Protocol of the Session on September 10, 2010

Weitere Zusatzfragen, meine Damen und Herren? – Herr Kollege Hartloff hat eine Zusatzfrage.

Herr Minister, konterkariert diese Streichung nicht die Darlegungen der Bundesregierung, dass sie den Gemeinden in Zukunft verstärkt helfen will, weil die Finanznot der Gemeinden so groß ist?

Dass die Bundesregierung, egal wer sie führt, sparen muss und Sparprogramme auflegt, ist meines Erachtens unbestritten. Es ist auch nicht gut, wenn wir immer sagen, wir müssen zwar sparen, aber bitte nicht an dieser Stelle. Tatsache ist, wenn wir die Städtebauförderung nehmen und sie so zurückfahren – das ist jetzt nicht eine Linie Rheinland-Pfalz, sondern eine Linie Hessen, Baden-Württemberg oder wen Sie immer nehmen –, werden wir dies in der Entwicklung nicht auffangen können.

Das heißt, wir werden erhebliche Nachteile in den Städten und Gemeinden haben, die darin liegen, dass sie diese Programme nicht durchführen können. Das heißt, Folgeinvestitionen werden nicht stattfinden. Das konterkariert die ganze Entwicklung innerhalb der Städte und Gemeinden, weil wir gerade jetzt Programme im demografischen Bereich des Wandels brauchen: „Soziale Stadt“, wie sieht das mit den Entwicklungen aus, die wir haben, älter werden, was können wir tun? –

Von daher gesehen ist das eine wirklich große Schwierigkeit. Ich erhoffe mir sehr auch durch die gemeinsame Resolution, die A- und B-Länder gemeinsam mit dem Bundesminister gefasst haben, dass jetzt in den Haushaltsberatungen etwas geschieht. Wir haben noch einmal die Fraktionen angeschrieben und gesagt: „Passt auf, was da passiert, kann eigentlich nicht im Sinne von

euch sein, schaut da noch mal genau hin.“ Ich denke, dass sich da noch etwas bewegt und wir das zurückführen können.

Weitere Zusatzfragen?

Im Übrigen will ich noch einen Satz sagen: Was mich bei der ganzen Geschichte stört, ist, dass Städtebauförderung insgesamt im Subventionsbericht aufgeführt wird. Ich habe das nie als Subvention empfunden.

(Beifall der SPD)

Damit ist die Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider (CDU), Haltung der Landesregierung zum Weinbezeichnungsrecht – Nummer 6 der Drucksache 15/4947 – betreffend, auf.

Bitte schön, Frau Schneider.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Positionen zu den wichtigsten Themen der Neuregelung des Weinbezeichnungsrechts wird die Landesregierung bei den anstehenden Beratungen der Bundesländer und gegenüber der Bundesregierung einnehmen?

2. Welche Interessen des Weinbaus in Rheinland-Pfalz müssen nach Einschätzung der Landesregierung im neuen Weinbezeichnungsrecht vorrangig gewahrt werden?

3. Welche Bereiche im Weinbezeichnungsrecht sollten nach Auffassung der Landesregierung durch den Bund und welche durch die Länder geregelt werden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Schweitzer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit einem Diskussionspapier zur Weinbezeichnung RheinlandPfalz auf der Grundlage der neuen rechtlichen Systematik der Weinmarktordnung hat Minister Hering bereits im Dezember 2008 grundlegende Fragen zur Anwendung der neuen Regelung aufgeworfen. Im Anschluss daran –

zu Beginn des Jahres 2009 – wurde dann mit den Mitgliedern des Weinbaupolitischen Beirates die Frage erörtert, wie eine zukünftige Nutzung des neuen Bezeichnungssystems in Rheinland-Pfalz ausgestaltet werden könnte. Wegen der Vielschichtigkeit der Fragen, der verschiedenen Interessen und der neuen Rechtssystematik wurde dann eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Wirtschaft, Marketingexperten und Mitarbeitern unseres Hauses beauftragt, eine ausführliche Analyse vorzunehmen und Vorschläge zur weiteren Entwicklung des Bezeichnungsrechts zu unterbreiten.

Das Ergebnis ist eine Positionierung, die im März des Jahres 2010 den Vertretern der Weinwirtschaft vorgelegt wurde. Die Arbeitsgruppe kam zu dem Ergebnis, dass das neue Instrumentarium mit geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben kompliziert, wenig flexibel und aufwendig zu handhaben ist.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen der Frau Abgeordneten Schneider wie folgt:

Zu Frage 1: Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes wurden der Bundesregierung vier verschiedene Ermächtigungen zur Ausgestaltung der Regelungen für geschützte Ursprungsbezeichnungen eingeräumt:

1. Dies betrifft die Voraussetzungen für die Eintragung von Namen, die bisher in der Weinbergsrolle geführt wurden.

2. Es können weitere charakteristische Merkmale der Weine mit geografischer Angabe festgelegt werden.

3. Des Weiteren ist die Verwendung der traditionellen Begriffe wie Qualitäts- und Prädikatswein mit den Prädikaten zu regeln.

4. Die jährliche Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikationen für neue geschützte Ursprungsbezeichnungen kann detailliert geregelt werden.

Es ist die Aufgabe des Bundeslandwirtschaftsministeriums, den Ländern Vorschläge zu unterbreiten, in welchem Umfang in der Weinverordnung von den Ermächtigungen Gebrauch gemacht werden soll. Dies war bis gestern noch nicht erfolgt. Gestern gab es eine Zusammenkunft auf der Fachebene. Die ersten Ergebnisse von gestern Abend liegen uns heute früh vor.

Zu Frage 2: Zunächst einmal ist es für Hersteller, Abfüller und Verbraucher gleichermaßen von großer Bedeutung, dass sich die Etikettierung der Qualitäts- und Prädikatsweine nicht ändert. Sie ändert sich nicht! Der Weinmarkt kann mit den bewährten und bekannten Bezeichnungen der rheinland-pfälzischen Anbaugebiete unverändert bedient werden. Dies werte ich und auch unser Ministerium als Erfolg Deutschlands bei den Beschlüssen zur Weinmarktreform. Verbraucher werden durch neue Begriffe in der Etikettierung von Wein nicht verunsichert.

Die Absatzchancen im Ausland werden durch die Kontinuität, über die ich schon gesprochen habe, in der Auf

machung der Erzeugnisse verbessert, und die Qualitätsbemühungen unserer Betriebe werden auch weiterhin unterstützt.

Zu Frage 3: Bisher hat die Bundesregierung den Ländern in bezeichnungsrechtlichen Fragen nicht wirklich ausreichende Kompetenzen eingeräumt. Wir sind da im Dialog auch mit der Bundesregierung und erhoffen uns ein Aufweichen der Position. Insbesondere im Sinne der Profilierung der Weine mit Angabe der Einzellage oder des Ortes benötigen wir eine Ermächtigung im Weingesetz. Über die ersten Ergebnisse auf der Fachebene habe ich schon ausgeführt, dass sie den Ländern erlauben, auf regionaler Ebene eine Positionierung der Qualitätsweine durchzuführen. Mir ist bekannt, dass auch Baden-Württemberg in einer ähnlichen Interessenlage ist und da auch gut mit uns kooperiert.

Mit Fragen des Weinbezeichnungsrechtes wird sich übrigens auch eine Arbeitsgruppe anlässlich des Mainzer Weingipfels am 16. September befassen. Aus dem Ergebnis dieser Arbeitsgruppe, dem ich auch in dieser Beantwortung nicht vorgreifen kann und möchte, werden wir dann nach der Abstimmung mit der rheinlandpfälzischen Weinwirtschaft, wie es unsere gute Übung ist, Schlussfolgerungen aus den Diskussionen über die Überlegungen des Ministeriums und des Mainzer Weingipfels ziehen. Danach wird über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden sein.

So viel zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage.

(Beifall der SPD)

Zusatzfragen? – Frau Kollegin Schneider, bitte schön.

Herr Staatssekretär, Sie haben zu Recht auf den anstehenden Weingipfel verwiesen und dass man sicherlich dort den Experten nicht vorgreifen sollte. Sie haben aber auch auf die bereits stattfindenden Abstimmungsgespräche auf der Bundesebene hingewiesen. Mich würde jetzt interessieren, weil mir das bei der Beantwortung nicht klar war, ob Sie wünschen, dass das Land RheinlandPfalz bzw. die Bundesländer insgesamt beim Weinbezeichnungsrecht mehr Kompetenzen erhalten oder ein Großteil der Regelungen auf der Bundesebene getroffen werden soll. Ich denke, dass das Land mit einer entsprechenden Auffassung in die Verhandlungen gegangen ist.

Ihnen ist sicherlich bekannt, dass sich unser Positionspapier auch zu der Frage der Aufstellung der Marken und der einzelnen Stärken in der rheinland-pfälzischen Weinwirtschaft befasst hat. Da hat unter anderem auch die Frage „Können wir regional zugewiesene und regionalspezifische Qualitätsmerkmale innerhalb des vorgegebenen Rahmens des Weinbezeichnungsrechts noch

stärker hervorheben?“ eine Rolle gespielt. Das war immer auch unsere Position. Alles, was uns diesen Weg leichter macht, um gemeinsam mit der Weinwirtschaft und mit den Weinbaubetrieben auf diesem Weg voranzukommen, unterstützen wir.

Wenn uns das Bundeslandwirtschaftsministerium an dieser Stelle die Ermächtigung gibt, nutzen wir die gerne.

Weitere Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns Gäste aus Worms begrüßen, zum einen die Mitglieder des Jugendparlaments Worms, ber auch den Seniorenbeirat und den Beirat für Migration und Integration. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Jetzt könnten auch die Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Friedrich-Spee-Realschule plus aus Neumagen-Dhron eingetroffen sein. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Günter Eymael und Werner Kuhn (FDP), Mögliche Verzögerungen beim vierstreifigen Ausbau der B 10 – Nummer 7 der Drucksache 15/4947 – betreffend, auf.

Wer trägt die Fragen vor? – Herr Eymael, bitte schön.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aus welchen konkreten Gründen erfolgt die erneute Verzögerung im Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen B 10-Ausbau zwischen Landau und Godramstein?

2. Inwieweit kann der Termin „Sommer 2010“ für den Planfeststellungsbeschluss noch eingehalten werden?

3. Wann ist nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss mit dem Baubeginn zu rechnen?