Protocol of the Session on October 7, 2010

Von daher freue ich mich darauf, dass Sie uns in den Haushaltsberatungen sicherlich viele Vorschläge vorlegen werden, damit wir zum Wohle von Rheinland-Pfalz gemeinsam auf diesem Weg weitergehen können. Ich freue mich auf konstruktive Vorschläge und auf eine solide Diskussion und möchte Ihnen noch einmal sagen: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein, die bis 14:45 Uhr dauert.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g: 13:43 Uhr.

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g: 14:45 Uhr.

Ich eröffne die Sitzung. Wir haben noch über den weiteren Beratungsgang des Finanzplans des Landes und des Landeshaushaltsgesetzes zu entscheiden. – Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung der Fachausschüsse erfolgt. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.

Dann kommen wir zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Bin- nenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband- Staatsvertrag) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4773 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – Drucksache 15/5012 –

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Arnold Schmitt, das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat am 9. September dieses Jahrs den – ich benutze die Kurzfassung – Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag an die Ausschüsse überwiesen, federführend an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz sowie an den Rechtsausschuss. Beide Ausschüsse haben den Gesetzentwurf der Landesregierung beraten und empfehlen dem Parlament die Zustimmung.

(Vereinzelt Beifall bei CDU und FDP)

Ich bitte um Wortmeldungen.

(Staatsministerin Frau Conrad: Hier, Maximini!)

Entschuldigung. Das Wort hat Herr Abgeordneter Maximini von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits am 9. September 1996 wurde das Übereinkommen mit den Ländern Frankreich, Niederlande, Schweiz, Belgien, Luxemburg und Deutschland geschlossen. Deutschland hat diesem Übereinkommen mit dem Gesetz vom 13. Dezember 2003 bereits zugestimmt. Das Abkommen ist auch seit dem 1. November 2009 in Kraft. Das Ziel des Übereinkommens ist die verursachergerechte Finanzierung der Kosten der Beseitigung und Entsorgung öl- und fetthaltiger Abfälle in der Binnenschifffahrt, wie es im Gesetz heißt.

Danach hat jeder Unterzeichnerstaat eine Institution zu benennen, die für die Organisation dieser Aufgabe verantwortlich zeichnet. Betriebskosten und Verwaltungskosten sind von den jeweiligen Vertragsstaaten zu übernehmen. Deutschland hat für diese Aufgabe den Bilgenentwässerungsverband mit Sitz in Duisburg benannt.

Meine Damen und Herren, der Staatsvertrag wurde von allen beteiligten Bundesländern unterzeichnet, zuletzt vom Land Sachsen am 11. Mai 2010, Rheinland-Pfalz bereits am 3. März 2009. Der Staatsvertrag bedarf nunmehr der Zustimmung des Landtags. Das wollen wir heute ermöglichen.

Um was geht es? – Bisher wurden die Kosten der Sammlung und Entsorgung von öl- und fetthaltigen Materialien und Betriebsstoffen nicht vom Binnenschifffahrtsgewerbe getragen, sondern aus den Länderhaushalten. Immerhin handelt es sich um eine Summe von 3,5 Millionen Euro jährlich. Rheinland-Pfalz war mit 350.000 Euro dabei. Zukünftig werden die Entsorgungskosten von der Binnenschifffahrt übernommen, also von den Verursachern selbst.

Meine Damen und Herren, lediglich die anteiligen Kosten für den Bilgenentwässerungsverband – ein sehr schwieriges Wort, das man im Grunde genommen ganz selten ausspricht –, also Betriebs- und Verwaltungskosten in Höhe von 480.000 Euro, werden zukünftig von den Bundesländern getragen. Für Rheinland-Pfalz fallen Kosten von jetzt nur noch jährlich 24.000 Euro an.

Meine Damen und Herren, dies sind immerhin Einsparungen in Höhe von 326.000 Euro, die wir dem Landeshaushalt zugute kommen lassen. Das ist eine gute Einsparung. Zum Thema „Einsparungen im Haushalt“ hatten wir heute genug gehört, meine Damen und Herren.

Ich empfehle und bitte den Landtag, diesem Bilgenentwässerungsgesetz zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD – Pörksen, SPD: Nach dieser Rede selbstverständlich!)

Ich begrüße als Besucherinnen und Besucher im rheinland-pfälzischen Landtag Mitglieder der Feuerwehren und Rettungsdienste der Südpfalz, BBS Landau. Herzlich willkommen in Mainz!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Arnold Schmitt von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen heute über das Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung eines Bilgenentwässerungsverbandes ab. Nach den bisherigen Regelungen ist das Land Rheinland-Pfalz an den Kosten für die Bilgenentwässerung in der Binnenschifffahrt direkt beteiligt.

Herr Kollege Maximini hat es schon erwähnt, bisher sind jährlich Kosten in Höhe von ca. 3,5 Millionen Euro angefallen. Mit der Schaffung eines Bilgenentwässerungsverbandes werden diese Kosten nun direkt auf das Binnen

schifffahrtsgewerbe übertragen. Die einzelnen Verbände, die daran beteiligt sind, haben dem auch schon zugestimmt.

Es werden zentrale Annahmestellen koordiniert und die Entgelte für die Entsorgung im Verband festgelegt. Außerdem findet dort eine Erfassung der Mengen statt. Diese Institution ist somit ein Beitrag, umweltgerechte, aber auch unternehmensgerechte Strukturen zu schaffen und Kompetenz zu bündeln. Es ist zu begrüßen, dass hiermit auch ein einheitliches Zahlungssystem entwickelt wird, das den internationalen Binnenschiffverkehr in Deutschland vereinfachen wird.

Aus der Sicht des Landes ist es natürlich zu begrüßen, dass man in der Zukunft nicht mehr an den Kosten der Entsorgung, sondern nur noch an der Finanzierung des Verbandes beteiligt ist. Somit ergeben sich Einsparungen im Haushalt, die, seien sie auch noch so klein, dort zur Konsolidierung beitragen können. Insbesondere vor dem Hintergrund der sonst so expansiven Haushaltspolitik der SPD-Landesregierung ist das ein erfreulicher Aspekt.

(Ministerpräsident Beck: Mein Gott, warum hast du mich verlassen?)

Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Schellhaaß von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie schon gesagt, es geht um die Übertragung auf den Bilgenentwässerungsverband. Das ist nichts Neues. Er hat die Zuständigkeit de facto für den Mittelrhein schon seit 1967 und für die Mosel schon seit 1983. Neu ist lediglich, dass die Kosten und deren Finanzierung auf die Verursacher übertragen werden, was an sich auch richtig ist. Durch die Erhebung beim Einkauf des Dieselöls bzw. des Gases durch die Schiffe ist sichergestellt, dass keine Versuchung entsteht, die ölhaltigen Abwässer irgendwie illegal zu entsorgen.

Herr Maximini, es ist aber nicht das Verdienst des Landes, wenn jetzt 325.000 Euro weniger ausgegeben werden, sondern das wird auf die mittelständische Schifffahrt abgewälzt. Wie gesagt, das ist richtig, aber das Land sollte dieses Geld dann auch einsparen. Davon sehen wir wenig.

(Beifall der FDP)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Margit Conrad.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich als Erstes für die zügige Beratung und für die Zustimmung aller Fraktionen zu diesem Staatsvertrag. Er hat für Rheinland-Pfalz eine ganz besondere Bedeutung, weil in Rheinland-Pfalz – insbesondere am Rhein und seinen Nebenflüssen – fast drei Viertel des gesamten Umschlags der Binnenschifffahrt in Deutschland erfolgt. Sie wissen, dass wir mit Mainz, Ludwigshafen und Wörth mit die umschlagsstärksten Binnenhäfen in ganz Deutschland haben. Sie gehören zu den Top 5. Wir haben in Rheinland-Pfalz auch noch viele Reedereien. Oft handelt es sich um kleine Familienbetriebe. Für diese Betriebe ist dieser Staatsvertrag von besonderer Bedeutung. Deshalb ein Dankeschön.

Wir bestimmen zum einen, dass wir in der Zukunft die Aufgabe der Bilgenentwässerung im Hinblick auf die Überwachung und die Konzeption, aber auch im Hinblick auf das Finanzierungssystem an eine einzige staatliche Stelle geben, und zwar an den Bilgenentwässerungsverband in Duisburg. Das ist im Übrigen eine kostengünstige Lösung, die sehr effektiv ist. Dies ist auch für die Binnenschifffahrt eine sehr einfache Lösung, weil sie sich nicht mit vielen Länderbehörden auseinandersetzen muss. Insofern ist es meiner Meinung nach ein Beleg für eine länderübergreifende Zusammenarbeit, bei der wir in diesem Fall eine sehr wirtschaftliche Lösung hinbekommen haben.

Die Kostenentlastung ist ein Faktum, weil wir die Verursacher heranziehen. Das ist aber bereits durch EURecht so vorgesehen. Das gilt überall so und muss umgesetzt werden. Meiner Meinung nach haben wir auch für die Betroffenen eine vertretbare Lösung gefunden, die in der Tat auch eine Entlastung in der genannten Größenordnung für den Haushalt mit sich bringt. Also noch einmal danke schön.

Wir wissen natürlich auch, dass dazu eine entsprechende Infrastruktur notwendig ist. Wir wissen, dass in diesem Zusammenhang erhebliche Investitionen getätigt worden sind. Der ökologischste Verkehrsweg ist der Wasserweg. Wir wollen ihn so gestalten, dass die Gewässer nicht stärker als unbedingt notwendig belastet werden; denn wir haben gerade in der Binnenschifffahrt in der Zukunft erhebliche Zuwächse zu erwarten.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Die Beschlussempfehlung empfiehlt eine unveränderte Annahme. Deshalb stimmen wir unmittelbar in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4773 – ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich bitte um die Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte,

den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf unverändert einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: