Protocol of the Session on September 10, 2010

E 13 3.475 Euro, – E 12 3.041 Euro, – E 11 2.917 Euro, – E 10 3.166 Euro.

Zu Frage 4: Die Auswertung der Gehaltsdaten der Monate Januar bis Juni 2010 aus dem Budgetierungsdatensatz der ZBV hat keinen einzigen Fall ergeben, in dem Vertretungslehrkräfte für eine Vollzeitbeschäftigung nur 900 Euro brutto monatlich erhalten. Dies gilt im Übrigen auch im Rahmen des Projektes „Erweiterte Selbstständigkeit“.

Unabhängig davon, dass bei der Betrachtung von Gehältern von Bruttobezügen ausgegangen wird, weil die konkreten Nettobezüge von vielen individuellen Faktoren, wie Familienstand, Anzahl der Kinder, Steuerklasse, Krankenversicherung etc. abhängen, haben wir eine Betrachtung möglicher Nettobeträge mithilfe von BruttoNetto-Rechnern angestellt. In keiner der denkbaren Fallkonstellationen in Vollzeit haben wir einen Nettobetrag lokalisieren können, der im Ergebnis bei 900 Euro netto endet.

So weit die Antwort der Landesregierung.

(Beifall der SPD – Pörksen, SPD: So viel zur Glaubwürdigkeit von Aussagen!)

Zusatzfragen? – Meine Damen und Herren, damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Zurufe aus dem Hause)

Ich habe deutlich gefragt und nicht genuschelt. Entschuldigung, Frau Ministerin, Sie müssen noch einmal nach vorne. Ich bitte die Damen und Herren, sich noch einmal per Hand zu melden. Frau Thelen und Frau Dickes. Wir befinden uns doch nicht im Tiefschlaf.

Frau Kollegin Thelen, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Ministerin, kann diese geringe Entlohnung, die wir durchaus vorgetragen bekommen haben, auch durch Befristungen der Fall sein? Nach unserer Kenntnis sind sehr viele der Lehrkräfte nur befristet beschäftigt. Deshalb lautet meine Frage, ob Sie uns die Zahlen benennen können, wie viele der Lehrkräfte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis nur für ein Teiljahr eingestellt worden sind.

(Pörksen, SPD: Also meine Güte noch mal!)

Es geht um Vertretungslehrkräfte. Vertretungslehrkräfte sind naturgemäß alle befristet beschäftigt. Deswegen gilt das, was ich Ihnen vorgetragen habe, auch für befristete Beschäftigungsverhältnisse. Das kann sicher nicht die Erklärung sein. Ich füge noch hinzu, in den entsprechenden Presseverlautbarungen geht es immer um Vollzeitbeschäftigte. Ich habe mich auf Vollzeitbeschäftigte bezogen. So ist es in den Raum gestellt worden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Adams.

Meine Frage ist beantwortet worden.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Dickes.

Frau Ministerin, wie stehen Sie zu der Aussage einer mit der Note 2 abgelehnten Lehramtsanwärterin für den Realschulbildungsgang, ihre Ausbildung dürfe sie nicht beenden, wohl aber zu einem Billiglohn von 900 Euro arbeiten? Sie dürfe auch nicht eine volle Stundenzahl von 24 Stunden, sondern lediglich 21 Stunden geben.

Ich kann diese Aussage, da Sie die Quelle nicht preisgegeben haben, nicht verifizieren. Die Betroffene hat aber offensichtlich selbst gesagt, dass sie nicht auf einer Vollzeitstelle ist.

Die Behauptungen, die von Frau Klöckner und wiederholt von Herrn Dr. Rosenbauer aufgestellt worden sind, beziehen sich ausdrücklich auf Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse. Ich sage Ihnen, ohne die Einzelkonstellation zu kennen, dass man das bei 21 Stunden zumindest

einmal hinterfragen müsste. Man muss auch schauen, um welche Steuerklasse es sich handelt usw.

Es steht die Aussage im Raum, dass es um Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse für 900 Euro geht. Ich glaube, ich habe versucht, durch Zahlen sehr eindrucksvoll darzulegen, dass das so nicht sein kann.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Schneider.

Frau Ministerin, ich habe eine Frage bezüglich der Feuerwehrlehrkräfte an Grundschulen. Ist es richtig, dass diese in der Regel einen Vertrag von 19 Stunden haben?

Wie viel Stunden es aktuell genau sind, kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen. Das kann ich Ihnen gern nachreichen. Es ist so, dass Feuerwehrlehrkräfte in der Regel keinen vollen Stundensatz haben, weil es um die Einsetzbarkeit in den Grundschulen geht. Diese sollen dort vertretungsweise zum Einsatz kommen. Insofern kommt es darauf an, dass die Betroffenen tatsächlich realiter dann für eine Vertretungssituation zur Verfügung stehen, wobei wir bei den Feuerwehrlehrkräften von einem vorübergehenden Beschäftigungsverhältnis ausgehen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Brandl.

Frau Ministerin, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass es innerhalb von zwei Jahren teilweise über zehnmalige Verlängerungen von Vertretungsstellen gab, das heißt, dass immer einmal wieder für zwei, drei oder zehn Monate verlängert wird, ohne dass eine Planstelle angeboten wird?

Ich beurteile den Sachverhalt so, dass es immer zwei Betrachtungsweisen gibt, nämlich die der Lehrkraft, die gern eine Planstelle haben möchte, was für mich absolut nachvollziehbar ist, und der Lehrkraft, die aus welchen Gründen auch immer vertreten werden muss.

Es kann im Einzelfall vorkommen, dass eine Lehrkraft zwei Monate krank und dann leider nicht gesundet ist und der Vertretungsgrund weiter besteht, sodass der

Vertrag der Vertretungslehrkraft verlängert werden muss.

Es kann auch passieren, dass das noch einmal vorkommt. Das hat auch etwas mit dem Schutz von Beschäftigten zu tun, weil die erkrankte Lehrkraft ein Rückkehrrecht hat. Deswegen geht es nicht so einfach, auf ihrer Planstelle jemand einzustellen.

(Beifall der SPD)

Das ist immer in ein ausgewogenes Verhältnis miteinander zu bringen. Es sind beide Betrachtungsweisen anzulegen, nämlich der Lehrkraft, die beschäftigt ist und wieder zurückkehren möchte, und der Lehrkraft, die die Vertretungstätigkeit übernimmt.

(Pörksen, SPD: Warum stellen Sie keine Fragen mehr zum Thema?)

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen von der CDU-Fraktion.

Frau Ministerin, wie bewertet die Landesregierung die Aussage von Vertretern der Krankenkassen, dass Vertretungslehrkräfte zwischen zwei Verträgen über die Sommerferien häufig nicht krankenversichert sind?

Ich glaube, diese Anfrage hat die Landesregierung mehrfach beantwortet. Die liegt Ihnen in schriftlicher Form mindestens zweimal vor. An die beiden Ausführungen kann ich mich zumindest erinnern. Wir haben Ihnen auch mitgeteilt, dass wir im Gegensatz zu anderen Ländern versucht haben, eine vernünftige Regelung zu finden. Diese vernünftige Regelung heißt, dass, wenn immer es arbeitsrechtlich vertretbar ist, wir über die Sommerferien hinaus und sogar noch nach den Sommerferien weiterbeschäftigen. Überall, wo das möglich ist, wird das von uns im Sinne der Betroffenen so gemacht. (Beifall bei der SPD – Pörksen, SPD: Sehr gut!)

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dickes von der CDU-Fraktion.

Frau Ministerin, Sie haben eben zu den Feuerwehrlehrkräften gesprochen. Trifft es zu, dass Vertretungslehrkräfte in der Regel keine volle Stundenzahl unterrichten sollen und ihnen daher nur ein reduzierter Vertrag angeboten wird? –

Nach Aussage von Grundschulen 22 statt 25 Stunden, an Realschulen plus 21 statt 24 Stunden.

Es kommt ganz darauf an, wie groß der Vertretungsbedarf ist. Wenn eine Lehrkraft in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit geht oder eine Lehrkraft erkrankt, dann schaut man, wie groß der Ersatzbedarf ist. Je nach der Größe des Ersatzbedarfs werden entsprechende Verträge ausgestaltet. Insofern kann das so sein, wie Sie es sagen. Es ist nicht jede Lehrkraft, die in Mutterschutz geht, in Vollzeit beschäftigt. Es ist auch nicht jede Lehrkraft, die erkrankt, in Vollzeit tätig. Insofern wird entsprechend dem Bedarf, der vor Ort entstanden ist, das Volumen bei der Vertretungslehrkraft festgelegt.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Brandl von der CDU-Fraktion. – Dann möchte ich die Beantwortung abschließen. Ich denke, es ist alles gesagt worden, insbesondere das, was gefragt worden ist.

Bitte, Herr Brandl.

Frau Ministerin, haben ich Sie richtig verstanden, dass Sie es als ausgewogenes Verhältnis bezeichnen, dass eine Lehrkraft innerhalb von zwei Jahren zehnmal den Vertrag verlängert bekommt, ohne Aussicht auf eine Planstelle zu erhalten?

Sie haben ausdrücklich nicht richtig verstanden. Ich weiß nicht, woran das liegt.

(Hartloff, SPD: Wissen und wollen!)

Meine Ausführungen waren relativ klar. Aber ich wiederhole sie gerne.

Ich habe gesagt, dass bei all diesen Fragen, die Vertretungslehrkräfte betreffen, immer zwei Sichtweisen mit einfließen müssen. Das ist die Sichtweise der beschäftigten Lehrkraft, die erkrankt oder aus anderen Gründen für eine bestimmte Zeit nicht zur Verfügung steht, die zurückkehren möchte, in der Regel an ihre Schule.

Ich möchte einmal wissen, was wir hier diskutieren würden, wenn ich erkrankten Lehrkräften zumuten würde, dass sie zwar wieder zurückkommen können, aber natürlich nicht an diese Schule. Welche Debatten würden wir hier führen?

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der SPD: So ist es!)

Man muss die Interessen der Beschäftigten im Blick haben und in ein ausgewogenes Verhältnis mit den Vertretungsnotwendigkeiten und der Situation der Vertretungslehrkraft bringen. Dies habe ich allerdings gesagt, und dazu stehe ich auch.

Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)