfrieren und in kleinen Dosen noch einmal in der Opposition auftauen, dann reicht es vielleicht für nach der Wahl.
Ich denke, die Klimapolitik von Frau Merkel ist und bleibt ein Fiasko. Das zeigen auch hier die Entwicklungen um die Zertifikate, um die Emissionshandelsrechte auf EUEbene. Seit 2005 ist dieser Emissionsrechtehandel rechtlich verankert.
Die Frau Ministerin hat gesagt, in der Bundesrepublik Deutschlang fließen diese Mittel aus diesen Ergebnissen in unseren Energie- und Klimafonds. Daraus soll auch die Elektromobilität finanziert werden. Das ist die Problematik. Der Betrag liegt bei 3,10 Euro. Man muss sich verinnerlichen, Ausgangswert waren einmal 40,00 Euro. Dann ist das Geld einfach nicht mehr da.
Wenn man das macht, was die Bundesregierung jetzt vorhat, sogar die KfW mit 311 Millionen Euro heranzuziehen – das liest man in der Presse –, dann geht man wieder an das Geld des Steuerzahlers. Der Steuerzahler zahlt dafür, dass die Industrie- und Kraftwerksbetreiber
weiterhin die Luft verschmutzen können, ohne dabei wirklich an den Kosten adäquat beteiligt zu sein.
Mit 3,10 Euro pro Tonne CO2 zahlt man weniger als nach dem neuen Bußgeldkatalog ein Falschparker. Da muss man sich doch wirklich einfach fragen, ob da die Relationen noch stimmen oder ob wir hier auf einem falschen Schiff sind.
Ich denke, die Forderungen sind gerechtfertigt. Wir müssen auf europäischer Ebene mit Unterstützung der Bundesregierung und mit Unterstützung aller
diese Reform herbeiführen.
Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schmitt, wir sind in der ersten Lesung und gehen mit dem Gesetz noch in den Ausschuss. Ich denke, wir haben dort noch viele Möglichkeiten und Gelegenheiten, über die vorgebrachten Dinge zu reden. Ich kenne die Anliegen aus der Region Trier. Man muss einmal sehen, wie man das mit dem Gesetz in Einklang bringen kann. Ich denke, da werden Sie in uns einen Gesprächspartner finden.
Wir sind als Deutsche und auch hier als RheinlandPfälzer Meister der Mülltrennung. Kreise und Städte führten 2011 insgesamt schon 86 % der Siedlungsabfälle einer stofflichen und energetischen Verwertung zu. Siedlungsabfälle sind die Hausmüllabfälle. Eine Müllwiederverwertungsquote von 67,5 % wie in Rheinland-Pfalz kann sich sehen lassen, kann aber auch noch gesteigert werden. Das wollen wir auch. Ich denke, das Gesetz legt hier gute Grundlagen.
Zentrales Ziel dieses neuen Gesetzes – das hat auch der Kollege Schmitt angesprochen – ist das Schließen der Stoffkreisläufe; denn in der Kreislaufwirtschaft sollen die eingesetzten Rohstoffe über den Lebenszyklus einer Ware hinaus – sprich: des Joghurtbechers – so gut wie vollständig wieder in den Produktionsprozess zurück gelangen. Das schont nicht nur die Rohstoffe und die Umwelt, es ist auch ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz. Darüber haben wir heute Morgen schon gesprochen. Ich meine, man muss auch darauf achten, dass diese Wertstoffketten in der Region bleiben und diese Wertstoffe auch in der Region wieder an den Mann kommen.
In Deutschland werden bereits 13 % der Rohstoffe durch recycelte Abfälle ersetzt. Aus Abfall werden also hochwertige Rohstoffe. Aber auch da wollen wir besser werden; denn der effiziente Umgang – da bin ich mir si- cher – mit immer knapper werdenden Ressourcen wird irgendwann einmal zu einer entscheidenden Schlüsselkompetenz im globalen Wettbewerb der Volkswirtschaften werden.
Aus dem neuen Gesetz – die Frau Ministerin hat es erwähnt – ergibt sich beim Umgang mit Abfällen jetzt eine fünfstufige Abfallhierarchie – früher hatten wir eine vierstufige –: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwertung, Recycling, sonstige Verwertung, insbesondere energetische, sowie Verfüllung und Beseitigung.
Gerade im Hinblick auf Müllvermeidung setzt in meinen Augen § 2 mit der Anforderung nach umweltfreundlichen Produkten als offiziellem Vergabekriterium bei der Beschaffung und Vergabe durch die öffentliche Hand einen richtigen Akzent. Ich weiß, es ist schwierig, das mit Leben zu erfüllen, aber ich denke, es schafft das richtige Bewusstsein für umweltfreundliche Produkte.
Ich bin froh, dass auch weiterhin Landkreise und kreisfreie Städte als Träger öffentlich-rechtlicher Entsorgung nicht nur die Entsorgung verrichten, sondern jetzt auch im Bereich des Stoffmanagements aktiver gefordert werden, um in Kooperation mit anderen Kommunen eine weitgehende Schließung der Stoffkreisläufe zu erreichen.
Ich bin auch froh, dass die Attacke der Bundesregierung auf die Rolle der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlich-rechtlichen Entsorgung abgewehrt werden konnte – durch massiven Eingriff der SPDBundestagsfraktion gemeinsam mit den Vertretern kommunaler Spitzenverbände aus allen Parteien, den öffentlich-rechtlichen Entsorgern, Umweltverbänden und Gewerkschaften. Denn die schwarz-gelbe Bundesregierung wollte in einem Gesetz – der Entwurf lag dem Bundestag schon vor – den Kommunen die Zuständigkeit bei der Hausmüllsammlung zugunsten privater Entsorger streitig machen.
Ich denke, das ist wieder dieser liberale Einfluss, der da immer wieder durchkommt.
Das wäre eine Rosinenpickerei geworden; denn die Privaten hätten wahrscheinlich nur das übrig gelassen, was nicht so gut zu verwerten ist. Dies wiederum hätte ein hohes Maß an Unsicherheit in die Entsorgungsplanung der Kommunen gebracht und außerdem die Gebühren schwer kalkulierbar gemacht.
Der Bundesrat hat mit den Stimmen von Rheinland-Pfalz – da war sicher unsere Ministerin beteiligt – der schwarz-gelben Regierung eine deutliche Absage erteilt. Nun sind mit unserem Landesgesetz, das als Basis ja das Bundesgesetz hat,
die Weichen für eine gemeinsame Entsorgungsverantwortung von öffentlicher Hand auf der einen Seite und der privaten Wirtschaft auf der anderen Seite gestellt.
Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Klimakonferenz in Doha wurde den Erwartungen nicht gerecht. Die Konferenz brachte in keiner Weise einen Durchbruch. Sie ist auch nicht so positiv zu sehen, wie es die Kollegin dargestellt hat. Die Klimakonferenz in Doha kann als ein weiterer Meilenstein beim Versagen der internationalen Klimapolitik in die Geschichte eingehen. Das ist sicher.
Was hat sich abgespielt? Die Umweltorganisationen mahnten schon im Vorfeld. Diejenigen Staaten, die bereits unter dem Klimawandel leiden, klagten und appellierten vor allem an die Klimasünder. Wenn man genau hinschaut, sieht man: Die Industrieländer verfolgten nur ihre eigenen Interessen. Gerade die von den Entwicklungsländern angesprochenen Klimasünder – vor allem die USA, China, Kanada und Russland –, aber auch die Schwellenländer haben blockiert.
Ich denke, es macht relativ wenig Sinn zu beklagen, dass in Doha so gut wie nichts erreicht und nur heiße Luft verströmt wurde – manche Presseleute sagten, es seien „Dampfplauderer“ am Werk gewesen. Immerhin kam es zu einem sogenannten Minimalkonsens: zur Verlängerung des Kyoto-Protokolls bis 2020 – manche sprechen auch vom „zweiten Kyoto-Protokoll“. Aber wir alle wissen, dass nur wenige Staaten diesem KyotoProtokoll beigetreten waren bzw. noch angehören. Von
einer gemeinsamen Lösung für einen konsequenten Klimaschutz ist die Weltgemeinschaft nach wie vor weit entfernt.
Bei der Vorjahreskonferenz in Durban gab es wenigstens eine Allianz zwischen der EU und den Entwicklungsländern. Die Entwicklungsländer, die vom Klimawandel hauptsächlich betroffen sind, setzten gemeinsam mit der EU ein Zeichen. Doch diesmal ist diese Allianz auseinandergefallen. Die wirtschaftlich aktiven Länder befürchteten, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft durch die ehrgeizigen Ziele bei der Verringerung der Treibhausgase zu gefährden.
Aber das ist absolut zu kurz gedacht, denn die BRD zeigt, dass das eine das andere nicht ausschließt. Wir haben unsere Kyoto-Ziele nicht nur erfüllt, sondern haben unsere Emissionen seit 1990 um 26 % verringert. Trotzdem haben wir ein beachtliches Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. Auch sind wir im Bereich der Klima- und Umwelttechnologien marktführend.
Meine Damen und Herren, ich muss der Kollegin widersprechen. Die Klimakonferenz in Doha stand politisch unter schlechten Zeichen. Es war nicht der Kollege Hartenfels, der dazu beitrug, dass die Konferenz wenig Erfolg hatte, sondern das war vor allem die Schuld der EU, die ihre Vorreiterposition aufgab. Die EU hatte viel zu viel mit der Euro-Krise zu tun. Die politische Willensschwäche einiger Staaten war eklatant zu erkennen. Der Kampf gerade der osteuropäischen Länder – Polen und auch Russland – um die alten Emissionsrechte führte zum Scheitern dessen, was man sich vorgenommen hatte.
Hinzu kam, Frau Schneider, dass unser Umweltminister zu spät anreiste, weil er auf Ihrem Parteitag war. Die Staatssekretärin hatte jedoch praktisch schon im Voraus die Ergebnisse herumgeflötet.
Ich denke, genau das hat die Verhandlungspartner irritiert – jedoch bestimmt nicht das, was Herr Hartenfels heute hier gesagt hat.
Ich denke, im Endeffekt hat auch die Weigerung des gesamten EU-Raums, die beabsichtigte Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 von 20 % auf 30 % anzuheben, dem Rest der Welt einfach signalisiert: Die Europäer halten den Klimaschutz inzwischen für nebensächlich. Manchmal meine ich, das auch hier im Landtag von der Oppositionspartei so zu vernehmen.
Das ist sehr schlecht gelaufen, denke ich. Der Schaden, der entstanden ist, ist unvorstellbar groß.
Spätere Generationen haben diesen Schaden auszubaden.
Wir müssen ambitioniert weitermachen. Wir müssen Vorreiter sein und zeigen, dass Klimaschutz und wirt
die Bundesrepublik Deutschland, muss vorangehen.
Für mich sind das komplett neue Töne. Ich bin seit 2001 im rheinland-pfälzischen Landtag. Gerade in Bezug auf Klima, Klimaschutz und Energie habe ich schon das Tollste mitgemacht. Frau Schneider, verzeihen Sie, aber Sie trifft das eben im Moment. Es kommen mir schon die Tränen, wenn sich gerade Frau Schneider und die CDU als Retter des Weltklimas und des rheinland-pfälzischen Klimas aufspielen wollen.
Ich kann mich noch sehr gut an Zeiten erinnern, als Sie gegen jede Windmühle gekämpft haben, die sich in Rheinland-Pfalz gedreht hat oder aufgestellt wurde.
Lieber Herr Licht, sagen Sie nicht, das ist falsch. Sie standen wahrscheinlich nur nicht genau an der Stelle, an der Sie sich das vorgestellt haben.
Sie haben die Gabe, Ihre Verhinderungspolitik ganz geschickt zu kaschieren. Das hat System. Teilweise hat das auch Charme.
Beim Klimaschutz und bei der Energiewende fragen Sie nach dem Stundenplan. Sie fragen nach dem Anfang der Stunde und nach dem Ende der Stunde, aber Sie haben das Gesamtziel komplett aus den Augen verloren.
Ich meine, die Ausführungen zum Klimagipfel zeigen, dass Ihnen das gar nicht nahegeht. Die Diskrepanz zwischen Politik und den Bürgern gerade in Bezug auf die Beurteilung des Klimaschutzes und der Energiewende ist für mich eklatant. Die Politiker müssten – ich zähle mich dazu, aber ich meine, ich habe in diesem Bereich schon sehr viel aufgearbeitet – sich wesentlich mehr ins Bewusstsein rufen, wie auf lange Sicht mit der Erde umgegangen wird.
Ich bitte Sie, gehen Sie offener damit um. Man bekommt den Klimawandel, den Klimaschutz nicht für umme.
Frau Ministerin, meine Frage richtet sich auf die in der Frage angesprochenen Schwerpunkte Überschuldung, Zahlungsverzug und Zahlungsunfähigkeit von privaten Haushalten besonders mit geringem Einkommen auch in Bezug auf die Energiekosten Strom und Heizung. Das ist ein zunehmendes Problem nicht nur in RheinlandPfalz. Worin sehen sie die Gründe für diese Entwicklung? Diese ist sicher vielfältig und nicht allein auf die Energiepreise zurückzuführen.
Meine Damen und Herren, der Landtag hat den Gesetzentwurf am 21. März dieses Jahres in erster Lesung beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – federführend – und den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung am 31. Mai 2012 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf am 19. Juni 2012 beraten.
Beide Ausschüsse empfehlen die Annahme des Gesetzentwurfs.
Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, in Rheinland-Pfalz lenkt und überwacht die Sonderabfall-Management-Gesellschaft RheinlandPfalz, kurz SAM genannt, als zentraler Ansprechpartner für alle Erzeuger und Entsorger von andienungspflichtigen Sonderabfälle diese Sonderabfallströme. Diese Sonderabfall-Management-Gesellschaft unterliegt der Fachaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung. Deshalb beschäftigen wir uns heute auch mit diesem Gesetz.
Da es sich bei diesem Unternehmen um ein beliehenes, gemischtwirtschaftliches Unternehmen handelt, das ohne Staatszuschüsse auskommt, nimmt es für seine Dienstleistungen eine Gebühr. In der vorliegenden Novelle ist eine neugefasste Gebührenkalkulation enthalten, die so angelegt ist, dass sie – das hat Herr Kollege Dötsch bereits gesagt – nach dem Kostendeckungsprinzip zu einem vollständigen Kostenausgleich führt, da nach betriebswirtschaftlichen Grundlagen die Berechnung stattgefunden hat. Das ist im Gesamtzusammenhang ganz eindeutig eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Gebührenerhebung. Das zeigt sich auch an dem Gebührenverzeichnis zu diesem Gesetz, in dem die einzelnen Gebühren aufgeführt sind.
Das Gesetz ist aber auch notwendig geworden, weil seit 2010 die Abfallwirtschaftsbeteiligten nach der Nachweisverordnung des Bundes verpflichtet sind, Begleitscheine elektronisch zu führen und elektronisch an die beteiligten Behörden zu versenden. Insofern hätte man, wenn das Gesetz nicht geändert worden wäre, weiter den Postweg beschreiten müssen. Es wäre also eine doppelte Arbeit erforderlich gewesen.
Ich meine, das Gesetz ist absolut zeitgemäß und pragmatisch gestaltet. Die Gebühr wird jetzt alleine von der entsorgten Menge bestimmt und nicht, wie das früher der Fall war, über ein sehr kompliziertes, nachgelagertes Verfahren ermittelt, das nicht immer zwingend objektiv war. Wir haben jetzt ganz objektive Kriterien, da sich die Gebühr anhand der Menge der Abfälle gestaltet und gestaffelt nach der Menge berechnet wird. Das kommt kleinen und mittelständischen Unternehmen zugute, stellt aber auch einen Anreiz zur Abfallvermeidung dar.
Interessant ist, dass das Gesetz zum Inhalt hat, dass die Gebühr jährlich überprüft wird, die über die Effizienzsteigerungen, die sich im Betrieb der SonderabfallManagement-Gesellschaft ergeben, ermittelt wird.
Im Koalitionsvertrag steht schon, dass wir die Unternehmen weiter entlasten werden und die bürokratischen Belastungen auf ein Minimum reduzierten werden. Ich meine, dieses Gesetz leistet einen deutlichen Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen. Es beinhaltet eine klare Verfahrenserleichterung mit Vorteilen sowohl für die SAM als auch für die Unternehmen. Es spart auf beiden Seiten Aufwand und dadurch auch Kosten.
Da es IT-gestützt ist, sorgt es für mehr Klarheit und Praktikabilität. Deshalb haben sich alle Verbände, die angehört worden sind, sehr wohlwollend gegenüber diesem Gesetz geäußert. Ich meine, es besteht ein breiter Konsens über alle Parteien hinweg. Insofern werden wir nachher sicherlich einstimmig abstimmen.
Danke schön.
Lieber Herr Dr. Mittrücker, wir sind in der ersten Lesung, da ist es durchaus üblich, dass ein Gesetz an den Ausschuss überwiesen und dort noch einmal beraten wird.
Dann stimmen wir hier in der zweiten und dritten Lesung ab.
Auch von meiner Seite aus möchte ich sagen, in dem Koalitionsvertrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht das Ziel, die Unternehmen weiter von bürokratischen Hemmnissen zu entlasten und das auf ein Minimum zu reduzieren, was an Bürokratie noch ansteht.
Diese Gesetzesnovelle ist in meinen Augen ein ganz klarer Beitrag zum Bürokratieabbau; denn sie verschafft mehr Rechtsklarheit und -sicherheit ganz besonders bei den Berechnungsgrundlagen und schafft deutliche Erleichterungen innerhalb der Verfahren mit ganz klaren Vorteilen für die Unternehmen, aber auch für unsere Sonderabfall-Management-Gesellschaft.
Durch die Deregulierung und Vereinfachung des ganzen Verfahrens – Sie haben es angesprochen; bedeutend weniger Papier, vieles geht über das Netz – ergibt sich auch ein reduzierter Aufwand für beide Institutionen, also die Unternehmen und die SAM. Es reduziert den Aufwand und damit auch die Kosten.
Die SAM lenkt in Rheinland-Pfalz und kontrolliert als zentraler Ansprechpartner für alle Erzeuger und Entsorger von andienungspflichtigen Sonderabfällen die Sonderabfallströme. Die Rechtsgrundlagen dafür bilden zunächst einmal die europa-, die bundes-, aber auch die landesrechtlichen Bestimmungen. Interessant wird es dann, wenn diese Sonderabfallströme über die Landesgrenzen hinaus transportiert werden.
Die SAM hat aber auch den Auftrag, zu beraten und über Möglichkeiten der Vermeidung und Verminderung sowie der Verwertung von Sonderabfällen zu informieren.
Kerngeschäft der SAM ist aber, dass sie andienungspflichte Sonderabfälle auf Antrag und Vorschlag der Entsorgungspflichtigen bestimmten Anlagen zuweist. Dafür – das hat Herr Dr. Mittrücker angesprochen – nimmt sie eine Gebühr, die sich aber aus dem Gesamtengagement der SAM ergeben muss, Herr Dr. Mittrücker.
Diese Gebühr war früher prozentual berechnet und hat sich an den Kosten des Entsorgungsvorgangs orientiert, der manchmal völlig intransparent war und Schwierigkeiten in der Darlegung bereitet hat.
Das ist ein altes Gesetz gewesen. Frau Kohnle-Gros. Ich will gar nicht wissen, wer es gemacht hat.
Durch die Novellierung wird das Verfahren wesentlich transparenter. Der Aufwand für die Entsorgungsunternehmen wird geringer. Das habe ich schon angesprochen.
Hinzu kommt, dass der Bund seit 2010 im Rahmen der Nachweisverordnung E-Government eingefordert hat, das heißt, die ganzen Daten werden elektronisch übermittelt. Wenn wir dieses Gesetz nicht geändert hätten, hätten wir zusätzlich zu dieser elektronischen Informations- und Datenübertragung alles noch einmal per Papier anfordern müssen. Das wäre für die Unternehmen absolut unzumutbar.
Ich denke, es versteht sich von selbst und löst auch gar keinen Widerspruch aus, dass das Gesetz dahin gehend angepasst wird, das Verfahren zeitgemäß und pragmatisch zu gestalten.
Im Anhörverfahren ist man auf die Ergänzungswünsche der Anzuhörenden, wie dem Landkreistag oder betroffenen Wirtschaftsverbänden usw., eingegangen. Ich denke, wir können im Rahmen des Ausschusses noch weiter darüber beraten.