Protocol of the Session on October 7, 2010

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4877 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – Drucksache 15/5013 –

Berichterstatter ist Herr Bertrand Adams. Ich bitte um die Berichterstattung. Im Übrigen ist vereinbart worden, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat in seiner 34. Sitzung am 21. September 2010 mit den Stimmen von SPD und FDP bei Enthaltung der CDU-Fraktion dem Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes – das ist das ehemalige Tierkörperbeseitigungsgesetz – zugestimmt. Ich merke an, die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf ebenfalls zustimmen.

Danke schön.

(Beifall im Hause)

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs. Wir kommen deshalb zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4877 – in zweiter Beratung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen dann zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf unverändert einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts sowie des Vorläufigen Tabakgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4892 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – Drucksache 15/5014 –

Ich bitte Herrn Abgeordneten Schmitt um die Berichterstattung.

(Ministerpräsident Beck: Herr Kollege Schmitt bekommt ein Fleißkärtchen!)

Danke schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Der Landtag hat am 9. September 2010 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts sowie des Vorläufigen Tabakgesetzes federführend an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz und an den Rechtsausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben den Gesetzentwurf behandelt und empfehlen dem Landtag bei Zustimmung der SPD und Enthaltung der CDU und der FDP die Annahme.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/4892 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? –

(Ministerpräsident Beck: Eine Kollegin der CDU hat zugestimmt!)

Herr Ministerpräsident, ich habe sie von hier aus nicht entdeckt.

Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Landesbeamtengesetz (LBG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksachen 15/4465/4523 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/5015 –

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/5042 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/5045 –

Fortentwicklung des Beamtenrechts durch flexiblere Dienstzeitregelungen Antrag der Fraktion der FDP – Entschließung – – Drucksache 15/5041 –

Modernes Landesbeamtengesetz – Grundlage für einen funktionsfähigen Öffentlichen Dienst Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 15/5048 –

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Seekatz das Wort.

(Abg. Bracht, CDU, meldet sich)

Herr Seekatz wird die Berichterstattung nicht vornehmen, sondern Herr Abgeordneter Bracht. Gleichzeitig darf ich den Ministerpräsidenten für ca. 50 Minuten entschuldigen, weil er einen wichtigen Termin hat.

Bitte schön, Herr Bracht.

Wegen der kurzfristig erfolgten Veränderung des Ablaufs der Plenumstagesordnung kann Herr Abgeordneter Seekatz im Moment die Berichterstattung nicht vornehmen. Ich übernehme das.

Durch Beschluss des Landtags vom 29. April 2010 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 6. Mai 2010, in seiner 37. Sitzung am 29. Juni 2010 und in seiner 38. Sitzung am 26. August 2010 beraten. In seiner 37. Sitzung am 29. Juni 2010 hat der Innenausschuss ein öffentliches Anhörverfahren durchgeführt.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 55. Sitzung am 30. September 2010 beraten, und der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 30. September 2010 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet, der Gesetzentwurf sollte angenommen werden.

(Beifall der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Danke schön, Herr Berichterstatter.

Die Grundredezeit beträgt zehn Minuten. Herr Abgeordneter Henter von der CDU-Fraktion hat das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Ände

rung des Landesbeamtengesetzes. Hintergrund ist eine Änderung des Grundgesetzes aus dem Jahr 2006.

Es hat eine Neuregelung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern im Bereich des öffentlichen Dienstrechts und des Landesbeamtenrechts stattgefunden.

Beim Bund verblieb die Kompetenz zur Regelung der Statusangelegenheiten der Landesbeamtinnen und -beamten als konkurrierende Gesetzgebung.

Die Ländergesetzgebungskompetenz ist beim Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht zu sehen.

Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht sind wichtige Bestandteile des Beamtenrechts.

Herr Minister, insofern hätten wir es gern gesehen, wenn es gelungen wäre, heute eine allumfassende Regelung zu beschließen. Aber wir reden heute nur über eine Teilfortschreibung des Landesbeamtenrechts.

Bayern hat zum Beispiel den Weg einer allumfassenden Regelung gewählt und quasi einen Gesetzentwurf aus einem Guss hingelegt.

(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)