4. Wie sieht nach dem derzeitigen Stand der Zeitrahmen für den weiteren Ausbau des Streckenabschnitts zwischen Godramstein und Queichhambach aus?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bundesstraße 10 zwischen Landau und Pirmasens ist Teil einer bedeutenden großräumigen Ost-West-Verbindung. Sie verbindet die Oberzentren Karlsruhe und Saarbrücken. Daneben entfaltet sie für alle Gebiete, durch die sie verläuft, eine hohe Standortwirkung. Insbesondere für die Südwestpfalz kommt dieser Straße als direkte Anbindung an die Rheinschiene eine außerordentliche regionale und volkswirtschaftliche Bedeutung zu.
Wegen des gestiegenen und auch künftig wachsenden Verkehrsaufkommens sieht der Bund die B 10 zwischen Landau und Pirmasens im Bedarfsplan 2004 für den vierstreifigen Ausbau in mehreren Abschnitten vor. Auch das Landesentwicklungsprogramm IV des Landes Rheinland-Pfalz enthält den durchgehenden vierstreifigen Ausbau der B 10 als Ziel.
Wegen der hohen Bedeutung dieser Straße für den südwestpfälzischen Raum verfolgt die Landesregierung den schrittweisen Ausbau der B 10. Dafür werden erhebliche Planungs- und Baukapazitäten eingestellt. Ziel ist es, den Ausbau der B 10 unter den gegebenen Rahmenbedingungen so rasch wie möglich und dabei durchgehend vierstreifig zu verwirklichen.
Ich weise darauf hin, dass in den Ausbau der B 10 bereits rund 325 Millionen Euro investiert worden sind. Das besondere Engagement des Landes – ich will Ihren Fragen nicht vorgreifen, aber ich vermute, das wird Sie besonders interessieren – für diesen Ausbau wird auch daran deutlich, dass sich das Land im Rahmen der Mitfinanzierung gerade bei dieser Strecke mit rund 59 Millionen Euro an Landesmitteln einbringt.
Nach der Planung der Landesregierung, die von wachsenden Verkehrsmengen ebenfalls ausgeht, soll ein vierstreifiger Ausbau im Abschnitt Landau – Queichhambach erhebliche Verbesserungen für den Ziel- und Quellverkehr in der Region, den überregionalen Verkehr sowie eine Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der B 10 mit sich bringen.
Zu Frage 1: Das Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Godramstein und Landau ist bereits sehr weit vorangekommen. Nach Überarbeitung und Anpassung der naturschutzfachlichen Gutachten an die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes hat der Landesbetrieb Mobilität Speyer im August 2010 die Unterlagen in der geänderten Fassung den anerkannten Naturschutzvereinigungen zugeleitet.
Damit haben diese die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist von vier Wochen zu äußern. Dies geschieht, wie in anderen Planfeststellungsverfahren üblich, um die Mitwirkung nach § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes herbeizuführen. Eine Verzögerung ist insoweit nicht eingetreten.
Zu Frage 2: Derzeit werden die Rückäußerungen der Naturschutzvereinigungen abgewartet. Die Frist hierfür endet in der kommenden Woche am 17. September 2010. Danach wird der Planfeststellungsbeschluss kurzfristig erlassen.
Zu Frage 3: Nach dem Planfeststellungsbeschluss bleibt abzuwarten, ob Klagen hiergegen eingereicht werden und sich damit die Rechtskraft, das heißt das Baurecht, noch verzögert. Erst nachdem die Rechtskraft vorliegt, kann mit dem Bau begonnen werden.
Voraussetzung ist dabei selbstverständlich auch, dass der Bund die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellt. Beim derzeitigen Sachstand sind daher Aussagen zum Baubeginn seriös noch nicht zu treffen.
Zu Frage 4: Für den nächstfolgenden Planungsabschnitt der B 10 zwischen Klemmtalbrücke und Godramstein steht bereits seit Anfang 2009 der sogenannte GesehenVermerk des Bundesverkehrsministeriums und damit die Genehmigung der Detailplanung aus.
Für den dritten Planungsabschnitt in Richtung Westen zwischen Queichhambach und der Klemmtalbrücke stellt derzeit der Landesbetrieb Mobilität die Detailplanung auf. Somit geht es zügig weiter.
Ich bin sicher, dass wir Schritt für Schritt die Vierstreifigkeit der B 10 erreichen werden. Das ist die Absicht der Landesregierung, und sie lässt sich an vielen einzelnen Plan- und Baufortschritten immer wieder dokumentieren.
Herr Staatssekretär, mich würde interessieren, ob im Vorfeld der Übersendung der Planungsunterlagen an die Naturschutzverbände bereits Bedenken seitens der Naturschutzverbände geäußert worden sind und welche Art von Bedenken dies waren.
Herr Abgeordneter, die Bedenken seitens der Naturschutzverbände werden seit vielen Jahren fortlaufend und immer wiederkehrend in sehr grundsätzlicher Natur geäußert.
Herr Staatssekretär Schweitzer, Bundesverkehrsminister Ramsauer hat vor wenigen Wochen die B 10 besucht. Hat er Aussagen zur Finanzierung dieses Projekts getroffen?
Ich kann Ihnen das nicht unmittelbar erläutern, weil es offensichtlich ein Versehen im Büro des Bundesverkehrsministers gab. Er hat nämlich vergessen, die Landesregierung oder den Landesbetrieb Mobilität einzuladen. Insofern sind wir auf Äußerungen in den Medien angewiesen. Daraus sind mir keine Zusagen bekannt.
Ich kann Ihnen aber sagen, was wir auf der Fachebene an Informationen über den Finanzrahmen bekommen. Wenn er eine Zusage gemacht hätte, wäre das vor dem Hintergrund der von ihm eingeplanten Investitionsmöglichkeiten für den Bundesfernstraßenbau in der Zukunft höchst fahrlässig, weil wir nämlich massive Probleme auch beim Bundesfernstraßenbau in Rheinland-Pfalz bekommen werden. Das ist zumindest die Information, die uns aus der Bundesregierung erreicht hat.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ulla Brede-Hoffmann und Bettina Brück (SPD), Behauptungen der Parlamentarischen Staatssekretärin Julia Klöckner, MdB, zur Bezahlung von Vertretungslehrkräften in Rheinland-Pfalz – Nummer 8 der Drucksache 15/4947 – betreffend, auf.
3. Wie hoch ist die durchschnittliche Vergütung der Vertretungslehrkräfte bei Vollzeitbeschäftigung?
Herr Präsident, wenn ich nach Herrn Staatssekretär Schweitzer das Pult richten muss, brauche ich bei der Redezeit eigentlich ein Plus von einer Minute.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ulla BredeHoffmann und Bettina Brück beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Um die Fragen zu den von der ADD abgeschlossenen Vertretungsverträgen beantworten zu können, wurden die Gehaltsdaten der Monate Januar bis Juli 2010 der ZBV ausgewertet. Im Monat Juni 2010 – das war der stärkste Beschäftigungsmonat – waren in den Schulkapiteln 3.115 Personen als Vertretungskräfte beschäftigt. In Vollzeit waren dies 2.174,52 Vollzeiteinheiten.
Geht man davon aus, dass alle ab E 10 vergüteten Personen als Lehrkräfte bezeichnet werden können, dann waren im Juni 2010 2.460 Personen als Vertretungslehrkräfte eingesetzt (1.841 Vollzeiteinheiten).
Zu Frage 2: Zu den geltenden Eingruppierungsgrundsätzen der durchschnittlichen Eingruppierung von Vertretungslehrkräften sowie zu der zurzeit geltenden Entgelttabelle wurde mit Beantwortung der Kleinen Anfrage 3070 vom 25. Juni 2010 und Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur – Drucksache 15/4803 – vom 16. Juli 2010 und der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2293 vom 15. Juli 2009 und Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur – Drucksache 15/3651 – ausführlich Stellung genommen.
Es wurde dabei ausgeführt, dass die Vergütung aller Vertretungslehrerinnen und -lehrer, also der Vertretungslehrkräfte und der PES-Lehrkräfte, nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte erfolgt.
Die Vertretungslehrkräfte werden je nach Qualifikation der Lehrkraft und den von ihr ausgeübten Tätigkeiten mindestens in Entgeltgruppe 10, höchstens in Entgeltgruppe 13 eingruppiert. Vertretungslehrkräfte mit zweitem Staatsexamen werden ab E 11, solche mit erstem Staatsexamen in der Regel nach E 10 eingruppiert. Im Juni 2010 wurden 512 Personen nach E 13, 281 nach E 12, 1.418 nach E 11 und 249 nach E 10 vergütet. Insgesamt wurden 2.460 Personen in diesen Zahlgruppen als Vertretungslehrkräfte bezahlt.
Die durchschnittliche Vergütung dieser Vertretungslehrkräfte beträgt in Vollzeit 2.986 Euro. PES-Kräfte, auch wenn sie kein Examen haben, werden mindestens in Entgeltgruppe 6 TV-L, höchstens in Entgeltgruppe 13 TV-L eingruppiert.
Die PES-Kräfte sind in der Regel nicht vollzeitbeschäftigt. Aber selbst wenn wir eine Vollzeitbeschäftigung annehmen und die niedrigste denkbare Eingruppierung – das ist die Entgeltgruppe 6 TV-L bei den PES-Lehr- kräften – und innerhalb dieser Entgeltgruppe die niedrigste Entgeltstufe 1 zugrunde legen, so kommen wir auf eine Mindestvergütung für eine Vollzeitbeschäftigte von derzeit 1.893,99 Euro brutto.
(Ramsauer, SPD: Hört! Hört! – Pörksen, SPD: Können Sie das noch einmal wiederholen, ich verstehe das nämlich nicht?)
Zu Frage 3: Die Höhe der durchschnittlichen Vergütung in den jeweiligen Entgeltgruppen hängt von der Verteilung der Vertretungslehrkräfte auf die jeweiligen Entwicklungsstufen ab. Die Bruttomittelwerte über alle Monate des ersten Halbjahrs 2010 in der Bandbreite E 10 bis E 13, also so, wie die Vertretungskräfte tatsächlich bezahlt wurden, gestalten sich wie folgt: